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Parlamentarische Anfrage - E-012910/2013Parlamentarische Anfrage
E-012910/2013

Auflagen an das Land Sachsen-Anhalt

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-012910-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Heide Rühle (Verts/ALE) , Elisabeth Schroedter (Verts/ALE)

Die Landesgesellschaft IBG in Sachsen-Anhalt soll durch Landesbeteiligungen junge, innovative Unternehmen im Bundesland fördern und setzt dafür EFRE-Mittel ein. Aufsichtsratsvorsitzende für die IBG sind seit ihrer Gründung in den 90er Jahren die jeweiligen Wirtschaftsminister, Gesellschafter ist das Finanzministerium.

2007 wurde das Beteiligungsmanagement privatisiert: die GoodVent GmbH und Co. KG übernahm Verwaltung und Management der IBG.

Aufgabe der GoodVent war es, privates Kapital einzuwerben. Von den 20 Mio. Euro Privatkapital wurden bis heute aber nur 9 Mio. EUR investiert.

Hätte die Landesregierung nach EU-Vorgaben eine vertragliche Verpflichtung zur Investition des privaten Kapitals festlegen müssen?

Im Jahr 2006 stellte es die Landesregierung von Sachsen-Anhalt so dar, dass mit der Beauftragung der GoodVent eine EU-Auflage erfüllt werden müsse. Angeblich habe die Kommission gefordert, ein privates Unternehmen damit zu beauftragen. (Quelle: Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft vom 20. Juni 2007)

Welche Auflagen hat die EU dem Land Sachsen-Anhalt tatsächlich gestellt?

Hat die Kommission gefordert, ein privates Unternehmen mit dem Beteiligungsmanagement zu beauftragen?

Zudem wurden in auffälliger Höhe Unternehmen der Unternehmensgruppe „Schlossgruppe Neugattersleben“ gefördert. Einige der Unternehmen waren bereits insolvent, wurden unter neuem Namen und mit gleicher Geschäftsführung neu gegründet und erhielten wiederum Förderung durch die IBG. (Quelle: Handelsregisterauszüge von Albis Germany Nonwoven, später ASCANIA Nonwoven)

Welche Kriterien müssen vonseiten der Kommission für eine Wirtschaftsförderung durch die IBG erfüllt sein?

Sind Innovationen ein verbindliches Förderkriterium? Dürfen insolvente Unternehmen gefördert werden?

Laut Aussage des Wirtschaftsministeriums darf die IBG sich nur an Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Regionen beteiligen. Mit den EFRE-Mitteln beteiligte sich die IBG aber auch an Unternehmen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Österreich. (Quellen: Liste der IBG-Beteiligungen aus dem Wirtschaftsministerium, Handelsregisterauszüge)

Dürfen die EFRE-Mittel der IBG auch in anderen Bundesländern bzw. im Ausland eingesetzt werden?

ABl. C 231 vom 17/07/2014