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Parlamentarische Anfrage - E-003924/2017Parlamentarische Anfrage
E-003924/2017

Lage von Geflüchteten seit dem EU-Türkei-Abkommen: Aufklärung von Morden an syrischen Flüchtlingen und Monitoring der Zurückgeschobenen in der Türkei

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003924-17
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Dietmar Köster (S&D)

Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals am 20. März 2016 herrscht Ausnahmezustand auf den Inseln in der Ägäis. Sie wurden mit der Einrichtung von Hotspots zu Freiluftgefängnissen für ca. 15 000 Schutzsuchende, die in den Lagern gestrandet sind. Auf Lesbos sind in den Wintermonaten 2016/17 mindestens fünf Menschen aufgrund der dortigen katastrophalen Zustände gestorben. Was gedenkt die Kommission dagegen zu tun?

Nach Angaben der „Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ haben türkische Soldaten 2016 an der Grenze zu Syrien 163 Flüchtlinge, darunter 30 Kinder erschossen. Was hat die Kommission zur Aufklärung dieser Morde beigetragen, und welche Maßnahmen ergreift sie, um das zukünftig zu verhindern?

Die EU-Kommission berichtete am 2. März 2017, dass seit dem Inkrafttreten des Deals 1 487 Menschen „freiwillig“ oder zwangsweise in die Türkei rückgeführt worden sind. Ein Monitoring der Zurückgeschobenen findet allerdings nicht statt. Das ist jedoch Aufgabe der EU. Wie stellt die Kommission sicher, dass dies in Zukunft der Fall sein wird?