Präsident Schulz über den Beschluss der Schweizer Regierung, in Bezug auf acht EU-Mitgliedstaaten wieder Beschränkungen einzuführen
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, äußerte sich mit folgenden Worten zu dem Beschluss der Schweizer Regierung, erneut quantitative Beschränkungen für bestimmte Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen in Bezug auf EU-Bürger einzuführen, die die Staatsangehörigkeit eines dieser acht EU-Mitgliedstaaten haben: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechische Republik:
“Ich bedauere den Beschluss der Schweiz, acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu diskriminieren. Dies widerspricht dem Geist und dem Buchstaben dessen, wozu die Schweiz sich schon schriftlich verpflichtet hat. Die in der Schweiz lebenden EU-Bürger kommen der Schweizer Wirtschaft zugute.
Ob in wirtschaftlichen guten oder schlechten Zeiten, die eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen müssen eingehalten werden, und zwar sowohl von den EU-Mitgliedstaaten als auch von Drittländern. Wir müssen mit unseren engsten Nachbarn enger zusammenarbeiten, denn jetzt ist nicht die Zeit, die Freizügigkeit einzuschränken, sondern vielmehr die Zeit, sie zu stärken.
Die Schweiz ist der drittgrößte Handelspartner der Europäischen Union, und es gibt keine eindeutigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Rechtfertigungen für einen derartigen gegen acht EU-Mitgliedstaaten gerichteten Beschluss.“
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