Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung
01-02-2018
Die Europäische Union ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Rechts der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung durch den Erlass von Mindestvorschriften in Form von Richtlinien oder durch Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Europäische Union ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Rechts der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung durch den Erlass von Mindestvorschriften in Form von Richtlinien oder durch Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Kurzdarstellungen zur EU |
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