Quellen und Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union

Kurzdarstellungen zur EU 26-01-2024

Die Europäische Union besitzt Rechtspersönlichkeit und verfügt über eine eigenständige Rechtsordnung, die sich vom Völkerrecht unterscheidet. Des Weiteren wirkt sich das EU-Recht direkt oder indirekt auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten aus und wird Teil der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten. Die Europäische Union ist selbst rechtsetzend tätig. Die Rechtsordnung der EU wird gewöhnlich in das Primärrecht (Verträge und allgemeine Rechtsgrundsätze), das Sekundärrecht (aus den Verträgen abgeleitetes Recht) und das Komplementärrecht unterteilt.