Langfristiger Bewirtschaftungsplan für die Kabeljaufischerei

Auf einen Blick 15-11-2016

2012 beschloss der Rat eine Reihe von Maßnahmen zur Änderung des Bewirtschaftungsplans für die Fischerei, der auch für mehrere Kabeljaubestände in europäischen Meeren gilt. Diese Verordnung, die der Rat allein verabschiedet hatte, wurde vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt, und das Europäische Parlament muss nun im Mitentscheidungsverfahren eine auf eine angemessene Rechtsgrundlage gestützte neue Verordnung verabschieden, um den Bewirtschaftungsplan für die Fischerei anzupassen.