Abkommen zwischen der EU und Norwegen über den Fischfang im Skagerrak
Auf einen Blick
07-12-2016
Das Abkommen zwischen der EU und Norwegen über den Skagerrak, durch das es Fischereifahrzeugen aus Dänemark, Norwegen und Schweden ermöglicht wird, in den Gewässern der jeweils anderen Staaten Fischfang zu betreiben, wurde aktualisiert. Das neue Abkommen, mit dem die Fischereiwirtschaft im Skagerrak mit den internationalen Grundsätzen der Gerichtsbarkeit von Küstenstaaten in Einklang gebracht wird, wurde im Januar 2015 unterzeichnet und findet in Erwartung seines Inkrafttretens vorläufig Anwendung. Für den Abschluss des Abkommens ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
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