Zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich
Auf einen Blick
24-02-2017
Um sicherzustellen, dass zwischenstaatliche Abkommen mit Drittländern im Energiebereich vollständig mit den Rechtsvorschriften der EU im Einklang stehen, schlug die Kommission im Rahmen ihres Pakets für die Sicherung der Energieversorgung vom Februar 2016 neue Bestimmungen vor, die eine Ex-ante-Bewertung derartiger Abkommen erforderlich machen würden. Im Dezember 2016 wurde im Trilog eine Einigung über den Vorschlag für einen Beschluss erzielt, und die Abstimmung soll in der März-I-Plenartagung 2017 stattfinden.
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