Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr

Auf einen Blick 10-12-2019

Durch Änderungen des MwSt.-Regelungsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr wurde für den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern das Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsland eingeführt. Für die Überprüfung der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr ist es entscheidend, dass die Online-Unternehmen, die Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten Waren und Dienstleistungen anbieten, identifiziert werden können. Das Parlament soll im Dezember im Plenum über zwei Vorschläge der Kommission abstimmen.