Das Vorsorgeprinzip: Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereiche und Steuerung
Mit dem Vorsorgeprinzip soll es politischen Entscheidungsträgern ermöglicht werden, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, wenn die wissenschaftliche Beweislage im Zusammenhang mit einer Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit nicht eindeutig ist, ein Nichttätigwerden jedoch erhebliche Folgen haben könnte. Dieses in den 1970er Jahren entwickelte Prinzip wurde seither in zahlreichen internationalen Umweltabkommen, im Vertrag von Maastricht und in der innerstaatlichen Rechtsordnung verschiedener Mitgliedstaaten verankert. Beim Vorsorgeprinzip gehen die Ansichten weit auseinander: für die einen ist es ein rückschrittlicher Ansatz, der jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt, für die anderen eine Methode, mit der der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sichergestellt wird. Die einzelnen Definitionen des Prinzips unterscheiden sich nach Akteuren, Experten und Gesetzgebungen vor allem hinsichtlich des Grades der Ungewissheit, der Maßnahmen seitens der Behörden ermöglicht. Die meisten Experten stimmen zwar darin überein, dass das Vorsorgeprinzip keine besonderen Maßnahmen (wie ein Verbot oder eine Umkehr der Beweislast) erfordert; Uneinigkeit herrscht jedoch darüber, anhand welcher Methode bestimmt werden sollte, ob Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen sind. Daher ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips mit zahlreichen Herausforderungen, aber auch mit Chancen verbunden. Das Vorsorgeprinzip ist eng mit Steuerung verknüpft. In dieser Hinsicht ist auf drei Aspekte hinzuweisen: Risikosteuerung (Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation), Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik und Verhältnis zwischen Vorsorge und Innovation.
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