Leistungen des Petitionsausschusses in der Wahlperiode 2014-2019 und Herausforderungen für die Zukunft

Studie 03-07-2019

In der Wahlperiode 2014-2019 haben sich die Europäische Union und insbesondere das Europäische Parlament mit seinem engagierten Petitionsausschuss (PETI) weiterhin für das Recht der Bürger eingesetzt, Petitionen beim EP einzureichen, um Fragen und Probleme anzusprechen und Rechtsbehelfe und Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereichen der EU zu fordern, indem sie die Organe und die Mitgliedstaaten sowohl für Themen im Mittelpunkt der politischen Debatte als auch für vernachlässigte oder ruhende Themen mobilisiert haben. Um den EU-Bürgern besser dienen zu können, hat der Ausschuss ein Internetportal für Petitionen entwickelt, das eine einfachere Einreichung von Petitionen, mehr Interaktion und Informationsdienste ermöglicht. Er hat neue und aktualisierte Leitlinien angenommen, um die Bearbeitung von Petitionen und den Beschlussfassungsprozess des Ausschusses zu vereinfachen. Ferner konnte er einige vorteilhafte Änderungen der Geschäftsordnung des EP bewirken. Die Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen des EP wurde verstärkt und verbessert, auch durch die Einrichtung eines Petitionsnetzes. Zum ersten Mal hat der PETI-Ausschuss eine besondere Arbeitsgruppe eingesetzt, die Arbeitsgruppe zum Wohlergehen von Kindern, die dafür zuständig war, eine Reihe von Petitionen zu den Rechten von Kindern zu prüfen und dem Ausschuss im Rahmen von Empfehlungen darüber zu berichten. Der PETI-Ausschuss hat seine guten Arbeitsbeziehungen zur Kommission, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Bürgerbeauftragten aufrechterhalten. Er hat eng mit den Dienststellen des EP, insbesondere dem Juristischen Dienst des EP, zusammengearbeitet und deutlich häufiger auf das Fachwissen der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten für Studien und Workshops sowie auf den wissenschaftlichen Dienst des EP (EPRS) zurückgegriffen. Zudem hat er in der Wahlperiode 2014-2019 eine große Zahl öffentlicher Anhörungen durchgeführt. Gleichzeitig ist es dem Ausschuss gelungen, die allgemeine parlamentarische Tätigkeit im Hinblick auf die Zahl der Berichte, Stellungnahmen, mündlichen Anfragen, Entschließungen und Informationsbesuche in der Wahlperiode 2014-2019 gegenüber der Wahlperiode 2009-2014 weitgehend stabil zu halten (siehe Anlage 1). Vor diesem Hintergrund hat der PETI-Ausschuss weiterhin eine große Zahl von Petitionen geprüft, in denen Fragen zu allen Bereichen der EU-Tätigkeit behandelt wurden: Grundrechte, Migration, Petitionsrecht, Unionsbürgerschaft, Freizügigkeit, Diskriminierung, Europäische Bürgerinitiative, Kinderrechte, Umwelt, Tierschutz, Behinderung, Sozialpolitik und Beschäftigung, Brexit, bessere Rechtsetzung und Anwendung des EU-Rechts, Offenheit, Transparenz, Zugang zu Dokumenten, Interessenkonflikte und internationale Abkommen. Der PETI-Ausschuss hat sich ferner mit einigen sehr speziellen Fragen beschäftigt, beispielsweise dem Hypothekenrecht und riskanten Finanzinstrumenten. Aufgrund seiner wichtigen Rolle bei der Feststellung von Verletzungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen (die sogenannte „Schutzfunktion“ innerhalb des EU-Rahmens zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf EU- und Mitgliedstaatenebene) hat der PETI-Ausschuss dem Thema Behinderungen viel Aufmerksamkeit gewidmet.