In der Europäischen Union gibt es zwei Arten von Wahlsystemen: Die Mehrheitswahlsysteme und die Verhältniswahlsysteme.
Das Mehrheitswahlsystem ist das älteste Wahlsystem der Welt und war lange Zeit auch das einzige. Sein Vorteil ist seine Einfachheit: Der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält, wird als gewählt erklärt. Dafür spricht auch, daß es die Stabilität des Parlaments fördert. Die Hauptkritik an diesem Wahlsystem lautet jedoch, daß es oft unfair ist; eine Partei, die nur einen kleinen nationalen Sieg errungen hat, kann eine sehr große parlamentarische Mehrheit erhalten, und in einigen Fällen geht der Wahlsieg sogar an eine Partei, die einen geringeren Prozentsatz der abgegebenen Stimmen erhalten hat als die Verliererpartei. Probleme entstehen auch aus der Tendenz des Mehrheitssystems, Teile der öffentlichen Meinung, darunter Minderheiten, auszuschließen..
Es gibt zwei Arten von Mehrheitswahlsystemen: die einfache Mehrheit oder "Der Erste gewinnt" und die absolute Mehrheit. Bei der einfachen Mehrheit gilt der Kandidat als gewählt, der die größte Anzahl von Stimmen erhalten hat. Dies bedeutet, daß ein Kandidat, selbst wenn er einen recht niedrigen Prozentsatz der Gesamtstimmen (z.B. 25%) erhält, als gewählt gilt, solange kein anderer Kandidat eine höhere Stimmenzahl erlangt. In der EU wird dieses System nur im Vereinigten Königreich angewendet.
Die absolute Mehrheit kombiniert die Effekte beider Wahlgänge einer absoluten Mehrheitswahl in einem einzigen Wahlgang. Die Wähler stimmen für einen Kandi daten und geben gleichzeitig in absteigender Reihenfolge ihre Präferenzen für die übrigen Kandidaten an. Erlangt niemand bei der ersten Auszählung eine absolute Mehrheit, so wird der Kandidat, der die geringste Zahl von Stimmen erhielt, ge strichen, und die entsprechend an zweiter Stelle gewählten Kandidaten gezählt. Dies wird fortgeführt, bis ein Kandidat infolge dieser Übertragung von Stimmen eine ab solute Mehrheit erhält. Dieses System wird in Frankreich angewendet, wo im zweiten Wahlgang eine einfache Mehrheit angewendet wird.
Das Verhältniswahlrecht wurde zuerst 1889 in Belgien eingeführt und wird als gerechteres System der Wählerrepräsentation angepriesen. Die Fraktionen erhalten Sitze im Verhältnis zu ihrer Stärke bei den Wählern, und daher kann keine einzelne politische Kraft ein Monopol halten, da niemand ausgeschlossen wird. Das Verhältniswahlsystem erfordert Parteilisten, und von daher sind es oft eher "politische Ideen" als "Persönlichkeiten", die im Zentrum des Wahlkampfs stehen. Einer der größten Nachteile des Verhältniswahlrechts besteht jedoch darin, daß es die Zersplitterung des politischen Systems einleiten oder verstärken kann, was manchmal zu politischer Instabilität führt. Das System der Parteilisten entfernt außerdem den Wähler von den Gewählten, indem es der Partei eine entscheidende Rolle bei der Aus wahl ihrer Kandidaten einräumt.
Im Verhältniswahlrecht gibt es zwei verschiedene Systeme der Listenwahl, entweder geschlossene Parteilisten oder Vorzugsstimmen. Die geschlossenen Listen spiegeln die Kontrolle der Parteien über ihre Kandidaten wider, und die Wähler erhalten nicht die Auswahl zwischen den Kandidaten der Partei innerhalb der Liste. Der Rang eines Kandidaten auf der Liste weist darauf hin, wie wahrscheinlich es ist, daß er auf der Grundlage der von dieser Liste errungenen Sitzanzahl einen Sitz im Parlament erhält. Bei einer Wahl nach dem Vorzugsstimmensystem können die Wähler die Kandidatenin eine andere Rangfolge bringen, als von der Partei bestimmt wurde. Die Wähler dürfen jedoch nur für eine einzige Liste stimmen.
Das Prinzip des Verhältniswahlsystems besteht darin, daß die Sitze eines Wahlkreises proportional zu der Anzahl der abgegebenen Stimmen verteilt werden. Was die Wahlkreise betrifft, so gelten zwei grundlegende Modelle: die vollständige Verhältniswahl und die eingeschränkte Verhältniswahl. Von vollständiger Verhältniswahl spricht man dann, wenn das gesamte Land als ein Wahlkreis betrachtet wird, wodurch das getreueste Abbild der Wahlergebnisse in der parlamentarischen Vertretung erreicht wird. In der EU wenden nur die Niederlande die vollständige Verhältniswahl an.
Bei der eingeschränkten Verhältniswahl werden die Wahlen in mehreren Wahlkreisen durchgeführt, und die Verteilung der Sitze findet ebenfalls auf dieser Ebene statt. Dieses System schafft eine stärkere Verzerrung zwischen der Anzahl der von einer Partei im ganzen Land errungenen Stimmen und der Anzahl ihrer Vertreter. Je weniger Sitze für einen Wahlkreis zur Verfügung stehen, desto schwieriger ist es infolgedessen, die relative Stärke jeder Partei durch die Sitzverteilung widerzugeben. Wenn die Sitze auf lokaler Ebene verteilt werden, können jedoch lokale oder kleinere Parteien Sitze im Parlament bekommen, die sie sonst bei einer Verteilung nach der nationalen Stärke nicht erhalten würden.
Die meisten Mitgliedstaaten haben eine Form der Verhältniswahl oder abgeschwächte gemischte Systeme (wo die Verhältniswahl abgeschwächt wird, indem Parteien, die mehr als eine bestimmte Anzahl von Stimmen erhalten, den Vorzug erhalten und infolgedessen mit zusätzlichen Sitzen belohnt werden), mit der Ausnahme von Frankreich und dem Vereinigten Königreich, wo jeweils ein Sitz pro Wahlkreis vergeben wird (Frankreich hat ein System mit zwei Wahlgängen, und das VK hat ein Pluralitätssystem nach dem Motto "Der Erste gewinnt"). Die Korrelation zwischen einem hohen Prozentsatz von Frauen in der politischen Repräsentation in einem Unterhaus oder Einkammerparlament [( ) Um einen einheitlichen Vergleich zu gew ährleisten, werden Zahlen f ür das Einkammerparlament oder Unterhaus verwendet; die Zahlen f ür zweite Kammern oder Oberh äuser werden getrennt untersucht.] () und dem Wahlsystem des Landes wird sichtbar, wenn man die Mitgliedstaaten vergleicht (Tabelle 1). Tatsächlich haben alle Länder in Westeuropa, in denen die Anzahl der Frauen im Parlament über 20% liegt, das Verhältniswahlsystem eingeführt.
Wie die Zahlen zeigen, besteht eine starke Korrelation zwischen der Höhe des Frauenanteils und der Art des Wahlsystems. Die Länder mit dem niedrigsten Frauenanteil an der politischen Repräsentation (Italien, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Griechenland) haben entweder ein gemischtes System mit abgeschwächter Verhältniswahl (es gibt die Listenwahl, und die Sitze werden proportional verteilt, aber die führende Partei erhält zusätzliche Sitze, weil sie eine bestimmte Stimmenanzahl oder Prozenthürde überschritten hat) oder ein Mehrheitswahlsystem.
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Anzahl der Frauen in den Unterhäusern oder Einkammerparlamenten der Staaten in der Europäischen Union und Typ des Wahlsystems |
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Reihenfolge |
Land |
Letzte Wahl |
Sitze insges. |
Frauen |
% Fr. |
Wahlsystem |
|
1 |
Schweden |
09 1994 |
349 |
141 |
40.4 |
Gemischt (ge schlossene Listen) |
|
2 |
Finnland |
03 1995 |
200 |
67 |
33.5 |
Gemischt (Vorzugsstimmen) |
|
3 |
Dänemark |
09 1994 |
179 |
59 |
33.0 |
Verhältniswahl (Vorzugsstimmen) |
|
4 |
Nieder lande |
05 1994 |
150 |
47 |
31.3 |
Verhältniswahl (Vorzugsstimmen) |
|
5 |
Österreich |
12 1995 |
183 |
49 |
26.8 |
Verhältniswahl (ge schlossene Listen) |
|
6 |
Deutsch land |
10 1994 |
672 |
176 |
26.2 |
Gemischt/Zwei (geschl. Listen) |
|
7 |
Spanien |
03 1996 |
350 |
86 |
24.6 |
Verhältniswahl (ge schlossene Listen) |
|
8 |
Luxem burg |
06 1994 |
60 |
12 |
20.0 |
Verhältniswahl (Vorzugsstimmen) |
|
9 |
Irland |
11 1992 |
166 |
23 |
13.9 |
Verhältniswahl (Mehrfachsitze) |
|
10 |
Portugal |
10 1995 |
230 |
30 |
13.0 |
Verhältniswahl (ge schlossene Liste) |
|
11 |
Belgien |
05 1995 |
150 |
18 |
12.0 |
Verhältniswahl (Vorzugsstimmen) |
|
12 |
Italien |
04 1996 |
630 |
70 |
11.1 |
Gemischt (abge schwächte Ver hältniswahl) |
|
13 |
Verein. Königr. |
04 1992 |
651 |
62 |
9.5* |
Mehrheitswahl (Pluralität) |
|
14 |
Frankreich |
03 1993 |
577 |
37 |
6.4** |
Mehrheitswahl (zwei Wahlgänge) |
|
15 |
Griechen land |
09 1996 |
300 |
19 |
6.3 |
Gemischt (abgeschwächte Verhältniswahl) |
Zahlen aus Interparlamentarische Union (1997:90-92, 136) und Interparlamentarische Union "Electoral Systems: A Worldwide Comparative Study" (1993).
*Letzte Wahl: 5/1997: 18,2%
**Letzte Wahl: 6/1997: 10,92%
Diese Korrelation wird durch das Beispiel Deutschland erneut bestätigt, wo ein doppeltes oder gemischtes Wahlsystem angewendet wird, bei dem sowohl ein Abgeordneter je Wahlkreis gewählt wird als auch eine Verhältniswahl stattfindet, wo durch jeweils die Hälfte der Mitglieder des Bundestags ausgewählt wird. Die Mehrheit der Politikerinnen in Deutschland werden jedoch im Verhältniswahlsystem über die Liste gewählt.
Dieses Muster wiederholt sich auch weltweit: Von den fünf Ländern der Welt, die 30% oder mehr Parlamentarierinnen in ihren Einkammerparlamenten oder Unterhäusern haben (Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark und die Niederlande) haben drei ein Verhältniswahlsystem, und zwei haben ein gemischtes Wahlsystem (ein Mehrheitswahlsystem hat jedoch keines). Von den acht Ländern, die 29 bis 25% weibliche Abgeordnete in ihrem Unterhaus oder Einkammerparlament haben (Neu seeland, Seychellen, Österreich, Deutschland, Island, Argentinien, Mosambik und Südafrika) haben alle entweder ein Verhältniswahlsystem oder gemischte Wahlsysteme (auch hier hat kein Staat ein Mehrheitswahlsystem). Von den Ländern mit dem weltweit niedrigsten Frauenanteil an der politischen Repräsentation (10% oder weniger Frauen im Unterhaus oder Einkammerparlament), hat ein sehr viel höherer Anteil ein Mehrheitswahlsystem, und fast 90% der Länder, die keine weiblichen Abgeordneten haben, verwenden ein Mehrheitswahlsystem.
Die offensichtliche Stärke des Verhältniswahlsystems gegenüber dem Mehrheits system, was die stärkere politische Vertretung von Frauen betrifft, ist wie folgt zum Teil erklärt worden:
Das Verhältniswahlrecht macht es notwendig, mehrere Abgeordnete pro Wahlkreis zu haben. In einem System, in dem nur ein Abgeordneter pro Wahlkreis gewählt werden kann, ist man bei der Aufstellung der Kandidaten vielleicht nicht bereit, als einzigen Kandidaten der Partei eine Frau auszuwählen, mit der echten oder vorgeschobenen Begründung, daß manche Wähler eher für einen Mann als für eine Frau stimmen würden. Sollen jedoch mehrere Kandidaten aufgestellt werden, so ist es nicht nur möglich, sondern auch durchaus vorteilhaft, wenn Männer und Frauen auf der Wahlliste stehen, denn eine Liste von fünf oder mehr Kandidaten, die alle Männer sind, wird manche Wähler sicher abschrecken.
Gallagher, Laver und Mair, zitiert in Europarat, 1996:36.
Das Mehrheitswahlsystem wird als unfair gegenüber Frauen betrachtet, da der Erfolg der Partei bei diesem Wahlverfahren stark von dem einen Kandidaten abhängt, den sie aufstellt. Dieser Kandidat wird nach streng definierten Kriterien ausgewählt, im Hinblick darauf, was einen "erfolgreichen" Kandidaten ausmacht; der Auswahlprozeß ist aufgrund des Gewichts, das "männlichen" Eigenschaften beigemessen wird, kritisiert worden. Kandidaturen von Frauen werden oft in Frage gestellt, da man meint, die Wähler würden mit geringerer Wahrscheinlichkeit für eine Frau stimmen. In Verhältniswahlsystemen hängt die Auswahl der Kandidaten für die Parteiliste über die Persönlichkeit des Kandidaten hinaus von anderen Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist der Wunsch der Partei, so viele Wähler wie möglich anzusprechen, was die Aufnahme von Kandidatinnen auf die Liste einschließt, da ein Fehlen oder eine sehr geringe Zahl von Frauen auf einer nationalen Wahlliste für einige Wähler ein negativer Faktor sein könnte.
Wie Tabelle 1 gezeigt hat, wird in den Mitgliedstaaten mit dem höchsten und mit dem niedrigsten Frauenanteil an der politischen Repräsentation (Schweden und Griechen land) das Verhältniswahlsystem angewendet. Das Verhältniswahlsystem ist also nicht allein für die Stärke der Parlamentarierinnen in den anderen Ländern der Europäi schen Union verantwortlich. Ein wichtiger Faktor innerhalb der Verhältniswahl ist die Plazierung von Kandidatinnen auf aussichtsreiche Positionen in den Parteilisten.
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Wahlmethoden in einem weltweiten Vergleich der 12 Länder mit 25% oder mehr Frauen im Unterhaus oder Einkammerparlament im Jahr 1996 |
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Reihenfolge |
Land |
Prozentsatz der gewählten Frauen |
Wahlsystem |
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1 |
Schweden |
40.4 |
Gemischt (geschlossene Listen) |
|
2 |
Norwegen |
39.4 |
Verhältniswahlrecht (geschlossene Listen) |
|
3 |
Finnland |
33.5 |
Gemischt (Vorzugs stimmen) |
|
4 |
Dänemark |
33.0 |
Verhältniswahl (Vorzugsstimmen) |
|
5 |
Niederlande |
31.3 |
Verhältniswahl (Vorzugsstimmen) |
|
6 |
Seychellen |
27.3 |
Gemischt |
|
7 |
Österreich |
26.8 |
Verhältniswahl (geschlossene Listen) |
|
8 |
Deutschland |
26.2 |
Gemischt (geschlossene Listen) |
|
9 |
Island |
25.4 |
Verhältniswahl (geschlossene Listen) |
|
10 |
Argentinien |
25.3 |
Verhältniswahl (geschlossene Listen) |
|
11 |
Mosambik |
25.2 |
Verhältniswahl (geschlossene Listen) |
|
12 |
Südafrika |
25.0 |
Verhältniswahl (geschlossene Listen) |
Zahlen aus Interparlamentarische Union (1997:136)
Wie Tabelle 1 zeigt, verteilen sich die sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem höchsten Frauenanteil (Schweden, Finnland, Dänemark, Niederlande, Österreich und Deutschland) gleichmäßig auf Verhältniswahlsysteme mit geschlossenen Listen und solche mit Vorzugsstimmen.
Im weltweiten Vergleich haben jedoch acht von den 12 Ländern mit einem Anteil von 25% oder mehr Frauen im Parlament (siehe Tabelle 3) ein System der geschlossenen Listen, darunter die beiden höchstplazierten Länder: Schweden (40,4%) und Norwegen (39,4%). Zwar müssen andere Faktoren berücksichtigt werden, z.B. der soziopolitische Kontext jedes Landes, aber es läßt sich doch sagen, daß Vorzugsstimmensysteme, wo die Wähler die Auswahl haben, ein potentielles Hindernis für die Einbeziehung von Frauen in die politische Repräsentation sind. Der Vergleich läßt jedoch auch vermuten, daß die politischen Parteien selbst eine entscheidende Rolle spielen müssen, indem sie Kandidatinnen in aussichtsreiche Positionen plazieren; dies ist insbesondere bei Wahlsystemen mit geschlossenen Listen der Fall.
European Parliament: March 1997