Website des öffentlichen Dokumentenregisters des Europäischen Parlaments
Gemäß Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger, vorbehaltlich der Grundsätze und Bedingungen, die im Wege von Verordnungen festgelegt werden, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden. In der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, die für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission gilt, sind die allgemeinen Grundsätze und Einschränkungen für das Recht auf Zugang zu Dokumenten dieser drei Organe niedergelegt. Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 macht jedes Organ ein Dokumentenregister öffentlich zugänglich, wobei der Zugang zum Register in elektronischer Form gewährt werden sollte.
Die Website des öffentlichen Dokumentenregisters des Europäischen Parlaments enthält Verweise auf Dokumente, die seit dem 3. Dezember 2001 vom Europäischen Parlament verfasst wurden oder bei ihm eingegangen sind. Die meisten dieser Dokumente können unmittelbar und kostenfrei auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden.
In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und andere wichtige Entscheidungen und Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments.
Auf dieser Seite können Sie sich über die Statistik und die vom Europäischen Parlament gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 angenommenen jährlichen Berichte informieren.
Das historische Archiv bietet eine breite Palette historischer Quellen, Artikel und Studien, durch die Sie Geschichte der europäischen Integration neu erleben und erfahren können, wie das Europäische Parlament daran mitgewirkt hat.
Wenn Sie mehr über die Tätigkeiten, Befugnisse und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments erfahren möchten, können Sie sich über das Formular in diesem Abschnitt an das Referat Bürgeranfragen (Ask EP) wenden.