Grundrechte in der Union schützen
Die Union ist sowohl eine Vereinigung von Ländern, die in Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammenarbeiten, als auch eine Wertegemeinschaft.
Die Grundwerte, auf die sich die Union gründet, sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Es handelt sich um
- die Achtung der Menschenwürde,
- Freiheit,
- Demokratie,
- Gleichheit,
- Rechtsstaatlichkeit und
- die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Die Wahrung der Menschenrechte ist eine der grundlegenden Verpflichtungen der EU. Die EU, die EU-Organe und alle Mitgliedstaaten müssen diese Rechte bei der Umsetzung von Strategien und Programmen wahren.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen in der Europäischen Union verankert.
Mit der Charta werden die nationalen Systeme ergänzt, aber nicht ersetzt. Wenn die Grundrechte des Einzelnen nicht gewahrt werden, obliegt die Entscheidung darüber den nationalen Gerichten. Einzelpersonen können sich auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, der in Bezug auf Verletzungen bürgerlicher und politischer Rechte entscheidet, die in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert sind. In bestimmten Fällen, in denen ein Mitgliedstaat sich nicht an EU-Recht hält und gegen die Rechte einer Person verstößt, kann auch die Kommission den Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat die EU eine spezialisierte unabhängige Einrichtung in diesem Bereich. Das Mandat der Agentur erstreckt sich über den gesamten Anwendungsbereich der in der Charta festgelegten Rechte.
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament ist voll und ganz der Wahrung der Grundrechte in der Union verpflichtet.
Die Abgeordneten knüpfen an die Arbeit des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres an und diskutieren in den Plenarsitzungen des Parlaments über Entschließungen zur Lage der Grundrechte in der EU sowie zu bestimmten Themen, die den Schutz dieser Rechte in den Mitgliedstaaten betreffen, und nehmen diese Entschließungen an.
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union verabschiedet das Parlament Rechtsakte, mit denen die Grundrechte besser geschützt werden.
Ein gutes Beispiel hierfür sind die vom Parlament angenommenen Gesetze, mit denen Diskriminierung verboten und sichergestellt wird, dass Menschen bei der Arbeit gleich behandelt werden.
Eine weitere wichtige Errungenschaft ist der Schutz der Privatsphäre und dass dafür gesorgt wird, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten unter vollständiger Einhaltung der Gesetze der Union zum Schutz dieses Grundrechts erfolgt.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Gesetze auf nationaler Ebene anzuwenden.
In den letzten Jahren hat sich das Parlament außerdem verstärkt für Themen eingesetzt, die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie betreffen. 2016 nahm das Parlament eine Entschließung an, in der es sich für einen EU-Mechanismus zur Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in den Mitgliedstaaten und den Organen der EU ausspricht.