Das Recht auf Asyl sicherstellen 

Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Asyl ist ein Grundrecht und es ist eine internationale Verpflichtung der Vertragsparteien des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951, zu denen auch die Mitgliedstaaten der EU gehören, Personen, die die im Abkommen festgelegten Kriterien erfüllen, dieses Recht zu gewähren. Die EU hat die Voraussetzungen für die Gewährung von internationalem Schutz in ihre eigene Rechtsetzung integriert und das Konzept erweitert, indem sie neben Flüchtlingen eine zusätzliche Kategorie von Personen, die internationalen Schutz genießen, geschaffen hat, nämlich Begünstigte des subsidiären Schutzstatus.

Das Recht auf Asyl ist in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Gemäß Artikel 19 sind Kollektivausweisungen nicht zulässig und niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf eine gemeinsame europäische Asylpolitik geeinigt, die auch subsidiären und zeitlich begrenzten Schutz beinhaltet.

Asylverfahren müssen in der gesamten Union sowohl fair als auch wirksam sein. Dies bildet die Basis des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

Das GEAS besteht aus mehreren Rechtsakten, die alle Aspekte des Asylverfahrens abdecken:

  • die „Dublin-Verordnung“, in der festgelegt ist, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist,
  • eine Richtlinie zu Asylverfahren, mit der gemeinsame Standards für faire und effiziente Asylverfahren festgelegt werden,
  • eine Richtlinie zu Aufnahmebedingungen, mit der gemeinsame Mindeststandards für die Lebensbedingungen festgelegt werden und sichergestellt wird, dass Antragsteller Zugang zu Unterkunft, Nahrung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung haben,
  • eine Richtlinie zur Qualifizierung, mit der festgelegt wird, wer als Flüchtling oder Begünstigter eines subsidiären Schutzstatus anerkannt werden kann, und in der eine Reihe von Rechten für Begünstigte definiert ist (Aufenthaltsgenehmigungen, Reisedokumente, Zugang zu Beschäftigung und Bildung, Sozial- und Gesundheitsleistungen).