Euratom-Vertrag
Euratom-Vertrag
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Am 25. März 1957 wurden zwei Verträge unterzeichnet – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Hauptzielsetzungen des Euratom-Vertrags sind u.a.:
- die Förderung der Forschung und die Verbreitung technischer Informationen
- die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards zum Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmer
- die Unterstützung der Forschung
- die Verhinderung der Zuführung von zivilem Nuklearmaterial zu anderen, insbesondere militärischen Zwecken
Der Nutzen der EAG wird vor allem vor dem Hintergrund der Erweiterung deutlich. Die Atomenergie ist eine wichtige Energiequelle für viele osteuropäische Länder, doch sind die Sicherheitsstandards in den dortigen Nuklearanlagen sowie die Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeitnehmer und die Allgemeinheit nicht immer ausreichend. Die EAG bietet in diesem Zusammenhang für die Unterstützung durch die EU den geeigneten Rahmen.
- Unterzeichnung: Rom (Italien) am 25. März 1957
- Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 1958