Fusionsvertrag 

Fusionsvertrag der drei Gemeinschaften zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften 

Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft / Fusionsvertrag

Der Fusionsvertrag von 1965 führte die Exekutivorgane zusammen. Die Europäische Gemeinschaft entstand im Gefolge der Zusammenlegung der Organe, die im Rahmen von EGKS, EWG und Euratom bestanden.

  • Unterzeichnung: Brüssel (Belgien) am 8. April 1965
  • Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 1967