Fusionsvertrag
Fusionsvertrag
Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft / Fusionsvertrag
Der Fusionsvertrag von 1965 führte die Exekutivorgane zusammen. Die Europäische Gemeinschaft entstand im Gefolge der Zusammenlegung der Organe, die im Rahmen von EGKS, EWG und Euratom bestanden.
- Unterzeichnung: Brüssel (Belgien) am 8. April 1965
- Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 1967