Römischer Vertrag 

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Am 25. März 1957 wurden zwei Verträge unterzeichnet – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom).
Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde ein gemeinsamer Markt zwischen den sechs teilnehmenden Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden) geschaffen. Ziel war es, engere Verbindungen zu fördern und das Wirtschaftswachstum durch verstärkten Handel anzukurbeln.
Für beide neu geschaffenen Gemeinschaften wurden die Entscheidungen vom Ministerrat auf Vorschlag der Kommission getroffen. Die Parlamentarische Versammlung musste konsultiert werden und eine Stellungnahme abgeben. Die Versammlung wurde auf 142 Mitglieder vergrößert.
Ihre erste Plenarsitzung hielt die Europäische Parlamentarische Versammlung im darauffolgenden Jahr ab, am 19. März 1958. Mit dem Römischen Vertrag wurden spezielle Vorkehrungen für die Direktwahl der Mitglieder getroffen (diese wurden 1979 umgesetzt).

  • Unterzeichnung: Rom (Italien) am 25. März 1957
  • Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 1958