Römische Verträge (EWG)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Am 25. März 1957 wurden zwei Verträge unterzeichnet – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Für beide neu geschaffenen Gemeinschaften wurden die Entscheidungen vom Rat auf Vorschlag der Kommission getroffen. Die Parlamentarische Versammlung musste konsultiert werden und eine Stellungnahme abgeben. Die Versammlung wurde auf 142 Mitglieder vergrößert. Ihre erste Plenarsitzung hielt die Europäische Parlamentarische Versammlung im darauf folgenden Jahr ab, am 19. März 1958. Mit den Römischen Verträgen wurden spezielle Vorkehrungen für die Direktwahl der Mitglieder getroffen (diese wurden 1979 umgesetzt).
- Unterzeichnung: Rom (Italien) am 25. März 1957
- Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 1958