Mehrsprachigkeit im Europäischen Parlament 

Mehrsprachigkeit, also die Verwendung mehrerer Sprachen, ist ein wichtiges Merkmal der europäischen Demokratie.

Im Europäischen Parlament haben alle 24 Amtssprachen der EU denselben Stellenwert. Die Mitglieder des Parlaments haben das Recht, parlamentarische Dokumente in der Amtssprache ihrer Wahl zu lesen und zu verfassen. Darüber hinaus dürfen sie diese Sprache auch in den Sitzungen und Debatten des Parlaments sprechen und diese darin verfolgen.

Die Übersetzung von Dokumenten und die Verdolmetschung von Beiträgen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, mit dem Europäischen Parlament in der Amtssprache ihrer Wahl in Kontakt zu treten und die parlamentarischen Sitzungen in verschiedenen Sprachen entweder vor Ort oder online zu verfolgen.

Sprachen spielen auch bei den Rechtsvorschriften der EU eine wichtige Rolle. Das Europäische Parlament muss dafür Sorge tragen, dass die von ihm angenommenen Rechtsvorschriften in allen Amtssprachen der EU verfügbar sind. So können die Bürgerinnen und Bürger die für sie geltenden Rechtsvorschriften verstehen.

Wichtige Rechtstexte:

Von 4 zu 24 Sprachen

Die Amtssprachen der Europäischen Union sind in der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates festgelegt. Tritt ein neues Land der EU bei, kann diese Verordnung aktualisiert werden, um die Amtssprache(n) des neuen Mitgliedstaates aufzunehmen. Alle Amtssprachen sind gleichberechtigt.

Als die Europäische Union in den 1950er-Jahren gegründet wurde, gab es nur vier Amtssprachen. Mittlerweile ist ihre Zahl auf 24 angestiegen.

Bei 24 Amtssprachen kann jede Sprache in 23 weitere Sprachen übersetzt und verdolmetscht werden. Somit ergeben sich 552 mögliche Übersetzungs- und Dolmetschkombinationen.

Zeitleiste der EU-Amtssprachen

  • 1958: Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch
  • 1973: Dänisch, Englisch 
  • 1981: Griechisch 
  • 1986: Portugiesisch, Spanisch 
  • 1995: Finnisch, Schwedisch 
  • 2004: Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch 
  • 2007: Bulgarisch, Irisch, Rumänisch 
  • 2013: Kroatisch 

Wichtige Rechtstexte:

Übersetzungsdienst

Der Übersetzungsdienst des Europäischen Parlaments sorgt dafür, dass Dokumente im Zusammenhang mit den Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrolltätigkeiten des Parlaments in allen Amtssprachen zugänglich sind, was wiederum zu mehr Transparenz führt und der Legitimität dient. Darüber hinaus erbringt der Übersetzungsdienst weitere Sprachdienstleistungen, damit die Kommunikation des Parlaments mit den Bürgerinnen und Bürgern mehrsprachig, klar, inklusiv und für alle zugänglich ist.

Die Generaldirektion Übersetzung und klare Sprache (DG TRAD) beschäftigt rund 1 140 Mitarbeitende, darunter mehr als 600 Übersetzerinnen und Übersetzer, und ist somit einer der größten Arbeitgeber dieser Art.

Dolmetschdienst

Der Dolmetschdienst des Europäischen Parlaments sorgt dafür, dass die parlamentarischen Sitzungen in Echtzeit verdolmetscht werden. Somit können sich die aus ganz Europa stammenden Mitglieder des Parlaments in verschiedenen Sprachen an den Debatten beteiligen. Auf diese Weise ist es den Bürgerinnen und Bürgern auch möglich, die Reden in öffentlichen parlamentarischen Sitzungen in verschiedenen Amtssprachen der EU per Webstreaming zu verfolgen. Die Dolmetschdienste werden für Plenartagungen, Ausschusssitzungen und andere mehrsprachige Treffen bereitgestellt.

Die Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen (GD LINC) verfügt über ein Team von rund 250 internen Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Sie werden durch ein Netzwerk von mehr als 1 500 akkreditierten freiberuflichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern unterstützt, die regelmäßig für das Europäische Parlament arbeiten.

Rechtsakte

Die vom Europäischen Parlament angenommenen Rechtsvorschriften betreffen über 450 Millionen Menschen in 27 Ländern mit 24 Amtssprachen. Sie müssen in allen Sprachen identisch und möglichst eindeutig sein. Dafür sind die Rechts- und Sprachsachverständigen des Parlaments zuständig.

Das Team aus rund 75 Rechts- und Sprachsachverständigen sorgt in allen Phasen des Gesetzgebungsprozesses dafür, dass die Rechtstexte in allen Amtssprachen der EU die höchstmögliche Qualität aufweisen.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört, dass sie

  • redaktionelle und verfahrenstechnische Beratung für die Mitglieder und Ausschusssekretariate bereitstellen, und zwar von der Erstellung des ersten Entwurfs eines Legislativtextes bis zu seiner endgültigen Annahme im Plenum;
  • die juristisch-sprachliche und fachliche Qualität aller Legislativtexte, die auf Ausschussebene und im Plenum zur Abstimmung gestellt werden, überprüfen;
  • alle im Plenum angenommenen Texte am Tag der Abstimmung veröffentlichen;
  • zusammen mit den Rechts- und Sprachsachverständigen des Rates die endgültige Fassung der Rechtsakte erstellen.