Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments
Zur Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Parlaments im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf 20 ständige Ausschüsse, die jeweils für bestimmte politische Bereiche zuständig sind.
Ein Ausschuss umfasst zwischen 25 und 90 EU-Abgeordnete und verfügt über einen Vorsitz, stellvertretende Vorsitzende und ein Sekretariat. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Zusammensetzung des Plenums wider.
Die parlamentarischen Ausschüsse tagen ein- bis zweimal im Monat, für gewöhnlich in Brüssel. Ihre Debatten sind öffentlich und werden per Webstream übertragen.
Die Ausschüsse erstellen, ändern und billigen Legislativvorschläge und Initiativberichte. Sie prüfen die Vorschläge der Kommission und des Rates und verfassen gegebenenfalls Berichte, die im Plenum vorgestellt werden.
Das Parlament ist darüber hinaus befugt, ständige Unterausschüsse und nichtständige Sonderausschüsse zu spezifischen Themen einzusetzen.
Zudem ist das Europäische Parlament befugt, im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse förmliche Untersuchungsausschüsse einzusetzen, um Vorwürfe über Missständen bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu untersuchen.
Die Ausschussvorsitzenden koordinieren die Arbeit der Ausschüsse in der Konferenz der Ausschussvorsitzenden.