Die Mitglieder des Europäischen Parlaments 

Das Europäische Parlament setzt sich aus 720 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt wurden.

Die Europaabgeordneten im Plenarsaal während einer Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg 

Wie wird man Europaabgeordneter?

Seit 1979 werden die Europaabgeordneten in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Jedes Land legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Alle Wahlsysteme basieren auf dem Verhältniswahlrecht, das heißt die Anzahl der Abgeordneten einer politischen Partei ist proportional zur Anzahl der Stimmen, die sie erhält.

Die nächste Europawahl findet vom 6. bis zum 9. Juni 2024 statt. Insgesamt werden 720 Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl.

Besuchen Sie die Website zur Europawahl und melden Sie sich für Wahlerinnerungen an.

Wie werden die Sitze verteilt?

Die Zahl der Abgeordneten, die aus jedem EU-Mitgliedstaat gewählt werden, wird vor jeder Wahl festgelegt und beruht auf dem Grundsatz der degressiven Proportionalität, das heißt ein Abgeordneter aus einem größeren Land vertritt mehr Menschen als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land.

Die Abgeordneten sind nach Maßgabe ihrer politischen Zugehörigkeit und nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert und gehören Fraktionen an, in denen Abgeordnete aus vielen Ländern vertreten sind. Informieren Sie sich über die Anzahl der Europaabgeordneten nach Land und Fraktion.

Im Februar 2024 waren rund 40 Prozent der Europaabgeordneten Frauen. Erfahren Sie mehr in unserer Infografik über Frauen im Europäischen Parlament.

Erfahren Sie mehr über die einzelnen Europaabgeordneten und ihre parlamentarische Tätigkeit auf der Website des Europäischen Parlaments.

Was sind die Aufgaben der Mitglieder des Europäischen Parlaments? 

Die Europaabgeordneten vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU und spielen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der EU-Vorschriften. Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativvorschläge werden im Europäischen Parlament abgeändert. Der endgültige Text wird von den Europaabgeordneten mit dem Rat, der die EU-Mitgliedstaaten vertritt, ausgehandelt. Außerdem können die Europaabgeordneten die Kommission auffordern, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, und durch die Verabschiedung von Entschließungen zu bestimmten Themen Stellung beziehen.

Neben der legislativen Arbeit gehört auch Folgendes zur Arbeit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments:

  • Sie überwachen die Arbeit der Kommission und anderer EU-Institutionen.
  • Sie prüfen die Umsetzung der EU-Politik.
  • Gemeinsam mit dem Rat entscheiden sie über den jährlichen Haushalt der EU und überwachen die Verwendung der EU-Mittel.
  • Sie wählen den Präsidenten der Kommission und bestätigen die Kommissionsmitglieder.
  • Sie verfügen über das Recht, die Kommission zu entlassen.

Die Europaabgeordneten müssen die Transparenz- und Ethikregeln des Europäischen Parlaments befolgen.