Die Mitglieder des Europäischen Parlaments
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt wurden. Seit 1979 werden sie in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Jedes Land legt sein eigenes Wahlverfahren fest, allerdings müssen die Gleichstellung der Geschlechter und das Wahlgeheimnis sichergestellt werden. Die Wahl zum Europäischen Parlament beruht auf dem Verhältniswahlrecht.
Die Sitze werden grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Mitgliedstaates verteilt. Etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen. Die Abgeordneten sind nach Maßgabe ihrer politischen Zugehörigkeit und nicht nach Staatsangehörigkeit zusammengeschlossen.