Die Fraktionen im Europäischen Parlament
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehören Fraktionen an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen.
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 23 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten (also aus derzeit sieben) vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehr als einer Fraktion ist nicht möglich.
Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.
Die Rolle der Fraktionen
Fraktionen können jederzeit während der Legislaturperiode gebildet werden.
Die Fraktionen stellen ihre interne Organisation dadurch sicher, dass sie einen Vorsitz (oder Ko-Vorsitzende), einen Vorstand und ein Sekretariat ernennen.
Fraktionen genießen bestimmte Vorteile. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung des Parlaments, erhalten mehr Redezeit bei Debatten und verfügen über mehr Büroräume, Personal und finanzielle Mittel, um Sitzungen zu organisieren und Informationsarbeit zu leisten. Außerdem entscheiden sie über die Organisation von Ausschüssen und Delegationen.
In Absprache mit den Vorsitzen der Fraktionen erfolgt die Sitzverteilung im Plenarsaal von links nach rechts entsprechend der politischen Zugehörigkeit.
Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die Berichte der Ausschüsse und bringen Änderungsanträge dazu ein.
Der von der Fraktion festgelegte Standpunkt wird in der Fraktion erörtert. Kein Abgeordneter kann gezwungen werden, in einer bestimmten Weise abzustimmen.