Haushalt: So schöpft das Europäische Parlament seine jährlichen Geldmittel optimal aus
Aus dem jährlichen Haushalt finanziert das Parlament die Tätigkeit der Abgeordneten sowie die Arbeit in 24 Amtssprachen. Der Haushalt des Parlaments entspricht einem Fünftel der Verwaltungsausgaben aller EU-Organe und 1,2 Prozent des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union. Der Großteil der Geldmittel der EU wird direkt in den Mitgliedsstaaten investiert.
Beschließung der Haushaltsmittel
Der Parlamentshaushalt wird in einem Verfahren beschlossen, das normalerweise im Februar damit beginnt, dass der Generalsekretär einen Vorschlag über die Prioritäten und die notwendigen Mittel für das darauffolgende Jahr vorlegt. Dieser dient dem Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten, als Grundlage für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, den es dem Haushaltsausschuss unterbreitet.
Eines der Ausschussmitglieder wird zum Berichterstatter für den Haushaltsplan ernannt. Dieser hat die Aufgabe, einen Bericht auszuarbeiten, in dem die Prioritäten für die Arbeit des Parlaments festgelegt werden und entsprechende Finanzmittel vorgesehen sind. Zunächst wird nur im Haushaltsausschuss und anschließend auch im Plenum über den Bericht abgestimmt. Dies geschieht für gewöhnlich im April. Dieser Voranschlag wird dann in den vorläufigen Haushaltsplan der EU für das kommende Jahr integriert, den die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Plenum spätestens im Dezember abändern und annehmen.