Haushaltsbefugnis 

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon teilt sich das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union die Befugnis, über den gesamten Jahreshaushalt der EU zu entscheiden. Dabei haben die Abgeordneten das letzte Wort.

Haushaltsverfahren

An dem Verfahren beteiligte Organe:
  • Europäisches Parlament 
  • Europäische Kommission 
  • Rat der Europäischen Union 
  1. vor dem 1. September

    Kurzbeschreibung: Entwurf des Haushaltsplans

    1. Die Europäische Kommission  arbeitet den Entwurf des Haushaltsplans aus.  
    2. Der Entwurf des Haushaltsplans ergeht an   
      • den Rat der Europäischen Union  (dem 27 Minister aus den Mitgliedstaaten angehören)
      • Europäisches Parlament 

    Vollständige Beschreibung: Entwurf des Haushaltsplans

    Alle Organe und Einrichtungen der EU erstellen jährlich vor dem 1. Juli ihren Haushaltsvoranschlag.

    Die Kommission fasst diese Voranschläge zusammen und bereitet einen Entwurf des jährlichen Haushaltsplans vor, der dem Parlament und dem Rat spätestens am 1. September vorgelegt wird.

  2. vor dem 1. Oktober

    Kurzbeschreibung: Standpunkt des Rates

    •   Im Rat: Der Standpunkt des Rates wird dem Parlament übermittelt.
    • Im Parlament: Es werden interne Aussprachen über den Entwurf des Haushaltsplans geführt. Die Schlussfolgerungen werden dem Haushaltsausschuss vorgelegt.

    Vollständige Beschreibung: Standpunkt des Rates

    Der Rat einigt sich auf einen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans und übermittelt diesen mit den entsprechenden Begründungen vor dem 1.

    Oktober dem Parlament. Gleichzeitig erörtern die parlamentarischen Ausschüsse den Entwurf des Haushaltsplans und übermitteln ihre Stellungnahmen dem Haushaltsausschuss, der dafür zuständig ist, den Standpunkt des Parlaments vorzubereiten.

  3. max. 42 Tage

    Kurzbeschreibung: Standpunkt des Parlaments

    1.   Der Haushaltsausschuss hat die Aufgabe, einen Standpunkt für das Parlament auszuarbeiten.  
    2.   Die Standpunkte des Rates und des Haushaltsausschusses werden an das Europäische Parlament  übermittelt.
    3. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmen über den vom Haushaltsausschuss ausgearbeiteten Standpunkt und allenfalls eingereichte Änderungsanträge ab.  
    4. Standpunkt des Parlaments . Ändert das Parlament den Entwurf des Haushaltsplans, so wird er dem Rat übermittelt.  

    Vollständige Beschreibung: Standpunkt des Parlaments

    Das Parlament hat 42 Tage Zeit, um den Standpunkt des Rates zu billigen oder ihn mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder abzuändern. Die Abgeordneten stimmen üblicherweise während einer Plenartagung im Oktober über den vom Haushaltsausschuss vorbereiteten Standpunkt und über die gegebenenfalls eingereichten Änderungsanträge ab.

    Stimmt das Parlament dem Standpunkt des Rates zu oder lehnt es ab, einen Standpunkt festzulegen, so gilt der Haushaltsplan als angenommen. Normalerweise ändert das Parlament aber den Entwurf des Rates, und der abgeänderte Text wird dem Rat übermittelt. In diesem Fall beruft der Präsident des Parlaments umgehend eine Sitzung des Vermittlungsausschusses ein. Der Vermittlungsausschuss tritt jedoch nicht zusammen, wenn der Rat dem Parlament binnen zehn Tagen mitteilt, dass er alle Änderungen der Abgeordneten billigt.

  4. max. 21 Tage

    Kurzbeschreibung: Vermittlung

    1.   Vermittlungsausschüsse ((denen 27 Vertreter des Rates und 27 Vertreter des Europäischen Parlaments angehören) haben die Aufgabe, eine Einigung zu erzielen.  
    2.   Es wird ein gemeinsamer Entwurf ausgearbeitet.  

    Vollständige Beschreibung: Vermittlung

    Der Vermittlungsausschuss, der aus Vertretern des Rates und ebenso vielen Vertretern des Parlaments besteht, hat 21 Tage Zeit, um eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen.

  5. max. 14 Tage

    Kurzbeschreibung: Annahme

    Wird der gemeinsame Entwurf angenommen, haben das   Europäische Parlament  und der   Rat der Europäischen Union  14 Tage Zeit, um ihn zu billigen.

    Vollständige Beschreibung: Annahme

    Wenn sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf einigt, haben Parlament und Rat 14 Tage Zeit, diesem Entwurf zuzustimmen. Der Präsident des Parlaments unterzeichnet in diesem Falle den Haushaltsplan und erklärt dessen endgültige Annahme.

    Scheitert das Vermittlungsverfahren oder wird der gemeinsame Entwurf vom Parlament abgelehnt, so legt die Kommission einen neuen Entwurf für den Haushaltsplan vor. Wird der gemeinsame Entwurf vom Rat abgelehnt, so kann das Parlament immer noch beschließen, ihn anzunehmen.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Die Beschlüsse des Parlaments und des Rates zu den jährlichen Ausgaben und Einnahmen müssen innerhalb der jährlichen Ausgabengrenzen bleiben, die in dem alle sieben Jahre ausgehandelten längerfristigen Finanzplan der EU, dem sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen, festgelegt sind.

Haushaltskontrolle

Nach der Annahme des EU-Haushalts ist die Europäische Kommission für dessen Umsetzung zuständig (die übrigen Organe und Einrichtungen sind für ihren jeweiligen Verwaltungshaushalt zuständig).

Als unmittelbar gewähltes Organ, das die EU-Steuerzahler vertritt, übt das Europäische Parlament eine demokratische Kontrolle aus. So soll sichergestellt werden, dass die Kommission und die übrigen Organe und Einrichtungen die EU-Gelder ordnungsgemäß verwalten.

Das Parlament beschließt auf Empfehlung des Rates der Europäischen Union, ob es die Haushaltsentlastung, d.h. die endgültige Genehmigung aller Ausgaben eines spezifischen Jahres, erteilt.

Das Parlament fasst den Beschluss nachdem der Haushaltskontrollausschuss alle Haushaltsrechnungen der Kommission und ihren Tätigkeitsbericht für das betreffende Haushaltsjahr sorgfältig geprüft hat. Ebenso berücksichtigt es den Jahresbericht des Rechnungshofs und die Antworten der Kommission auf etwaige spezifische Fragen der Abgeordneten.

Das Parlament kann auch Empfehlungen gegenüber der Kommission in Bezug auf die Ausführung des Haushaltsplans aussprechen. Auf Antrag des Parlaments muss die Kommission über die aufgrund entsprechender Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen Bericht erstatten.

Das Verfahren endet damit, dass die Entlastung erteilt, vertagt oder verweigert wird.

Das Parlament verfährt in ähnlicher Weise mit der Genehmigung der Haushaltsrechnungen der anderen Organe und Einrichtungen, einschließlich seines eigenen Verwaltungshaushalts.