Für Veranstaltungen wie Konferenzen, Diskussionsrunden, Seminare, Sommerschulen usw. kann die Schirmherrschaft des Parlaments gewährt werden, sofern sie einen klaren europäischen Bezug haben und dazu insbesondere die Rolle des Europäischen Parlaments oder der Union bzw. ihren Beitrag oder ihre Prioritäten in dem betreffenden Bereich hervorheben, eine ausreichend hohe Qualität aufweisen und ein großes Publikum ansprechen. Außerdem müssen das Datum bzw. die Daten und der Ort der Veranstaltung bestätigt und die Veranstaltung von begrenzter Dauer sein. Die Veranstaltungen dürfen keinen kommerziellen Charakter haben.
Besonders zu berücksichtigen sind Veranstaltungen, die für die europäische parlamentarische Demokratie sensibilisieren und die aktive europäische Bürgerschaft fördern, die Grundrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung fördern und die soziale Inklusion fördern sowie von jungen Menschen oder für junge Menschen organisiert werden.
Bei Veranstaltungen kann eine Schirmherrschaft nicht übernommen werden, wenn die Veranstaltung kommerziellen Charakter hat oder auf Gewinnerzielung gerichtet ist und dazu dient, indirekt oder direkt für Marken und/oder kommerzielle Tätigkeiten zu werben oder diese zu fördern, oder wenn es sich um parteipolitische Veranstaltungen (auch Spendensammlungen für politische Zwecke) handelt oder sie regelmäßige bzw. interne Gewerkschafts- oder Parteiaktivitäten beinhalten. Auch bei Veranstaltungen und/oder Veranstaltern, die die demokratischen Grundwerte und die Grundsätze der Europäischen Union unterlaufen, kann eine Schirmherrschaft nicht übernommen werden.
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von einer Veranstaltung, für die die Schirmherrschaft des Parlaments gemäß dieser Regelung übernommen wurde, nicht länger erfüllt werden, kann der Präsident den Beschluss, die Schirmherrschaft zu gewähren, jederzeit zurückziehen.
Mit der Übernahme der Schirmherrschaft ist für das Parlament keine finanzielle Verpflichtung verbunden, und daraus erwächst auch kein Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Parlaments. Weitere Informationen über Voraussetzungen für die Übernahme einer Schirmherrschaft können Sie der nachstehenden Regelung entnehmen.