Dialog mit Kirchen, religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschaulichen Gemeinschaften
 

Im heutigen von Vielfalt geprägten Europa leisten viele verschiedene Kirchen, Religionen und weltanschauliche Gemeinschaften einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Organe der Europäischen Union sind einem offenen Dialog mit diesen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften verpflichtet, und das Europäische Parlament arbeitet bei der Ausarbeitung der EU-Politik intensiv mit ihnen zusammen.

Hintergrund

"In Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), eingeführt mit dem Vertrag von Lissabon, wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog der EU mit Kirchen, religiösen Vereinigungen und weltanschaulichen Gemeinschaften vorgesehen:

  1. „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.
  2. Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen.
  3. Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog.“

Während die ersten beiden Absätze dieses Artikels den Schutz des besonderen Status gewährleisten, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen, werden die Organe der EU in Absatz 3 aufgefordert, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit diesen Kirchen und Gemeinschaften zu pflegen.

Das Europäische Parlament hat die Vertragsbestimmungen dadurch umgesetzt, dass seine Präsidentin einen für den Dialog zuständigen Vizepräsidenten benannt hat. Der derzeitige Vizepräsident mit Zuständigkeit für den Dialog nach Artikel 17 ist Othmar Karas.

Der Dialog des Europäischen Parlaments mit Kirchen und weltanschaulichen Organisationen spielt eine wichtige Rolle dabei, für die Nähe des Parlaments zu den Bürgern, von denen es gewählt wurde, sowie für soziale Kohärenz und demokratische Entscheidungsfindung zu sorgen. Es ist eine große Ehre, dass die Präsidentin des Parlaments Roberta Metsola mich – in meiner Eigenschaft als Erster Vizepräsident – mit der Leitung dieses Dialogs betraut hat. Bereits zum zweiten Mal übernehme ich diese Aufgabe.
Wenn mit dem europäischen Projekt die künftigen Herausforderungen bewältigt werden sollen, muss es bürger- und lebensnah fest in der Realität verankert bleiben. Kirchen, religiöse Vereinigungen und weltanschauliche Gemeinschaften sind in ihrer ganzen Vielfalt für viele unserer Bürger und Bürgerinnen ein wichtiger Teil des täglichen Lebens. Sie sind Teil unserer Gemeinschaften in den Städten, Gemeinden, Dörfern und ländlichen Gebieten aller 27 Mitgliedstaaten.
Der Dialog der EU mit ihnen wurde in Artikel 17 des Vertrags von Lissabon festgelegt. Dieser Dialog ist ein klares Signal dafür, dass die EU weit mehr ist als nur eine Wirtschaftsorganisation – vielmehr geht es im Wesentlichen um die Menschen, ihre Menschenwürde und das Gemeinwohl. In einer Welt, in der politische und soziale Fragen immer komplexer zu werden scheinen, müssen wir uns stets auf unsere gemeinsamen Werte zurückbesinnen.
Um diese Perspektive beizubehalten, ist der Dialog mit religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften unerlässlich. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir gemeinsam zu einer wertebasierten Debatte über die europäische Politik beitragen können und müssen.

Speech of Othmar Karas 
Picture of Othmar Karas