Lobbygruppen und Transparenz
Das Europäische Parlament setzt sich in Bezug auf die Aktivitäten von Interessenvertretern für die Förderung von Transparenz und Ethos ein. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission nutzt es ein gemeinsames Transparenz-Register für die Beaufsichtigung der Tätigkeiten von Interessenvertretern. Darüber hinaus veröffentlichen die Mitglieder des Europäischen Parlaments Informationen über ihre Kontakte mit Lobbygruppen.
Das Transparenz-Register ist eine Internet-Datenbank, in der Gruppen und Organisationen aufgeführt sind, die Einfluss auf die Politikgestaltung der EU oder deren Umsetzung nehmen möchten. Es soll aufzeigen, welche Interessen auf EU-Ebene in wessen Namen vertreten werden und welche finanziellen und personellen Ressourcen dafür eingesetzt werden.
Warum ist der Dialog zwischen EU-Organen und Lobbygruppen von Bedeutung?
Die Organe der Europäischen Union unterhalten Kontakte mit einer Vielzahl von Gruppen und Organisationen, die spezifische Interessen vertreten und Lobbyaktivitäten ausüben. Dies ist ein rechtmäßiger und notwendiger Teil des Entscheidungsfindungsprozesses, um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen der Europäischen Union den wahren Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.
Interessenvertretern aller Art können dem Parlament Kenntnisse und spezielles Fachwissen in zahlreichen Fachgebieten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Wissenschaft zur Verfügung stellen. Sie können im offenen und pluralistischen Dialog, der die Grundlage demokratischer Systeme bildet, eine entscheidende Rolle spielen.
Für transparente und ethische Beziehungen zwischen den EU-Organen und europäischen Spitzenpolitikern einerseits und der Zivilgesellschaft und repräsentativen Verbänden andererseits wird im Vertrag über die Europäische Union ein Rahmen geschaffen, mit dem diese gefördert werden sollen.
Transparenz-Register
Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission unterhalten ein gemeinsames Transparenz-Register, um ihr Engagement für Offenheit und Transparenz deutlich zu machen.
Das Transparenz-Register erleichtert es den Bürgern, Informationen über die Tätigkeiten von Interessenvertretern gegenüber den EU-Organen sowie statistische Daten über alle registrierten Parteien zu erhalten.
Alle Interessenvertreter sind aufgefordert, sich freiwillig im Register eintragen zu lassen, wenn sie Tätigkeiten durchführen, die darauf abzielen, auf die Politikgestaltung, die Umsetzung politischer Maßnahmen und die Entscheidungsfindung der EU-Organe Einfluss zu nehmen. Jedes Organ verfügt jedoch über Vorschriften, um den Rahmen zu stärken, indem es die Registrierung zu einer Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Lobbytätigkeiten macht. Außerdem müssen alle Registrierten den Verhaltenskodex einhalten. Auf dieser Seite finden Sie die einschlägigen Vorschriften und sonstigen Transparenzmaßnahmen der einzelnen Organe.
Beispielsweise ist die Registrierung obligatorisch, um beim Europäischen Parlament einen Zugangsausweis beantragen zu können. Registrierte Interessenvertreter können den Zugang nur im Internet beantragen.
Darüber hinaus dürfen nur registrierte Interessenvertreter als Redner zu öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse eingeladen werden und die Tätigkeiten der interfraktionellen Arbeitsgruppen und inoffiziellen Gruppierungen der MdEP unterstützen und daran teilnehmen. Durch ergänzende Maßnahmen wird sichergestellt, dass Registrierte leicht in der Lage sind, sich anzumelden, um Benachrichtigungen über Ausschusstätigkeiten zu erhalten, Veranstaltungen als Mitveranstalter zu organisieren und die Präsidentin um die Schirmherrschaft zu ersuchen.
In der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register mit der zugehörigen Politischen Erklärung ist festgelegt, welche Arten von Interessenvertretung und Lobbyarbeit unter die Bestimmungen fallen und welche Angaben von Registrierten zu machen sind. Ferner enthält die Vereinbarung einen Verhaltenskodex für Registrierte sowie ein Verfahren zur Beschwerde über registrierte Organisationen.
Das Transparenz-Register wird vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission gemeinsam betrieben. Die Generalsekretäre der drei Organe leiten die Umsetzung der Vereinbarung mittels eines Verwaltungsrats, und ein gemeinsames Sekretariat, das sich aus Beamten aller drei Organe zusammensetzt, ist für den Alltagsbetrieb des Registers zuständig. Sie können die Jahresberichte hier abrufen:
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission, die zu dieser Interinstitutionellen Vereinbarung geführt haben.
Transparenz in Bezug auf Kontakte zu Lobbygruppen aus Drittländern und Vertretern von Drittländern
Bekanntgabe geplanter Treffen
Alle Mitglieder sind verpflichtet, Informationen über ihre geplanten Treffen mit Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenzregister fallen, und mit Vertretern von Behörden von Drittländern im Internet zu veröffentlichen.
Das betrifft sämtliche in Präsenzform oder per Videokonferenz abgehaltene Treffen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit (Bericht, Stellungnahme, Entschließung, Plenardebatte oder Dringlichkeitsverfahren), die mit dem Ziel stattfinden, die Politik oder den Entscheidungsprozess der EU-Organe zu beeinflussen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, solche Treffen öffentlich zu machen, unabhängig davon, ob sie persönlich daran teilnehmen oder ihre parlamentarischen Assistenten in ihrem Namen schicken.
Die Angaben über Treffen werden auf den Profilseiten der Mitglieder veröffentlicht.
Weitere Informationen: Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Bezug auf Integrität und Transparenz, Artikel 7: Veröffentlichung von Treffen.
Erklärung zu Beiträgen
Berichterstatter und Verfasser von Stellungnahmen müssen in einer Anlage zu ihren Berichten oder Stellungnahmen die Organisationen und Personen auflisten, von denen sie Beiträge zu Fragen im Zusammenhang mit dem betreffenden Thema erhalten haben.
Eine solche Liste kann Aufschluss über das Spektrum an externem Fachwissen und externen Beiträgen geben, die der Berichterstatter angefordert, akzeptiert oder in gewissem Umfang berücksichtigt hat. Sie wird zusammen mit dem Bericht nach dessen Annahme im Ausschuss veröffentlicht und ermöglicht es, vor der Schlussabstimmung im Plenum nachzuvollziehen, wen der Berichterstatter angehört hat.
Diese Liste ist unabhängig von der Bekanntgabe von Treffen mit Interessenvertretern, doch können Berichterstatter sie zur Ergänzung ihrer diesbezüglichen Erklärungen nutzen.
Erklärung der Unterstützung interfraktioneller Arbeitsgruppen und anderer inoffizieller Gruppierungen
Interfraktionelle Arbeitsgruppen sind von einzelnen Abgeordneten gebildete inoffizielle Gruppierungen, die dem informellen Meinungsaustausch zu spezifischen Sachfragen und der Förderung von Kontakten zwischen Abgeordneten und Vertretern der Zivilgesellschaft dienen.
Nur im Transparenz-Register eingetragene Lobbygruppen können an Aktivitäten teilnehmen, die von interfraktionellen Arbeitsgruppen oder anderen inoffiziellen Gruppierungen in den Räumlichkeiten des Parlaments organisiert werden, indem sie diese unterstützen oder als Mitveranstalter fungieren.
Die Vorsitzenden interfraktioneller Arbeitsgruppen müssen eine Erklärung über jegliche erhaltene Unterstützung, sei es in Geld- oder Sachleistungen (z. B. Unterstützung im Sekretariatsbereich), abgeben, die jährlich zu aktualisieren ist. All diese Erklärungen und die Liste der Mitglieder aller interfraktionellen Arbeitsgruppen können über den Link unten aufgerufen werden (siehe „Weitere Informationen“).
Die Mitglieder inoffizieller Gruppierungen sind ferner verpflichtet, in ihrer Erklärung über private Interessen bis zum Ende des Folgemonats jegliche Unterstützung anzugeben, die sie im Namen einer inoffiziellen Gruppierung in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten haben.
Weitere Informationen: Geschäftsordnung: Artikel 35: Interfraktionelle Arbeitsgruppen und Artikel 36: Inoffizielle Gruppierungen; Interfraktionelle Arbeitsgruppen im Europäischen Parlament.
Umgang von Bediensteten mit Interessenvertretern
Wie alle Beamten der Europäischen Union sind Mitarbeiter des Parlaments verpflichtet, ihre berufliche und persönliche Unabhängigkeit zu wahren.
Ihr Handeln muss mit der Unabhängigkeit ihrer Position und dem Grundsatz der Integrität laut Statut der Beamten und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten in Einklang stehen.
Zu diesem Zweck gibt es die Praktischen Empfehlungen für EU-Beamte beim Umgang mit Interessenvertretern.