BERICHT über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Maciej Wąsik

20.3.2025 - (2024/2043(IMM))

Rechtsausschuss
Berichterstatter: Mario Furore

Verfahren : 2024/2043(IMM)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A10-0031/2025
Eingereichte Texte :
A10-0031/2025
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Antrag auf Aufhebung der Immunität von Maciej Wąsik

(2024/2043(IMM))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Antrag des Generalstaatsanwalts der Republik Polen auf Aufhebung der Immunität von Maciej Wąsik vom 29. Juli 2024, mit dem ein Antrag der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen Maciej Wąsik weitergeleitet wurde und der am 16. September 2024 im Plenum bekanntgegeben wurde,

 nach Anhörung von Maciej Wąsik am 18. Februar 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung und unter Hinweis auf das von Maciej Wąsik vorgelegte Dokument,

 gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

 unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013, 19. Dezember 2019 und 5. Juli 2023[1],

 unter Hinweis auf Artikel 105 Absätze 2 und 5 der Verfassung der Republik Polen,

 gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10-0031/2025),

A. in der Erwägung, dass der polnische Generalstaatsanwalt mit Schreiben vom 29. Juli 2024 einen Antrag der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau auf Aufhebung der Immunität von Maciej Wąsik im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen Artikel 244 in Verbindung mit Artikel 12 des polnischen Strafgesetzbuchs weitergeleitet hat;

B. in der Erwägung, dass im Antrag angegeben wird, Maciej Wąsik habe am 21. und 28. Dezember 2023 in Warschau in kurzen zeitlichen Abständen und mit im Voraus gefasstem Vorsatz insofern gegen das mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Warschau vom 20. Dezember 2023 verhängte Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für die Dauer von fünf Jahren verstoßen, als er das Mandat eines Mitglieds des Sejm (untere Kammer des polnischen Parlaments) der Republik Polen ausübte, indem er am 21. Dezember 2023 an der Sitzung des Sejm der Republik Polen teilnahm, und zwar u. a. an Abstimmungen, und indem er am 28. Dezember 2023 an einer Sitzung des Sejm-Ausschusses für Verwaltung und innere Angelegenheiten teilnahm; in der Erwägung, dass die ihm zur Last gelegten Handlungen eine Straftat nach Artikel 244 in Verbindung mit Artikel 12 des polnischen Strafgesetzbuchs darstellen;

C. in der Erwägung, dass Maciej Wąsik am 18. April 2024 über den oben genannten Tatvorwurf in Kenntnis gesetzt wurde; in der Erwägung, dass Maciej Wąsik bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in das Europäische Parlament gewählt wurde; in der Erwägung, dass Maciej Wąsik zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Straftat kein Mitglied des Europäischen Parlaments war;

D. in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat und der folgende Antrag auf Aufhebung seiner Immunität nicht im Zusammenhang mit einer in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgten Äußerung oder Abstimmung von Maciej Wąsik im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union stehen;

E. in der Erwägung, dass Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorsieht, dass den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

F. in der Erwägung, dass Abgeordnete gemäß Artikel 105 Absätze 2 und 5 der polnischen Verfassung vom Tag der Bekanntgabe der Wahlergebnisse bis zum Tag des Ablaufs ihres Mandats ohne Zustimmung des Sejms der Republik Polen nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und weder inhaftiert noch festgenommen werden dürfen, es sei denn, sie werden bei der Begehung einer Straftat festgenommen und ihre Inhaftierung ist für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens erforderlich;

G. in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Immunität darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;

H. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung die parlamentarische Immunität kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;

I. in der Erwägung, dass das Parlament im vorliegenden Fall nicht feststellen konnte, dass ein fumus persecutionis vorlag, d. h. Tatsachen, die darauf hindeuten, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen ist, der politischen Tätigkeit des Mitglieds in seiner Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden;

J. in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf[2];

1. beschließt, die Immunität von Maciej Wąsik aufzuheben;

2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Organen der Republik Polen und Maciej Wąsik zu übermitteln.

ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

 

 

Der Berichterstatter erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2025

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maravillas Abadía Jover, Tobiasz Bocheński, Ton Diepeveen, Mario Furore, Mary Khan, Ilhan Kyuchyuk, Sergey Lagodinsky, Mario Mantovani, Pascale Piera, René Repasi, Krzysztof Śmiszek, Dominik Tarczyński, Adrián Vázquez Lázara, Axel Voss, Marion Walsmann, Michał Wawrykiewicz, Dainius Žalimas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

David Cormand, Billy Kelleher, Arash Saeidi, Ernő Schaller-Baross, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Nacho Sánchez Amor, Angelika Winzig

 

 

Letzte Aktualisierung: 24. März 2025
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