BERICHT über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2026
31.3.2025 - (2024/2111(BUI))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Matjaž Nemec
PR_BUI_EstimEP
INHALT
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
ANLAGE: ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS
ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2026
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[1], auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarte gemeinsame Erklärung[2] und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2022/2496 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[5] (Überarbeitung des MFR),
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2023 zu dem Vorschlag für eine Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[9],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)[10] (im Folgenden „Haushaltsordnung“),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[11],
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025[12] und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2026,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 10. März 2025 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 104 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 104 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,
– gestützt auf Artikel 104 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0048/2025),
A. in der Erwägung, dass sich der am 10. Februar 2025 vom Generalsekretär für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2026 vorgeschlagene Haushaltsplan auf 2 641 609 620 EUR beläuft und eine Aufstockung um 4,30 % bzw. 108 914 512 EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2025 darstellt;
B. in der Erwägung, dass die jährliche Inflation in der Union Eurostat zufolge im Januar 2025 bei 2,8 % lag, wohingegen im Dezember 2024 bei 2,7 %; in der Erwägung, dass bei der Höhe der Ausgaben in Rubrik 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 von einer jährlichen Preissteigerung von 2 % ausgegangen wird;
C. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments von seiner Fähigkeit abhängt, seine Kerntätigkeiten in den Bereichen Haushalt, Gesetzgebung und Kontrolle auf höchstem Niveau auszuführen und gleichzeitig gegenüber anderen Organen der Union mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es darum geht, seine Ausgaben umsichtig und effizient zu planen und zu tätigen und den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen;
Allgemeiner Rahmen
1. ist besorgt über die Sachlage im Zusammenhang mit der Rubrik 7 im derzeitigen MFR; weist darauf hin, dass die knappen Mittel das Ergebnis der Kürzungen sind, die der Rat bei der Einigung über den derzeitigen MFR (2021-2027) gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission vornahm, in dem ohnehin ein sehr geringer Mittelumfang vorgesehen war; bedauert, dass der Rat den Vorschlag der Kommission, die Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR ab 2024 anzuheben, ablehnt; weist darauf hin, dass das Problem der Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR nicht angegangen wurde; hebt hervor, dass der prognostizierte negative Spielraum für 2026 den Einsatz besonderer Instrumente in Rubrik 7 zu diesem Zweck voraussetzt;
2. billigt die bei der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 18. März 2025 erzielte Einigung, die Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2025 auf 4,09 % festzusetzen, was einem Gesamtvoranschlag von 2 636 241 620 EUR für 2026 entspricht, und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend um insgesamt 12 378 000 EUR zu kürzen:
1 0 0 6 – Allgemeine Kostenvergütung, 1 4 2 – Externe Übersetzungsleistungen, 2 0 0 0 – Miete, 2 0 0 7 – Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume, 2 0 2 4 – Energieverbrauch, 2 1 0 1 – Verwaltung von Geschäftsanwendungen, 3 2 0 – Beschaffung von Fachwissen, 3 2 4 3 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments, 3 2 4 8 – Ausgaben für audiovisuelle Informationen, 4 4 – Sitzungen und andere Aktivitäten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern;
weist darauf hin, dass darüber hinaus beschlossen wurde, die Ausgaben im vom Präsidium am 10. März 2025 gebilligten Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags um 7 010 000 EUR zu erhöhen und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend aufzustocken:
1 2 0 0 – Dienstbezüge und Vergütungen, 1 6 3 0 – Sozialer Dienst: Ausgaben für den sozialen Dienst, 4 0 0 – Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder, 4 0 3 – Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene;
weist darauf hin, dass schließlich auch vereinbart wurde, die Haushaltserläuterungen für Posten 1 6 3 0 – Sozialer Dienst zu ändern: Ausgaben für den sozialen Dienst, um den Verweis auf die APA-Vertretung aufzunehmen;
3. weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des Haushalts durch in den Statuten verankerte Verpflichtungen bestimmt werden; stellt fest, dass von der Aufstockung um 103,5 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2025 ein Anstieg um 85,3 Mio. EUR auf finanzielle Verpflichtungen aus dem Statut zurückzuführen ist, hauptsächlich auf die Aktualisierung der Dienstbezüge von Beamten und Bediensteten auf Zeit (52,7 Mio. EUR), von Vertragsbediensteten (9,2 Mio. EUR) und von akkreditierten parlamentarischen Assistenten (15,1 Mio. EUR); weist erneut darauf hin, dass die Indexierung der Dienstbezüge und Entschädigungen gemäß dem Beamtenstatut und dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments von der Kommission derzeit für April 2025, Juli 2025, April 2026 und Juli 2026 auf 1,2 %, 4,6 %, 0,6 % bzw. auf 3,4 % veranschlagt wird;
4. stellt fest, dass das Parlament für 2026 – also für das dritte Jahr in Folge – keine zusätzlichen Stellen beantragt;
5. stellt fest, dass der Anstieg der nicht im Statut vorgesehenen Ausgaben zwischen 2025 und 2026 1,96 % beträgt;
6. begrüßt die Initiative des Generalsekretärs, ein umfassendes Screening-Verfahren durchzuführen, das darauf abzielt, Möglichkeiten für eine Vereinfachung der Verwaltung zu ermitteln, Ineffizienzen zu beseitigen und für spürbare Kostensenkungen zu sorgen, wodurch die Effizienz gesteigert und eine intelligente Nutzung der Ressourcen sichergestellt werden soll; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss halbjährlich aktuelle Informationen über die ergriffenen Maßnahmen und den Aktionsplan zur Vereinfachung und über deren Auswirkungen in Bezug auf Haushalt und Personal zur Verfügung zu stellen; betont, dass die Verwaltungsverfahren und die Personalverwaltung für die Mitglieder einen hohen Aufwand darstellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung örtlicher Assistenten, und fordert diesbezüglich eine Vereinfachung;
7. stellt fest, dass der Haushaltsplan des Parlaments auf einer realistischen Grundlage beruhen und den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechen sollte; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass finanzielle Umsicht und Sicherheit weiterhin zentrale Prioritäten bleiben, wobei sicherzustellen ist, dass diese Maßnahmen die Effizienz, Wirksamkeit und operative Leistungsfähigkeit des Organs und seiner wichtigsten Mitarbeiter bei der erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigen; betont, dass das Parlament angesichts des geopolitischen Kontexts und der Investitionen, die die Union für ihre strategische Autonomie tätigen muss, bei der Verwaltung seines Haushaltsplans mit gutem Beispiel vorangehen muss;
8. betont, dass das Parlament bei der Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und der Förderung der Werte und Strategien der Union, beispielsweise des grünen und des digitalen Wandels, eine wichtige Rolle spielt; hebt hervor, dass Transparenz, Rechenschaftspflicht, Geschlechtergleichstellung und Integrität wesentliche Grundsätze innerhalb der Organe der Union und insbesondere innerhalb des Parlaments als dem europäischen Haus der Demokratie sind;
Stärkung der Kernaufgaben des Parlaments
9. nimmt die vier neuen thematischen Generaldirektionen (GD) zur Kenntnis, die im September 2024 aus der vormaligen Generaldirektion Interne Politikbereiche geschaffen wurden, für Legislativ-, Haushalts- und Kontrolltätigkeiten zuständig sind und darauf abzielen, die Funktionsweise des Parlaments als Mitgesetzgeber, als Teil der Haushaltsbehörde und als Entlastungsbehörde zu verbessern; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss regelmäßig über die Fortentwicklung der Tätigkeit und des Personalbestands in diesen Generaldirektionen zu informieren;
10. stellt fest, dass sich die politische Entscheidungsfindung verstärkt auf Belege und Fakten stützen muss; nimmt Kenntnis von den Haushaltsmitteln in Höhe von 16,75 Mio. EUR, durch die die Verwaltungskapazität des Parlaments bei der Unterstützung der Mitglieder im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit gestärkt und die Fähigkeit des Parlaments verbessert werden soll, komplexe und unwägbare Situationen zu bewältigen;
11. betont, dass den Fraktionen bei der Bereitstellung von Fachwissen und politischer Unterstützung für die Mitglieder mit Blick auf ihre legislative und parlamentarische Arbeit große Bedeutung zukommt; hebt hervor, dass stets auf das wichtige Ziel, die Fähigkeit des Parlaments zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder zu stärken, hingearbeitet werden muss;
Digitaler Wandel
12. betont, dass die Cybersicherheit des Parlaments zu den wichtigsten Prioritäten zählt; stellt fest, dass das IT-Gesamtbudget 7,40 % des Gesamthaushalts im Rahmen des Haushaltsvoranschlags 2026 ausmacht; betont, dass eine solide Cybersicherheitsinfrastruktur in geopolitisch turbulenten Zeiten wichtig ist, und begrüßt, dass die Mittel für Cybersicherheit aufgestockt wurden; unterstützt, dass die Mittel für Cybersicherheit bis 2027 schrittweise auf 10 % des IKT-Haushalts des Parlaments aufgestockt werden sollen;
13. begrüßt, dass das Präsidium am 10. Februar 2025 den internen Rahmen für das Management, die Governance und die Kontrolle von Cybersicherheitsrisiken angenommen hat; weist darauf hin, dass Investitionen in die Cybersicherheit von entscheidender Bedeutung sind, um die demokratische Stimme des Parlaments und der Union zu schützen;
14. begrüßt die Investitionen in künstliche Intelligenz (KI), die sich auf 1 Mio. EUR belaufen; fordert, dass der Einsatz von KI verstärkt wird, um Effizienzgewinne zu erzielen, wobei die damit verbundenen Risiken, einschließlich in den Bereichen Ethik und Datenschutz, zu berücksichtigen sind; hebt hervor, dass die KI das Potenzial hat, Verwaltungsverfahren zu straffen; betont, dass bei der Einführung von KI Innovationen mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen einhergehen müssen; stellt fest, dass die Entwicklung von KI im Einklang mit den vom Präsidium festgelegten Grundsätzen genau überwacht werden wird, was unter anderem auch eine gründliche Risikobewertung im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien umfassen wird; fordert das Generalsekretariat auf, Lösungen etwa Anwendungen und Instrumente vorzusehen, die den Mitgliedern und den Bediensteten so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden können;
Grüner Wandel
15. begrüßt die Ziele, die im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) des Parlaments für den Zeitraum 2025-2029 festgelegt wurden; weist darauf hin, dass Investitionen in die Energieeffizienz eine bewährte Methode sind, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen; nimmt zur Kenntnis, dass in dem Haushaltsvoranschlag für 2026 Mittel in Höhe von 8,45 Mio. EUR für Investitionen in Energieeffizienz und Umwelt veranschlagt wurden, um die Umweltleistung der Gebäude des Parlaments weiter zu verbessern; stellt fest, dass dies einer Aufstockung um 74 % gegenüber dem Haushaltsplan von 2025 entspricht; räumt jedoch ein, dass diese Umweltmaßnahmen Teil der Haushaltslinie 2007 mit der Bezeichnung „Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume“ sind, deren Gesamtbetrag für 2026 gegenüber 2025 um 3,7 Mio. EUR verringert wurde;
16. weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des CO2-Fußabdrucks des Parlaments aus der Personenbeförderung stammen; fordert eine deutliche Verringerung der Reisen für Sitzungen, die auch wirksam als Videokonferenz oder in Hybridformaten stattfinden können, und für alle übrigen Reisen eine Verlagerung auf CO2-arme Alternativen, sofern die Qualität der legislativen und der politischen Arbeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird;
17. nimmt zur Kenntnis, dass sich die Preise für CO2-Gutschriften Voraussagen zufolge erhöhen sollen und angesichts des derzeitigen Emissionsniveaus für 2026 auf 900 000 EUR geschätzt werden müssen; fordert die Verwaltung auf, die Emissionen des Parlaments gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung weiterhin zu senken, anstatt CO2-Gutschriften zu erwerben; begrüßt die Einführung eines erweiterten Angebots an Zügen für Dienstreisen nach Straßburg ab Juli 2025 als positiven Schritt zur Senkung der CO2-Emissionen;
18. stellt fest, dass das Parlament Fotovoltaik-Solarpaneele installiert hat und dies auch weiterhin tun wird, um den Anteil der vor Ort erzeugten erneuerbaren Energie weiter zu erhöhen und so das Ziel von 25 % zu erreichen; nimmt die Antworten des Generalsekretärs auf den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis, in denen darauf hingewiesen wird, dass 2022 eine Studie über die Nutzung von Photovoltaikmodulen für die Gebäude in Straßburg durchgeführt und 2023 abgeschlossen wurde und dass 2024 weitere Studien für tragfähige Lösungen, insbesondere für das WEISS-Gebäude, durchgeführt werden sollen;
Mehrsprachigkeit, Kommunikation und Desinformation
19. betont, dass die Mehrsprachigkeit ein wesentlicher Grundsatz ist, auf dem die Arbeit des Parlaments beruht; nimmt die für Frühjahr 2025 geplante Überarbeitung des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit zur Kenntnis; fordert, dass das Parlament gegebenenfalls von wichtigen technologischen Entwicklungen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit, einschließlich der Entwicklung und Nutzung von KI, profitiert; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss über etwaige finanzielle Auswirkungen dieser Überarbeitung auf den Haushaltsplan zeitnah zu unterrichten;
20. hebt die Rolle hervor, die die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments bei der Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation spielen; nimmt in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments zur Kenntnis, mit der die Arbeit des Parlaments in den jeweiligen Landessprachen über verschiedene Kanäle proaktiv herausgestellt wird; hebt die Rolle der Verbindungsbüros im Vereinigten Königreich als wichtigste Kontaktstelle für die Unionsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich hervor, die ihnen Informationen über das Parlament zur Verfügung stellen und sie ermutigen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen; fordert das Präsidium auf, die Herstellung und Verbreitung von Kommunikationsmaterial in zugänglicher und inklusiver Weise auszuweiten;
21. hebt die geringe Beteiligung junger Menschen an der jüngsten Wahl zum Europäischen Parlament in einigen Regionen der Union sowie die Rolle des Parlaments bei der Stärkung der politischen Bildung in der EU hervor;
22. weist darauf hin, dass das Programm „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ eine wichtige Rolle spielt, wenn es gilt, das aktive Engagement junger Europäerinnen und Europäer zu fördern, und weist ferner darauf hin, dass das zu Ehren von David Sassoli nach ihm benannte Schulungsprogramm für junge Journalistinnen und Journalisten wichtig ist, um unter Journalistinnen und Journalisten für ein besseres Verständnis der Europäischen Union und ihrer Funktionsweise zu sorgen, was – angesichts der jüngsten Entwicklungen, die einen besorgniserregenden Rückgang der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien in der gesamten Union zeigen – das beste Mittel gegen Desinformation ist;
23. erkennt den Stellenwert von Besuchergruppen an, die ein wichtiges Instrument darstellen, um den Bürgern die Arbeit der Mitglieder näherzubringen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Anhebung der Obergrenzen und Kostenfaktoren für die Berechnung des finanziellen Beitrags für bezuschusste Besucher ab dem 1. Januar 2025; fordert das Präsidium auf, die Auswirkungen der überarbeiteten Regelung für Besuchergruppen in Bezug auf die Reisekosten unter Berücksichtigung der Marktschwankungen zu bewerten und einer indirekten geografischen Diskriminierung von Besuchern vorzubeugen; stellt fest, dass die Mitglieder in der Vergangenheit etwa 15 % der Quote für Besucher ungenutzt ließen; fordert den Generalsekretär auf, dem Präsidium vorzuschlagen, dass die ungenutzte Quote interessierten Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird; stellt fest, dass die Haushaltsmittel für Besuchergruppen 22 % des Gesamthaushaltsplans der Generaldirektion Kommunikation ausmachen;
24. nimmt mit Besorgnis die interne Regelung für Besuchergruppen von Mitgliedern zur Kenntnis, die dazu führt, dass unter bestimmten Umständen 30 % der Vorabkosten von akkreditierten parlamentarischen Assistenten (APA) getragen werden müssen; hebt die mangelnde Durchführbarkeit dieser Regelung und die damit verbundene finanzielle Belastung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten hervor; nimmt die Antworten des Generalsekretärs auf den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 in Bezug auf die Begründung des zweistufigen Ansatzes zur Kenntnis; versteht den Grundgedanken, betont jedoch die wachsenden Herausforderungen, die dies für akkreditierte parlamentarische Assistenten mit sich bringt, insbesondere mit dem kontinuierlichen Übergang zu strengeren Vorschriften;
25. betont, dass die Kommunikationslandschaft immer komplexer wird und dass politische Kommunikation auf vielfältige Weise erfolgen sollte, unter anderem über verschiedene Plattformen der sozialen Medien und andere Medien; betont, dass die Fraktionen ihre Botschaft in allen Mitgliedstaaten vermitteln und kommunizieren müssen, was ein Grundprinzip einer gut funktionierenden europäischen Demokratie darstellt;
Infrastruktur
26. nimmt den neuen Ansatz im Zusammenhang mit Gebäuden zur Kenntnis, bei dem das Parlament nach einer Zeit des Erwerbs in eine Phase der Konsolidierung von Gebäuden eingetreten ist, wobei die Nachhaltigkeit, die Zugänglichkeit und die Mobilität der Mitglieder und Bediensteten berücksichtigt werden;
27. nimmt zur Kenntnis, dass in dem Haushaltsvoranschlag für 2026 4 Mio. EUR für Studien und die Vorbereitungsarbeiten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes enthalten sind, während die Gesamtkosten auf 36 Mio. EUR veranschlagt werden; stellt daher fest, dass 32 Mio. EUR an Kosten im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes nicht im Voranschlag für 2026 enthalten sind; stellt fest, dass der Generalsekretär beabsichtigt, diese Kosten durch eine Sammelmittelübertragung oder die Inanspruchnahme eines Darlehens zu decken; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss gemäß Artikel 272 Absatz 6 der Haushaltsordnung so bald wie möglich ausführliche Informationen über ein mögliches Darlehen zur Deckung dieser Kosten sowie die gesamte Planung der Arbeiten, einschließlich der Planung in Bezug auf die Kosten, zu übermitteln; besteht darauf, dass auch Kosten, die nicht unmittelbar mit den Renovierungsarbeiten in Zusammenhang stehen, eindeutig aufgeführt und im Haushaltsplan ausgewiesen werden; stellt fest, dass sich die direkten Kosten des SPAAK-Projekts mit Stand Dezember 2024 auf 14,12 Mio. EUR belaufen;
28. begrüßt das Pilotprojekt der GD INLO, mit dem die Legionellen aus der Be- und Entwässerungsanlage des Parlaments entfernt werden sollen, und hebt hervor, dass eine weitere Ausbreitung von Legionellen nur dann erfolgreich verhindert werden kann, wenn das Wasser in den Rohren für eine bestimmte Zeit auf 55 Grad Celsius erhitzt wird;
29. stellt fest, dass im Jahr 2026 11,45 Mio. EUR in Ausstellungen „Erlebnis Europa“ investiert werden sollen; nimmt den Beschluss des Präsidiums vom November 2024 zur Kenntnis, das Konzept der Ausstellung „Erlebnis Europa“ zu überarbeiten, und erwartet, dass das überarbeitete Konzept kosteneffizienter und für Besucher attraktiver ist; bedauert, dass es immer noch keine Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in Bukarest, Riga, Madrid, Lissabon, Nikosia, Valletta und Vilnius gibt; fordert, dass in allen Mitgliedstaaten Ausstellungen „Erlebnis Europa“ eingerichtet werden, sobald ein überarbeitetes Konzept erstellt wurde; weist erneut darauf hin, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ den Bürgern die Möglichkeit bieten sollten, die Funktionsweise der Europäischen Union besser zu verstehen und etwas über unsere gemeinsamen Werte zu lernen; bekräftigt daher, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ integraler Bestandteil der laufenden Bemühungen des Parlaments sind, auf die Unionsbürger zuzugehen;
30. stellt fest, dass keine zusätzlichen Finanzmittel für die Eröffnung der Büros des Parlaments in Moldau und im Westbalkan benötigt werden, da diese Büros in den Räumlichkeiten des EAD eingerichtet werden sollen; hebt die Bedeutung der Präsenz des Parlaments in diesen Ländern als Zeichen der europäischen Solidarität und als Zeichen des Einsatzes des Parlaments für den Beitrittsprozess hervor;
31. stellt fest, dass der Vertrag mit dem vorherigen Betreiber der Kinderkrippe Wayenberg nach einer Reihe schwerwiegender Anschuldigungen gegen den Auftragnehmer vorzeitig beendet wurde; begrüßt die Vereinbarung mit einem neuen Betreiber, die bessere Arbeitsbedingungen für das Personal und eine qualitativ bessere Kinderbetreuung vorsieht; räumt jedoch ein, dass dies zu einer Aufstockung der für diesen Zweck erforderlichen Haushaltsmittel führt, betont jedoch, dass in solchen Fällen angemessene Arbeitsbedingungen für externes Personal bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Parlaments grundsätzlich eine vorrangige Überlegung bilden sollten;
32. bekräftigt, dass hochwertige Stillräume im Parlament erforderlich sind, und fordert die zuständigen Dienststellen auf, die derzeitigen Räumlichkeiten in Bezug auf Ausrüstung, Platz und Zugänglichkeit zu modernisieren, damit sie kindgerecht sind; fordert eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Frage, ob in den Räumlichkeiten des Parlaments in Brüssel ein Familienraum für Kinder von Mitgliedern ohne ständigen Wohnsitz in Brüssel eingerichtet werden muss, der den Vorkehrungen in Straßburg entspricht;
Sonstiges
33. bekräftigt seine mehrfach im Plenum angenommene Forderung an die zuständigen Gremien, über eine Lösung nachzudenken, die es den Mitgliedern ermöglicht, ihr Recht auf Fernabstimmung bei der Inanspruchnahme von Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub und bei attestierten chronischen Erkrankungen wahrzunehmen, wobei die während der Pandemie in Bezug auf die technischen Aspekte dieser Abstimmungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden sollten;
34. bekräftigt seine Forderung an den Generalsekretär, das Grundprinzip zu bekräftigen, dass alle Einstellungen auf der Grundlage von Kompetenzen erfolgen müssen, wobei gleichzeitig auf allen Personalebenen eine geografisch ausgewogene Verteilung hinsichtlich aller Mitgliedstaaten sicherzustellen ist; fordert das Parlament auf, seinen eigenen Wirkungsradius auszubauen, mit dem Ziel, kompetente Bewerber für Auswahlverfahren zu gewinnen, die das Parlament aufgrund ihres Profils, Alters, Geschlechts und ihrer Nationalität benötigt, wobei insbesondere Kandidaten aus unterrepräsentierten Ländern zur Teilnahme am Auswahlverfahren bewogen werden sollten; betont, dass eine ausgewogene geografische Zusammensetzung von wesentlicher Bedeutung ist, um einen europäischen öffentlichen Dienst, der seinem Namen gerecht wird, zu fördern; stellt fest, dass das Parlament kontinuierlich Maßnahmen zur Unterstützung dieses Ziels ergriffen hat, darunter die Organisation von nationalitätsspezifischen Auswahlverfahren, wobei die Auswahl streng nach dem Leistungsprinzip erfolgen muss;
35. ist davon überzeugt, dass das Parlament in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowohl als Arbeitgeber als auch als öffentliche Einrichtung mit gutem Beispiel vorangehen sollte; begrüßt die Strategie des Parlaments, mit der dafür gesorgt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen die Parlamentsgebäude vollkommen selbstständig nutzen können, und unterstützt weitere Maßnahmen und Anpassungen, die in diesem Zusammenhang notwendig sein werden; stellt fest, dass im Haushaltsplan für diesen Zweck 3,7 Mio. EUR vorgesehen sind;
36. betont, dass das Parlament die finanziellen Kosten und die Umweltkosten senken könnte, wenn es nur einen einzigen Sitz hätte; weist darauf hin, dass das Parlament gemäß dem Vertrag über die Europäische Union seinen Sitz in Straßburg haben muss; weist darauf hin, dass für dauerhafte Änderungen eine Änderung des Vertrags notwendig wäre, für die Einstimmigkeit erforderlich ist;
37. stellt fest, dass sich die Reisekosten der Mitglieder und Bediensteten im Haushaltsplan des Parlaments auf 116 Mio. EUR belaufen; fordert, dass die Gremien des Parlaments die Verfahren bei Dienstreisen überdenken und die Vorschriften und Verfahren für Dienstreisen mit dem übergeordneten Ziel überarbeiten, den Charakter von Dienstreisen weiter zu verbessern und die damit verbundenen finanziellen und ökologischen Kosten weiter zu senken; legt den Mitgliedern nahe, CO2-arme Verkehrsträger zu nutzen, und plädiert dafür, die günstigsten Flugmöglichkeiten verantwortungsvoll und maßvoll zu nutzen und Bahnreisen den Vorzug zu geben, wenn diese eine praktikable Option darstellen;
38. nimmt zur Kenntnis, dass Artikel 46 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments die Möglichkeit vorsieht, zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Mittelausstattung für die parlamentarische Assistenz mit Mitteln aus den jeweiligen allgemeinen Kostenvergütungen zu finanzieren; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Mitglieder, die dies wünschen, ihre allgemeine Kostenvergütung zur Deckung der Kosten für Dienstreisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten verwenden können; hebt hervor, dass eine solche Maßnahme dem Anstieg der Kosten in den Büros der Mitglieder entgegenwirken würde und gleichzeitig haushaltsneutral wäre;
39. fordert das Präsidium auf, die allgemeine Kostenvergütung nicht zu indexieren und ehemaligen Mitgliedern keine allgemeine Kostenvergütung zu gewähren, wodurch erhebliche Einsparungen bei den satzungsgemäßen Kosten möglich werden;
40. nimmt die Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten vom März 2025 über die Durchführungsbestimmungen für Reisen außerhalb der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zur Kenntnis; weist darauf hin, dass das Parlament seit 2018 im Plenum stets dafür gestimmt hat, das generelle Verbot der Teilnahme von akkreditierten parlamentarischen Assistenten an offiziellen Delegations- und Dienstreisen aufzuheben;
41. begrüßt die Arbeit der APA-Vertretung, die rund 2 000 parlamentarische Assistenten (APA) vertritt, deren Arbeit für den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit der MdEP von entscheidender Bedeutung ist; nimmt zur Kenntnis, dass 10 000 EUR zweckgebunden wurden, damit die APA-Vertretung ihre Rolle erfüllen und ausreichende Ressourcen sicherstellen kann, um die akkreditierten parlamentarischen Assistenten wirksam zu unterstützen und angemessen zu vertreten;
42. begrüßt die außergewöhnliche Erhöhung der Stipendien für alle Praktikanten im Jahr 2026 um 10 %, die 2026 mit 1 Mio. EUR im Haushalt veranschlagt wurden, um diese bei der Bewältigung der steigenden Wohnkosten in Brüssel und Luxemburg zu unterstützen;
43. geht davon aus, dass den Anträgen, über die das Plenum abstimmt, von den zuständigen Stellen hohe Priorität eingeräumt wird;
44. nimmt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2026 an;
45. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS
TEIL III – VORENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS 2026
1. EINNAHMEN/AUSGABEN
2. STELLENPLAN
3. EINGLIEDERUNGSPLAN
1. EINNAHMEN/AUSGABEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Parlaments im Haushaltsjahr 2026
Bezeichnung |
Betrag |
|
|
Ausgaben |
2 636 241 620 |
Mittel |
265 378 397 |
Ausstehender Betrag |
2 370 863 223 |
EINNAHMEN
Titel – Kapitel – Artikel – Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
3 |
VERWALTUNGSEINNAHMEN |
|
|
|
3 0 |
PERSONALEINNAHMEN |
|
|
|
3 0 0 |
Abgaben und Abzüge |
|
|
|
3 0 0 0 |
Steuern auf die Bezüge |
111 692 059 |
105 869 539 |
100 337 194 |
3 0 0 1 |
Sonderabgaben auf die Bezüge |
17 507 648 |
16 162 194 |
14 891 422 |
|
Artikel 3 0 0 – Teilsumme |
129 199 707 |
122 031 733 |
115 228 616 |
3 0 1 |
Beiträge zur Versorgungsordnung |
|
|
|
3 0 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
131 172 690 |
121 092 129 |
103 628 794 |
3 0 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
5 000 000 |
6 000 000 |
7 338 881 |
3 0 1 2 |
Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung |
5 000 |
40 000 |
0 |
3 0 1 4 |
Beiträge der Mitglieder des Europäischen Parlaments |
p. m. |
p. m. |
0 |
|
Artikel 3 0 1 – Teilsumme |
136 177 690 |
127 132 129 |
110 967 675 |
|
Kapitel 3 0 – Insgesamt |
265 377 397 |
249 163 862 |
226 196 291 |
3 1 |
EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN |
|
|
|
3 1 0 |
Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
556 948 |
3 1 1 |
Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände |
p. m. |
5 000 |
9 203 |
3 1 2 |
Vermietung und Untervermietung von Gebäuden – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
2 383 687 |
|
Kapitel 3 1 – Insgesamt |
p. m. |
5 000 |
2 949 838 |
3 2 |
EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN – ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN |
|
|
|
3 2 0 |
Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
18 857 643 |
3 2 1 |
Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
0 |
3 2 2 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
4 952 720 |
|
Kapitel 3 2 – Insgesamt |
p. m. |
p. m. |
23 810 363 |
3 3 |
SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN |
|
|
|
3 3 0 |
Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
22 491 561 |
3 3 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
0 |
3 3 3 |
Versicherungsleistungen – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
34 996 |
3 3 8 |
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
0 |
3 3 9 |
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit |
1 000 |
1 000 |
1 622 926 |
|
Kapitel 3 4 – Insgesamt |
1 000 |
1 000 |
24 149 483 |
|
Titel 3 – Insgesamt |
265 378 397 |
249 169 862 |
277 105 975 |
4 |
EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN |
|
|
|
4 0 |
EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN |
|
|
|
4 0 0 |
Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten |
p. m. |
p. m. |
4 411 026 |
|
Kapitel 4 0 – Insgesamt |
p. m. |
0 |
4 411 026 |
|
Titel 4 – Insgesamt |
p. m. |
0 |
4 411 026 |
6 |
EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION |
|
|
|
6 6 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN |
|
|
|
6 6 8 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen – Zweckgebundene Einnahmen |
p. m. |
p. m. |
0 |
|
Kapitel 6 6 – Insgesamt |
p. m. |
p. m. |
0 |
|
Titel 6 – Insgesamt |
p. m. |
p. m. |
0 |
|
GESAMTBETRAG |
265 378 397 |
249 169 862 |
281 517 001 |
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2026 und 2025) und Ausgaben (2024)
Titel – Kapitel – Artikel – Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 |
Mitglieder und Personal des Organs |
|
|
|
1 0 |
Mitglieder des Organs |
250 087 000 |
257 937 492 |
249 427 210 |
1 2 |
Beamte und Bedienstete auf Zeit |
982 330 058 |
914 759 154 |
853 989 951 |
1 4 |
Sonstige Bedienstete und externes Personal |
259 041 175 |
245 453 683 |
206 535 274 |
1 6 |
Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs |
29 619 939 |
27 939 603 |
24 937 797 |
|
Titel 1 – Insgesamt |
1 521 078 172 |
1 446 089 932 |
1 334 890 232 |
2 |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben |
|
|
|
2 0 |
Gebäude und Nebenkosten |
250 475 000 |
245 925 000 |
252 616 845 |
2 1 |
Informatik, Ausrüstung und Mobiliar |
232 008 000 |
227 708 050 |
253 569 292 |
2 3 |
Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb |
7 388 000 |
7 386 000 |
4 830 070 |
|
Titel 2 – Insgesamt |
489 871 000 |
481 019 050 |
511 016 207 |
3 |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs |
|
|
|
3 0 |
Sitzungen und Konferenzen |
37 728 429 |
37 121 800 |
27 628 546 |
3 2 |
Fachwissen und Informationen: Beschaffung, Archivierung, Produktion und Verbreitung |
154 530 519 |
153 261 150 |
153 271 532 |
|
Titel 3 – Insgesamt |
192 258 948 |
190 382 950 |
180 900 078 |
4 |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ |
|
|
|
4 0 |
Besondere Ausgaben einiger Organe und Einrichtungen |
146 800 000 |
140 000 000 |
125 403 172 |
4 2 |
Ausgaben für parlamentarische Assistenz |
279 165 340 |
263 855 176 |
222 263 343 |
4 4 |
Sitzungen und andere Aktivitäten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern |
632 000 |
620 000 |
593 204 |
|
Titel 4 – Insgesamt |
426 597 340 |
404 475 176 |
348 259 719 |
5 |
Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten |
|
|
|
5 0 |
Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten |
436 160 |
428 000 |
100 840 |
|
Titel 5 – Insgesamt |
436 160 |
428 000 |
100 840 |
10 |
Reserve |
|
|
|
10 0 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
p. m. |
3 100 000 |
0 |
10 1 |
Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben |
6 000 000 |
7 200 000 |
0 |
10 3 |
Reserve für die Erweiterung |
p. m. |
p. m. |
0 |
10 4 |
Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik |
p. m. |
p. m. |
0 |
10 5 |
Vorläufig eingesetzte Mittel für unbewegliche Vermögensgegenstände |
p. m. |
p. m. |
0 |
10 6 |
Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase |
p. m. |
p. m. |
0 |
10 8 |
Reserve für EMAS |
p. m. |
p. m. |
0 |
|
Titel 10 – Insgesamt |
6 000 000 |
10 300 000 |
0 |
|
GESAMTBETRAG |
2 636 241 620 |
2 532 695 108 |
2 375 167 076 |
Einnahmen – EINNAHMEN
Titel 3 – VERWALTUNGSEINNAHMEN
Kapitel 3 0 – PERSONALEINNAHMEN
Artikel 3 0 0 – Abgaben und Abzüge
Posten 3 0 0 0 – Steuern auf die Bezüge
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
111 692 059 |
105 869 539 |
100 337 194,29 |
Rechtsgrundlagen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1968/260/oj).
Posten 3 0 0 1 – Sonderabgaben auf die Bezüge
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
17 507 648 |
16 162 194 |
14 891 421,72 |
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
Artikel 3 0 1 – Beiträge zur Versorgungsordnung
Posten 3 0 1 0 – Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
131 172 690 |
121 092 129 |
103 628 793,79 |
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
Posten 3 0 1 1 – Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
5 000 000 |
6 000 000 |
7 338 881,09 |
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
Posten 3 0 1 2 – Beiträge von beurlaubten Bediensteten zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
5 000 |
40 000 |
0 |
Posten 3 0 1 4 – Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Rechtsgrundlagen
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.
Kapitel 3 1 – EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN
Artikel 3 1 0 – Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
556 948,00 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen des Organs verbucht.
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 3 1 1 – Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
5 000 |
9 203,22 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus sonstigen Vermögensgegenständen verbucht, die das Organ veräußert oder in Zahlung gegeben hat.
Artikel 3 1 2 – Vermietung und Untervermietung von Gebäuden – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
2 383 686,62 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Kapitel 3 2 – EINNAHMEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN – ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN
Artikel 3 2 0 – Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten – Zweckgebundene Einnahmen
Posten 3 2 0 2 – Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen und durchgeführten Arbeiten für andere Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
18 857 643,13 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
Artikel 3 2 1 – Rückerstattungen von Dienstreisetagegeldern durch andere Organe oder Einrichtungen – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
Artikel 3 2 2 – Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Lieferungen, Leistungen oder durchgeführte Arbeiten – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
4 952 719,42 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 3 3 – SONSTIGE EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN
Artikel 3 3 0 – Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
22 491 561,95 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 3 3 1 – Zweckbestimmte Einnahmen (Einnahmen aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen) – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 3 3 3 – Versicherungsleistungen – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
34 995,58 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel soll auch die Erstattung der Dienstbezüge von Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen enthalten.
Artikel 3 3 8 – Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Organs verbucht.
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 3 3 9 – Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
1 000 |
1 000 |
1 622 925,87 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die übrigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Titel 4 – EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUẞEN
Kapitel 4 0 – EINNAHMEN AUS ANLAGEMITTELN UND KONTEN
Artikel 4 0 0 – Einnahmen aus Anlagemitteln, gewährten Darlehen und Bankkonten
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
4 411 025,89 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln, gewährte Darlehen, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
Titel 6 – EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION
Kapitel 6 6 – SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
Artikel 6 6 8 – Sonstige Beiträge und Erstattungen – Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Schätzung 2026 |
Schätzung 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben verbucht, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.
Ausgaben – AUSGABEN
Titel 1 – MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
Kapitel 1 0 – MITGLIEDER DES ORGANS
Artikel 1 0 0 – Entschädigungen und Vergütungen
Posten 1 0 0 0 – Entschädigungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
100 920 000 |
96 171 430 |
91 951 742,92 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.
Posten 1 0 0 4 – Normale Reisekosten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
79 160 000 |
78 700 000 |
71 950 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Dienstreisen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.
Posten 1 0 0 5 – Sonstige Reisekosten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
5 260 000 |
4 800 000 |
5 100 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten und der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22 und 23.
Posten 1 0 0 6 – Allgemeine Kostenvergütung
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
44 410 000 |
44 100 000 |
45 734 819,18 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 90 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 43 bis 47.
Posten 1 0 0 7 – Amtszulage
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
219 000 |
212 000 |
205 852,17 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2009
Artikel 1 0 1 – Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen
Posten 1 0 1 0 – Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
3 142 000 |
3 393 000 |
3 083 137,39 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.
Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder während vom Europäischen Parlament oder von einer Fraktion finanzierten Reisen für den Fall finanziert, dass sie durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse daran gehindert werden, ihre Reise fortzusetzen. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung und die Übernahme der entsprechenden Kosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 25.
Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten.
Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union.
Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Posten 1 0 1 2 – Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
700 000 |
1 000 000 |
550 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 26.
Artikel 1 0 2 – Übergangsgelder
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
2 287 000 |
15 544 645 |
18 921 436,05 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 48 bis 51 und 84.
Artikel 1 0 3 – Versorgungsbezüge
Posten 1 0 3 0 – Ruhegehälter (KVR)
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
11 077 000 |
11 144 000 |
9 522 406,74 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 82. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage III (KVR).
Posten 1 0 3 1 – Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit (KVR)
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
102 000 |
96 138 |
88 257,11 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 82. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage II (KVR).
Posten 1 0 3 2 – Hinterbliebenenversorgung (KVR)
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
2 160 000 |
2 126 279 |
1 919 559,71 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 82. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage I (KVR).
Posten 1 0 3 3 – Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Organs zur zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 83. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage VII (KVR).
Artikel 1 0 5 – Sprach- und EDV-Kurse
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
650 000 |
650 000 |
400 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 42.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2017 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.
Kapitel 1 2 – BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Artikel 1 2 0 – Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
Posten 1 2 0 0 – Dienstbezüge und Vergütungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
|
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 2 0 0 |
973 382 485 |
906 471 880 |
846 335 205,79 |
Reserven (10 0) |
|
3 100 000 |
|
Insgesamt |
973 382 485 |
909 571 880 |
846 335 205,79 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
— die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,
— die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,
— die pauschalen Vergütungen für Überstunden,
— die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,
— die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,
— die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,
— die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.
Dieser Posten dient ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer der Sportzentren des Europäischen Parlaments in Brüssel, in Luxemburg und in Straßburg.
Diese Mittel umfassen auch 633 245 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 450 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Posten 1 2 0 2 – Vergütete Überstunden
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
57 573 |
52 764 |
55 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der Rechtsgrundlagen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Posten 1 2 0 4 – Ansprüche bei Dienstantritt, Versetzung und Ausscheiden aus dem Dienst
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
4 100 000 |
3 779 912 |
3 700 000,00 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,
— die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,
— die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,
— die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,
— die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,
— die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Artikel 1 2 2 – Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Posten 1 2 2 0 – Vergütungen bei Stellenenthebung und Urlaub im dienstlichen Interesse
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
4 790 000 |
4 454 598 |
3 899 745,48 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Vergütungen für
— Beamte, die im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,
— Beamte, die aufgrund eines organisatorischen Bedarfs im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Kompetenzen im Organ in den Urlaub versetzt werden,
— Beamte und Bedienstete auf Zeit zur Betreuung der Fraktionen, die Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.
Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten (mit Ausnahme der Begünstigten gemäß Artikel 42c des Statuts der Beamten, die keinen Anspruch auf Anwendung des Berichtigungskoeffizienten haben).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 42c und 50 sowie Anhang IV. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, Artikel 48a.
Posten 1 2 2 2 – Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— in Anwendung des Statuts oder der Verordnungen (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 und (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates zu zahlende Vergütungen,
— den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,
— die Auswirkungen der auf die einzelnen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1995/2689/oj).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/1748/oj).
Kapitel 1 4 – SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNES PERSONAL
Artikel 1 4 0 – Sonstige Bedienstete und externes Personal
Posten 1 4 0 0 – Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
100 945 810 |
94 484 929 |
81 664 730,14 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken hauptsächlich die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
— die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die größtenteils in das gemeinschaftliche System eingezahlt werden, und die Auswirkungen der Gehaltsanpassung auf die Bezüge dieser Bediensteten,
— die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
Diese Mittel decken nicht die Ausgaben
— für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen,
— für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat beschäftigt sind.
Ein Teil der Mittel ist gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. und 9. Juli 2008 für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen zu verwenden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 100 000 EUR veranschlagt.
Diese Mittel umfassen auch 421 487 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV, V und VI).
Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).
Posten 1 4 0 1 – Sonstige Bedienstete – Sicherheit
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
57 780 573 |
52 771 404 |
46 021 651,49 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken hauptsächlich die Ausgaben für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV).
Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).
Posten 1 4 0 2 – Sonstige Bedienstete – Fahrer im Generalsekretariat
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
10 316 589 |
9 725 704 |
9 027 760,87 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken hauptsächlich die Ausgaben für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat oder als Koordinatoren der Fahrer beschäftigt sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV).
Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).
Posten 1 4 0 4 – Praktika, abgeordnete nationale Sachverständige, Austausch von Beamten und Studienaufenthalte
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
15 912 203 |
13 929 850 |
11 341 160,19 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Vergütung für die Praktikanten mit Abschluss (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen,
— die Reisekosten der Praktikanten,
— den Beitrag zu den Kosten für die Mittagessen der Praktikanten in den Kantinen des Europäischen Parlaments,
— die zusätzlichen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beeinträchtigung eines Praktikanten stehen,
— die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten,
— die Zahlung eines Zuschusses an den Ausschuss der Schuman-Praktikanten,
— Kommunikations- und Informationsmaßnahmen und die Finanzierung eines Netzwerks von Alumni der Institution,
— die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer oder anderer in der Regelung genannter internationaler Organisationen entstehen,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, einschließlich der an diese gezahlten Vergütungen und Reisekosten,
— die Ausgaben für die Unfallversicherung der abgeordneten nationalen Sachverständigen,
— die Vergütungen bei Studienaufenthalten und Stipendien,
— die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Schaffung von Fernlernangeboten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, z. B. Online-Kurse zu Themen im Zusammenhang mit parlamentarischen Tätigkeitsbereichen oder beruflichen Fähigkeiten oder die Einstellung von Kursleitern für speziell auf Vertrags-Konferenzdolmetscher zugeschnittene Kurse.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. März 2005 über die Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen.
Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 22. November 2021 über die Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament.
Posten 1 4 0 5 – Ausgaben für Dolmetschleistungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
64 850 000 |
64 841 796 |
55 479 971,94 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben:
— Vergütungen und vergleichbare Entschädigungen, Sozialabgaben, Reisekosten und andere Kosten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Europäischen Parlament anberaumte Sitzungen für den eigenen Bedarf oder den Bedarf anderer Organe oder Stellen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können,
— Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker, Mitarbeiter für den Empfang und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können,
— Ausgaben für von der GD LINC geschlossene Verträge über Dolmetschleistungen, einschließlich Simultanverdolmetschung per Videokonferenzen, für Sitzungen des Europäischen Parlaments, die nicht zum Kerngeschäft gehören, oder Dolmetschleistungen, die von anderen Organen und Einrichtungen beantragt werden, die befugt sind, Sitzungen in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments abzuhalten,
— Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die von Dolmetschern, die bei regionalen, nationalen oder internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Europäischen Parlament erbracht werden,
— Kosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern,
— Gebühren, die für die Verwaltung der Zahlungen an die Konferenzdolmetscher erhoben werden,
— Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von externen Dolmetschkapazitäten oder Verfügbarkeitsplänen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 600 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Übereinkommen über die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Vertrags-Konferenzdolmetscher (AIC) (und dessen Durchführungsbestimmungen) vom 28. Juli 1999 in der am 13. Oktober 2004 ergänzten und am 31. Juli 2008 überarbeiteten Fassung.
Posten 1 4 0 6 – Beobachter
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 13 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Artikel 1 4 2 – Externe Übersetzungsleistungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
9 236 000 |
9 700 000 |
3 000 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Editierungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 1 6 – SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
Artikel 1 6 1 – Ausgaben für Personalverwaltung
Posten 1 6 1 0 – Ausgaben für Personaleinstellung
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
496 600 |
371 520 |
152 378,85 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Prüfungen im Rahmen eines Auswahl- oder Ausleseverfahrens, oder bei Einstellungsgesprächen oder bei ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
— die Ausgaben für die Organisation und Förderung von Auswahl- und Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten und für die Aufklärung über Beschäftigungsmöglichkeiten im Europäischen Parlament.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen können diese Mittel für vom Organ selbst durchgeführte Auswahl- und Ausleseverfahren verwendet werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und Artikel 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53), ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/620/oj) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56), ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/621/oj).
Posten 1 6 1 2 – Lernen und Entwicklung
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
8 958 400 |
8 987 950 |
8 490 662,44 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen.
Sie sind außerdem zur Deckung der Ausgaben für weitere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 700 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Artikel 1 6 3 – Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
Posten 1 6 3 0 – Sozialer Dienst
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
350 000 |
328 350 |
135 748,07 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,
— die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und die APA-Vertretung und kleinere Ausgaben der ärztlichen Dienste, wobei Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an sozialen Tätigkeiten auf die Finanzierung von Aktivitäten abzielen, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte darstellen,
— sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Posten 1 6 3 1 – Mobilität
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
2 110 000 |
2 110 000 |
2 340 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 3 2 – Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
290 200 |
285 000 |
265 819,34 |
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollten Initiativen unterstützt und finanziell gefördert werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen dem Personal verschiedener Nationalität zu entwickeln. Hierzu gehören Zuschüsse an Clubs und an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (für kulturelle und sportliche Aktivitäten, andere Freizeitbeschäftigungen, ein Restaurant).
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 600 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 6 5 – Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
Posten 1 6 5 0 – Gesundheit, Sicherheit und Inklusion
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
3 615 219 |
4 088 866 |
3 327 922,83 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten des Ärztlichen Dienstes, der Dienststelle Verwaltung krankheitsbedingter Fehlzeiten, des Referats Vorbeugung und Bewältigung von Gesundheitskrisen, des Referats Prävention und Wohlergehen am Arbeitsplatz und des Referats Gleichheit, Inklusion und Vielfalt in Brüssel, Luxemburg und Straßburg.
Im medizinischen Bereich umfasst dies insbesondere
— ärztliche Kontrolluntersuchungen und den Kauf von Material und Arzneimitteln,
— die Kosten der ärztlichen Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsmedizin, der ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, der periodischen Untersuchungen und der medizinischen Überwachung von Stellen in den Bereichen Sicherheit und Bewachung und Stellen mit bestimmtem Risikopotenzial,
— die Kosten ärztlicher Gutachten und der Ergonomie,
— die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss, Schiedsverfahren und Gutachten,
— die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten und paramedizinischen Spezialisten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinische, paramedizinische oder im Rahmen kurzfristiger Vertretungen erbrachte Dienste.
In Bezug auf den Umgang mit Behinderungen und die Unterstützung bei Behinderungen decken diese Mittel im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:
— Beamte und sonstige Bedienstete im aktiven Dienst,
— Ehegatten von Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst,
— unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Beamtenstatuts,
— Waisen, die beide Elternteile verloren haben und Waisengeld erhalten,
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen,
— sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger.
— die Finanzierung spezieller angemessener Vorkehrungen oder von Ausgaben für medizinische oder soziale Analysen für in einem Einstellungsverfahren befindliche oder aufgrund von Zwischenfällen während ihrer Laufbahn spezielle Vorkehrungen erfordernde Beamte und sonstige Bedienstete mit Behinderungen und sich in einem Ausleseverfahren befindliche Praktikanten mit Behinderungen gemäß Artikel 1d des Beamtenstatuts, insbesondere der persönlichen Assistenz, einschließlich der Beförderung, am Arbeitsplatz oder bei Dienstreisen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 1d, Artikel 1e Absatz 2, Artikel 33, Artikel 59 und Artikel 76 sowie Artikel 8 des Anhangs II. Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 enthält ebenfalls Bestimmungen über das Risikomanagement am Arbeitsplatz.
Posten 1 6 5 2 – Kosten für den Restaurationsbetrieb
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
800 000 |
1 360 000 |
736 268,23 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten des Restaurationsbetriebs bei offiziellen Veranstaltungen und Tagungen auf hoher Ebene sowie bestimmten vom Europäischen Parlament genehmigten sozialen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 4 – Kinderbetreuungseinrichtungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
11 751 520 |
9 237 967 |
8 651 259,44 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments zu den Gesamtausgaben für organisatorische Maßnahmen und Ausgaben für Dienstleistungen für die internen und die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 300 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 5 – Beitrag des Europäischen Parlaments zu den anerkannten Europäischen Schulen des Typs II
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 248 000 |
1 169 950 |
837 737,52 |
Erläuterungen
Umsetzung des Beschlusses C(2013) 4886 der Kommission vom 1. August 2013 über die Anwendung des EU-Beitrags, der den vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Schulen entsprechend der Anzahl der angemeldeten Kinder von EU-Bediensteten gezahlt wird, und zur Ersetzung des Beschlusses C(2009) 7719 der Kommission vom 14. Oktober 2009, geändert durch den Beschluss C(2010) 7993 der Kommission vom 8. Dezember 2010 (ABl. C 222 vom 2.8.2013, S. 8).
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments für die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Europäischen Schulen des Typs II bzw. der Erstattung des Beitrags der Kommission, den diese im Namen des Europäischen Parlaments an vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannte Europäische Schulen des Typs II entrichtet hat. Sie decken die Ausgaben im Zusammenhang mit den in den genannten Schulen eingeschriebenen Kindern der statutarischen Bediensteten des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Titel 2 – GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Gesamthaushalt der Union abgedeckt werden.
Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
Kapitel 2 0 – Gebäude und Nebenkosten
Artikel 2 0 0 – Gebäude
Posten 2 0 0 0 – Mieten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
31 110 000 |
26 900 000 |
29 318 124,71 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Europäischen Parlament genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.
Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf zwölf Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 000 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 1 – Erbpachtzahlungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
751 000 |
700 000 |
21 420 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 3 – Erwerb von Immobilien
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
340 000 |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 810 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 7 – Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
74 357 000 |
78 010 000 |
75 581 353,02 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Kosten für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten, Erstausstattung und für die Inbetriebnahme erforderliches Material und alle damit zusammenhängenden Kosten),
— die Kosten für Umbauarbeiten und die übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben sowie insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 472 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 8 – Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
8 190 000 |
6 665 000 |
4 227 493,47 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:
— Abfallentsorgung,
— obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Audits, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw.,
— technische Bibliothek,
— Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk),
— Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger,
— sonstige Ausgaben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 268 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 9 – Errichtung und Ausstattung von Gebäuden: Idea-Lab
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken Investitionen in innovative Lösungen und Pilotprojekte für Gebäude, darunter
— die Kosten für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten, Erstausstattung und erforderliches Material, damit die Gebäude den Bedürfnissen des Europäischen Parlaments entsprechen, sowie alle damit zusammenhängenden Kosten),
— die Kosten für Umbauarbeiten und die übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben sowie Architekten- und Ingenieurkosten.
Artikel 2 0 2 – Ausgaben für Gebäude
Posten 2 0 2 2 – Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
83 870 000 |
81 550 000 |
78 288 453,35 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 167 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 479 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 4 – Energieverbrauch
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
25 457 000 |
28 950 000 |
21 604 075,08 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 6 – Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
22 610 000 |
19 760 000 |
18 818 361,00 |
Erläuterungen
Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Europäischen Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten, seiner Informationsbüros innerhalb der Union, der Ausstellungen „Erlebnis Europa“ und seiner Außenbüros in Drittstaaten.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 167 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 8 – Versicherungskosten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
3 790 000 |
3 390 000 |
3 358 982,59 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 1 – INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 1 0 – Datenverarbeitung und Telekommunikation
Posten 2 1 0 0 – IT-Governance und Cybersicherheit
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
11 004 000 |
9 563 800 |
10 169 079,47 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen im Zusammenhang mit der IKT-Sicherheit, der Unternehmensarchitektur, der Markterkundung und Studien im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 1 – Verwaltung von Geschäftsanwendungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
79 323 800 |
77 681 050 |
80 586 736,76 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software und für die damit verbundenen Arbeiten sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IKT-Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Verwaltung der IKT-Anwendungen im Europäischen Parlament und mit IT-Projekten. Diese Mittel sollen auch die Ausgaben für IKT-Instrumente decken, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachenbereich im Anschluss an Beschlüsse des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen gemeinsam finanziert werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 64 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 2 – Infrastruktur- und Betriebsmanagement
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
81 745 300 |
80 041 200 |
86 398 356,95 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktur des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, einschließlich Cloud-bezogener Dienstleistungen, die Netze, die Leitungen sowie die Telekommunikations- und Videokonferenzsysteme. Sie betreffen außerdem die Infrastruktur der Abstimmungsanlagen, die Anmietung oder den Erwerb von Multifunktionsgeräten (Fotokopierern) und die Kosten im Zusammenhang mit dem Druck von Dokumenten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 385 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 3 – Dienste und Ausstattung für den digitalen Arbeitsplatz
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
22 841 500 |
25 209 000 |
34 500 141,30 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen zur Bereitstellung von Hilfe, Unterstützung und IT-Geräten für die Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich den Erwerb und die Wartung einzelner IT-Geräte und die IT-Unterstützungsdienste für die Mitglieder und andere Nutzer.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 192 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 2 – Mobiliar
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
7 470 000 |
7 990 000 |
8 345 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 4 – Material und technische Anlagen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
23 468 400 |
21 322 000 |
28 604 422,99 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere
— von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit (einschließlich Software), Kantinen, Gebäude, die Fortbildung des Personals, die Sportzentren des Organs usw.,
— von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,
— von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen.
Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem technischen Support (Beratung) in Angelegenheiten, bei denen Fachkenntnis von außen notwendig ist.
Diese Mittel decken auch die Kosten für den Transport von Ausrüstungsgegenständen, die für die technischen Einrichtungen zur Bereitstellung von Konferenzdiensten weltweit erforderlich sind, wenn ein Mitglied, eine Delegation, eine Fraktion oder ein Leitungsgremium des Europäischen Parlaments darum ersucht. Diese Kosten beinhalten die Transportkosten sowie sämtliche damit verbundenen Verwaltungskosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 190 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 6 – Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
6 155 000 |
5 901 000 |
4 965 558,61 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Leasing, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder bei Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 3 – LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 3 0 – Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
200 000 |
296 000 |
168 615,80 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung von Dokumenten usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 28 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 1 – Finanzkosten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
350 000 |
1 850 000 |
80 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 2 – Gerichtskosten und Schadenersatz
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 795 000 |
1 635 000 |
844 750,49 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Kosten für die Einstellung von Gerichtsvollziehern, die das Europäische Parlament bei der Zustellung seiner Beschlüsse vertreten,
— etwaige Kosten, zu deren Zahlung das Europäische Parlament durch den Gerichtshof, das Gericht und einzelstaatliche Gerichte verurteilt wurde,
— die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,
— die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,
— die Ausgaben für Schadenersatz und Zinsen,
— die bei gütlichen Beilegungen gemäß Kapitel 11 und Kapitel 11a des Titels III der Verfahrensordnung des Gerichts oder Kapitel 7 des Titels IV der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen,
— Geldbußen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).
Artikel 2 3 6 – Postgebühren und Zustellungskosten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
268 000 |
270 000 |
296 196,49 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 12 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 7 – Umzüge
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 437 000 |
700 000 |
1 592 272,11 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mithilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 8 – Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
2 388 000 |
2 385 000 |
1 837 968,98 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
— den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer, Empfangspersonal, Lager- und Umzugspersonal sowie Personal der Dienststelle Besuche und Seminare, der Dienststelle Parlamentarium, des ärztlichen Dienstes, des Sicherheitsdienstes, der Dienststellen zur Unterhaltung der Gebäude und verschiedener technischer Dienststellen,
— verschiedene Sachausgaben, einschließlich der Verwaltungskosten, die an das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) in Verbindung mit den gemäß dem Statut an die ehemaligen Mitglieder ausgezahlten Ruhegehältern gezahlt werden, und der Kosten für die Sicherheitsüberprüfung externer Mitarbeiter, die in den Gebäuden oder den Systemen des Europäischen Parlaments tätig sind, sowie für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
— verschiedene Ankäufe im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung des Europäischen Parlaments, einschließlich des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS),
— verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanz- und Bestandsverwaltung des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 9 – EMAS-Tätigkeiten und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, einschließlich Werbemaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
950 000 |
250 000 |
10 267,38 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Europäischen Parlament, Tätigkeiten im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), durch die die Umweltbilanz des Europäischen Parlaments verbessert werden soll, Werbemaßnahmen für diese Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Titel 3 – AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
Kapitel 3 0 – SITZUNGEN UND KONFERENZEN
Artikel 3 0 0 – Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
29 470 000 |
28 850 000 |
21 855 556,57 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger, von Praktikanten und der vom Parlament eingeladenen Mitarbeiter anderer europäischer oder internationaler Einrichtungen zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder, die Kosten der Unterbringung und die Ausgleichszahlungen für die Einhaltung fest vorgegebener Arbeitszeiten. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten, einschließlich der Kosten für die Stornierung von Fahrausweisen und Hotelreservierungen, der Kosten im Zusammenhang mit dem elektronischen Fakturierungssystem und der Kosten für die Dienstreiseversicherung.
Außerdem dienen die Mittel zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch Dienstreisen und Reisen des Personals verursachte CO2-Emissionen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.
Artikel 3 0 2 – Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 093 128 |
1 028 900 |
886 086,07 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs in Bezug auf Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten für die Bewertung der wissenschaftlichen Optionen (STOA) und anderen Forschungsarbeiten und vorausschauenden Tätigkeiten, sowie die Ausgaben für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs,
— die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,
— Musikprojekte,
— die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,
— die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,
— verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten und den Druck von Speisekarten,
— Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen,
— die Visakosten der Mitglieder und Bediensteten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Dienstreisen,
— Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Artikel 3 0 4 – Verschiedene Ausgaben für Sitzungen
Posten 3 0 4 0 – Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
320 000 |
370 000 |
142 335,23 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Europäischen Parlaments oder in seinen Räumlichkeiten organisierten interinstitutionellen Sitzungen sowie für die Verwaltung dieser Dienste.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 2 – Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
3 185 301 |
3 282 900 |
1 351 568,80 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken insbesondere die nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit
— der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,
— der Organisation der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse, der parlamentarischen Delegationen bei der WTO sowie der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses,
— der Organisation der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Parlamentarischen Versammlung EuroLat und der Parlamentarischen Versammlung Euronest sowie deren Organen,
— der Organisation der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums, wobei diese Ausgaben den Beitrag des Europäischen Parlaments zum Haushalt des eigenständigen Sekretariats der PV-UfM bzw. der direkten Übernahme der anteilsmäßigen Kosten des Europäischen Parlaments am Haushaltsplan der PV-UfM beinhalten,
— den Beiträgen für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union),
— der auf der Grundlage einer zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission unterzeichneten Dienstleistungsvereinbarung erfolgenden Erstattung des nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen (Artikel 6), nach Artikel 23 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, nach den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und nach der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 26, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1417/oj) an die Kommission,
— der Teilnahme an Sitzungen des Lenkungsausschusses des InvestEU-Programms und offiziellen Treffen mit den Mitgliedern der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse (einschließlich Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung) von Personen, die vom Europäischen Parlament in den Lenkungsausschuss des Programms InvestEU berufen wurden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 9 – Kosten für Leistungen des Reisebüros
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
3 660 000 |
3 590 000 |
3 393 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Europäischen Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 6 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 3 2 – FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
Artikel 3 2 0 – Beschaffung von Fachwissen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
9 961 999 |
6 485 000 |
3 134 202,80 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Runde Tische, Sachverständigengespräche oder Anhörungen von Sachverständigen, Konferenzen) oder für Tätigkeiten der technischen Hilfe, die besondere Kompetenzen erfordern und die für die Organe der Europäischen Parlaments, die parlamentarischen Ausschüsse, die parlamentarischen Delegationen und die Verwaltung erbracht werden,
— den Erwerb oder die Anmietung von spezialisierten Informationsquellen wie spezialisierten Datenbanken, Fachliteratur oder technischer Unterstützung, sofern zur Ergänzung der oben genannten Verträge mit Sachverständigen erforderlich,
— die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen – einschließlich Personen, die eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet haben –, die zu Sitzungen der Ausschüsse, der Delegationen und der Studien- und Arbeitsgruppen sowie zu Workshops eingeladen werden,
— die Kosten für die Teilnahme von Petenten an offiziellen Reisen des Petitionsausschusses außerhalb der Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments, einschließlich Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten,
— die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat,
— die Kosten für die Überprüfung der Richtigkeit der von den Bewerbern für die Einstellung vorgelegten Unterlagen durch spezialisierte externe Dienstleister.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 74 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 2 1 – Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
10 063 320 |
10 134 000 |
8 393 552,80 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Deckung der Ausgaben für die Tätigkeiten der GD Wissenschaftlicher Dienst und des Historischen Archivs des Europäischen Parlaments, insbesondere für
— die Beschaffung von Fachwissen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit des Europäischen Parlaments (auch durch Artikel, Studien, Workshops, Seminare, Runde Tische, Sachverständigengespräche und Konferenzen), bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organen, internationalen Organisationen, Forschungsabteilungen und Bibliotheken der nationalen Parlamente, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und weiteren qualifizierten Sachverständigen,
— die Beschaffung von Fachwissen in den Bereichen Folgenabschätzungen sowie Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen, Bewertung des europäischen Mehrwerts und Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Optionen (STOA),
— den Erwerb oder die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Datenbanken, Erzeugnissen von Presseagenturen und anderen Datenträgern für die Bibliothek in unterschiedlichen Formaten, auch für Urheberrechtsgebühren, Qualitätsmanagementsysteme, Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten sowie andere einschlägige Dienstleistungen,
— die Kosten externer Archivierungsdienstleistungen (Organisation, Auswahl, Beschreibung, Übertragung auf verschiedene Datenträger und in papierlose Form, Erwerb von primären Archivquellen),
— den Erwerb, die Erweiterung, die Eingliederung, die Nutzung und die Pflege von Bibliotheks- und Archivfachliteratur und von speziellem Material für die Mediathek, einschließlich elektrischer, elektronischer und EDV-Materialien sowie von Einbinde- und Konservierungsmaterialien,
— die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),
— die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und Autoren, die zur Teilnahme an Präsentationen, Seminaren, Workshops oder anderen Veranstaltungen dieser Art eingeladen werden,
— die Mitwirkung der für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA) zuständigen Dienststellen an den Tätigkeiten europäischer und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen,
— die Verpflichtungen des Europäischen Parlaments gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 aufgrund von internationalen und interinstitutionellen Kooperationsvereinbarungen, auch für den Beitrag des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den historischen Archiven der Union,
— die Kosten des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums, dessen Tätigkeit von der Lenkungsgruppe des Europäischen Parlaments zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA-Lenkungsgruppe) überwacht wird, im Zusammenhang mit der Ausweitung der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien, um insbesondere die Bildung von Netzwerken, Schulungsmaßnahmen und die Verbreitung von Wissen zu fördern, indem beispielsweise
— Tätigkeiten organisiert sowie Ausgaben (einschließlich Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten, Interessenträgern und sonstigen Sachverständigen zu diesen Tätigkeiten getätigt werden,
— Netzwerke an der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien aufgebaut und weitergeführt werden,
— Seminare, Konferenzen und Schulungen zu aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Themen und zu den Merkmalen und der Wirksamkeit des Wissenschaftsjournalismus ausgerichtet werden,
— Informationen von Sachverständigen und Analysen aus der Wissenschaft, den Medien und anderen Quellen in Wissenschaft und Technik für politische Entscheidungsträger und Bürger nutzbar gemacht werden,
— Forschungsergebnisse und die verschiedenen Dokumente des Europäischen Parlaments in den Bereichen Wissenschaft und Technik einer breiteren Öffentlichkeit schriftlich, audiovisuell oder auf anderem Wege verfügbar gemacht werden,
— Techniken und Methoden zum Ausbau der Fähigkeit, vertrauenswürdige Quellen in Wissenschaft und Technik zu erkennen und zu verbreiten, entwickelt werden,
— zur Unterstützung dieses Dialogs die Einrichtung, Erneuerung und Verwendung modernster technischer Ausrüstungen und Angebote für die Medien unterstützt werden,
— eine engere Zusammenarbeit und generell engere Verbindungen zwischen Europäischem Parlament, den Medien, Universitäten und einschlägigen Forschungszentren in diesem Bereich geschaffen werden, indem unter anderem die Rolle und die Arbeit des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums und dessen Zugänglichkeit für die Bürger durch die Medien beworben werden.
Diese Mittel können auch verwendet werden, um den Dialog des Europäischen Parlaments mit der akademischen Gemeinschaft, den Medien, den Denkfabriken und den Bürgern zu unterstützen, was zukunftsorientierte Studien zu den langfristigen Trends betrifft, mit denen sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union konfrontiert sehen, und zwar sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch durch Seminare, Veröffentlichungen und sonstige oben aufgeführte Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 43 vom 15.2.1983, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1983/354/oj).
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. November 2001 über die Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, zuletzt geändert am 22. Juni 2011 (ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2012 über die Vorschriften für die Verwaltung der Dokumente des Europäischen Parlaments.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (ABl. C 181 vom 19.5.2016, S. 16), insbesondere die Ziffern 7 und 9.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. März 2014 über das Verfahren für den Erwerb privater Archivbestände von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern durch das Europäische Parlament.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. April 2019 über die STOA-Geschäftsordnung.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2019 über die Benutzungsordnung für die Bibliothek des Europäischen Parlaments.
Artikel 3 2 2 – Ausgaben für Dokumentation
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
2 973 500 |
3 115 000 |
3 221 682,79 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,
— die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,
— die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),
— den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Artikel 3 2 3 – Förderung der Demokratie und Aufbau parlamentarischer Kapazitäten der Parlamente von Drittstaaten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 400 000 |
1 400 000 |
517 672,34 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Programmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Heranführungsländer, insbesondere der Staaten des westlichen Balkans und der Türkei,
— die Ausgaben für die Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten von nicht im vorigen Spiegelstrich genannten Drittstaaten sowie den entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen, wobei die zu finanzierenden Maßnahmen in erster Linie darauf abzielen, die parlamentarischen Strukturen in neuen und im Entstehen begriffenen Demokratien insbesondere in der Nachbarschaft der EU (Süden und Osten) zu stärken,
— die Kosten für die Förderung von Tätigkeiten zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit und Maßnahmen zugunsten von Nachwuchspolitikern aus der Europäischen Union sowie aus Staaten der erweiterten Nachbarschaft der EU: Maghreb-Länder, Osteuropa und Russland, israelisch-palästinensischer Dialog und andere von der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen als prioritär eingestufte Länder,
— die Kosten der Ausrichtung der Verleihung des Sacharow-Preises (insbesondere das Preisgeld, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Reise und dem Empfang des Preisträgers oder der Preisträger und der anderen Finalisten sowie die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder) und der Tätigkeiten zur Förderung der Menschenrechte.
Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie Besuche in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten. Diese Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2011 über die Einrichtung der Direktion Demokratieförderung in der Generaldirektion externe Politikbereiche der Union.
Artikel 3 2 4 – Produktion und Verbreitung
Posten 3 2 4 0 – Amtsblatt
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 1 – Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
1 579 800 |
1 619 600 |
2 137 349,13 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,
— die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Redaktionssysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 2 – Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
26 530 000 |
27 640 000 |
36 366 874,13 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Kommunikationsausgaben im Zusammenhang mit den Werten des Organs mittels der Information dienender Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, Informationstätigkeiten, der Öffentlichkeitsarbeit und der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen,
— die Kommunikationsausgaben, die dazu dienen, ein wiedererkennbares, kohärentes und positives Bild des Europäischen Parlaments in der Öffentlichkeit zu fördern, Kommunikationsprodukte vom kreativen Konzept bis zum Endprodukt zu entwickeln und die Kapazitäten für eine interne Kommunikationsagentur mit Zugang zu brancheneigenen Instrumenten und der Beratung durch externe Sachverständige aufzubauen,
— die Kofinanzierung von Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen eines Finanzhilfeprogramms, um ein besseres Verständnis der Identität, der Rolle und des politischen Charakters des Europäischen Parlaments zu fördern und zu verbreiten und Anreize für die Zusammenarbeit mit Multiplikatorennetzen zu schaffen,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Beobachtung der öffentlichen Meinung,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung von, dem Vorgehen gegen und der Sensibilisierung für Reputationsrisiken, Desinformation und hybride Bedrohungen,
— die Kosten kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des LUX-Filmpreises des Europäischen Parlaments für den europäischen Film,
— die Kosten der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für junge Menschen, die Stärkung der Sichtbarkeit des Europäischen Parlaments in sozialen Netzwerken und die Beobachtung von Trends im Jugendbereich,
— die Kosten in Verbindung mit dem mobilen Internet, interaktiven Techniken, den sozialen Medien, kollaborativen Plattformen und Veränderungen im Verhalten der Internetnutzer, um das Europäische Parlament den Bürgern näher zu bringen,
— die Kosten der Produktion, Verbreitung und Übernahme von Internet-Clips und sonstigem verbreitungsfertigem Multimediamaterial durch das Europäische Parlament entsprechend der Kommunikationsstrategie des Europäischen Parlaments,
— die Ausgaben für die Kunstwerke des Europäischen Parlaments, sowohl Ausgaben für den Erwerb und den Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, wie z. B. Ausgaben für Gutachten, Konservierung, Rahmung, Restaurierung, Reinigung, Versicherungen und gelegentlich anfallende Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 3 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
25 180 000 |
27 150 000 |
26 687 400,69 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Einrichtungen, Materialien und Ausstellungen in den Besucherzentren des Europäischen Parlaments, insbesondere
— des Parlamentariums (Besucherzentrum des Europäischen Parlaments) in Brüssel, einschließlich der mobile Informationsstellen,
— der Empfangsbereiche, der Ausstellungen „Erlebnis Europa“ und der Informationsstellen außerhalb Brüssels,
— der Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte, u. a. spezielle Innenausstattung, Erwerb von Sammlungen, Kosten für Verträge mit qualifizierten Sachverständigen, Veranstaltung von Ausstellungen sowie laufende Kosten einschließlich der Ausgaben für den Ankauf von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 4 – Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittstaaten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
38 223 000 |
38 496 000 |
33 108 635,98 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittstaaten (EUVP) sowie die Kosten für die Durchführung der Programme Euroscola, Euromed-Scola und Euronest-Scola, wobei das Programm Euromed-Scola und das Programm Euronest-Scola jährlich abwechselnd in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg oder Brüssel durchgeführt werden, aber die Jahre ausgenommen sind, in denen eine Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet,
— die Werbemaßnahmen für das Programm EUVP,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Besucherstrategie und der Organisation der Tage der offenen Tür,
— Ausgaben für Medienkampagnen und die Organisation des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“.
Die Mittel werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttonationaleinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.
Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, pro Kalenderjahr bis zu fünf Gruppen und insgesamt bis zu 100 Besucher einzuladen. Die von einem Mitglied offiziell eingeladenen, bezuschussten Besuchergruppen können auf Einladung des Mitglieds am Programm Euroscola teilnehmen.
Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 525 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2002 zur Regelung über den Empfang von Besuchergruppen und die Programme Euroscola, EuroMed-Scola und Euronest-Scola in der am 3. Mai 2004 konsolidierten und am 11. September und 2. Oktober 2023 zuletzt geänderten und konsolidierten Fassung.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2016 über die Regeln für die Einleitung des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ in allen Mitgliedstaaten und Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. September 2019 über die Fortführung des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ nach 2019.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2020 über die Beteiligung von britischen Staatsangehörigen und von im Vereinigten Königreich ansässigen Staatsangehörigen der EU-27 an den Kommunikationsprogrammen des Europäischen Parlaments.
Posten 3 2 4 5 – Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
5 056 400 |
4 803 050 |
4 413 205,23 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder internationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro oder eine Außenstelle unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium des Europäischen Parlaments angenommenen Jahresprogramm,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Diensten für das Konferenzmanagement, den Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung des Konferenzmanagements und der Mehrsprachigkeit, wie Seminare und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und zur Förderung des Berufs des Dolmetschers oder Übersetzers, einschließlich eines Programms von Zuschüssen für Hochschulen, Schulen und andere in der Forschung auf dem Gebiet des Dolmetschens oder Übersetzens tätige Stellen, Lösungen zur Förderung der virtuellen Kommunikation, Organisation von oder Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung der und zur Sensibilisierung für die Laufbahn des Europäischen Parlaments, einschließlich Veranstaltungen zur Steigerung der Attraktivität des luxemburgischen Standorts sowie die Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Symposien und Seminaren zu Informations- und Kommunikationstechnologien,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten oder anderen Meinungsmultiplikatoren zur Teilnahme an Plenartagungen, Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen und anderen parlamentarischen Aktivitäten,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Daphne-Caruana-Galizia-Preis,
— die Ausgaben für Schulungen und Stipendien für junge Journalisten,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Konferenzen, Seminaren und anderen Tätigkeiten zu Haushalts- und Finanzfragen, die für die Verwaltung des Parlaments und die Finanzierung der Mitglieder von Bedeutung sind, einschließlich der Ermächtigung der Mitglieder und der Finanzierung der politischen Strukturen,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Kolloquien und Seminaren zu den Themen Sicherheit und parlamentarische Demokratie auf interinstitutioneller und internationaler Ebene, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung durch Veranstaltungen und Kommunikationsinstrumente wie die digitale Kommunikation, die visuelle Gestaltung, Werbeartikel, Druckerzeugnisse oder audiovisuelle Produktionen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2020 über den Daphne-Caruana-Galizia-Preis für Journalisten.
Posten 3 2 4 8 – Ausgaben für audiovisuelle Informationen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
22 087 500 |
21 072 500 |
24 575 954,24 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur und Nutzung von Material und technischen Einrichtungen für audiovisuelle Dienste,
— die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),
— die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,
— die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Instandhaltung der IT-Infrastruktur in den Pressesälen in Straßburg.
— Dienstleistungsverträge für i) die Bereitstellung von Analysen der Medienberichterstattung in Form von Zusammenfassungen von Nachrichten und Volltextartikeln in den Medien, ii) die Entwicklung und Pflege einer speziellen Datenbank für die Speicherung der Daten und iii) die (externen) Personalressourcen, die für die Verwertung dieser Daten erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).
Posten 3 2 4 9 – Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
262 000 |
258 000 |
142 000,00 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten und betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),
— die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen,
wobei die Ausbildungsmaßnahmen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg umfassen und die Mittel vollständig oder teilweise die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise- und Unterbringungskosten sowie Tagegelder, decken,
— die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie für Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit und der Sicherung der Domäne www.ipex.eu, u. a. Maßnahmen des EZPWD.
Mit diesen Mitteln soll die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei der parlamentarischen Kontrolle der GASP/GSVP gemäß den Bestimmungen des EUV und des AEUV sowie insbesondere von Artikel 9 und 10 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union finanziert werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001).
Artikel 3 2 5 – Ausgaben für Verbindungsbüros
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
11 213 000 |
11 088 000 |
10 572 999,41 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben der Verbindungsbüros und Außenstellen des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten:
— Ausgaben für Kommunikation und Information (Information und öffentliche Veranstaltungen; Internet – Produktion, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung; Seminare; audiovisuelle Produktionen),
— Tätigkeiten zur Stärkung der interparlamentarischen Beziehungen, des legislativen Dialogs und des Dialogs mit Interessenträgern sowie zur Förderung der parlamentarischen Demokratie und der Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gesprächspartnern,
— Gemeinkosten und verschiedene Kleinausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, Lagerung, allgemeines Werbematerial, Datenbanken und Presseabonnements usw.),
— Ausgaben für Medienkampagnen und die Organisation des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Titel 4 – AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
Kapitel 4 0 – BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN
Artikel 4 0 0 – Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
75 800 000 |
70 000 000 |
65 579 003,98 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:
— die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Union.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 30. Juni 2003 über die Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 4 0 0 (zuletzt geändert am 4. Juli 2022).
Artikel 4 0 2 – Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
46 000 000 |
46 000 000 |
37 953 095,70 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1141/oj).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2).
Artikel 4 0 3 – Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
25 000 000 |
24 000 000 |
21 871 071,50 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1141/oj).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2).
Kapitel 4 2 – AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ
Artikel 4 2 2 – Ausgaben für parlamentarische Assistenz
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
279 165 340 |
263 855 176 |
222 263 343,15 |
Erläuterungen
Ausgaben für parlamentarische Assistenz
— die Kosten, die durch für die parlamentarische Unterstützung der Mitglieder zuständige Mitarbeiter und Dienstleister sowie seitens der Zahlstellen entstehen,
— die Kosten der Dienstreisen und Fortbildungen (externe Kurse) der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch ihre Dienstreisen und Reisen verursachte CO2-Emissionen,
— die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz sowie die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltung der parlamentarischen Assistenz,
— die Vergütung für die Praktikanten (Stipendien),
— den Beitrag zu den Kosten für die Mittagessen der Praktikanten in den Kantinen des Europäischen Parlaments,
— die Entschädigung für Studienaufenthalte bei Mitgliedern,
— die Reisekosten der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder,
— die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 775 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 29 bis 41.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5a und Artikel 125 bis 139.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. April 2014 über Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018 über die Regelung betreffend die Praktikanten der Mitglieder.
Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Kapitel 4 4 – SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN
Artikel 4 4 0 – Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
316 000 |
310 000 |
300 000,00 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2008 über die Regelung für finanzielle Zuwendungen an parlamentarische Vereinigungen (Haushaltsartikel 4 4 0 und 4 4 2) in der Fassung vom 18. Oktober 2021.
Artikel 4 4 2 – Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
316 000 |
310 000 |
293 203,56 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2008 über die Regelung für finanzielle Zuwendungen an parlamentarische Vereinigungen (Haushaltsartikel 4 4 0 und 4 4 2) in der Fassung vom 18. Oktober 2021.
Titel 5 – BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND AUSSCHUSS UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN
Kapitel 5 0 – Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten
Artikel 5 0 0 – Operationelle Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
416 160 |
408 000 |
100 839,83 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, um deren vollständigen und unabhängigen Betrieb sicherzustellen.
Insbesondere dienen sie zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufgaben der Behörde in Bezug auf die berufliche fachspezifische Fortbildung, mandatsbezogene Sitzungen und die Abstimmung mit anderen Stellen der EU und mit nationalen Behörden, die Anschaffung von spezieller Software und die Beschaffung von IT-Diensten, die Beschaffung von Fachwissen, Beratungsdienste, einschließlich Studien, und Dokumentation, Gerichtskosten und Schadenersatz sowie Veröffentlichungen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Zudem dienen sie zur Deckung etwaiger von einem Organ gestellter Rechnungen im Falle einer Überschreitung des Volumens oder der Kosten von Gütern und Dienstleistungen, die der Behörde gemäß Dienstleistungsvereinbarungen nach Artikel 6 Absatz 4 ff. der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 von Organen bereitgestellt wurden.
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung wird mit 416 160 EUR veranschlagt. Diese Einnahmen umfassen insbesondere die Unterstützung des Betriebs der Behörde durch andere Organe als das Europäische Parlament gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1141/oj), insbesondere Artikel 6 Absätze 1 und 7.
Artikel 5 0 1 – Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
20 000 |
20 000 |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Sekretariat und der Finanzierung des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1141/oj), insbesondere Artikel 11 Absatz 2.
Titel 10 – SONSTIGE AUSGABEN
Kapitel 10 0 – VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
3 100 000 |
0 |
Erläuterungen
Die in diesem Kapitel eingesetzten Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst nach Annahme der Rechtsgrundlage für die Zahlung einer „Vergütung für Wohnraum für das Personal in Luxemburg“ und nach ihrer Übertragung auf andere Haushaltslinien im Einklang mit der Haushaltsordnung verwendet werden.
Kapitel 10 1 – RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
6 000 000 |
7 200 000 |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.
Kapitel 10 3 – RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.
Kapitel 10 4 – RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.
Kapitel 10 5 – VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR UNBEWEGLICHE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Europäischen Parlaments ist aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich unbeweglicher Vermögensgegenstände zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Haushalts des Europäischen Parlaments bietet.
Kapitel 10 6 – RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Kapitel 10 8 – RESERVE FÜR EMAS
Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)
Mittel 2026 |
Mittel 2025 |
Ausführung 2024 |
p. m. |
p. m. |
0 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium des Europäischen Parlaments insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Europäischen Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.
Funktions- und Besoldungsgruppen |
|
|||||||
2026 |
2025 |
|||||||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|||||
Sonstiges |
Fraktionen |
Sonstiges |
Fraktionen |
|||||
Sondergruppe |
1 |
|
|
|
1 |
|
|
|
AD 16 |
20 |
0 |
1 |
7 |
20 |
0 |
1 |
7 |
AD 15 |
72 |
0 |
1 |
6 |
72 |
0 |
1 |
5 |
AD 14 |
232 |
2 |
7 |
36 |
232 |
2 |
7 |
36 |
AD 13 |
377 |
8 |
3 |
41 |
377 |
8 |
2 |
42 |
AD 12 |
439 |
0 |
15 |
63 |
439 |
0 |
15 |
61 |
AD 11 |
380 |
0 |
12 |
35 |
372 |
0 |
11 |
32 |
AD 10 |
471 |
0 |
10 |
55 |
479 |
0 |
10 |
55 |
AD 9 |
351 |
0 |
16 |
64 |
349 |
0 |
18 |
62 |
AD 8 |
207 |
0 |
8 |
54 |
209 |
0 |
8 |
51 |
AD 7 |
185 |
0 |
9 |
67 |
187 |
0 |
7 |
70 |
AD 6 |
71 |
0 |
4 |
77 |
71 |
0 |
4 |
79 |
AD 5 |
170 |
0 |
2 |
65 |
162 |
0 |
2 |
70 |
Zwischensumme AD |
2975 |
10 |
88 |
570 |
2969 |
10 |
86 |
570 |
AST 11 |
136 |
10 |
2 |
37 |
136 |
10 |
1 |
37 |
AST 10 |
71 |
0 |
17 |
36 |
68 |
0 |
18 |
36 |
AST 9 |
577 |
0 |
10 |
52 |
583 |
0 |
9 |
52 |
AST 8 |
248 |
0 |
9 |
51 |
242 |
0 |
9 |
45 |
AST 7 |
353 |
0 |
13 |
64 |
356 |
0 |
11 |
65 |
AST 6 |
412 |
0 |
6 |
81 |
411 |
0 |
7 |
78 |
AST 5 |
289 |
0 |
19 |
86 |
299 |
0 |
14 |
82 |
AST 4 |
101 |
0 |
1 |
71 |
101 |
0 |
7 |
76 |
AST 3 |
51 |
0 |
1 |
59 |
51 |
0 |
1 |
63 |
AST 2 |
4 |
0 |
0 |
54 |
4 |
0 |
0 |
52 |
AST 1 |
21 |
0 |
0 |
50 |
21 |
0 |
0 |
55 |
Zwischensumme AST |
2263 |
10 |
78 |
641 |
2272 |
10 |
77 |
641 |
AST/SC 6 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
AST/SC 5 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
AST/SC 4 |
45 |
0 |
0 |
0 |
45 |
0 |
0 |
0 |
AST/SC 3 |
102 |
0 |
0 |
0 |
102 |
0 |
0 |
0 |
AST/SC 2 |
45 |
0 |
0 |
0 |
45 |
0 |
0 |
0 |
AST/SC 1 |
15 |
0 |
0 |
0 |
15 |
0 |
0 |
0 |
Zwischensumme AST/SC |
207 |
0 |
0 |
0 |
207 |
0 |
0 |
0 |
Insgesamt |
5446 |
20[1] |
166[2] |
1211 |
5 449[1] |
20[1] |
163[2] |
1 211 |
Gesamtsumme |
6 823[3] |
6 823[3][4] |
||||||
davon für die Behörde |
10 |
10 |
||||||
[1] Nicht dotierte, in der Gesamtzahl nicht enthaltene Reserve für im dienstlichen Interesse abgeordnete Beamte. |
Vorgeschlagene Änderungen des Eingliederungsplans für das Haushaltsjahr 2026
In dieser Anlage werden die Vorschläge zur Änderung des Eingliederungsplans für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags 2026 im Vergleich zum Eingliederungsplan des Haushaltsplans 2025 dargelegt.
Die Änderungen zielen im Wesentlichen darauf ab,
die Rechtsgrundlagen zu aktualisieren,
einige Erläuterungen anzupassen,
den Betrag der zweckgebundenen Einnahmen zu ändern.
Haushaltsplan 2025 |
|
Vorschläge für den Haushaltsplan 2026 |
AUSGABEN
Posten 1 0 0 6 – Allgemeine Kostenvergütung |
||
|
|
|
Erläuterungen |
|
Erläuterungen
|
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 170 000 EUR veranschlagt. Rechtsgrundlagen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20. Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 43 bis 47.
|
|
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 90 000 EUR veranschlagt. Rechtsgrundlagen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20. Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 43 bis 47.
|
Begründung: Änderung des Betrags der zweckgebundenen Einnahmen. |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Posten 1 0 1 0 – Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
|
||
Erläuterungen Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt. Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder für den Fall finanziert, dass bei Dienstreisen infolge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder unvorhergesehener Ereignisse, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verhindern, eine Rückführung erforderlich wird. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung und die Übernahme der entsprechenden Kosten.
|
|
Erläuterungen Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt. Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder während vom Europäischen Parlament oder von einer Fraktion finanzierten Reisen für den Fall finanziert, dass sie durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse daran gehindert werden, ihre Reise fortzusetzen. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung und die Übernahme der entsprechenden Kosten.
|
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt. |
|
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt. |
Rechtsgrundlagen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19. Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 25. Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten. Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union. Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
|
|
Rechtsgrundlagen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19. Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 25. Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten. Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union. Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
|
Begründung: Erweiterte Deckung in der neuen Wahlperiode. |
||
|
|
|
Posten 1 2 0 0 – Dienstbezüge und Vergütungen |
||
|
||
Erläuterungen Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
|
|
Erläuterungen Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
|
— die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen, — die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten, — die pauschalen Vergütungen für Überstunden, — die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen, — die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, — die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, |
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— die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen, — die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten, — die pauschalen Vergütungen für Überstunden, — die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen, — die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, — die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, |
— die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss. Dieser Posten dient ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer der Sportzentren des Europäischen Parlaments in Brüssel, in Luxemburg und in Straßburg.
Diese Mittel umfassen auch 585 933 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen. Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 450 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
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— die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss. Dieser Posten dient ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer der Sportzentren des Europäischen Parlaments in Brüssel, in Luxemburg und in Straßburg.
Diese Mittel umfassen auch 633 245 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen. Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 450 000 EUR veranschlagt.
Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
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Begründung: Aktualisierung der Mittelausstattung für die Zahlung der Dienstbezüge und Vergütungen des Personals, das der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen zugewiesen ist. |
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Posten 1 4 0 0 – Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen |
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Erläuterungen Diese Mittel decken hauptsächlich die Beschäftigung von Leiharbeitskräften. |
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Erläuterungen Diese Mittel decken hauptsächlich die Beschäftigung von Leiharbeitskräften. |
— die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die größtenteils in das gemeinschaftliche System eingezahlt werden, und die Auswirkungen der Gehaltsanpassung auf die Bezüge dieser Bediensteten, |
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— die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die größtenteils in das gemeinschaftliche System eingezahlt werden, und die Auswirkungen der Gehaltsanpassung auf die Bezüge dieser Bediensteten, |
— die Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Diese Mittel decken nicht die Ausgaben — für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen, — für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat beschäftigt sind.
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— die Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Diese Mittel decken nicht die Ausgaben — für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen, — für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat beschäftigt sind.
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Ein Teil der Mittel ist gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. und 9. Juli 2008 für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen zu verwenden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 100 000 EUR veranschlagt. Diese Mittel umfassen auch 389 996 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
Rechtsgrundlagen Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV, V und VI). Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).
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Ein Teil der Mittel ist gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. und 9. Juli 2008 für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen zu verwenden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 100 000 EUR veranschlagt. Diese Mittel umfassen auch 421 487 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
Rechtsgrundlagen Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV, V und VI). Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).
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Begründung: Aktualisierung der Mittelausstattung für die Zahlung der Dienstbezüge und Vergütungen der Vertragsbediensteten, die der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen zugewiesen sind. |
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Posten 1 4 0 4 – Praktika, abgeordnete nationale Sachverständige, Austausch von Beamten und Studienaufenthalte
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Erläuterungen Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Vergütung für die Praktikanten mit Abschluss (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen, — die Reisekosten der Praktikanten, |
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Erläuterungen Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Vergütung für die Praktikanten mit Abschluss (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen, — die Reisekosten der Praktikanten, |
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— den Beitrag zu den Kosten für die Mittagessen der Praktikanten in den Kantinen des Europäischen Parlaments, |
— die zusätzlichen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beeinträchtigung eines Praktikanten stehen, — die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten, — die Zahlung eines Zuschusses an den Ausschuss der Schuman-Praktikanten, — Kommunikations- und Informationsmaßnahmen und die Finanzierung eines Netzwerks von Alumni der Institution, — die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer oder anderer in der Regelung genannter internationaler Organisationen entstehen, — die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, einschließlich der an diese gezahlten Vergütungen und Reisekosten, — die Ausgaben für die Unfallversicherung der abgeordneten nationalen Sachverständigen, — die Vergütungen bei Studienaufenthalten und Stipendien, — die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten, — die Kosten im Zusammenhang mit der Schaffung von Fernlernangeboten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, z. B. Online-Kurse zu Themen im Zusammenhang mit parlamentarischen Tätigkeitsbereichen oder beruflichen Fähigkeiten oder die Einstellung von Kursleitern für speziell auf Vertrags-Konferenzdolmetscher zugeschnittene Kurse.
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— die zusätzlichen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beeinträchtigung eines Praktikanten stehen, — die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten, — die Zahlung eines Zuschusses an den Ausschuss der Schuman-Praktikanten, — Kommunikations- und Informationsmaßnahmen und die Finanzierung eines Netzwerks von Alumni der Institution, — die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer oder anderer in der Regelung genannter internationaler Organisationen entstehen, — die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, einschließlich der an diese gezahlten Vergütungen und Reisekosten, — die Ausgaben für die Unfallversicherung der abgeordneten nationalen Sachverständigen, — die Vergütungen bei Studienaufenthalten und Stipendien, — die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten, — die Kosten im Zusammenhang mit der Schaffung von Fernlernangeboten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, z. B. Online-Kurse zu Themen im Zusammenhang mit parlamentarischen Tätigkeitsbereichen oder beruflichen Fähigkeiten oder die Einstellung von Kursleitern für speziell auf Vertrags-Konferenzdolmetscher zugeschnittene Kurse.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. März 2005 über die Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 22. November 2021 über die Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament. Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
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Rechtsgrundlagen Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 7. März 2005 über die Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 22. November 2021 über die Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament. Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments. |
Begründung: Aktualisierung der Erläuterungen zur Präzisierung und Erweiterung des Umfangs der Tätigkeiten, die unter diesen Haushaltsposten fallen, um einen Beitrag zur teilweisen Finanzierung der Kosten für die Hauptmahlzeiten der Praktikanten des Generalsekretariats in den Kantinen des Europäischen Parlaments. |
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Posten 1 4 0 5 – Ausgaben für Dolmetschleistungen |
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben: — Vergütungen und vergleichbare Entschädigungen, Sozialabgaben, Reisekosten und andere Kosten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Europäischen Parlament anberaumte Sitzungen für den eigenen Bedarf oder den Bedarf anderer Organe oder Stellen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können, — Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker, Mitarbeiter für den Empfang und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können, |
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben: — Vergütungen und vergleichbare Entschädigungen, Sozialabgaben, Reisekosten und andere Kosten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Europäischen Parlament anberaumte Sitzungen für den eigenen Bedarf oder den Bedarf anderer Organe oder Stellen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können, — Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker, Mitarbeiter für den Empfang und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können, |
— Ausgaben für von der GD LINC geschlossene Verträge über Dolmetschleistungen, einschließlich Simultanverdolmetschung per Videokonferenzen, für Sitzungen des Parlaments, die nicht zum Kerngeschäft gehören, und/oder Dolmetschleistungen, die von anderen Organen und Einrichtungen beantragt werden, die befugt sind, Sitzungen in den Räumlichkeiten des Parlaments abzuhalten, |
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— Ausgaben für von der GD LINC geschlossene Verträge über Dolmetschleistungen, einschließlich Simultanverdolmetschung per Videokonferenzen, für Sitzungen des Parlaments, die nicht zum Kerngeschäft gehören, und/oder Dolmetschleistungen, die von anderen Organen und Einrichtungen beantragt werden, die befugt sind, Sitzungen in den Räumlichkeiten des Parlaments abzuhalten, |
— Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die von Dolmetschern, die bei regionalen, nationalen oder internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Europäischen Parlament erbracht werden, — Kosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern, |
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— Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die von Dolmetschern, die bei regionalen, nationalen oder internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Europäischen Parlament erbracht werden, — Kosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern, |
— Gebühren, die die Kommission für die Verwaltung der Zahlungen an die Konferenzdolmetscher erhebt, — Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von externen Dolmetschkapazitäten oder Verfügbarkeitsplänen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 600 000 EUR veranschlagt.
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— Gebühren, die für die Verwaltung der Zahlungen an die Konferenzdolmetscher erhoben werden,
— Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von externen Dolmetschkapazitäten oder Verfügbarkeitsplänen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 600 000 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. Übereinkommen über die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Vertrags-Konferenzdolmetscher (AIC) (und dessen Durchführungsbestimmungen) vom 28. Juli 1999 in der am 13. Oktober 2004 ergänzten und am 31. Juli 2008 überarbeiteten Fassung.
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. Übereinkommen über die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Vertrags-Konferenzdolmetscher (AIC) (und dessen Durchführungsbestimmungen) vom 28. Juli 1999 in der am 13. Oktober 2004 ergänzten und am 31. Juli 2008 überarbeiteten Fassung.
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Begründung: Diese Gebühren könnten künftig von anderen Dienstleistern oder EU-Organen erhoben werden, die mit der Verwaltung der Zahlungen an die Konferenzdolmetscher/-dienste beauftragt würden. |
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Posten 1 6 1 0 – Ausgaben für Personaleinstellung
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Erläuterungen
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Erläuterungen |
Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Prüfungen im Rahmen eines Auswahl- oder Ausleseverfahrens, oder bei Einstellungsgesprächen oder bei ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
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Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Prüfungen im Rahmen eines Auswahl- oder Ausleseverfahrens, oder bei Einstellungsgesprächen oder bei ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
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— die Ausgaben für die Organisation und Förderung von Auswahl- und Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten und für die Aufklärung über Beschäftigungsmöglichkeiten im Europäischen Parlament.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen kann ein Teil dieser Mittel für vom Organ selbst durchgeführte Auswahl- und Ausleseverfahren verwendet werden. Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
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— die Ausgaben für die Organisation und Förderung von Auswahl- und Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten und für die Aufklärung über Beschäftigungsmöglichkeiten im Europäischen Parlament.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen können diese Mittel für vom Organ selbst durchgeführte Auswahl- und Ausleseverfahren verwendet werden. Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und Artikel 33 sowie Anhang III. Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53), ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/620/oj) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56). |
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und Artikel 33 sowie Anhang III. Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53), ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/620/oj) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56). |
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Begründung: Aktualisierung der Erläuterungen zur Präzisierung des Umfangs der Tätigkeiten, die unter diesen Haushaltsposten fallen. |
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Posten 1 6 1 2 – Lernen und Entwicklung
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Erläuterungen Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen. Sie sind außerdem zur Deckung der Ausgaben für weitere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 200 EUR veranschlagt.
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Erläuterungen Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen. Sie sind außerdem zur Deckung der Ausgaben für weitere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 700 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. |
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. |
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Begründung: Änderung des Betrags der zweckgebundenen Einnahmen. |
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Posten 1 6 3 0 – Sozialer Dienst
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Erläuterungen Ausgaben für parlamentarische Assistenz — im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien: |
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Erläuterungen Ausgaben für parlamentarische Assistenz
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— Beamte und sonstige Bedienstete im aktiven Dienst, — Ehegatten von Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst, — unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Beamtenstatuts, — Waisen, die beide Elternteile verloren haben und Waisengeld erhalten,
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im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen,
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— die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, — die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinere Ausgaben der sozialen Dienste, wobei Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an sozialen Tätigkeiten auf die Finanzierung von Aktivitäten abzielen, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte darstellen,
— sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger. — die Finanzierung spezieller angemessener Vorkehrungen oder von Ausgaben für medizinische oder soziale Analysen für in einem Einstellungsverfahren befindliche oder aufgrund von Zwischenfällen während ihrer Laufbahn spezielle Vorkehrungen erfordernde Beamte und sonstige Bedienstete mit Behinderungen und sich in einem Ausleseverfahren befindliche Praktikanten mit Behinderungen gemäß Artikel 1d des Beamtenstatuts, insbesondere der persönlichen Assistenz, einschließlich der Beförderung, am Arbeitsplatz oder bei Dienstreisen.
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— die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, — die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und die APA-Vertretung und kleinere Ausgaben der ärztlichen Dienste, wobei Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an sozialen Tätigkeiten auf die Finanzierung von Aktivitäten abzielen, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte darstellen, — sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 1d, Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
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Begründung: Damit die Haushaltsposten, für die die Direktion Sozialdienste und Personalunterstützung der GD PERS zuständig ist, besser verwaltet werden, wurde ein Teil der unter Posten 1 6 3 0 finanzierten Tätigkeiten auf Posten 1 6 5 0 übertragen. Die Rechtsgrundlage wurde entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus wurde eine Änderung vorgenommen, um der neuen Mittelzuweisung für die Vertretung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten (APA) im Jahr 2026 Rechnung zu tragen.
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Posten 1 6 5 0 – Gesundheit und Vorbeugung |
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Posten 1 6 5 0 – Gesundheit, Sicherheit und Inklusion |
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Erläuterungen Diese Mittel decken die Verwaltungskosten der ärztlichen Dienste, der Dienststelle Verwaltung krankheitsbedingter Fehlzeiten, des Referats Prävention und Wohlergehen am Arbeitsplatz und des Referats Gleichheit, Inklusion und Vielfalt in Brüssel, Luxemburg und Straßburg, einschließlich der ärztlichen Kontrolluntersuchungen und des Kaufs von Material und Arzneimitteln, sowie die Kosten der ärztlichen Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsmedizin, der ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, der periodischen Untersuchungen und der medizinischen Überwachung von Stellen in den Bereichen Sicherheit und Bewachung und Stellen mit bestimmtem Risikopotenzial, ärztlicher Gutachten und der Ergonomie, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss, Schiedsverfahren und Gutachten sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten und paramedizinischen Spezialisten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
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Erläuterungen Diese Mittel decken die Verwaltungskosten des Ärztlichen Dienstes, der Dienststelle Verwaltung krankheitsbedingter Fehlzeiten, des Referats Vorbeugung und Bewältigung von Gesundheitskrisen, des Referats Prävention und Wohlergehen am Arbeitsplatz und des Referats Gleichheit, Inklusion und Vielfalt in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Im medizinischen Bereich umfasst dies insbesondere — ärztliche Kontrolluntersuchungen und den Kauf von Material und Arzneimitteln, — die Kosten der ärztlichen Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsmedizin, der ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, der periodischen Untersuchungen und der medizinischen Überwachung von Stellen in den Bereichen Sicherheit und Bewachung und Stellen mit bestimmtem Risikopotenzial, — die Kosten ärztlicher Gutachten und der Ergonomie, — die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss, Schiedsverfahren und Gutachten, — die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten und paramedizinischen Spezialisten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
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Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinische, paramedizinische oder im Rahmen kurzfristiger Vertretungen erbrachte Dienste. |
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Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinische, paramedizinische oder im Rahmen kurzfristiger Vertretungen erbrachte Dienste.
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In Bezug auf den Umgang mit Behinderungen und die Unterstützung bei Behinderungen decken diese Mittel im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien: |
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— Beamte und sonstige Bedienstete im aktiven Dienst, — Ehegatten von Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst, — unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Beamtenstatuts, — Waisen, die beide Elternteile verloren haben und Waisengeld erhalten, |
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im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen, — sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger. — die Finanzierung spezieller angemessener Vorkehrungen oder von Ausgaben für medizinische oder soziale Analysen für in einem Einstellungsverfahren befindliche oder aufgrund von Zwischenfällen während ihrer Laufbahn spezielle Vorkehrungen erfordernde Beamte und sonstige Bedienstete mit Behinderungen und sich in einem Ausleseverfahren befindliche Praktikanten mit Behinderungen gemäß Artikel 1d des Beamtenstatuts, insbesondere der persönlichen Assistenz, einschließlich der Beförderung, am Arbeitsplatz oder bei Dienstreisen.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt. |
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt. |
Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 33, Artikel 59 sowie Artikel 8 des Anhangs II. |
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Rechtsgrundlagen Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 1d, Artikel 1e Absatz 2, Artikel 33, Artikel 59 und Artikel 76 sowie Artikel 8 des Anhangs II. Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 enthält ebenfalls Bestimmungen über das Risikomanagement am Arbeitsplatz. |
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Begründung: Damit die Haushaltsposten, für die die Direktion Sozialdienste und Personalunterstützung der GD PERS zuständig ist, besser verwaltet werden, wurde ein Teil der unter Posten 1 6 3 0 finanzierten Tätigkeiten auf Posten 1 6 5 0 übertragen. Die Rechtsgrundlage wurde entsprechend aktualisiert. |
Posten 2 1 0 1 – Verwaltung von Geschäftsanwendungen
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software und für die damit verbundenen Arbeiten sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Verwaltung der IKT-Anwendungen im Europäischen Parlament und mit IT-Projekten. Diese Mittel sollen auch die Ausgaben für IKT-Instrumente decken, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachenbereich im Anschluss an Beschlüsse des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen gemeinsam finanziert werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 41 500 EUR veranschlagt. |
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software und für die damit verbundenen Arbeiten sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IKT-Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Tätigkeiten zur Verwaltung der IKT-Anwendungen im Europäischen Parlament und mit IT-Projekten. Diese Mittel sollen auch die Ausgaben für IKT-Instrumente decken, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachenbereich im Anschluss an Beschlüsse des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen gemeinsam finanziert werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 64 000 EUR veranschlagt. |
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Begründung: Änderung der Erläuterungen und des Betrags der zweckgebundenen Einnahmen.
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Posten 2 1 0 2 – Infrastruktur- und Betriebsmanagement
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Erläuterungen |
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Erläuterungen |
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Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktur des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, einschließlich Cloud-bezogener Dienstleistungen, die Netze, die Leitungen sowie die Telekommunikations- und Videokonferenzsysteme. Sie betreffen außerdem die Infrastruktur der Abstimmungsanlagen, die Anmietung und den Erwerb von Multifunktionsgeräten (Fotokopierern) und die Kosten im Zusammenhang mit dem Druck von Dokumenten.
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Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktur des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, einschließlich Cloud-bezogener Dienstleistungen, die Netze, die Leitungen sowie die Telekommunikations- und Videokonferenzsysteme. Sie betreffen außerdem die Infrastruktur der Abstimmungsanlagen, die Anmietung und den Erwerb von Multifunktionsgeräten (Fotokopierern) und die Kosten im Zusammenhang mit dem Druck von Dokumenten.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 455 000 EUR veranschlagt. |
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 385 000 EUR veranschlagt. |
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Begründung: Änderung des Betrags der zweckgebundenen Einnahmen. |
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Posten 2 1 0 3 – Dienste und Ausstattung für den digitalen Arbeitsplatz
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen zur Bereitstellung von Hilfe, Unterstützung und IT-Geräten für die Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich den Erwerb und die Wartung einzelner IT-Geräte und die IT-Unterstützungsdienste für die Mitglieder und andere Nutzer.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 115 000 EUR veranschlagt.
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für externe Unterstützung durch IT-Beratungsfirmen zur Bereitstellung von Hilfe, Unterstützung und IT-Geräten für die Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich den Erwerb und die Wartung einzelner IT-Geräte und die IT-Unterstützungsdienste für die Mitglieder und andere Nutzer.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 192 000 EUR veranschlagt.
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Begründung: Änderung des Betrags der zweckgebundenen Einnahmen.
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Artikel 2 3 2 – Gerichtskosten und Schadenersatz
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Erläuterungen
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Erläuterungen |
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Diese Mittel decken — die Kosten für die Einstellung von Gerichtsvollziehern, die das Europäische Parlament bei der Zustellung seiner Beschlüsse vertreten, — etwaige Kosten, zu deren Zahlung das Europäische Parlament durch den Gerichtshof, das Gericht und einzelstaatliche Gerichte verurteilt wurde, — die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes, — die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren, — die Ausgaben für Schadenersatz und Zinsen, — die bei gütlichen Beilegungen gemäß Kapitel 11 des Titels III der Verfahrensordnung des Gerichts oder Kapitel 7 des Titels IV der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen, — Geldbußen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
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Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Kosten für die Einstellung von Gerichtsvollziehern, die das Europäische Parlament bei der Zustellung seiner Beschlüsse vertreten, — etwaige Kosten, zu deren Zahlung das Europäische Parlament durch den Gerichtshof, das Gericht und einzelstaatliche Gerichte verurteilt wurde, — die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes, — die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren, — die Ausgaben für Schadenersatz und Zinsen, — die bei gütlichen Beilegungen gemäß Kapitel 11 und Kapitel 11a des Titels III der Verfahrensordnung des Gerichts oder Kapitel 7 des Titels IV der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen, — Geldbußen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt. |
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt. |
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Rechtsgrundlagen Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39). |
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Rechtsgrundlagen Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39). |
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Begründung: Aktualisierung eines Rechtsgrundverweises.
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Artikel 3 2 1 – Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums |
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Erläuterungen Diese Mittel dienen der Deckung der Ausgaben für die Tätigkeiten der GD Wissenschaftlicher Dienst und der GD Präsidentschaft, insbesondere für
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Erläuterungen Diese Mittel dienen der Deckung der Ausgaben für die Tätigkeiten der GD Wissenschaftlicher Dienst und des Historischen Archivs des Europäischen Parlaments, insbesondere für |
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— die Beschaffung von Fachwissen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit des Europäischen Parlaments (auch durch Artikel, Studien, Workshops, Seminare, Runde Tische, Sachverständigengespräche und Konferenzen), bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organen, internationalen Organisationen, Forschungsabteilungen und Bibliotheken der nationalen Parlamente, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und weiteren qualifizierten Sachverständigen, — die Beschaffung von Fachwissen in den Bereichen Folgenabschätzungen sowie Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen, Bewertung des europäischen Mehrwerts und Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Optionen (STOA), — den Erwerb oder die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Datenbanken, Erzeugnissen von Presseagenturen und anderen Datenträgern für die Bibliothek in unterschiedlichen Formaten, auch für Urheberrechtsgebühren, Qualitätsmanagementsysteme, Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten sowie andere einschlägige Dienstleistungen, — die Kosten externer Archivierungsdienstleistungen (Organisation, Auswahl, Beschreibung, Übertragung auf verschiedene Datenträger und in papierlose Form, Erwerb von primären Archivquellen), — den Erwerb, die Erweiterung, die Eingliederung, die Nutzung und die Pflege von Bibliotheks- und Archivfachliteratur und von speziellem Material für die Mediathek, einschließlich elektrischer, elektronischer und EDV-Materialien sowie von Einbinde- und Konservierungsmaterialien, — die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen), — die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und Autoren, die zur Teilnahme an Präsentationen, Seminaren, Workshops oder anderen Veranstaltungen dieser Art eingeladen werden, — die Mitwirkung der für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA) zuständigen Dienststellen an den Tätigkeiten europäischer und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen, — die Verpflichtungen des Europäischen Parlaments gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 aufgrund von internationalen und interinstitutionellen Kooperationsvereinbarungen, auch für den Beitrag des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den historischen Archiven der Union, — die Kosten des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums, dessen Tätigkeit von der Lenkungsgruppe des Europäischen Parlaments zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA-Lenkungsgruppe) überwacht wird, im Zusammenhang mit der Ausweitung der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien, um insbesondere die Bildung von Netzwerken, Schulungsmaßnahmen und die Verbreitung von Wissen zu fördern, indem beispielsweise — Tätigkeiten organisiert sowie Ausgaben (einschließlich Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten, Interessenträgern und sonstigen Sachverständigen zu diesen Tätigkeiten getätigt werden, — Netzwerke an der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien aufgebaut und weitergeführt werden, — Seminare, Konferenzen und Schulungen zu aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Themen und zu den Merkmalen und der Wirksamkeit des Wissenschaftsjournalismus ausgerichtet werden, — Informationen von Sachverständigen und Analysen aus der Wissenschaft, den Medien und anderen Quellen in Wissenschaft und Technik für politische Entscheidungsträger und Bürger nutzbar gemacht werden, — Forschungsergebnisse und die verschiedenen Dokumente des Europäischen Parlaments in den Bereichen Wissenschaft und Technik einer breiteren Öffentlichkeit schriftlich, audiovisuell oder auf anderem Wege verfügbar gemacht werden, — Techniken und Methoden zum Ausbau der Fähigkeit, vertrauenswürdige Quellen in Wissenschaft und Technik zu erkennen und zu verbreiten, entwickelt werden, — zur Unterstützung dieses Dialogs die Einrichtung, Erneuerung und Verwendung modernster technischer Ausrüstungen und Angebote für die Medien unterstützt werden, — eine engere Zusammenarbeit und generell engere Verbindungen zwischen Europäischem Parlament, den Medien, Universitäten und einschlägigen Forschungszentren in diesem Bereich geschaffen werden, indem unter anderem die Rolle und die Arbeit des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums und dessen Zugänglichkeit für die Bürger durch die Medien beworben werden. Diese Mittel können auch verwendet werden, um den Dialog des Europäischen Parlaments mit der akademischen Gemeinschaft, den Medien, den Denkfabriken und den Bürgern zu unterstützen, was zukunftsorientierte Studien zu den langfristigen Trends betrifft, mit denen sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union konfrontiert sehen, und zwar sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch durch Seminare, Veröffentlichungen und sonstige oben aufgeführte Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt. |
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— die Beschaffung von Fachwissen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit des Europäischen Parlaments (auch durch Artikel, Studien, Workshops, Seminare, Runde Tische, Sachverständigengespräche und Konferenzen), bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organen, internationalen Organisationen, Forschungsabteilungen und Bibliotheken der nationalen Parlamente, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und weiteren qualifizierten Sachverständigen, — die Beschaffung von Fachwissen in den Bereichen Folgenabschätzungen sowie Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen, Bewertung des europäischen Mehrwerts und Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Optionen (STOA), — den Erwerb oder die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Datenbanken, Erzeugnissen von Presseagenturen und anderen Datenträgern für die Bibliothek in unterschiedlichen Formaten, auch für Urheberrechtsgebühren, Qualitätsmanagementsysteme, Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten sowie andere einschlägige Dienstleistungen, — die Kosten externer Archivierungsdienstleistungen (Organisation, Auswahl, Beschreibung, Übertragung auf verschiedene Datenträger und in papierlose Form, Erwerb von primären Archivquellen), — den Erwerb, die Erweiterung, die Eingliederung, die Nutzung und die Pflege von Bibliotheks- und Archivfachliteratur und von speziellem Material für die Mediathek, einschließlich elektrischer, elektronischer und EDV-Materialien sowie von Einbinde- und Konservierungsmaterialien, — die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen), — die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und Autoren, die zur Teilnahme an Präsentationen, Seminaren, Workshops oder anderen Veranstaltungen dieser Art eingeladen werden, — die Mitwirkung der für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA) zuständigen Dienststellen an den Tätigkeiten europäischer und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen, — die Verpflichtungen des Europäischen Parlaments gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 aufgrund von internationalen und interinstitutionellen Kooperationsvereinbarungen, auch für den Beitrag des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den historischen Archiven der Union, — die Kosten des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums, dessen Tätigkeit von der Lenkungsgruppe des Europäischen Parlaments zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA-Lenkungsgruppe) überwacht wird, im Zusammenhang mit der Ausweitung der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien, um insbesondere die Bildung von Netzwerken, Schulungsmaßnahmen und die Verbreitung von Wissen zu fördern, indem beispielsweise — Tätigkeiten organisiert sowie Ausgaben (einschließlich Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten, Interessenträgern und sonstigen Sachverständigen zu diesen Tätigkeiten getätigt werden, — Netzwerke an der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien aufgebaut und weitergeführt werden, — Seminare, Konferenzen und Schulungen zu aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Themen und zu den Merkmalen und der Wirksamkeit des Wissenschaftsjournalismus ausgerichtet werden, — Informationen von Sachverständigen und Analysen aus der Wissenschaft, den Medien und anderen Quellen in Wissenschaft und Technik für politische Entscheidungsträger und Bürger nutzbar gemacht werden, — Forschungsergebnisse und die verschiedenen Dokumente des Europäischen Parlaments in den Bereichen Wissenschaft und Technik einer breiteren Öffentlichkeit schriftlich, audiovisuell oder auf anderem Wege verfügbar gemacht werden, — Techniken und Methoden zum Ausbau der Fähigkeit, vertrauenswürdige Quellen in Wissenschaft und Technik zu erkennen und zu verbreiten, entwickelt werden, — zur Unterstützung dieses Dialogs die Einrichtung, Erneuerung und Verwendung modernster technischer Ausrüstungen und Angebote für die Medien unterstützt werden, — eine engere Zusammenarbeit und generell engere Verbindungen zwischen Europäischem Parlament, den Medien, Universitäten und einschlägigen Forschungszentren in diesem Bereich geschaffen werden, indem unter anderem die Rolle und die Arbeit des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums und dessen Zugänglichkeit für die Bürger durch die Medien beworben werden. Diese Mittel können auch verwendet werden, um den Dialog des Europäischen Parlaments mit der akademischen Gemeinschaft, den Medien, den Denkfabriken und den Bürgern zu unterstützen, was zukunftsorientierte Studien zu den langfristigen Trends betrifft, mit denen sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union konfrontiert sehen, und zwar sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch durch Seminare, Veröffentlichungen und sonstige oben aufgeführte Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt. |
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Rechtsgrundlagen |
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Rechtsgrundlagen
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Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 43 vom 15.2.1983, S. 1). Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. November 2001 über die Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, zuletzt geändert am 22. Juni 2011 (ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19). Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2012 über die Vorschriften für die Verwaltung der Dokumente des Europäischen Parlaments. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (ABl. C 181 vom 19.5.2016, S. 16), insbesondere die Ziffern 7 und 9. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. März 2014 über das Verfahren für den Erwerb privater Archivbestände von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern durch das Europäische Parlament. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. April 2019 über die STOA-Geschäftsordnung. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2019 über die Benutzungsordnung für die Bibliothek des Europäischen Parlaments. |
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Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 43 vom 15.2.1983, S. 1). Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. November 2001 über die Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, zuletzt geändert am 22. Juni 2011 (ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19). Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2012 über die Vorschriften für die Verwaltung der Dokumente des Europäischen Parlaments. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (ABl. C 181 vom 19.5.2016, S. 16), insbesondere die Ziffern 7 und 9. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. März 2014 über das Verfahren für den Erwerb privater Archivbestände von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern durch das Europäische Parlament. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. April 2019 über die STOA-Geschäftsordnung. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2019 über die Benutzungsordnung für die Bibliothek des Europäischen Parlaments. |
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Begründung: Genaue Angabe der die Ausgaben tätigenden Stelle.
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Posten 3 2 4 5 – Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren
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Erläuterungen Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder internationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien, |
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Erläuterungen Ausgaben für parlamentarische Assistenz — die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder internationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro oder eine Außenstelle unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien, |
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium des Europäischen Parlaments angenommenen Jahresprogramm, |
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— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium des Europäischen Parlaments angenommenen Jahresprogramm, |
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Diensten für das Konferenzmanagement, den Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung des Konferenzmanagements und der Mehrsprachigkeit, wie Seminare und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und zur Förderung des Berufs des Dolmetschers oder Übersetzers, einschließlich eines Programms von Zuschüssen für Hochschulen, Schulen und andere in der Forschung auf dem Gebiet des Dolmetschens oder Übersetzens tätige Stellen, Lösungen zur Förderung der virtuellen Kommunikation, Organisation von oder Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung der und zur Sensibilisierung für die Laufbahn des Europäischen Parlaments, einschließlich Veranstaltungen zur Steigerung der Attraktivität des luxemburgischen Standorts sowie die Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden, |
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— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Diensten für das Konferenzmanagement, den Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung des Konferenzmanagements und der Mehrsprachigkeit, wie Seminare und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und zur Förderung des Berufs des Dolmetschers oder Übersetzers, einschließlich eines Programms von Zuschüssen für Hochschulen, Schulen und andere in der Forschung auf dem Gebiet des Dolmetschens oder Übersetzens tätige Stellen, Lösungen zur Förderung der virtuellen Kommunikation, Organisation von oder Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung der und zur Sensibilisierung für die Laufbahn des Europäischen Parlaments, einschließlich Veranstaltungen zur Steigerung der Attraktivität des luxemburgischen Standorts sowie die Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden, |
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Symposien und Seminaren zu Informations- und Kommunikationstechnologien, — die Kosten im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten oder anderen Meinungsmultiplikatoren zur Teilnahme an Plenartagungen, Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen und anderen parlamentarischen Aktivitäten, — die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Daphne-Caruana-Galizia-Preis, — die Ausgaben für Schulungen und Stipendien für junge Journalisten, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Konferenzen, Seminaren und anderen Tätigkeiten zu Haushalts- und Finanzfragen, die für die Verwaltung des Parlaments und die Finanzierung der Mitglieder von Bedeutung sind, einschließlich der Ermächtigung der Mitglieder und der Finanzierung der politischen Strukturen, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Kolloquien und Seminaren zu den Themen Sicherheit und parlamentarische Demokratie auf interinstitutioneller und internationaler Ebene.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
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— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Symposien und Seminaren zu Informations- und Kommunikationstechnologien, — die Kosten im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten oder anderen Meinungsmultiplikatoren zur Teilnahme an Plenartagungen, Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen und anderen parlamentarischen Aktivitäten, — die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Daphne-Caruana-Galizia-Preis, — die Ausgaben für Schulungen und Stipendien für junge Journalisten, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Konferenzen, Seminaren und anderen Tätigkeiten zu Haushalts- und Finanzfragen, die für die Verwaltung des Parlaments und die Finanzierung der Mitglieder von Bedeutung sind, einschließlich der Ermächtigung der Mitglieder und der Finanzierung der politischen Strukturen, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Kolloquien und Seminaren zu den Themen Sicherheit und parlamentarische Demokratie auf interinstitutioneller und internationaler Ebene, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung durch Veranstaltungen und Kommunikationsinstrumente wie die digitale Kommunikation, die visuelle Gestaltung, Werbeartikel, Druckerzeugnisse oder audiovisuelle Produktionen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2020 über den Daphne-Caruana-Galizia-Preis für Journalisten.
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Rechtsgrundlagen Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2020 über den Daphne-Caruana-Galizia-Preis für Journalisten.
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Begründung: Präzisierung der Tätigkeiten der GD PART.
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Posten 3 2 4 8 – Ausgaben für audiovisuelle Informationen |
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Erläuterungen
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Erläuterungen |
Ausgaben für parlamentarische Assistenz |
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Ausgaben für parlamentarische Assistenz |
— die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur und Nutzung von Material und technischen Einrichtungen für audiovisuelle Dienste, — die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern), |
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— die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur und Nutzung von Material und technischen Einrichtungen für audiovisuelle Dienste, — die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern), |
— die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet, — die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Instandhaltung der IT-Infrastruktur in den Pressesälen in Brüssel und Straßburg. — Dienstleistungsverträge für i) die Bereitstellung von Analysen der Medienberichterstattung in Form von Zusammenfassungen von Nachrichten und Volltextartikeln in den Medien, ii) die Entwicklung und Pflege einer speziellen Datenbank für die Speicherung der Daten und iii) die (externen) Personalressourcen, die für die Verwertung dieser Daten erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
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— die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet, — die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Instandhaltung der IT-Infrastruktur in den Pressesälen in Straßburg. — Dienstleistungsverträge für i) die Bereitstellung von Analysen der Medienberichterstattung in Form von Zusammenfassungen von Nachrichten und Volltextartikeln in den Medien, ii) die Entwicklung und Pflege einer speziellen Datenbank für die Speicherung der Daten und iii) die (externen) Personalressourcen, die für die Verwertung dieser Daten erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
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Rechtsgrundlagen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72). Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150). Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179). |
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Rechtsgrundlagen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72). Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150). Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179). |
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Begründung: Internalisierung der Verwaltung des Pressesaals in Brüssel. |
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Artikel 3 2 5 – Ausgaben für Verbindungsbüros |
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben der Verbindungsbüros und Außenstellen des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten: — Ausgaben für Kommunikation und Information (Information und öffentliche Veranstaltungen; Internet – Produktion, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung; Seminare; audiovisuelle Produktionen),
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Erläuterungen Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben der Verbindungsbüros und Außenstellen des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten: — Ausgaben für Kommunikation und Information (Information und öffentliche Veranstaltungen; Internet – Produktion, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung; Seminare; audiovisuelle Produktionen), — Tätigkeiten zur Stärkung der interparlamentarischen Beziehungen, des legislativen Dialogs und des Dialogs mit Interessenträgern sowie zur Förderung der parlamentarischen Demokratie und der Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gesprächspartnern, |
— Gemeinkosten und verschiedene Kleinausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, Lagerung, allgemeines Werbematerial, Datenbanken und Presseabonnements usw.), — Ausgaben für Medienkampagnen und die Organisation des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
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— Gemeinkosten und verschiedene Kleinausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, Lagerung, allgemeines Werbematerial, Datenbanken und Presseabonnements usw.), — Ausgaben für Medienkampagnen und die Organisation des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
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Begründung: Präzisierung der Tätigkeiten der GD PART. |
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Artikel 4 0 2 – Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene
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Erläuterungen
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Erläuterungen |
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.
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Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 000 EUR veranschlagt. |
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen |
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224. Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1). |
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Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224. Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1). |
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2).
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Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2).
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Begründung: Änderung des Betrags der zweckgebundenen Einnahmen.
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Artikel 4 2 2 – Ausgaben für parlamentarische Assistenz
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Erläuterungen |
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Erläuterungen
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Ausgaben für parlamentarische Assistenz |
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Ausgaben für parlamentarische Assistenz |
— die Kosten, die durch für die parlamentarische Unterstützung der Mitglieder zuständige Mitarbeiter und Dienstleister sowie seitens der Zahlstellen entstehen, — die Kosten der Dienstreisen und Fortbildungen (externe Kurse) der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch ihre Dienstreisen und Reisen verursachte CO2-Emissionen, — die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz sowie die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltung der parlamentarischen Assistenz, — die Vergütung für die Praktikanten (Stipendien), |
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— die Kosten, die durch für die parlamentarische Unterstützung der Mitglieder zuständige Mitarbeiter und Dienstleister sowie seitens der Zahlstellen entstehen, — die Kosten der Dienstreisen und Fortbildungen (externe Kurse) der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch ihre Dienstreisen und Reisen verursachte CO2-Emissionen, — die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz sowie die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltung der parlamentarischen Assistenz, — die Vergütung für die Praktikanten (Stipendien), |
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— den Beitrag zu den Kosten für die Mittagessen der Praktikanten in den Kantinen des Europäischen Parlaments, |
— die Entschädigung für Studienaufenthalte bei Mitgliedern, — die Reisekosten der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder, — die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten.
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— die Entschädigung für Studienaufenthalte bei Mitgliedern, — die Reisekosten der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder, — die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten und Studienbesucher der Mitglieder, — die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 775 000 EUR veranschlagt.
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Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 775 000 EUR veranschlagt. |
Rechtsgrundlagen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21. Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 29 bis 41. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5a und Artikel 125 bis 139. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. April 2014 über Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018 über die Regelung betreffend die Praktikanten der Mitglieder. Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
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Rechtsgrundlagen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21. Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 29 bis 41. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5a und Artikel 125 bis 139. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 14. April 2014 über Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018 über die Regelung betreffend die Praktikanten der Mitglieder. Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 über die interne Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
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Begründung: Aktualisierung der Erläuterungen zur Präzisierung und Erweiterung des Umfangs der Tätigkeiten, die unter diesen Haushaltsposten fallen, um einen Beitrag zur teilweisen Finanzierung der Kosten für die Hauptmahlzeiten der Praktikanten der Mitglieder in den Kantinen des Europäischen Parlaments. |
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Artikel 5 0 0 – Operationelle Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen
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Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, um deren vollständigen und unabhängigen Betrieb sicherzustellen. Insbesondere dienen sie zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufgaben der Behörde in Bezug auf berufliche Fortbildung, Anschaffung von Software und IT-Ausrüstung, Beschaffung von Fachwissen, Beratungsdienste und Dokumentation, Gerichtskosten und Schadenersatz sowie Veröffentlichungen und Unterrichtung der Öffentlichkeit. Zudem dienen sie zur Deckung etwaiger von einem Organ gestellter Rechnungen im Falle einer Überschreitung des Volumens oder der Kosten von Gütern und Dienstleistungen, die der Behörde gemäß Dienstleistungsvereinbarungen nach Artikel 6 Absatz 4 ff. der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 von Organen bereitgestellt wurden.
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung wird mit 408 000 EUR veranschlagt. Diese Einnahmen umfassen insbesondere die Unterstützung des Betriebs der Behörde durch andere Organe als das Europäische Parlament gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014.
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Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, um deren vollständigen und unabhängigen Betrieb sicherzustellen. Insbesondere dienen sie zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufgaben der Behörde in Bezug auf die berufliche fachspezifische Fortbildung, mandatsbezogene Sitzungen und die Abstimmung mit anderen Stellen der EU und mit nationalen Behörden, die Anschaffung von spezieller Software und die Beschaffung von IT-Diensten, die Beschaffung von Fachwissen, Beratungsdienste, einschließlich Studien, und Dokumentation, Gerichtskosten und Schadenersatz sowie Veröffentlichungen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Zudem dienen sie zur Deckung etwaiger von einem Organ gestellter Rechnungen im Falle einer Überschreitung des Volumens oder der Kosten von Gütern und Dienstleistungen, die der Behörde gemäß Dienstleistungsvereinbarungen nach Artikel 6 Absatz 4 ff. der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 von Organen bereitgestellt wurden.
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung wird mit 416 160 EUR veranschlagt. Diese Einnahmen umfassen insbesondere die Unterstützung des Betriebs der Behörde durch andere Organe als das Europäische Parlament gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014. |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1), insbesondere Artikel 6 Absätze 1 und 7. |
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Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1), insbesondere Artikel 6 Absätze 1 und 7. |
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Begründung: Präzisierung der Tätigkeiten, die der unter diesen Haushaltsposten fallen, und Aktualisierung der zweckgebundenen Einnahmen.
ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung erklärt der Berichterstatter, dass er bei der Vorbereitung des Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten hat:
Einrichtung und/oder Person |
Wilfried Martens Centre for European Studies (WMCES) |
Foundation for European Progressive Studies (FEPS) |
New Direction - The Foundation for European Reform (ND) |
European Liberal Forum (ELF) |
Green European Foundation (GEF) |
The Institute of European Democrats (IED) |
Die vorstehende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Berichterstatters erstellt.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.3.2025 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 7 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Isabel Benjumea Benjumea, Tomasz Buczek, Olivier Chastel, Angéline Furet, Jens Geier, Thomas Geisel, Jean-Marc Germain, Sandra Gómez López, Monika Hohlmeier, Alexander Jungbluth, Fabienne Keller, Janusz Lewandowski, Giuseppe Lupo, Matjaž Nemec, Danuše Nerudová, João Oliveira, Ruggero Razza, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Julien Sanchez, Hélder Sousa Silva, Joachim Streit, Lucia Yar, Auke Zijlstra |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Michalis Hadjipantela, Rima Hassan, Kai Tegethoff, Annamária Vicsek |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung |
Alma Ezcurra Almansa, Dariusz Joński, Ana Catarina Mendes, Ştefan Muşoiu, Benedetta Scuderi, Rosa Serrano Sierra, Elissavet Vozemberg-Vrionidi |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
27 |
+ |
ECR |
Ruggero Razza, Bogdan Rzońca |
PPE |
Isabel Benjumea Benjumea, Alma Ezcurra Almansa, Michalis Hadjipantela, Monika Hohlmeier, Dariusz Joński, Janusz Lewandowski, Danuše Nerudová, Karlo Ressler, Hélder Sousa Silva, Elissavet Vozemberg-Vrionidi |
Renew |
Olivier Chastel, Fabienne Keller, Joachim Streit, Lucia Yar |
S&D |
Jens Geier, Jean-Marc Germain, Sandra Gómez López, Giuseppe Lupo, Ana Catarina Mendes, Ştefan Muşoiu, Matjaž Nemec, Rosa Serrano Sierra |
Verts/ALE |
Rasmus Andresen, Benedetta Scuderi, Kai Tegethoff |
7 |
- |
ESN |
Alexander Jungbluth |
NI |
Thomas Geisel |
PfE |
Tomasz Buczek, Angéline Furet, Julien Sanchez, Annamária Vicsek, Auke Zijlstra |
2 |
0 |
The Left |
Rima Hassan, João Oliveira |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.
- [2] ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 4.
- [3] ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 252.
- [4] ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2496/oj.
- [5] ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj.
- [6] ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.
- [7] ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.
- [8] ABl. C, C/2024/1195, 23.02.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1195/oj.
- [9] ABl. C, C/2024/6751, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6751/oj.
- [10] ABl. L 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.
- [11] ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.
- [12] ABl. L, 2025/31, 27.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2025/31/oj.