BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat
1.4.2025 - (2024/2021(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Joachim Stanisław Brudziński
- 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- 2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023[1],
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10-0069/2024)[2],
– unter Hinweis auf die Jahresberichte des Rates für das Jahr 2023,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe[3],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[5], insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[6], insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,
– gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0052/2025),
1. schiebt seinen Beschluss über die Entlastung der Generalsekretärin des Rates für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2023 auf;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,
– gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0052/2025),
A. in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Unionsorgane weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;
B. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) allein das Parlament für die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der EU zuständig ist, und dass der Haushaltsplan des Europäischen Rates und des Rates ein Einzelplan des Haushaltsplans der EU ist;
C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union nicht gesetzgeberisch tätig werden darf;
D. in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 317 AEUV den Haushaltsplan der EU in eigener Verantwortung entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auszuführen hat und dass nach dem geltenden Rahmen die Kommission den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans übertragen muss;
E. in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat (im Folgenden „Rat“) gemäß Artikel 235 Absatz 4 und Artikel 240 Absatz 2 AEUV vom Generalsekretariat des Rates (im Folgenden „Generalsekretariat“) unterstützt werden, und in der Erwägung, dass die Generalsekretärin des Rates für die ordnungsgemäße Verwaltung der in Einzelplan II des Haushaltsplans der EU eingesetzten Mittel in vollem Umfang verantwortlich ist;
F. in der Erwägung, dass das Parlament seit mehr als zwanzig Jahren die bewährte und anerkannte Praxis verfolgt, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Entlastung zu erteilen, und in der Erwägung, dass die Kommission die Auffassung teilt, dass die Praxis, jedem Organ, jeder Einrichtung und jeder sonstigen Stelle der EU Entlastung für seine bzw. ihre Verwaltungsausgaben zu erteilen, fortgesetzt werden sollte;
G. in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt;
H. in der Erwägung, dass durch die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Rates beim Entlastungsverfahren das Parlament seit der Haushaltsentlastung 2009 gezwungen ist, dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zu verweigern;
I. in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat als Organe der Union, die Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der EU erhalten, transparent sein und einer demokratischen Rechenschaftspflicht gegenüber den Unionsbürgerinnen und -bürgern und einer demokratischen Kontrolle im Hinblick auf ihre Ausgaben öffentlicher Mittel unterliegen sollten;
J. in der Erwägung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU gemäß Artikel 15 Absatz 3 AEUV in ihrer Geschäftsordnung dafür sorgen müssen, dass ihre Verfahren transparent sind, dass die Bürgerbeauftragte jedoch in mehreren ihrer Untersuchungen und Entscheidungen Kritik am Rat wegen mangelnder Transparenz geübt hat, was darauf hindeutet, dass der Rat den kritischen Zusammenhang zwischen Demokratie und Transparenz bei der Beschlussfassung nicht vollständig erkannt hat;
K. in der Erwägung, dass in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Recht der Steuerzahler und der Öffentlichkeit bestätigt wurde, über die Verwendung öffentlicher Einnahmen informiert zu werden, und dass das Gericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2023 in der Rechtssache T-163/21[7], De Capitani / Rat der Europäischen Union, zur Transparenz im Gesetzgebungsprozess der EU festgestellt hat, dass die vom Rat in seinen Arbeitsgruppen erstellten Dokumente nicht technischer, sondern legislativer Art sind und daher der Möglichkeit von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten unterliegen;
1. stellt fest, dass der Haushalt des Rates unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief (was 6,4 % des Gesamthaushalts der EU entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des Rates in Höhe von rund 0,6 Mrd. EUR circa 5,2 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU ausmacht;
2. begrüßt, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 im Bereich Verwaltung eine Stichprobe von 70 Vorgängen untersuchte, d. h. zehn mehr als 2022; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof angibt, die Verwaltungsausgaben umfassten Ausgaben für Personal, einschließlich Ausgaben für Ruhegehälter, die 2023 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausgemacht hätten, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie und die Arbeit des Rechnungshofs deute seit vielen Jahren darauf hin, dass diese Ausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;
3. stellt fest, dass 21 (30 %) der 70 Vorgänge Fehler enthielten, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt;
4. stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 eine Bemerkung zur Laufzeit eines vom Rat vergebenen Rahmenvertrags für die Gebäudeinstandhaltung gemacht hat; stellt fest, dass der Rechnungshof bei den vier geprüften Zahlungen, die den Rat betrafen, keine quantifizierbaren Fehler festgestellt hat;
Sachstand beim Entlastungsverfahren
5. bedauert zutiefst, dass das Parlament dem Rat seit 2009 und erneut für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung verweigern musste, weil der Rat sich weiterhin weigert, im Rahmen des Entlastungsverfahrens mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, wodurch das Parlament daran gehindert wird, eine fundierte Entscheidung auf der Grundlage einer ernsthaften und gründlichen Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans des Rates zu treffen;
6. stellt fest, dass die zuständigen Dienststellen des Parlaments am 20. September 2024 im Namen des Berichterstatters für das Entlastungsverfahren einen Fragebogen mit 90 für das Parlament wichtigen Fragen an das Generalsekretariat des Rates übermittelt haben, um eine gründliche Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans des Rates und der Verwaltung des Rates zu ermöglichen; stellt ferner fest, dass ähnliche Fragebögen an alle anderen Organe versandt wurden, die allesamt alle Fragen des Parlaments ausführlich beantwortet haben;
7. bedauert, dass das Generalsekretariat dem Parlament am 23. September 2024 erneut mitgeteilt hat, dass es den Fragebogen des Parlaments nicht beantworten werde und dass der Rat nicht an der Anhörung teilnehmen werde, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens für den 12. November 2024 anberaumt wurde und an der alle anderen eingeladenen Organe teilnahmen;
8. weist erneut auf das Vorrecht des Parlaments hin, gemäß Artikel 319 AEUV sowie gemäß den anwendbaren Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Geschäftsordnung des Parlaments im Einklang mit der geltenden Auslegung und Verfahrensweise Entlastung zu erteilen, insbesondere auf die Befugnis, Entlastung zu erteilen, damit die Transparenz gewahrt und die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlern in der EU sichergestellt wird;
9. betont, dass die Kommission gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt, und hält es daher für unverständlich, dass der Rat es für angebracht hielte, wenn der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rates erteilt würde;
10. betont, dass das Parlament seit mehr als zwanzig Jahren die bewährte und anerkannte Praxis verfolgt, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, zu denen auch der Europäische Rat und der Rat gehören, Entlastung zu erteilen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission erklärt hat, dass sie nicht in der Lage ist, die Ausführung des Haushaltsplans der anderen Unionsorgane zu überwachen; hebt die von der Kommission erneut geäußerte Auffassung hervor, dass die Praxis, jedem Unionsorgan Entlastung für seine Verwaltungsausgaben und die Ausführung des EU-Haushaltplans zu erteilen, vom Parlament weiter fortgesetzt werden sollte, um die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu wahren;
11. betont, dass die derzeitige Situation bedeutet, dass das Parlament nur die Berichte des Rechnungshofs und der Bürgerbeauftragten sowie die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Website des Rates prüfen kann, da der Rat nach wie vor nicht mit dem Parlament zusammenarbeitet; betont, dass diese mangelnde Zusammenarbeit die Fähigkeit des Parlaments beeinträchtigt, seine Aufsichtsfunktion wirksam wahrzunehmen und eine fundierte Entscheidung über die Erteilung der Entlastung zu treffen;
12. bedauert, dass der Rat seit mehr als einem Jahrzehnt zeigt, dass keine politische Bereitschaft besteht, im Zusammenhang mit dem jährlichen Entlastungsverfahren mit dem Parlament zusammenzuarbeiten; betont, dass sich diese Haltung dauerhaft negativ auf beide Organe auswirkt und die Verwaltung und demokratische Kontrolle des Haushalts der EU in Misskredit bringt sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU als transparentes Gebilde untergräbt; betont, dass sich der Rat an dieselben Normen im Hinblick auf die Rechenschaft halten muss, die er von anderen Unionsorganen erwartet;
13. bekräftigt, dass die fortgesetzte Weigerung des Rates, sich auf das Entlastungsverfahren einzulassen, eine nicht hinnehmbare Verletzung der demokratischen Rechenschaftspflicht darstellt; fordert rechtliche und verfahrenstechnische Änderungen, damit jedem Unionsorgan, das seinen Transparenzpflichten nicht nachkommt, Haushaltsmittel vorenthalten werden können;
14. weist darauf hin, dass das Recht der Steuerzahler und der Öffentlichkeit, über die Verwendung öffentlicher Einnahmen auf dem Laufenden gehalten zu werden, durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gestützt wird; fordert daher, dass das Vorrecht des Parlaments und seine Rolle als Garant des Grundsatzes der demokratischen Rechenschaftspflicht uneingeschränkt geachtet werden; fordert den Rat auf, den vom Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens angenommenen Empfehlungen gebührend nachzukommen, und besteht darauf, dass Artikel 14 Absatz 1 EUV uneingeschränkt angewandt wird;
15. fordert den Rat auf, die Verhandlungen mit dem Parlament unverzüglich wieder aufzunehmen und so bald wie möglich auf höchster Ebene mit dem Parlament unter Einbeziehung des Generalsekretärs des Parlaments und der Generalsekretärin des Rates sowie der Präsidentin des Parlaments und des Präsidenten des Rates zusammenzuarbeiten, um den Stillstand zu überwinden und eine Lösung für die seit Langem festgefahrene Situation bei der Entlastung zu finden, wobei die jeweilige Rolle des Parlaments und des Rates im Entlastungsverfahren zu achten ist und Transparenz, Glaubwürdigkeit und eine angemessene demokratische Kontrolle des Haushaltsvollzugs sichergestellt werden müssen; fordert die Juristischen Dienste der Kommission und des Rates auf, ein Rechtsgutachten zu möglichen auf den Verträgen beruhenden Lösungen zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht des Rates im Rahmen des Entlastungsverfahrens vorzulegen;
16. betont, dass die derzeitige Situation zwar durch eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Verträge verbessert werden muss, dass durch eine Überarbeitung der Verträge jedoch das Entlastungsverfahren klarer und transparenter gestaltet werden könnte, indem dem Parlament die ausdrückliche Befugnis eingeräumt wird, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU einzeln Entlastung zu erteilen; betont jedoch, dass bis zu einer solchen Überprüfung die derzeitige Situation durch eine verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessert werden muss; fordert den Rat in diesem Sinne nachdrücklich auf, aktiv mit dem Parlament zusammenzuarbeiten;
17. weist darauf hin, dass das Parlament trotz der mangelnden Bereitschaft des Rates zur Zusammenarbeit beim Entlastungsverfahren in diesem Bericht dennoch einige politische Prioritäten betont und einige Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement des Rates sowie andere für das Entlastungsverfahren relevante Bemerkungen darlegt;
18. stellt fest, dass sich die Bemerkungen in den folgenden Abschnitten angesichts der mangelnden Zusammenarbeit des Rates mit dem Parlament in erster Linie auf öffentlich zugängliche aggregierte Informationen stützen, die nur wenige Einzelheiten enthalten;
Politische Prioritäten
19. bedauert, dass der Rat sein Vorrecht bei den Nominierungs- und Ernennungsverfahren für zahlreiche Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU ausübt, ohne die Ansichten der Beteiligten oder die Empfehlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu berücksichtigen;
20. nimmt das bisherige Vorgehen des Rates zur Kenntnis, die Ernennungen der einzelnen Mitgliedstaaten für die meisten Ämter nicht infrage zu stellen;
21. weist darauf hin, dass der Rat gemäß Artikel 286 Absatz 2 AEUV die Mitglieder des Rechnungshofs entsprechend den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten und nach Anhörung des Parlaments ernennt; weist darauf hin, dass das Parlament auf der Grundlage dieser Vorgabe eine Stellungnahme zu den Kandidaten abgibt; bedauert, dass der Rat bei seiner beratenden Funktion in Bezug auf die Ernennung von Mitgliedern des Rechnungshofs wiederholt die Empfehlungen des Parlaments missachtet hat; weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Parlaments zwar für den Rat nicht bindend ist, dass Kandidaten, die eine ablehnende Stellungnahme erhalten haben, ihre Bewerbungen jedoch zurückgezogen und somit die Entscheidung des Parlaments akzeptiert und die Rolle des Parlaments als demokratische Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Schutz des Haushalts der EU anerkannt haben; fordert den Rat auf, die Rolle des Parlaments anzuerkennen und im Entlastungsverfahren mit ihm zusammenzuarbeiten;
22. weist darauf hin, dass die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt werden, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der infrage kommenden Bewerber für die Ausübung des betreffenden Amts abzugeben;
23. fordert die turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitze im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Workshops des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 27. Juni 2023 auf, das Sponsoring durch Unternehmen als Beitrag zur Deckung ihrer Ausgaben einzustellen, da es die Gefahr von Interessenkonflikten birgt; stellt fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte in ihrer Entscheidung vom 9. September 2024 über die strategische Initiative zum Sponsoring des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union den Rat aufgefordert hat, eine Bestandsaufnahme darüber vorzunehmen, wie die vom Rat angenommenen unverbindlichen Regeln für die Nutzung von Sponsoring durch seinen Vorsitz (die Leitlinien) umgesetzt werden, und weitere mögliche Maßnahmen zu prüfen, die dazu beitragen könnten, die mit der Nutzung von Sponsoring verbundenen Risiken zu mindern; bekräftigt seine Forderung an den Rat, einen Haushaltsplan für den Ratsvorsitz bereitzustellen, um für angemessene und einheitliche Standards für Effizienz und Wirksamkeit bei der Arbeit im Rat im Allgemeinen zu sorgen;
24. ist zutiefst besorgt darüber, dass die ungarische Regierung ihre Rolle als EU-Ratsvorsitz missbraucht hat, um bilaterale Gespräche zu führen, die im Widerspruch zu den Grundwerten der EU stehen, wie etwa die Treffen von Ministerpräsident Viktor Orbán mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin, obwohl die EU Sanktionen gegen diesen verhängt und der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen gegen ihn erlassen hatte; stellt mit Besorgnis fest, dass vergleichbare Kontakte mit anderen autoritären Machthabern die Glaubwürdigkeit der EU beschädigen; fordert den Rat auf, ein solches Vorgehen entschieden zu verurteilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mitgliedstaaten, die den Ratsvorsitz innehaben, im Einklang mit den Grundsätzen der EU handeln und die Integrität und die Werte der EU wahren;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
25. bedauert, dass der Haushaltsplan des Europäischen Rates und des Rates nicht in zwei klar voneinander getrennte Haushaltspläne aufgeteilt wurde, wie es vom Parlament in seinen vorherigen Entlastungsentschließungen empfohlen wurde, damit die Transparenz und die Rechenschaftspflicht verbessert werden, nicht zuletzt mit Blick auf den Europäischen Rat, zumal es derzeit unmöglich ist, verlässliche Angaben zu seinen Kosten zu erhalten; betont, dass zuverlässige Daten für eine objektive Kontrolle unerlässlich sind; fordert, dass der Empfehlung der Entlastungsbehörde nachgekommen wird;
26. stellt fest, dass sich der Haushaltsplan des Rates für das Jahr 2023 auf 647 908 757 EUR belief, was einem Anstieg von 6 % gegenüber dem Jahr 2022 entspricht und damit den Anstieg von 2,3 % zwischen 2021 und 2022 übertrifft; stellt fest, dass dieser Anstieg hauptsächlich mit der Überarbeitung der Parameter für die Anpassung der Dienstbezüge aufgrund der Inflation zusammenhängt;
27. stellt fest, dass beim Haushaltsplan des Rates im Jahr 2023 eine Ausführungsquote von insgesamt 97,0 % zu verzeichnen war; stellt fest, dass Ende 2023 fast 20 Mio. EUR an Mitteln verfallen sind, von denen die Hälfte aus der Haushaltslinie für Personalausgaben stammte;
28. stellt fest, dass der Rat im Jahr 2023 41 Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. EUR vorgenommen hat; stellt ferner fest, dass für drei dieser Mittelübertragungen eine Unterrichtung der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 29 Absatz 2 erforderlich war, um verschiedene Haushaltslinien aufzustocken, darunter die Haushaltslinien „Herrichtungs- und Installationsarbeiten“, „Wasser, Gas, Strom und Heizung“, „Anschaffung von Ausrüstung und Software“ und „Kosten für Miete, Wartung und Reparatur von Dienstwagen“;
29. fordert den Rat auf, jährlich eine Aufschlüsselung der Reise- und Repräsentationskosten hochrangiger Beamter, einschließlich des Präsidenten des Europäischen Rates, der Hohen Vertreterin und des Generalsekretariats, in einem benutzerfreundlichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Format zu veröffentlichen;
30. stellt fest, dass sich die vom Haushaltsjahr 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 übertragenen Mittel auf insgesamt 85,5 Mio. EUR beliefen und mit ihnen im Wesentlichen Kosten für Computersysteme, für im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellte Dolmetschleistungen, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Einigung mit den Dienststellen der Kommission über die Rechnungen erzielt worden war, für Gebäude, Informations- und Kommunikationsmittel, audiovisuelle Ausrüstung und Konferenztechnik, sonstige Personalausgaben sowie Beförderungskosten gedeckt wurden;
31. äußert sich besorgt darüber, dass die Kontrollverfahren für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und externen Auftragnehmern im Rat unzureichend sind; fordert die vollständige Offenlegung aller Verträge mit einem Wert von über 50 000 EUR, wobei der Umfang, die zu erbringenden Leistungen und die Zuschlagsempfänger genau anzugeben sind, um eine mögliche missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern;
32. stellt fest, dass die durchschnittliche Zeit bis zur Begleichung von Rechnungen von 18 Tagen im Jahr 2022 auf 13 Tage im Jahr 2023 gesunken ist und damit deutlich unter der Frist von 30 Tagen lag, sodass keine Verzugszinsen anfielen;
33. stellt fest, dass die Dienstreisekosten, die sowohl die Dienstreisekosten des Generalsekretariats als auch die Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat umfassen, zwischen 2022 und 2023 um 25 % gestiegen sind und dass die Reisekosten von Delegationen des Ratsvorsitzes und nationalen Delegationen im selben Zeitraum um 36,6 % gestiegen sind; fordert den Rat auf, diesen erheblichen Anstieg der Ausgaben für Dienstreisen zu prüfen; fordert den Rat in Ermangelung eines Zugangs zu detaillierten Informationen auf, die Ressourcen im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwenden;
Internes Management, Leistung und interne Kontrolle
34. nimmt zur Kenntnis, dass der Rat Ziele für die Ausführung seines Haushaltsplans im Jahr 2023 festgelegt hat, nämlich die Sicherstellung einer fortlaufenden Beschlussfassung im Europäischen Rat und im Rat, die Sicherstellung einer kontinuierlichen Unterstützung des Europäischen Rates und des Rates durch eine wirksame und effiziente Verwendung der Finanzmittel, insbesondere in Anbetracht des anhaltenden Inflationsdrucks und der daraus resultierenden Preiserhöhungen aufgrund der Indexierung von Verträgen, und die weitere Fortsetzung der digitalen Modernisierung der Verwaltung mit dem Ziel, die Qualität der Organisation des Generalsekretariats und die angemessene Verwendung der Ressourcen zu verbessern;
35. stellt fest, dass das Generalsekretariat im Hinblick auf eine effiziente Verwendung seines Haushalts im Jahr 2023 seine Finanzmanagementprozesse weiter verbessert hat, insbesondere auf der Grundlage der Empfehlungen einer Reihe interner Arbeitsgruppen; begrüßt insbesondere die neuen Leistungsinstrumente, wie die Einbeziehung von Elementen der Humanressourcen und Kompetenzen in die integrierte Managementplanung, die vollständige Digitalisierung der Finanzabläufe und die Einführung der elektronischen Signatur;
36. begrüßt die stärkere Nutzung von Daten bei der Entscheidungsfindung, insbesondere auf der Grundlage des monatlichen Finanz-Dashboards, in dem die wichtigsten Leistungsindikatoren für alle Dienststellen des Generalsekretariats aufgeführt sind, und des Dashboards für Führungskräfte mit wichtigen Erkenntnissen aus den Personaldaten, um die tägliche Verwaltung und die Entscheidungen im Bereich der Humanressourcen zu erleichtern;
37. stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2023 4 429 Sitzungen ausgerichtet hat, was eine ähnliche Anzahl wie im Jahr 2022 war; stellt ferner fest, dass die Zahl der Präsenzsitzungen im Vergleich zu 2022 um 11 % gestiegen ist, während die Zahl der Sitzungen, die per Videokonferenz oder im Hybridmodus abgehalten wurden, erheblich, nämlich um mehr als 60 %, zurückgegangen ist;
38. stellt fest, dass das Generalsekretariat 17 offene Vergabeverfahren, 12 neue Verhandlungsverfahren sowie 21 interinstitutionelle Verfahren (beliebiger Wert) eingeleitet hat, bei denen der Rat nicht federführend war; stellt fest, dass bis Ende 2023 41 Verträge unterzeichnet wurden, gegenüber 42 im Jahr 2022, und dass 47 Lose (beliebige Kategorie) in Bearbeitung waren; stellt fest, dass im Jahr 2023 Aufträge im Gesamtwert von 124,1 Mio. EUR vergeben wurden, was 19,15 % des Jahreshaushalts des Rates entspricht; stellt fest, dass von der gesamten Auftragssumme 0,5 % für Aufträge von geringem und mittlerem Wert, 58 % für spezifische Aufträge in Anwendung von Rahmenverträgen, bei denen der Rat der einzige Auftraggeber ist, und 69,5 % für spezifische Aufträge in Anwendung von interinstitutionellen Rahmenverträgen gebunden wurden;
39. stellt fest, dass der Rat der Entlastungsbehörde seinen Jahresbericht über die im Jahr 2023 durchgeführten internen Prüfungen gemäß Artikel 118 der Haushaltsordnung übermittelt hat; stellt fest, dass Ende 2023 81 % der in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt worden waren, 18 % noch offen waren und bei 1 % das Risiko von der Verwaltung akzeptiert worden war oder die Empfehlungen nicht mehr anwendbar waren; stellt fest, dass vier im Arbeitsprogramm 2023 vorgesehene interne Prüfungen im Laufe des Jahres abgeschlossen wurden und zwei Ende 2023 noch nicht abgeschlossen waren; stellt fest, dass der interne Prüfer bei drei Prüfungen des Arbeitsprogramms 2023 Empfehlungen mit hoher Priorität abgegeben hat, die sich auf Verkehrsdienste, IOLAN-Server und Kerndienste sowie IOLAN-Endpunktsysteme bezogen;
Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals
40. stellt fest, dass von den 3 116 Bediensteten Ende 2023 79 % ständige Bedienstete, 12,8 % Zeitbedienstete, 7,2 % Vertragsbedienstete und 1 % abgeordnete nationale Sachverständige waren; stellt fest, dass die Aufteilung der ständigen Bediensteten und der Zeitbediensteten auf die einzelnen Funktionsgruppen mit 1 474,25 Verwaltungsräten (AD), 1 159 Assistenten (AST) und 230 Sekretariatskräften und Büroangestellten (AST-SC) im Jahr 2023 gegenüber 1 519 Verwaltungsräten, 1 284 Assistenten und 190 Sekretariatskräften und Büroangestellten im Jahr 2022 stabil geblieben ist; stellt fest, dass die Stellenbesetzungsquote Ende 2023 bei 97,4 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen lag;
41. stellt fest, dass sich die Bemerkungen in diesem Abschnitt angesichts der mangelnden Zusammenarbeit des Rates mit dem Parlament in erster Linie auf aggregierte, auf der Website des Rates veröffentlichte Informationen stützen, die nur wenige Einzelheiten bieten;
42. nimmt die anderen Initiativen des Generalsekretariats zur Kenntnis, die darauf abzielen, ein vielfältigeres und inklusiveres Arbeitsumfeld zu schaffen; begrüßt, dass der Rat 2023 die Auszeichnung der Bürgerbeauftragten für gute Verwaltungspraxis in der Kategorie „Herausragende Leistungen im Bereich Vielfalt und Inklusion“ für sein Programm für positive Maßnahmen für Praktikanten mit Behinderungen erhalten hat, in dessen Rahmen im Jahr 2023 sechs Praktikanten mit Behinderungen im Generalsekretariat aufgenommen wurden;
43. bedauert, dass keine öffentlich zugänglichen Informationen über die Zusammensetzung des Personals im Generalsekretariat bezüglich des Geschlechts und der geografischen Herkunft vorliegen; fordert den Rat auf, dem Parlament Informationen zur Zusammensetzung des Personals im Hinblick auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, die geografische Verteilung und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie zu den diesbezüglichen internen Maßnahmen bereitzustellen; fordert den Rat auf, eine geografisch ausgewogene Zusammensetzung seines Personals zu fördern, indem ein größerer Pool von Bewerbern aus unterrepräsentierten Mitgliedstaaten bereitgestellt wird;
44. begrüßt die Bemühungen des Generalsekretariats im Jahr 2023, qualifizierte und jüngere Arbeitskräfte anzuziehen und zu halten, und zwar durch verschiedene Initiativen wie die Einstellung von acht Nachwuchskräften als Verwaltungsbeamte im Rahmen des neuen Programms „Junior Policy Team“, die Überarbeitung der Vorschriften über die interne Mobilität und die Teilnahme von 41 Bediensteten des Generalsekretariats an einem interinstitutionellen Job Shadowing; betont, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der die Vergütung sämtlicher Praktika in Europa gefordert wird, bezahlt werden sollten; bedauert das Fehlen von Informationen über die Umsetzung des im Jahr 2023 ausgearbeiteten Aktionsplans des Rates zur Förderung seines Images als Arbeitgeber;
45. nimmt zur Kenntnis, dass der Plan zur Prävention psychosozialer Risiken 2020-2023 im Jahr 2023 einer Überprüfung unterzogen wurde, deren Ergebnisse bei der Ausarbeitung eines neuen Plans zur Risikoprävention und der Aktualisierung des Plans für psychosoziale Interventionen im Rahmen der Initiativen des Rates zur Förderung des Wohlbefindens des Personals, sowohl individuell als auch als Team oder Referat, berücksichtigt wurden; stellt fest, dass den Bediensteten und den Führungskräften des Generalsekretariats verschiedene Formen von Unterstützung und Schulungen angeboten wurden, wie z. B. eine spezielle Schulung für Führungskräfte zum Thema psychologische Sicherheit, ein Leitfaden für Führungskräfte zum Thema psychische Gesundheit, spezifische Workshops zur Prävention psychosozialer Risiken, die auf Anfrage organisiert wurden, und Workshops zur Stressbewältigung für den spanischen und den belgischen Ratsvorsitz;
46. nimmt zur Kenntnis, dass das Generalsekretariat das 2018 gestartete Pilotprojekt „New Ways of Working“ (neue Arbeitsformen, NWOW) abgeschlossen und eine Evaluierung durchgeführt hat, die wertvolle Erkenntnisse insbesondere in Bezug auf die Kommunikation des Wandels, die Einbindung der Nutzer und die Einbeziehung der Bediensteten in Veränderungsprozesse lieferte; stellt fest, dass der Rat die Ergebnisse des Pilotprojekts mit anderen Organisationen, die ähnliche Programme durchführen, geteilt hat; fordert den Rat auf, die gewonnenen Erkenntnisse auch mit der Entlastungsbehörde zu teilen;
Ethikrahmen und Transparenz
47. bedauert, dass zwei wichtige Bestandteile des Ethikrahmens des Rates – der Leitfaden für Ethik und Verhalten für Bedienstete des Generalsekretariats und der Verhaltenskodex für den Präsidenten des Europäischen Rates – auf der Website des Rates ohne weitere Hinweise oder ein Veröffentlichungsdatum verfügbar sind; missbilligt, dass der Verhaltenskodex für den Präsidenten des Europäischen Rates trotz mehrfacher Aufforderung durch das Parlament nicht mit den Verhaltenskodizes des Parlaments und der Kommission in Einklang gebracht wurde, insbesondere in Bezug auf Tätigkeiten nach Ablauf der Amtszeit; fordert, dass die genannten Mängel behoben werden;
48. bekräftigt, dass ethisches Verhalten zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beiträgt und das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt und dass, wie der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 13/2019 betonte, die Ethikrahmen der Organe der Union noch verbessert werden können; weist insbesondere auf die Empfehlung des Rechnungshofs zur Verbesserung des Ethikrahmens des Rates hin; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es keinen gemeinsamen Ethikrahmen der EU für die Tätigkeit der Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat gibt, wie vom Rechnungshof festgestellt wurde;
49. stellt fest, dass im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses 23/2021 des Generalsekretärs über Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Jahr 2023 mehrere Maßnahmen ergriffen wurden, darunter die Veröffentlichung des Leitfadens zur Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz im Intranet des Generalsekretariats, Sensibilisierungsmaßnahmen für neue Bedienstete in Bezug auf den Null-Toleranz-Ansatz des Rates und die Organisation von Pflichtschulungen über die Bekämpfung von Belästigung und unangemessenem Verhalten für neue Führungskräfte und Bedienstete mit Führungsaufgaben;
50. stellt fest, dass das Generalsekretariat einen Jahresbericht mit Informationen über die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger hoher Beamter des Generalsekretariats nach dem Ausscheiden aus dem Dienst gemäß Artikel 16 Absätze 3 und 4 des Statuts der Beamten der Europäischen Union veröffentlicht; stellt fest, dass laut dem Bericht für das Jahr 2023 ein ehemaliger hoher Beamter seine Absicht erklärt hat, weniger als zwölf Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, und ihm von der Anstellungsbehörde die Erlaubnis erteilt wurde, eine Tätigkeit unter einer bestimmten Auflage auszuüben, die darauf abzielte, die Karenzzeit gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Statuts einzuhalten;
51. fordert den Rat nachdrücklich auf, strengere Vorschriften für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses für höhere Beamte festzulegen, einschließlich einer längeren Karenzzeit und der obligatorischen Offenlegung von Verbindungen mit dem Privatsektor; fordert den Rat auf, die Teilnahme der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten am EU-Transparenzregister verbindlich vorzuschreiben;
52. bedauert, dass die Teilnahme der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten an dem verbindlichen Transparenzregister, das durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission eingerichtet wurde, völlig freiwillig ist, da die Anwendung des Grundsatzes der Konditionalität im Ermessen der Ständigen Vertretungen der einzelnen Mitgliedstaaten liegt; stellt fest, dass sich nur acht Mitgliedstaaten und die Organe der Union an die bewährte Praxis halten, in ihrem Rechtsrahmen eine verbindliche, weit gefasste Definition des Begriffs „Lobbyist“ anzuwenden, und fordert nachdrücklich, dass sich alle Ständigen Vertretungen vor, während und nach dem Ratsvorsitz ihres Mitgliedstaats aktiv an dem verbindlichen Transparenzregister beteiligen; fordert strengere und harmonisierte Ethikvorschriften in Bezug auf Interessenkonflikte, Drehtüreffekte und Transparenz bei Lobbyarbeit; bedauert, dass der Rat das verbindliche Transparenzregister nicht in vollem Umfang nutzt oder Vorschläge zu dessen Verbesserung annimmt; bekräftigt seine Forderung an den Rat, auf Treffen mit nicht registrierten Lobbyisten zu verzichten;
53. bedauert, dass der Rat das verbindliche Transparenzregister über dessen derzeitige Grenzen hinaus nicht umfassend nutzt und jede Empfehlung für Verbesserungen ablehnt; bekräftigt seine Forderung an den Rat, Treffen mit nicht registrierten Lobbyisten abzulehnen;
54. fordert den Rat nachdrücklich auf, zu verlangen, dass alle hochrangigen Beamten, einschließlich der Ständigen Vertreter und Delegationsleiter, ihre Treffen mit Interessengruppen und Lobbyisten in einem standardisierten Transparenzregister öffentlich bekannt geben, wodurch für sie ähnliche Verpflichtungen gelten würden wie für die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Kommission;
55. bedauert zutiefst, dass der Rat legislative Dokumente nach wie vor systematisch zurückhält oder den Zugang dazu verzögert und die Beschlussfassung im Rat noch immer bei Weitem nicht voll und ganz transparent ist, wodurch die öffentliche Kontrolle seiner Beschlussfassung behindert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU als transparentes Gebilde beeinträchtigt und der Ruf der EU insgesamt gefährdet wird; weist auf die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Transparenz der legislativen Tätigkeit des Rates im Rahmen der strategischen Untersuchung OI/2/2017/TE hin und unterstützt diese Empfehlungen; fordert den Rat nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten und den einschlägigen Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union umgehend nachzukommen; weist darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil in der Rechtssache T-163/21, De Capitani / Rat der Europäischen Union, betont hat, dass eine klarere Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens vonseiten des Rates erforderlich ist, um den Zugang zu legislativen Dokumenten sicherzustellen, wobei dies der Verpflichtung des Rates in Bezug auf die öffentliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht der gesetzgebenden Organe als Grundlage jeder demokratischen Legitimität entspricht;
56. ist besorgt darüber, dass die Europäische Bürgerbeauftragte den Rat im Jahr 2023 erneut aufgefordert hat, legislative Dokumente zu einem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, der es der Öffentlichkeit ermöglicht, sich effektiv an den Diskussionen zu beteiligen; stellt fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte den Rat auch aufgefordert hat, seine Bemühungen fortzusetzen, die Öffentlichkeit angemessen und so weit wie möglich über die gegen Russland ergriffenen restriktiven Maßnahmen zu informieren; begrüßt die von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 eingeleitete strategische Untersuchung darüber, wie die Organe Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten behandeln, insbesondere auf der Grundlage von sechs kürzlich bei der Bürgerbeauftragten eingegangenen Beschwerden über den Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten der EU, die vom Rat bearbeitet wurden;
57. stellt fest, dass das für den Zugang zu Dokumenten zuständige Team berichtet hat, dass es im Jahr 2023 eine ungewöhnlich hohe Zahl von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten erhalten und beantwortet hat, nämlich 3 732 Erstanträge auf Zugang zu Dokumenten und 40 Zweitanträge, für die die Analyse von 13 912 Dokumenten erforderlich war; stellt fest, dass bei den Erstanträgen auf Zugang zu 10 908 Dokumenten (78,4 %) vollständiger Zugang und zu 1 600 Dokumenten (11,5 %) teilweiser Zugang gewährt wurde, während der Zugang zu 1 404 Dokumenten (10,1 %) verweigert wurde; stellt fest, dass bei den Zweitanträgen zu 53 Dokumenten vollständiger Zugang und zu 45 Dokumenten teilweiser Zugang gewährt wurde, während der Zugang zu 48 Dokumenten verweigert wurde; stellt fest, dass Erstanträge im Durchschnitt in 16 Arbeitstagen und Zweitanträge im Durchschnitt in 32 Arbeitstagen bearbeitet wurden;
58. begrüßt, dass den öffentlich zugänglichen Jahresberichten zufolge den zuständigen bevollmächtigten Anweisungsbefugten im Jahr 2023 keine Fälle von Betrug oder Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis gebracht wurden und es auch keine derartigen Fälle gab, die in die Zuständigkeit des Gremiums (Artikel 143 der Haushaltsordnung) oder des OLAF fielen;
Digitalisierung
59. stellt fest, dass das Sekretariat im Jahr 2023 sein Ziel der digitalen Transformation im Einklang mit den Prioritäten seiner Digitalstrategie für 2022-2025 weiterverfolgt hat; stellt fest, dass von den 113 Digitalisierungsprojekten im Jahresarbeitsplan, die insbesondere die Bereiche gemeinsame Dienstleistungen, Politik, Recht und IT betreffen, 37 % am Ende des Jahres abgeschlossen waren, während 8 % gestrichen oder zusammengelegt wurden und 38 % noch im Gange waren; stellt fest, dass vielfältigere Schulungen organisiert wurden, darunter spezielle Schulungen für die elektronische Unterzeichnung von Verträgen und zur Förderung von FIORI, der neuen Benutzererfahrung von SAP;
60. fordert den Rat nachdrücklich auf, die Einführung sicherer digitaler Systeme für die Abstimmung und die Dokumentenweitergabe zu beschleunigen, um die Effizienz und Rechenschaftspflicht zu verbessern und unnötige papiergestützte Abläufe zu verringern;
61. begrüßt, dass im Jahr 2023 97 % der Rechnungen elektronisch eingereicht wurden, was der Quote für 2022 entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2023 monatlich zwischen 30 und 40 Prozent der Bestellungen und Verträge elektronisch unterzeichnet wurden und somit bedeutende Fortschritte auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung des finanziellen Arbeitsablaufs gemacht wurden, von der Einleitung der Vergabeverfahren bis zur elektronischen Bezahlung der Rechnungen;
62. stellt fest, dass der Rat im Jahr 2023 Schritte zugunsten einer besseren digitalen Barrierefreiheit unternommen hat, insbesondere durch die Veröffentlichung eines Leitfadens für digitale Barrierefreiheit;
Cybersicherheit und Datenschutz
63. nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) im Jahr 2023 eine aufsichtliche Stellungnahme gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2018/1725 abgegeben hat, die sich auf die Notwendigkeit bezieht, eine Datenschutz-Folgenabschätzung für das Projekt des Generalsekretariats für die Nutzung zentralisierter Dienste für Humanressourcenanalyse und -berichterstattung und die Einrichtung eines Data Warehouse durchzuführen; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2023 keine den Rat betreffende Untersuchung oder Beschwerde gemeldet hat;
64. äußert sich besorgt darüber, dass es an soliden Schutzvorkehrungen gegen Überwachung und Datenerfassung durch Dritte mangelt; fordert verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich einer zwingend vorgeschriebenen Datenverschlüsselung und regelmäßiger Sicherheitsprüfungen aller vom Rat verwendeten digitalen Kommunikationssysteme;
65. stellt fest, dass das Generalsekretariat 2023 mehrere neue Schulungskurse in den Bereichen Informationssicherheit, Spionageabwehr und Cybersicherheit entwickelt und durchgeführt hat, um seine Bediensteten besser für die Cybersicherheit zu sensibilisieren und deren Abwehrbereitschaft im Bereich der Cybersicherheit zu stärken; stellt ferner fest, dass während des Monats der Cybersicherheit im Oktober 2023 Veranstaltungen zur Sensibilisierung für Cybersicherheit und Informationssicherheit organisiert wurden;
Gebäude
66. stellt fest, dass die Haushaltslinie 2 0 1 1 für „Wasser, Gas, Strom und Heizung“ im Jahr 2023 durch eine Mittelübertragung um 33 % aufgestockt wurde; stellt fest, dass das Generalsekretariat seinen Energieverbrauch weiter gesenkt hat, u. a. durch eine geringere Gebäudebeheizung und den Austausch der Heizkessel im Justus-Lipsius-Gebäude;
67. stellt fest, dass 2023 wichtige Bauprojekte durchgeführt wurden, wie die Renovierung einiger Sitzungsräume im LEX- und im Justus-Lipsius-Gebäude, die kontinuierliche Renovierung der Büroflure im Justus-Lipsius-Gebäude, die Verbesserung der Einrichtungen und der Infrastruktur für Fahrräder in den Räumlichkeiten des Rates und die Modernisierung der Empfangsschalter des Justus-Lipsius-Gebäudes;
68. bedauert, dass der Rat immer noch kein vereinfachtes Akkreditierungsverfahren eingeführt hat, um den Zugang der Bediensteten der anderen Organe der Union zu den Räumlichkeiten des Rates zu erleichtern; fordert den Rat auf, diese Maßnahme umzusetzen;
Umwelt und Nachhaltigkeit
69. stellt fest, dass im Anschluss an ein 2023 durchgeführtes externes Audit das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung beibehalten wurde und dass die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude erneuert wurden;
70. stellt fest, dass im Rahmen der anhaltenden vorrangigen Bemühungen um eine nachhaltige Mobilität die Einrichtungen und die Infrastruktur für Fahrräder in den Räumlichkeiten des Generalsekretariats verbessert und angepasst und Videokonferenzeinrichtungen in Form von „Meet Anywhere“-Räumen renoviert bzw. eingerichtet wurden; stellt ferner fest, dass durch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Anstrengungen unternommen wurden, um Bedienstete und Führungskräfte in den grünen Wandel einzubinden;
Interinstitutionelle Zusammenarbeit
71. betont, dass Artikel 319 AEUV überarbeitet werden muss, um ausdrücklich festzulegen, dass das Parlament nicht nur der Kommission, sondern auch den anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Entlastung für die Ausführung ihrer Einzelpläne im Haushaltsplan bzw. die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; fordert den Rat auf, den interinstitutionellen Konflikt zu überwinden und die Gespräche mit dem Europäischen Parlament wieder aufzunehmen, um zu einer Einigung über eine reibungslose Wiederaufnahme des Entlastungsverfahrens zu gelangen;
Kommunikation
72. stellt fest, dass sich im Jahr 2023 der Gesamthaushalt für die im Laufe des Jahres eingesetzte Kommunikation unter Berücksichtigung der Mittelübertragungen auf 11 871 300 EUR belief und er den Haushalt für 2022 somit um 3,54 % überstieg;
73. stellt fest, dass das Generalsekretariat Kommunikationsdienste für den Präsidenten des Europäischen Rates, dessen Internetauftritt 2022 grundlegend überarbeitet wurde, den Präsidenten der Euro-Gruppe, den rotierenden Ratsvorsitz, die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin, die Mitgliedstaaten und das Generalsekretariat erbringt; stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Digitalteam des Generalsekretariats und den Ratsvorsitzen 2023 deutlich ausgeweitet wurde und insbesondere eine enge redaktionelle Abstimmung größere Synergieeffekte bei der Wiederverwendung von Inhalten und eine bessere Komplementarität bewirkte, wodurch die Kommunikationswirkung insgesamt maximiert wurde;
74. stellt fest, dass einer im letzten Quartal 2023 durchgeführten Onlineumfrage zufolge 67 % der Nutzer mit ihrer Gesamterfahrung mit der Website des Rates zufrieden waren, die im Jahr 2023 mehr als 23 Millionen Mal aufgerufen wurde, was einem Anstieg von 1 % gegenüber 2022 entspricht, und 57 900 Abonnenten hatte, gegenüber 51 600 im Jahr 2022.
ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Der Berichterstatter erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN (29.1.2025)
für den Haushaltskontrollausschuss
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat
Verfasser der Stellungnahme: Sven Simon
STELLUNGNAHME
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, Folgendes in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. fordert die uneingeschränkte Achtung der Vorrechte des Parlaments im jährlichen Haushaltsverfahren und besteht auf der uneingeschränkten Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 EUV;
2. bedauert, dass der Rat bereits seit über zehn Jahren die loyale Zusammenarbeit im Rahmen des Entlastungsverfahrens verweigert, weswegen das Parlament seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen und keine fundierten Entscheidungen treffen kann; bedauert, dass sich dies auch bei anderen wichtigen Dossiers wie bei der Überarbeitung der Verträge, im Rahmen des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments und der Reform des europäischen Wahlrechts widerspiegelt;
3. ist der Ansicht, dass die mangelnde Zusammenarbeit des Europäischen Rates und des Rates mit der Entlastungsbehörde ein negatives Signal an die Unionsbürger aussendet;
4. fordert den Rat auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments zum Entlastungsverfahren umzusetzen und die Verhandlungen über die Vereinbarung über die interinstitutionelle Zusammenarbeit in diesem Bereich wieder aufzunehmen;
5. weist erneut darauf hin, dass der Haushalt des Europäischen Rates und des Rates in zwei separate Haushalte aufgeteilt werden sollte (wie vom Parlament in seinen jüngsten Entlastungsbeschlüssen empfohlen), damit die Transparenz, die Ausgabeneffizienz und die Rechenschaftspflicht für jedes Organ verbessert werden;
6. betont, dass das Entlastungsverfahren durch die nächste Überarbeitung der Verträge klarer und transparenter werden sollte, insbesondere indem das Parlament in Artikel 319 AEUV ausdrücklich dazu ermächtigt wird, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen einzeln die Entlastung zu erteilen, wie dies in seiner Entschließung vom 22. November 2023 zu Entwürfen zur Änderung der Verträge zum Ausdruck kommt; betont, dass bis zu einer solchen Überarbeitung die derzeitige Situation durch eine verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit im derzeitigen Rahmen verbessert werden muss, und fordert den Rat nachdrücklich auf, aktiv mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um die derzeitige Situation anzugehen.
ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,
VON DENEN DER VERFASSER DER STELLUNGNAHME BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Der Vorsitzende in seiner Eigenschaft als Verfasser der Stellungnahme erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.1.2025 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 4 3 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gerolf Annemans, Brando Benifei, Gabriele Bischoff, Salvatore De Meo, Vasile Dîncu, Klára Dobrev, Nikolas Farantouris, Daniel Freund, Jean-Paul Garraud, Charles Goerens, Sandro Gozi, Patryk Jaki, Ľubica Karvašová, Emmanouil Kefalogiannis, Juan Fernando López Aguilar, Nicola Procaccini, Thijs Reuten, Bartłomiej Sienkiewicz, Sven Simon, Anthony Smith, Reinier Van Lanschot, Alexandre Varaut, Adrián Vázquez Lázara, Sabine Verheyen, Loránt Vincze, Charlie Weimers |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Kamila Gasiuk-Pihowicz, Fabrice Leggeri, Liudas Mažylis |
|||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
22 |
+ |
PPE |
Salvatore De Meo, Kamila Gasiuk-Pihowicz, Emmanouil Kefalogiannis, Liudas Mažylis, Bartłomiej Sienkiewicz, Sven Simon, Sabine Verheyen, Loránt Vincze, Adrián Vázquez Lázara |
Renew |
Charles Goerens, Sandro Gozi, Ľubica Karvašová |
S&D |
Brando Benifei, Gabriele Bischoff, Vasile Dîncu, Klára Dobrev, Juan Fernando López Aguilar, Thijs Reuten |
The Left |
Nikolas Farantouris, Anthony Smith |
Verts/ALE |
Daniel Freund, Reinier Van Lanschot |
4 |
- |
PfE |
Gerolf Annemans, Jean-Paul Garraud, Fabrice Leggeri, Alexandre Varaut |
3 |
0 |
ECR |
Patryk Jaki, Nicola Procaccini, Charlie Weimers |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.3.2025 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
0 28 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Georgios Aftias, Arno Bausemer, Damian Boeselager, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Tamás Deutsch, Dick Erixon, Gerben-Jan Gerbrandy, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Virginie Joron, Kinga Kollár, Giuseppe Lupo, Marit Maij, Claudiu Manda, Csaba Molnár, Fidias Panayiotou, Jacek Protas, Julien Sanchez, Jonas Sjöstedt, Carla Tavares, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Maria Grapini, Terry Reintke, Bert-Jan Ruissen, Annamária Vicsek |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung |
Valentina Palmisano, Georgiana Teodorescu |
|||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
0 |
+ |
|
|
28 |
- |
ECR |
Bert-Jan Ruissen, Georgiana Teodorescu |
ESN |
Arno Bausemer |
NI |
Fidias Panayiotou |
PPE |
Georgios Aftias, Caterina Chinnici, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Kinga Kollár, Jacek Protas, Tomáš Zdechovský |
PfE |
Tamás Deutsch, Virginie Joron, Julien Sanchez, Annamária Vicsek |
Renew |
Gilles Boyer, Olivier Chastel, Gerben-Jan Gerbrandy |
S&D |
Maria Grapini, Giuseppe Lupo, Marit Maij, Claudiu Manda, Csaba Molnár, Carla Tavares |
The Left |
Valentina Palmisano, Jonas Sjöstedt |
Verts/ALE |
Damian Boeselager, Terry Reintke |
1 |
0 |
ECR |
Dick Erixon |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.
- [2] ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.
- [3] ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.
- [4] ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.
- [5] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.
- [6] ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.
- [7] Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2023, De Capitani / Rat der Europäischen Union, T-163/21, ECLI:EU:T:2023:15.