BERICHT über die Stärkung der ländlichen Gebiete in der EU durch die Kohäsionspolitik

19.5.2025 - (2024/2105(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Denis Nesci

Verfahren : 2024/2105(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A10-0092/2025
Eingereichte Texte :
A10-0092/2025
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Stärkung der ländlichen Gebiete in der EU durch die Kohäsionspolitik

(2024/2105(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“, (COM(2024)0450).

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum Thema „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2025 zu dem neunten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt[2],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 15. März 2023 mit dem Titel „Ziele und Instrumente für ein intelligentes ländliches Europa“[3],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 1. Dezember 2022 mit dem Titel „ Mehr Unterstützung für Gebiete mit natürlichen und demografischen Nachteilen im Rahmen der Kohäsionspolitik (Artikel 174 AEUV“[4],

 gestützt auf die Artikel 39, 174, 175 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[5],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz”)[6],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013[7],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013[8],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik[9],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240[10],

 unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[11],

 unter Hinweis auf Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte über den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zu der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung eines innovativen und intelligenten Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität[13],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zum Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“[14],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Talenterschließung in den Regionen Europas[15],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 zum neunten Kohäsionsbericht (COM(2024)0149),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. März 2021 über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion (COM(2021)0141),

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Auswirkungen des demografischen Wandels (COM(2020)0241),

 unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. Januar 2021 zum Thema „Altern – Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen“ (COM(2021)0050),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. November 2021 zu dem Thema „EU-Bodenstrategie für 2030 – Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ (COM(2021)0699),

 unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, die am 28. September 2018 vom Menschenrechtsrat angenommen wurde,

 unter Hinweis auf die allgemeine Empfehlung Nr. 34 (2016) des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gebieten, die am 7. März 2016 angenommen wurde,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2022 zu einem EU-Aktionsplan für ökologische/biologische Landwirtschaft[16],

 unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Die Zukunft des Europäischen Agrarmodells: Sozioökonomische und territoriale Auswirkungen des Rückgangs der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und Landwirte in der EU“, die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik im April 2022 veröffentlicht wurde,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine[17],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2018 zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von ländlichen Gebieten, Bergregionen und entlegenen Gebieten[18],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“[19],

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom August 2019 mit dem Titel „Evaluation of the impact of the CAP on generational renewal, local development and jobs in rural areas“ (Evaluierung der Auswirkungen der GAP auf den Generationenwechsel, die lokale Entwicklung und die Beschäftigung in ländlichen Gebieten)[20],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 26. Januar 2022 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“[21],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Beitrag der Programmplanung von LEADER und CLLD nach 2027 zu einer besseren Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU“[22],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. März 2022 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“[23],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zum Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU[24],

 unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta über die Zukunft des Binnenmarkts, der im April 2024 veröffentlicht wurde,

 unter Hinweis auf die vom Ausschuss für regionale Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „EU Cohesion Policy in non-urban areas“ (EU-Kohäsionspolitik in nichtstädtischen Gebieten), die im September 2020 von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik veröffentlicht wurde,

 unter Hinweis auf die von der Koordinierungsgruppe des Pakts für den ländlichen Raum am 12. Dezember 2024 angenommene Erklärung zur Zukunft der ländlichen Gebiete und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Die Zukunft des Europäischen Agrarmodells: Sozioökonomische und territoriale Auswirkungen des Rückgangs der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und Landwirte in der EU“, die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik im April 2022 veröffentlicht wurde,

 unter Hinweis auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A10‑0092/2025),

A. in der Erwägung, dass derzeit 137 Millionen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – fast ein Drittel – in ländlichen Gebieten leben, die etwa 83 % des Gebiets der EU ausmachen; in der Erwägung, dass ein Drittel der Bevölkerung in ländlichen Gebieten in einer Grenzregion lebt; in der Erwägung, dass 77 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (134 Mio. Hektar) und 79 % der Waldfläche (148 Mio. Hektar) in ländlichen Gebieten liegen;

B. in der Erwägung, dass sich das Durchschnittseinkommen in ländlichen Gebieten auf 87,5 % des Durchschnittseinkommens in städtischen Gebieten beläuft;

C. in der Erwägung, dass es bei der Vergabe von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik nach wie vor Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gibt, wobei städtische Gebiete dreimal mehr Kohäsionsmittel erhalten als ländliche Gebiete[25];

D. in der Erwägung, dass seit 1991 in ländlichen Gebieten die LEADER-Methode, die später über lokalen Aktionsgruppen (LAG) in das Instrument zu von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) integriert wurde, gezeigt hat, dass lokale Akteure mithilfe innovativer und maßgeschneiderter Strategien mobilisiert und gestärkt werden können;

E. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete eine wesentliche Grundlage der europäischen Wirtschaft bilden, viele „versteckte“ europäische Weltmarktführer beherbergen und fester Bestandteil der kulturellen Vielfalt Europas sind; in der Erwägung, dass sie für die Erzeugung und Sicherheit von Nahrungsmitteln unerlässlich sind und dem Erhalt der Landschaft, des lebendigen ländlichen Erbes und der sozialen und kulturellen Traditionen dienen; in der Erwägung, dass sie eine Schlüsselrolle bei der Förderung der strategischen Autonomie der EU mithilfe des Agrarsektors spielen, wobei es sich dabei nach wie vor um eine strategische Priorität der EU handelt; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete viele Aspekte, die Europa attraktiv und lebendig machen, symbolisieren;

F. betont, dass die Förderung von Minderheitensprachen das Bewusstsein für lokale Besonderheiten stärken, die Attraktivität für den Tourismus erhöhen und Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit Kultur, Bildung, Handwerk und traditionellen Erzeugnissen unterstützen kann;

G. in der Erwägung, dass sich die öffentliche Wahrnehmung seit der COVID-19-Pandemie gewandelt hat und nun das Potenzial des ländlichen Raums als Lösung für krisenbedingte Herausforderungen erkannt wird, da dieser ein sichereres, nachhaltigeres und zuverlässigeres Lebensumfeld bietet;

H. in der Erwägung, dass mit Kohäsionsmitteln allein nicht die steigenden Bedürfnisse und Herausforderungen der ländlichen Gebiete in der EU bewältigt werden können; in der Erwägung, dass größere Synergieeffekte und Komplementaritäten mit anderen Politikbereichen der EU, insbesondere mit der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), sichergestellt werden müssen, um die Wirkung von Investitionen in ländlichen Gebieten zu maximieren und die Modernisierung der Landwirtschaft und die Entwicklung grundlegender Dienstleistungen und Infrastrukturen voranzubringen;

I. in der Erwägung, dass über 40 % der Flächen in ländlichen Gebieten für die Landwirtschaft genutzt werden, der Beitrag der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu den ländlichen Regionen jedoch leider sowohl in wirtschaftlicher als auch in beschäftigungspolitischer Hinsicht zurückgegangen ist, d. h. auf 12 % aller Arbeitsplätze und auf 4 % der Bruttowertschöpfung;

J. in der Erwägung, dass die EU der Studie des Parlaments mit dem Titel „Die Zukunft des Europäischen Landwirtschaftsmodells“ zufolge bis 2040 insgesamt 6,4 Millionen landwirtschaftliche Betriebe einbüßen könnte, womit die Zahl der Betriebe von 10,3 Millionen im Jahr 2016 auf 3,9 Millionen sinken würde;

K. in der Erwägung, dass die Union gemäß den Artikeln 174, 175 und 349 AEUV darauf hinwirkt, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern und ihre Maßnahmen, einschließlich der Verwendung des europäische Struktur- und Investitionsfonds, zur Verwirklichung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu koordinieren, wobei sie den ländlichen Gebieten besondere Aufmerksamkeit widmet;

L. in der Erwägung, dass alle Regionen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik weiterhin förderfähig sein müssen, selbst starke Regionen, die mit erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wandel konfrontiert sind;

M. in der Erwägung, dass die regionalen Akteure ein tieferes Verständnis dafür haben, welche Projekte vorrangig durch die Kohäsionsfonds unterstützt werden sollten, sodass sichergestellt ist, dass die Mittel entsprechend den spezifischen Bedürfnissen ihrer Gebiete optimal zugewiesen werden;

N. in der Erwägung, dass die kohäsionspolitischen Mittel für ländliche Gebiete weiter vereinfacht werden sollten, um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Endbegünstigten als auch die zuständigen Behörden zu verringern und so auch zu einer höheren Ausschöpfungsquote beizutragen;

O. in der Erwägung, dass insbesondere ländliche Gebiete mit demografischen und strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind, wie Alterung, Bevölkerungsrückgang, Abwanderung von Fachkräften, wachsende Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, Disparitäten gegenüber städtischen Gebieten, Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft, Folgen von Naturkatastrophen, Anstieg der Energie- und Verkehrspreise, Mangel an Dienstleistungen und Infrastrukturen, insbesondere für schutzbedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Auswirkungen dieser Herausforderungen auf das Einkommensniveau und den Arbeitsmarkt, was zu einer höheren Arbeitslosenquote führt, und eine anhaltend ausgeprägte digitale Kluft;

P. in der Erwägung, dass die demografischen Herausforderungen mit Blick auf die in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung in der EU besonders akut sind, da die Mehrheit der Landwirte über 50 Jahre alt ist;

Q. in der Erwägung, dass die Stärkung des Zusammenhalts in ländlichen Gebieten die Annahme von Maßnahmen und Initiativen erfordert, die darauf abzielen, Familien zu unterstützen, auch indem jungen Menschen und Eltern geholfen wird, Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen, und so zur nachhaltigen Entwicklung dieser Gemeinschaften beizutragen;

R. in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete Europas und die europäischen Landwirte bei der klimapolitischen Wende bereits eine maßgebliche Rolle spielen, da sie sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, und dass dank ihrer Bemühungen einige der negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt im Laufe der Jahre deutlich verringert werden konnten; in der Erwägung, dass der Agrarsektor der EU seine Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2021 erheblich, d. h. um 24 %, gesenkt hat und dass er für 72 % der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sorgt und ihm zudem 78 % des ungenutzten Potenzials zuzuschreiben sind;

S. in der Erwägung, dass der demografische Wandel nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen betrifft, sondern sich besonders auf weniger entwickelte Regionen auswirkt, wodurch bestehende territoriale und soziale Ungleichheit verstärkt wird; in der Erwägung, dass für regionale Ungleichgewichte und für die ungleichmäßige Konvergenz mit Blick auf die verschiedenen Regionen, von denen einige in einer Entwicklungsfalle stecken, Lösungen gefunden werden müssen; in der Erwägung, dass weniger entwickelte Regionen aufgrund ihrer besonderen Merkmale spezielle Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, wie dies bei den ländlichen Gebieten der EU und den Gebieten in äußerster Randlage der Fall ist;

T. in der Erwägung, dass der Gesamtanteil der Bevölkerung, der in ländlichen Gebieten lebt, in den vergangenen 50 Jahren unionsweit erheblich zurückgegangen ist, insbesondere aufgrund der Alterung und der Abwanderung; in der Erwägung, dass der Anteil der über 65-Jährigen in ländlichen Gebieten am höchsten ist[26]; in der Erwägung, dass die Bevölkerung der ländlichen Gebiete Europas Schätzungen zufolge im Jahr 2033 im Vergleich zu 1993 um 30 Millionen Menschen im Vergleich zu 1993 zurückgehen wird;

U. in der Erwägung, dass der fehlende oder schlechte Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wasserdienstleistungen, erschwinglichem Wohnraum, Verkehr, digitaler Infrastruktur, Bildung, Finanzdienstleistungen sowie Freizeit- und Kulturangeboten den Ruf der Regionen – insbesondere der ländlichen Regionen, der Grenzregionen, der Regionen im Landesinneren, der grenzüberschreitenden Regionen, der Bergregionen, der Inselregionen und der Regionen in äußerster Randlage – als Orte zum Leben und Arbeiten verschlechtert, insbesondere für Frauen, junge Menschen, ältere Menschen und Minderheiten; in der Erwägung, dass Grenzgebiete besonders von der unzureichenden regionalen Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur betroffen sind; in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete stark von zu wenigen stabilen Beschäftigungsmöglichkeiten gekennzeichnet sind, was junge Menschen, insbesondere Frauen, zur Abwanderung zwingt;

V. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser eine maßgebliche Rolle bei der Sicherung gerechter, nachhaltiger und produktiver Existenzgrundlagen im ländlichen Raum spielen;

W. in der Erwägung, dass der Blick verstärkt auf Präventivmaßnahmen zu richten ist, um die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Gebiete Europas gegenüber Naturkatastrophen zu erhöhen; in der Erwägung, dass ein integriertes Konzept für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen unerlässlich ist, um Überschwemmungen zu verhindern und Dürren zu bewältigen, wozu insbesondere EU-Mittel kohärent einzusetzen sind;

X. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete, insbesondere in Ost- und Südeuropa sowie im europäischen Mittelmeerraum, am härtesten von Energiearmut betroffen sind und vor besonderen Herausforderungen stehen, die mit Wüstenbildung, Waldbränden, dem Klimawandel und den damit verbundenen asymmetrischen Risiken, der Verknappung der Wasserressourcen und der schwachen Infrastruktur zusammenhängen und ein gezieltes Vorgehen im Rahmen der Kohäsionspolitik erfordern;

Y. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete den größten Teil der biologischen Vielfalt in der EU beherbergen, geschützte Lebensräume und Arten jedoch nach wie vor einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen und aufgrund des Klimawandels und der Verschlechterung der Boden- und Wasserqualität weiter schwinden, was sich negativ auf die natürlichen Ressourcen auswirkt; in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft hat und sich auch nachteilig auf die Anziehungskraft des ländlichen Tourismus auswirkt;

Z. in der Erwägung, dass die Umstellung auf saubere Energie, die Diversifizierung der Wirtschaft und der Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen erhebliche Chancen für ländliche und weniger entwickelte Regionen bieten, die es ihnen ermöglichen, ihre natürlichen Ressourcen und geografischen Vorteile zu nutzen und ihr Potenzial hinsichtlich der künftigen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen voll auszuschöpfen;

AA. in der Erwägung, dass diese Regionen am stärksten vom Bevölkerungsschwund betroffen sind und dass insbesondere junge Menschen diese Gebiete verlassen, weil es an Arbeitsplätzen und Karriereaussichten mangelt, was die Landflucht begünstigt und zu einer Zunahme des Anteils älterer Menschen und einem höheren Risiko der gesellschaftlichen Vereinsamung führt;

AB. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete den höchsten Anteil (12,6 %) junger Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren aufweisen[27], die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET);

AC. in der Erwägung, dass der Generationenwechsel eines der neun Hauptziele der GAP ist;

AD. in der Erwägung, dass täglich in ganz Europa landwirtschaftliche Betriebe, Käse erzeugende Betriebe, Weinbaubetriebe und Öl erzeugende Betriebe geschlossen werden und nur wenige dieser Betriebe unter der Leitung von Landwirten stehen, die jünger als 35 Jahre sind; in der Erwägung, dass die hochgesteckten Ziele des grünen Wandels Chancen aber auch Risiken für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie für die europäische Landwirtschaft mit sich bringen;

AE. in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie Lebensmittel erzeugt werden, die Landschaften geprägt hat, die Europa ausmachen; in der Erwägung, dass dynamische ländliche Gebiete die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel fördern, was wiederum ihre Wirtschaft unterstützt; in der Erwägung, dass die Intensivierung dieser Zusammenhänge zwischen Lebensmitteln und Gebieten und die Revitalisierung der ländlichen Gebiete für die Zukunft der Landwirtschaft in Europa von größter Relevanz sein werden;

AF. in der Erwägung, dass eine solide Kohäsionspolitik unabdingbar ist, um die wirksame Anwendung des Grundsatzes des Rechtes auf Verbleib in den ländlichen Gebieten zu garantieren, was Maßnahmen auf zahlreichen Ebenen erfordert, unter anderem die Förderung der wirtschaftlichen Stabilität und die Verhinderung einer Abwanderung; betont, dass der Zugang zu einer Grundversorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für junge Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort äußerst wichtig ist; in der Erwägung, dass hierzu gezielte Investitionen in Infrastruktur, Dienstleistungen, Bildung und Innovation gefördert werden müssen;

1. begrüßt den Bericht der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“ und befürwortet die darin enthaltenen übergeordneten Ziele;

2. nimmt die vier Politikbereiche der Vision für den ländlichen Raum und die 30 Maßnahmen zur Kenntnis, aus denen sich der EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum zusammensetzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dessen Umsetzung ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen;

3. weist auf die zentrale Stellung des ländlichen Raums bei der Gestaltung der Wirtschaftsmodelle und der sozialen und territorialen Organisation der einzelnen Mitgliedstaaten hin, insbesondere als Ausgangspunkt für die landwirtschaftliche Erzeugung und die Lebensmittelproduktion, aber auch als Bewahrer eines unersetzlichen kulturellen und landschaftlichen Erbes; stellt jedoch fest, dass ihre Bedeutung nach wie vor nicht ausreichend gewürdigt wird und auch nicht mit einer entsprechenden Finanzierung einhergeht; hält es für die Pflicht der EU, eine wahrhafte Neubelebung und Erneuerung dieser Gebiete voranzutreiben und zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um den ländlichen Gebiete die richtigen Instrumenten an die Hand zu geben, damit sie die beträchtlichen langfristigen Herausforderungen bewältigen können, vor denen sie stehen und die sich immer stärker auf die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt der Regionen auswirken, sodass die europäische Vielfalt erhalten und sichergestellt wird, dass der Fortschritt der Union nicht auf Kosten der ländlichen Gebiete und ihrer Bevölkerung geht;

4. erachtet es als wichtig, kurze Versorgungsketten zu schaffen und den Einsatz von Kennzeichnungssystemen zu fördern, um die Qualität und Vielfalt traditioneller Erzeugnisse aus ländlichen Gebieten kenntlich zu machen; betont, dass öffentliche Kantinen wie Schul- und Krankenhauskantinen eine wichtige Rolle bei der Schaffung kurzer Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten spielen können;

5. stellt fest, dass die kleinen und mittleren Städte eine tragende Funktion für die Entwicklung der ländlichen Regionen haben, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Funktionen gezielt zu stärken, die Stadtzentren neu zu beleben, die Synergieeffekte zwischen den ländlichen Gebieten und den großen Metropolregionen besser zu nutzen und für eine ausgewogenere territoriale Entwicklung zu sorgen;

6. betont, dass zur Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten dringend Maßnahmen ergriffen und gezielte Strategien entwickelt werden, um die soziale Sicherheit zu verbessern, wirtschaftliche Chancen zu schaffen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, damit der Kreislauf der Armut durchbrochen werden kann;

7. betont, dass ländlichen Gebieten eine wichtige Aufgabe zukommt, wenn es um darum geht, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern; hebt hervor, dass mehr in Forschung und Innovation für den ländlichen Raum investiert werden muss, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energieträger, digitale Transformation und innovative Mobilitätslösungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit ländlicher Regionen zu verbessern sowie um Energieautarkie und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; spricht sich dafür aus, die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und Waldbrände zu verhindern, auch durch die Förderung der Verwendung von Biomasse, die ohne eine Schädigung der Waldökosysteme gewonnen wird;

8. plädiert dafür, die erneuerbaren Energieträger in ländlichen Gebieten auszubauen, da sie potenziell zur Senkung der Energiekosten beitragen können, und hierbei auch die Zivilgesellschaft und die lokalen Gemeinschaften einzubeziehen; hebt hervor, dass finanzielle Anreize, Maßnahmen wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und vereinfachte Verwaltungsverfahren erforderlich sind, um die Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit der regionalen Energieversorgung zu fördern und gleichzeitig nachteiligen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelerzeugung, die Verfügbarkeit von Land und die Bodenpreise sowie auf den sozialen Zusammenhalt zu verhindern; fordert ein eigenes Finanzierungsverfahren für die Installation von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und sonstigen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;

9. fordert eine verstärkte Unterstützung für den Erhalt, die Restaurierung und den Umbau älterer Gebäude, einschließlich historischer Gebäude, Kirchen und anderer Gebetsstätten, Sporthallen und Schulen in ländlichen Gebieten, um die Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Sicherheit zu verbessern; fordert nachdrücklich, dass in die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur investiert wird, wobei soweit möglich historische Strukturen zu bewahren sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte politische Maßnahmen zu fördern, mit denen die Renovierung und energieeffiziente Sanierung von Wohnraum im ländlichen Raum, finanzielle Anreize für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum im ländlichen Raum, insbesondere für junge Menschen und Familien, sowie die Entwicklung nachhaltiger und erschwinglicher Wohnungsbauprojekte unterstützt wird, die auf den Bedarf der lokalen Gemeinschaften zugeschnitten sind und zur Attraktivität und Revitalisierung dieser Regionen beitragen;

10. fordert die Kommission auf, die Artikel 174, 175 und 349 AEUV zu bewerten und in vollem Umfang umzusetzen, um das Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen, auch in Bezug auf die Infrastruktur, zu schließen, und dafür zu sorgen, dass bei sämtlichen politischen Strategien der EU nicht nur den Grundsatz „dem Zusammenhalt nicht schaden“ angewendet wird, sondern dass auch, wo immer möglich, ein entschiedeneres Vorgehen zur „Förderung des Zusammenhalts“ verfolgt wird, insbesondere in ländlichen Gebieten und in Gebieten, die vom industriellen Wandel, den demografischen Herausforderungen und einem Bevölkerungsrückgang besonders betroffen sind, sowie in Gebieten, in denen ein Bevölkerungsschwund droht, wie Regionen in äußerster Randlage, Inseln, Grenzregionen, grenzüberschreitende Regionen und Berggebiete;

11. fordert die Kommission auf, eine Strategie für den ländlichen Raum im Hinblick auf die Programmplanung für die Zeit nach 2027 zu entwickeln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die Einbeziehung der ländlichen Komponente in die einschlägigen Politikbereiche zu sorgen, sicherzustellen, dass mit der Strategie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des ländlichen Raums gefördert wird, und spezifische Mittel für die Modernisierung der Landwirtschaft, die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum sowie für Unternehmensgründungen und die Förderung kurzer Versorgungsketten bereitzustellen, damit die ländlichen Gebiete besser vernetzt, wettbewerbsfähiger, widerstandsfähiger und attraktiver für junge Menschen und Investoren werden, wodurch langfristig eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung erreicht und die Lebensqualität verbessert wird; betont in diesem Zusammenhang, dass auf der Ebene der EU eine leistungsfähige Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum benötigt wird, mit dem das Potenzial aller einschlägigen politischen Maßnahmen bewertet werden kann, sodass deren etwaige negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum abgeschwächt werden können;

12. betont, dass die Synergieeffekte zwischen den Struktur- und Investitionsfonds der EU und Horizont Europa, dem Leitprogramm der EU für Forschung und Innovation, sowie der GAP im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens unbedingt gestärkt werden müssen, um den langfristigen Wohlstand der ländlichen Gebiete und die Unterstützung eines starken Agrarsektors für die Erhaltung des Wohlstands in ländlichen Gebieten sicherzustellen;

13. fordert die Kommission auf, spätestens 2027 einen Bericht über die Anwendung dieser Prüfung auf die Strategien und Maßnahmen auf der Ebene der EU sowie über die erzielten Ergebnisse vorzulegen;

14. fordert die Kommission auf, gezielten Investitionen und politischen Maßnahmen Vorrang einzuräumen, mit denen der Übergang zu einer neuen Generation von Landwirten unterstützt wird, damit die Landwirtschaft in der EU modernisiert wird und mehr Chancen in ländlichen Gebieten geschaffen werden;

15. hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik für die Entwicklung der ländlichen Gebiete entscheidend ist, da sie ein dezentralisiertes, leistungsfähiges Instrument für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellt, mit dem alle Regionen in die Lage versetzt werden, diese konkreten Herausforderungen der Union zu bewältigen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Kohäsionspolitik auch nach 2027 eine tragende Säule des MFR bleiben sollte, mit einer Mittelausstattung, die mindestens dem derzeitigen Niveau des MFR 2021-2027 entspricht, um ihre tragende Rolle bei der Verringerung des regionalen Gefälles und der Gestaltung eines widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren Europas, in dem niemand zurückgelassen wird, zu sichern; fordert, dass im nächsten kohäsionspolitischen Rahmen geprüft wird, ob es möglich ist, angemessene Mittel für ländliche Gebiete und Berggebiete bereitzustellen und das BIP auf regionaler Ebene durch andere Indikatoren zu ergänzen; weist erneut darauf hin, dass die Grundprinzipien der Kohäsionspolitik wie Partnerschaft, Mehrebenen-Governance, ein ortsbezogener Ansatz und die geteilte Verwaltung eingehalten werden müssen, damit die Entwicklung gefördert und den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen der ländlichen Gebiete Rechnung getragen werden kann, wobei der Schwerpunkt auf Instrumente zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung sowie der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen, einschließlich der Opfer von Gewalt gegen Frauen, und der Verbesserung von Dienstleistungen und Infrastrukturen zu legen ist;

16. ist der Ansicht, dass mit Strategien für intelligente Spezialisierung und wirtschaftliche Diversifizierung mehr Chancen in ländlichen Gebieten gefördert werden könnten; betont insbesondere, dass das Konzept der intelligenten Dörfer unbedingt in die Kohäsionspolitik integriert und dass die Entwicklung intelligenter Dörfer ausdrücklich unterstützt werden muss, und zwar mit flexibler Finanzierung und einem integrierten Ansatz als innovatives Instrument zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Revitalisierung ländlicher Gebiete und Dienstleistungen durch digitale und soziale Innovation und Initiativen wie die Förderung von Arbeitsstätten, um Arbeitskräfte, einschließlich Telearbeiter, anzuziehen und zur Wiederankurbelung der lokalen Wirtschaft beizutragen;

17. befürwortet Initiativen, mit denen die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit gefördert wird, was auch die Förderung des Unternehmertums im ländlichen Raum, des ländlichen Tourismus und neuer Geschäftsmodelle, die sich auf Innovation und Digitalisierung stützen, einschließt;

18. fordert die Kommission auf, in der künftigen Kohäsionspolitik für eine starke und ganzheitliche Ausrichtung auf die Entwicklung des ländlichen Raums zu sorgen, damit alle politischen Initiativen mit dem Ziel des Abbaus territorialer Unterschiede im Einklang stehen; ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, langfristige Strategien zur Unterstützung ländlicher Gebiete festzulegen, wobei der Grundsatz des Zusammenhalts und der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt gestellt und die erforderlichen Instrumente zur Bewältigung der demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen bereitgestellt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass diese Gebiete nicht ins Abseits geraten, sondern zu Schlüsselakteuren Europas Zukunft werden, ohne immer wieder auf außerordentliche Maßnahmen angewiesen zu sein; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik für die äußerst wichtige Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen und zur Einrichtung lokaler Informationsstellen sowie zur Bereitstellung einer Plattform und finanzieller Unterstützung zu verpflichten, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Informationen und bewährte Verfahren in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten auszutauschen, damit die lokalen Gebietskörperschaften bei der Verwaltung der Ressourcen und der Umsetzung von Entwicklungsinitiativen wirksam unterstützt und begleitet werden; betont außerdem, dass die effektive Beteiligung regionaler, lokaler und ländlicher Behörden und eine leistungsfähige Verwaltung unerlässlich sind, um den übermäßigen Verwaltungsaufwand und die komplexen Anforderungen für die Begünstigten zu verringern und die Mittel der Kohäsionspolitik wirksam einzusetzen; hebt hervor, dass sich die Finanzierung aus mehreren Quellen in einigen Ländern immer noch als schwierig erweist, und fordert die Kommission auf, die Komplementarität zwischen dem ELER und den kohäsionspolitischen Mitteln zu verstärken;

19. weist darauf hin, dass eine integrierte europäische Strategie notwendig ist, um den ländlichen Raum zu dynamisieren, u. a. durch die Schaffung von Bio-Regionen, wobei deren Potenzial anerkannt wird, die ländliche Wirtschaft durch gezielte steuerliche, wirtschaftliche und soziale Maßnahmen so zu diversifizieren, dass die Erwerbsbevölkerung erhalten bleibt; hebt außerdem hervor, dass es wichtig ist, Anreize für die Niederlassung von Fachkräften aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und öffentliche Verwaltung zu schaffen, und dass Partnerschaften zwischen den lokalen Gebietskörperschaften und dem Privatsektor für die Schaffung neuer Arbeitsplätze ausgesprochen wichtig sind;

20. hebt hervor, dass die Pläne für integrierte territoriale Investitionen (ITI) durch ihre Ausweitung und die Erschließung ihres vollen Potenzials als Eckpfeiler für die integrierte regionale, lokale und ländliche Entwicklung etabliert werden könnten; betont, dass die Stärkung der Rolle integrierter territorialer Investitionen in ländlichen Gebieten von zentraler Wichtigkeit ist, um den territorialen Zusammenhalt zu fördern, die Konnektivität zu verbessern und ein inklusives Wirtschaftswachstum durch die Unterstützung von Schlüsselbereichen wie Landwirtschaft, KMU im ländlichen Raum, Tourismus und erneuerbare Energieträger zu fördern; fordert darüber hinaus, dass bei der Umsetzung integrierter territorialer Investitionen mehr Flexibilität herrscht, Mittelzuweisungen aufgestockt werden und die Synergieeffekte mit anderen EU-Förderinstrumenten ausgeweitet werden, darunter mit LEADER und CLLD, die für die Förderung einer partizipativen Entwicklung des ländlichen Raums von der Basis aus und für den Erhalt und die Rückkehr zu einer lebendigen und florierenden lokalen Wirtschaft im ländlichen Raum äußerst wichtig sind, da auf diesem Wege die Wirkung maximiert und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie die Zivilgesellschaft entsprechend dem Partnerschaftsprinzip aktiv einbezogen werden können;

21. empfiehlt, dass alle einschlägigen Generaldirektionen der Kommission mindestens zweimal pro Programmplanungszeitraum eine territoriale Folgenabschätzung ihrer jeweiligen Politik durchführen; ist davon überzeugt, dass diese Evaluierungen dazu beitragen würden, eine präzisere Vergleichsgrundlage zu schaffen und Möglichkeiten zu ermitteln, wie den Besonderheiten der ländlichen Gebiete in den politischen Maßnahmen der EU besser Rechnung getragen werden kann;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Maßnahmen vollumfänglich zu nutzen, um die ländlichen Regionen, die Regionen im Landesinneren, die Bergregionen, die Inselregionen und die Regionen in äußerster Randlage sowie die grenzüberschreitenden Regionen und die Regionen an den Außengrenzen der EU, einschließlich der am stärksten vom Krieg betroffenen Regionen an der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine, zu unterstützen, damit die wirtschaftlichen Turbulenzen abgefedert und die Zukunft und der Wohlstand dieser Regionen gesichert werden; begrüßt die neue BRIDGEforEU-Verordnung und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie umzusetzen und dabei die Zusammenarbeit zwischen den grenzübergreifenden Regionen zu verstärken, um Skaleneffekte bei der Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und Infrastrukturen in den betreffenden ländlichen Gebieten zu bewirken;

23. weist auf die Vielfalt der ländlichen Gebiete in der EU hin, für die im Rahmen der langfristigen Perspektive Lösungen erforderlich sind, die auf die Bedürfnisse und Ressourcen der ländlichen Gebiete zugeschnitten sind und gleichzeitig die langfristigen Strategien für ein nachhaltiges Wachstum stärken; betont in diesem Zusammenhang, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend einbezogen werden müssen, da sie am besten in der Lage sind, die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse auf regionaler und lokaler Ebene zu ermitteln; betont, dass ein dezentralisiertes Modell für die Programmplanung und Umsetzung der Kohäsionspolitik beibehalten werden muss, das auf dem Partnerschaftsprinzip und auf Mehrebenen-Governance und einem standortbezogenen, von der Basis ausgehender Ansatz beruht; fordert daher eine starke Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, um ihnen einen direkteren Zugang zu den Mitteln der Kohäsionspolitik zu ermöglichen, die bürokratische Komplexität zu verringern und die Auszahlungsfristen zu verkürzen, und zwar durch gestraffte Verfahren, intuitive digitale Plattformen und verstärkte technische Unterstützung für die Begünstigten vor Ort; schlägt vor, die Inanspruchnahme von Vorfinanzierungen und Vorschusszahlungen für Kleinprojekte in ländlichen Gebieten zu fördern;

24. betont, dass die Zentralisierung zu bürokratischen Ineffizienzen und Verzögerungen bei der Mittelausschöpfung führen und letztlich die Wirksamkeit von Investitionen der EU in die Entwicklung des ländlichen Raums verringern kann;

25. betont, dass der Managementansatz für die Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum auf koordinierte, integrierte und branchenübergreifende Weise umgesetzt werden muss und dass die Stärkung eines Mehrebenenansatzes im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip von entscheidender Bedeutung ist, um seinen Erfolg sicherzustellen;

26. hebt hervor, dass Widerstandsfähigkeit unerlässlich ist, um die Behörden auf lokaler und regionaler Ebene in die Lage zu versetzen, plötzliche Herausforderungen abzumildern, sich daran anzupassen und sich von ihnen zu erholen und so das Wohlergehen, die Sicherheit und die langfristige Nachhaltigkeit der Gemeinschaft sicherzustellen;

27. fordert, dass den Grenzregionen ein angemessener Teil der Mittel der Kohäsionspolitik zugewiesen wird, und fordert in diesem Zusammenhang, dass den Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein höheres Maß an Autonomie bei der Auswahl der Projekte und der Verwendung der Mittel eingeräumt wird, insbesondere indem EVTZ als Verwaltungsbehörden für Interreg-Programme benannt werden, sodass ihre institutionellen und finanziellen Kapazitäten gestärkt werden; empfiehlt ferner, dass den EVTZ eine wichtigere Rolle bei der Verwirklichung des politischen Ziels 5 eingeräumt wird, das darin besteht, Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen;

28. betont, dass die demokratische und politische Teilhabe in ländlichen Gebieten gestärkt werden muss, indem die aktive bürgerschaftliche Beteiligung und digitale Tools gefördert werden; fordert die Kommission auf, Initiativen zur Förderung lokaler demokratischer Prozesse zu unterstützen, um den Zusammenhalt zwischen städtischen und ländlichen Regionen zu verbessern;

29. hebt hervor, dass ländliche Gebiete in der Lage sein müssen, für die Bevölkerung grundlegende hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu erbringen, um deren Lebensgrundlage zu verbessern und deren Stärken zu nutzen und auf diese Weise eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, und dass sie dafür eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten sollten; betont unter diesem Aspekt, dass insbesondere für schutzbedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheits-, Verkehrs- und Konnektivitätsdiensten, zu denen auch innovative Mobilitätslösungen gehören, Plänen eigens für erschwinglichen Wohnraum, Wasserdienstleistungen, Diensten der allgemeinen und berufliche Bildung, digitaler Infrastruktur und weiteren grundlegenden Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen sichergestellt werden muss und dass für deren Barrierefreiheit und Erschwinglichkeit gesorgt werden muss, um angemessene Lebensbedingungen sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, den Zugang zu Finanzmitteln und maßgeschneiderten Unterstützungsmaßnahmen für sozialwirtschaftliche Initiativen, mit denen lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und die zur regionalen Entwicklung beitragen, zu erleichtern und gleichzeitig die finanzielle Unterstützung für KMU im ländlichen Raum zu verstärken, insbesondere durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und auch für Genossenschaften und lokale Wertschöpfungsketten, die die wirtschaftliche Diversifizierung fördern;

30. betont, dass Wasserressourcen für ländliche Gebiete von strategischer Bedeutung sind, und hebt hervor, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums ausreichende Mittel für die Erhaltung und Modernisierung des Wassernetzes bereitgestellt werden müssen; empfiehlt insbesondere, dass dabei auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Leckagen, zur Verbesserung der Effizienz der Versorgungssysteme und zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen in ländlichen Gebieten ergriffen werden;

31. erachtet eine stärkere Konzentration auf Präventivmaßnahmen als wesentlich, um die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Gebiete Europas gegenüber Naturkatastrophen zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter Ansatz für die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von entscheidender Bedeutung ist, um sowohl in der Landwirtschaft als auch im Lebensmittelsektor Hochwasser zu verhindern und gleichzeitig Dürren zu bekämpfen – zwei zunehmende Bedrohungen in vielen ländlichen Regionen; nimmt zur Kenntnis, dass abhängig von den Rahmenbedingungen der Bau von Dämmen und Speicherbecken oder die Modernisierung bestehender Anlagen Vorrang hat, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen errichteter Infrastruktur und relativ kostengünstigen sanften Maßnahmen gefunden werden muss, zumal sie eine saubere Energiequelle sein können; stellt fest, dass mit der Kohäsionspolitik zwar bereits Initiativen in diesem Bereich unterstützt werden, dass jedoch zusätzliche Projekte und mehr Investitionen im Einklang mit den nationalen und regionalen Risikomanagementstrategien erforderlich sind, damit die ländlichen Gebiete besser für klimabedingte extreme Wetterereignisse gewappnet sind und diesen standhalten können;

32. betont, dass viele ländliche Gebiete in Europa, insbesondere in Südeuropa und im Mittelmeerraum, zunehmend von Klimarisiken wie Naturkatastrophen, Wüstenbildung und Wasserknappheit bedroht sind; fordert die Kommission auf, zukunftsorientierte Anpassungsstrategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern, zu denen auch die Wasserbewirtschaftung, widerstandsfähige Infrastruktur und Katastrophenvorsorge gehören, und fordert Investitionen in innovative Wasserinfrastruktur, unter anderem in die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser und intelligente Bewässerungssysteme sowie den Bau von Speicherbecken zum Auffangen von Regenwasser;

33. stellt fest, dass ländliche Gebiete unter einem begrenzten Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen leiden und es an Einrichtungen und medizinischem Personal mangelt, und fordert daher, dass der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, zu der auch Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit gehören, verbessert wird;

34. fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, grundlegende Dienstleistungen, die für die Entwicklung ländlicher Gebiete unerlässlich sind, zu wahren, indem sie der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten keine wirtschaftlichen Zwänge auferlegen, da dies die Schließung oder den Rückgang von Erste-Hilfe-Einrichtungen und grundlegenden Krankenhauseinrichtungen zur Folge hätte, die eigentlich gestärkt werden sollten;

35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Plan auszuarbeiten, der auf mobile medizinische Einheiten und Telemedizin, die Stärkung der medizinischen Versorgung, einschließlich medizinischer Wellnessleistungen, sowie auf in der gemeindeorientierten Gesundheitssicherung tätige Krankenschwestern und Krankenpfleger, digitale Gesundheitslösungen und Anreize für Ärzte, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten tätig sind, abstellt;

36. fordert die Kommission auf, Maßnahmen eigens für Gebiete, die als ländliche Gebiete ausgewiesen sind, in ihre Strategie für elektronische Gesundheitsdienste aufzunehmen, um den lokalen Gesundheitseinrichtungen bei technischen Verbesserungen praktische Unterstützung zu leisten, und die Dienste dieser Einrichtungen zu fördern; betont, dass den Mitgliedstaaten auch ein Screening-Programm für ländliche Gebiete angeboten werden sollte und dass auch administrative Unterstützung geleistet werden sollte, um die Erstellung von Plänen und Präventionsregistern zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Besonderheiten dieser Gebiete Rechnung zu tragen und die Einrichtung von ländlichen Apotheken zu fördern, um die Apothekennetze speziell an das jeweilige ländliche Gebiet anzupassen, und zwar mit Koordinierungsvereinbarungen für die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, um den Bedarf der Gesundheitseinrichtungen zu optimieren und an das jeweilige Gebiet anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundversorgung und die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten in diesen als „ländlich“ bezeichneten Apotheken zu verbessern;

37. betont, dass der Infrastrukturentwicklung beim wirtschaftlichen und sozialen Wachstum ländlicher Gebiete eine wichtige Rolle zukommen muss, zumal Verkehrsmittel – insbesondere öffentliche –, mit denen sich Verkehrsverbindungen und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verbessern lässt, Energienetze, einschließlich erneuerbarer Energieträger, und eine angemessene Infrastruktur im Bereich der digitalen Konnektivität benötigt werden; stellt insbesondere fest, dass die Qualität des Verkehrs und die digitale Konnektivität verbessert werden sollten, damit die Menschen einfachen Zugang zu Arbeit, Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Dienstleistungen und Erwerbsmöglichkeiten haben; betont, dass Straßen-, Schienen- und Seeverkehrsverbindungen durch von der EU kofinanzierte Programme ausgebaut bzw. modernisiert werden müssen, um die Isolation ländlicher Gebiete, insbesondere von städtischen Zentren, zu verringern, das bestehende Gefälle zu verkleinern und die nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern zu erleichtern; fordert, dass eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Gebieten ausgearbeitet wird, mit einem starken Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Förderung der Elektromobilität; betont, dass gezielt in öffentliche Verkehrsmittel, Lösungen der geteilten Mobilität und alternative Verkehrsmodelle investiert werden muss, um die Zugänglichkeit und Konnektivität für die ländliche Bevölkerung sicherzustellen;

38. betont, dass die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nach wie vor beträchtlich ist, was die Chancengleichheit für alle Einwohner behindert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in die Breitbandanbindung, einschließlich 5G, eine bessere Mobilfunkabdeckung, Hochgeschwindigkeitsinternet, Lösungen für die digitale Landwirtschaft und Innovationszentren im ländlichen Raum zu beschleunigen und sicherzustellen, dass der digitale Wandel dem ländlichen Raum zugutekommt, wobei die Regionen, die weniger auf diesen Wandel vorbereitet sind, darunter abgelegene Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage, besonders berücksichtigt werden müssen; betont, dass diese Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, um die Produktivität zu steigern, die Unternehmertätigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe zu unterstützen, Telearbeit zu erleichtern, den Zugang zu elektronischen Diensten und Online-Unterricht zu ermöglichen und sicherzustellen, dass ländliche Gebiete im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig bleiben; betont, dass Initiativen zur Förderung der digitalen Kompetenz und der Berufsbildung erforderlich sind, um die Integration digitaler Technologien in die ländliche Wirtschaft zu fördern und die bestehende technologische und wirtschaftliche Kluft zu überbrücken;

39. betont, dass die militärische Mobilität, die Entwicklung der ländlichen Infrastruktur und die regionale Sicherheit von großer Bedeutung und miteinander verknüpft sind; hebt hervor, dass es Überschneidungen zwischen dem Netz für militärische Mobilität in der EU und dem Transeuropäischen Verkehrsnetz gibt;

40. fordert, dass Strategien zur Nutzung leerstehender Gebäude und zur Förderung alternativer Wohnkonzepte in ländlichen Gebieten entwickelt werden, einschließlich erschwinglichen Wohnraums, Renovierungsprojekten und generationenübergreifenden Wohnens; betont, dass Anreize geschaffen werden müssen, um leerstehende Immobilien umzuwidmen, von der Gemeinschaft getragene Wohnrauminitiativen zu unterstützen und für nachhaltigen, inklusiven Wohnraum zu sorgen;

41. betont, dass vorrangige Maßnahmen gefördert werden müssen, mit denen junge Menschen als diejenigen, die am stärksten zur Landflucht beitragen, unterstützt werden, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass deren „Recht auf Verbleib“ auch tatsächlich gewahrt wird, indem sie gezielte Maßnahmen ergreift, um den Bevölkerungsrückgang in ländlichen Gebieten einzudämmen und talentierte Menschen dazu zu bewegen, dort zu bleiben; ist der Ansicht, dass Einzelpersonen, die zur Entwicklung ihrer lokalen Gemeinschaften beitragen möchten, umfassende Möglichkeiten erhalten sollten und dass es daher dringend erforderlich ist, Hindernisse und erhebliche Unterschiede zwischen jungen Menschen in städtischen und ländlichen Gebieten in Bezug auf den Zugang zu hochwertiger Bildung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziales und politisches Engagement und generationenübergreifende soziale Interaktion zu beseitigen; fordert konkrete Maßnahmen und gezielte Finanzierungsprogramme, einschließlich eines Aktionsplans der Kommission zur Bekämpfung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, um junge Menschen und junge Unternehmer zu unterstützen und ihnen alle Instrumente und Ressourcen an die Hand zu geben, die sie benötigen, um leichter Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, Arbeitsplätzen und Geschäftsmöglichkeiten zu haben; stellt fest, dass solche Maßnahmen einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen, den Zugang zu Wohnraum, Darlehen mit niedrigen Zinsen und – unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips in Steuerangelegenheiten – steuerliche Anreize umfassen sollten, um junge Menschen dabei zu unterstützen, sich eine stabile Zukunft entsprechend ihren Bestrebungen aufzubauen, ohne ihren Herkunftsort verlassen zu müssen, und dass auch Anreize für die Niederlassung in ländlichen Gebieten bzw. die Rückkehr dorthin geschaffen werden sollten; hält es daher für notwendig, Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft durch Nutzung des Potenzials vor Ort, auch in Bereichen außerhalb der Landwirtschaft und des Tourismus, zu fördern und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen;

42. erachtet es als besonders wichtig, dass die berufliche Bildung gefördert wird und gleichzeitig von jungen Menschen geleitete Initiativen und nichtformales Lernen gestärkt werden, damit junge Menschen besondere Kompetenzen im Zusammenhang mit der Wirtschaft ländlicher Gebiete als ein Mittel für sozialen Zusammenhalt und hochwertige Beschäftigung erwerben können und so der Entvölkerung dieser Gebiete entgegengewirkt werden kann;

43. betont, dass Kampagnen zur Sensibilisierung und zum Wissensaustausch eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, unterschiedliche Bildungskampagnen und -programme voranzubringen, und dass sie als fester Bestandteil in die Lehrpläne für Schulen aufgenommen werden müssen; hebt die zunehmend beunruhigenden Daten im Zusammenhang mit vorzeitigen Schulabgängen hervor und fordert die nationalen und lokalen Behörden unter Berücksichtigung der schwerwiegenden und objektiven Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert sein können, unter diesem Aspekt auf, ihre Schulsysteme umzugestalten, um das Recht auf Bildung in ihrem Hoheitsgebiet zu wahren; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden daher auf, die bestehenden Einrichtungen für die Verwaltung der Schulen in diesen Gebieten nicht zusammenzulegen;

44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue subventionierte Kreditmöglichkeiten einzuführen, mit denen junge Unternehmer und Frauen bei ihren Tätigkeiten unterstützt werden können, einschließlich alternativer Formen von Garantien für den Zugang zu Krediten; fordert finanzielle Unterstützung, um Junglandwirte zu stärken und so das Wachstum in der ländlichen Wirtschaft sicherzustellen;

45. begrüßt das neue Paket der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) zur Kreditfinanzierung mit einem Volumen von 3 Mrd. EUR für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei in ganz Europa, zumal es sich dabei um eine konkrete Initiative zur Schließung von Finanzierungslücken für KMU in der Landwirtschaft und der Bioökonomie und zur Erleichterung der Finanzierung für Junglandwirte und Frauen handelt; fordert die EIB-Gruppe auf, neue Formen der Unterstützung zu prüfen, um Akteuren entlang der Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum Liquidität zur Verfügung zu stellen;

46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lokale Start-up-Unternehmen und Anreizprogramme für die Rückkehr junger Menschen und den Erwerb und die Renovierung von Wohnraum durch junge Menschen in ländlichen Gebieten zu fördern;

47. fordert die Kommission auf, einen europäischen Fonds für das Unternehmertum junger Menschen im ländlichen Raum einzurichten, bei dem der Schwerpunkt insbesondere auf Regionen gelegt wird, die von hoher Jugendarbeitslosigkeit und der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte betroffen sind; stellt fest, dass mit diesem Fonds Start-up-Unternehmen im ländlichen Raum, innovative Landwirtschaft, nachhaltiger Tourismus und die Digitalisierung durch spezielle Finanzierungsinstrumente und Steueranreize unterstützt werden sollten;

48. weist darauf hin, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle zu Maßnahmen für den Erwerb hochwertiger Kompetenzen, die für die Erreichung der jeweiligen beruflichen Ziele notwendig sind, sowie zu Schul- und Berufsausbildung sichergestellt werden muss; bedauert, dass bei der Arbeit von Frauen im ländlichen Raum in vielen Bereichen derzeit weder Chancengleichheit noch gleiche Bedingungen bestehen, da sie häufig zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen haben, darunter ein begrenzter Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, das Fehlen angemessener Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und ein Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen; betont, dass ein für die Beschäftigung von Frauen günstiges Umfeld gefördert werden muss, in dem alle Familien unterstützt werden, indem hochwertige Systeme der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung der Eltern sichergestellt werden;

49. fordert, dass Frauen in ländlichen Gebieten insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Infrastruktur sowie des Schutzes vor Gewalt und von Gewaltprävention verstärkt unterstützt werden, um ihre Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern; betont, dass zielgerichtete Programme entwickelt werden sollten, um Unternehmerinnen in ländlichen Regionen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken;

50. betont, dass die Unterstützung von Frauen in ländlichen Gebieten aus einer Vielzahl von Gründen unerlässlich ist, darunter die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung des Wirtschaftswachstums, die Förderung der Entwicklung der Gemeinschaften, die Bekämpfung von Armut und die Sicherstellung ökologischer Nachhaltigkeit; hebt hervor, dass Frauen als Arbeitnehmerinnen, Landwirtinnen und Unternehmerinnen auf mehreren Ebenen wichtig für die Entwicklung des ländlichen Raums sind, und betont, dass ihre Bedeutung in ländlichen Gebieten und in der lokalen Wirtschaft oft übersehen wird; betont, dass bei der Gestaltung von Strukturprogrammen für die soziale Unterstützung und die regionale Entwicklung den Frauen im ländlichen Raum besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; betont, dass die Beseitigung der entsprechenden Hindernisse unerlässlich ist, um in ländlichen Gemeinschaften die Position der Frau in der Gesellschaft zu stärken und das volle Potenzial der Frauen zu erschließen;

51. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Unternehmerinnen im ländlichen Raum auf vorhandene und künftige Finanzierungsmöglichkeiten durch die EU aufmerksam zu machen und ihnen den Zugang zu finanzieller Unterstützung zu erleichtern; bestärkt die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften darin, die bestehenden Struktur- und Investitionsfonds der EU zu nutzen, um Unternehmerinnen gezielt zu fördern;

52. fordert, dass in ländlichen Gebieten eine geschlechtergerechte Beschäftigungspolitik und gezielte Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben umgesetzt werden, darunter flexible Arbeitsmodelle, digitale Arbeitsmöglichkeiten, verbesserte Freizeit- und Bildungsangebote sowie die Förderung gemeindenaher Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen für Familien;

53. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zum Schutz des Modells der landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu ergreifen, das die ländlichen Gebiete stützt, umweltfreundlicher ist und die Ernährungssicherheit in der EU sicherstellt; betont, dass ein EU-Anreizsystem erforderlich ist, um die Anhäufung landwirtschaftlicher Flächen in Händen privater Investitionsfonds und den daraus resultierenden Anstieg der Bodenpreise zu begrenzen; beharrt darauf, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe geschützt werden, indem die Rolle von Genossenschaften und professionellen Landwirten im Rahmen der EU-Politik gestärkt wird; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung dieser landwirtschaftlichen Betriebe umzusetzen, indem der Zugang zu Krediten vereinfacht, die ländliche Infrastruktur modernisiert und landwirtschaftliche Genossenschaften gefördert werden;

54. hebt die zentrale Rolle der Landwirtschaft und des Agrar- und Lebensmittelsektors für die Nahrungsmittelerzeugung, die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Schaffung von Arbeitsplätzen hervor – eine Rolle, die es wert ist, gefördert zu werden, da sie eine tragende Säule der lokalen Wirtschaft darstellt, ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Landbewirtschaftung ist und das Wachstum und die Entwicklung von Binnen- und ländlichen Gebieten vorantreibt, die häufig internationale Anerkennung für ihre herausragenden typischen Produkte genießen; weist darauf hin, dass es notwendig ist, Landwirte auf dem Weg der Innovation und Diversifizierung zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern; vertritt die Auffassung, dass der Übergang zu einem stärker nachhaltigen Modell mit einem ausgewogenen Ansatz angegangen werden muss, der den lokalen Besonderheiten und den wirtschaftlichen Bedürfnissen ländlicher Gemeinschaften Rechnung trägt, ohne Veränderungen zu erzwingen, die ihre langfristige Entwicklung untergraben könnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, entschlossene und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, indem sie übermäßige regulatorische Belastungen abbauen und für faire Marktbedingungen sorgen, um dem Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken und den Generationswechsel zu fördern; fordert eine angemessene Unterstützung zur Förderung der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und der Anbaudiversifizierung; hebt insbesondere die besonderen strukturellen Herausforderungen hervor, mit denen die Gebiete in äußerster Randlage und deren ländlichen Gebiete konfrontiert sind;

55. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine strikte Gleichwertigkeit der Produktionsstandards für in die EU eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse durchzusetzen, um die Ernährungssicherheit zu stärken und sicherzustellen, dass europäische Landwirte nicht unlauterem Wettbewerb durch Produkte ausgesetzt sind, die nicht denselben Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Agrarstandards durch Handelsabkommen geschützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der EU sichergestellt werden;

56. stellt fest, dass die hochgesteckten Ziele des grünen Wandels sowohl Chancen als auch Risiken für die Landwirtschaft der EU mit sich bringen; betont, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU im Zeitraum 2005 bis 2020 um etwa 37 % zurückgegangen ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwund landwirtschaftlicher Betriebe aufzuhalten und das Einkommen von Landwirten und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe zu fördern und auf diesem Wege der Landflucht entgegenzuwirken und den Generationswechsel zu fördern;

57. weist erneut darauf hin, dass die Verwaltungsverfahren für den Zugang zu EU-Mitteln vereinfacht werden müssen, indem der bürokratische Aufwand für Landwirte und kleine Unternehmen im ländlichen Raum verringert wird und die Koordinierung zwischen den an der Verwaltung der Mittel beteiligten institutionellen Ebenen verbessert wird, um für eine effizientere und pünktlichere Auszahlung der Mittel zu sorgen;

58. weist außerdem darauf hin, dass diese Gebiete sowie Unternehmen und Land- und Forstwirte mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterstützt werden müssen, auch für die Anschaffung und Wartung von Ausrüstung, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern;

59. ist sich vollständig bewusst, dass ländliche Gebiete beim grünen und digitalen Wandel eine entscheidende Rolle spielen; hebt hervor, dass der grüne und der digitale Wandel schrittweise im Einklang mit erreichbaren Zielen umgesetzt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die EU-Finanzierung besser mit ökologischer Nachhaltigkeit und dem Schutz der biologischen Vielfalt verknüpft wird;

60. betont, dass die ländlichen Gemeinden in den europäischen Regionen, die am stärksten durch den Handel mit oder die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine beeinträchtigt sind, unterstützt werden müssen;

61. betont, dass Ausgleichsmaßnahmen für Landwirte und Unternehmen im ländlichen Raum wichtig sind, damit der ökologische Wandel gerecht und durchführbar ist und nicht zu neuer sozioökonomischer Ungleichheit führt; betont, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, alle Interessenträger, insbesondere Land- und Forstwirte, umfassend einzubeziehen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, damit dieser Wandel erfolgreich verlaufen kann;

62. betont, dass die Förderung der Landwirtschaft ein notwendiger Bestandteil jeder Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums ist, jedoch allein nicht ausreicht, da nicht alle Menschen in ländlichen Gebieten in der Landwirtschaft beschäftigt sind oder in landwirtschaftlichen Strukturen leben;

63. stellt fest, dass der Tourismus häufig eine wichtige Einnahmequelle für ländliche Gebiete, Berg- und Inselregionen und Gebiete in äußerster Randlage sowie für den Mittelmeerraum darstellt und das Potenzial hat, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Unternehmertum zu fördern sowie eine wachsende Zahl von Besuchern anzulocken, die sich dafür interessieren, die Natur, die Traditionen und das kulturelle Erbe dieser Regionen im Rahmen einzigartiger Erlebnisse zu entdecken; ist daher der Ansicht, dass der Tourismus durch Investitionen in die ländliche Wirtschaft in Synergie mit den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Ernährung und Kultur gefördert werden sollte und dass die EU die Koexistenz und Weiterentwicklung dieser Bereiche unterstützen sollte;

64. hebt hervor, dass der ländliche und der Agrartourismus eine ergänzende Tätigkeit zur Landwirtschaft sein können, die Möglichkeiten zur Diversifizierung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe bietet und der Entwicklung des ländlichen Raums zugutekommt, weshalb Mittel für die Entwicklung des Tourismus und des Hotel- und Gastgewerbes bereitgestellt werden sollten;

65. betont, dass der Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig gefördert werden muss; betont, dass es wichtig ist, den wirtschaftlichen Nutzen des Tourismus für ländliche Gebiete zu optimieren und gleichzeitig die potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und Ökosysteme zu minimieren;

66. betont, dass es wichtig ist, sprachliche Minderheiten in den ländlichen Gebieten der EU zu schützen und zu fördern und sie als integralen Bestandteil des kulturellen Erbes Europas und als Motor der regionalen Entwicklung zu würdigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für die Unterstützung von Projekten zur Förderung von Sprachen, Aus- und Weiterbildung, Kulturtourismus und des lokalen Unternehmertums im Zusammenhang mit den sprachlichen und kulturellen Traditionen der Regionen Mittel der Kohäsionspolitik bereitzustellen;

67. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Anreize für den Tourismus in ländlichen Gebieten zu schaffen, die von Bevölkerungsschwund betroffen oder bedroht sind, indem Initiativen zur Stärkung historischer Dörfer und traditioneller lokaler Erzeugnisse finanziert werden und neue „grüne Wege“ und andere Naturpfade geschaffen werden und Gütezeichen zur Kennzeichnung herausragender Gebiete für den ländlichen und naturnahen Tourismus, ähnlich der „blauen Flagge“ für Strände, vergeben werden;

68. weist darauf hin, dass Kommunen in einigen Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle als Triebkräfte der regionalen Wirtschaftsentwicklung spielen, wobei sie erhebliche Steuereinnahmen aus ihrer lokalen Wirtschaft erzielen; hebt hervor, dass diese Einnahmen Kommunen motivieren können, die Mittel aus den Kohäsionsfonds der EU in die Erhöhung ihrer künftigen Steuerbemessungsgrundlage, die Förderung eines langfristigen lokalen Wirtschaftswachstums und die Sicherung langfristiger Steuereinnahmen zu investieren; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips in Steuerangelegenheiten einen Dialog über die potenziellen Vorteile einer Aufteilung der Steuern zwischen den Mitgliedstaaten und den Kommunen aufzunehmen;

69. beharrt darauf, dass ein übermäßiger Verwaltungsaufwand die Landwirte nicht daran hindern sollte, auf eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums zu setzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine starke ländliche Dimension in die künftigen Verordnungen zur Kohäsionspolitik aufzunehmen und vorrangig eine bessere Rechtsetzung zu fördern, damit der Verwaltungsaufwand verringert wird und Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Unternehmen, insbesondere von KMU, Genossenschaften und von Bürgern geführten Gemeinschaften, ergriffen werden, sowie einen leichteren und effizienteren Zugang zu Finanzmitteln, Kostensenkungen und vereinfachte Antrags- und Bewertungsverfahren für EU-Finanzmittel, insbesondere für kleine Begünstigte, zu fördern; bekräftigt, dass die Optimierung der Verfahren, der Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Transparenz unverzichtbare Maßnahmen sind, um den Zugang zu den verfügbaren Ressourcen zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, den Verwaltungsbehörden angemessene Beratungsdienste und technische Hilfe angedeihen zu lassen und damit auch zu einer höheren Ausschöpfungsquote beizutragen;

70. fordert einen stärker integrierten Ansatz zwischen der Industrie- und der Kohäsionspolitik der EU, um sicherzustellen, dass die regionalen Entwicklungsstrategien mit den Bemühungen um den industriellen Wandel in Einklang gebracht werden, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten des Nordens;

71. betont, dass KMU in technologischen Sektoren für die Digitalisierung des ländlichen Raums und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit entscheidend sind; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass lokale Unternehmen und die lokale Wirtschaft durch öffentliche Maßnahmen unterstützt werden, wobei Kriterien zu vermeiden sind, durch die kleinere Unternehmen benachteiligt werden könnten;

72. betont, dass eine bessere Abstimmung zwischen den bestehenden Instrumenten für die territoriale Entwicklung und den Strukturfonds, einschließlich Initiativen zur Talententwicklung und dem Bürgermeisterkonvent, erforderlich ist;

73. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


 

BEGRÜNDUNG

Der vorliegende Bericht gründet sich auf die Erkenntnis, dass ländliche Gebiete, die 83 % der Fläche der Europäischen Union ausmachen und ein Viertel ihrer Bevölkerung beherbergen, aufgrund großer demografischer, wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen mit ernsten Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die Schwierigkeiten, lassen sich an den Daten zum Pro-Kopf-BIP ablesen, das deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt[28], was generell auf die anhaltende relativen Benachteiligung ländlicher Gebiete gegenüber den Städten hinweist.

Die Kohäsionspolitik der EU, deren Ziel darin besteht, regionale Unterschiede zu verringern und eine ausgewogene Entwicklung zu fördern, spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer nachhaltigen Zukunft für diese Gebiete, die mit existenziellen Problemen wie der einer alternden Bevölkerung, der Abwanderung junger Menschen, fehlender Dienstleistungen und begrenzter wirtschaftlicher und sozialer Chancen konfrontiert sind.

Insbesondere soll in dem Bericht nachdrücklich auf die zentrale Bedeutung ländlicher Gebiete für die Wirtschaft der EU hingewiesen werden, und zwar nicht nur als Quellen der Agrar- und Lebensmittelproduktion, sondern auch als Hüter des unersetzlichen kulturellen und landschaftlichen Erbes. Die Erhaltung und Revitalisierung dieser Gebiete ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Vielfalt Europas zu erhalten und sicherzustellen, dass die Fortschritte der EU nicht auf Kosten großer Teile ihres Territoriums und ihrer Bürger erzielt werden.

Es wird als wesentlich erachtet, die Maßnahmen und Instrumente zur Unterstützung des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch die uneingeschränkte Anwendung von Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der darauf abzielt, die Unterschiede bei der Entwicklung zwischen den verschiedenen Regionen zu verringern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den ländlichen Gebieten, Berg- und Inselregionen sowie den Gebieten in äußerster Randlage liegen sollte. Insofern muss die Kohäsionspolitik eine Triebkraft für Entwicklung und Inklusion sein, indem eine Reihe konkreter Initiativen und Maßnahmen durchgeführt werden, die den spezifischen Bedürfnissen dieser Gebiete gerecht werden, wobei man ihre Vielfalt und Selbstversorgung unterstützt und maßgeschneiderte Lösungen fördert, die lokalen Besonderheiten Rechnung tragen.

In diesem Sinne muss die Umsetzung der Kohäsionspolitik mit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Behörden einhergehen, um sicherzustellen, dass die Ressourcen und Maßnahmen wirksam auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Gebiete abgestimmt sind.

Das Wirtschaftswachstum ländlicher Gebiete hängt von einer Reihe gezielter Maßnahmen ab, die von der Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Konnektivität, bis hin zur Förderung grundlegender Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Zugang zu beruflichen und wirtschaftlichen Chancen, Wohnraum und Wasser reichen. Langfristige und strategische Investitionen in diese Bereiche werden nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten beitragen, sondern auch dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken, zur Förderung der Rückkehr junger Menschen, zur Wahrung ihres Rechts zum Verbleib und zur Förderung des Unternehmertums im ländlichen Raum, insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor, der nach wie vor eine tragende Säule der Wirtschaft in diesen Gebieten ist.

Die Infrastruktur in den ländlichen Gebieten Europas ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu gewährleisten und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern. Insbesondere müssen die Qualität des Verkehrs und die Konnektivität verbessert werden, um dafür zu sorgen, dass die Menschen einfachen Zugang zu Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, Straßen- und Schienenverbindungen auszubauen und zu stärken, um die Isolation ländlicher Gebiete zu verringern und die Mobilität von Menschen und Gütern zu erleichtern. Nur durch eine angemessene Infrastrukturentwicklung, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Konnektivität, wird es möglich sein, das Wachstum anzukurbeln und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern. Daher müssen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen ergreifen und angemessene Ressourcen investieren, um Lücken in der Infrastruktur zu schließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und die soziale Inklusion dieser Regionen zu fördern. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, die digitale Kluft zu überwinden. Mit der Verbesserung der digitalen Kompetenzen und der Gewährleistung des Zugangs zu vertrauenswürdigen Internetdiensten wie schnellen Internetverbindungen und 5G wird man die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete steigern. Dies wird dazu beitragen, der Landflucht entgegenzuwirken, Telearbeit und Bildungsangebote per Internet zu erleichtern und so neue Chancen zu kreieren.

Neben Verkehr und Konnektivität ist es von entscheidender Bedeutung, auch in die Modernisierung und den Ausbau der Energieinfrastruktur zu investieren, um einen zuverlässigen und effizienten Zugang zu Energie, einschließlich Systemen erneuerbarer Energiequellen, zu gewährleisten.

Einer der wichtigsten Aspekte, die hervorgehoben werden müssen, ist die Jugendpolitik, da es vor allem junge Menschen sind, die ländliche Gebiete verlassen und in die Städte ziehen. Um den Bevölkerungsschwund umzukehren, ist es von entscheidender Bedeutung, ihnen bessere Bildungs-, Berufs- und soziale Chancen sowie Zugang zu Beschäftigung und Unternehmertum zu bieten. Insbesondere muss die Kohäsionspolitik zu einer stärkeren Chancengleichheit zwischen Stadt und Land führen, um sicherzustellen, dass junge Menschen ihr Potenzial ausschöpfen und sich eine Zukunft aufbauen können, ohne ihre Heimatregion verlassen zu müssen.

Es ist auch wichtig, Frauen in ländlichen Gebieten zu unterstützen, die häufig mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert sind, darunter der begrenzte Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, das Fehlen ausreichender Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen.

Es wird auch betont, dass die ländlichen Gebiete Europas eine entscheidende Rolle bei der klimapolitischen Wende spielen, da sie im Mittelpunkt der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit und Resilienz unseres Kontinents stehen. Die Europäische Union muss daher Maßnahmen fördern, mit denen die schrittweise Anpassung der ländlichen Gebiete an den Klimawandel unterstützt wird, ohne dabei ihre Fähigkeit, lebenswichtige Güter zu produzieren, zu beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang spielt die Landwirtschaft nicht nur als produktiver Wirtschaftszweig, häufig mit Spitzenerzeugnissen von hoher Güte, sondern auch bei der Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung eine Schlüsselrolle. Es ist notwendig, Landwirte auf dem Weg der Innovation und Diversifizierung zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern. Der Übergang zu einem stärker nachhaltigen Modell muss mit einem ausgewogenen Ansatz angegangen werden, der den lokalen Besonderheiten und den wirtschaftlichen Bedürfnissen ländlicher Gemeinschaften Rechnung trägt, ohne Veränderungen zu erzwingen, die ihre langfristige Entwicklung untergraben könnten. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass diese Flächen und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie die Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten müssen, auch für ihre Maßnahmen gegen Wüstenbildung, Isolierung und Hitzewellen.

Mit Blick auf die Zukunft ist es von entscheidender Bedeutung, sich stärker auf Präventivmaßnahmen zu konzentrieren, um die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Gebiete Europas gegenüber Naturkatastrophen zu erhöhen. Ein integrierter Ansatz für die Wasserbewirtschaftung ist von entscheidender Bedeutung, um die Hochwasserprävention und die Bewältigung von Dürreperioden gleichzeitig anzugehen – zwei zunehmend relevante Risiken in vielen ländlichen Regionen. Der Bau von neuen Staudämmen oder die Fertigstellung bestehender Staudämme müssen Vorrang haben. Mit der Kohäsionspolitik werden zwar bereits Initiativen in diesem Bereich unterstützt, doch sind neue Interventionen und Investitionen gemäß nationalen und regionalen Risikomanagementstrategien erforderlich, um sicherzustellen, dass die ländlichen Gebiete besser gewappnet und in der Lage sind, extremen Klimaereignissen standzuhalten.

In dem Bericht wird auch die Rolle des Tourismus hervorgehoben, der für viele ländliche Gebiete eine wichtige Einkommensquelle ist und einzigartige Erfahrungen aus den Bereichen Kultur, Natur und Traditionen bietet und eine immer größere Zahl von Besuchern anzieht. Investitionen in den ländlichen Tourismus in Synergie mit der Agrar-, Lebensmittel- und Kulturbranche bedeuten nicht nur ein qualifizierteres Angebot des Gastgewerbes, die Förderung lokaler Kultur- und Identitätsprodukte und entsprechender Faktoren, sondern auch die Schaffung neuer wirtschaftlicher Chancen für die lokalen Gemeinschaften, die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Unternehmertums sowie die Erhaltung lokaler Traditionen. Die Entwicklung und Regelung des ländlichen Tourismus sollten ebenfalls unterstützt werden, indem der Einsatz von Technologien leichter zugänglich gemacht und digitale Dienste in ländlichen Gebieten eingeführt werden.

Besondere Aufmerksamkeit sollte kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewidmet werden, die eine Schlüsselrolle in der Wirtschaft ländlicher Gebiete spielen und erheblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Diversifizierung der Wirtschaft und zur Erhaltung der Vitalität ländlicher Gemeinschaften beitragen. Diese Unternehmen, die oft in traditionellen Wirtschaftszweigen wie Landwirtschaft, Handwerk und lokalen Dienstleistungen tätig sind, sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die Widerstandsfähigkeit ländlicher Gebiete, die Diversifizierung der Einkommensquellen und die Verringerung der Abhängigkeit von besonders anfälligen Branchen. Die Unterstützung ländlicher KMU bedeutet, ihnen Zugang zu den Ressourcen, Technologien und Kompetenzen zu verschaffen, die für Wachstum und Innovationen erforderlich sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, politische Maßnahmen zu fördern, mit denen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert, die digitale Infrastruktur verbessert und die Zusammenarbeit gefördert wird, um die Fähigkeit zur Anpassung an wirtschaftliche Herausforderungen zu stärken und zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten beizutragen.

All dies kann nur durch die Förderung einer Vision für die Kohäsionspolitik nach 2027 umgesetzt werden, die sich auf die Förderung der Gleichstellung der Regionen, den Abbau territorialer Ungleichheiten und die Unterstützung weniger entwickelter Gebiete konzentriert, um einen starken und dauerhaften wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten. Der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR) bietet in dieser Richtung die Gelegenheit, durch eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden eine stärkere und modernere Kohäsions- und Wachstumspolitik zu entwickeln, die an den aktuellen Bedarf angepasst ist. Wir betonen daher die Bedeutung der nächsten Finanzplanung, die für die Zeit nach 2027 ansteht und die hervorragende Gelegenheit bietet, die EU-Mittel gezielt auf ländliche Gebiete auszurichten. Die Europäische Kommission, die beiden gesetzgebenden Organe und die Mitgliedstaaten müssen eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient zugewiesen werden und dass die Kohäsionspolitik den spezifischen Bedürfnissen dieser Bereiche gerecht wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Instrumenten zur Förderung des nachhaltigen Wachstums, der Jugendbeschäftigung, besserer Dienstleistungen und der Modernisierung der Infrastruktur liegen sollte. Ferner ist ein starkes Engagement der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten für die Einbeziehung der ländlichen Dimension in die künftige europäische Politik vonnöten, damit alle politischen Initiativen mit dem Ziel des Abbaus territorialer Unterschiede in Einklang stehen.

Zusätzlich zu den erforderlichen Mitteln sollte eine weitere Vereinfachung in Betracht gezogen werden, um den Verwaltungsaufwand umzugestalten und somit zu verringern und den Begünstigten, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen und ländlichen Gemeinden, einen leichteren und effizienteren Zugang zu den Mitteln zu ermöglichen. Die Optimierung der Verfahren, der Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Transparenz sind unverzichtbare Maßnahmen, um den Zugang zu den verfügbaren Ressourcen zu verbessern.

Abschließend ist festzuhalten, dass es von entscheidender Bedeutung ist, langfristige Strategien zur Unterstützung ländlicher Gebiete festzulegen, wobei der Grundsatz des Zusammenhalts und der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt gestellt und die erforderlichen Instrumente zur Bewältigung der demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen bereitgestellt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass diese Gebiete nicht entvölkert werden, sondern zu Schlüsselakteuren für die Zukunft Europas werden können, ohne ständig auf außerordentliche Maßnahmen angewiesen zu sein.


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Der Berichterstatter erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (9.4.2025)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zur Stärkung der ländlichen Gebiete in der EU durch die Kohäsionspolitik

(2024/2105(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Cristina Guarda

 

ÄNDERUNGSANTRAG

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung unterbreitet dem federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung folgende Änderungen:

Änderungsantrag  1

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 1 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

Änderungsantrag  2

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 11 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zum Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU1a,

 

1a ABl. C, C/2024/2658, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2658/oj.

Änderungsantrag  3

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 17 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die vom Ausschuss für regionale Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „EU Cohesion Policy in non-urban areas“ (EU-Kohäsionspolitik in nichtstädtischen Gebieten), die im September 2020 von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik veröffentlicht wurde,

Änderungsantrag  4

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 18 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung. Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),

Änderungsantrag  5

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 23 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Erklärung der Koordinierungsgruppe für den Pakt für den ländlichen Raum vom 12. Dezember 2024 zur Zukunft der ländlichen Gebiete und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union,

Änderungsantrag  6

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 25 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2018 zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von ländlichen Gebieten, Bergregionen und entlegenen Gebieten1a,

 

1a ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 15.

Änderungsantrag  7

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 25 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds12b,

 

12b ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2014/240/oj.

Änderungsantrag  8

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 25 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Die Zukunft des europäischen Agrarmodells: sozioökonomische und territoriale Auswirkungen des Rückgangs der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und Landwirte in der EU“, die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik im April 2022 veröffentlicht wurde,

Änderungsantrag  9

Entschließungsantrag

Erwägung A

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

A. in der Erwägung, dass heute jeder vierte EU-Bürger in ländlichen Gebieten lebt, die etwa 83 % des Gebiets der EU ausmachen;

A. in der Erwägung, dass heute jeder dritte EU-Bürger – insgesamt 137 Mio. – in ländlichen Gebieten lebt, die etwa 83 % des Gebiets der EU ausmachen; in der Erwägung, dass 77 % (134 Mio. Hektar) der landwirtschaftlich genutzten Fläche und 79 % (148 Mio. Hektar) der Waldfläche in ländlichen Gebieten liegen;

Änderungsantrag  10

Entschließungsantrag

Erwägung A a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Aa. in der Erwägung, dass die Komplementarität der EU-Kohäsionsfonds und der Mittel der GAP es ermöglicht, einen integrierten Ansatz zu fördern, der die Wirkung von Investitionen in ländlichen Gebieten maximiert und den territorialen Bedürfnissen besser gerecht wird und dadurch sowohl die Modernisierung der Landwirtschaft als auch die Entwicklung grundlegender Infrastrukturen und Dienstleistungen fördert;

Änderungsantrag  11

 

Entschließungsantrag

Erwägung B

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

B. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete ein grundlegender Bestandteil der europäischen Wirtschaft und ihrer kulturellen Vielfalt als Quelle der Nahrungsmittelerzeugung, des Schutzes des kulturellen Erbes und des Landschaftsschutzes sind;

B. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete ein grundlegender Bestandteil der europäischen Wirtschaft und ihrer kulturellen Vielfalt als Quelle der Nahrungsmittelerzeugung, des Schutzes des kulturellen Erbes und des Landschaftsschutzes sind; in der Erwägung, dass die Rolle der ländlichen Gebiete bei der Förderung der strategischen Autonomie der EU und ihrer Ernährungssicherheit und -souveränität, der Verringerung der Abhängigkeit von Einfuhren und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit des europäischen Agrar- und Lebensmittelsystems angesichts globaler Krisen unbedingt anerkannt werden muss; in der Erwägung, dass die Schaffung guter zukünftiger Bedingungen für die Landwirte durch Bürokratieabbau von entscheidender Bedeutung ist, um eine nachhaltige Erzeugung sicherzustellen;

Änderungsantrag  12

 

Entschließungsantrag

Erwägung B a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ba. in der Erwägung, dass über 40 % der Flächen in ländlichen Gebieten für die Landwirtschaft genutzt werden, der Beitrag der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu den ländlichen Regionen jedoch leider – sowohl in wirtschaftlicher als auch in beschäftigungspolitischer Hinsicht – auf 12 % aller Arbeitsplätze und auf 4 % der Bruttowertschöpfung zurückgegangen ist;

Änderungsantrag  13

Entschließungsantrag

Erwägung B b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Bb. in der Erwägung, dass ein Teil dieser ländlichen Gebiete in französischen, spanischen und portugiesischen Gebieten in äußerster Randlage liegt und dass diese Gebiete besondere geografische und klimatische Kennzeichen sowie Merkmale aufgrund ihrer Abgelegenheit aufweisen, die zu berücksichtigen sind;

Änderungsantrag  14

 

Entschließungsantrag

Erwägung C

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

C. in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 174 AEUV darauf hinwirkt, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern, indem sie den ländlichen Gebieten besondere Aufmerksamkeit widmet;

C. in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 174 AEUV darauf hinwirkt, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken und die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern, indem sie insbesondere die ländlichen Gebiete berücksichtigt; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 175 AEUV verpflichtet sind, ihre Wirtschaftspolitik in einer Weise zu führen und zu koordinieren, dass die in Artikel 174 genannten Ziele erreicht werden;

Änderungsantrag  15

 

Entschließungsantrag

Erwägung C a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ca. in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-BIP in den ländlichen Gebieten nach wie vor bei rund 70 % des Pro-Kopf-BIP in der EU liegt1a;

 

__________________

 

1a Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345).

Änderungsantrag  16

 

Entschließungsantrag

Erwägung D

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

D. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete mit demografischen Herausforderungen konfrontiert sind, wie Alterung, Bevölkerungsrückgang, Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, Unterschiede zwischen städtischen Gebieten, strukturelle Veränderungen in der Land- und Forstwirtschaft, fehlende Dienstleistungen und Infrastruktur, Rückgang der Beschäftigungsquote und sinkende Einkommen sowie eine nach wie vor erhebliche digitale Kluft;

D. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete mit sozialen und wirtschaftlichen sowie demografischen Herausforderungen konfrontiert sind, wie Alterung, fortbestehenden Hindernissen für den Generationenwechsel, Bevölkerungsrückgang, Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, Unterschiede zwischen städtischen Gebieten, strukturelle Veränderungen in der Land- und Forstwirtschaft, fehlende Dienstleistungen und Infrastruktur, immer häufiger auftretende Naturkatastrophen, Rückgang der Beschäftigungsquote und sinkende Einkommen, Probleme mit Blick auf den Wohnraum sowie eine nach wie vor erhebliche digitale Kluft; in der Erwägung, dass das Beschäftigungsgefälle zwischen Männern und Frauen in ländlichen Gebieten in der Größenordnung von 13 Prozentpunkten (im Vergleich zu 10 Prozentpunkten in Städten) liegt und in einigen Mitgliedstaaten über 20 liegt, wobei die Erwerbsbeteiligung von Frauen laut Eurostat-Daten von 2022 nur 31,6 % betrug; in der Erwägung, dass die Vereinfachung und Unterstützung für neue Unternehmen in ländlichen Gebieten und Küstengebieten sowohl mit Blick auf die Landwirtschaft als auch auf KMU die Beschäftigung ankurbeln und diese Gebiete für junge Menschen attraktiver machen wird;

Änderungsantrag  17

 

Entschließungsantrag

Erwägung D a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Da. in der Erwägung, dass die EU-Mittel im Bereich Kohäsion notwendig sind, um den steigenden Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden, denen sich die ländlichen Gebiete der EU gegenübersehen;

Änderungsantrag  18

 

Entschließungsantrag

Erwägung E

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

E. in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete Europas bei der klimapolitischen Wende eine entscheidende Rolle spielen;

E. in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete Europas bei der klimapolitischen Wende und beim Katastrophenrisikomanagement eine entscheidende Rolle spielen, indem sie Ökosystemleistungen erbringen, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Förderung des Umweltschutzes beitragen, während ihnen gleichzeitig eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit zukommt; in der Erwägung, dass dank der Bemühungen in ländlichen Gebieten und der Bemühungen der europäischen Landwirte einige der negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt im Laufe der Jahre verringert wurden, wie beispielsweise die Treibhausgasemissionen der EU, die zwischen 1990 und 2021 um 24 % zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass 72 % der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in ländlichen Gebieten erfolgt;

Änderungsantrag  19

 

Entschließungsantrag

Erwägung E a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ea. in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete Europas sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht – aufgrund von Einkommensverlusten in Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus, die unter Naturkatastrophen, Wasserknappheit und den zunehmenden Auswirkungen von Überschwemmungen leiden – als auch in sozialer Hinsicht – aufgrund der zusätzlichen direkten und indirekten Bedrohungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der ländlichen Bevölkerung durch den Klimawandel – zu den am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes betroffenen Gebieten gehören;

Änderungsantrag  20

 

Entschließungsantrag

Erwägung E b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Eb. in der Erwägung, dass die angemessene Einbeziehung der Landwirte bei der Gestaltung eines einfachen und wirtschaftlich nachhaltigen grünen Wandels sowie der Abbau von Bürokratie von entscheidender Bedeutung sein werden;

Änderungsantrag  21

Entschließungsantrag

Erwägung E c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ec. in der Erwägung, dass alle Regionen und Mitgliedstaaten mindestens 30 % der ihnen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugewiesenen Mittel für das politische Ziel 2 einsetzen müssen – für einen grüneren, CO2-armen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa;

Änderungsantrag  22

 

Entschließungsantrag

Erwägung F

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

F. in der Erwägung, dass der demografische Wandel nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen betrifft, sondern sich besonders auf strukturschwache Regionen auswirkt, wodurch bestehende territoriale und soziale Ungleichheiten verstärkt werden;

F. in der Erwägung, dass der demografische Wandel nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen betrifft, sondern sich besonders auf strukturschwache Regionen und jene Regionen auswirkt, die mit strukturellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, wodurch bestehende territoriale sowie soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten verstärkt werden; in der Erwägung, dass ein differenzierter Ansatz für jede Region wichtig sein wird, um mit Flexibilitätsregelungen den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Regionen Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass für regionale Gefälle und für die ungleiche Konvergenz mit Blick auf die verschiedenen Regionen, von denen einige in einer Entwicklungsfalle stecken, Lösungen gefunden werden müssen; in der Erwägung, dass weniger entwickelte Regionen spezielle Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen;

Änderungsantrag  23

 

Entschließungsantrag

Erwägung G

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

G. in der Erwägung, dass der Gesamtanteil der Bevölkerung, der in ländlichen Gebieten lebt, in den vergangenen 50 Jahren auf EU-Ebene erheblich zurückgegangen ist, insbesondere aufgrund der Alterung und der Abwanderung; in der Erwägung, dass der Anteil der über 65-Jährigen in ländlichen Gebieten am höchsten ist13; in der Erwägung, dass die Bevölkerung der ländlichen Gebiete Europas Schätzungen zufolge im Jahr 2033 im Vergleich zu 1993 um 30 Millionen Menschen im Vergleich zu 1993 zurückgehen wird

G. in der Erwägung, dass der Gesamtanteil der Bevölkerung, der in ländlichen Gebieten lebt, in den vergangenen 50 Jahren auf EU-Ebene erheblich zurückgegangen ist, insbesondere aufgrund der Alterung und der Abwanderung; in der Erwägung, dass der Anteil der über 65-Jährigen in ländlichen Gebieten am höchsten ist13; in der Erwägung, dass die Bevölkerung der ländlichen Gebiete Europas Schätzungen zufolge im Jahr 2033 im Vergleich zu 1993 um 30 Millionen Menschen im Vergleich zu 1993 zurückgehen wird; in der Erwägung, dass diese Trends zusammen mit dem Mangel an Infrastruktur und dem geringen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen dazu beitragen, dass ländliche Gebiete weniger attraktiv sind;

__________________

__________________

13 SWD(2023)0021.

13 SWD(2023)0021.

Änderungsantrag  24

 

Entschließungsantrag

Erwägung G a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ga. in der Erwägung, dass das Durchschnittsalter der Landwirte in der EU 57 Jahre beträgt, was eine Überalterung des Agrarsektors erkennen lässt und die dringende Notwendigkeit verdeutlicht, den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu fördern, indem der Sektor für junge Landwirte attraktiver gemacht wird;

Änderungsantrag  25

Entschließungsantrag

Erwägung G b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Gb. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten der Anteil der Bevölkerung, der in ländlichen Gebieten lebt, insbesondere im Umkreis von Städten zunimmt; in der Erwägung, dass sich diese Gebiete zu den Schlafstädten größerer Städte entwickeln und dass für die umfassende Ausschöpfung ihres Potenzials und die Förderung ihrer Entwicklung in ihnen die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden muss und Investitionen in den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen sowie zu Verkehrs- und digitaler Infrastruktur getätigt werden müssen;

Änderungsantrag  26

 

Entschließungsantrag

Erwägung H

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

H. in der Erwägung, dass der fehlende oder begrenzte Zugang zu Gesundheits- und Sanitärversorgung, Verkehr und digitaler Infrastruktur, Bildung, Freizeit- und Kulturaktivitäten die negative Wahrnehmung von Regionen als Wohn- und Arbeitsstätten, insbesondere von ländlichen Gebieten, Binnen-, Berg- und Inselregionen sowie Gebieten in äußerster Randlage, verstärkt;

H. in der Erwägung, dass ein fehlender oder begrenzter Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten, wie beispielsweise zu Gesundheitsversorgung, zu einem höheren Gesundheitsrisiko führt und dass ein fehlender oder begrenzter Zugang zu Sanitärversorgung, Verkehr und digitaler Infrastruktur, Internet, Bildung, Kinderbetreuungsdiensten, Freizeit- und Kulturaktivitäten in ländlichen und dünn besiedelten Regionen, Binnen-, Berg-, Insel- und Grenzregionen sowie in Regionen in äußerster Randlage als Wohn- und Arbeitsstätten insbesondere für Frauen, junge Menschen und die überalterte Bevölkerung problematisch ist und die Möglichkeiten in der Wirtschaft und im Bildungswesen einschränkt, wodurch regionale Ungleichheiten weiter verschärft werden; in der Erwägung, dass es durch geeignete Reaktionen auf diese Herausforderungen möglich wird, eine Verbesserung der Lebensqualität in diesen Gebieten herbeizuführen und letztlich die Attraktivität der Regionen zu steigern; in der Erwägung, dass die besonderen Bedingungen und die geografische Verschiedenartigkeit von Gebieten in äußerster Randlage die besondere Aufmerksamkeit der Kommission erfordern, insbesondere im Hinblick auf die Mobilität;

Änderungsantrag  27

 

Entschließungsantrag

Erwägung H a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ha. in der Erwägung, dass nur 47,5 % der Menschen in ländlichen Gebieten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und dass unbedingt in digitale Ausbildung und Kapazitätsaufbau investiert werden muss, um die Einführung digitaler Technologien in der Landwirtschaft zu fördern und neue wirtschaftliche Möglichkeiten in diesen Regionen zu fördern;

Änderungsantrag  28

Entschließungsantrag

Erwägung I a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ia. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete zwar traditionell mit dem Primärsektor in Verbindung gebracht werden, jedoch das Potenzial für eine Diversifizierung durch die Kreislaufwirtschaft, nachhaltigen Tourismus und die Digitalisierung von Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten haben;

Änderungsantrag  29

 

Entschließungsantrag

Erwägung J

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

J. in der Erwägung, dass täglich in ganz Europa 800 landwirtschaftliche Betriebe geschlossen werden und nur jeder zwanzigste Betrieb von Landwirten geführt wird, die jünger als 35 Jahre alt sind14;

J. in der Erwägung, dass täglich in ganz Europa 800 landwirtschaftliche Betriebe geschlossen werden, nur jeder zwanzigste Betrieb von Landwirten geführt wird, die jünger als 35 Jahre alt sind14, und dass die EU zwischen 2005 und 2019 37 % ihrer landwirtschaftlichen Betriebe verloren hat; in der Erwägung, dass die hochgesteckten Ziele des grünen Wandels Gefahren und Chancen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie für die europäische Landwirtschaft mit sich bringen;

__________________

__________________

14 EU-Jahresbericht zur Lage der Regionen und Städte, Ausgabe 2024.

14 Europäischer Ausschuss der Regionen, EU-Jahresbericht, Die Lage der Regionen und Städte, 7. Oktober 2024.

Änderungsantrag  30

Entschließungsantrag

Erwägung J a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ja. in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie Lebensmittel erzeugt werden, die Landschaften geprägt hat, die Europa ausmachen; in der Erwägung, dass dynamische ländliche Gebiete die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel fördern, was wiederum ihre Wirtschaft unterstützt; in der Erwägung, dass die Förderung dieser Verbindungen zwischen Lebensmitteln und dem Land und die Wiederbelebung des ländlichen Raums für die Zukunft der Landwirtschaft in Europa von entscheidender Bedeutung sein werden;

Änderungsantrag  31

Entschließungsantrag

Erwägung J b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Jb. in der Erwägung, dass sich die öffentliche Wahrnehmung seit der COVID-19-Pandemie gewandelt hat und nun das Potenzial des ländlichen Raums als Lösung für die Herausforderungen der Krise erkannt wird, zumal dieser ein sichereres, nachhaltiges und zuverlässiges Lebensumfeld bietet;

Änderungsantrag  32

Entschließungsantrag

Erwägung J c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Jc. in der Erwägung, dass die EU nach Angaben der Studie mit dem Titel „Die Zukunft des europäischen Landwirtschaftsmodells“ bis 2040 insgesamt 6,4 Millionen Betriebe einbüßen könnte, womit die Zahl der Betriebe von 10,3 Millionen im Jahr 2016 auf 3,9 Millionen sinken würde1a;

 

_________________

 

1a Europäisches Parlament: Generaldirektion Interne Politikbereiche, Schuh, B. et al., The Future of the European Farming Model, April 2022, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/699620/IPOL_STU(2022)699620_EN.pdf.

Änderungsantrag  33

Entschließungsantrag

Erwägung J d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Jd. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete den höchsten Anteil (12,6 %) junger Menschen im Alter von 15-29 Jahren aufweisen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind1a;

 

_________________

 

1a Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“, (COM(2024)0450).

Änderungsantrag  34

Entschließungsantrag

Ziffer 1 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

1a. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“, in der festgestellt wird, dass Vieh ein wesentlicher Bestandteil der Landwirtschaft in der EU ist und bleiben wird, da es für die Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete und die Erhaltung der ländlichen Landschaften von entscheidender Bedeutung ist;

Änderungsantrag  35

Entschließungsantrag

Ziffer 2

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

2. nimmt die vier Politikbereiche der Vision für den ländlichen Raum und die 24 thematischen Maßnahmen zur Kenntnis, aus denen sich der EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum zusammensetzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dessen Umsetzung größte Bedeutung beizumessen;

2. nimmt die vier Politikbereiche der Vision für den ländlichen Raum und die 30 Maßnahmen zur Kenntnis, aus denen sich der EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum zusammensetzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dessen Umsetzung größte Bedeutung beizumessen;

Änderungsantrag  36

 

Entschließungsantrag

Ziffer 3

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

3. betont die zentrale Rolle der ländlichen Gebiete bei der Steuerung der Wirtschaftsmodelle und der sozialen und territorialen Organisation der einzelnen Mitgliedstaaten und ist der Ansicht, dass es die Pflicht der EU ist, die wirksame Revitalisierung dieser Gebiete zu fördern und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um unseren ländlichen Gebieten angemessene Instrumente an die Hand zu geben, damit die erheblichen langfristigen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, bewältigt werden können, die sich zunehmend auf die regionale Wettbewerbsfähigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken;

3. betont die zentrale Rolle der ländlichen Gebiete bei der Steuerung der Wirtschaftsmodelle und der sozialen und territorialen Organisation der einzelnen Mitgliedstaaten und hebt ihren entscheidenden Beitrag zur effizienten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und zur Entwicklung von Handwerk und Tradition hervor; stellt jedoch fest, dass die Bedeutung ländlicher Gebiete nach wie vor unterschätzt und unzureichend finanziert wird; ist der Ansicht, dass es die Pflicht der EU ist, die wirksame Revitalisierung dieser Gebiete zu fördern und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um unseren ländlichen Gebieten angemessene Instrumente an die Hand zu geben, damit die erheblichen langfristigen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, bewältigt werden können, die sich zunehmend auf die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz sowie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken;

Änderungsantrag  37

 

Entschließungsantrag

Ziffer 4

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

4. fordert die Kommission auf, Artikel 174 AEUV vollständig umzusetzen und dafür zu sorgen, dass in allen Politikbereichen der EU der Grundsatz „dem Zusammenhalt nicht schaden“ angewandt wird, und zwar insbesondere in ländlichen Gebieten;

4. fordert die Kommission auf, Artikel 174 AEUV vollständig umzusetzen, bei der Förderung der Kohäsion einen noch entschlosseneren Ansatz zu verfolgen, wann immer dies möglich ist, und dafür zu sorgen, dass in allen Politikbereichen der EU der Grundsatz „dem Zusammenhalt nicht schaden“ angewandt wird;

Änderungsantrag  38

 

Entschließungsantrag

Ziffer 4 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4a. betont, dass rund 60 % der kohäsionspolitischen Investitionen nicht an eine bestimmte Art von Land gebunden sind, weshalb die Unterstützung für ländliche Gebiete nicht konkret nachvollzogen werden kann; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, einen EU-weiten Mechanismus zur besseren Überwachung des Beitrags der verschiedenen EU-Fonds und -Maßnahmen für die ländlichen Gebiete zu entwickeln;

Änderungsantrag  39

 

Entschließungsantrag

Ziffer 4 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4b. betont, wie wichtig es ist, auf EU-Ebene über einen nachweislich wirksamen Mechanismus zu verfügen, mit dessen Hilfe festgestellt werden kann, wie sich Politik und Rechtsvorschriften auf ländliche Gebiete auswirken können; fordert die Kommission auf, bis 2027 einen Bericht über die Anwendung dieses Mechanismus auf die Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene sowie über die erzielten Ergebnisse vorzulegen;

Änderungsantrag  40

 

Entschließungsantrag

Ziffer 4 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4c. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausarbeitung und Umsetzung wirksamer Mechanismen für die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum auf nationaler Ebene und in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern;

Änderungsantrag  41

 

Entschließungsantrag

Ziffer 4 d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4d. stellt mit Besorgnis fest, dass der ländliche Raum und seine spezifischen Bedürfnisse bei der Zuweisung von Mitteln aus dem Kohäsionsfonds, die wesentlich zur Erhaltung der Vitalität dieser Regionen beitragen, nicht ausreichend berücksichtigt werden; bekräftigt, dass die Verwirklichung der in der langfristigen Vision der Kommission für den ländlichen Raum bis 2040 festgelegten Ziele eine kontinuierliche Anstrengung bedeutet, die die Fortführung nachdrücklicher Maßnahmen und Strategien in den nächsten Programmplanungszeiträumen und auf allen Verwaltungsebenen erfordert; fordert die Kommission daher auf, die Möglichkeit zu prüfen, im nächsten kohäsionspolitischen Rahmen angemessene Mittel für ländliche Gebiete und Gemeinschaften bereitzustellen und die Verwendung von Indikatoren zu prüfen, die den zunehmenden intraregionalen Ungleichheiten vor Ort besser Rechnung tragen könnten;

Änderungsantrag  42

 

Entschließungsantrag

Ziffer 5

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

5. fordert die Kommission auf, eine Strategie für den ländlichen Raum im Hinblick auf die Programmplanung für die Zeit nach 2027 zu entwickeln;

5. fordert die Kommission erneut auf, eine messbare Strategie für den ländlichen Raum zu entwickeln, einschließlich einer Aktualisierung des EU-Aktionsplans für den ländlichen Raum, um die Koordinierung und den Beitrag aller einschlägigen EU-Fonds und -Maßnahmen für den ländlichen Raum im Hinblick auf die Programmplanung für die Zeit nach 2027 voranzutreiben; betont die dringende Notwendigkeit, die ländlichen Gebiete in die EU-Strategien einzubeziehen – insbesondere durch die Berücksichtigung der ländlichen Dimension in der einschlägigen Politik, wie etwa der Haushalts-, Klima-, Digital- und Innovationspolitik –, um eine stärker integrierte, nachhaltigere Entwicklung zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien für den ländlichen Raum auf nationaler und regionaler Ebene zu entwickeln, die über eine angemessene Mittelausstattung verfügen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, konkrete Mittel für die Unterstützung der Landwirtschaft, ländlicher KMU, landwirtschaftlicher Verbände – einschließlich Erzeugerverbände – und die Förderung kurzer Lieferketten und lokaler Produktion bereitzustellen, um ländliche Gebiete wettbewerbsfähiger, widerstandsfähiger und für junge Menschen und Investoren attraktiver zu machen;

Änderungsantrag  43

 

Entschließungsantrag

Ziffer 6

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

6. fordert die Kommission auf, in der künftigen Kohäsionspolitik für eine starke Dimension der ländlichen Entwicklung zu sorgen;

6. betont die Rolle, die alle politischen Maßnahmen und Fonds der EU (sowohl mit geteilter Mittelverwaltung als auch direkt verwaltet), sowohl die gemeinsamen als auch die direkt verwalteten, bei der Unterstützung ländlicher Gebiete spielen müssen, um eine harmonische Entwicklung der ländlichen Gebiete der EU in ihrer Gesamtheit sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Finanzierung ländlicher Gemeinschaften sowie staatlicher Stellen und Interessenträger auf lokaler Ebene; fordert die Kommission auf, in der künftigen Kohäsionspolitik für eine starke Dimension der ländlichen Entwicklung zu sorgen;

Änderungsantrag  44

 

Entschließungsantrag

Ziffer 6 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6a. betont, wie wichtig es ist, ausreichend Mittel für die Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für eine stärkere Unterstützung der ländlichen Gebiete zu sorgen, was auch die Kohäsionspolitik einschließt, um so geeignete Bedingungen für die Bewältigung der besonderen Herausforderungen zu schaffen, denen sich diese Gebiete gegenübersehen;

Änderungsantrag  45

 

Entschließungsantrag

Ziffer 6 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6b. betont, wie wichtig der ELER und die kohäsionspolitischen Fonds für die Unterstützung ländlicher Gebiete und eine ausgewogene regionale Entwicklung sind, u. a. durch die Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verhinderung der Bevölkerungsabwanderung, die soziale Eingliederung und die Verbesserung von Dienstleistungen und Infrastrukturen; betont, dass Komplementaritäten gestärkt, die Wirkung von Investitionen in ländliche Gebiete erhöht und regionale Bedürfnisse besser berücksichtigt werden müssen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die wirksame Umsetzung von fondsübergreifenden Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums zu ermöglichen;

Änderungsantrag  46

 

Entschließungsantrag

Ziffer 6 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6c. lehnt jedoch zentralisierte Strategien der Fondsverwaltung ab, die eine Einschränkung des Partnerschaftsprinzips und des Subsidiaritätsprinzips – wonach Entscheidungen auf jener Ebene getroffen werden sollten, die am besten in der Lage ist, sie umzusetzen, einschließlich der regionalen und der lokalen Ebene – zur Folge hätten; betont, dass die Koordinierung zwischen der Kohäsionspolitik und der GAP sichergestellt werden muss, lehnt jedoch die Zusammenlegung der ländlichen Entwicklung mit der Kohäsionspolitik ab und besteht darauf, dass die Struktur der beiden Säulen der GAP beibehalten wird;

Änderungsantrag  47

 

Entschließungsantrag

Ziffer 7

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

7. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen zur Unterstützung von ländlichen Gebieten, Binnen-, Berg- und Inselregionen sowie Gebieten in äußerster Randlage umfassend zu nutzen, um deren Zukunft und Wohlstand sicherzustellen;

7. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen zur Unterstützung von ländlichen Gebieten in all ihrer Vielfalt, insbesondere dünn besiedelte, Binnen-, Berg-, Trocken- und Inselregionen sowie Regionen in äußerster Randlage sowie Regionen an den Außengrenzen der EU, einschließlich der an Russland, Belarus und die Ukraine angrenzenden Gebiete, umfassend zu nutzen, um deren Zukunft und Wohlstand sicherzustellen; hebt insbesondere die besonderen strukturellen Herausforderungen hervor, mit denen die Regionen in äußerster Randlage konfrontiert sind und die ihr Wachstum und ihre Entwicklung behindern und zusätzliche Zwänge für ihre ländlichen Gebiete bedeuten; betont, dass die Umkehrung der Landflucht zwar ein erstrebenswertes Ziel ist, dass aber auch den am wenigsten besiedelten ländlichen Gebieten, die noch von gezielter Unterstützung profitieren, weiterhin Priorität eingeräumt werden sollte; betont, dass den Bedürfnissen der Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da die Landwirtschaft häufig der wichtigste Motor für die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Teilen der EU ist;

Änderungsantrag  48

 

Entschließungsantrag

Ziffer 8

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

8. betont die Vielfalt der ländlichen Gebiete der EU, deren langfristige Vision Lösungen erfordert, die auf ihre Bedürfnisse und Ressourcen zugeschnitten sind, einschließlich der Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften;

8. betont die Vielfalt der ländlichen Gebiete der EU, deren langfristige Vision Lösungen erfordert, die auf ihre Bedürfnisse und Ressourcen zugeschnitten sind, einschließlich der vollständigen Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie der Akteure des ländlichen Raums, und fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die neue Kohäsionspolitik umfangreiche Konsultationen auf der lokalen und regionalen Ebene vorzunehmen, da aktuelle Herausforderungen und Bedürfnisse dort am besten erkannt werden können, insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen eine größere Nähe zu den Entscheidungszentren von entscheidender Bedeutung ist;

Änderungsantrag  49

 

Entschließungsantrag

Ziffer 8 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

8a. betont, wie wichtig es ist, dass ein dezentralisiertes Modell für die Programmplanung und Umsetzung der Kohäsionspolitik verstärkt wird, das auf dem Partnerschaftsprinzip und auf Multi-Level-Governance beruht; betont, dass die Stärkung der Durchsetzungskapazitäten von Akteuren und Gemeinschaften im ländlichen Raum entscheidend dafür sein wird, dass diese sich wirksam an der Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere der am stärksten benachteiligten ländlichen Gebiete, beteiligen können;

Änderungsantrag  50

Entschließungsantrag

Ziffer 8 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

8a. erkennt die untrennbar miteinander verbundenen Aspekte der Bereiche ländlicher Raums, Kohäsion und Landwirtschaft an und fordert, dass im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik Mechanismen geschaffen werden, die es ländlichen Gebieten ermöglichen würden, weiterhin auf nachhaltiger Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Agrar- und Lebensmittelwirtschaft aufzubauen;

Änderungsantrag  51

 

Entschließungsantrag

Ziffer 9

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

9. weist darauf hin, dass diese Gebiete in der Lage sein müssen, hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Bevölkerung zu erbringen und ihre Stärken zu nutzen, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, für die sie eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten müssen; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass es wünschenswert ist, Gesundheitsdienste, Verkehrsverbindungen, Wasserversorgung, Bildung, digitalen Zugang und andere grundlegende Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen bereitzustellen;

9. weist darauf hin, dass ländliche Gebiete in der Lage sein müssen, hochwertige öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Bevölkerung zu erbringen, für die sie eine angemessene und langfristige strukturelle und finanzielle Unterstützung erhalten müssen; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass es unabdingbar ist, Gesundheitsdienste, Kinderbetreuungsdienste, innovative Mobilitätslösungen, Verkehrsverbindungen, Wasserversorgung, Bildung, digitale Infrastruktur und andere grundlegende Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen bereitzustellen und einen leichten Zugang zu ihnen zu ermöglichen; stellt insbesondere fest, dass in ländlichen Gebieten dringend die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung sowie der Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit und zur Gesundheitsversorgung für Frauen ausgebaut werden müssen; betont, wie wichtig es ist, Dienstleistungen anzubieten, die auf die Bedürfnisse von Jugendlichen zugeschnitten sind; erkennt an, dass der Zugang zu einer nahe gelegenen Schule im ländlichen Raum gewährleistet sein muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich im Hinblick auf die Schließung öffentlicher Schulen mit der örtlichen Bevölkerung abzusprechen und glaubwürdige alternative Lösungen vorzuschlagen;

Änderungsantrag  52

 

Entschließungsantrag

Ziffer 9 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

9a. stellt fest, dass die hochgesteckten Ziele des grünen Wandels sowohl Gefahren als auch Chancen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie für die europäische Landwirtschaft mit sich bringen; betont gleichzeitig, dass der Schutz der biologischen Vielfalt in ländlichen Gebieten von großer Bedeutung ist, um Ökosystemleistungen zu sichern, die Klimaresilienz zu stärken und die langfristige Nachhaltigkeit der ländlichen Wirtschaft sicherzustellen; bekräftigt, dass landwirtschaftliche Ökosystemdienstleistungen in der Gesellschaft eine grundlegende Rolle spielen und es von wesentlicher Bedeutung ist, dass sie als öffentliches Gut anerkannt und durch öffentliche Fördermechanismen, z. B. finanzielle Anreize, Zahlungen für Umweltdienstleistungen und Maßnahmen, mit denen nachhaltige Verfahren belohnt werden, angemessen finanziert werden; betont, dass es einer ausreichenden Finanzierung zur Förderung innovativer Lösungen, einschließlich Präzisionslandwirtschaft und intelligenter Technologien, bedarf; betont, wie wichtig Ausgleichsmaßnahmen für Landwirte und Unternehmen im ländlichen Raum sind, damit der ökologische Wandel gerecht und durchführbar ist und nicht zu neuen sozioökonomischen Ungleichheiten führt; betont, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, alle Interessenträger, insbesondere Land- und Forstwirte, umfassend einzubeziehen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, damit dieser Wandel erfolgreich verlaufen kann;

Änderungsantrag  53

 

Entschließungsantrag

Ziffer 10

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

10. hebt die zentrale Rolle der Infrastrukturentwicklung für das wirtschaftliche und soziale Wachstum ländlicher Gebiete hervor, die auf der Notwendigkeit von Verkehrssystemen beruht, die eine bessere Anbindung und einen besseren Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Energienetzen und einer angemessenen digitalen Vernetzungsinfrastruktur ermöglichen;

10. hebt hervor, dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass alle Sektoren aufgrund ihrer Abhängigkeit voneinander über eine intakte Infrastruktur verfügen, und stellt fest, wie wichtig es ist, dass Schlüsselsektoren in ländlichen Gebieten, insbesondere die Landwirtschaft, über funktionierende Infrastruktur für öffentliche und private Dienstleistungen verfügen; hebt hervor, dass Investitionen in die Entwicklung von Infrastruktur, insbesondere nachhaltiger und inklusiver Infrastruktur, erforderlich sind und welche Schlüsselrolle ihnen bei der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Wachstums sowie bei der Verringerung der Kluft zwischen ländlichen und städtischen Regionen zukommt; betont die Notwendigkeit von Verkehrssystemen, die eine bessere Anbindung und einen besseren Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, zu Energienetzen, einschließlich Netze für erneuerbare Energien und, sofern geeignet, dezentralisierter Energienetze, und zu einer angemessenen digitalen Vernetzungsinfrastruktur sowie zu angemessenen Ausbildungsmöglichkeiten ermöglichen, damit vollständiger Nutzen aus diesen Infrastruktureinrichtungen gezogen werden kann;

Änderungsantrag  54

 

Entschließungsantrag

Ziffer 10 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10a. stellt fest, dass Wasser für ländliche Gebiete und für die Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist und dass die Kohäsionspolitik für diese Gebiete daher eine Wasserperspektive in Form eines optimal gemischten Infrastrukturplans umfassen muss;

Änderungsantrag  55

Entschließungsantrag

Ziffer 10 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10a. fordert, dass der Europäischen Garantie für Kinder ein Fonds für Kleinkinder im ländlichen Raum hinzugefügt wird, um den Bau von Krippen und Einrichtungen der Großtagespflege sowie von kollektiven Krippen zu kofinanzieren, die auch andere Dienste für Kinder anbieten, etwa außerschulische Aktivitäten, Zugang zu Kultur und schulische Unterstützung;

Änderungsantrag  56

Entschließungsantrag

Ziffer 10 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10b. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Einrichtung eines eigenständigen Notfallfonds für ländliche Gebiete, landwirtschaftliche KMU und lokale Behörden zu überprüfen, der der Bekämpfung der negativen Folgen von Naturkatastrophen dient; betont, dass dieser Finanzierungsmechanismus den lokalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden muss, um die Effizienz der auf lokaler Ebene in ländlichen Gemeinden verwendeten Mittel zu maximieren; hebt hervor, dass ein Finanzierungsmechanismus dieser Art ein Instrument zur Wiederbelebung der landwirtschaftlichen Erzeugung nach Naturkatastrophen sein könnte; betont, dass dieses neue Finanzinstrument im Rahmen des politischen Ziels der Entwicklung einer umweltfreundlicheren Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden könnte;

Änderungsantrag  57

 

Entschließungsantrag

Ziffer 10 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10b. betont, dass die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nach wie vor groß ist, da weniger als 40 % der Haushalte im ländlichen Raum über schnelles Internet (> 30 Mbit/s) verfügen, gegenüber etwa 63 % in städtischen Gebieten1a; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum zu beschleunigen und den Ausbau von schnellen Internetanschlüsssen zu fördern, um Bildung, Telemedizin, den elektronischen Handel und Telearbeitsmöglichkeiten zu fördern; weist auf die Gefahr hin, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe und Gebiete in äußerster Randlage von diesen Entwicklungen ausgeschlossen werden, und weist ferner darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass der digitale Wandel und die Erhebung der Daten landwirtschaftlicher Betriebe den Landwirten zugutekommen; stellt insbesondere fest, dass die Risiken mit Blick auf die Abhängigkeit, Datenverwaltung und Überschuldung von Kleinlandwirten bewältigt werden müssen; betont, dass Initiativen zur Förderung der digitalen Kompetenzen und der beruflichen Bildung erforderlich sind, um die Integration digitaler Technologien in die Wirtschaft im ländlichen Raum zu fördern;

 

__________________

 

1a Europäische Kommission, Perpiña Castillo, C., Sulis, P., Velasco Leon, J.M. und Lavalle, C.: Broadband accessibility and quality connection in Europe by urban-rural typology including remoteness, 2021.

Änderungsantrag  58

 

Entschließungsantrag

Ziffer 10 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10c. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern, da so die Energiekosten gesenkt werden können, insbesondere Biomasseenergie, wobei sichergestellt werden muss, dass Ökosysteme durch ihre Erzeugung nicht geschädigt werden; betont, dass dies eine neue Einnahmequelle für die Bewohner des ländlichen Raums, insbesondere für Landwirte, darstellen kann, sofern die entsprechenden Geschäftsmodelle in den lokalen Gemeinschaften fortwährend einen greifbaren Mehrwert bringen und gleichzeitig den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft vorantreiben; fordert die Bereitstellung von Unterstützung für Energieprojekte, mit denen negative Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die Verfügbarkeit von Land und den sozialen Zusammenhalt vermieden werden;

Änderungsantrag  59

 

Entschließungsantrag

Ziffer 11

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

11. betont, wie wichtig es ist, durch gezielte Maßnahmen vorrangige Maßnahmen für junge Menschen zu fördern, um dem Bevölkerungsrückgang in ländlichen Gebieten entgegenzuwirken; beharrt darauf, dass die Hindernisse und erheblichen Unterschiede zwischen jungen Menschen in städtischen und ländlichen Gebieten in Bezug auf den Zugang zu Bildung, wirtschaftliche Autonomie, soziale und politische Teilhabe und gesellschaftliche Interaktion dringend beseitigt werden müssen, um ihnen die erforderlichen Instrumente und Ressourcen an die Hand zu geben, damit sie eine stabile Zukunft für sich gestalten können, die ihren Bestrebungen gerecht wird, ohne dass sie deswegen ihre Heimatregion verlassen müssen;

11. betont, dass das Recht zu bleiben, als wesentlicher Grundsatz anerkannt werden muss, um sicherzustellen, dass alle Menschen in Würde in ihren Herkunftsgebieten leben können, ohne aufgrund fehlender angemessener wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Bedingungen und Möglichkeiten zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen zu sein; betont, wie wichtig es ist, gemäß den Empfehlungen in der Entschließung des Parlaments vom 23. November 2023 zur Talenterschließung in den Regionen Europas1a durch gezielte Maßnahmen vorrangige Maßnahmen für junge Menschen zu fördern, um dem Bevölkerungsrückgang in ländlichen Gebieten entgegenzuwirken, und beharrt darauf, dass die Hindernisse und erheblichen Unterschiede zwischen jungen Menschen in städtischen und ländlichen Gebieten in Bezug auf den Zugang zu Bildung, wirtschaftliche Autonomie, soziale und politische Teilhabe und gesellschaftliche Interaktion dringend beseitigt werden müssen und dass Anreizprogramme für die Rückkehr von jungen Menschen in die ländlichen Gebiete entwickelt werden, lokale Start-ups gefördert werden, für ländlichen Unternehmen steuerliche Erleichterungen geschaffen werden, für erschwinglichen Wohnraum gesorgt wird, das Unternehmertum im ländlichen Raum gefördert wird und Telearbeitsmöglichkeiten eingerichtet werden müssen;

 

1a ABl. C, C/2024/4225, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4225/oj.

Änderungsantrag  60

 

Entschließungsantrag

Ziffer 11 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

11a. betont, dass der Generationenwechsel, auch in der Landwirtschaft, von grundlegender Bedeutung für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der ländlichen Gebiete ist; hebt hervor, dass es zur Förderung der Nachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben und des Generationenwechsels in der Landwirtschaft unerlässlich ist, Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zu Land, Krediten, Ausbildung und Beratungsdiensten für neu gegründete landwirtschaftliche Betriebe erleichtern, während die Bürokratie in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten abgebaut wird; betont, dass die finanzielle Unterstützung und die Anreize für die Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten gestärkt werden müssen, um die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors langfristig sicherzustellen;

Änderungsantrag  61

 

Entschließungsantrag

Ziffer 12

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

12. weist darauf hin, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle zu Maßnahmen zum Erwerb hochwertiger Kompetenzen zur Erreichung ihrer beruflichen Ziele sowie zu beruflicher Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden muss; bedauert, dass berufstätigen Frauen in vielen Bereichen derzeit keine fairen Chancen und Bedingungen geboten werden, und besteht darauf, dass ein für die Beschäftigung von Frauen günstiges Umfeld, was die Unterstützung von Familien einschließt, gefördert werden muss;

12. weist darauf hin, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle zu den hochwertigen Kompetenzen, die die Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums benötigen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen, sowie zu beruflicher Aus- und Weiterbildung und zu Programmen, die auf aufstrebende Sektoren wie erneuerbare Energien und ländlichen und Agrartourismus zugeschnitten sind, sichergestellt werden muss, während gleichzeitig von jungen Menschen geleitete Initiativen und nichtformales Lernen für junge Menschen in ländlichen Gebieten gefördert werden;

Änderungsantrag  62

 

Entschließungsantrag

Ziffer 12 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

12a. bedauert, dass berufstätigen Frauen in vielen Bereichen derzeit keine fairen Chancen und Bedingungen zur Verfügung stehen, und besteht darauf, dass in ländlichen Gemeinschaften ein für das Unternehmertum, die Beschäftigung und die berufliche Entwicklung von Frauen günstiges Umfeld gefördert werden muss; hebt hervor, wie wichtig Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beitragen, sowie Maßnahmen zur Unterstützung aller Familien sind, um hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und die Unterstützung von Eltern zu gewährleisten; weist darauf hin, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die den Zugang von Frauen zu wichtigen Ressourcen für den Aufbau von landwirtschaftlichen Betrieben erleichtern, etwa Zugang zu Krediten, einschließlich unverzinster Kleinstkredite, landwirtschaftlichen Subventionen und beruflicher Weiterbildung;

Änderungsantrag  63

Entschließungsantrag

Ziffer 12 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

12b. fordert mehr Unterstützung für Unternehmerinnen im ländlichen Raum, damit Projekte von Frauen im Biolandbau, im Handwerk und in der Betreuung in der lokalen Gemeinschaft finanziell unterstützt werden, einschließlich der Einrichtung von Mikrokrediten zum Nullsatz;

Änderungsantrag  64

 

Entschließungsantrag

Ziffer 13

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

13. betont die zentrale Rolle der Landwirtschaft und des Agrar- und Lebensmittelsektors für die Nahrungsmittelerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die gestärkt werden muss, da sie für den Schutz des Territoriums von maßgeblicher Bedeutung und ein Motor für die Entwicklung und das Wachstum von Binnenregionen und ländlichen Gebieten ist, in denen häufig hervorragende typische Produkte von Weltniveau hergestellt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwund landwirtschaftlicher Betriebe aufzuhalten und das Einkommen von Landwirten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, um der Landflucht entgegenzuwirken und den Generationswechsel zu fördern;

13. betont die zentrale Rolle der Landwirtschaft und des Agrar- und Lebensmittelsektors für die Nahrungsmittelerzeugung – wodurch die Lebensmittelsicherheit gewährleistet wird – und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Gebieten mit hervorragenden typischen Produkten, die häufig von Weltniveau sind; betont, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor intensiv gefördert werden sollte, da er zum sozialen Fortschritt und zum Wachstum und zur Entwicklung ländlicher Gebiete, insbesondere der schwächsten unter ihnen, wie abgelegene Gebiete, Berggebiete, Grenzregionen und Regionen in äußerster Randlage, beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Herausforderungen, denen sich die landwirtschaftliche Produktion gegenübersieht, wie etwa der Schwund landwirtschaftlicher Betriebe, zu verringern und faire Einkommen für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, um der Landflucht entgegenzuwirken und den Generationswechsel zu fördern; erkennt das Potenzial an, das sich aus innovativen Lösungen und Geschäftsideen im Agrarsektor ergibt, und weist darauf hin, dass Forschung und Entwicklung weiter unterstützt werden müssen, beispielsweise für neue Lösungen für die Energieerzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben; fordert, dass mit der Kohäsionspolitik ein Beitrag dazu geleistet wird, bestehende Arbeitsplätze im Agrar- und Lebensmittelsektor zu fördern und zu erhalten und in ländlichen Gebieten hochwertige und mit angemessenen Rechten verbundene Arbeitsplätze mit fairem Einkommen und angemessenen Arbeitsverhältnissen zu schaffen sowie Armut und soziale Ausgrenzung in ländlichen Gebieten wirksam und entschieden zu bekämpfen;

Änderungsantrag  65

Entschließungsantrag

Ziffer 13 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13a. weist darauf hin, dass Familienbetriebe mit 94,8 % aller landwirtschaftlichen Betriebe die Landwirtschaft in der EU dominieren, aber beim Zugang zu Finanzmitteln, Infrastruktur und Märkten auf erhebliche Hindernisse stoßen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung dieser landwirtschaftlichen Betriebe umzusetzen, indem der Zugang zu Krediten vereinfacht, die ländliche Infrastruktur modernisiert und landwirtschaftliche Genossenschaften gefördert werden;

Änderungsantrag  66

Entschließungsantrag

Ziffer 13 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13b. betont, dass ländliche Gebiete wirtschaftlich und sozial stärker florieren können, indem der Mehrwert der Aktivitäten der Land- und der Ernährungswirtschaft durch verschiedene Projekte zur Förderung lokal erzeugter Lebensmittel verbessert wird, was letztlich zu einer erhöhten Nachfrage nach lokalen Erzeugnissen führt und zur europäischen Ernährungssicherheit beiträgt;

Änderungsantrag  67

Entschließungsantrag

Ziffer 13 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13c. weist erneut darauf hin, dass die Multifunktionalität der Landwirtschaft und kurze Lieferketten als Triebkräfte der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt und verbessert werden müssen; betont, dass öffentliche Kantinen wie Schul- und Krankenhauskantinen eine wichtige Rolle bei der Schaffung kurzer Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten spielen können;

Änderungsantrag  68

Entschließungsantrag

Ziffer 13 d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13d. erkennt an, dass die Gewährleistung der Ernährungssicherheit eine der Prioritäten der EU ist, und dass es von entscheidender Bedeutung ist, für ausreichende Reserven durch freiwillige staatliche Verträge zu sorgen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf strategischen Erzeugnissen wie Mehl und Zucker liegen sollte;

Änderungsantrag  69

Entschließungsantrag

Ziffer 13 e (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13e. erkennt an, dass Unterschiede beim Zugang zu Land, Direktzahlungen und Unterstützung sowohl zwischen als auch innerhalb der Mitgliedstaaten zentrale Herausforderungen sind, die angegangen werden müssen, um den regionalen Niedergang zu verhindern, ältere Landwirte in die Lage zu versetzen, in Würde in den Ruhestand zu treten, und junge Menschen darin zu bestärken, in die Landwirtschaft einzutreten, wodurch die Entwicklung ländlicher Gebiete gefördert wird; fordert, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik Projekte unterstützt werden, die darauf abzielen, den Zugang zu Land, insbesondere für Junglandwirte und neue Landwirte, zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass keine Mittel für Projekte bereitgestellt werden, die dem Grundsatz des Netto-Null-Flächenverbrauchs zuwiderlaufen, damit die nachhaltige Landnutzung gefördert und ländliche und landwirtschaftliche Gebiete geschützt werden;

Änderungsantrag  70

Entschließungsantrag

Ziffer 13 f (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13f. weist auf die ungleichmäßigen Auswirkungen des Handels mit bzw. der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine auf die Landwirte in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen und die dadurch entstehenden Disparitäten hin; betont, dass die Landwirte und die europäischen Regionen unterstützt werden müssen, die am stärksten durch den Handel mit oder die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine beeinträchtigt werden;

Änderungsantrag  71

 

Entschließungsantrag

Ziffer 14

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

14. erkennt an, dass der Tourismus häufig eine Einkommensquelle für ländliche Gebiete, Berg- und Inselregionen und Gebiete in äußerster Randlage ist, und ist daher der Ansicht, dass der Fremdenverkehr im Rahmen der ländlichen Wirtschaft in Synergie mit der Landwirtschaft, der Fischerei, der Lebensmittelindustrie und der Kulturbranche unterstützt werden sollte;

14. erkennt an, dass der Tourismus und das traditionelle Handwerk häufig eine Einkommensquelle für ländliche und Berggebiete sowie für Inselregionen, Gebiete in äußerster Randlage und Grenzregionen sind, und ist daher der Ansicht, dass sie im Rahmen der ländlichen Wirtschaft unter gemeinschaftlicher Führung und in Synergie mit der Landwirtschaft, der Fischerei, der Lebensmittelindustrie und der Kulturbranche unterstützt werden sollten, um kulturelle Aktivitäten anzuregen, die das lokale Erbe hervorheben und sicherstellen, dass lokale Ökosysteme, Traditionen und das soziale Wohlergehen geachtet werden; stellt fest, dass der ländliche und der Agrartourismus eine Ergänzung zur Landwirtschaft sein können, die Möglichkeiten zur Diversifizierung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe bietet und der Entwicklung des ländlichen Raums zugutekommt, weswegen Mittel für die Entwicklung des Tourismus und des Hotel- und Gastgewerbes bereitgestellt werden sollten;

Änderungsantrag  72

 

Entschließungsantrag

Ziffer 14 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

14a. betont, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten dienen, um die Beschäftigung und die Nachfrage nach Dienstleistungen anzukurbeln; hält es für notwendig, Maßnahmen zur Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, indem das lokale Potenzial über Landwirtschaft und Tourismus hinaus genutzt wird, und die Anzahl hochwertiger Arbeitsplätze zu erhöhen, auch durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für Telearbeit, um sicherzustellen, dass ländliche Gebiete junge Menschen anziehen und halten können;

Änderungsantrag  73

 

Entschließungsantrag

Ziffer 14 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

14b. fordert, dass Ansätze der integrierten regionalen Governance und Governance gefördert werden, mit denen das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften gestärkt werden, was für eine wirksame und partizipative Politik für den ländlichen Raum von entscheidender Bedeutung ist; hebt die zentrale Rolle hervor, die von der örtlichen Bevölkerung betriebene Initiativen für die lokale Entwicklung (Community-led local development - CLLD) spielen, wenn es darum geht, eine lebendige und florierende lokale ländliche Wirtschaft aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen; besteht darauf, dass die Festsetzung einer Mindestzuweisung von Mitteln für CLLD-Initiativen, einschließlich des LEADER-Programms, im Rahmen aller einschlägigen Fonds auf EU-Ebene zu einer stärkeren und nachhaltigeren regionalen Entwicklung beitragen würde; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kapazitäten von LEADER vollständig auszuschöpfen;

Änderungsantrag  74

Entschließungsantrag

Ziffer 14 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

14c. betont, dass Wälder und die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette ein entscheidender Aspekt ländlicher Gebiete sind, da sie Arbeitsplätze schaffen, das wirtschaftliche Wohlergehen sicherstellen, CO2 speichern, Vorteile für die Gesundheit bieten und der Wüstenbildung entgegenwirken; betont daher, dass Land- und Forstwirte in der EU unterstützt werden müssen, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für forstbezogene Rechtsvorschriften zu achten ist;

Änderungsantrag  75

 

Entschließungsantrag

Ziffer 15

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vorrangig einen weiteren Bürokratieabbau zu fördern, um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere für KMU, zu verringern;

15. ist der Ansicht, dass komplexe Bürokratie und sehr starre Kriterien die Teilhabe von Kleinlandwirten, Unternehmen und Gemeinden häufig erschweren, was die Wirkung von Investitionen einschränkt und die Durchführung strategischer Projekte verzögert; betont in diesem Zusammenhang, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Verwaltungsaufwand zu verringern; ist der Ansicht, dass die finanzielle Unterstützung seitens der EU für kleine Projekte einfach und leicht zugänglich sein sollte, da diese häufiger die treibende Kraft für die innovativsten Initiativen sind und die größten Auswirkungen auf die Entwicklung der ländlichen Gebiete haben; fordert angemessene technische Hilfe für kleinere Gemeinden sowie für grenzüberschreitende, abgelegene und ländliche Gebiete, die sich neuen Herausforderungen stellen müssen;

Änderungsantrag  76

 

Entschließungsantrag

Ziffer 15 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15a. betont, dass insbesondere landwirtschaftliche Unternehmen, KMU, Kleinstunternehmen, Familienunternehmen und Genossenschaften, die häufig als risikoreiche Investitionen gelten, besseren Zugang zu finanziellen Ressourcen, Kapital, Zuschüssen und Darlehen erhalten müssen; betont ferner, wie wichtig es ist, den Zugang zu EU-Mitteln für Landwirte und Unternehmer zu vereinfachen, insbesondere durch eine verstärkte Unterstützung in Verbindung mit einer öffentlich-privaten Zusammenarbeit; fordert, soweit möglich, die Vereinfachung von Kontaktstellen auf lokaler Ebene, die sich mit sämtlichen Fonds befassen, anstelle mehrerer Anlaufstellen, die jeweils für spezifische Sektoren oder Ziele zuständig sind;

Änderungsantrag  77

 

Entschließungsantrag

Ziffer 15 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15b. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vorrangig eine bessere Rechtsetzung zu fördern, um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen, landwirtschaftliche KMU und Familienunternehmen sowie für Genossenschaften und von Bürgern geleitete Kollektive, zu verringern;

 


 

ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DIE VERFASSERIN DER STELLUNGNAHME BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung erklärt die Verfasserin der Stellungnahme, dass sie bei der Vorbereitung der Stellungnahme bis zu deren Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten hat:

Einrichtung und/oder Person

Europäische LEADER-Vereinigung für ländliche Entwicklung

Euromontana

Coordination of Italian Regions in Brussels

Europäischer Rat der Junglandwirte (CEJA)

IFOAM Organics Europe

European Coordination Via Campesina (ECVC)

MIRA-Netz

CEE Bankwatch Network

European Association for Innovation in Local Development (AEIDL)

Die vorstehende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung der Verfasserin der Stellungnahme erstellt.

Wenn natürliche Personen in der Liste namentlich, mit ihrer Funktion oder mit beidem genannt werden, erklärt die Verfasserin der Stellungnahme, dass sie den betroffenen natürlichen Personen die Erklärung zum Datenschutz Nr. 484 des Europäischen Parlaments (https://www.europarl.europa.eu/data-protect/index.do) vorgelegt hat, in der die Bedingungen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die mit dieser Verarbeitung verbundenen Rechte dargelegt sind.

 

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.4.2025

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Arno Bausemer, Sergio Berlato, Stefano Bonaccini, Mireia Borrás Pabón, Daniel Buda, Carmen Crespo Díaz, Ivan David, Valérie Deloge, Salvatore De Meo, Csaba Dömötör, Paulo Do Nascimento Cabral, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Maria Grapini, Cristina Guarda, Martin Häusling, Krzysztof Hetman, Elsi Katainen, Stefan Köhler, Tomáš Kubín, Camilla Laureti, Norbert Lins, Cristina Maestre, Maria Noichl, Gilles Pennelle, André Rodrigues, Bert-Jan Ruissen, Arash Saeidi, Eric Sargiacomo, Christine Singer, Raffaele Stancanelli, Anna Strolenberg, Pekka Toveri, Jessika Van Leeuwen, Veronika Vrecionová, Thomas Waitz, Maria Walsh

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Benoit Cassart, Annalisa Corrado, Ton Diepeveen, Charles Goerens, Kateřina Konečná, Ciaran Mullooly, Elena Sancho Murillo, Christine Schneider, Francesco Ventola, Marta Wcisło

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

44

+

ECR

Sergio Berlato, Bert-Jan Ruissen, Francesco Ventola, Veronika Vrecionová

ESN

Arno Bausemer

NI

Kateřina Konečná

PSA

Daniel Buda, Carmen Crespo Díaz, Salvatore De Meo, Paulo Do Nascimento Cabral, Herbert Dorfmann, Krzysztof Hetman, Stefan Köhler, Norbert Lins, Christine Schneider, Pekka Toveri, Jessika Van Leeuwen, Maria Walsh, Marta Wcisło

PfE

Valérie Deloge, Csaba Dömötör, Tomáš Kubín, Gilles Pennelle, Raffaele Stancanelli

Renew

Benoit Cassart, Charles Goerens, Elsi Katainen, Ciaran Mullooly, Christine Singer

S&D

Stefano Bonaccini, Annalisa Corrado, Maria Grapini, Camilla Laureti, Cristina Maestre, Maria Noichl, André Rodrigues, Elena Sancho Murillo, Eric Sargiacomo

The Left

Luke Ming Flanagan, Arash Saeidi

Verts/ALE

Cristina Guarda, Martin Häusling, Anna Strolenberg, Thomas Waitz

 

0

-

 

 

 

2

0

ESN

Ivan David

PfE

Mireia Borrás Pabón

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.5.2025

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Fredis Beleris, Gordan Bosanac, Irmhild Boßdorf, Daniel Buda, Andi Cristea, Tamás Deutsch, Christian Doleschal, Klara Dostalova, Raquel García Hermida-Van Der Walle, Gabriella Gerzsenyi, Sérgio Gonçalves, Krzysztof Hetman, Ľubica Karvašová, Elsi Katainen, Isabelle Le Callennec, Nora Mebarek, Dan-Ştefan Motreanu, Ciaran Mullooly, Elena Nevado del Campo, Andrey Novakov, Valentina Palmisano, Sabrina Repp, Marcos Ros Sempere, Antonella Sberna, Mārtiņš Staķis, Raffaele Topo, Francesco Ventola

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marie-Luce Brasier-Clain, Paulo Do Nascimento Cabral, Matthias Ecke, Sofie Eriksson, Cristina Guarda, Elena Kountoura, Denis Nesci, Jacek Protas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Catherine Griset, Francesco Torselli, Séverine Werbrouck

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

37

+

ECR

Denis Nesci, Antonella Sberna, Francesco Torselli, Francesco Ventola

PPE

Fredis Beleris, Daniel Buda, Christian Doleschal, Paulo Do Nascimento Cabral, Gabriella Gerzsenyi, Krzysztof Hetman, Isabelle Le Callennec, Dan-Ştefan Motreanu, Elena Nevado del Campo, Andrey Novakov, Jacek Protas

PfE

Marie-Luce Brasier-Clain, Tamás Deutsch, Klara Dostalova, Catherine Griset, Séverine Werbrouck

Renew

Raquel García Hermida-Van Der Walle, Ľubica Karvašová, Elsi Katainen, Ciaran Mullooly

S&D

Andi Cristea, Matthias Ecke, Sofie Eriksson, Sérgio Gonçalves, Nora Mebarek, Sabrina Repp, Marcos Ros Sempere, Raffaele Topo

The Left

Elena Kountoura, Valentina Palmisano

Verts/ALE

Gordan Bosanac, Cristina Guarda, Mārtiņš Staķis

 

0

-

 

 

 

1

0

ESN

Irmhild Boßdorf

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2025
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