BERICHT über den Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte

9.12.2025 - (2025/2133(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Johan Danielsson


Verfahren : 2025/2133(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A10-0256/2025
Eingereichte Texte :
A10-0256/2025
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte

(2025/2133(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Artikel 16 und 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte,

 unter Hinweis auf die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen[1] in der durch die Richtlinie (EU) 2018/957 geänderten Fassung,

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)[2],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2024/1712 geänderten Fassung[3],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen[4] (Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber),

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG[5],

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859[6],

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 30. April 2024 über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (COM(2024)0320),

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 26. Mai 2025 mit dem Titel „Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)“ (COM(2025)0256),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 Arbeitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt“ (COM(2021)0323), einschließlich des Ansatzes „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU,

 unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission vom Mai 2020 mit dem Titel „Making Socially Responsible Public Procurement Work – 71 Good Practice Cases“ (Wie die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge gelingt – 71 Fallbeispiele für bewährte Verfahren)[7],

 unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Arbeitsbehörde aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Posting of third-country nationals: Contracting chains, recruitment patterns, and enforcement issues“ (Entsendung von Drittstaatsangehörigen: Auftragsketten, Einstellungsmuster und Durchsetzungsfragen)[8],

 unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Arbeitsbehörde vom Februar 2023 mit dem Titel „Cooperation practices, possibilites and challenges between Member States – specifically in relation to the posting of third-country nationals“ (Praxis, Möglichkeiten und Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere in Bezug auf die Entsendung von Drittstaatsangehörigen)[9],

 unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 20. September 2023 mit dem Titel „Construction sector: Issues in information provision, enforcement of labour mobility law, social security coordination regulations, and cooperation between Member States“ (Baugewerbe: Fragen in Bezug auf die Informationsbereitstellung, die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Arbeitskräftemobilität, die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten)[10],

 unter Hinweis auf den Bericht von Europol vom Dezember 2024 mit dem Titel „Leveraging legitimacy: How the EU‘s most threatening criminal networks abuse business structures“ (Legitimität ausgenutzt: Wie die bedrohlichsten kriminellen Netze in der EU legale Unternehmensstrukturen missbräuchlich nutzen),

 unter Hinweis auf Artikel 10 der „Guidelines on general principles of labour inspection“ (Leitlinien zu den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitsaufsicht) der IAO,

 unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen Nr. 181 von 1997 über private Arbeitsvermittler,

 unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen Nr. 167 von 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2021 zur Einführung eines europäischen Sozialversicherungsausweises zur Verbesserung der digitalen Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen und einer fairen Mobilität[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2025 zu sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen und zu dem notwendigen Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2024 zu der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde[13],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2025 zu der Vergabe öffentlicher Aufträge[14],

 unter Hinweis auf die Erklärung von La Hulpe vom 16. April 2024 zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,

 unter Hinweis auf die „Dreigliedrige Erklärung für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog“ des Gipfeltreffens der Sozialpartner vom 31. Januar 2024 in Val Duchesse,

 unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 31. Januar 2013 zu dem Thema „Unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa“ (COM(2013)0037),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),

 unter Hinweis auf die sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen von Eurofound,

  unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),

 unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – speed, security, solidarity: empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) (Letta-Bericht),

 unter Hinweis auf das Positionspapier der Niederlande, Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Italiens, Lettlands und Luxemburgs vom 14. Februar 2025 zu den politischen Prioritäten der EU für die Kommission während des Zeitraums 2024-2029 und zur fairen Entsendung von Drittstaatsangehörigen,

 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 5. April 2017 in der Rechtssache C-298/15, „Borta“ UAB/Klaipėdos valstybinio jūrų uosto direkcija VĮ,[15] im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge,

 unter Hinweis auf die nationalen Strategien zum Vorgehen gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften, Zwangsarbeit und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit[16],

 gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A10-0256/2025),

A. in der Erwägung, dass gemäß dem Grundsatz 5 der Europäischen Säule sozialer Rechte Arbeitnehmer ungeachtet der Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses das Recht auf faire und gleiche Behandlung im Hinblick auf Arbeitsbedingungen sowie den Zugang zu sozialem Schutz und Fortbildung haben; in der Erwägung, dass damit auch darauf hingewiesen wird, dass Beschäftigungsverhältnisse, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen, verhindert werden sollten;

B. in der Erwägung, dass der grenzüberschreitende freie Dienstleistungsverkehr eines der vier Grundprinzipien des Binnenmarkts ist und dass die Vergabe von Unteraufträgen Teil der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit ist; in der Erwägung, dass die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessern muss, damit Unternehmen florieren können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen muss; in der Erwägung, dass sie auch klare und verhältnismäßige Vorschriften schaffen muss, die keine unnötigen Belastungen mit sich bringen, und die Durchsetzung stärken muss;

C. in der Erwägung, dass die Ausbeutung und der Missbrauch von Arbeitskräften auf dem EU-Arbeitsmarkt ein ernstes Problem in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko darstellen, das in verschiedenen Formen zum Ausdruck kommt, darunter Arbeitskriminalität, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, illegale Arbeit, Schattenwirtschaft, Sozialdumping, Ausbeutung von Arbeitskräften und moderne Sklaverei;

D. in der Erwägung, dass in einigen Wirtschaftszweigen ein höheres Risiko der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften besteht, wie im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, in der Hausarbeit, im Verkehr und in der Logistik, in der Fleisch- und Lebensmittelverarbeitung, in der Reinigung sowie in der Betreuung und Pflege[17]; in der Erwägung, dass Frauen überproportional stark in untervergebener und vermittelter Arbeit vertreten sind, insbesondere in den Bereichen Pflege und Betreuung, Reinigung und Gastgewerbe;

E. in der Erwägung, dass die Folgen der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften sich nicht darauf beschränken, dass Arbeitskräfte unfairen und unsicheren Arbeitsbedingungen, unzureichenden Löhnen, mangelhaften Wohnverhältnissen und prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt sind, da sie sich auch auf Unternehmen, insbesondere KMU, auswirken, die unlauterem Wettbewerb und Verzerrungen des Binnenmarktes ausgesetzt sind;

F. in der Erwägung, dass Europol betont, dass 86 % der gefährlichsten kriminellen Netze im Rahmen ihrer kriminellen Tätigkeiten legale Unternehmensstrukturen nutzen, was eine ernsthafte Bedrohung für den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt darstellt; in der Erwägung, dass Analysen der Kommission sowie operative Erkenntnisse der ELA ein erhöhtes Risiko der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften im Zusammenhang mit langen und komplexen Unterauftragsketten sowie betrügerischen Formen der Vermittlung von Arbeitskräften aufzeigen[18];

G. in der Erwägung, dass die meisten Wirtschaftszweige, in denen ein hohes Risiko einer Ausbeutung von Arbeitskräften besteht, als gemeinsame Variable eine hohe Arbeitsintensität aufweisen, während gleichzeitig lange und komplexe vertikale und horizontale[19] Unterauftragsketten bestehen, was die Transparenz, die Rolle der Sozialpartner, die geltenden Tarifverträge und die Demokratie am Arbeitsplatz untergräbt; in der Erwägung, dass Wirtschaftszweige mit hohem Risiko häufig auch mit einer starken Abhängigkeit von Arbeitsvermittlern, entsandten Arbeitnehmern, mobilen Arbeitnehmern aus der EU und Drittstaatsangehörigen in Verbindung gebracht werden; in der Erwägung, dass einige nicht standardisierte Beschäftigungsformen und komplexe grenzüberschreitende Gestaltungen die Verantwortlichkeiten verwischen, die Aufklärungsarbeit behindern und die Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechts und von Tarifverträgen sowie die Kontrolle von Arbeitserlaubnissen, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerzahlungen und der Identität von Arbeitskräften erschweren können;

H. in der Erwägung, dass die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein wesentlicher Bestandteil der Ausbeutung der Arbeitskraft ist, welche das Konzept „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle untergräbt, das im von der Kommission ausgearbeiteten strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 festgelegt ist; in der Erwägung, dass das IAO-Übereinkommen Nr. 167 den Hauptauftragnehmern die Aufgabe überträgt, die Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu koordinieren;

I. in der Erwägung, dass das Vorhandensein betrügerischer und krimineller Akteure an europäischen Arbeitsplätzen auch Sicherheitsrisiken mit sich bringt, insbesondere wenn kritische Wirtschaftszweige wie Verkehr und Logistik, Baugewerbe, Energie und Gesundheitswesen oder Tätigkeiten mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen, insbesondere Reinigung und Wartung, betroffen sind;

J. in der Erwägung, dass die Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten laut der Kommission[20] und einem Bericht zu einer Fallstudie der Europäischen Arbeitsbehörde[21] zunimmt und es sich bei jedem vierten entsandten Arbeitnehmer um einen Drittstaatsangehörigen handelt; in der Erwägung, dass mobile Arbeitnehmer und Wanderarbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmer aus Drittstaaten, besonders anfällig für die Ausbeutung von Arbeitskraft und arbeitsbezogene Kriminalität sind und sich häufig in einer Spirale der Abhängigkeit von Visa, überhöhten Einstellungsgebühren, Reisevorkehrungen und Unterbringung befinden; in der Erwägung, dass Drittstaatsangehörige tendenziell weniger geneigt sind, sich zu organisieren und einer Gewerkschaft beizutreten, und größere Schwierigkeiten beim Zugang zum Justizsystem und bei der Verteidigung ihrer Rechte haben;

K. in der Erwägung, dass die betrügerische Praxis der „Einstellung zum Zwecke der Entsendung“ zunimmt, bei der Drittstaatsangehörige nicht eingestellt werden, um im Beschäftigungsmitgliedstaat zu arbeiten, sondern ausschließlich zum Zweck der Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat; in der Erwägung, dass die Europäische Arbeitsbehörde dies als eine wachsende Herausforderung im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften identifiziert hat[22];

L. in der Erwägung, dass die horizontale und vertikale Vergabe von Unteraufträgen in vielen Wirtschaftszweigen eine wesentliche Praxis darstellt, insbesondere im Hinblick auf Großprojekte, da sie den flexiblen Zugang zu spezialisiertem Fachwissen erleichtert und spezifischen Bedürfnissen auf kosteneffiziente Weise Rechnung trägt; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt ist, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen einen Mehrwert für die öffentlichen Auftraggeber schaffen und Effizienz und Innovation steigern kann, insbesondere in Wirtschaftszweigen, die im globalen Wettbewerb stehen; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen nicht grundsätzlich problematisch ist, insbesondere wenn spezifische Kompetenzen erforderlich sind; in der Erwägung, dass eine gut funktionierende Unterauftragsvergabe wichtig für einen fairen Wettbewerb in der EU ist und davon insbesondere KMU profitieren; in der Erwägung, dass der Umfang der Vergabe von Unteraufträgen je nach Wirtschaftszweig und Unternehmen sehr unterschiedlich ist;

M. in der Erwägung, dass durch lange und komplexe Unterauftragsketten allerdings der faire Wettbewerb verzerrt und die Rechenschaftspflicht verschleiert werden kann und die Rechte der Arbeitskräfte untergraben und die Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Ausbeutung von Arbeitskräften, krimineller Unterwanderung und der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zunehmen können, insbesondere in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko und in grenzüberschreitenden Situationen; in der Erwägung, dass es in bestimmten Fällen durch einen Mangel an Transparenz und Aufsicht bei erweiterten Vereinbarungen über die Vergabe von Unteraufträgen für die öffentlichen Auftraggeber schwieriger sein kann, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der EU und des nationalen Rechts sicherzustellen;

N. in der Erwägung, dass sich ausbeuterische Arbeitsmodelle häufig mit umweltgefährdenden Praktiken überschneiden[23];

O. in der Erwägung, dass die Praxis der Auslagerung von Kerntätigkeiten zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten führen und Vorteile durch die Verteilung von Risiken und Verantwortlichkeiten mit sich bringen kann; in der Erwägung, dass diese Praxis von einigen Unternehmen als Geschäftsmodell genutzt wird, was unter anderem zu einem Wettlauf um die niedrigsten Löhne, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und unlauterem Wettbewerb führt;

P. in der Erwägung, dass Vorschriften, die die Vergabe von Unteraufträgen einschränken, Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten von Unternehmen haben könnten, insbesondere in Wirtschaftszweigen, in denen globaler Wettbewerb herrscht; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen gegen die Notwendigkeit abgewogen werden müssen, KMU zu schützen, die in Wirtschaftszweigen tätig sind, in denen das Risiko einer missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen gering ist und es im Gegensatz zu Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko nicht notwendig ist, Unterauftragsketten einzuschränken; in der Erwägung, dass die gesamtschuldnerische Haftung in Unterauftragsketten beiden Zielen dient, indem sie einerseits ausgebeuteten Arbeitnehmern Regressmöglichkeiten bietet und andererseits für die Auftragnehmer in der gesamten Kette Anreize schafft, die Dauer und Komplexität der Unterauftragsvergabe freiwillig zu begrenzen;

Q. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen haben, durch die in bestimmten Wirtschaftszweigen[24] die Länge von Unterauftragsketten beschränkt oder die Vergabe von Unteraufträgen vollständig verboten wird, wodurch sich die Anzahl der direkt beschäftigten Arbeitnehmer erhöht hat; in der Erwägung, dass die Kommission der Auffassung ist, dass die Begrenzung der Anzahl der Ebenen in Unterauftragsketten und/oder die Ausweitung der Haftung für Unteraufträge auf die gesamte Kette den Mitgliedstaaten als den wichtigsten für die Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern verantwortlichen Akteuren und gegebenenfalls den Sozialpartnern dabei helfen könnte, die Transparenz und Haftung in Unterauftragsketten auf verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Weise zu erhöhen[25]; in der Erwägung, dass einige Unternehmen die Länge ihrer Unterauftragsketten freiwillig begrenzt haben;

R. in der Erwägung, dass die Praxis der Vermittlung von Arbeitskräften im EU-Recht mit Ausnahme der Leiharbeit[26] nicht definiert ist; in der Erwägung, dass die Arbeitsvermittlung unterschiedliche Formen annehmen kann, von etablierten Unternehmen bis hin zu einzelnen Anwerbern; in der Erwägung, dass sich sogar informelle Vermittler oder als „Gangmaster“ bezeichnete Arbeitsvermittler als Arbeitsvermittler ausgeben können;

S. in der Erwägung, dass unlautere Handelspraktiken, einschließlich des Einkaufs unter den Kosten einer nachhaltigen Produktion, der Vorgabe kurzer Lieferzeiten sowie verspäteter Zahlungen, als Hauptfaktoren für die missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen ermittelt wurden; in der Erwägung, dass KMU, die über Unteraufträge an öffentlichen Aufträgen beteiligt sind, häufig unter den verspäteten Zahlungen der Hauptauftragnehmer leiden;

T. in der Erwägung, dass in Wirtschaftszweigen, in denen es häufig zur Vergabe von Unteraufträgen kommt, die Praxis, dass Arbeitnehmer die für sie geltenden Rechte und Arbeitsbedingungen behalten, wenn sie aufgrund eines Wechsels des Auftragsnehmers übernommen werden, eine wesentliche Schutzvorkehrung darstellt, um die Stabilität von Arbeitsplätzen sicherzustellen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten und Sozialdumping zu verhindern;

U. in der Erwägung, dass einige Fälle unregulierter oder verdeckter Arbeitsvermittler dazu genutzt werden, das Arbeitsrecht und die Verantwortung der Arbeitgeber zu verschleiern und zu umgehen, insbesondere in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko; in der Erwägung, dass missbräuchliche Praktiken bei der Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften oft mit der Verfälschung oder Vorenthaltung von Informationen, der Nichterstellung schriftlicher Verträge, der Erhebung unrechtmäßiger Vermittlungsgebühren, dem Abzug überhöhter Unterkunftskosten vom Lohn, der Erhebung von Gebühren für Transport, Ausbildung, Ausrüstung oder Arbeitsgenehmigungen, der Einziehung von Reisepässen oder der Ausbeutung durch Zwangsarbeit sowie der Unterdrückung gewerkschaftlicher Aktivitäten einhergehen; in der Erwägung, dass bessere und gezieltere Arbeitsinspektionen dazu beitragen können, gegen solche Verstöße vorzugehen;

V. in der Erwägung, dass mehrere EU-Länder als Reaktion auf diese Herausforderungen nationale Aktionspläne und Strategien zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften angenommen haben, einschließlich durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs in Unterauftragsketten und durch Arbeitsvermittler[27];

W. in der Erwägung, dass die Sozialpartner auf EU-, nationaler und lokaler Ebene sowie auf Branchenebene und branchenübergreifender Ebene als Reaktion auf diese Herausforderungen Maßnahmen ergriffen haben, um Probleme im Zusammenhang mit missbräuchlicher Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung anzugehen, unter anderem durch Tarifverhandlungen sowie gemeinsame Initiativen zum Schutz der seriösen Unternehmen und zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte;

X. in der Erwägung, dass es bereits spezifische Rechtsvorschriften zur Regelung der Unterauftragsvergabe in der Zivilluftfahrt gibt, darunter das Leasing von Luftfahrzeugen samt Besatzung, Wartung und Versicherung, das als „Wet-Leasing“ bezeichnet wird; in der Erwägung, dass die Nutzung von Wet-Leasing zugenommen hat, auch über seinen vorgesehenen Verwendungszweck hinaus, nämlich der Deckung von Kapazitätsengpässen in Spitzenzeiten; in der Erwägung, dass die Kommission die Probleme im Zusammenhang mit dem Wet-Leasing bei der anstehenden Überarbeitung der Verordnung über Luftverkehrsdienste angehen sollte[28];

Y. in der Erwägung, dass die Kommission das norwegische Skien-Modell[29] hervorhebt, das gemeinsam von der Gemeinde Skien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden entwickelt wurde, und das strenge Beschränkungen für lange Unterauftragsketten sowie eine Vorabgenehmigung für Zeitarbeitskräfte vorsieht, um die Rechenschaftspflicht und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko sicherzustellen;

Z. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Sozialpartner in der Erklärung von La Hulpe verpflichtet haben, Maßnahmen in den Bereichen Unterauftragsvergabe und Leiharbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie sich bewusst sind, dass diese beiden Phänomene gemeinsame Herausforderungen für die europäischen Arbeitsmärkte darstellen; in der Erwägung, dass im Letta-Bericht betont wird, dass die Unterauftragsvergabe dringend geregelt werden muss, um Ausbeutung und Missbrauch zu verhindern; in der Erwägung, dass in dem Bericht warnend darauf hingewiesen wird, dass unkontrollierte Unterauftragsketten zu einer Aushöhlung der Arbeitsnormen, zu Sozialdumping und zur Untergrabung des fairen Wettbewerbs sowie zu Verstößen gegen Gesundheitsschutz- und Sicherheitspflichten führen können;

AA. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 2014/67/EU verpflichtet sind, die Haftung für Unteraufträge im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern im Baugewerbe einzuführen, und dass Artikel 12 Absatz 1 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, diese Haftung auf andere Wirtschaftszweige auszuweiten und strengere Haftungsvorschriften festzulegen;

AB. in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten einige Vorschriften in Bezug auf die Regulierung von Unterauftragsketten und Arbeitsvermittlern erlassen haben; in der Erwägung, dass der Grad der Regulierung jedoch erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen variiert, was zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führt; in der Erwägung, dass aufgrund unterschiedlicher Auslegungen in Bezug auf die Anwendung der Binnenmarktvorschriften auf die Regulierung von Unterauftragsketten und Arbeitsvermittlern weiterhin Herausforderungen bestehen; in der Erwägung, dass die Richtlinie 2014/24/EU den öffentlichen Auftraggebern keine ausreichenden Instrumente bietet, um gegen die Nichterfüllung öffentlicher Aufträge vorzugehen, und in einigen Fällen Behörden, die proaktive Maßnahmen ergreifen möchten, sogar im Wege steht;

AC. in der Erwägung, dass die Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Menschenhandel und Ausbeutung von Arbeitskräften eine strenge Arbeitsaufsicht, grenzüberschreitende Kontrollen sowie eine wirksame Zulassung oder Registrierung von Arbeitsvermittlern erfordert; in der Erwägung, dass die Durchsetzung der geltenden Vorschriften und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten dazu beitragen können, Probleme im Zusammenhang mit missbräuchlichen Formen der Unterauftragsvergabe und der Vermittlung von Arbeitskräften anzugehen;

Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitskräften

1. betont, dass ein umfassender Ansatz der EU zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften, einschließlich illegaler Arbeit und der damit verbundenen organisierten Kriminalität, sowie missbräuchlicher Geschäftspraktiken, insbesondere der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen und Arbeitsvermittlung, erforderlich ist; fordert daher eine EU-Strategie zur Bekämpfung dieser Probleme, deren Auswirkungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Branche zu Branche unterschiedlich sein können; betont, dass die Ausbeutung von Arbeitskräften nicht nur eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte sowie der Menschenrechte darstellt, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen untergräbt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusicherung der Kommission, 2026 ein Paket für eine faire Mobilität vorzulegen; weist darauf hin, dass die übergeordneten Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, Vereinfachung zu erzielen und unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen, nicht zu einem geringeren Schutz der Arbeitskräfte führen dürfen; betont, dass das derzeitige Arbeitsrecht stärker durchgesetzt werden muss, um einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmerrechte und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen;

2. weist auf die Herausforderungen hin, mit denen einige Mitgliedstaaten bei der Regulierung der Vergabe von Unteraufträgen auf nationaler Ebene, beispielsweise durch die Begrenzung der Länge von Unterauftragsketten, gesamtschuldnerische Haftung und Anforderungen hinsichtlich direkter Beschäftigung, aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Binnenmarktvorschriften konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zu präzisieren, Rechtsvorschriften zu erlassen, die verhältnismäßig sind, um die sich aus langen und komplexen Unterauftragsketten ergebenden Risiken und Probleme anzugehen; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften zu verstärken;

3. weist auf seine Entschließung zu den sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen hin, in der die Kommission aufgefordert wird, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Ausarbeitung einer Rahmenrichtlinie in Erwägung zu ziehen, um die Herausforderungen und komplexen Faktoren im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Arbeitgeber im Hinblick auf Unterauftragsketten und Arbeitnehmervermittlern in Europa anzugehen, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Achtung der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen, Maßnahmen zur Regulierung der Rolle von Arbeitnehmervermittlern, bei denen es sich nicht um Leiharbeitsunternehmen handelt, darin aufzunehmen und einen allgemeinen EU-Rechtsrahmen einzuführen, mit dem die Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt und die gesamtschuldnerische Haftung entlang der Unterauftragskette sichergestellt wird;

4. fordert die Kommission erneut auf, zwecks Beendigung der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen und zwecks Schutzes der Arbeitnehmerrechte die Transparenz und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Lieferkette zu stärken und die Einführung einer klar definierten Regelung für die gesamtschuldnerische Haftung von Wirtschaftsteilnehmern und Unterauftragnehmern sowie zur Sicherstellung der Transparenz in Bezug auf die beteiligten Unterauftragnehmer und den Anteil des Auftrags, den der jeweilige Auftragnehmer an Unterauftragnehmer weiterzugeben plant, zu prüfen[30];

5. betont, dass jede Initiative auf EU-Ebene zum Vorgehen gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften und komplexe Unterauftragsketten den bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten Rechnung tragen, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, einschließlich der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog in Europa (CDSS), entwickelt werden und auf die besonderen branchenspezifischen Gegebenheiten zugeschnitten werden sollte; weist darauf hin, dass alle branchenspezifischen Maßnahmen und Initiativen, einschließlich jener zur gesamtschuldnerischen Haftung in Hochrisikobranchen, mit dem EU-Recht im Einklang stehen müssen und keine unnötigen Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten schaffen dürfen; betont, dass branchenspezifische Maßnahmen und Initiativen auch geringere regulatorische Anforderungen an Unternehmen in Wirtschaftszweigen mit geringem Risiko vorsehen können;

6. weist darauf hin, dass das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung ein Mittel ist, sicherzustellen, dass der Hauptauftragnehmer die Gesamtverantwortung für die innerhalb der gesamten Unterauftragskette erbrachten Dienstleistungen trägt; ist der Ansicht, dass durch dieses Prinzip sichergestellt werden kann, dass Qualität, Leistung und die Einhaltung der Arbeits-, Sozial- und Sicherheitsstandards auf jeder Ebene der Unterauftragskette vertraglich garantiert sind; stellt fest, dass mehrere Mitgliedstaaten beschlossen haben, für Unterauftragsketten Haftungsvorschriften festzulegen, die strenger sind als das in Artikel 12 der Richtlinie 2014/67/EU vorgegebene Mindestmaß;

7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen – auch als „finanzielle Unterauftragsvergabe“ bezeichnete – Praktiken vorzugehen, bei denen der Hauptauftragnehmer die gesamte Arbeit an Unterauftragnehmer vergibt, ohne selbst Arbeit durchzuführen; betont, dass Hauptauftragnehmer einen festgelegten Anteil eines Vertrags selbst ausführen sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang erneut auf, die Auswirkungen öffentlicher Aufträge zu bewerten, die hauptsächlich von direkten Angestellten des erfolgreichen Bieters ausgeführt werden, und vertritt die Auffassung, dass Unternehmen mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge dazu angehalten werden sollten, über ausreichend internes Personal zu verfügen, um die Projekte durchzuführen, für die sie einen öffentlichen Auftrag erhalten[31];

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen illegale Praktiken in Unterauftragsketten vorzugehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie faire und sichere Arbeitsbedingungen sicherzustellen; spricht sich in diesem Zusammenhang für direkte Beschäftigungsverhältnisse in Hochrisikobranchen aus, sofern dies umsetzbar, gerechtfertigt und verhältnismäßig ist und auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie dem Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Rechte beruht; fordert die Kommission auf, einschlägige Vorschläge zugunsten direkter Beschäftigungsverhältnisse in ihr bevorstehendes Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze aufzunehmen;

9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Bestimmungen über das Gemeinwohl in die Vergabe öffentlicher Aufträge und in von der EU finanzierte Projekte zu fördern, wie z. B. die Verpflichtung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, zur Kompetenzentwicklung vor Ort oder zu Initiativen zur sozialen Inklusion beizutragen, wodurch positive Übertragungseffekte aus öffentlichen Investitionen entstehen;

10. hebt hervor, dass nationale und regionale Initiativen, mit denen die Ebenen der Unterauftragsvergabe begrenzt werden, oft mit den Sozialpartnern gemeinsam auf den Weg gebracht wurden, unter anderem auch mit Vertretern von KMU; betont, dass solche Initiativen geachtet werden sollten und Beschränkungen der Unterauftragsvergabe verhältnismäßig sein müssen;

11. stellt fest, dass die Länge und Komplexität der Unterauftragsketten eine erhebliche Herausforderung für die Arbeitsaufsichtsbehörden im Hinblick auf die Feststellung der rechtlichen Verantwortung für Verstöße gegen das Arbeitsrecht darstellen, die angegangen werden muss; fordert die Kommission auf, einen Rahmen zur Beschränkung von Unterauftragsketten vorzuschlagen, bei dem der Schwerpunkt auf der Bewältigung von Problemen in Hochrisikobranchen liegen sollte;

12. betont, wie wichtig es ist, geschlechtersensible Bestimmungen in etwaige neue Rahmen aufzunehmen;

13. betont, dass die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern, einschließlich der CDSS, Hochrisikobranchen festlegen sollte, um die Fragmentierung des Binnenmarkts einzudämmen; betont, dass die Mitgliedstaaten die Kommission ersuchen können, ihnen zu gestatten, die gemeinsame Liste der Hochrisikobranchen erforderlichenfalls an ihre jeweilige spezifische nationale Situation anzupassen, um den bestmöglichen Ansatz zur Bekämpfung von missbräuchlicher Unterauftragsvergabe, Ausbeutung von Arbeitskräften und arbeitsbezogener Kriminalität sicherzustellen; betont, dass die Ermittlung und Anpassung von Hochrisikobranchen stets auf genauen und aktuellen Daten beruhen sollte;

14. stellt fest, dass die Vergabe von Unteraufträgen für Kerntätigkeiten zu fragmentierten und unsicheren Arbeitsplätzen, geringerer Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie einem höheren Risiko für Arbeitnehmer führen kann, längeren Arbeitszeiten, niedrigeren Löhnen und sonstigen Verstößen gegen das Arbeitsrecht sowie Arbeitsplatzunsicherheit und prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt zu sein[32]; betont, dass die Arbeitnehmervertreter gemäß der Richtlinie 2002/14/EG[33] über Entscheidungen, die wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Vertragsbeziehungen nach sich ziehen können, unterrichtet und dazu angehört werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Achtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung sowie für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Arbeitskräfte zu sorgen;

15. ist besorgt über die mangelnde Rechtsklarheit hinsichtlich der Unterscheidung zwischen echten und betrügerischen Entsendungen von Drittstaatsangehörigen sowie über die missbräuchliche Anwendung von EU-Rechtsvorschriften über die Erbringung von Dienstleistungen zur Umgehung von Rechtsvorschriften über die Migration sowie nationalem Arbeitsrecht; hebt hervor, dass durch betrügerische Entsendungen das soziale Gefüge des Binnenmarkts untergraben und die Lage der schutzbedürftigsten Menschen ausgenutzt wird; fordert die Kommission auf, im Einklang mit dem Letta-Bericht die Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, zu überprüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Entsendungen ohne eine echte Verbindung des Arbeitnehmers zu dem entsendenden Mitgliedstaat ein Ende zu setzen; weist auf das Gesamtfazit aus dem Letta-Bericht und dem Draghi-Berichts hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts gestärkt werden muss;

16. nimmt mit Besorgnis die Risiken zur Kenntnis, die mit der Entsendung von Arbeitnehmern verbunden sind, wenn diese mit missbräuchlichen Formen der Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung einhergeht; fordert die ELA auf, den Rückgriff auf Arbeitsvermittler bei der Entsendung von Arbeitnehmern zu untersuchen, einschließlich des Risikos, dass ein solches Vorgehen dazu genutzt wird, Verpflichtungen und Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen und Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu untergraben; fordert die Kommission auf, mögliche missbräuchliche Anwendungen der Richtlinie über Leiharbeit[34] im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern anzugehen;

17. betont, dass Unterkünfte, die einer Arbeitskraft von einem Arbeitgeber oder einem Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt werden, den geltenden Qualitäts-, Hygiene- und Sicherheitsstandards entsprechen müssen; betont, dass die Miete für solche Unterkünfte verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein muss; fordert, dass Inspektionen von Unterkünften in Hochrisikobranchen Teil der Arbeitsaufsicht werden, um zu verhindern, dass Arbeitgeber oder Vermittler Arbeitskräften entwürdigende, unsichere oder überfüllte Unterkünfte zur Verfügung stellen; betont, dass vertragliche Bestimmungen über die Unterbringung einer Arbeitskraft nicht zu prekären Wohnverhältnissen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führen dürfen;

18. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die effiziente Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern sicherzustellen; weist darauf hin, dass die EU eine Reihe von Rechtsinstrumenten angenommen hat, um gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften und illegale Arbeit vorzugehen, deren Durchsetzung auf nationaler Ebene verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um die effiziente und wirksame Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsinstrumente durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die die geltenden EU-Rechtsvorschriften nicht einhalten;

19. betont, dass ein EU-Rahmen für Mindestanforderungen an die Tätigkeit von Arbeitsvermittlern geschaffen werden muss, um ihre Rechenschaftspflicht, ihre Transparenzverpflichtungen und die Einhaltung von Mindestanforderungen und Qualitätsstandards im Einklang mit dem Übereinkommen Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation über private Arbeitsvermittler zu stärken; betont den Mehrwert öffentlicher, interoperabler Register zugelassener Arbeitsvermittler; betont, dass jede Zulassung oder Registrierung Mindestintegritätskriterien unterliegen sollte; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der nationalen Verfahren und Rechtsvorschriften in Bezug auf Arbeitsvermittler vorzunehmen und sicherzustellen, dass in der EU tätige Arbeitsvermittler weder Gebühren erheben noch Kosten ganz oder teilweise an die Arbeitskräfte weitergeben, sei es direkt oder indirekt; betont, dass Arbeitnehmervermittler, die gegen geltendes Recht oder Tarifverträge verstoßen, mit abschreckenden Sanktionen belegt werden sollten, indem sie etwa aus öffentlichen Registern gestrichen und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden;

20. fordert, dass bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge dafür gesorgt wird, dass mit den Ausschlusskriterien bestimmte branchenspezifische Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und krimineller Unterwanderung besser angegangen werden können; betont, dass in den verschiedene Branchen gesonderte, genau zugeschnittene Ausschlusskriterien erforderlich sind, die den spezifischen Schwachstellen der jeweiligen Branchen Rechnung tragen; betont, dass öffentliche Auftraggeber befugt sein sollten, die Vergabeverfahren anzupassen, um kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen und dagegen vorzugehen; hebt hervor, dass die Bestimmungen im Zusammenhang mit Ausschlussgründen gestrafft werden sollten, um für mehr Effizienz und Vereinfachung zu sorgen; betont, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer, der gegen die für ihn gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU geltenden umwelt- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt, wirksam von dem betreffenden Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollte;

21. hebt hervor, dass nationale Unternehmensregister und das europäische System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern für Unternehmen, die Informationen über Unterauftragnehmer suchen, für Gewerkschaften, die Tarifverhandlungen führen wollen, und für Durchsetzungsbehörden von Wert sind; bedauert, dass der Umfang der in den nationalen Unternehmensregistern verfügbaren Informationen sehr unterschiedlich ist; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, wie der Umfang der öffentlich zugänglichen Informationen verbessert werden kann, und sich dabei auf die bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten zu stützen;

22. ist besorgt darüber, dass entsandte Arbeitnehmer und in Unterauftragsketten tätige Arbeitnehmer aufgrund fragmentierter Verantwortungsketten und unklarer Koordinierung insbesondere im Baugewerbe unverhältnismäßig hohen Risiken hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgesetzt sind; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Unterrichtung und Anhörung entsandter Arbeitnehmer und von in Unterauftragsketten tätigen Arbeitnehmern sowie die wirksame Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen gemäß dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation sind; hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, im nächsten strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die Rolle der Sozialpartner bei der Entwicklung von Instrumenten und Schulungen für Arbeitskräfte zu stärken und der Gesundheit am Arbeitsplatz zuträgliche Bedingungen weiter zu fördern; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Umsetzung von Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unterauftragsketten angemessen abdecken;

Durchsetzung und Kontrolle

23. weist auf die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der wirksamen Durchsetzung und der Transparenz bei der Bekämpfung krimineller Netzwerke hin, die mit arbeitsbezogener Kriminalität in Verbindung stehen; spricht sich in dieser Hinsicht für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der ELA, Europol, den nationalen Behörden und den Sozialpartnern aus; hebt hervor, dass wirksame und gut ausgestattete Systeme zur Durchsetzung notwendig sind, um gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften vorzugehen und einen fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts zu fördern; betont, dass gegen die missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen vorgegangen werden muss, bei der fingierte Konstrukte wie Briefkastenfirmen und Schein-Leiharbeit über Agenturen zum Einsatz kommen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2009/52/EG sicherstellen müssen, dass wirksame und angemessene Inspektionen durchgeführt werden, um die Beschäftigung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu kontrollieren, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die ordnungsgemäße Durchsetzung zu sorgen;

24. begrüßt den Bericht der Kommission über die Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde und bekräftigt seine an die Kommission gerichtete Forderung[35], das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde erheblich zu stärken, indem sie befugt wird, mutmaßliche Verstöße der arbeitsrechtlichen EU-Rechtsvorschriften zu untersuchen und von sich aus Inspektionen in grenzüberschreitenden Fällen einzuleiten und durchzuführen, und indem das Mandat der Behörde auf die Arbeitsmobilität von Drittstaatsangehörigen ausgeweitet wird und ausreichende Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden; betont, dass die Vorschriften und Kontrollverfahren im Bereich der Arbeitsmobilität, unter anderem hinsichtlich einheitlicher Kontrollstandards und eines besseren Informationsaustauschs, unter der Leitung der ELA weiter angepasst und vereinfacht werden müssen; empfiehlt die Einrichtung branchenspezifischer Durchsetzungsstellen innerhalb der ELA, insbesondere für Bauwesen, Verkehr und Landwirtschaft, und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern in den jeweiligen Branchen;

25. betont die entscheidende Rolle von Arbeitsinspektionen sowohl bei der Aufdeckung und Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitskräften als auch im Hinblick auf die allgemeine Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Personal für die Inspektionen sowie ihre Unterstützung der Arbeitsaufsichtsbehörden zu erhöhen; weist darauf hin, dass mit der Richtlinie 2006/22/EG[36] bereits Mindestvorschriften für die Überprüfung der Einhaltung von Sozialvorschriften im Kraftverkehr eingeführt wurden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Qualität und Häufigkeit der Arbeitsinspektionen zu verbessern und im Einklang mit dem Richtwert der Internationalen Arbeitsorganisation von mindestens einem Arbeitsaufsichtsbeamten pro 10 000 Arbeitnehmern eine angemessene Mindestkapazität bei der Arbeitsaufsicht sicherzustellen; betont, dass Beschwerdemechanismen trotz ihrer Bedeutung für die Einleitung gezielter Inspektionen nach wie vor unzureichend genutzt werden und insbesondere mobilen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Drittstaaten nicht zugänglich sind; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2009/52/EG sicherstellen müssen, dass es wirksame Mechanismen gibt, über die illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige Beschwerde gegen ihre Arbeitgeber einreichen können;

26. betont, wie wichtig genaue und aktuelle Daten sind; weist darauf hin, dass der Umfang der Informationen über die Zusammensetzung der Unterauftragsketten und arbeitsbezogene Kriminalität in Europa unterschiedlich ist und dass dies sowohl für die Durchsetzung als auch für die Politikgestaltung eine Herausforderung darstellt; fordert die Kommission auf, hier die Datenerhebung zu verbessern, und hebt die Rolle der ELA bei der Bereitstellung zuverlässiger Informationen über allgemeine Entwicklungen und missbräuchliches Verhalten in grenzüberschreitenden Situationen hervor;

27. hebt den Erfolg von Initiativen zur Identifizierung am Arbeitsplatz auf nationaler und sektoraler Ebene, wie z. B. von Sozialversicherungsausweisen, hervor; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das System des Europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS) Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2026 ist; bekräftigt seine Forderung[37], das ESSPASS rasch einzuführen und den Schutz sowie die digitale Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen und einer fairen Mobilität zu verbessern, einschließlich der Überprüfung und des Austauschs von Informationen zwischen Durchsetzungsbehörden in Echtzeit; fordert die Integration des ESSPASS in nationale und sektorale Arbeitskartensysteme, um die Interoperabilität sicherzustellen und Störungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen; betont, dass das ESSPASS unnötigen Verwaltungsaufwand verringern, die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen mit minimalen Befolgungskosten für KMU vereinfachen und die ELA und die nationalen Behörden bei der Bekämpfung von missbräuchlichen Praktiken und kriminellen Aktivitäten unterstützen sollte; betont, wie wichtig eine starke Datensicherheit und ein starker Datenschutz für das ESSPASS sowie die Einbeziehung der Sozialpartner in die Gestaltung und die Einführung des Systems sind; weist zudem auf die laufende Umsetzung anderer EU-Rechtsrahmen hin, etwa für die Brieftasche für die Digitale Identität, die dazu beitragen könnten, die Möglichkeiten der Behörden zu verbessern, gegen kriminelles Verhalten vorzugehen, ohne KMU zu belasten oder die Kosten für die Verbraucher zu erhöhen;

Sanktionierung der Ausbeutung von Arbeitskräften

28. stellt mit Besorgnis fest, dass Personen, denen in einem Mitgliedstaat ein Handelsverbot auferlegt wurde, nationale Beschränkungen umgehen können, indem sie ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat anmelden und betreiben, wodurch die Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften im gesamten Binnenmarkt untergraben wird; fordert die Kommission auf, für einen wirksameren Informationsaustausch und eine wirksamere Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten sowie für die gegenseitige Anerkennung von Handelsverboten und strafrechtlichen Sanktionen im Einklang mit den Verträgen zu sorgen, um die Umgehung von Beschränkungen zu verhindern; betont, wie wichtig die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und von Schutzmaßnahmen für ein faires Verfahren in diesem Zusammenhang ist; empfiehlt die Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) für den zeitnahen und sicheren Austausch einschlägiger Informationen unter den Mitgliedstaaten;

29. nimmt die Diskrepanzen in Bezug auf Straf- und Sanktionsregelungen zwischen den verschiedenen EU-Politikbereichen zur Kenntnis; betont, dass Strafen und Sanktionen für arbeitsbezogene Straftaten und Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte wirksam, abschreckend und der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes des Unternehmens sowie der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer angemessen sein müssen; fordert die Kommission auf, die Verknüpfung von Sanktionen mit der Größe oder dem Umsatz von Unternehmen zu prüfen, um für Verhältnismäßigkeit, Abschreckung und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; betont, dass ein Mechanismus erforderlich ist, mit dem ausstehende Zahlungen von Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Geldbußen und Schadensersatz in grenzüberschreitenden Fällen eingezogen werden;

30. hebt das Problem betrügerischer und krimineller Arbeitsmarktakteure hervor, die strategische Insolvenzen und Unternehmensaufgaben nutzen, um sich der Verantwortung für ausstehende Zahlungen und Sanktionen zu entziehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Probleme im Zusammenhang mit strategischen Insolvenzen und Unternehmensaufgaben, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, zu analysieren und die erforderlichen Initiativen anzustoßen, damit diese weniger häufig vorkommen;

31. weist darauf hin, dass die Verknüpfung der öffentlichen Ausgaben mit der Achtung der Arbeitnehmerrechte und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen eines der verfügbaren Mittel ist, um die missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen und arbeitsbezogene Kriminalität zu bekämpfen;

°

° °

32. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Arbeitskräfte in Bereichen wie dem Bauwesen, der Landwirtschaft, der Hausarbeit, dem Transport und der Logistik, der Fleisch- und Lebensmittelverarbeitung, der Reinigung, der Gastronomie sowie der Pflege und Betreuung bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft. Doch sind es in den meisten europäischen Ländern genau diese Wirtschaftszweige, in denen sich Missbrauch, Ausbeutung und unlauterer Wettbewerb hartnäckig halten, wodurch sowohl die Arbeitskräfte als auch rechtmäßige Unternehmen, vor allem KMU, Schaden nehmen.

In den vergangenen Jahren verdeutlichte eine Reihe tragischer Arbeitsunfälle in verschiedenen Mitgliedstaaten, welche Folgen es für die Menschen hat, wenn die Kontrolle darüber verloren geht, wer letztendlich für die Sicherstellung grundlegender Gesundheits-, Sicherheits- und Beschäftigungsstandards verantwortlich ist. Dies gab Anlass zu Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit, der Rückverfolgbarkeit und der Kontrolle der Arbeitsbedingungen.

Zugleich wies Europol warnend darauf hin, dass fast alle besonders bedrohlichen kriminellen Netze in Europa legale Unternehmensstrukturen nutzen, um Zugang zur europäischen Wirtschaft zu erhalten, wovon insbesondere der Logistikbereich, bargeldintensive Unternehmen und die Baubranche betroffen sind.

Die heutige Sicherheitslandschaft mit einer unzureichenden Kontrolle kann feindseligen Akteuren in die Hände spielen, deren Ziel es ist, an Informationen über kritische Infrastruktur zu gelangen oder diese zu stören oder sich Zugang zu sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen zu verschaffen.

Für die Ausbeutung von Arbeitskräften und die Risiken, die diese für europäische Arbeitsplätze birgt, gibt es nicht nur eine Ursache. Allerdings gibt es bestimmte Variablen, auf die wiederholt in nationalen und europäischen Studien sowie in Berichten von Durchsetzungsbehörden hingewiesen wird. Eine davon ist der zunehmende Rückgriff auf lange und komplexe Unterauftragsketten, eine weitere die missbräuchliche Arbeitsvermittlung. Diese beiden miteinander verbundenen Praktiken erschweren es den Behörden, das Eindringen von betrügerischen oder kriminellen Akteuren in einen Arbeitsplatz zu verhindern und aufzudecken.

Für viele Arbeitskräfte und Unternehmen ist das in der Praxis keine Überraschung. Die zunehmende Anzahl an Arbeitsplätzen, an denen keine angemessenen Kontrollen durchgeführt und Verantwortlichkeiten aufgeteilt, abgeschwächt und nach unten weitergegeben werden, sorgt schon seit vielen Jahren für Unzufriedenheit.

Als Reaktion auf diese Herausforderungen bemühten sich die Mitgliedstaaten verstärkt darum, die Kontrollen auszuweiten und Maßnahmen zu ergreifen, um den am weitesten verbreiteten Formen des Missbrauchs vorzubeugen. Sie unternahmen Anstrengungen, um lange Unterauftragsketten zu begrenzen, Haftungsanforderungen zu stärken, den Informationsaustausch zu verbessern und spezifische Kontrolleinheiten einzurichten, die sich schwerpunktmäßig damit befassen, die Ausbeutung und die missbräuchliche Behandlung von Arbeitskräften zu erkennen und dagegen vorzugehen. Die nationalen und branchenbezogenen Sozialpartner haben sich ebenfalls der Herausforderung gestellt und eigenständig die Initiative ergriffen, um zur Behebung der Probleme in ihren Branchen beizutragen, und ihre Regierungen gemeinsam angehalten, mehr zu unternehmen. Die positiven Auswirkungen dieser Anstrengungen sind unbestreitbar, jedoch ist auch eindeutig zu erkennen, dass damit nicht genug getan ist, und weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Besonders deutlich werden die Herausforderungen beim Vorgehen gegen Unternehmen, die über Grenzen hinweg tätig sind, da die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, der Informationsaustausch und die bestehenden Rechtsrahmen nicht mit den Entwicklungen in der Praxis Schritt halten. Erfolgt keine geeinte europäische Reaktion, so wird es für betrügerische und kriminelle Akteure einfacher, die Schwächen des Binnenmarktes auszunutzen. Es gab auch mehrere Fälle, in denen Mitgliedstaaten mit rechtlichen Problemen konfrontiert waren, als sie gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften vorgehen und für fairen Wettbewerb sorgen wollten, in vielen Fällen in Bezug auf das EU-Recht.

Die Ausbeutung von Arbeitskräften im Allgemeinen sowie insbesondere missbräuchliche Formen der Vergabe von Unteraufträgen und der Arbeitsvermittlung erfordern daher eine koordinierte Reaktion auf EU-Ebene.

Eine erfolgreiche Reaktion auf diese Herausforderungen muss darauf hinauslaufen, dass die Unternehmensmodelle von Betrügern und Kriminellen nicht mehr rentabel sind, wodurch Arbeitskräfte geschützt werden und allen gesetzestreuen Unternehmen das Leben erleichtert wird. Diese Reaktion sollte auf drei Säulen beruhen:

1. Prävention – eine Beteiligung an betrügerischen Tätigkeiten so schwierig wie möglich machen,

2. Kontrolle – die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, so weit wie möglich erhöhen,

3. Sanktionen – dafür sorgen, dass diejenigen, die erwischt werden, die Konsequenzen deutlich zu spüren bekommen.

Letztendlich hofft der Berichterstatter, dass dieser Bericht ein Impuls für ein verstärktes Vorgehen gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften mit einem Schwerpunkt auf missbräuchlichen Formen der Vergabe von Unteraufträgen und der Arbeitsvermittlung sein kann und von der Politik und den Sozialpartnern breite Unterstützung erhält. Zwar kann es sein, dass die Meinungen hinsichtlich der genauen Lösungen auseinandergehen, doch es ist die aufrichtige Hoffnung des Berichterstatters, dass wir alle anerkennen, dass diese Probleme auf dem europäischen Arbeitsmarkt tatsächlich bestehen, zunehmen und dringend unsere Aufmerksamkeit verlangen.


 

 

ANLAGE: ERKLÄRUNG ZU BEITRÄGEN

Gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung erklärt der Berichterstatter dass er seinen Bericht Beiträge zu Angelegenheiten, die den Gegenstand des Dossiers betreffen, aufgenommen hat, die er bei der Vorbereitung des Entwurfs eines Berichts von den folgenden Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register[38] fallen, oder den folgenden Vertretern der Behörden von Drittländern, einschließlich ihrer diplomatischen Vertretungen und Botschaften, erhalten hat:

1. Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register fallen

3F Byggegruppen

3F Transport

BUSINESSEUROPE

Byggföretagen

Byggnadsarbetareförbundet

CEEMET

Confederation of Swedish Enterprise

Danish Trade Union Confederation EU Office

Deutscher Gewerkschaftsbund

European Builders Confederation

European Construction Industry Federation

European Federation of Building and Woodworkers

European Federation of Food, Agriculture and Tourism Trade Unions

European Trade Union Confederation

European Trade Union Institute

European Transport Workers’ Federation

Fagbevægelsens Hovedorganisation

Fastighetsanställdas Förbund

Friedrich-Ebert-Stiftung

Göteborgs Räddningsmission

HOTREC

IF Metall

IndustriAll

Kommunalarbetareförbundet

LO

LO Norge

NHO - Norway

Rättvist Byggande

Svensk Byggkontroll

Swedish Trade Union Office

The Adecco Group

Transportarbetareförbundet

UNI Europa

Unionen

World Employment Confederation-Europe

2. Vertreter der Behörden von Drittländern, einschließlich ihrer diplomatischen Vertretungen und Botschaften

 

Die vorstehende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Berichterstatters erstellt.

Wenn natürliche Personen in der Liste namentlich, mit ihrer Funktion oder mit beidem genannt werden, erklärt der Berichterstatter, dass er den betroffenen natürlichen Personen die Erklärung zum Datenschutz Nr. 484 des Europäischen Parlaments (https://www.europarl.europa.eu/data-protect/index.do) vorgelegt hat, in der die Bedingungen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die mit dieser Verarbeitung verbundenen Rechte dargelegt sind.

 

 


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (13.11.2025)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte

(2025/2133(INI))

Verfasser der Stellungnahme: José Cepeda 


 

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz unterbreitet dem federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten folgende Änderungen:

Änderungsantrag  1

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk -1 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Artikel 16 und 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

Änderungsantrag  2

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 4 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe1a,

______________

1a ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/24/oj.

Änderungsantrag  3

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 4 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/28591a,

______________

1a ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj.

Änderungsantrag  4

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 5 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 31. Januar 2013 zu dem Thema „Unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa“ (COM(2013)0037),

Änderungsantrag  5

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 8 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen,

Änderungsantrag  6

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 18 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),

Änderungsantrag  7

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 18 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),

Änderungsantrag  8

Entschließungsantrag

Erwägung A

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

A. in der Erwägung, dass die Ausbeutung und der Missbrauch von Arbeitskräften auf dem europäischen Arbeitsmarkt eine weitverbreitete und akute Herausforderung darstellen, die unter verschiedenen Begriffen zum Ausdruck kommt, darunter Arbeitskriminalität, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Schattenwirtschaft, Sozialdumping, Ausbeutung von Arbeitskräften und moderne Sklaverei;

A. in der Erwägung, dass die Ausbeutung und der Missbrauch von Arbeitskräften auf dem europäischen Arbeitsmarkt eine Herausforderung darstellen und sich negativ auf den Binnenmarkt auswirken, indem sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen;

Änderungsantrag  9

Entschließungsantrag

Erwägung A a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Aa. in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen Ausdruck der in Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten unternehmerischen Freiheit ist; in der Erwägung, dass in einer Marktwirtschaft jede Form unternehmerischer Organisation rechtmäßig ist, sofern sie im Einklang mit dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten umgesetzt wird;

Änderungsantrag  10

Entschließungsantrag

Erwägung A b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ab. in der Erwägung, dass Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht immer intern über das gesamte erforderliche technische Fachwissen, das Know-how, die Instrumente oder die Infrastruktur verfügen, um spezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrem Kerngeschäft anzugehen;

Änderungsantrag  11

Entschließungsantrag

Erwägung A c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ac. in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt ist, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen Unternehmen und öffentlichen Stellen dabei helfen kann, auf spezifische Bedürfnisse einzugehen und technisches Fachwissen bereitzustellen; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen die Spezialisierung fördern kann, was wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt;

Änderungsantrag  12

Entschließungsantrag

Erwägung A d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ad. in der Erwägung, dass europäische Unternehmen derzeit einem enormen globalen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sind und die Regulierungsbehörden der EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten hervorgehoben haben, dass es wichtig ist, die rückläufige Wettbewerbsfähigkeit der EU vorrangig anzugehen;

Änderungsantrag  13

Entschließungsantrag

Erwägung B a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ba. in der Erwägung, dass die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2024 darauf hingewiesen hat, dass in Europa jährlich insgesamt die höchsten illegalen Gewinne aus Zwangsarbeit weltweit erwirtschaftet werden1a;

 

__________________

 

1a Am 19. März 2024 auf der Website der IAO veröffentlichter Artikel mit dem Titel „Jährliche Gewinne aus Zwangsarbeit steigen um 236 Milliarden US-Dollar nach Daten der ILO“.

Änderungsantrag  14

Entschließungsantrag

Erwägung C a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ca. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit von atypischen Beschäftigungsformen und komplexen grenzüberschreitenden Regelungen die Rechte der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber verwischen kann und das Bewusstsein hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Vorschriften und geltenden Tarifverträge sowie deren Überwachung und Durchsetzung weiter erschwert;

Änderungsantrag  15

Entschließungsantrag

Erwägung E

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

E. in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen in vielen Wirtschaftszweigen eine gut funktionierende und wichtige Praxis ist, mit der der Zugang zu Fachwissen ermöglicht wird; in der Erwägung, dass durch lange und komplexe Unterauftragsketten allerdings die Risiken im Zusammenhang mit Betrug, krimineller Unterwanderung, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie unlauterem Wettbewerb für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zunehmen;

E. in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen in vielen Wirtschaftszweigen eine gut funktionierende und wichtige Praxis ist, mit der der Zugang zu Fachwissen ermöglicht wird, und dass sie insbesondere für das wirtschaftliche Wohlergehen von KMU von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass durch lange und komplexe Unterauftragsketten allerdings die Risiken im Zusammenhang mit Betrug, krimineller Unterwanderung, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie unlauterem Wettbewerb für Unternehmen zunehmen;

Änderungsantrag  16

Entschließungsantrag

Erwägung E a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ea. in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen eine nützliche Geschäftspraxis ist, die es Unternehmen ermöglicht, auf kostengünstige Weise auf spezialisiertes Fachwissen zurückzugreifen und auf Nachfrageschwankungen zu reagieren;

Änderungsantrag  17

Entschließungsantrag

Erwägung E b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Eb. in der Erwägung, dass es in bestimmten Fällen durch einen Mangel an Transparenz und Aufsicht bei erweiterten Vereinbarungen über die Vergabe von Unteraufträgen für die öffentlichen Auftraggeber schwieriger sein kann, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der EU und des nationalen Rechts sicherzustellen;

Änderungsantrag  18

Entschließungsantrag

Erwägung F

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

F. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen haben, durch die die Länge von Unterauftragsketten in bestimmten Wirtschaftszweigen beschränkt wird; in der Erwägung, dass die Kommission die Begrenzung der Länge der Unterauftragsketten und die Ausweitung der Haftung bei der Unterauftragsvergabe auf die gesamte Auftragskette als bewährte Verfahren für die Mitgliedstaaten betrachtet; in der Erwägung, dass es auch Unternehmen gibt, die die Länge ihrer Unterauftragsketten freiwillig begrenzt haben;

F. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen haben, durch die die Länge von Unterauftragsketten in bestimmten Wirtschaftszweigen beschränkt wird, allerdings mit unterschiedlichem Grad des Erfolgs und der Umsetzung; in der Erwägung, dass es auch Unternehmen gibt, die die Länge ihrer Unterauftragsketten freiwillig begrenzt haben;

Änderungsantrag  19

Entschließungsantrag

Erwägung G

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

G. in der Erwägung, dass die Arbeitsvermittlung rechtlich nicht definiert ist und sehr unterschiedliche Formen annehmen kann, von größeren, etablierten Unternehmen bis hin zu einzelnen Anwerbern, informellen Vermittlern oder sogar als „Gangmaster“ bezeichneten Arbeitsvermittlern;

G. in der Erwägung, dass die Arbeitsvermittlung rechtlich nicht definiert ist und sehr unterschiedliche Formen annehmen kann, von größeren, etablierten Unternehmen bis hin zu einzelnen Anwerbern oder informellen Vermittlern; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt strategische Prioritäten sind, wobei zugleich berücksichtigt werden sollte, dass es wichtig ist, die Rechte der Arbeitnehmer durch menschenwürdige, inklusive und faire Arbeitsbedingungen zu schützen;

Änderungsantrag  20

Entschließungsantrag

Erwägung G a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ga. in der Erwägung, dass es aufgrund rechtlicher Unterschiede und einer unzureichenden Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch das Vorhandensein mehrerer Ebenen der Vergabe von Unteraufträgen zu einer Verwässerung der Verantwortung, einem höheren Risiko von Verstößen gegen das Arbeitsrecht und einer Behinderung der wirksamen Durchsetzung von Rechtsvorschriften kommen kann;

Änderungsantrag  21

Entschließungsantrag

Erwägung G b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Gb. in der Erwägung, dass in Wirtschaftszweigen, in denen es häufig zur Vergabe von Unteraufträgen kommt, die Praxis, dass Arbeitnehmer im Falle eines Wechsels des Auftragsnehmers unter Wahrung der für sie geltenden Rechte und Arbeitsbedingungen übernommen werden, von wesentlicher Bedeutung ist, um die Stabilität von Arbeitsplätzen zu schützen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten und Sozialdumping zu verhindern;

Änderungsantrag  22

Entschließungsantrag

Erwägung G c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Gc. in der Erwägung, dass unlautere Handelspraktiken, einschließlich des Einkaufs unter den Kosten einer nachhaltigen Produktion, der Vorgabe kurzer Lieferzeiten sowie verspäteter Zahlungen, als Hauptfaktoren für die unzulässige Vergabe von Unteraufträgen ermittelt wurden;

Änderungsantrag  23

Entschließungsantrag

Erwägung G d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Gd. in der Erwägung, dass KMU häufig über Unteraufträge an öffentlichen Aufträgen beteiligt sind und leiden, falls die Hauptauftragnehmer Zahlungen verspätet leisten;

Änderungsantrag  24

Entschließungsantrag

Erwägung I

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

I. in der Erwägung, dass die Regulierung von Unterauftragsketten und Arbeitsvermittlern auf nationaler Ebene für die Mitgliedstaaten ein langwieriges und schwieriges Verfahren sein kann, nicht zuletzt aufgrund rechtlicher Unklarheiten, die auf die Binnenmarktvorschriften zurückzuführen sind;

I. in der Erwägung, dass die Regulierung und Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften bei Unterauftragsketten und Arbeitsvermittlern auf nationaler Ebene von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich erfolgt;

Änderungsantrag  25

Entschließungsantrag

Erwägung I a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ia. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit nicht nur eine Frage der Beschäftigung und des Sozialschutzes, sondern auch der Governance ist, die auch den Dialog mit den Sozialpartnern auf allen Ebenen der globalen Kette und auf allen Stufen der Produktionsprozesse im Binnenmarkt umfassen muss;

Änderungsantrag  26

Entschließungsantrag

Ziffer -1 (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

-1. stellt fest, dass für einen wettbewerbsfähigen und sozial gerechten Binnenmarkt sowohl die Dienstleistungsfreiheit als auch der Schutz der Arbeitnehmer sichergestellt werden müssen; betont, dass die Vergabe von Unteraufträgen einen Mehrwert für die öffentlichen Auftraggeber schaffen sowie die Effizienz und Innovation insbesondere in Sektoren, die dem globalen Wettbewerb ausgesetzt sind, steigern kann, indem sie die Einbeziehung spezialisierter KMU ermöglicht, und ein strategischer Hebel sein kann, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an ein sich rasch veränderndes wirtschaftliches Umfeld anzupassen; betont, dass die Vergabe von Unteraufträgen die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in spezialisierten Bereichen, ermöglicht und dazu beiträgt, die Kosten für große Aufträge und die Entwicklung der Infrastruktur zu senken; betont ferner, dass die Vergabe von Unteraufträgen es KMU ermöglichen kann, an Vergabeverfahren für große Aufträge teilzunehmen; weist darauf hin, dass die unternehmerische Freiheit, wie sie in Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, das Recht auf Ausübung einer wirtschaftlichen oder gewerblichen Tätigkeit, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten umfasst; weist ferner darauf hin, dass faire und gerechte Arbeitsbedingungen, wie sie in Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, unter anderem das Recht auf Arbeitsbedingungen umfassen, bei denen Gesundheit, Sicherheit und Würde geachtet werden;

Änderungsantrag  27

Entschließungsantrag

Ziffer -1 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

-1a. weist darauf hin, dass die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessern und ein Standort sein muss, an dem Unternehmen erfolgreich sein können, sowohl innerhalb der EU als auch auf globaler Ebene; betont, dass der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der Kommission als neuer Fahrplan zur Wiederherstellung der Dynamik und zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums der EU wichtig ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt strategische Prioritäten sind, wobei zugleich berücksichtigt werden sollte, dass es wichtig ist, die Rechte der Arbeitnehmer durch menschenwürdige, inklusive und faire Arbeitsbedingungen zu schützen;

Änderungsantrag  28

Entschließungsantrag

Ziffer 1

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

1. betont, dass ein umfassender europäischer Ansatz gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften im Allgemeinen und insbesondere gegen missbräuchliche Formen der Vergabe von Unteraufträgen und der Arbeitsvermittlung notwendig ist, und fordert deshalb eine europäische Strategie zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften;

1. betont, dass gegen missbräuchliche Formen der Vergabe von Unteraufträgen überall in der EU vorgegangen werden muss, während zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und die Beteiligung von KMU an der Wirtschaft gefördert werden müssen; hebt hervor, dass die Kommission sich verpflichtet hat, im Jahr 2026 im Rahmen der Binnenmarktstrategie ein Paket für faire Mobilität vorzulegen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Vergabe von Unteraufträgen zu unterstützen; betont, dass die Durchsetzung bestehender Vorschriften, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und eine gezielte Unterstützung der Arbeitsaufsichtsbehörden von entscheidender Bedeutung sind, um viele der Bedenken auszuräumen und gerechte Verfahren bei der Vergabe von Unteraufträgen sicherzustellen; stellt ergänzend fest, dass jeder Missbrauch, Betrug oder Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen wirksam sanktioniert werden sollte;

Änderungsantrag  29

Entschließungsantrag

Ziffer 2

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

2. bedauert die mangelnde Rechtsklarheit hinsichtlich der Möglichkeiten, die den Mitgliedstaaten bei der Regulierung langer und komplexer Unterauftragsketten offenstehen; fordert die Kommission auf, klarzustellen, dass die Mitgliedstaaten durch die EU-Binnenmarktvorschriften nicht davon abgehalten werden, Rechtsvorschriften anzunehmen, mit denen gegen lange und komplexe Unterauftragsketten vorgegangen wird und die auch die Verpflichtung zu direkten Beschäftigungsverhältnissen in risikoreichen Wirtschaftszweigen beinhalten können, sofern dies umsetzbar und nachweislich gerechtfertigt ist;

2. nimmt zur Kenntnis, dass nur einige Mitgliedstaaten eine Regulierung langer und komplexer Unterauftragsketten vornehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Praktiken in Unterauftragsketten zu ergreifen, um für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und faire und sichere Arbeitsbedingungen in diesen Ketten Sorge zu tragen, einschließlich, soweit dies möglich, auf verhältnismäßige Weise und geschützt durch entsprechende Erkenntnisse und einschließlich der Förderung von direkten Beschäftigungsverhältnissen in risikoreichen Wirtschaftszweigen, unter Berücksichtigung zwingender Gründe des öffentlichen Interesses, nämlich des Schutzes der Arbeitnehmer und ihrer Rechte, und sofern solche Maßnahmen keine ungerechtfertigten Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt schaffen; betont, dass die Mitgliedstaaten nach Konsultation mit den repräsentativsten Sozialpartnern dafür zuständig sein sollten, auf nationaler Ebene die Wirtschaftszweige mit hohem Risiko zu ermitteln;

Änderungsantrag  30

Entschließungsantrag

Ziffer 3

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

3. bekräftigt seine Forderung11 an die Kommission, eine Rahmenrichtlinie in Erwägung zu ziehen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit missbräuchlichen Formen der Vergabe von Unteraufträgen und der Arbeitsvermittlung in Europa anzugehen, durch diese Rahmenrichtlinie einen allgemeinen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem die Vergabe von Unteraufträgen begrenzt und die gesamtschuldnerische Haftung über die Unterauftragskette hinweg sichergestellt wird, und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Rolle und die Verantwortlichkeiten von Arbeitsvermittlern, bei denen es sich nicht um Leiharbeitsunternehmen handelt, geregelt werden;

3. bekräftigt seine Forderung11 an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Herausforderungen im Zusammenhang mit missbräuchlichen Formen der Vergabe von Unteraufträgen und der Arbeitsvermittlung in Europa anzugehen und dabei für die erforderliche Transparenz zu sorgen sowie eine gesamtschuldnerische Haftung über die Unterauftragskette hinweg in Betracht zu ziehen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften; weist ferner darauf hin, dass die „horizontale Vergabe von Unteraufträgen“ zwar oft Vorteile mit sich bringen kann, beispielsweise indem sie Unternehmen die Übernahme größerer Projekte oder die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen ermöglicht, jedoch unter bestimmten Umständen, wenn sie missbraucht wird, auch zur Umgehung von Haftung und Aufsicht führen kann, was eine Form des Missbrauchs darstellt, gegen die vorgegangen werden muss;

_________________

_________________

11 Entschließung vom 13. März 2025.

11 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2025 zu sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen und zu dem notwendigen Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten (ABl. C, C/2025/3156, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3156/oj).

Änderungsantrag  31

Entschließungsantrag

Ziffer 4

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

4. hebt hervor, dass nationale und regionale Strategien zur Begrenzung der Ebenen der Unterauftragsvergabe oft gemeinsam mit den Sozialpartnern, darunter Vertreter von KMU, ins Leben gerufen wurden; fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine allgemeine Vorschrift vorzulegen, mit der die Länge der Unterauftragsketten auf maximal zwei Ebenen unter dem Hauptauftragnehmer begrenzt wird und die für Wirtschaftszweige mit einem hohen Risiko der Ausbeutung von Arbeitskräften gilt; betont, dass die Mitgliedstaaten zusammen mit den Sozialpartnern dafür verantwortlich sein sollten, auf nationaler Ebene die Wirtschaftszweige mit hohem Risiko zu ermitteln und ein Verfahren für Abweichungen von der allgemeinen Vorschrift einzuführen;

4. entfällt

Änderungsantrag  32

Entschließungsantrag

Ziffer 5

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

5. stellt fest, dass der zunehmende Einsatz von Unterauftragnehmern für Kerntätigkeiten zu gespaltenen Arbeitsplätzen führen kann und dazu, dass die Arbeitnehmer längeren Arbeitszeiten, niedrigeren Löhnen und Arbeitsplatzunsicherheit ausgesetzt sind; fordert die Kommission diesbezüglich auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitskräfte bei gleicher Arbeit die gleiche Behandlung erfahren, und die direkte Beschäftigung in Wirtschaftszweigen zu fördern, in denen solche Risiken bestehen;

5. betont, dass es sich bei Unterauftragnehmern in der EU häufig um KMU oder Handwerker handelt; stellt fest, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern Flexibilität für Unternehmen und Chancen für spezialisierte KMU in Lieferketten bieten kann, wodurch diese KMU, Einzelunternehmer und mobile Selbstständige in ihrer Entwicklung gefördert werden und ein dynamischer und innovativer Markt für Anbieter entsteht; stellt fest, dass lange und komplexe Unterauftragsketten für Kerntätigkeiten dazu führen können, dass die Arbeitnehmer einem erhöhten Risiko von Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ausgesetzt sind, wenn mangelnde Transparenz und unklare Zuständigkeiten eine wirksame Durchsetzung der geltenden Vorschriften verhindern; weist diesbezüglich darauf hin, dass dafür zu sorgen ist, dass Arbeitskräfte bei gleicher Arbeit die gleiche Behandlung erfahren und dass für alle Arbeitnehmer faire Arbeitsbedingungen und ein sicheres Arbeitsumfeld sichergestellt werden müssen;

Änderungsantrag  33

Entschließungsantrag

Ziffer 5 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

5a. betont, dass die EU eine Reihe von Rechtsakten zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften und der illegalen Beschäftigung erlassen hat, deren Anwendung auf nationaler Ebene verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der Anwendung der geltenden Vorschriften, nicht zuletzt in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko, vorzunehmen und, sofern gerechtfertigt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Mitgliedstaaten voranzutreiben, die die geltenden Vorschriften nicht einhalten; betont darüber hinaus, dass es notwendig ist, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern sicherzustellen;

Änderungsantrag  34

Entschließungsantrag

Ziffer 6

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

6. ist besorgt über die mangelnde Rechtsklarheit hinsichtlich der Unterscheidung zwischen echten und betrügerischen Entsendungen von Drittstaatsangehörigen; fordert die Kommission auf, im Einklang mit dem Letta-Bericht die Herausforderungen bei der Umsetzung zu überprüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die ermittelten Rechtslücken zu schließen;

6. nimmt die mangelnde Rechtsklarheit und -sicherheit hinsichtlich der Unterscheidung zwischen echten und betrügerischen Entsendungen von Drittstaatsangehörigen zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Letta-Bericht die Herausforderungen bei der Umsetzung zu überprüfen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere im Hinblick auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit; weist auf das Gesamtfazit des Letta- und des Draghi-Berichts hin, wonach die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts gestärkt werden muss;

Änderungsantrag  35

Entschließungsantrag

Ziffer 6 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6a.  betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen sollten, wie unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen am besten bekämpft werden können, insbesondere durch die Ermittlung der Praktiken, die zu einer unzulässigen Vergabe von Unteraufträgen und Ausbeutung von Arbeitskräften führen;

Änderungsantrag  36

Entschließungsantrag

Ziffer 7 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

7a. weist darauf hin, dass in der 2023 von der Europäischen Arbeitsbehörde durchgeführten strategischen Analyse des Bausektors1a und im Bericht der Kommission über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/9572a festgestellt wurde, dass lange und komplexe Unterauftragsketten zu zahlreichen Herausforderungen für die Arbeitsaufsichtsbehörden führen können, wenn sie dazu genutzt werden, rechtliche Verpflichtungen zu umgehen, und dass sie zu unklaren Rechenschaftspflichten und Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben bei Aufträgen der öffentlichen Hand und bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen führen können; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Richtlinie 2014/24/EU den öffentlichen Auftraggebern keine ausreichenden Instrumente an die Hand gibt, um gegen die Nichterfüllung öffentlicher Aufträge vorzugehen, und in einigen Fällen Behörden, die proaktive Maßnahmen ergreifen möchten, sogar im Wege steht;

 

_________________

 

1a Strategische Analyse mit dem Titel „Construction sector: Issues in information provision, enforcement of labour mobility law, social security coordination regulations, and cooperation between Member States“ (Bausektor: Fragen in Bezug auf die Informationsbereitstellung, die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Arbeitskräftemobilität, die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten), 2023.

2a Bericht der Kommission über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (COM(2024)0320).

Änderungsantrag  37

Entschließungsantrag

Ziffer 7 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

7b. ist der Ansicht, dass öffentliche Auftraggeber einen garantierten Zugang zu Informationen über alle an der Ausführung öffentlicher Aufträge beteiligten Unterauftragnehmer haben müssen, um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen, Kontrollen zu erleichtern und das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität und Integrität von Dienstleistungen – insbesondere solcher, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden – zu wahren;

Änderungsantrag  38

Entschließungsantrag

Ziffer 7 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

7c. fordert die Kommission auf, zur Beendigung der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen und zum Schutz von Arbeitnehmerrechten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe die Transparenz und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Lieferkette zu stärken und die Einführung einer klar definierten Regelung für die gesamtschuldnerische Haftung von Wirtschaftsteilnehmern und Unterauftragnehmern sowie für die Sicherung der Transparenz in Bezug auf die beteiligten Unterauftragnehmer und den Anteil des Auftrags, den der jeweilige Auftragnehmer an Unterauftragnehmer weitervergeben will, zu prüfen;

Änderungsantrag  39

Entschließungsantrag

Ziffer 7 d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

7d. fordert, dass die Ausschlusskriterien in Vergabeverfahren überarbeitet werden, damit mit diesen Kriterien spezifische sektorspezifische Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und krimineller Unterwanderung besser angegangen werden können; betont, dass in den verschiedene Sektoren gesonderte maßgeschneiderte Ausschlusskriterien erforderlich sind, die den spezifischen Schwachstellen der jeweiligen Sektoren Rechnung tragen; ist der festen Überzeugung, dass öffentliche Auftraggeber befugt sein sollten, die Vergabeverfahren anzupassen, um kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen und gegen sie vorzugehen; betont, dass die Bestimmungen über Ausschlussgründe durch eine erschöpfende Liste und eine klare Unterscheidung zwischen zwingenden Ausschlussgründen zum Schutz des öffentlichen Interesses einerseits und fakultativen Ausschlussgründen zum Schutz der Interessen der öffentlichen Auftraggeber oder Vergabestellen andererseits gestrafft werden sollten, um so für mehr Effizienz und eine stärkere Vereinfachung zu sorgen; fügt ergänzend hinzu, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer, der gegen die für ihn gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU geltenden umwelt- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt, tatsächlich von dem betreffenden Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollte;

Änderungsantrag  40

Entschließungsantrag

Ziffer 9

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

9. weist darauf hin, dass mit der Richtlinie 2006/22/EG13 bereits Mindestvorschriften zur Überprüfung der Einhaltung von Sozialvorschriften im Kraftverkehr eingeführt wurden, und fordert die Kommission auf, eine Gesetzgebungsinitiative vorzulegen, um die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Richtwert der IAO von mindestens einem Arbeitsaufsichtsbeamten pro 10 000 Arbeitnehmern zur Sicherstellung einer angemessenen Mindestkapazität bei der Arbeitsaufsicht in allen risikoreichen Wirtschaftszweigen zu verpflichten;

9. weist darauf hin, dass mit der Richtlinie 2006/22/EG13 bereits Mindestvorschriften zur Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften im Kraftverkehr eingeführt wurden, und fordert deren vollständige Umsetzung und Durchsetzung;

_________________

_________________

13 Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/22/oj).

13 Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/22/oj).

Änderungsantrag  41

Entschließungsantrag

Ziffer 10 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10a. nimmt die laufende Umsetzung anderer EU-Rechtsrahmen wie des Rahmens für eine digitale Identität1a zur Kenntnis, die die Möglichkeiten der Behörden verbessern werden, gegen kriminelles Verhalten vorzugehen, ohne den Arbeitsmarkt zu schädigen, KMU zu belasten oder die Kosten für die Verbraucher zu erhöhen;

 

______________

1a Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität (ABl. L, 2024/1183, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj).

 

 

 

 


 

ANLAGE: ERKLÄRUNG ZU BEITRÄGEN

Gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung erklärt der Verfasser der Stellungnahme, dass er in seine Stellungnahme Beiträge zu Angelegenheiten, die den Gegenstand des Dossiers betreffen, aufgenommen hat, die er bei der Vorbereitung der Stellungnahme bis zu deren Annahme im Ausschuss von den folgenden Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register[39] fallen, oder den folgenden Vertretern der Behörden von Drittländern, einschließlich ihrer diplomatischen Vertretungen und Botschaften, erhalten hat:

1. Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register fallen

EUROPEAN TRADE UNION CONFEDERATION (ETUC)

CEOE - Confederación Española de Organizaciones Empresariales

BUSINESSEUROPE

UNIÓN GENERAL DE TRABAJADORES DE ESPAÑA (UGT)

Confederación Sindical de Comisiones Obreras (CCOO)

Council of European Employers of the Metal, Engineering and Technology-based Industries (Ceemet)

2. Vertreter der Behörden von Drittländern, einschließlich ihrer diplomatischen Vertretungen und Botschaften

 

Für die vorstehende Liste ist ausschließlich der Verfasser der Stellungnahme verantwortlich.

Wenn natürliche Personen in der Liste namentlich, mit ihrer Funktion oder mit beidem genannt werden, erklärt der Verfasser der Stellungnahme, dass er den betroffenen natürlichen Personen die Erklärung zum Datenschutz Nr. 484 des Europäischen Parlaments (https://www.europarl.europa.eu/data-protect/index.do) vorgelegt hat, in der die Bedingungen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die mit dieser Verarbeitung verbundenen Rechte dargelegt sind.

 

 

 

 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.11.2025

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alex Agius Saliba, Pablo Arias Echeverría, Jeannette Baljeu, Arno Bausemer, Biljana Borzan, Anna Cavazzini, Stefano Cavedagna, David Cormand, Henrik Dahl, Dóra Dávid, Adnan Dibrani, Klara Dostalova, Hanna Gedin, Sandro Gozi, Maria Grapini, Elisabeth Grossmann, Maria Guzenina, Svenja Hahn, Anna-Maja Henriksson, Virginie Joron, Pierre Jouvet, Arba Kokalari, Nikola Minchev, Piotr Müller, Reinis Pozņaks, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Dimitris Tsiodras, Inese Vaidere, Adina Vălean, Kim Van Sparrentak, Marion Walsmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marc Angel, José Cepeda, Veronika Cifrová Ostrihoňová, Salvatore De Meo, Dirk Gotink, Sophia Kircher, Alice Kuhnke, Marlena Maląg, Gaetano Pedulla’, Joanna Scheuring-Wielgus, Tomáš Zdechovský, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Siegbert Frank Droese, Pál Szekeres

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

EKR

Stefano Cavedagna, Marlena Maląg, Piotr Müller, Reinis Pozņaks, Kosma Złotowski

EVP

Pablo Arias Echeverría, Henrik Dahl, Dóra Dávid, Salvatore De Meo, Dirk Gotink, Sophia Kircher, Arba Kokalari, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Dimitris Tsiodras, Inese Vaidere, Adina Vălean, Marion Walsmann, Tomáš Zdechovský

PfE

Klara Dostalova, Virginie Joron, Pál Szekeres

Renew Europe

Jeannette Baljeu, Veronika Cifrová Ostrihoňová, Sandro Gozi, Svenja Hahn, Anna-Maja Henriksson, Nikola Minchev

S&D

Alex Agius Saliba, Marc Angel, Biljana Borzan, José Cepeda, Adnan Dibrani, Maria Grapini, Elisabeth Grossmann, Maria Guzenina, Pierre Jouvet, Christel Schaldemose, Joanna Scheuring-Wielgus

Verts/ALE

Anna Cavazzini, David Cormand, Alice Kuhnke, Kim Van Sparrentak

 

2

-

ESN

Arno Bausemer, Siegbert Frank Droese

 

2

0

The Left

Hanna Gedin, Gaetano Pedulla’

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.12.2025

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

20

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maravillas Abadía Jover, Grégory Allione, Li Andersson, Marc Angel, Pascal Arimont, Konstantinos Arvanitis, Nikola Bartůšek, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Andrzej Buła, David Casa, Estelle Ceulemans, Leila Chaibi, Per Clausen, Henrik Dahl, Johan Danielsson, Marie Dauchy, Margarita de la Pisa Carrión, Mélanie Disdier, Niels Geuking, Isilda Gomes, Alicia Homs Ginel, Irena Joveva, Martine Kemp, Marit Maij, Jagna Marczułajtis-Walczak, Eleonora Meleti, Idoia Mendia, João Oliveira, Branislav Ondruš, Aodhán Ó Ríordáin, Hristo Petrov, Dennis Radtke, Nela Riehl, Liesbet Sommen, Villy Søvndal, Pál Szekeres, Georgiana Teodorescu, Romana Tomc, Jana Toom, Raffaele Topo, Francesco Torselli, Brigitte van den Berg, Marianne Vind, Mariateresa Vivaldini, Jan-Peter Warnke, Séverine Werbrouck

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Raúl de la Hoz Quintano, Jaroslav Knot, Arba Kokalari, Lara Magoni, Sara Matthieu, Kim Van Sparrentak, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Adrian-George Axinia, Emmanouil Fragkos

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

35

+

NI

Branislav Ondruš, Jan-Peter Warnke

PPE

Pascal Arimont, Andrzej Buła, David Casa, Niels Geuking, Martine Kemp, Jagna Marczułajtis-Walczak, Dennis Radtke, Liesbet Sommen

Renew

Grégory Allione, Irena Joveva, Hristo Petrov, Jana Toom, Brigitte van den Berg

S&D

Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Estelle Ceulemans, Johan Danielsson, Isilda Gomes, Alicia Homs Ginel, Marit Maij, Idoia Mendia, Aodhán Ó Ríordáin, Raffaele Topo

The Left

Li Andersson, Konstantinos Arvanitis, Leila Chaibi, Per Clausen, João Oliveira

Verts/ALE

Sara Matthieu, Nela Riehl, Villy Søvndal, Kim Van Sparrentak

 

20

-

ECR

Adrian-George Axinia, Emmanouil Fragkos, Lara Magoni, Georgiana Teodorescu, Francesco Torselli, Mariateresa Vivaldini

PPE

Maravillas Abadía Jover, Henrik Dahl, Raúl de la Hoz Quintano, Arba Kokalari, Eleonora Meleti, Romana Tomc, Angelika Winzig

PfE

Nikola Bartůšek, Marie Dauchy, Mélanie Disdier, Jaroslav Knot, Margarita de la Pisa Carrión, Pál Szekeres, Séverine Werbrouck

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 7. Januar 2026
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