BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 70. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau
2.2.2026 - (2025/2240(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Lina Gálvez
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 70. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die 70. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau, die im März 2026 stattfinden soll, deren vorrangiges Thema mit dem Titel „Ensuring and strengthening access to justice for all women and girls, including by promoting inclusive and equitable legal systems, eliminating discriminatory laws, policies, and practices, and addressing structural barriers“ (Gewährleistung und Stärkung des Zugangs zur Justiz für alle Frauen und Mädchen, unter anderem durch die Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme, die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Strategien und Praktiken und die Beseitigung struktureller Hindernisse), und auf das Schwerpunktthema „Women’s full and effective participation and decision making in public life, as well as the elimination of violence, for achieving gender equality and the empowerment of all women and girls“ (die uneingeschränkte und wirksame Teilhabe und Mitwirkung von Frauen am öffentlichen Leben sowie die Beseitigung von Gewalt, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen und Mädchen zu erreichen),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,
– unter Hinweis auf das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 12. Dezember 2006, insbesondere die Artikel 6 und 13 über den Zugang zur Justiz und die mehrfache Diskriminierung, der Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und insbesondere das Ziel für nachhaltige Entwicklung 5, das darauf abzielt, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und sicherzustellen, dass Frauen gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie auf den Zugang zu Eigentum und anderen Formen von Eigentum, Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen haben, und auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung 10, das darauf abzielt, diskriminierende Gesetze, Strategien und Praktiken zu beseitigen und geeignete Rechtsvorschriften, Strategien und Maßnahmen zu fördern,
– unter Hinweis auf die Artikel 20, 21, 23 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. April 2024 zu der Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU[1],
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III – eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017), in der der EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2021–2025 dargelegt wird,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097), in der das Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt wird,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152),
– unter Hinweis auf seine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025 zu der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025[2],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates[3] und deren Neufassung, die gerade ausgearbeitet wird,
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[4],
– unter Hinweis auf die Resolution 1820 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 19. Juni 2008 zu sexueller Gewalt als Kriegswaffe,
– unter Hinweis auf die Grundsätze und Leitlinien der Vereinten Nationen für den Zugang zu Prozesskostenhilfe in Strafjustizwesen, angenommen im Dezember 2012,
– unter Hinweis auf das Programm „Justiz“ 2021–2027 der Kommission, mit dem Mittel zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen bereitgestellt werden, wie etwa Schulungen für Richter und andere Angehörige der Rechtsberufe und ein wirksamer Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul),
– unter Hinweis auf Artikel 81 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A10-0010/2026),
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundprinzip ist, das in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist; in der Erwägung, dass dieses Grundprinzip in allen Lebensbereichen und Politikbereichen gilt, einschließlich des Zugangs zur Justiz; in der Erwägung, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und ein intersektionaler Ansatz in allen relevanten Politikbereichen der EU umgesetzt und integriert werden sollten und sie wichtig für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter sind; in der Erwägung, dass die Innen- und Außenpolitik einheitlich und kohärent bleiben sollte, um die wirksame und glaubhafte Förderung der Menschenrechte und der Grundrechte, der Demokratie und der Gleichstellung der Geschlechter weltweit sicherzustellen;
B. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Demokratie, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit untrennbar miteinander verbunden sind; in der Erwägung, dass die zunehmenden Rückschritte gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter auf die Zunahme von Anti-Gender- und Anti-Demokratie-Bewegungen zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass sich die jüngsten Kürzungen der US-Entwicklungshilfe unverhältnismäßig stark auf Frauen und Mädchen weltweit auswirken, wodurch die Schutzbedürftigkeit zunimmt und Gemeinschaften geschädigt werden; in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor aktiven Widerstand gegen Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und länderübergreifenden Rückschritten im Hinblick auf die Rechte der Frauen gewarnt hat; in der Erwägung, dass die substanzielle Gleichstellung und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen dringend bekräftigt werden müssen[5];
C. in der Erwägung, dass die Rechte von Frauen und Mädchen und die Gleichstellung der Geschlechter grundlegende Menschenrechte und wesentliche Voraussetzungen für die menschliche Entwicklung, soziale Gerechtigkeit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Verbesserung des Lebensstandards, die Verringerung der Armut, die Bewältigung der Klimakrise und darüber hinaus eine notwendige Grundlage für eine friedliche, gerechte, wohlhabende und nachhaltige Welt schaffen; in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen in der ganzen Welt im Allgemeinen die Wettbewerbsfähigkeit verbessert, indem integratives Wachstum gefördert, Ungleichheit verringert und die umfassende Nutzung der Fähigkeiten und des Potenzials von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft sichergestellt werden;
D. in der Erwägung, dass Armut und Diskriminierung durch sich überschneidende Faktoren wie Rassismus, Behinderung, Migrationsstatus, sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale verschärft werden, wie in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hervorgehoben wird; in der Erwägung, dass Periodenarmut nach wie vor ein erhebliches Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter darstellt, da sie die Bildung, Gesundheit und wirtschaftliche Teilhabe von Millionen von Frauen und Mädchen weltweit einschränkt und dadurch ihren Zugang zur Justiz behindert und ihre Vertretung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen untergräbt;
E. in der Erwägung, dass der Zugang zur Justiz weithin als grundlegendes Menschenrecht im Völkerrecht, ein Kernkonzept im breiteren Bereich der Justiz und ein Eckpfeiler für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie anerkannt ist; in der Erwägung, dass die EU den Zugang zu Gerichten als ein Grundrecht in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkennt; in der Erwägung, dass ein wirksamer Zugang zur Justiz zuverlässige Daten, transparente Verfahren, eine faktengestützte Politikgestaltung und unparteiische Institutionen erfordert, mit denen sichergestellt wird, dass Frauen und Mädchen ihre Rechte ohne Diskriminierung ausüben können; in der Erwägung, dass der Zugang zur Justiz ein grundlegendes Menschenrecht ist, das auf fairen Gesetzen, einer wirksamen Durchsetzung, erschwinglicher Unterstützung, geschlechtergerechten Institutionen und Rechenschaftsmechanismen beruht; in der Erwägung, dass diskriminierende Gesetze, Geschlechterstereotype, finanzielle Hindernisse und institutionelle Voreingenommenheit nach wie vor viele Frauen und Mädchen behindern, insbesondere diejenigen, die sich überschneidender Diskriminierung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in prekären Situationen, einschließlich solche mit Behinderungen, in ländlichen oder abgelegenen Gebieten und ältere Frauen, beim Zugang zur Justiz und zu Rechtsbeistand häufig mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Digitalisierung und künstliche Intelligenz den Zugang zur Justiz zunehmend prägen und Maßnahmen gegen algorithmische Diskriminierung, digitale Ausgrenzung und Online-Schäden erfordern; in der Erwägung, dass Prozesskostenhilfe für einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz von wesentlicher Bedeutung ist, während der Austausch bewährter Verfahren dazu beiträgt, die Qualität und Kohärenz der Systeme der Prozesskostenhilfe zu stärken;
F. in der Erwägung, dass der universelle und gleichberechtigte Zugang zur Justiz für Frauen und Mädchen in allen Regionen der Welt nach wie vor ein komplexes und kritisches Problem darstellt und in einigen Regionen, insbesondere in denen, in denen die demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit schwach sind, eine besondere Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass wirtschaftliche Abschreckung, begrenzter Zugang zu Prozesskostenhilfe, hohe Kosten, komplexe Gerichtsverfahren, digitale und sprachliche Barrieren, Misstrauen gegenüber den Justizsystemen, vorherrschende Geschlechterstereotypen, rassistische Vorurteile, Frauenfeindlichkeit und systemische Diskriminierung Frauen und Mädchen nach wie vor am wirksamen Zugang zur Justiz hindern;
G. in der Erwägung, dass Frauen auf den höchsten Ebenen der Justiz und der Staatsanwaltschaft weltweit nach wie vor erheblich unterrepräsentiert sind, insbesondere in Führungspositionen wie Gerichtspräsidenten, Obersten Richtern und Leitern von Staatsanwaltschaften; in der Erwägung, dass die Verwirklichung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in diesen Entscheidungsgremien eine Priorität sein muss; in der Erwägung, dass weiterhin ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt werden muss, auch wenn die Präsenz von Frauen sichergestellt wurde; in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die gerichtliche Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung ist, um einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Frauen und Mädchen sicherzustellen, und dass es erforderlich ist, Fakten zu bewerten und das Recht ohne geschlechtsspezifische Vorurteile und schädliche Stereotypen anzuwenden, sowohl bei der Entscheidung selbst als auch im Verfahren, in dem sie getroffen wird; in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Jahr 2024 die allgemeine Empfehlung Nr. 40 zur gleichberechtigten und inklusiven Vertretung von Frauen in Entscheidungssystemen abgegeben hat, in der die Vertretung als Parität (50:50) zwischen Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf den gleichberechtigten Zugang zu und die ausgewogene Machtverteilung in solchen Systeme angegeben wird;
H. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen eine stärkere Beteiligung von Frauen im Justizbereich durch gezielte Initiativen und Kampagnen aktiv unterstützen; in der Erwägung, dass eine stärkere Vertretung von Frauen in den Justizorganen mit stärker auf die Opfer ausgerichteten Ansätzen in der Justiz verbunden und von wesentlicher Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass sich die Opfer unterstützt und gehört fühlen, wenn sie sich melden und Zugang zur Justiz suchen; in der Erwägung, dass klare Regeln und strenge Rechtsvorschriften, verpflichtende Schulungen zu ihrer Anwendung und Initiativen zur Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Justiz – sowohl für alle Angehörigen der Rechtsberufe als auch für die Zivilgesellschaft – erforderlich sind;
I. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen, geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt Verletzungen der Grundrechte darstellen; in der Erwägung, dass die Rechtssysteme den besonderen Bedürfnissen der Opfer in vollem Umfang Rechnung tragen müssen, indem sie einen angemessenen Schutz, wirksame Rechtsbehelfe, zugängliche Unterstützungsdienste und angemessene Schulungen für die zuständigen Behörden, die mit Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in Kontakt kommen, bieten, um eine sekundäre Viktimisierung abzuwenden; in der Erwägung, dass viele Frauen und Mädchen nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert sind, wenn es darum geht, Missbrauch zu melden und Rechtsbeistand zu erhalten; in der Erwägung, dass alle Formen von Gewalt – einschließlich psychischer, emotionaler und seelischer Misshandlung sowie Kontrolle durch Zwang und finanzieller Kontrolle – förmlich anerkannt werden müssen; in der Erwägung, dass das Fortbestehen von Geschlechterstereotypen, Frauenfeindlichkeit und Sexismus in den Institutionen sowie strukturelle und verfahrenstechnische Hindernisse Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, nach wie vor daran hindern, Zugang zur Justiz zu erhalten; in der Erwägung, dass sich die Spezialisierung der Justiz auf geschlechtsspezifische Gewalt als wirksam erwiesen hat, da sie Fachwissen konzentriert, die Fallbearbeitung verbessert und ein geschlechtersensibleres und opferfreundlicheres Umfeld fördert[6];
J. in der Erwägung, dass Belästigung am Arbeitsplatz und in politischen, juristischen, akademischen oder online-Umgebungen ein Hindernis darstellt, das Frauen daran hindert, Zugang zur Justiz zu erhalten und in öffentliche Ämter und Entscheidungspositionen einzutreten oder dort zu verbleiben; in der Erwägung, dass allgegenwärtige Online-Gewalt, Hetze und Hassverbrechen, die sich zunehmend gegen Frauen und Mädchen richten, schwerwiegende Folgen für ihr tägliches Leben haben, ihre Beteiligung am öffentlichen Leben einschränken und ihre gleichberechtigte Vertretung untergraben;
K. in der Erwägung, dass bewaffnete Konflikte, Vertreibung, die Folgen des Klimawandels und humanitäre Notlagen Ungleichheit verschärfen und die Schutzsysteme schwächen, wodurch Frauen und Mädchen einem höheren Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, einschließlich Zwangsheirat, sexueller Gewalt während der Reise, Menschenhandel, geschlechtsspezifischer Gewalt in Aufnahme- oder Asylzentren sowie sexueller Gewalt und Folter, die als Kriegswaffen eingesetzt werden; in der Erwägung, dass sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten nach wie vor eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ist und eingesetzt wird, um die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, Widerstand zu unterdrücken und Gemeinschaften zu zerstören, und nach dem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Handlungen, die zum Völkermord beitragen, darstellen kann; in der Erwägung, dass die Agenda der Vereinten Nationen für Frauen, Frieden und Sicherheit von zentraler Bedeutung ist, um die aktuellen globalen Herausforderungen im Bereich Frieden und Sicherheit anzugehen; in der Erwägung, dass anhaltende bewaffnete Konflikte sowie neu auftretende und zunehmend komplexe Sicherheitsbedrohungen Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen und zu einer Verschlechterung ihres Status geführt haben, was sich nachteilig auf die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Menschenrechte weltweit auswirkt;
L. in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Istanbul eines der fortschrittlichsten internationalen Rechtsinstrumente ist, mit dem verbindliche Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt festgelegt werden;
M. in der Erwägung, dass Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen und aller Formen geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, geschlechtsspezifische Gewalt darstellen und gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Gewalt im Rahmen vorherrschender sozialer Normen legitimiert wird, der Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung, eingeschränkt ist, unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit überwiegend Frauen zugewiesen wird und die Führungschancen von Frauen begrenzt sind; in der Erwägung, dass der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, einschließlich sicherer und legaler Abtreibungen, ein grundlegendes Menschenrecht ist, das weltweit geachtet werden muss; in der Erwägung, dass Millionen von Frauen nach wie vor keinen solchen Zugang haben, was sie körperlichen Gefahren und wirtschaftlichem und psychischem Stress aussetzt; in der Erwägung, dass die Bedrohungen und Angriffe gegen Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger, insbesondere diejenigen, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte unterstützen, in alarmierender Geschwindigkeit zunehmen;
N. in der Erwägung, dass Vergewaltigung nach wie vor eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung ist und häufig als Kriegswaffe eingesetzt wird, um die Zivilbevölkerung zu terrorisieren und Gemeinschaften zu zerstören; in der Erwägung, dass dringend gehandelt werden muss, um der Straflosigkeit in diesem Zusammenhang ein Ende zu setzen und für Gerechtigkeit für die Opfer von Vergewaltigungen zu sorgen;
O. in der Erwägung, dass Stereotypisierung durch Richter und vorherrschende geschlechtsspezifische Normen in Verbindung mit unzureichenden Informationen den wirksamen Zugang zur Justiz für Frauen und Mädchen, die Opfer und Überlebende von Gewalt geworden sind, behindern können; in der Erwägung, dass sich geschlechtsspezifische Gewalt und Hindernisse für den Zugang von Frauen zur Justiz auf ihre uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben auswirken können; in der Erwägung, dass diese Situation das Vertrauen von Frauen und Mädchen in das Justizwesen untergräbt und zur Dunkelziffer beiträgt, insbesondere in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt; in der Erwägung, dass vielen Überlebenden weiterhin Schuld zugewiesen wird oder sie stigmatisiert werden, und dass sie Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und sekundärer Viktimisierung haben, was sie weiter davon abhält, sich an die Justiz zu wenden;
P. in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypen, Frauenfeindlichkeit und Sexismus, die im Justizsystem verfestigt sind, die geschlechtsspezifische Ungleichheit weiter verstärken, indem voreingenommene Einstellungen, diskriminierende Praktiken und eine ungleiche Machtdynamik aufrechterhalten werden; in der Erwägung, dass diese systemischen Hindernisse das Vertrauen von Frauen in das Streben nach Gerechtigkeit untergraben, ihre faire Vertretung einschränken und zum Fortbestehen von Ungerechtigkeit und Marginalisierung in Gerichtsverfahren beitragen; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Vorurteile und Stereotype im Justizwesen von der MeToo-Bewegung, die Frauen und Mädchen auf allen Kontinenten mobilisiert hat, umfassend aufgedeckt und angeprangert wurden, was zeigt, dass die Herausforderungen, mit denen Frauen und Mädchen in den Justizsystemen konfrontiert sind, trotz unterschiedlicher sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen sehr ähnlich sind und daher ein konzertiertes Vorgehen erfordern;
1. empfiehlt dem Rat,
a) das starke Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter zu bekräftigen und die uneingeschränkte Umsetzung der Rechte von Frauen und Mädchen in allen Aspekten des auswärtigen Handelns der EU, einschließlich der Entwicklungs-, Handels- und Außenpolitik, durch einen angemessen finanzierten, inklusiven und intersektionalen Ansatz zu gewährleisten, mit dem Geschlechterstereotype infrage gestellt werden und der auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung beruht, um die Gleichstellung der Geschlechter rasch voranzubringen;
b) dafür Sorge zu tragen, dass das Parlament und sein Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vollständig in den Entscheidungsprozess hinsichtlich des EU-Standpunkts für die 70. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau einbezogen werden; sicherzustellen, dass das Parlament vor den Verhandlungen über angemessene Informationen und Zugang zum Positionspapier der EU verfügt; die interinstitutionelle Zusammenarbeit weiter zu verbessern – auch während der Verhandlungen – damit die Prioritäten des Parlaments angemessen berücksichtigt werden; zu betonen, dass es nach wie vor an der Teilhabe und Führung von Frauen in Entscheidungspositionen mangelt, auch in der Außenpolitik und bei der Friedenskonsolidierung; anzuerkennen, dass Studien gezeigt haben, dass Friedensvereinbarungen, die unter aktiver Beteiligung von Frauen geschlossen wurden, bessere Chancen haben, nachhaltig und wirksam zu sein[7]; festzustellen, dass in den jüngsten globalen Bewertungen hervorgehoben wird, dass die Fortschritte bei der Förderung der uneingeschränkten, gleichberechtigten und substanziellen Beteiligung und Führungsrolle von Frauen in Friedens- und Sicherheitsprozessen trotz der derzeitigen Verpflichtungen nach wie vor begrenzt sind;
c) das Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter als horizontale Priorität zu bekräftigen; die Werte Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion zu unterstützen und zu fördern; zu betonen, dass ein umfassendes Instrument entwickelt werden muss, um Rückschritte bei der Demokratie und bei den Frauenrechten, die untrennbar miteinander verbunden sind, zu erfassen und ihnen entgegenzuwirken; die Führungsrolle im weltweiten Kampf gegen die Gegenreaktionen gegen die Gleichstellung der Geschlechter zu übernehmen und die Angriffe von Anti-Gender- und Anti-Rechte-Bewegungen, die Lügen verbreiten, die Demokratie untergraben und sich gegen die Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Personen richten, aufs Schärfste zu verurteilen;
d) die Einrichtung von Überwachungs- und Rechenschaftsrahmen zu fordern, um die Umsetzung der Verpflichtungen der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau in allen Mitgliedstaaten und bei allen Partnern der Vereinten Nationen zu verfolgen;
e) sicherzustellen, dass die EU-Instrumente und die internationalen Instrumente einander ergänzen und ehrgeizig sind und solide und substanzielle Bestimmungen enthalten, um die Rolle von Frauen und Mädchen zu stärken und den Zugang zur Justiz zu gewährleisten; zu betonen, dass das Recht auf Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand von wesentlicher Bedeutung ist, um einen universellen und gleichberechtigten Zugang zur Justiz für alle und eine wirksame Beteiligung an einschlägigen Verfahren zu gewährleisten; darüber hinaus zu betonen, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen, beim Zugang zur Justiz und bei der Beteiligung am öffentlichen Leben mit strukturellen und praktischen Hindernissen konfrontiert sind; zu betonen, dass spezifische Maßnahmen erforderlich sind, um ihre vollständige Inklusion und den allgemeinen Zugang zu wirksamem Schutz zu garantieren; sicherzustellen, dass die EU eine starke Führungsrolle übernimmt und einen einheitlichen Standpunkt zu inklusiven und unvoreingenommenen Justizwesen einnimmt, und die Möglichkeit zu prüfen, spezielle Fachgerichte für geschlechtsspezifische Gewalt einzurichten; sich für umfassende Rechtsrahmen einzusetzen, mit denen die Rechte der Frau geschützt werden und die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, Mädchen und Menschen in all ihrer Vielfalt sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht sichergestellt wird; zu fordern, dass das Recht der Opfer auf eine zeitnahe Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens sichergestellt und gefördert wird und dass bewährte Verfahren ausgetauscht werden, um eine sekundäre Viktimisierung zu verhindern, unter anderem durch Mechanismen des staatlichen Forderungsübergangs;
f) Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau vollständig umzusetzen, indem der Schutz der gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten von Frauen ohne Diskriminierung sichergestellt wird, um ihre Teilhabe am öffentlichen Leben zu fördern; Maßnahmen zu fördern und zu ergreifen, mit denen für eine substanzielle Gleichstellung der Geschlechter und institutionelle Geschlechterparität auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung gesorgt wird;
g) zu betonen, wie wichtig es ist, Frauen und Mädchen einen wirksamen Zugang zur Justiz auf allen Ebenen zu gewährleisten, einschließlich klarer Meldekanäle und der raschen Bearbeitung von Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen; Hindernisse zu beseitigen, insbesondere für benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen von Frauen, die aufgrund der Multiplikatorwirkung begrenzter und unterfinanzierter Ressourcen innerhalb des Justizwesens sowie sozioökonomischer und soziokultureller Faktoren und intersektioneller Diskriminierung häufig mit Hindernissen beim Zugang zur Justiz konfrontiert sind; angemessene, auf die Opfer ausgerichtete Unterstützungs- und Schutzdienste in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten und jede Form der sekundären Viktimisierung zu verhindern, wenn Anzeige bei der Polizei erstattet wird oder während eines Gerichtsverfahrens; verstärkte internationale grenzübergreifende Mechanismen einzufordern, um sicherzustellen, dass Opfer von Gewalt – insbesondere Migranten, Flüchtlinge und Menschen, die internationalen Schutz benötigen – grenzüberschreitend Zugang zur Justiz haben; hervorzuheben, dass wirtschaftliche Ungleichheit nach wie vor ein erhebliches Hindernis für den Zugang zur Justiz darstellt;
h) zu betonen, dass die geschlechtsspezifische Apartheid im Rahmen des Römischen Statuts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt werden muss, und sich für ihre internationale Anerkennung einzusetzen, um den Zugang zur Justiz, die Rechenschaftspflicht und die Möglichkeit der Strafverfolgung durch internationale Gerichte sicherzustellen; die Definition der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen der geschlechtsspezifischen Apartheid als Handlungen innerhalb eines institutionalisierten Systems der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Dominanz zu unterstützen;
i) den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die psychologischen, psychischen, physischen, erzwungenen und finanziellen Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt, auch durch justizielle Aus- und Fortbildung, sicherzustellen; spezielle Gerichte, Abteilungen oder spezialisierte Verfahren für geschlechtsspezifische Gewalt zu stärken und auszuweiten oder spezialisierte Richter innerhalb regulärer Gerichte zu benennen; sich zur Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die gerichtliche Entscheidungsfindung zu bekennen und sie zu fördern; die Möglichkeit zu fördern, Opfern auf Antrag Anwältinnen zur Verfügung zu stellen; geschlechtersensible, opferzentrierte Schulungen für Beamte, die im Einklang mit ihren Aufgaben mit Opfern in Kontakt kommen, einschließlich Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter, zu fördern, um sekundäre Viktimisierung zu verhindern, Geschlechterstereotypen und Vorurteile zu bekämpfen und eine respektvolle, traumasensible und diskriminierungsfreie Behandlung der Opfer sicherzustellen;
j) zu betonen, wie wichtig es ist, in jeder Phase des Gerichtsverfahrens sicherzustellen, insbesondere in Fällen von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt, dass Frauen und Mädchen leicht zugängliche, umfassende und kohärente Informationen über die ihnen zustehenden Rechte, die ihnen zustehende Unterstützung und den ihnen zustehenden Schutz, auch durch Sensibilisierungsinitiativen, erhalten; zu betonen, dass Programme zur Stärkung der rechtlichen Stellung an der Basis unterstützt werden müssen, die Frauen und Mädchen dabei helfen, ihre Rechte zu verstehen und auszuüben, und die Einrichtung sowohl allgemeiner als auch spezialisierter Unterstützungsdienste für Opfer von Straftaten zu fördern und ihre wirksame Koordinierung und die Methoden der Verweisung sicherstellen; die Schlüsselrolle dieser Dienste zu betonen, wenn es darum geht, Opfer über ihre Rechte zu informieren und ihnen den Zugang zur Justiz zu erleichtern; sicherzustellen, dass die den Opfern bereitgestellten Informationen leicht zugänglich und in einfacher Sprache verfügbar sind; die Einrichtung und Nutzung von Opfer-Helplines zu fördern und sicherzustellen, dass sie über verschiedene Kanäle, einschließlich Telefon und Informations- und Kommunikationstechnologien, erreichbar sind; anzuerkennen, dass der begrenzte Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien in vielen Ländern weltweit die volle Ausschöpfung des Potenzials von Frauen und Mädchen behindert;
k) sich zu verpflichten, den Zugang zu Prozesskostenhilfe für Opfer von Beginn eines Zivil- oder Strafverfahrens an sicherzustellen und diesen Ansatz gemeinsam mit internationalen Partnern weltweit zu fördern; fordert die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in alle einschlägigen Strategien, Gesetze, Verfahren, Programme und Praktiken, um spezifische Hindernisse zu beseitigen, mit denen Frauen und Mädchen konfrontiert sind, einschließlich mangelnder Kenntnis der Rechte, diskriminierender Einstellungen und Geschlechterstereotypen innerhalb des Justizwesens und der unzureichenden Verfügbarkeit spezialisierter Dienste, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten; die Praxis zu fördern, das Recht von Frauen und Mädchen auf Prozesskostenhilfe ausschließlich auf der Grundlage ihrer eigenen finanziellen Mittel und unabhängig vom Einkommen ihrer Ehemänner, Partner oder Familien zu bewerten, was insbesondere für Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt relevant ist; zu betonen, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten über den Zugang zur Justiz, die Ergebnisse von Rechtssachen, die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und Hindernisse wichtig sind, um eine faktengestützte Politikgestaltung zu unterstützen;
l) die Führungsrolle von Frauen, die gleichberechtigte Teilhabe und eine stärkere Vertretung von Frauen in der Justiz und ihren Leitungsgremien zu fördern und aktive Schritte zur Förderung des breiten Zugangs von Frauen, die Minderheiten und marginalisierten Gruppen angehören, zum Anwaltsberuf zu unternehmen, um strukturelle Hindernisse innerhalb des Justizwesens abzubauen und eine gerechte und repräsentative Justiz zu fördern und so Chancengleichheit zu gewährleisten;
m) konkrete Aktionen und Maßnahmen zu fördern und sich für sie einzusetzen, um die Beteiligung und Führungsrolle von Frauen bei der Entscheidungsfindung im öffentlichen Leben unter anderem in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung und Sicherheit sowie Verhütung, Bewältigung und Lösung von Konflikten und Krisen sicherzustellen; das Erfordernis einer gemeinsamen Methode für die Nachverfolgung im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten über die Beteiligung von Frauen in diesen Bereichen hervorzuheben;
n) die im Jahr 2024 vom CEDAW abgegebene allgemeine Empfehlung Nr. 40 zur gleichberechtigten und inklusiven Vertretung von Frauen in Entscheidungssystemen aktiv zu unterstützen und voranzubringen, in der diese Vertretung als Parität (50:50) zwischen Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf den gleichberechtigten Zugang zu und die ausgewogene Machtverteilung in Entscheidungssystemen definiert ist;
o) eine sinnvolle Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei der Konfliktlösung sowohl in der EU als auch weltweit zu fördern;
p) Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau dringend und vollständig umzusetzen, indem der Schutz der gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten von Frauen ohne Diskriminierung unter anderem mithilfe starker öffentlicher Institutionen und mithilfe von Maßnahmen zur Gewährleistung von Chancengleichheit sichergestellt wird, um ihre wirksame und uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben voranzubringen und so ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu erleichtern; die Hetze im Internet gegen Frauen und ihre Auswirkungen auf ihre Teilhabe am öffentlichen Leben zu verurteilen und Programme für Medienkompetenz und digitale Sicherheit für Frauen und Mädchen zu fördern;
q) zu betonen, dass die Stärkung von Frauen und Frauenrechtsorganisationen und die Unterstützung der Beteiligung von Frauen an der Außenpolitik und der konfliktbezogenen Entscheidungsfindung bessere Ergebnisse für die Gemeinschaften, den Zugang zur Justiz und einen nachhaltigeren Frieden fördert; die jüngsten Mittelkürzungen für Frauenorganisationen, Frauenrechtsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzen, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und Frauen den Zugang zur Justiz ermöglichen, klar zu verurteilen; darüber hinaus eine nachhaltige Finanzierung und einen beständigen Rechtsschutz für feministische und LGBTIQ+-Organisationen sicherzustellen, insbesondere für Basisgruppen, die aufgrund des schrumpfenden Raums für die Zivilgesellschaft und restriktiver Gesetze gegen nichtstaatliche Organisationen unter Druck stehen;
r) das Mandat der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau angesichts der Bemühungen der Vereinigten Staaten und gleichgesinnter Länder, vereinbarte Prioritäten für die Gleichstellung der Geschlechter zu schwächen, zu verteidigen und seine Besorgnis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass ein solcher politischer Druck in Verbindung mit Mittelkürzungen bei Programmen für die Gleichstellung der Geschlechter die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau zu untergraben droht; die Mittel für die Entwicklungshilfe aufzustocken, um die nach dem Rückzug der US-Agentur für internationale Entwicklung entstandene Lücke zu schließen; seine umfassende Unterstützung der Arbeit der Einheit der Vereinten Nationen für die Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women) zu bekräftigen, die ein zentraler Träger im System der Vereinten Nationen ist, mit dem die Rechte der Frauen in all ihrer Vielfalt gefördert und alle einschlägigen Interessenträger zusammengebracht werden, um für einen politischen Wandel und abgestimmte Maßnahmen zu sorgen; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie die EU nachdrücklich aufzufordern, ausreichende Mittel für UN Women bereitzustellen; sich zu einer angemessenen Finanzierung der Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenrechte, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, zu verpflichten;
s) die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und die an Gleichstellungsfragen orientierte Haushaltsgestaltung bei der Haushaltsplanung in allen einschlägigen Politikbereichen der EU, einschließlich des auswärtigen Handelns, anzuwenden; zu betonen, dass die Staaten angemessene, ausreichende und berechenbare Mittel für geschlechtergerechte Prozesskostenhilfe und Unterstützungsdienste, insbesondere für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt, und einen ausreichenden Zugang zu Entschädigung bereitstellen müssen, da der Zugang von Frauen zur Justiz durch derzeitigen Hindernisse unverhältnismäßig stark beeinträchtigt wird; zu betonen, wie wichtig es ist, praktische, regionale und die Barrierefreiheit betreffende Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang von Frauen und schutzbedürftigen Gruppen zur Justiz insbesondere in ländlichen, abgelegenen und wirtschaftlich benachteiligten Regionen behindern; die besonderen Herausforderungen hervorzuheben, mit denen Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen und Alleinerziehende konfrontiert sind, darunter Hindernisse für die physische Barrierefreiheit und ein Mangel an maßgeschneiderten Unterstützungsdiensten; anzuerkennen, dass die Prozesskostenhilfe häufig chronisch unterfinanziert oder unterbewertet ist, wodurch ein weiteres Hindernis für Frauen in Krisensituationen geschaffen wird, die Zugang zur Justiz suchen, von dem Frauen in sozioökonomisch schlechteren Positionen und die am stärksten gefährdeten Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind, was den Zugang zur Justiz betrifft, wenn ihre Rechte verletzt werden;
t) das Engagement der EU für die Bekämpfung und Beendigung der Straflosigkeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, zu bekräftigen; sich für die Beseitigung der Straflosigkeit bei allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Menschenhandel und schädlicher Praktiken, einzusetzen; die Umsetzung internationaler Verpflichtungen zu beschleunigen, um alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich weiter zu verhindern und darauf zu reagieren, einschließlich Vergewaltigung, Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, Zwangsheirat, sogenannter Konversionspraktiken, der nicht einvernehmlichen Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material, Deepfakes und KI-generierten Inhalten, Cyberstalking, Cyber-Belästigung, Cyber-Flashing, Aufstachelung zu Gewalt oder Hass, Hetze und Hassverbrechen im Internet; zu betonen, wie wichtig es ist, die Bedrohung durch KI-gesteuerte Technologien anzugehen, und sich auf EU-Ebene und internationaler Ebene für ein stärkeres Vorgehen gegen Online-Gewalt einzusetzen, von der Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind und die ihre uneingeschränkte Beteiligung am öffentlichen Leben behindert; sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen nachdrücklich aufzufordern, eine öffentliche Kontrolle ihrer jährlichen Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu ermöglichen, um bessere Forschung und Lösungen zu ermöglichen;
u) betont, dass das Fehlen und die Verweigerung des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, einschließlich sicherer und legaler Schwangerschaftsabbrüche, eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt und der Verletzung der Menschen- und der Grundrechte darstellt; Anstrengungen zu fordern, um weltweit einen breiten und gleichberechtigten Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sicherzustellen, und zu bekräftigen, dass der Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung ein grundlegender Bestandteil der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten von Frauen und für ihre körperliche Autonomie von wesentlicher Bedeutung ist; einen sicheren Zugang zu Abtreibung, Empfängnisverhütung und Mütterbetreuung für alle zu fordern, insbesondere Notfallverhütung, Tests auf sexuell übertragbare Infektionen und Postexpositionsprophylaxe; den Zugang zu geschlechtersensiblen Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit für junge Frauen und LGBTIQ+-Personen sicherzustellen und die psychische Gesundheit als entscheidend für Teilhabe und Gleichstellung anzuerkennen;
v) sicherzustellen, dass die Außenpolitik der EU den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten als Teil der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung aktiv fördert;
w) erneut darauf hinzuweisen, dass Vergewaltigung nach wie vor eine der weltweit am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ist; zu betonen, wie wichtig es ist, auf Einwilligung beruhende Rechtsvorschriften zu Vergewaltigung als wesentliches Element eines umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen anzunehmen; sich für eine auf Einwilligung beruhende Definition von Vergewaltigung als universellem Standard weltweit einzusetzen, um den rechtlichen Schutz zu verbessern und sicherzustellen, dass sexuelle Gewalt nicht allein durch die Anwendung von Gewalt, Zwang oder Drohung, sondern durch eine fehlende Einwilligung gekennzeichnet ist; das Konzept zu fördern, dass das Schweigen und der fehlende Widerstand der Opfer keine Einwilligung darstellen; zu betonen, dass weder eine zuvor erteilte Einwilligung noch eine bestehende Beziehung eine laufende oder künftige Zustimmung zu sexuellen Handlungen implizieren; fordert in diesem Zusammenhang alle Länder auf, eine auf Einwilligung beruhende Definition von Vergewaltigung einzuführen und Überlebenden den Zugang zur Justiz zu gewährleisten;
x) den Einsatz von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt als Kriegswaffe aufs Schärfste zu verurteilen und daran zu erinnern, dass solche Handlungen nach dem Völkerrecht als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden können; aktiv darauf hinzuarbeiten, dass die für diese Arten von Straftaten Verantwortlichen auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden, unter anderem durch die Anwendung der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte; die internationalen Bemühungen zur Dokumentation dieser Verbrechen in laufenden Konflikten und Präventionsmaßnahmen verstärkt zu unterstützen; sich ferner zu verpflichten, alle Initiativen aktiv zu unterstützen, um die Rechenschaftspflicht für die Täter und den Zugang zur Justiz für Überlebende von Vergewaltigungen als Kriegswaffe sicherzustellen, und anzuerkennen, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gemäß der Resolution 1820 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Handlungen, die zum Völkermord beitragen, darstellen können; die enge Zusammenarbeit von Eurojust mit dem internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei der Dokumentation von Vergewaltigungen, Missbrauch und anderen Formen sexueller Gewalt in Kriegszeiten in der Ukraine zu fördern und die EU, Eurojust und den IStGH aufzufordern, koordinierte, traumasensible und opferzentrierte Dokumentationsbemühungen weiter zu stärken und Kooperationsrahmen für andere Konfliktgebiete weltweit zu schaffen, damit Opfer identifiziert und geschützt werden und Zugang zur Justiz haben;
y) zu betonen, wie wichtig die uneingeschränkte Anerkennung von Transfrauen als Frauen ist, und darauf hinzuweisen, dass ihre Inklusion unerlässlich ist, damit Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Gewalt wirksam sind; die Anerkennung von Transfrauen und ihren gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Unterstützungsdiensten zu fordern;
z) alle Länder, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, aufzufordern, dies zu tun, und die weltweite Annahme seiner umfassenden Standards zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern;
aa) das Recht von Frauen und Mädchen, die aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt verfolgt werden, auf Asyl zu bekräftigen; die Regierungen und internationalen Gremien aufzufordern, sich mit den spezifischen Risiken zu befassen, denen Frauen und Mädchen bei der Migration ausgesetzt sind, und geschlechtergerechte Maßnahmen umzusetzen, einschließlich der Einrichtung sicherer und legaler Wege, der Stärkung des Schutzes von Frauen vor Gewalt in Aufnahmezentren und der Verbesserung der Verfahren zur Altersbestimmung; zu fordern, dass geschlechtsspezifische Verfolgung und geschlechtsspezifische Apartheid als Gründe für die Beantragung von Asyl anerkannt werden;
ab) sich für das Recht von Mädchen auf inklusive, gerechte und hochwertige Bildung als wichtige Triebkraft für die Stärkung ihrer Rolle und die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen, indem sie mit den Kenntnissen, Fähigkeiten, Chancen und Kapazitäten ausgestattet werden, die für ihr gesamtes Leben von wesentlicher Bedeutung sind, und sie in die Lage versetzen, ihre Rechte geltend zu machen, Zugang zur Justiz zu erhalten, uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilzunehmen und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen; aufzuzeigen, wie wichtig es ist, die Stärkung der Rolle der Frau durch inklusive, gerechte und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen zu fördern, da dies von entscheidender Bedeutung ist, um Geschlechterstereotypen, Einstellungen und Vorurteile in all ihren Dimensionen zu bekämpfen und anhaltende Ungleichheit zu beseitigen; darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, geschlechtsspezifische Gewalt durch angemessene Kampagnen und andere Maßnahmen zu verhindern, unter anderem durch die Verbesserung der digitalen Medienkompetenz sowie durch einschlägige, gezielte Aufklärung über altersgerechte, komplexe Beziehungen und Sexualität, um das Wissen über die körperliche Unversehrtheit zu verbessern; zu betonen, dass ein tieferes Verständnis der rechte- und der genderfeindlichen Bewegungen, einschließlich der Desinformation über die Gleichstellung der Geschlechter, des Incel-Phänomens und der Frauenfeindlichkeit und insbesondere ihrer Online-Form als „Manosphere“, erforderlich ist; sich für aktivere politische Maßnahmen einzusetzen, um diesen Phänomenen und ihren Narrativen entgegenzuwirken;
ac) zu betonen, dass Krieg und Konflikte unverhältnismäßige und verheerende Auswirkungen auf Frauen haben, und sich weltweit für Frieden und inklusive Verhandlungen als wesentliche Wege zur Beendigung des Konflikts und der Gewalt, der Frauen und Mädchen in diesen Situationen ausgesetzt sind, einzusetzen; die bemerkenswerte Arbeit von Frauen, die in friedenserhaltenden Missionen der Vereinten Nationen in Konfliktgebieten tätig sind, anzuerkennen; zu betonen, dass die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für die Rechtsstaatlichkeit und widerstandsfähige und inklusive Demokratien von wesentlicher Bedeutung sind; mit Besorgnis hervorzuheben, dass Millionen von Frauen und Mädchen, insbesondere im Zusammenhang mit Konflikten und Vertreibung, nach wie vor Diskriminierung, Gewalt und der Verweigerung ihrer Würde und Handlungsfähigkeit ausgesetzt sind;
ad) die EU auf eine feministische Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik einzuschwören, die inklusiv und intersektional ist und den Bedürfnissen von Frauen und LGBTIQ+-Menschenrechtsverteidigern Vorrang einräumt;
ae) zu betonen, dass Femizid, definiert als Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, eine der extremsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und eine schwerwiegende Verletzung der universellen Grundrechte darstellt; aufs Schärfste zu verurteilen, dass es keine harmonisierte Definition dieses Verbrechens gibt und bei der Erhebung von Daten und der Meldung darüber nach wie vor Unterschiede fortbestehen, was eine wirksame Prävention und eine faktengestützte Politikgestaltung erheblich behindert; die weltweite Anerkennung dieses Verbrechens und die weltweiten Bemühungen zur Beseitigung von Femiziden zu fordern;
2. beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie – zur Information – der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundsatz der Europäischen Union. Die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und ein intersektionaler Ansatz müssen in allen Politikbereichen der EU umgesetzt und integriert werden, um die Kohärenz zwischen internen und externen Maßnahmen sicherzustellen, damit Menschenrechte, Demokratie und die Gleichstellung der Geschlechter weltweit gefördert werden. Die Menschenrechte von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter sind nicht nur Grundrechte, sondern auch Voraussetzungen für Entwicklung, Armutsbekämpfung und den Aufbau friedlicher, prosperierender und nachhaltiger Gesellschaften.
Der im Völkerrecht und in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Zugang zur Justiz ist für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie von zentraler Bedeutung. Der Zugang von Frauen zur Justiz ist jedoch nach wie vor ein komplexes und kritisches Problem in allen Regionen. Frauen sind auf den höchsten Ebenen der Justiz und der Staatsanwaltschaft nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, insbesondere in Führungspositionen wie Gerichtspräsidenten, Obersten Gerichten und Leitern von Staatsanwaltschaften. Gleichzeitig behindern juristische Stereotypisierung und vorherrschende geschlechtsspezifische Normen die Gerechtigkeit für weibliche Opfer und Überlebende von Gewalt.
Die Vereinten Nationen haben sich für eine stärkere Beteiligung von Frauen im Justizbereich eingesetzt, und es hat sich gezeigt, dass eine stärkere Vertretung von Frauen in den Justizbehörden zu einem stärker auf die Opfer ausgerichteten Justizansatz führt. Dies ist besonders wichtig für die Reaktion auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die Verletzungen der Grundrechte darstellen. Die Rechtssysteme müssen den Bedürfnissen der Opfer gerecht werden, indem sie einen angemessenen Schutz und angemessene Rechtsbehelfe gewährleisten, doch sind viele Frauen nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert, wenn es darum geht, Missbrauch zu melden und rechtliche Unterstützung zu erhalten. Viele Frauen und Mädchen, insbesondere diejenigen, die mehrfacher und intersektioneller Diskriminierung ausgesetzt sind, empfinden das Justizwesen als wenig sensibel für die Realitäten benachteiligter Gruppen.
In dieser Empfehlung wird der Rat aufgefordert, das Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter zu bekräftigen und dafür zu sorgen, dass die Rechte der Frau in allen Aspekten des auswärtigen Handelns der EU durch einen inklusiven, intersektionalen und angemessen finanzierten Ansatz vollständig umgesetzt werden. Außerdem wird betont, dass das Parlament und sein Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vollständig in die Ausarbeitung des Standpunkts der EU für die 70. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau einbezogen werden müssen.
In der Empfehlung wird ferner zugesagt, UN Women als zentraler Akteur innerhalb des Systems der Vereinten Nationen für die Förderung der Rechte der Frau nachdrücklich zu unterstützen, und alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden aufgefordert, zusammen mit der EU angemessene Finanzmittel bereitzustellen. Es wird die Bedeutung ehrgeiziger und ergänzender europäischer und internationaler Instrumente mit soliden Bestimmungen zur Gewährleistung der Stärkung der Rolle der Frau und des Zugangs zur Justiz, einschließlich des Zugangs zu Prozesskostenhilfe und der Berücksichtigung spezialisierter Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt, hervorgehoben. Der Schutz der Rechte der Frau durch wirksame Justizwesen ist ein Weg zu gerechteren Gesellschaften im Einklang mit der wirksamen Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDG 16).
Schließlich wird in der Empfehlung betont, dass das Gender Mainstreaming und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in allen Politikbereichen der EU, die Beschleunigung der internationalen Verpflichtungen zur Verhinderung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Förderung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen in der Justiz notwendig sind. Die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sind für die Rechtsstaatlichkeit, resiliente Demokratien und die Grundwerte der EU von wesentlicher Bedeutung, und die Union muss eine Führungsrolle übernehmen, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass diese Rechte in der Praxis garantiert werden. Der Zugang zur Justiz für alle ist von entscheidender Bedeutung für gerechte und inklusive Gesellschaften und eine Voraussetzung für die substanzielle Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte.
ANLAGE: ERKLÄRUNG ZU BEITRÄGEN
Die Berichterstatterin erklärt unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie keine Beiträge von Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register [8] fallen, oder von Vertretern von Behörden von Drittländern, einschließlich ihrer diplomatischen Vertretungen und Botschaften, aufgenommen hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.1.2026 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 10 1 |
||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
23 |
+ |
PPE |
Arba Kokalari, Ewa Kopacz, Verena Mertens, Mirosława Nykiel, Giusi Princi, Maria Walsh |
Renew |
Abir Al-Sahlani, Raquel García Hermida-Van Der Walle, Lucia Yar, Dainius Žalimas |
S&D |
Gabriela Firea, Heléne Fritzon, Lina Gálvez, Maria Noichl, Joanna Scheuring-Wielgus, Cecilia Strada, Marko Vešligaj |
The Left |
Hanna Gedin, Irene Montero, Carolina Morace |
Verts/ALE |
Mélissa Camara, Alexandra Geese, Benedetta Scuderi |
10 |
- |
ECR |
Chiara Gemma, Beatrice Timgren |
ESN |
Christine Anderson |
NI |
Fernand Kartheiser, Judita Laššáková |
PfE |
Mathilde Androuët, Mireia Borrás Pabón, Elisabeth Dieringer, Margarita de la Pisa Carrión, Anders Vistisen |
1 |
0 |
PPE |
Rosa Estaràs Ferragut |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C, C/2025/1279, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1279/oj.
- [2] Angenommene Texte, P10_TA(2025)0278.
- [3] ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2012/29/oj.
- [4] ABl. L, 2024/1385, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1385/oj.
- [5] https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/073/47/pdf/g2407347.pdf.
- [6] VN Women, „Handbook for National Action Plans on Violence against Women“ (Handbuch für nationale Aktionspläne gegen Gewalt gegen Frauen), 2012.
- [7] Studie, „Women’s role in peace processes“ (Die Rolle von Frauen in Friedensprozessen), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, Mai 2019.
- [8] Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2021/611/oj)