Bericht - A4-0359/1996Bericht
A4-0359/1996

BERICHT über den Bericht der Kommission über die Durchführung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Ländern in Mittel- und Osteuropa - 1994 (KOM(95)0662 - C4-0142/96)

6. November 1996

Ausschuß für Regionalpolitik
Berichterstatter: Herr Jürgen Schröder

Mit Schreiben vom 8. Februar 1996 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament den Bericht über die Durchführung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Ländern in Mittel- und Osteuropa - 1994.

In seiner Sitzung vom 11. März 1996 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, daß er diesen Bericht an den Ausschuß für Regionalpolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik, an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen und an den Ausschuß für Haushaltskontrolle zurücküberwiesen hat.

Der Ausschuß für Regionalpolitik benannte in seiner Sitzung vom 12. März 1996 Herrn Jürgen Schröder als Berichterstatter.

Er prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 7. Mai, 24. September und 29. Oktober 1996.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuß den Entschließungsantrag einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: die Abgeordneten Speciale, Vorsitzender; Campoy Zueco, stellvertretender Vorsitzender; Schröder, Berichterstatter; Azzolini, Berend, Bernardini, Cellai, Frutos Gama, Garosci (in Vertretung d. Abg. Baggioni gemäß Artikel 138 Absatz 2 der Gesch?ftsordnung), Gir?o Pereira (in Vertretung d. Abg. Collins), Hatzidakis, Izquierdo Collado (in Vertretung d. Abg. Howitt), Klaß, Lage, Myller, Novo Belenguer, Podesta, Rack (in Vertretung d. Abg. Camison Asensio), Rapkay (in Vertretung d. Abg. Botz), Rack (in Vertretung d. Abg. Kellett-Bowman), Schiedermeier (in Vertretung d. Abg. Langenhagen) Sornosa Martínez, Vallvé, Varela Suanzes-Carpegna, Viola (in Vertretung d. Abg. Rusanen), Walter und Wolf (in Vertretung d. Abg. Schroedter gemäß Artikel 138 Absatz 2 der Geschäftsordnung).

Die Stellungnahme des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen ist diesem Bericht beigefügt. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik und der Ausschuß für Haushaltskontrolle haben beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Der Bericht wurde am 6. November 1996 eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird.

A. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Entschließung zu dem Bericht der Kommission über die Durchführung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Ländern in Mittel- und Osteuropa - 1994 (KOM(95)0662 - C4-0142/96)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Durchführung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Ländern in Mittel- und Osteuropa - 1994 (KOM(95)0662 - C4-0142/96),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 1996 zum Weißbuch "Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union"[1],

- unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Regionalpolitik und die Stellungnahme des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen (A4-0359/96),

1. erinnert daran, daß das Ziel des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit EU/MOEL die Finanzierung strukturwirksamer Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im allgemeinen Rahmen des Programms PHARE ist, die dazu bestimmt sind:

- den Integrationsprozeß der MOEL zu erleichtern,

- zur wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen beizutragen einschließlich der Überwindung der durch das wirtschaftliche Gefälle ausgelösten Probleme;

2. bemerkt, daß das Programm, das mit 150 Mio ECU ausgestattet wurde, laut Bericht der Kommission 1994 Erfolge verbuchen konnte;

3. hebt hervor, daß die meisten Mittel im Jahr 1994 für grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Umweltschutz und Energieversorgung bereitgestellt wurden; betont außerdem, daß das Programm im Laufe des Jahres 1994 auf die baltischen Staaten ausgeweitet wurde; stellt aber fest, daß dies in erster Linie der Verbesserung der Verbindung von existierenden Wirtschaftszentren diente, während die Entwicklungspläne der Euroregionen selbst noch ungenügend umgesetzt wurden;

4. ist der Auffassung, daß auch die Haushaltsmittel für Aktionen zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG II sowohl zwischen Regionen der mittel- und osteuropäischen Länder als auch zwischen Regionen dieser Länder und der Europäischen Union aufgestockt werden müssen;

5. stellt fest, daß das Programm neben den spezifischen Projekten zwischen angrenzenden Staaten (Albanien/Griechenland/Italien; Bulgarien/ Griechenland; Polen/Deutschland; Dänemark/baltische Staaten usw.) auch sektorale Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (z.B. Umweltvorhaben) und multidisziplinäre Interventionen (technische Hilfe) umfaßt;

6. ist der Ansicht, daß die eingeleiteten Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Unternehmensentwicklung und Technologietransfer sowie Marketing für die kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt werden müssen;

7. unterstreicht die politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung, die der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit EU/MOEL zukommt, die ein vorzüglich geeignetes Kohäsionsinstrument der Heranführungsstrategie gegenüber den MOEL ist;

8. vertritt ferner die Ansicht, daß die Aktionen der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit eine lehrreiche gemeinschaftliche Erfahrung darstellen, die für die beitrittswilligen Länder unverzichtbar ist;

9. billigt infolgedessen die von der Kommission vorgelegte Gesamtbilanz dieses Programms für das Jahr 1994 und unterstreicht die Notwendigkeit der Weiterführung und Verstärkung dieses Programms;

10. hält es jedoch für wünschenswert, daß bei der Durchführung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit künftig folgenden Punkten Rechnung getragen wird:

- größere Vielfalt der Aktionen im Rahmen der existierenden thematischen Schwerpunkte,

- mehrjährige Programmplanung, durch die eine größere Kohärenz der Interventionen (insbesondere zwischen INTERREG und PHARE) gewährleistet und Doppelarbeit, bedingt durch die Vielzahl der Projekte, vermieden werden kann,

- Aufstockung der Mittel für die Initiative ECOS/OUVERTURE, die einen großen Erfolg zu verzeichnen hat;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die technische Hilfe auch den Euroregionen zugute kommen zu lassen und sie so in die Lage zu versetzen, ein effektives grenzüberschreitendes Management zur Umsetzung der grenzüberschreitenden Programme aufzubauen;

12. hält es für eine effiziente und grenzüberschreitende und inter-

regionale Zusammenarbeit für äußerst wichtig, die Programme, die die Europäische Union entwickelt, schrittweise auf die mittel- und osteuropäischen Länder auszudehnen;

13. beharrt auf der Notwendigkeit, eine Koordinierung der verschiedenen von der EU und dem PHARE-Programm durchgeführten Programme herzustellen, um die Effizienz und die Auswirkungen der von ihnen finanzierten Aktionen zu verbessern;

14. hält es für äußerst wichtig, daß wirksame Mechanismen zur Koordinierung, Besteuerung und Kontrolle der im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchgeführten Aktionen eingerichtet werden, um den Ertrag der Ressourcen der Union zu optimieren und mögliche Betrügereien zu verhindern;

15. wünscht, daß die Kommission dem Parlament einen Bericht über die Ergebnisse der verschiedenen Projekte und ihre künftige Weiterbehandlung unterbreitet;

16. fordert schon jetzt die Kommission auf, den künftigen Finanzbedarf zu beziffern, der im Hinblick auf die Erweiterung der EU für die Fortführung und die Aufstockung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit besteht, und die vorhandenen Möglichkeiten der Kofinanzierung durch die EIB, die EBWE und den Privatsektor weiter auszubauen;

17. ist der Ansicht, daß die Heranführung der Grenzregionen der MOEL keine unausgewogene wirtschaftliche Entwicklung zur Folge haben darf, und betont, daß das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Mittelpunkt der Politik der MOEL stehen muß, und wünscht, daß über die einfache grenzüberschreitende Zusammenarbeit EU/MOEL hinaus Aktionen zur grenzüberschrei-

tenden Zusammenarbeit zwischen den MOEL, zwischen den MOEL und den Staaten der GUS sowie generell zwischen den Regionen der MOEL zustande kommen;

18. bedauert zwar die verspätete Veröffentlichung des Berichts der Kommission, billigt jedoch diesen Bericht und spricht sich für die Fortführung und die Aufstockung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit EU/MOEL aus, das ein wichtiges Instrument der Heranführungsstrategie und der wirt-

schaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa bildet;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der mittel- und osteuropäischen Länder zu übermitteln.

  • [1] ABl. C 141 vom 13. Mai 1996

B. BEGRÜNDUNG

Die Kommission hat den Bericht über das Programm über grenzüberschreitende Zusammenarbeit EU/MOEL für 1994 unterbreitet.

Im folgenden werden die Grundzüge des Programms, die durchgeführten Vorhaben, die Bilanz sowie die Bedingungen für seine Weiterführung und Verstärkung einer Prüfung unterzogen.

I. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit: ein Instrument ersten Ranges für die Heranführungsstrategie gegenüber den MOEL

1. Zielsetzung

Im Jahr 1994 wurde im allgemeinen Rahmen des Programms PHARE ein mit 150 Millionen ECU dotiertes Programm (Haushaltslinie B7-612) zur Finanzierung strukturwirksamer Aktionen in Grenzregionen all jener Länder aufgestellt, die im Rahmen dieses Programms förderungwürdig sind und mit einem der Mitgliedstaaten der EU eine gemeinsame Grenze haben.

In Übereinstimmung mit den im Rahmen des Programms INTERREG II durchgeführten Aktionen verfolgt dieses Programm über grenzüberschreitende Zusammenarbeit EU/MOEL ein doppeltes Ziel:

- Erleichterung des Integrationsprozesses der MOEL durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Grenzregionen sowie gemeinsame Aktivitäten,

- Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen.

Die vorgesehenen Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind speziell dazu gedacht,

- diese Grenzregionen dabei zu unterstützen, die häufig auf ihre relativ isolierte Stellung in den jeweiligen Volkswirtschaften zurückzuführenden spezifischen Entwicklungsprobleme zu überwinden,

- Netze der Zusammenarbeit beiderseits der Grenzen zu schaffen,

- ein Absinken des Lebensstandards und des Wirtschaftswachstums an den Außengrenzen der EU zu vermeiden,

- eine allmähliche Annäherung der MOEL an die EU zu ermöglichen.

2. Verwaltung des Programms

Nach der Verordnung 1628/94 wird die geleistete Hilfe von der Kommission verwaltet.

Für die jeweils beteiligte Grenzregion wurde ein Gemeinsamer Programmierungs- und Monitoringausschuß (JPMC) gebildet. Diese Ausschüsse übernehmen die Schlüsselrolle in der Koordination, da ihr Aufgabenbereich die gemeinsame Programmierung der Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie deren Koordinierung und Überwachung umfaßt.

Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus Vertretern der Kommission, der Zentralbehörde, zuständiger Ministerien und Behörden.

Es gilt folgendes Verfahren:

- die Regierungen der MOEL benennen die für das Programm verantwortlichen Behörden,

- diese treten mit den für EU-Fragen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Verbindung,

- die Ausschüsse arbeiten Empfehlungen aus, die über die im jeweiligen MOEL zuständige Behörde an die Kommission weitergeleitet werden,

- die Kommission legt dem PHARE-Verwaltungsausschuß einen Finanzierungsvorschlag für jede Grenzregion zur Genehmigung vor,

- zwischen der Kommission und dem jeweiligen MOEL werden das Finanzierungsabkommen und die Absichtserklärung vereinbart.

Zu nennen ist ferner das Programm ECOS/OUVERTURE, durch das eine interregionale Zusammenarbeit zwischen MOE- und EU-Ländern auf lokaler und regionaler Ebene angeregt werden soll. Zu den Kooperationsfeldern dieses Programms gehören die wirtschaftliche Entwicklung und der Handel, die Demokratie auf städtischer und regionaler Ebene, städtische Versorgungsdienste und Umweltfragen. 1994 wurden 2 Millionen ECU für die volle Beteiligung der mittel- und osteuropäischen Partner an diesem Programm bereitgestellt.

3. Die Bilanz 1994

a) Die Verteilung der Ausgaben

Die Gesamtkosten der im Rahmen des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit EU/MOEL finanzierten Aktionen belaufen sich auf 350 Millionen ECU (zu den direkten Beihilfen der EU in Höhe von 150 Millionen ECU kommen Haushaltsmittel der EUMitgliedstaaten und der MOEL sowie Gelder von internationalen Finanzinstituten und aus anderen privaten und öffentlichen Quellen hinzu).

Wie im Jahr 1993 fließt der größte Ausgabenanteil in Infrastrukturvorhaben (90 Millionen ECU) und der zweitgrößte Betrag (35 Millionen ECU) in Umweltprojekte.

b) Allgemeine Aktionen

Die allgemeinen Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit betreffen sämtliche MOEL, zu denen 1994 erstmals die baltischen Länder hinzukamen.

Im Bericht der Kommission werden sämtliche im Jahr 1994 durchgeführten Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ausführlich geschildert; sie betreffen

Albanien/Griechenland/Italien, Bulgarien/Griechenland usw.

c) Die spezifischen Aktionen

An spezifischen Programmen seien erwähnt:

- das Sektorprogramm 1994-1997 in Höhe von 3 Millionen ECU für 9 Projekte in den baltischen Staaten, Polen und Bulgarien,

- das multidisziplinäre Programm in Höhe von 2 Millionen ECU zur Finanzierung von Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit und der Förderung von Ausbildung, Handel und Investitionen,

- das Programm für interregionale Zusammenarbeit auf der Grundlage der ECOS- oder OUVERTURE-Initiativen in Höhe von 1,8 Millionen ECU.

II. Verstärkung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit

1. Verbesserung der Funktionsweise des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit

a) Bewertung des Berichts 1994

Der Kommission zufolge war das PHARE-Programm über grenzüberschreitende Zusammenarbeit 1994 ein Erfolg. Obwohl dies ein Übergangsjahr war, waren einige hervorragende Leistungen zu verzeichnen. Die vom EP bewilligten 150 Millionen ECU waren im November 1994 vollständig gebunden. Mit den zusätzlichen Mitteln, die über das Programm für die Initiative ECOS/OUVERTURE zur Verfügung gestellt wurden, werden mehr als 100 Projekte der interregionalen Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen in der EU und in den MOEL unterstützt.

Im Laufe dieses Jahres wurde das Programm schließlich auf die baltischen Staaten sowie auf einige an Österreich angrenzende Länder, die Slowakei und Ungarn, ausgedehnt. Dennoch ist es bedauerlich, daß der gut dokumentierte Bericht selbst erst im April 1994 veröffentlicht worden ist.

b) Eine größere Diversifizierung

Nach den INTERREG-Regeln können sehr viele Globalmaßnahmen gefördert werden, die vom Abbau der administrativen Hindernisse, die dem freien Personen, Waren- und Dienstleistungsverkehr entgegenstehen, bis zur Förderung der Zusammenarbeit im Umweltschutz und im Gesundheitswesen reichen und auch die Hilfe für die Entwicklung der grenzüberschreitenden Medien miteinschließen.

In der Hauptsache betreffen die 1994 durchgeführten Aktionen jedoch wie in den Vorjahren die Verkehrsinfrastrukturen (Verbindungen Griechenland/Albanien; Bulgarien/Griechenland; Polen/Deutschland usw.) und die Umwelt (insbesondere die Verringerung der Meeresverschmutzung in der Ostsee) sowie die Energie. Maßnahmen dieser Art müssen zwar auch weiterhin Vorrang genießen, doch müssen sie künftig vor allem auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet noch stärker diversifiziert werden.

c) Eine mehrjährige Programmierung

Künftig sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf die Grundlage einer gemeinsamen langfristigen Entwicklungsstrategie im Grenzbereich gestellt werden.

Die alljährlich vorgelegten Finanzierungsvorschläge müssen dann im Rahmen dieser mehrjährigen Richtprogramme erfolgen.

In diesem Zusammenhang wird es auch notwendig sein, nicht nur INTERREG und PHARE, sondern auch innerhalb von INTERREG die spezifischen Programme zwischen Grenzländern und die Sektor- und die multidisziplinären Programme noch enger zu koordinieren, um jede Überschneidung zu vermeiden und ein Höchstmaß an Kohärenz zu erzielen.

Mit der Erweiterung der Europäischen Union werden sich schließlich das Problem der Finanzierung dieser Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Frage der Kofinanzierung durch die EIB, die EBWE und den Privatsektor stellen.

2. Auf dem Wege zu einem Gesamtprogramm der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit EU/MOEL

a) Eine Gefahr für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

Die MOEL haben beachtliche Bemühungen zur Modernisierung und wirtschaftlichen Umstellung unternommen, und ihre Wachstumsrate erwies sich als stabil. Sie können einen Kapitalzustrom aus dem Ausland verzeichnen (die Zahl der gemischtwirtschaftlichen Unternehmen hat sich in der Zeit von 1991 bis 1993 verdreifacht). Die EU nimmt mehr als die Hälfte der Ausfuhren der assoziierten Länder auf. Der Umfang der Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa in die Regionen der Union hat sich gegenüber den ersten Jahren des Übergangs deutlich abgeschwächt.

Dennoch besteht in den MOEL die Gefahr einer höchst ungleichmäßigen Entwicklung, die durch eine mitunter unzureichend regulierte Marktwirtschaft gefördert wird: in den Regionen mit einstmals vorherrschender Schwerindustrie, die heute nicht mehr wettbewerbsfähig ist, droht die Aufgabe der Industrie; das Auslands-

kapital wird vorzugsweise und in völlig unausgewogener Art in den Ländern und Regionen angelegt, wo die Risiken geringer erscheinen. Es könnten, wenn man nicht acht gibt, schwere

Entwicklungsungleichgewichte (Überkonzentration/Versteppung/Um-

weltverschmutzung) zwischen den Regionen entstehen, wodurch vor dem Beitritt der MOEL bei der Verfolgung des Ziels des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa noch mehr Unwägbarkeiten ins Spiel kommen.

Die MOEL müssen sich gegen eine solche Entwicklung absichern und eine Wirtschaftspolitik führen, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wahrt. Die Bemühungen um eine wirtschaftliche Entwicklung müssen daher "neu ausgewogen" werden; es wäre gefährlich, sich allein auf die Grenzübergangsgebiete zwischen der EU und den MOEL zu konzentrieren.

b) Aufstellung eines Gesamtprogramms der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit

Bemühungen um einen größeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auf dem gesamten Gebiet der MOEL werden während der Heranführungsphase und danach unumgänglich sein.

Für die EU wie auch für die künftig beitretenden Länder ist der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt eine unabdingbare Voraussetzung, wenn der wirtschaftliche Integrationsprozeß und insbesondere die WWU und die einheitliche Währung zum Erfolg führen sollen.

Deshalb wird es sich als notwendig erweisen, die dem Programm über grenzüberschreitende Zusammenarbeit derzeit gezogenen Grenzen zu überschreiten und es auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den MOEL, zwischen den MOEL und den Mitgliedstaaten der GUS und generell auf die interregionale Zusammenarbeit auszudehnen.

STELLUNGNAHME

(Artikel 147 der Geschäftsordnung)

für den Ausschuß für Regionalpolitik

zu einem Bericht der Kommission über die Durchführung des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Ländern in Mittel- und Osteuropa - 1994

(KOM(95)0662) - C4-0142/96) (Bericht Schröder)

Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen

Verfasserin der Stellungnahme: Frau Concepció Ferrer i Casals

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 21. März 1996 benannte der Ausschuß für Außenwirtschafts-

beziehungen Frau Ferrer als Verfasserin der Stellungnahme.

In seinen Sitzungen vom 27. Juni 1996, 25. Juli 1996 und 9. Oktober 1996 prüfte er den Entwurf einer Stellungnahme.

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlußfolgerungen ein-

stimmig an.

An der Abstimmung beteiligten sich: die Abgeordneten De Clercq, Vorsitzender; Sainjon, stellvertretender Vorsitzender; Ferrer, Verfasserin der Stellungnahme; Elchlepp, Imbeni, Kittelmann, E. Mann, Novo, Nussbaumer, Smith, van der Waal (in Vertretung d. Abg. de Rose) und Wiersma (in Vertretung d. Abg. Konecny).

I. Einleitung

Im Rahmen der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts der mittelund osteuropäischen Länder vertritt das Europäische Parlament die Auffassung, daß die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein geeignetes Instrument darstellt, um folgendes zu erreichen:

- Verbesserung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und des Vertrauens sowie des Gefühls, einem gemeinsamen Raum anzugehören,

- Schaffung von gewohnheitsmäßigen Formen der Zusammenarbeit und stabilen Kommunikationsmechanismen, wodurch die MOEL mit den Verwaltungsmethoden der Union vertraut gemacht werden und der Anpassungsprozeß vor ihrem endgültigen Beitritt beschleunigt wird,

- Verhinderung einer möglichen Isolierung der Grenzregionen und wirtschaftlicher Entwicklungsprobleme, die sich daraus ergeben könnten,

- unter Wahrung des Umweltschutzes Ankurbelung der Entwicklung der transeuropäischen Netze für Verkehr, Telekommunikation, Energie u.a.

Das Europäische Parlament beantragte im Einklang mit diesen Vorstellungen, daß 15 Mio ECU der Mittel des PHARE-Programms für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit MOEL/EU und mindestens 5 Mio im Rahmen der MOEL/MOEL bereitgestellt werden. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1628/94 vom 4. Juli 1994 über die Durchführung eines Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CBC) zwischen Ländern in Mittel- und Osteuropa und Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit dem strukturpolitische Maßnahmen im Rahmen der Initiative INTERREG mit dem Ziel finanziert werden sollen, die Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen der vom PHARE-Programm begünstigten Regionen, die gemeinsame Grenzen mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, und zwischen Regionen Mittel- und Osteuropas zu verstärken.

II. Das Programm 1994

1. Ziele

- ein Absinken des Lebensstandards und des Wirtschaftswachstums an den Außengrenzen der EU zu verhindern;

- zur Beschleunigung der Wandlungsprozesse in den MOEL und zu einer Annäherung zwischen diesen Ländern und der EU beizutragen;

- die Einrichtung und Weiterentwicklung von Netzen der Zusammenarbeit beiderseits der Grenzen zu fördern und diese Netze mit denen der Gemeinschaft zu verknüpfen.

2. Empfängerregionen

Die vom PHARE-Programm geförderten Länder, die an die EU angrenzen: Albanien, Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Polen und die Slowakei, zu denen mit dem Beitritt Österreichs noch Ungarn hinzukommt.

3. Tätigkeitsbereiche

In Anlehnung an die Leitlinien von INTERREG kommen für eine Finanzierung vor allem folgende Aktionen in Betracht:

- Abbau der administrativen und institutionellen Hindernisse, die dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr über die Grenzen entgegenstehen;

- Verbesserung der Infrastrukturen, insbesondere im Bereich Kommunikation, Einrichtung und Verbesserung der Trinkwasser-, Gas- und Stromversorgung auf lokaler Ebene;

- Umweltschutz durch Abfallentsorgung und Vermeidung von Umweltschäden, insbesondere bei Problemen, die durch die Nähe der Außengrenzen verschärft werden;

- Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Bereichs;

- Zusammenarbeit im Gesundheitswesen;

- Entwicklung der Telekommunikation und Schaffung von Einrichtungen und Ressourcen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Grenzregionen, einschließlich Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen;

- Förderung des Tourismus und handelspolitische Zusammenarbeit, Unternehmensentwicklung, finanzielle Zusammenarbeit und Zusammenarbeit von Berufsverbänden;

- Investitionsbeihilfen und Bereitstellung von Diensten und Hilfseinrichtungen, insbesondere für den Technologietransfer und KMU-bezogenes Marketing;

- ausbildungs- und beschäftigungswirksame Maßnahmen.

III. Durchführung des Programms 1994

1. In der Praxis und aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungsniveaus auf beiden Seiten der jeweiligen Grenze konzentrierten sich die Aktionen der Kommission 1994 hauptsächlich auf Verkehr und Umwelt, während sie in den Bereichen Energie und Telekommunikation sowie im sozialen Sektor weit weniger zahlreich waren.

2. Der Bericht der Kommission über die Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den mittel- und osteuropäischen Ländern im Jahr 1994 betont den Übergangscharakter des Jahres 1994.

3. Zuletzt ist hervorzuheben, daß Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnerländern ausgearbeitet werden, damit sie institutionelle Voraussetzungen schaffen, um die Planung und Umsetzung der im Rahmen dieses Programms durchzuführenden Aktionen zu erleichtern.

IV. Schlußfolgerungen

Der Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen wünscht, daß der Ausschuß für Regionalpolitik folgende Schlußfolgerungen berücksichtigt:

1. betont die eindeutig positive Bilanz des grenzüberschreitenden PHARE-Kooperationsprogramms für das Jahr 1994, das noch größere Erwartungen hinsichtlich seiner Fähigkeit weckt, die Annäherung zwischen assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas und der EU im Rahmen der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts zu befördern;

2. stellt die Notwendigkeit fest, mehrjährige Programme vorzusehen, um das geographische Gebiet der Regionen, die von solchen Programmen gefördert werden können, zu erweitern; betont daher, daß zusätzliche Haushaltsmittel eingeplant werden müssen, um die Durchführung dieser mehrjährigen Programme zu gewährleisten;

3. ist der Auffassung, daß auch die Haushaltsmittel für Aktionen zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG II sowohl zwischen Regionen der mittel- und osteuropäischen Länder als auch zwischen Regionen dieser Länder und der Europäischen Union aufgestockt werden müssen;

3. billigt insgesamt die von der Kommission getroffene Auswahl hinsichtlich der Aktionen, die im Rahmen des Programms über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Ländern in Mittel- und Osteuropa im Jahr 1994 abgewickelt wurden;

4. ist der Ansicht, daß die eingeleiteten Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Unternehmensentwicklung und Technologietransfer sowie Marketing für die kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt werden müssen;

5. damit hält es für eine effiziente und grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit für äußerst wichtig, die Programme, die die Europäische Union entwickelt, schrittweise auf die mittel- und osteuropäischen Länder auszudehnen;

6. beharrt auf der Notwendigkeit, eine Koordinierung der verschiedenen von der EU und dem PHARE-Programm durchgeführten Programme herzustellen, um die Effizienz und die Auswirkungen der von ihnen finanzierten Aktionen zu verbessern;

7. hält es für erforderlich, zur Förderung eines strukturierten Dialogs zwischen den Regionen die Möglichkeit einer institutionellen Zusammenarbeit im Rahmen des Ausschusses der Regionen vorzusehen;

8. hält es für äußerst wichtig, daß wirksame Mechanismen zur Koordinierung, Überprüfung und Kontrolle der im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchgeführten Aktionen eingerichtet werden, um den Ertrag der Ressourcen der Union zu optimieren und mögliche Betrügereien zu verhindern;

9. wünscht, daß die Kommission dem Parlament einen Bericht über die Ergebnisse der verschiedenen Projekte und ihrer künftigen Weiterbehandlung unterbreitet.