BERICHT über die Mitteilung der Kommission „Das Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE): Eine thematische Strategie für die Luftqualität“
(KOM(2001) 245 – C5‑0598/2001 – 2001/2249(COS))
25. Februar 2002
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
Berichterstatter: Jim Fitzsimons
GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE
Mit Schreiben vom 4. Mai 2001 übermittelte die Kommission dem Europäischen Parlament ihre Mitteilung “Das Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE): Eine thematische Strategie für die Luftqualität“ (KOM(2001) 245 – 2001/2249(COS)).
In der Sitzung vom 28. November 2001 gab die Präsidentin des Europäischen Parlaments bekannt, dass sie diese Mitteilung an den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik als federführenden Ausschuss sowie an den Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie und den Ausschuss für Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr als mitberatende Ausschüsse überwiesen hat (C5‑0598/2001).
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hatte in seiner Sitzung vom 11. Juli 2001 Jim Fitzsimons als Berichterstatter benannt.
Der Ausschuss prüfte die Mitteilung der Kommission und den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 22. Januar 2002 und 20. Februar 2002.
In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den Entschließungsantrag einstimmig an.
Bei der Abstimmung waren anwesend: Caroline F. Jackson, Vorsitzende; Mauro Nobilia, Alexander de Roo und Anneli Hulthén, stellvertretende Vorsitzende; Jim Fitzsimons, Berichterstatter; Jean-Louis Bernié, Hans Blokland, David Robert Bowe, John Bowis, Chris Davies, Avril Doyle, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Cristina García-Orcoyen Tormo, Laura González Álvarez, Françoise Grossetête, Jutta D. Haug (in Vertretung von Dorette Corbey), Marie Anne Isler Béguin, Karin Jöns (in Vertretung von Bernd Lange), Eija-Riitta Anneli Korhola, Paul A.A.J.G. Lannoye (in Vertretung von Hiltrud Breyer), Torben Lund, Jules Maaten, Minerva Melpomeni Malliori, Jorge Moreira da Silva, Rosemarie Müller, Giuseppe Nisticò, Ria G.H.C. Oomen-Ruijten, Neil Parish (in Vertretung von Per-Arne Arvidsson), Marit Paulsen, Encarnación Redondo Jiménez (in Vertretung von María del Pilar Ayuso González), Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Karin Scheele, Inger Schörling, María Sornosa Martínez, Catherine Stihler, Astrid Thors, Antonios Trakatellis, Kathleen Van Brempt und Phillip Whitehead.
Die Stellungnahme des Ausschusses für Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr ist diesem Bericht beigefügt. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie hat am 18. Dezember 2001 beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.
Der Bericht wurde am 25. Februar 2002 eingereicht.
Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission „Das Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE): Eine thematische Strategie für die Luftqualität“ (KOM(2001) 245 – C5‑0598/2001 – 2001/2249(COS))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission KOM(2001) 245 – C5‑0598/2001[1],
– gestützt auf Artikel 175 des Vertrags,
– in Kenntnis des Sechsten Umweltaktionsprogramms,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität[2],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 94/66/EG über Großfeuerungsanlagen[3],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe[4],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC)[5],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 99/13/EG über flüchtige organische Verbindungen (VOC)[6],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 96/62/EG über Ozon in der Umgebungsluft[7],
– gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und der Stellungnahme und Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr (A5‑0055/2002),
A. in der Erwägung, dass das Sechste Umweltaktionsprogramm die Aufstellung thematischer Strategien in der Umweltpolitik vorsieht und dass das Programm CAFE (Clean Air For Europe – Saubere Luft für Europa) die erste dieser Strategien darstellt,
B. in der Erwägung, dass das allgemeine Ziel des Programms CAFE darin besteht, eine langfristig integrierte strategische Politik zur Bekämpfung der Luftverunreinigung zu entwickeln, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen,
C. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Luftverunreinigung einer der wichtigen Aspekte der Politik für nachhaltige Entwicklung ist und dass das Ziel der nachhaltigen Entwicklung nicht ohne eine wirklich integrierte Politik der Bekämpfung der Luftverunreinigung erreicht werden kann,
D. unter Hinweis darauf, dass laut dem Fünften Umweltaktionsprogramm alle Menschen wirksam gegen die erkannten Gesundheitsrisiken der Luftverunreinigung geschützt werden müssen,
E. unter Hinweis auf Artikel 11 Absatz 2 des Beschlusses 2179/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, in dem festgelegt ist, dass die Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die kritische Belastung durch säuernde, eutrophierende und fotochemische Luftschadstoffe nicht überschritten wird, besondere Aufmerksamkeit erfahren wird,
F. unter Hinweis darauf, dass es mehrfach betont hat, dass nach 2020 bei versauernden, eutrophierenden und fotochemischen Luftschadstoffen keine Überschreitungen kritischer Mengen und Konzentrationen auftreten sollten,
G. unter Hinweis auf die im Rahmen der Programme Auto-Öl I und II auf bestimmten Sektoren und bei bestimmten Schadstoffen erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverunreinigung, die auf technischen und nichttechnischen Maßnahmen beruhen,
H. unter Hinweis auf die Anstrengungen, die bei sämtlichen umweltbelastenden Sektoren und bei den Hauptschadstoffen noch zu machen sind, auch bei CO2, für das bis 2005 mit einer weiteren mengenmäßigen Zunahme gerechnet wird,
I. in der Erwägung, dass in Bezug auf bestimmte Schadstoffe keine Regulierung vorgeschrieben worden ist,
J. in der Erwägung, dass unter anderem Ozon in Bodennähe und Partikel eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit in Europa darstellen, besonders für empfindliche Bevölkerungsgruppen,
K. in der Erwägung, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gegen Luftverschmutzung auf unterschiedlichen Strukturen und Methoden beruhen, während ein kohärenter Rahmen hier notwendig ist,
L. in der Erwägung, dass Bewertung und Überarbeitung zahlreicher dieser Gemeinschaftsrechtsakte im Jahr 2004 anstehen,
1. begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Großteil ihrer Maßnahmen gegen Luftverschmutzung in einer thematischen Strategie zusammenzufassen, die für die Gemeinschaft ein nützliches Werkzeug zur Verwirklichung ihres langfristigen Ziels sein wird, dass die kritischen Mengen und Konzentrationen der in der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen festgelegten vier Luftschadstoffe und der aus diesen vier Stoffen entstehenden sekundären Luftschadstoffe nicht überschritten werden;
2. betrachtet die CAFE-Strategie als Stimulans für einen umfassenden Ansatz der gemeinschaftlichen Umweltrechtsvorschriften, betont aber, dass der allgemeine Charakter die Einführung oder Revision spezifischerer Maßnahmen nicht behindern darf; ersucht die Kommission, Rat und Parlament regelmäßig darüber zu unterrichten; ist der Auffassung, dass der allgemeine Ansatz nicht zu einer Verzögerung oder Vernachlässigung der Evaluierung und etwaigen Revision der geltenden Luftqualitätsrichtlinien und der nationalen Emissionshöchstmengen führen darf;
3. stellt fest, dass mehrere Gemeinschaftsrechtsakte zur Bekämpfung der Luftverunreinigung 2004 zur Überarbeitung anstehen; erwartet von der Kommission, dass sie Bewertungen der geltenden Rechtsvorschriften und anschließend Änderungsvorschläge vorlegt, damit die überarbeiteten Texte möglichst bald Anwendung finden können;
4. vertritt die Auffassung, dass in dem Programm CAFE die Durchführbarkeit von Aktionen und Maßnahmenkategorien nachgewiesen werden könnte, die zur Erfüllung des langfristigen Ziels der Gemeinschaft im Bereich der Bekämpfung der Luftverunreinigung notwendig sind;
5. betont, dass diese Schritte dringend geboten sind und dass Vorschläge für Maßnahmen im Rahmen von CAFE nach dem vorgesehenen Zeitplan, d.h. spätestens bis Ende 2004, vorgelegt werden müssen;
6. erwartet von der Kommission, dass sie in Anbetracht der erheblichen Anstrengungen, die zur Bekämpfung der Luftverunreinigung noch zu machen sind, für sämtliche Sektoren und Schadstoffe, ob sie von Regulierung betroffen sind oder nicht, neue Aktionslinien vorschlägt;
7. fordert dazu auf, bereits vorliegende oder noch auszuarbeitende Bewertungen chemischer Stoffe zur Fortentwicklung der Rechtsvorschriften über Luftschadstoffe heranzuziehen;
8. betrachtet es als unbedingt notwendig, dass konkrete Vorschläge zur Verbindung des neuen Programms mit den bisher getroffenen Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung vorgelegt werden;
9. betont, dass eine der wichtigen Aufgaben des Programms CAFE darin bestehen sollte, harmonisierte Anforderungen für Meldungen über die Emissionsverzeichnisse der Mitgliedstaaten aufzustellen, damit vergleichbare Daten leichter erhoben werden können;
10. verweist auf die strukturellen Zusammenhänge zwischen den auf Luftqualität bezogenen Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen, insbesondere den engen Zusammenhang zwischen Maßnahmen für Luftqualität und solche gegen Klimaänderungen, und fordert deshalb die Kommission dringend auf, ihre Anstrengungen in diesen beiden Bereichen zu koordinieren;
11. stimmt der Kommission darin zu, dass das Programm CAFE einen starken Ansporn für die Entwicklung sektoraler, quellenbezogener Maßnahmen zur Verminderung von Emissionen geben muss und dass deshalb wirksame strukturelle Verbindungen zwischen CAFE und den sektoralen Maßnahmen hergestellt werden müssen, weil sie wesentlich dazu beitragen, dass die notwendigen (technischen oder nichttechnischen) Maßnahmen getroffen werden und dass die Szenarien in CAFE und anderen Politikbereichen miteinander vereinbar sind;
12. verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorschläge der Kommission für das Europäische Programm über Klimaänderung und das System des Handels mit Emissionsrechten; erwartet in Anbetracht der gegenwärtigen Luftbelastungsniveaus in Europa und der Rolle, die die Europäische Union im Hinblick auf eine Einigung bei der letzten Konferenz der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls in Bonn gespielt hat, dass das Europäische Parlament und der Rat möglichst zügig die anspruchsvollen und ausgewogenen Rechtsvorschriften erlassen, die auf diesen beiden Vorschlägen beruhen, damit die Europäische Union bei der Bekämpfung der Klimaänderung die Vorreiterrolle spielen kann, die sie übernommen hat;
13. stimmt der Kommission darin zu, dass die gegenwärtigen Konzentrationen von Partikeln und bodennahem Ozon eine erhebliche Gefahr für die Umwelt, das architektonische Erbe und die öffentliche Gesundheit darstellen, gerade in Großstädten und für empfindliche Bevölkerungsgruppen; fordert deshalb die Kommission auf, unverzüglich politische Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Ozonvorläufern, Partikeln und deren Vorläufern, insbesondere denjenigen, die nicht unter die Richtlinie 2001/81/EG fallen, vorzuschlagen;
14. betont das Bemühen um eine nachhaltige Verkehrspolitik und ersucht die Kommission, im Rahmen von CAFE die Vereinbarungen mit der Automobilindustrie über Emissionsnormen auch in der Binnenschifffahrt und im Schienenverkehr einzuführen; tritt ein für eine aktive Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten in den einschlägigen internationalen Gremien, um aufgrund von Konsultationen mit dem Sektor Luftverkehr Emissionsnormen für diesen Sektor festzulegen; vertritt die Auffassung, dass bei den Anforderungen an den internationalen Luftverkehr und denen an sonstige Industrie- und Verkehrssektoren gleiche Maßstäbe gelten sollten;
15. ist der Auffassung, dass ein nachhaltiger Verkehr nicht nur mit technischen Maßnahmen erreicht werden kann; weist auf die Notwendigkeit einer Änderung des Verhaltens von Verbrauchern und Herstellern hin; betrachtet die weitere Entwicklung alternativer Treibstoffe und Verkehrsträger als dringend notwendig, um zu einer derartigen Verhaltensänderung beizutragen; ersucht die Kommission, entsprechende Forschungen im Rahmen von CAFE zu fördern;
16. betrachtet die Stärkung der Verbindungen zwischen Forschung und praktischer Politik als wichtig, vertritt aber die Auffassung, dass wissenschaftliche Unsicherheit nicht als Vorwand dafür genommen werden sollte, gegen Emissionen, die voraussichtlich schädliche Langzeitauswirkungen haben, nicht vorzugehen;
17. hält es für unbedingt notwendig, ein System der Beobachtung vorzuschreiben, damit das Programm wirkungsvoll durchgeführt wird;
18. empfiehlt der Kommission, die Beitrittsländer vollständig in das Programm CAFE einzubeziehen, und betrachtet diese Mitwirkung als Voraussetzung für eine reibungslose Integration der EG-Rechtsvorschriften über Luftqualität in das innerstaatliche Recht der Beitrittsländer; stellt fest, dass die Bekämpfung der Luftverunreinigung bei den Haushaltsmitteln für ISPA im Jahr 2000 überhaupt keine Mittel erhalten hat; fordert deshalb die Kommission und die Beitrittsländer auf, Projekte zur Bekämpfung der Luftverunreinigung zu fördern, damit die Beitrittsländer sich an der Bekämpfung der Luftverunreinigung und am Programm „Saubere Luft für Europa“ beteiligen können;
19. betont die Bedeutung einer umfassenden Konsultation der Kreise, die an dem Prozess zur Vorbereitung neuer Vorschläge für politische Maßnahmen beteiligt sind, damit die politische Glaubwürdigkeit weiter gestärkt wird;
20. stellt fest, dass politisch und räumlich ein zunehmend großer Überschneiungsbereich zwischen dem Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) und der Gemeinschaftspolitik für Luftqualität besteht; stimmt deshalb der Kommission darin zu, dass eine verstärkte Zusammenarbeit in Bezug auf CLRTAP erhebliche Bedeutung hat, wenn CAFE einen echten Mehrwert in die politischen Prozesse einbringen soll und wenn Ressourcenvergeudung vermieden werden soll;
21. teilt die Auffassung der Kommission, dass die Transparenz erhöht und die Gemeinschaftspolitik den Bürgern näher gebracht werden muss; betont deshalb, dass es entscheidend auf regelmäßige und genaue Unterrichtung über die Fortschritte und Prioritäten der Umweltpolitik ankommt, damit das Vertrauen und das Engagement in der Öffentlichkeit erhöht wird und diese die Möglichkeit erhält, die in ihrem Namen geführte Politik zu beeinflussen;
22. fordert die Kommission auf, klare und transparente Regeln für die Beteiligung von Interessengruppen aufzustellen; stellt fest, dass allen Beteiligten eine diskriminierungsfreie Mitarbeit, gerade unter Berücksichtigung der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten, offen stehen muss;
23. bringt bezüglich der Finanzierung des Programms CAFE Bedenken zum Ausdruck, die speziell die Mittel betreffen, die für die Beteiligung und aktive Mitwirkung der Beitrittsländer und der nichtstaatlichen Organisationen (NGO) an dem Programm und in dessen Arbeitsgruppen notwendig sind;
24. fordert die Kommission auf, eine kontinuierliche Unterrichtung des Parlaments sicherzustellen, z.B. durch halbjährliche Fortschrittsberichte, regelmäßig stattfindende Seminare u.ä.;
25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Kommission beabsichtigt, alle eigenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in einer gemeinsamen Strategie zusammenzufassen: dem Programm CAFE (Clean Air For Europe – Saubere Luft für Europa). Die Strategie soll eine Überprüfung der Durchführung der Luftqualitätsrichtlinien, die Verbesserung der Überwachung der Luftqualität und der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Prioritäten für weitere Schritte und die Überwachung von so genannten Brennpunkten mit besonders hohen Emissionskonzentrationen umfassen.
Das Programm CAFE ist im Übrigen die erste der im 6. Umweltaktionsprogramm dargelegten thematischen Strategien.
Nach Aussagen der Kommission sollte das Programm CAFE sich zu einem fortlaufenden und in Zyklen aufgebauten Programm entwickeln, dessen erste entscheidende Phase bis 2004 dauern soll, weil viele wichtige Luftqualitätsrichtlinien, wie die Tochterrichtlinie über Luftqualität und die Richtlinien über Großfeuerungsanlagen und nationale Emissionshöchstmengen, 2004 überprüft werden sollten. Als spezifische Ziele des Programms werden genannt:
1. Es sollen wissenschaftliche Informationen über die Qualität der Außenluft sowie Emissions- und Luftqualitätsvorhersagen und Kosten-Nutzen-Analysen erarbeitet, erfasst und validiert werden.
2. Die Umsetzung und Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Rechtsvorschriften, insbesondere der Luftqualitäts-Tochterrichtlinien, der Entscheidung zum Informationsaustausch und der nationalen Emissionshöchstgrenzen soll gefördert werden.
3. Es soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen, die zur kosteneffizienten Verwirklichung der Luftqualitäts- und -ablagerungsziele erforderlich sind, auf dem entsprechenden Niveau getroffen werden, indem wirksame strukturelle Verbindungen zwischen den jeweiligen Politikbereichen hergestellt werden.
4. Es soll in regelmäßigen Abständen eine integrierte Gesamtstrategie festgelegt werden, bei der geeignete Luftqualitätsziele für die Zukunft und kosteneffiziente Maßnahmen zur Einhaltung dieser Ziele definiert werden.
5. Die technischen und politischen Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Schwerpunkte des Programms sollen Partikel und bodennahes Ozon sein, weil bei diesen Schadstoffen die eindeutig negativen Auswirkungen auf die Gesundheit allgemein erkannt worden sind und erhebliche Anstrengungen geboten sind, um vertretbare Konzentrationen zu erreichen. Auch weitere Luftbelastungsprobleme wie Versauerung, Eutrophierung und Schädigung von Gebäuden sollen im Rahmen von CAFE behandelt werden. Zudem soll die Entwicklung bei Schadstoffen beobachtet werden, die bisher keiner Regelung unterliegen, wie bestimmte Schwermetalle.
Die allgemeine Koordinierung der Programmtätigkeiten übernimmt die GD Umwelt. Es werden externe Gruppierungen eingerichtet, die Beratung und Anregung aus politisch beteiligten Kreisen liefern, die technischen Tätigkeiten im Rahmen von CAFE koordinieren und technische Beträge von einzelstaatlichen Sachverständigen und Beteiligten erfassen sollen. Zu diesen externen Gruppen gehören:
– eine CAFE Lenkungsgruppe, die die Kommission bei der strategischen Ausrichtung des Programms berät; ihr gehören Vertreter der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, des Europäischen Parlaments, der beteiligten Kreise und der einschlägigen internationalen Organisationen an;
– eine Gruppe für technische Analysen (TAG) soll die technischen Analysen im Rahmen des Programms koordinieren; in ihr sind die Kommission, die Europäische Umweltagentur und die Weltgesundheitsorganisation vertreten.
– Außerdem werden strukturbezogene Arbeitsgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen gebildet, die Forschungsergebnisse und technische Analysen zu sammeln und auszuwerten haben.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALPOLITIK, VERKEHR UND FREMDENVERKEHR
15.Januar 2002
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
zu der Mitteilung der Kommission „Das Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE): Eine thematische Strategie für die Luftqualität“
(KOM(2001) 245 – C5‑0589/2001 – 2001/2249 (COS))
Verfasser der Stellungnahme: Rijk van Dam
VERFAHREN
In seiner Sitzung vom 11. September 2001 benannte der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr Rijk van Dam als Verfasser der Stellungnahme.
Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 21. November und 19. Dezember 2001.
In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen mit 29 Stimmen bei 14 Gegenstimmen und 1 Enthaltung an.
Bei der Abstimmung waren anwesend: Konstantinos Hazidakis, Vorsitzender; Emmanouil Mastorakis und Helmuth Markov, stellvertretende Vorsitzende; Rijk van Dam , Verfasser der Stellungnahme und stellvertretender Vorsitzender; Pedro Aparicio Sánchez (in Vertretung von Carmen Cerdeira Morterero), Sir Robert Atkins, Emmanouil Bakopoulos, Rolf Berend, Theodorus J.J. Bouwman, Philip Charles Bradbourn, Felipe Camisón Asensio, Luigi Cocilovo (in Vertretung von Giorgio Lisi), Garrelt Duin, Giovanni Claudio Fava, Markus Ferber (in Vertretung von Ingo Schmitt), Mathieu J.H. Grosch, Ewa Hedkvist Petersen, Mary Honeyball, Juan de Dios Izquierdo Collado, Georg Jarzembowski, Elisabeth Jeggle (in Vertretung von Karla M.H. Peijs), Dieter-Lebrecht Koch, Brigitte Langenhagen (in Vertretung von Reinhard Rack), Sérgio Marques, Linda McAvan (in Vertretung von Mark Francis Watts), Erik Meijer, Francesco Musotto, Camilo Nogueira Román, Juan Ojeda Sanz, Josu Ortuondo Larrea, Wilhelm Ernst Piecyk, Samuli Pohjamo, Alonso José Puerta, Marieke Sanders-ten Holte, Gilles Savary, Elisabeth Schroedter (in Vertretung von Reinhold Messner), Brian Simpson, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Margie Sudre, Ari Vatanen, Adriaan Vermeer (in Vertretung von Isidoro Sánchez García gemäß Art. 153 Abs. 2 der Geschäftsordnung), Demetrio Volcic und Brigitte Wenzel-Perillo (in Vertretung von Carlos Ripoll i Martínez Bedoya).
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Kommission stellt in ihrer Mitteilung KOM(2001) 245 fest, dass trotz verbesserter Luftqualität – unter anderem dank der Programme Auto-Öl I und II – noch große Anstrengungen erforderlich sind, um die Probleme Partikelbestandteile und Ozon zu bewältigen. Partikelbestandteile, die beispielsweise bei der Verbrennung freigesetzt werden, wirken sich auch in sehr kleinen Konzentrationen auf die Atemorgane aus. Auch Ozon, verursacht durch eine Reaktion von Schadstoffen unter dem Einfluss des Sonnenlichts, ist für die Atemorgane schädlich und greift die natürliche Abwehr, die Vegetation, Wälder und Gebäude an.
Die Kommission beabsichtigt, im Rahmen des Sechsten Umweltaktionsprogramms[1] eine umfassendere Politik zu betreiben, um das Problem der Luftverschmutzung anzugehen. Das Programm „Saubere Luft für Europa (CAFE)“ sieht hier technische Analysen und Politikentwicklung vor und soll bis spätestens 2004 zu einer thematischen Strategie mit folgenden Elementen führen:
1. Technische Analyse und wissenschaftlicher Inhalt
Dies betrifft die Ausarbeitung, Sammlung und Bewertung wissenschaftlicher Informationen, auf deren Grundlage Luftqualitätsgrenzwerte und Zielwerte festgesetzt werden können.
2. Durchführung und Revision
Wie effizient sind die bestehenden Regelungen? Die für 2003 und 2004 geplante Revision einer Reihe von Luftqualitäts-Richtlinien[2] und der Richtlinie über die nationalen Emissionshöchstmengen sollen einen integralen Bestandteil des Programms CAFÉ bilden.
3. Verbindung mit sektoralen und quellenspezifischen Strategien
Allgemeine Luftqualitätsanforderungen (beispielsweise nationale Emissionshöchstmengen für NOx) müssen in engem Zusammenhang mit sektoralen Maßnahmen und quellenspezifischen Maßnahmen gestellt werden.
4. Strategieentwicklung
An erster Stelle steht, dass deutliche Meilensteine und Ergebnisse sichtbar sein müssen.
5. Verbreitung der Ergebnisse und Einbeziehung der Interessengruppen
Eine regelmäßige und genaue Information über die Gemeinschaftspolitik ist von grundlegender Bedeutung, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken.
6. Zusammenarbeit mit Drittländern
Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der EU muss CAFE die Bewerberländer von Anfang an in seinen geographischen Geltungsbereich einbeziehen.
Gesellschaftliche Gruppen, die in Bezug auf die Luftverschmutzung Risikogruppen sind, etwa Kinder und Herzkranke, verdienen im Rahmen des Programms besondere Aufmerksamkeit.
Analyse
Die Mitteilung der Kommission enthält die Perspektive, dass bislang getrennte Rechtsvorschriften als integriertes Ganzes behandelt und angewandt werden können. Das ist positiv zu bewerten.
Trotzdem möchte der Verfasser der Stellungnahme das vorliegende Dokument mit einer Reihe von Anmerkungen versehen.
Der Ansatz der Strategie ist sehr allgemein und daher schwierig zu beurteilen. Auch ist der Fortgang der beschriebenen Phasen komplex und zurzeit noch schwer durchschaubar. Um Wirkung und Fortgang im Detail recht beurteilen zu können, muss Rat und Parlament regelmäßig Bericht erstattet werden. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass Versuche, zu einer „allumfassenden Strategie“ zu kommen, nicht zur Verzögerung oder Vernachlässigung der Evaluierung einer etwaigen Revision der bestehenden Luftqualitätsrichtlinien und nationaler Emissionshöchstgrenzen führen.
Es ist wichtig, dass erkannt wird, welche Bedeutung die Einbeziehung von Interessengruppen für das Gelingen von CAFE hat. Nicht nur die Industrie, sondern auch Organe wie das Parlament und NGO müssen in die Ausarbeitung ausgewogen einbezogen werden. Daneben muss in die künftigen Pläne und Programme eine Reihe von Komponenten aufgenommen werden, die die Schaffung eines nachhaltigen Verkehrssystems fördern.
Die Bewertung der Programme Auto-Öl I und II hat zwei wichtige Schlussfolgerungen zu Tage gefördert. Die erste Schlussfolgerung ist, dass die Festlegung von Qualitätsanforderungen an Treibstoffe und von Emissionsnormen für Verbrennungsmotoren (freiwillig oder nicht) eine sehr positive Auswirkung im Hinblick auf die Reduzierung der Emissionen von Kraftfahrzeugen gehabt haben. Aus diesem Grund scheint es sinnvoll, die Vereinbarungen über Emissionsnormen mit der Autoindustrie auch in den übrigen Sektoren einzuführen. Im Hinblick auf den Luftverkehr wird dies im internationalen Rahmen geschehen müssen. Die zweite Schlussfolgerung war, dass ein nachhaltiger Verkehr nicht nur über technische Maßnahmen zu erreichen ist. Mindestens ebenso wichtig ist das Bewusstmachen und die Beeinflussung des Verhaltens der Verbraucher und der Hersteller.
Verhaltensänderungen bei Verbrauchern und Herstellern können auf verschiedene Art und Weise erreicht werden. Den Verbrauchern muss bewusst werden, dass der Verkehr nicht isoliert zu betrachten ist, sondern sich aus der Verbrauchernachfrage nach Gütern und Mobilität ergibt. Hier kann der Verbraucher auf Alternativen hingewiesen werden, auf Erzeugnisse, die weniger Verkehr oder weniger verschmutzende Kraftstoffe erforderlich machen oder auf den öffentlichen Verkehr. Wissenschaftliche Untersuchungen der externen Kosten und alternativer Treibstoffe können dabei unterstützen.
Die Hersteller müssen dazu gebracht werden, ihre Herstellungs- und Logistikprozesse so zu gestalten, dass weniger Verkehr erforderlich wird (Verkehrsvermeidung). Die staatlichen Stellen können zur Verkehrsvermeidung durch eine intelligente Raumordnung beitragen, die keine unnötigen Verkehrsströme erzeugt.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, folgende Punkte in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betrachtet die CAFE-Strategie als Stimulans für einen umfassenden Ansatz der gemeinschaftlichen Umweltrechtsvorschriften, betont aber, dass der allgemeine Charakter die Einführung oder Revision spezifischerer Maßnahmen nicht behindern darf; ersucht die Kommission, Rat und Parlament regelmäßig darüber zu unterrichten; ist der Auffassung, dass der allgemeine Ansatz nicht zu einer Verzögerung oder Vernachlässigung der Evaluierung und etwaigen Revision der geltenden Luftqualitätsrichtlinien, etwa der nationalen Emissionshöchstmengen, führen darf;
2. begrüßt, dass die Beteiligung von Interessengruppen als wesentlich für das Gelingen von CAFE betrachtet wird; ist der Auffassung, dass eine ausgewogene Vertretung der Interessengruppen gebildet werden muss;
3. unterstreicht sein Streben nach einer nachhaltigen Verkehrspolitik und ersucht daher die Kommission, im Rahmen von CAFE die Vereinbarungen mit der Automobilindustrie über Emissionsnormen auch in der Binnenschifffahrt und im Bahnverkehr einzuführen; tritt ein für eine aktive Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten in den einschlägigen internationalen Gremien, um auch für den Luftverkehr Emissionsnormen festzulegen;
4. ist der Auffassung, dass ein nachhaltiger Verkehr nicht nur mit technischen Maßnahmen erreicht werden kann; weist auf die Notwendigkeit einer Änderung des Verhaltens von Verbrauchern und Herstellern hin; anerkennt die Notwendigkeit der weiteren Entwicklung alternativer Treibstoffe und Verkehrsträger, um zu einer derartigen Verhaltensänderung beizutragen; ersucht die Kommission, entsprechende Forschungen im Rahmen von CAFE zu fördern;
5. fordert die Kommission auf, Sensibilisierungsmaßnahmen und „Benchmarking“-Maßnahmen in den Bereichen nicht motorisierte Mobilität und öffentlicher Nahverkehr in städtischen Gebieten oder Ballungsgebieten zu fördern;
6. unterstreicht nochmals den Grundsatz, dass jeder Verkehrsnutzer für die durch ihn entstehenden Kosten aufkommen muss (Verursacherprinzip); ersucht die Kommission, im Rahmen von CAFE die Sammlung und Verarbeitung wissenschaftlicher Daten zur Stützung der Berechnung der externen (Umwelt-)Kosten der einzelnen Verkehrsträger zu fördern;
7. betont, dass auch raumplanerische Entscheidungen beträchtliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme haben können; ersucht die Mitgliedstaaten, parallel zur Durchführung der CAFE-Strategie in ihren raumplanerischen Überlegungen den verkehrserzeugenden Effekt bei den Aspekten Wohnen und Arbeit mit zu berücksichtigen;