BERICHT über die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa
(KOM(2001) 665 – C5‑0077/2002 – 2002/2038(COS))

25. April 2002

Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatterin: Helena Torres Marques

Verfahren : 2002/2038(COS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0152/2002
Eingereichte Texte :
A5-0152/2002
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Mit Schreiben vom 15. November 2001 übermittelte die Kommission dem Europäischen Parlament ihre Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa (KOM(2001) 665 – 2002/2038(COS)).

In der Sitzung vom 27. Februar 2002 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er diese Mitteilung an den Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr als federführenden Ausschuss und den Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, den Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, den Ausschuss für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten sowie den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als federführende Ausschüsse überwiesen hat (C5-0077/2002).

Der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr benannte in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2001 Frau Helena Torres Marques als Berichterstatterin.

Der Ausschuss prüfte die Mitteilung der Kommission sowie den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 21. März und 18. April 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den Entschließungsantrag mit 40 Stimmen bei 3 Gegenstimmen an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Luciano Caveri, Vorsitzender; Helmuth Markov, Gilles Savary und Rijk van Dam, stellvertretende Vorsitzende; Helena Torres Marques, Berichterstatterin; Luigi Cocilovo, Christine de Veyrac, Fernando Fernández Martín, (in Vertretung von Rolf Berend gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung),Carlos Bautista Ojeda (in Vertretung von Daniel Marc Cohn-Bendit), Danielle Darras, Garrelt Duin, Giovanni Claudio Fava, Jacqueline Foster, Mathieu J.H. Grosch, Konstantinos Hatzidakis, Ewa Hedkvist Petersen, Roger Helmer (in Vertretung von Philip Charles Bradbourn), Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Brigitte Langenhagen (in Vertretung von Felipe Camisón Asensio), Sérgio Marques, Emmanouil Mastorakis, Erik Meijer, Rosa Miguélez Ramos, Bill Miller (in Vertretung von Michel J.M. Dary), Francesco Musotto, Wilhelm Ernst Piecyk, Samuli Pohjamo, Bernard Poignant, Adriana Poli Bortone, Alonso José Puerta, Reinhard Rack, Carlos Ripoll i Martínez Bedoya, Isidoro Sánchez García, Marieke Sanders-ten Holte (in Vertretung von Herman Vermeer), Ingo Schmitt, Brian Simpson, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Joaquim Vairinhos, Ari Vatanen und Mark Francis Watts.

Die Stellungnahmen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, des Ausschusses für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz sind diesem Bericht beigefügt

Der Bericht wurde am 25. April 2002 eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa (KOM(2001) – C5‑0077/2002 – 2002/2038(COS))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2001) 665 – C5‑0077/2002),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Nach der Tagung des Europäischen Rates vom 21. September: die Lage der europäischen Tourismusbranche“ (KOM(2001) 668),

–   gestützt auf Artikel 3 Buchstabe u des EG-Vertrags,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brügge vom 18. September 2001 (Dokument 11894/01),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Februar 2000 zu der Mitteilung der Kommission zum Beschäftigungspotenzial der Tourismuswirtschaft[1],

–   gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr und der Stellungnahmen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (A5‑0152/2002),

A.   in Erwägung der überragenden Bedeutung des Tourismussektors in der Europäischen Union, dessen Anteil am BIP und an der Beschäftigung bei ca. 5 % (berücksichtigt man die durch ihn in anderen Sektoren, wie dem Verkehrs- und dem Verteilungssektor, geschaffene Tätigkeit, sogar bei 12 % des BIP) liegt, sowie der Tatsache, dass der Fremdenverkehr ein hohes Wachstum zu verzeichnen hat, das noch weiter ansteigen wird,

B.   in der Erwägung, dass Europa nach wie vor das wichtigste Ziel des weltweiten Tourismus ist, dessen relative Bedeutung jedoch in den letzten Jahren zurückgegangen ist, und unter Hinweis darauf, dass eine ständig wachsende Zahl von Europäern Länder außerhalb der EU als Reiseziel wählt,

C.   in Erwägung der Tatsache, dass die verbesserte Zugänglichkeit der touristischen Produkte für die Verbraucher positiv ist,

D.   in der Erwägung, dass der Tourismus eine Wirtschaftstätigkeit in ständiger Expansion auf europäischer und internationaler Ebene sowohl vom Standpunkt der Produktion als auch der Beschäftigung ist und dass er für viele Städte, Regionen und Gemeinden der Union eine äußerst wichtige wirtschaftliche und kulturelle Ressource darstellt,

E.   in Erwägung der positiven Auswirkungen, die der Euro, nachdem die Freizügigkeit der Bürger verwirklicht ist, auf den Alltag der Unionsbürgerinnen und -bürger hat, sowie der Notwendigkeit, weitere grundlegende Elemente einer echten gemeinschaftlichen Dimension des Lebens in Europa zu verwirklichen,

F.   in der Erwägung, dass die Tourismusbranche derzeit und auch in Zukunft wichtige und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl für Männer als auch für Frauen bietet und dass die Beschäftigungspolitik in der Tourismusbranche darauf abzielen sollte, Strategien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu unterstützen und die Unsicherheit bei der Beschäftigung zu verringern,

G.   unter Hinweis darauf, dass es aus europäischer Sicht notwendig ist, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen und Maßnahmen zu koordinieren, um die von jedem einzelnen der 15 Mitgliedstaaten unternommenen Initiativen zu verstärken,

H.   in der Erwägung, dass zahlreiche Maßnahmen der Europäischen Union direkt oder indirekt den Tourismussektor betreffen, und in Anbetracht der Notwendigkeit, bei den Entscheidungsfindungsprozessen auf Gemeinschaftsebene stets auch die Belange des Tourismus im Auge zu behalten,

I.   in der Erwägung, dass bei der Überprüfung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts die Rolle des Tourismus als einer wirtschaftlichen Tätigkeit stärker gefördert werden muss, der nicht nur eine Funktion bei der Wiederherstellung des territorialen sozioökonomischen Gleichgewichts zukommen kann, sondern die auch durch den Multiplikatoreffekt der landwirtschaftlichen sowie der handwerklichen und industriellen Produktionstätigkeiten ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung ist,

J.   in der Erwägung, dass der Fremdenverkehr für einige Regionen in der Union mit Entwicklungsrückstand, insbesondere die Regionen in äußerster Randlage, finanziell den wichtigsten Wirtschaftszweig darstellt und in hohem Maße zu den Bemühungen der Wirtschaft dieser Regionen um Annäherung an den Entwicklungsdurchschnitt   in der Gemeinschaft beiträgt,

K.   infolgedessen in der Erwägung, dass eine wohldurchdachte Entwicklung des Tourismus für die lokale Wirtschaft langfristig eine nachhaltige Einnahme- und Beschäftigungsquelle darstellen und dazu beitragen sollte, dass Landschaft, Kultur, Geschichte und Umwelt als Reichtum der Regionen der Union erhalten und aufgewertet werden,

L.   in der Erwägung, dass es Defizite bei der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitskräfteintensive Dienstleistungen gibt, insbesondere im Gaststättengewerbe,

M.   in der Erwägung, dass die geographischen, historischen, kulturellen und ökologischen Unterschiede einen Reichtum darstellen und ein wesentlicher Faktor für die touristische Attraktivität der Regionen der EU sind und dass die Europäische Union alle Tätigkeiten unterstützen muss, die die Förderung und Valorisierung der Besonderheiten dieser Regionen zum Ziel haben,

N.   in der Erwägung, dass der Massentourismus in empfindlichen Gebieten wie Küsten- und Berggebieten eine Gefahr für die lokale Umwelt und die kulturellen Ressourcen darstellen kann, wenn der Touristenstrom und die städtische Entwicklung nicht angemessen gesteuert werden,

O.   in der Erwägung, dass Reisen in unserer Gesellschaft zunehmend als ein soziales Recht betrachtet wird, was einerseits die Anerkennung der Bedürfnisse bestimmter sozialer Gruppen wie behinderter oder bedürftiger Menschen beinhaltet und andererseits ein noch zu erschließendes großes zusätzliches Potenzial birgt in Zusammenhang mit Rentnern und Jugendlichen sowie im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten, die derzeit noch keine große Rolle spielen, jedoch eine vielversprechende Zukunft haben, wie ländlicher Tourismus, Umwelt- und Kurtourismus, Workcamps mit sozialer Ausrichtung für junge Menschen usw., mit denen die Saisonabhängigkeit des Tourismus behoben werden kann und die dazu beitragen können, dass sich die europäischen Völker untereinander besser kennenlernen,

P.   in Anbetracht der Bedeutung des Tourismus für die Förderung des Friedens und seines entscheidenden Beitrags zur wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter abgeschiedener Regionen der Europäischen Union,

Q.   in der Erwägung, dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren, insbesondere den KMU, auf regionaler, nationaler und vor allen Dingen auf internationaler Ebene sehr gering ist und somit ein einheitliches Vorgehen erschwert oder sich die Akteure sogar gegenseitig behindern,

R.   in Erwägung der schwierigen derzeitigen Lage, besonders nach dem 11. September 2001, die erstmalig aus dem Zusammentreffen verschiedener negativer Entwicklungen resultiert, die zur gleichen Zeit wirksam werden: der Krise der führenden Wirtschaftsmächte EU, USA und Japan, der Krise des Flugverkehrs, der Vertrauenskrise der Bürger und der Krise der Tourismusunternehmen, die gleichzeitig mit der Zurückhaltung der Verbraucher und der Macht bestimmter Mammut-Reiseunternehmen konfrontiert sind, die versuchen, aus der derzeitigen Krise Profit zu schlagen,

S.   in der Erwägung, dass die von der Welttourismusorganisation (WTO) in ihrem Jahresbericht 2001 bekanntgegebenen Daten entschiedene Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens erfordern (diese Zahlen lassen weltweit einen besorgniserregenden Rückgang der touristischen Aktivitäten in den drei letzten Monaten des Jahres erkennen, wobei in Amerika und Südasien Einbußen von 24 %, im Nahen Osten um 30 %, in Europa um 6 % und weltweit um 11 % zu verzeichnen waren),

Eine europäische Strategie für den Fremdenverkehr

1.   begrüßt die beiden Dokumente der Kommission vom 13. November 2001 und betrachtet sie als konkretes Zeichen dafür, dass auf europäischer Ebene die Bereitschaft besteht, einem Sektor von so großer Bedeutung für die Wirtschaft und das Sozialleben zu einem Wiederaufschwung zu verhelfen;

2.   begrüßt die Eingliederung des Tourismus in die Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft und hofft, dass diese rasch vollzogen wird;

3.   weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Festlegung eines umfassenden und kohärenten Planungsrahmens für den Tourismus in Europa hin; fordert daher in Anbetracht des horizontalen Charakters der Tourismusthematik, dass die beteiligten Generaldirektionen (Verkehr, Regionalpolitik, Beschäftigung, Umwelt, Sozialpolitik, Verbraucherschutz, Bildung und Kultur usw.) auf die Beseitigung des fragmentarischen Charakters der derzeitigen Planung und eine bessere Orientierung und Integration der Gemeinschaftsprogramme zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung des Sektors und des vertikalen Zusammenhalts zwischen Regionen, nationalen Regierungen und Gemeinschaftsinstitutionen hinwirken; weist darauf hin, dass hierzu eine Bewertung der Folgen aller gemeinschaftlichen Maßnahmen mit einer wesentlichen Auswirkung auf den Tourismus für die Unternehmen durchgeführt werden sollte, damit alle diesbezüglichen Maßnahmen einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Fremdenverkehr zugute kommen;

4.   hält es für unverzichtbar, dass im neuen Prozess der Erörterung des Jahresprogramms der Kommission mit dem Europäischen Parlament alle laufenden und vorgeschlagenen Maßnahmen, die unmittelbar die Fremdenverkehrsbranche betreffen, vorgelegt werden;

5.   fordert die Kommission und den Rat auf, das Europäische Parlament substantiell am offenen Koordinierungsverfahren zu beteiligen;

6.   befürwortet entschieden die Schaffung eines europäischen Forums für Tourismus, das auf Gemeinschaftsebene eine Schaltstelle zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten der Branche und allen betroffenen Akteuren darstellen könnte; dies sollte im Geiste einer kooperativen Strategie für die Zukunft des Tourismus geschehen, wie die Kommission sie vorschlägt; wünscht die Stärkung der Rolle des Beratenden Ausschusses für Fremdenverkehr auf Gemeinschaftsebene, unter anderem durch die Teilnahme der europäischen Vereinigungen für Verbraucherschutz, Schutz des kulturellen Erbes und Umweltschutz;

7.   fordert, dass der Beratende Ausschuss für Fremdenverkehr und dieses Forum mindestens einmal jährlich eine öffentliche Tagung abhalten und dass die zuständigen Kommissionsmitglieder, die Entscheidungen treffen, welche den Tourismus direkt oder indirekt betreffen, und die Vertreter der Industrie und der Tourismusverbände über die Sektoren, die für den Tourismus von Belang sind, einen Meinungsaustausch führen können;

8.   fordert, dass im Rahmen des Europäischen Tourismusforums jährlich und parallel zu der Debatte über die für den Sektor vorrangigen Themen entsprechend dem Vorschlag der Kommission Diskussionsforen geschaffen werden, in denen ein Austausch von Informationen (Gemeinschaftsinitiativen zur Förderung des Tourismus aus anderen Bereichen wie Cultura 2000, Interreg usw.) über bewährte Praktiken und Pilotversuche möglich ist;

9.   betont, dass die Möglichkeit des problemlosen Zugangs zu vergleichbaren Informationen in der gesamten Europäischen Union erheblich erleichtert würde, wenn Bewertungsverfahren und einheitliche Gütezeichen geschaffen würden, und fordert die Kommission auf, die Einführung diesbezüglicher Standards zu fördern, indem die vom Sektor selbst ergriffenen Initiativen gefördert und unterstützt werden, ohne diesen ersetzen zu wollen; weist darauf hin, dass diesem Aspekt angesichts der künftigen Erweiterung der Union um die Länder Mittel- und Osteuropas eine besondere Bedeutung zukommt und dass bereits jetzt Beratungen mit diesen Ländern eingeleitet werden können;

10.   hält es daher für notwendig, die Qualität der Information und der Indikatoren weiter zu verbessern, indem die Glaubwürdigkeit der Daten und ihre vollständige Einbeziehung in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung betont werden, um auf diese Weise einen Gesamtüberblick über die Fremdenverkehrsindustrie und ihre einzelnen Sparten zu geben;

11.   ist der Überzeugung, dass die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union neue Perspektiven für den europäischen Fremdenverkehr eröffnen wird, nicht nur durch das Ansteigen der Zahl der Touristen aus diesen Ländern, die die Europäische Union besuchen werden, sondern auch wegen der Bedeutung, die die Industrie für die wirtschaftliche bzw. soziale Entwicklung bereits hat und in Zukunft haben wird;

12.   spricht sich dafür aus, dass verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind zur Bewältigung der enormen Aufgaben, vor die sich der Sektor gestellt sieht, und zur Schaffung der Voraussetzungen für eine künftige Aktion, die es Europa ermöglichen soll, die wichtigste Tourismusregion der Welt zu bleiben; fordert im Hinblick darauf, die Schaffung eines Rahmenprogramms für den Tourismus auf Gemeinschaftsebene und die Einsetzung einer entsprechenden Haushaltslinie zu unterstützen, durch die eine kohärente Weiterentwicklung der verschiedenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, die insbesondere im Bereich der Bildung und der Förderung der Innovation vorgesehen sind;

13.   verlangt, dass bei der Debatte über die Steuerharmonisierung in der EU ihre Anwendung auf den Tourismussektor geprüft wird;

14.   fordert nachdrücklich, dass die Regierungsstellen mit Zuständigkeit für Tourismus sowie diejenigen Stellen, die für die Koordinierung des Bankensystems zuständig sind, alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ab dem 1. Juli 2002 angewandt und dass allen Touristen im Euro-Gebiet absolute Transparenz garantiert wird, was über Karten abgewickelte Zahlungen betrifft; und fordert die Kommission auf, weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Kosten grenzüberschreitender Transaktionen in die Nähe der Kosten entsprechender innerstaatlicher Transaktionen rücken und das Euro-Währungsgebiet in dieser Hinsicht als einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für die Touristen transparent wird und konkrete Gestalt annimmt;

Für einen nachhaltigen Fremdenverkehr

15.   fordert für die Zukunft in Einklang mit den Leitlinien der Gemeinschaftspolitik und den Schlussfolgerungen des Gipfels von Göteborg die Entwicklung eines nachhaltigen qualitätsorientierten, wettbewerbsfähigen und allen offenstehenden Tourismus unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität der Naturlandschaften und Kulturstätten; hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer stärkeren Sensibilisierung der privaten Akteure für die sozialen und ökologischen Auswirkungen des Tourismus hervor, indem der Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden durch die Entwicklung von Informationsnetzen gefördert wird;

16.   stellt fest, dass der Fremdenverkehr eine Schlüsselrolle für die Erneuerung ganzer Gemeinschaften spielen kann; fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass die Rolle der lokalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt wird;

17.   ist der Überzeugung, dass die touristische Entwicklung einhergehen muss mit Konzepten, die auf die Nutzung, die Förderung und die Erschließung von ökologischen, künstlerischen, historischen und kulturellen Ressourcen ausgerichtet sind;

18.   hält die Förderung von Programmen und Beihilfen für erforderlich, damit alle Bereiche und Beteiligten in der Tourismusbranche, einschließlich der lokalen und regionalen Behörden, ihre eigenen Programme für einen nachhaltigen Tourismus aufstellen; weist darauf hin, dass dabei dem Potenzial der Bestimmungsorte, der Ermittlung der natürlichen Ressourcen, der Ausweisung der geschützten Räume, der Herausstellung des kulturellen Erbes und den Identitätsmerkmalen Rechnung zu tragen ist und auch Programme zur Erschließung und Nutzung des Potenzials der weniger bekannten Regionen auszuarbeiten sind;

19.   verweist auf die grundlegende Notwendigkeit der Entwicklung effizienter und nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen, u.a. um den Zugang zu Randregionen wie Berggebieten und Inseln zu erleichtern;

20.   verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Weißbuch zur Verkehrspolitik die Auswirkungen des zunehmenden Verkehrs auf den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt;

21.   fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Erreichbarkeit wichtiger Tourismusziele zu prüfen und vorzuschlagen sowie die entsprechenden Ergebnisse zu veröffentlichen;

22.   begrüßt die Initiative der Kommission, die Agenda 21 zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fremdenverkehrs umzusetzen, und wünscht eine volle Einbeziehung aller betroffenen Parteien; fordert, dass bei diesen Tätigkeiten das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), das seit 2001 auch den lokalen Behörden offensteht, gefördert wird;

23.   tritt nachdrücklich dafür ein, im Rahmen der Agenda 21 konkrete Initiativen im Sinne eines nachhaltigen Tourismus zu fördern, wie Labelling für touristische Dienstleistungen und Unternehmen (Reiseveranstalter, Hotelsektor, Reisebüros, Reiseführer, Gemeinden usw.), steuerliche Maßnahmen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Behebung der negativen Auswirkungen des Tourismus zu finanzieren, Konzepte zur integrierten Verwaltung sensibler Gebiete (Küsten- und Berggebiete usw.) sowie die Berücksichtigung des Tourismusaspekts bei anderen Wirtschaftstätigkeiten;

24.   fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des europäischen Tourismus auf die Entwicklungsländer zu prüfen und Formen des Tourismus zu fördern, die dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in diesen Reiseländern förderlich sind;

25.   vertritt die Ansicht, dass bei der Erarbeitung von Indikatoren für den nachhaltigen Tourismus die Kriterien und Empfehlungen der europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus, die von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, einbezogen werden müssen;

26.   fordert die Ausarbeitung eines dritten Handbuchs als Orientierungsdokument, in dem die grundlegenden Kriterien für nachhaltigen Tourismus sowie das Risikomanagement an den touristischen Zielorten festgelegt und angewandt werden;

Eine Ressource für die Beschäftigung

27.   betont erneut die Rolle und den Beitrag des Tourismus im Zusammenhang mit dem auf dem Gipfel von Lissabon gesetzten Ziel, Europa zu einer Region mit Vollbeschäftigung und einer starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, insbesondere, was die Regionen mit Entwicklungsrückstand anbelangt, wozu vor allem die Regionen in äußerster Randlage gehören; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Touristikbranche ein Wirtschaftszweig ist, der eine große Zahl von Arbeitskräften, vor allem Saisonarbeitskräften, bindet, von denen eine immer stärkere Spezialisierung verlangt wird, was eine technologisch anspruchsvollere berufliche Bildung, Sprachkenntnisse sowie eine stärkere Mobilität der in dieser Branche Beschäftigten erfordert und begünstigt;

28.   begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Bestimmung neuer Tourismusformen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, darauf zu achten, welche Rolle Sporttourismus sowohl für die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch für die Vergrößerung der Besucherzahlen spielen kann;

29.   schlägt die Förderung neuer Formen des Fremdenverkehrs vor, die dazu beitragen, die Saisonabhängigkeit der Branche unter Einsatz von Gemeinschaftsmitteln zu vermindern, wie beispielsweise den ländlichen Tourismus, den Gesundheitstourismus, insbesondere in Thermalbädern, oder den Sozialtourismus, was nicht nur für Arbeitnehmer in Frage kommt, sondern auch für junge Menschen und Ruheständler, die einen Markt mit großem Wachstumspotential darstellen; betont im übrigen die Notwendigkeit, den Sextourismus und ähnliche Erscheinungsformen zu bekämpfen; fordert Maßnahmen gegen Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Tourismussektor solchen Praktiken Vorschub leisten, indem sie diesbezügliche touristische Produkte verkaufen;

30.   fordert, dass der Qualität der Arbeitsplätze, die im Fremdenverkehrssektor geschaffen werden, mehr Gewicht beigemessen wird, wobei der Schwerpunkt auf die Ausbildung, die Entwicklung von Strukturen für den beruflichen Werdegang, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, den Schutz der Beschäftigten in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu legen ist;

31.   fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Fremdenverkehr in ihren nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung einen wichtigen Stellenwert zuzuweisen, damit alle Möglichkeiten, die die Entwicklung des Tourismus für die Schaffung qualifizierter und nachhaltiger Arbeitsplätze bietet, genutzt und die negativen Auswirkungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen begrenzt werden;

32.   weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die vorgeschlagenen Maßnahmen mit denen des Mehrjahresprogramms für KMU zu verknüpfen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Innovationsförderung, die wesentliche Elemente der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Lissabon darstellen, in der Mitteilung der Kommission jedoch nicht explizit behandelt werden;

33.   begrüßt die Tatsache, dass die Kommission eingeräumt hat, dass der Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Berufen und mit bestimmten Qualifikationen eine Herausforderung für den Tourismussektor darstellt; bedauert das Fehlen klarer Vorschläge zur Bewältigung dieses Problems; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über den Bedarf an Humanressourcen nach Sektor und Region zu erstellen und dabei die gegenwärtigen und künftigen Probleme sowie die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen für den Fremdenverkehr auf nationaler und regionaler Ebene zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds für eine angemessene berufliche Bildung sowie das Erlernen von Fremdsprachen zu nutzen;

34.   betont außerdem, dass die europäischen Touristikunternehmen im internationalen Vergleich durch ihre geringen Dimensionen (Kleinstunternehmen, Familienbetriebe und KMU) gekennzeichnet sind, was dazu führt, dass sie in Ermangelung einer rechtlichen und steuerlichen Harmonisierung auf europäischer Ebene weniger wettbewerbsfähig sind;

35.   fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) Qualitäts- und Kontrollstandards für die Ausbildung der Beschäftigten vorzuschlagen, die dem Bedarf der lokalen Arbeitsmärkte und den technologischen Entwicklungen Rechnung tragen; fordert das CEDEFOP ferner auf, Partnerschaften und Dialog zwischen den Ausbildungsinstituten und der Tourismusindustrie zu fördern, um die notwendige Synergie zwischen Unterricht und Berufserfahrung herzustellen;

36.   fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen der im Tourismussektor Beschäftigten auf europäischer und internationaler Ebene vorzulegen;

37.   bedauert, dass die Sozialpartner keine Einigung über eine Richtlinie über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen erzielt haben; begrüßt den Vorschlag der Kommission und wird im Rahmen seiner Stellungnahme auf die besonderen Bedürfnisse der Arbeitsnehmer im Fremdenverkehrssektor hinweisen;

Eine positive Antwort auf schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen

38.   ist fest davon überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaktion zur Förderung Europas als Reiseziel durch die Unterstützung von KMU, insbesondere im Hinblick auf ihre Vernetzung, von großem Nutzen sein wird, wobei der Akzent auf die neuen Formen des Tourismus gelegt wird, an Orten, die bisher nur wenig besucht werden, und indem insbesondere den Festlandeuropäern der Reiz der europäischen Inseln oder Gebiete in äußerster Randlage als Reiseziel nahegebracht wird, schlägt ferner vor, die Attraktivität und Förderung des Reiseziels Europa durch eine angemessene Nutzung des Systems der EU-Vertretungen in der Welt zu verbessern;

39.   fordert die Kommission auf, ein Förderprogramm vorzuschlagen, das unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Beitrittsländer, soweit sie Interesse zeigen, außerhalb der Grenzen der Europäischen Union durchgeführt wird;

40.   fordert die Kommission auf, ihre Werbekampagnen für den Euro außerhalb der Europäischen Union dazu zu nutzen, die Vorteile darzulegen, die Touristen dadurch haben, dass sie in den meisten Ländern der Union die gleiche Währung benutzen können;

41.   hält die Einrichtung von Tourismus-Satellitenkonten (TSA) nach den Vorgaben der WTO und der OECD und Eurostat, wie von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagen, für überaus wichtig, um den Ausbau der touristischen Aktivitäten in den Ländern der Gemeinschaft bestens zu kennen und zu bewerten; ist im Übrigen der Ansicht, dass ein Instrument von solcher Bedeutung nicht dem guten Willen der Führungskräfte der nationalen Verwaltung überlassen werden darf und außerdem Gegenstand einer Rahmeninitiative auf EU-Ebene sein muss;

42.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die lokalen Behörden und der private Sektor bei der Einführung von Maßnahmen und Regelungen zur sinnvollen Nutzung der finanziellen und sonstigen Instrumente der Gemeinschaft umfassend einbezogen werden (Maßnahme 6);

43.   betrachtet es als notwendig, dass die Institutionen der Europäischen Union eine strategische Antwort auf die Krise des Flugverkehrs finden (die Aktivitäten der Fluggesellschaften der Gemeinschaft sind in den letzten 111 Tagen des Jahres 2001 im Vergleich zum Vorjahr um 17,6 % zurückgegangen, wobei Umsatzverluste in Höhe von 3,4 Mrd. Euro zu verzeichnen waren);

44.   fordert, dass die Verwaltungsressourcen der Gemeinschaft (derzeit besteht lediglich ein Referat Tourismus) den zu bewältigenden Aufgaben entsprechend bereitgestellt werden und dass sich Europa damit die Möglichkeit gibt, seine ehrgeizigen Ziele zu verwirklichen; ist der Auffassung, dass diese Stärkung der Strukturen, Humanressourcen und Mittel es der Kommission ermöglichen wird:

  • effizient und rechtzeitig im Rahmen der dienststellenübergreifenden Konsultation zu handeln und dafür zu sorgen, dass bei den von den verschiedenen Generaldirektionen in Bezug auf andere Politiken der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagenen Maßnahmen die Tourismusdimension und die Besonderheit der den Tourismussektor kennzeichnenden Unternehmen (KMU) angemessen berücksichtigt werden, auch durch Erstellung einer geeigneten Kosten-Nutzen-Analyse,
  • eine effiziente Verbindung zu den Tourismusbehörden und den bedeutenden Vertretern der Branche sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene herzustellen;

45.   fordert die Kommission auf, so bald wie möglich Vorschläge vorzulegen, um das Gaststättengewerbe und gegebenenfalls andere touristische Dienste, die bisher für diese Maßnahme noch nicht in Frage kamen, auf die Liste der Tätigkeitsbereiche zu setzen, die auf Dauer von der Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes profitieren können, um in diesen Bereichen die Beschäftigung zu fördern, diese Berufe zu modernisieren und um die Lage des europäischen Tourismus gegenüber der internationalen Konkurrenz zu verbessern;

46.   fordert den Konvent, der sich derzeit mit der Frage der Zukunft Europas befasst, auf, gewissenhaft zu prüfen, ob der Tourismussektor eine solide Rechtsgrundlage benötigt, die den diesbezüglichen Maßnahmen der Gemeinschaft mehr Gewicht verleihen würde, indem Bestimmungen über eine echte gemeinsame Tourismuspolitik in den Vertrag aufgenommen werden, die einerseits die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ländern und Regionen fördert und andererseits unter Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes koordinierte Maßnahmen zur Entwicklung des europäischen Tourismus ermöglicht, auch zur Förderung des europäischen Tourismus in Drittländern;

47.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1] ABl. C 339 vom 29.11.2000, S. 286.

BEGRÜNDUNG

Ein Sektor im Wandel

Der Tourismussektor umfasst in der Europäischen Union etwa 2 Millionen Unternehmen, hauptsächlich Klein- und Mittelbetriebe; sein Anteil am BIP und an der Beschäftigung liegt bei 5%. Er gehört zu den Sektoren der europäischen Wirtschaft mit den besten Zukunftsperspektiven. Die Prognosen sagen ein anhaltendes Wachstum voraus, das über dem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum liegt. Dies ist unter anderem auf die zunehmende Freizeit, das globale Wirtschaftswachstums, die Verbesserung der Lebensbedingungen (Gesundheit) der Bevölkerung allgemein und insbesondere der älteren Menschen zurückzuführen.

Europa zeichnet sich durch seinen Reichtum, seine Vielfalt und durch eine Fülle touristischer Attraktionen aus, die es zur touristisch am stärksten frequentierten Region der Welt machen, sogar im Vergleich zu manchen aufstrebenden Reisegebieten in Übersee. Dies gibt Anlass zur Hoffnung auf eine Verdoppelung des Volumens des europäischen Tourismus in den nächsten 20-25 Jahren mit einer Nettozunahme bei den Ausgaben und Produkten von 3% jährlich. Das Beschäftigungswachstum wird in den nächsten 10 Jahren bei ca. 15% liegen.

Einer der wichtigsten Wachstumsfaktoren im Tourismus in den kommenden Jahren ist die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur: In 20 Jahren wird die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen gegenüber heute um 17 Millionen angewachsen sein. Die Personen dieser Altersgruppe, die sich einer besseren Gesundheit erfreuen, eine höhere Lebenserwartung haben und mehr Geld zur Verfügung haben, werden weitaus reisefreudiger sein als in der Vergangenheit. Gleichzeitig wird sich die touristische Nachfrage wandeln; Kultur- und Naturerlebnisreisen werden einen wesentlich größeren Stellenwert bekommen.

Weitere Faktoren, die die Entwicklung beschleunigen werden, indem sie die Mobilität und Internationalisierung der Tourismusströme weiterhin begünstigen, sind die Liberalisierung des Verkehrs und der Ausbau der Verkehrsnetze, die dynamische Wirkung des Binnenmarkts und insbesondere die Existenz der einheitlichen Währung sowie die bedeutenden Entwicklungen und Errungenschaften der Informationsgesellschaft. Nicht zuletzt wird auch die Erweiterung zu einem Anstieg der Nachfrage nach Reisen in die neuen Mitgliedstaaten und umgekehrt der Bürgerinnen und Bürger der neuen Mitgliedstaaten in unsere Länder beitragen (diese Entwicklung ist schon jetzt zu beobachten).

Tourismus und Beschäftigung

Die Einsicht, welchen Beitrag der Tourismus zur Förderung der Vollbeschäftigung in der Union leisten kann, ist noch ziemlich neu: Angesichts der Notwendigkeit, den Rückstand aufzuholen, den die europäische Wirtschaft besonders in den innovativeren Sektoren gegenüber anderen Regionen wie den Vereinigten Staaten aufweist, gelangte man zu dem Schluss, dass der Tourismus ein äußerst vielversprechender Sektor ist und dass man vor allem in seine langfristige Entwicklung investieren kann, sogar in einer schwierigen Phase der Weltwirtschaft, wie wir sie derzeit erleben.

Angesichts der Krise im November 1997 wurde mit einer in Luxemburg veranstalteten Europäischen Konferenz zum Thema Tourismus und Beschäftigung der Prozess in Gang gebracht, der 1998 zur Annahme der Mitteilung „Das Beschäftigungspotenzial der Tourismuswirtschaft“ durch die Kommission führte.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 1999 wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten sodann aufgefordert, zusammenzuarbeiten, um den Beitrag zu vergrößern, den der Tourismus zu Wachstum und Beschäftigung leisten kann, insbesondere in Bezug auf die Themen, für die vier hochrangige Expertengruppen gebildet wurden (Information, Ausbildung, Qualität und Nachhaltigkeit).

Im November 2000 schlug die französische Präsidentschaft in Lille eine verstärkte Zusammenarbeit vor, insbesondere zur Einrichtung eines Netzes von Pilotregionen, zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus und Förderung des Informationsaustauschs.

Am 2.Juli 2001 in Brügge rief die belgische Präsidentschaft in dem Bemühen, touristische Aktivitäten für bestimmte Zielgruppen (Jugendliche, ältere Menschen, Personen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, Arbeitslose und behinderte Menschen) zugänglich zu machen, das Konzept eines Tourismus für Alle ins Leben (siehe Schlussfolgerungen des Vorsitzes zum „Tourismus für Alle“, die auf der Tagung des Rates vom 27. September 2001 gebilligt wurden).

Die Situation nach dem 11. September

Die Unruhe, mit der die Tourismusbranche auf die Attentate vom 11. September reagiert hat, ist verständlich. Gesamtgesellschaftlich gesehen ist der Tourismus eine Unternehmenstätigkeit, die auch bei langfristiger Stabilität leichter durch punktuelle Ereignisse erschüttert werden kann als andere Sektoren. Dies liegt daran, dass dem Tourismus zumeist kein lebenswichtiges Bedürfnis zugrunde liegt und dass das Verhalten von Touristen besonders unstet ist, psychologischen und gesellschaftlichen Einflüssen, persönlichen Stimmungen und kurzfristigen Entscheidungen unterliegt. Zudem trafen die terroristischen Angriffe in den Vereinigten Staaten einen Sektor, der bereits durch Konjunkturprobleme und andere Ereignisse der jüngsten Zeit, wie die Maul- und Klauenseuche oder die Ölpest stark angeschlagen war.

In ihrer ersten Reaktion äußerte sich die Kommission in dem Sinne, dass man die Auswirkungen der Ereignisse vom 11. September auf den Tourismus nicht überschätzen solle. Im Laufe der Monate nahm jedoch bei den betroffenen Akteuren und in politischen und Wirtschaftskreisen die Besorgnis zu, denn tatsächlich scheinen die Krise oder zumindest die Zurückhaltung der Verbraucher anzudauern, und die Aussichten sind nicht so beruhigend, wie man zunächst gehofft hatte. Der im Januar veröffentlichte Bericht der WTO kann die Branche diesbezüglich nicht beruhigen. Er bestätigt vor allem, dass sich derzeit ein Wandel auf dem Tourismusmarkt vollzieht, und dies nicht nur als Antwort auf die Ereignisse von New York: Die Touristen reisen mit anderen Verkehrsmitteln (sie vermeiden nach Möglichkeit das Flugzeug), wählen andere Reiseziele (im allgemeinen bleiben sie eher in Europa) und zeigen überhaupt die Tendenz, näher gelegene Regionen zu bereisen.

Die wichtigsten Daten lassen jedoch – ausnahmslos, wenn auch mit großen Unterschieden –eine stark rückläufige Entwicklung des Tourismus in den letzten drei Monaten des Jahres 2001 erkennen. Diese Tendenz scheint sich Anfang 2002 zu bestätigen. Die Lage, solange keine Besserung in Sicht ist, ist hart für viele Reiseveranstalter, die auf Reservierungen für die nächsten Monate warten und mit gravierenden Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen haben, die ihre Existenz bedrohen. Gleichzeitig besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zum Vorteil der größten Reiseanbieter, die möglicherweise bereits versuchen, den Markt zu beherrschen, indem sie die Preise unterbieten. Hinzu kommen noch die schwierige wirtschaftliche Lage in bestimmten Ländern (wie Deutschland), die erheblichen Einfluss auf die touristische Nachfrage hat, und nicht zuletzt die Krise des Flugverkehrs.

Zudem haben sich die terroristischen Angriffe in den Vereinigten Staaten nachteilig auf den europäischen Tourismus von außerhalb der EU ausgewirkt. Besonders betroffen war davon der „gehobene“ Tourismus einer wohlhabenden Klientel zumeist amerikanischer oder japanischer Herkunft.

Eine wirksame Aktion

Nach den dramatischen Ereignissen in New York forderten die Vertreter der Tourismusbranche ein entschlossenes politisches Vorgehen auf europäischer Ebene zur Bewältigung der sich abzeichnenden Krise und insbesondere eine Aktion zur Förderung von Europa als Tourismusziel. Stattdessen konnte man unkoordinierte Reaktionen und Förderkampagnen auf nationaler Ebene erleben, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung beeinträchtigen.

In ihrer Antwort auf die oben genannte Forderung erinnerte die Kommission an erster Stelle an das Subsidiaritätsprinzip, das die Grundlage für jede Initiative in diesem Bereich bildet, da in den Verträgen keine Rechtsgrundlage für den Tourismus vorgesehen ist. Die von der Kommission vorgeschlagene Aktion beschränkt sich folglich auf „eine neue Dynamik für ein kohärentes Vorgehen“ mit dem Ziel, den Tourismus in die Gemeinschaftspolitiken und ‑maßnahmen zu integrieren.

Dies wird konkret in bestimmte Maßnahmen umgesetzt, deren Wirksamkeit zumindest zweifelhaft ist, etwa die „Einrichtung von Mechanismen durch die Kommission in Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und der Tourismusbranche, um die Belange aller Akteure des Tourismus besser in die ihn betreffenden Politikbereiche und Initiativen der Gemeinschaft einzubeziehen“. Eine zweite Maßnahme dient der „Verbesserung der Begegnung mit der Tourismusbranche und anderen Gruppen von Akteuren“, was durch die Veranstaltung eines jährlich stattfindenden europäischen Tourismusforums erreicht werden soll.

Eine halbherzige Strategie

Auch wenn der Wille der Kommission, einen Aktionsplan vorzuschlagen, mit dem die Dynamik eines Sektors gestärkt werden soll, der zu den erfolgversprechendsten der europäischen Wirtschaft gehört, unbestreitbar vorhanden ist, kann man nicht umhin festzustellen, dass die geplanten Maßnahmen wenig wirkungsvoll sind und keine neue Strategie für eine gezielte Entwicklung des europäischen Tourismus erkennen lassen.

Das ganze Potenzial für wirtschaftliche Entwicklung, besonders in den rückständigen Regionen, das der Tourismus birgt, erfordert ein entschiedeneres Vorgehen auf europäischer Ebene. Die Europäische Union, die sich eine einheitliche Währung gegeben hat und für die Zukunft eine gemeinsame Wirtschaftspolitik anstrebt, kann im Tourismussektor nicht völlig untätig bleiben. Sowohl die Möglichkeiten als auch die Mittel zur Verwirklichung einer europäischen Tourismuspolitik sind vorhanden und reichen weit über das hinaus, was sich auf der Grundlage der derzeitigen Rechtsvorschriften verwirklichen ließe.

Vor allem könnte man die Gelegenheit nutzen, die sich nun mit der Realität einer einheitlichen Währung bietet, um die Union als Reiseziel zu fördern, durch Betonung ihres unschätzbaren Erbes, das auf der friedlichen Koexistenz und der Einheit in Pluralismus und Demokratie gründet und das in einem halben Jahrhundert gemeinsamer Geschichte entstehen konnte. Eine Informations- bzw. Werbekampagne müsste besonders darauf abheben, dass der weltweit am meisten besuchte Kontinent mit seinen verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen sich heute allen Reisenden als ein homogenes und einheitliches Ganzes präsentiert.

Es wäre dennoch wünschenswert, für den Standard der touristischen Dienstleistungen eine konsequentere gemeinschaftliche Harmonisierung zu fördern, sowohl was die Qualität der Dienstleistungen betrifft, die den Kunden angeboten werden, als auch hinsichtlich der Charakteristika der Reiseziele.

Eine Priorität einer europäischen Aktion im Bereich des Tourismus muss die Berücksichtigung der Umweltaspekte sein. Der Sektor ist völlig abhängig vom Schutz und der Erhaltung des natürlichen, historischen und architektonischen Erbes. Touristische Unternehmungen, die nicht „nachhaltig“, d.h. nicht in der Lage sind, sich die Nachhaltigkeit jeder ihrer Tätigkeiten selbst zur Auflage zu machen, werden keine Zukunft haben.

Für eine integrierte Aktion

Die Union will mehr und mehr eine Politik verwirklichen, die dem Konzept einer integrierten Entwicklung folgt und in der Lage ist, Synergien zwischen den Maßnahmen, die in den verschiedenen Politikbereichen getroffen werden, zu erzeugen. Auch der Tourismussektor kann von einer solchen Strategie profitieren. Bei jedem Gemeinschaftsprogramm sollten demnach die Auswirkungen auf die Entwicklung des Tourismus berücksichtigt und evaluiert werden, um das Potenzial dieses Sektors zu erschließen.

Der Tourismus ist ein Bereich, der von dem Nutzen lebt und profitiert, den andere Maßnahmen bringen. Dies wird besonders deutlich bei den im Rahmen der Strukturfonds aufgelegten Programmen, die durch Verbesserung der Zugänglichkeit und des Rahmens für die Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten günstigere Rahmenbedingungen für die Tourismusaktivitäten schaffen. Dem Tourismus sollte bei den Maßnahmen in den Ziel-1-Gebieten und Kohäsionsländern ein höherer Stellenwert gegeben werden.

Für den Prozess von Lissabon mit seinem ehrgeizigen Ziel, Vollbeschäftigung besonders in den innovativsten Sektoren zu erreichen, dürften im Tourismussektor besonders günstige Voraussetzungen gegeben sein, stehen doch die neuen Technologien im Mittelpunkt der Tourismusaktivitäten, sowohl bei der Verwaltung des Potenzials und der Strukturen als auch im Bereich der Werbung und „Vermarktung“ der Reiseziele.

Darüber hinaus leistet der Tourismus einen großen Beitrag zur Ausbildung und Mobilität von Arbeitskräften. Zweifellos wird man in dieser Branche in puncto Sprachkenntnisse die höchsten Qualifikationen finden, auch wenn sich natürlich in den Bereichen Mobilität und Ausbildung immer noch einiges verbessern lässt.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR RECHT UND BINNENMARKT

16.April 2002

für den Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr

zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa

(KOM(2001) 665 – C5‑0077/2002 – 2002/2038 (COS))

Verfasser der Stellungnahme: Philip Charles Bradbourn

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 19. Februar 2002 benannte der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt Philip Charles Bradbourn als Verfasser der Stellungnahme.

Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 26./27. März 2002 und 16. April 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen mit 18 Stimmen bei 12 Gegenstimmen und einer Enthaltung an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Giuseppe Gargani, Vorsitzender; Willi Rothley, Ioannis Koukiadis und Bill Miller, stellvertretende Vorsitzende; Philip Charles Bradbourn, Verfasser der Stellungnahme; Paolo Bartolozzi, Maria Berger, Ward Beysen, Brian Crowley, Bert Doorn, Janelly Fourtou, Marie-Françoise Garaud, Evelyne Gebhardt, Fiorella Ghilardotti, José María Gil-Robles Gil-Delgado, Malcolm Harbour, Heidi Anneli Hautala, Othmar Karas, Kurt Lechner, Klaus-Heiner Lehne, Toine Manders, Arlene McCarthy, Manuel Medina Ortega, Ana Palacio Vallelersundi, Francesco Enrico Speroni, Marianne L.P. Thyssen, Rijk van Dam, Rainer Wieland, Joachim Wuermeling, Matti Wuori, Stefano Zappalà, Hannes Swoboda (in Vertretung von François Zimeray) und Véronique De Keyser (in Vertretung von Carlos Candal gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung).

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Verfasser der Stellungnahme erkennt die Bedeutung des Fremdenverkehrs und der Reisebranche für die lokalen Wirtschaften und die Volkswirtschaften sowie ihre Rolle bei der Beschäftigungsförderung an. Insbesondere berücksichtigt er, dass zahlreiche KMU in ländlichen Gegenden an konkreten Vorhaben beteiligt sind.

Die Tätigkeit der Gemeinschaft umfasst zwar gemäß Artikel 3 u) des EG-Vertrags Maßnahmen im Bereich des Fremdenverkehrs, doch sollen diese Maßnahmen den in Artikel 2 genannten Zielen dienen, womit der Tätigkeit der Gemeinschaft ganz klare Grenzen gesetzt werden. Darüber hinaus unterliegt jede Maßnahme, die beschlossen wird, der Subsidiaritätsprüfung, was in diesem Sektor, der offensichtlich der nationalen und zudem oft regionalen oder lokalen Zuständigkeit unterliegt, angesichts der Vielzahl der Reiseziele, der Infrastrukturen und Beherbergungseinrichtungen sogar innerhalb einer bestimmten Gegend, keine leichte Aufgabe ist. Es ist nicht sinnvoll, Europa als einheitliches Reiseziel zu betrachten: Selbst innerhalb eines Staates findet der Fremdenverkehr zunehmend auf regionaler und lokaler Ebene statt, und Wettbewerb herrscht auch zwischen einzelnen Urlaubsorten. Der Verfasser ist deshalb der Auffassung, dass die dem Ausschuss vorliegende Mitteilung zum großen Teil ein unnötiger und nicht zu begrüßender Versuch ist, die Zuständigkeit der Gemeinschaft auszudehnen. Insbesondere sollte die Kommission in diesem Bereich keine Legislativbefugnisse haben, wenn man von den Struktur- und Kohäsionsfonds absieht.

In ihrem Weißbuch „Die Reform der Kommission“[1] stellt die Kommission fest, sie müsse effizienter bei der Festsetzung ihrer Prioritäten und der Zuweisung der entsprechenden Ressourcen vorgehen. „Mit ihren begrenzten Personalmitteln kann sie die Vielfalt an Tätigkeiten und Aufgaben inzwischen kaum mehr bewältigen, eine Entwicklung, unter der ihre Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit leiden. Nunmehr gilt es, die Kerntätigkeiten und politischen Ziele der Kommission wieder in den Mittelpunkt zu rücken.“ Aus der zur Debatte stehenden Mitteilung geht hervor, dass diese Botschaft noch nicht angekommen ist.

Darüber hinaus ist der Verfasser der Auffassung, dass sich die Kommission angesichts der gegenwärtig noch nicht ausreichend genutzten Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und der besonderen Probleme, unter denen ländliche Gebiete gegenwärtig leiden, auf die Deregulierung konzentrieren sollte, da die meisten vor Ort tätigen Unternehmen in diesem Sektor KMU sind. Aufgabe der Kommission ist es im übrigen, den freiwilligen Austausch bewährter Methoden zwischen Fremdenverkehrsunternehmen in Europa zu fördern.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt ersucht den federführenden Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Punkte in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   betont, dass sich die Rolle der Kommission hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahme 1 auf die Erfassung und den Austausch von Informationen innerhalb des Fremdenverkehrssektors beschränken und ausdrücklich nicht die Entwicklung einer Politik auf europäischer Ebene umfassen sollte; weist gleichzeitig darauf hin, dass der Fremdenverkehr eine lebenswichtige Wirtschaftstätigkeit für viele Regionen der Gemeinschaft sowie ein grundlegendes Element des Binnenmarktes im Hinblick auf die Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen darstellt;

2.   ist der Auffassung, dass die Rolle der Kommission hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahme 3 darauf beschränkt sein sollte, die – ausschließlich freiwillige – Begegnung zwischen Unternehmen, Verbrauchern und wesentlichen Akteuren dieses Bereichs anzuregen statt zu fördern;

3.   ist der Auffassung, dass deutlich gemacht werden sollte, dass die in Maßnahme 4 vorgesehene Verstärkung der Interaktion der übrigen Akteure mit den Reisezielen und die Förderung von Partnerschaften ausdrücklich auf die Beteiligung des privaten Sektors und der lokalen Behörden als betroffener Akteure ausgerichtet sein sollte, damit diese nicht marginalisiert werden;

4.   weist darauf hin, dass die Rolle der Kommission hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahme 4 streng darauf beschränkt sein sollte, Anstöße zu geben, und dass angesichts der verfügbaren Finanzinstrumente der Gemeinschaft keine weiteren zweckgebundenen Mittel erforderlich sind;

5.   begrüßt den Vorschlag, dass die Kommission die Vernetzung von Dienstleistungen und Unterstützungsfunktionen fördern soll, warnt jedoch vor der Schaffung von EU-Beobachtungsstellen (Maßnahme 5);

6.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die lokalen Behörden und der private Sektor bei der Einführung von Maßnahmen und Regelungen zur sinnvollen Nutzung der finanziellen und sonstigen Instrumente der Gemeinschaft umfassend einbezogen werden (Maßnahme 6);

7.   ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Maßnahme 7, insbesondere angesichts des im Wesentlichen nationalen, regionalen und lokalen Charakters des Fremdenverkehrs und der Notwendigkeit der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes, eine unangemessene Verwendung knapper Gemeinschaftsmittel darstellen würde und zu noch mehr Bürokratie für die Unternehmen, vor allem die KMU, führen könnte; schlägt deshalb statt dessen eine Maßnahme vor, wonach die Kommission und die Mitgliedstaaten Systeme zur Erleichterung des Einsatzes bewährter Methoden fördern;

8.   ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Maßnahme 8 die „Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der touristischen Aktivitäten in Europa bei gleichzeitiger umfassender Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes“ beinhalten sollte;

9.   fordert die Kommission auf, die vorgeschlagene Maßnahme 9 zu streichen, da sie mit zuviel Bürokratie verbunden ist und im Widerspruch zum Subsidiaritätsgrundsatz steht;

10.   ist der Auffassung, dass die Kommission im Einklang mit der Position, die sie selbst in ihrem Weißbuch zur Reform der Kommission einnimmt, nicht mehr als eine Moderatorrolle spielen sollte, wenn Benchmarking und Indikatoren dem Austausch über bewährte Praktiken unterliegen sollen;

  • [1] KOM (2000) 200 endg.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, AUSSENHANDEL, FORSCHUNG UND ENERGIE

16.April 2002

für den Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr

zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa

(KOM(2001) 665 – C5‑0077/2002 – 2002/2038 (COS))

Verfasser der Stellungnahme: Willy C.E.H. De Clercq

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 23. Januar 2002 benannte der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie Willy C.E.H. De Clercq als Verfasser der Stellungnahme.

Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 18. März und 16. April 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Carlos Westendorp y Cabeza, Vorsitzender, Yves Piétrasanta, stellvertretender Vorsitzender; Willy C.E.H. De Clercq, Verfasser der Stellungnahme; Sir Robert Atkins, María del Pilar Ayuso González (in Vertretung von Guido Bodrato), Felipe Camisón Asensio (in Vertretung von Werner Langen), Massimo Carraro, Giles Bryan Chichester, Harlem Désir, Carlo Fatuzzo (in Vertretung von Peter Michael Mombaur), Concepció Ferrer, Francesco Fiori (in Vertretung von Godelieve Quisthoudt-Rowohl), Colette Flesch, Christos Folias (in Vertretung von Christian Foldberg Rovsing), Per Gahrton (in Vertretung von Nuala Ahern), Neena Gill (in Vertretung von Luis Berenguer Fuster), Norbert Glante, Michel Hansenne, Roger Helmer (in Vertretung von Jaime Valdivielso de Cué), Hans Karlsson, Bashir Khanbhai, Peter Liese (in Vertretung von Umberto Scapagnini), Rolf Linkohr, Caroline Lucas, Eryl Margaret McNally, Erika Mann, Marjo Matikainen-Kallström, Elizabeth Montfort, Angelika Niebler, Paolo Pastorelli, Elly Plooij-van Gorsel, Samuli Pohjamo (in Vertretung von Nicholas Clegg), John Purvis, Daniela Raschhofer, Imelda Mary Read, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Ilka Schröder (in Vertretung von Konstantinos Alyssandrakis), Konrad K. Schwaiger, Esko Olavi Seppänen, W.G. van Velzen, Alejo Vidal-Quadras Roca, Dominique Vlasto, Myrsini Zorba und Olga Zrihen Zaari.

KURZE BEGRÜNDUNG

Auf den Tourismussektor entfällt 5 % der Beschäftigung in der Europäischen Union in den verschiedenen Dienstleistungsbereichen (Verkehr, Hotels, kulturelles Erbe), die dem öffentlichen oder privaten Sektor angehören. Dazu kommen zahlreiche weitere Arbeitsplätze in seinem Umfeld, womit der Fremdenverkehr eine Einnahmequelle für die Zahlungsbilanz der Union darstellt.

Obgleich der Fremdenverkehr an sich keine eigene Politik der Union darstellt, unterliegen die entsprechenden Maßnahmen (außer dem Verkehr) den Artikeln 49 und 50 des EG-Vertrags über Dienstleistungen und werden unmittelbar von anderen Bestimmungen berührt, beispielsweise denen über die Strukturfonds oder die Umwelt.

Trotz der jüngsten Konjunkturabschwächung nach den Ereignissen vom 11. September 2001 expandiert der Sektor und stellt seine Dynamik unter Beweis. Es sei darauf verwiesen, dass der Großteil der Aktivitäten und der Beschäftigung auf 2 Millionen KMU, oft Kleinunternehmen, entfällt und dass der gemeinnützige Bereich einen erheblichen Anteil hat und eine nicht zu unterschätzende soziale und wirtschaftliche Rolle spielt.

Darüber hinaus bilden die verschiedenen Marktsegmente, von Geschäftsreisen über Nahreisen und Reisen mit Reiseveranstaltern bis hin zu Individualreisen im Rahmen des Ökotourismus, über die allgemeine Tatsache hinaus, dass es sich dabei um Tourismus handelt, eine Vielzahl verschiedener Aktivitäten, bei denen Bedürfnisse und Beziehungen zwischen Kunden, Geschäftspartnern des Sektors und öffentlichen Stellen stark variieren.

Die vorliegende Mitteilung zielt nicht darauf ab, eine gemeinschaftliche Fremdenverkehrspolitik im eigentlichen Sinne zu schaffen, so wie beispielsweise eine gemeinschaftliche Umweltpolitik oder eine gemeinsame Agrarpolitik existiert. Es wäre, über den bloßen Titel hinaus, auch schwer vorstellbar, was eine solche Politik unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen beinhalten sollte.

Zweifellos existieren jedoch gemeinsame Bedürfnisse, die es festzustellen gilt. Zudem gibt es zahlreiche nationale bzw. regionale Initiativen, die geprüft oder zum Vorbild genommen werden sollten. Insofern sind Maßnahmen wie die Vernetzung, das Benchmarking oder die Förderung der Einführung einheitlicher Gütezeichen durchaus zu fördern. In diesem Zusammenhang bringt der Ausschuss seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass in der Mitteilung nicht auf das Mehrjahresprogramm für Unternehmen eingegangen wird, das einen naheliegenden Bezugspunkt darstellt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Punkte in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   billigt die Zielstellung, den strategischen Überlegungen zum Fremdenverkehr eine gemeinschaftliche Dimension zu verleihen, die den ersten Schritt auf dem Weg zu einer strategischen Antwort der Institutionen der Union darstellt; fordert die betroffenen Akteure auf, diese Überlegungen unabhängig von der konjunkturellen Situation, die auf die gegenwärtigen internationalen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist, in den Rahmen eines langfristigen Ansatzes zu stellen;

2.   begrüßt die Initiative der Kommission, durch die Schaffung eines Europäischen Tourismusforums, das, auch wenn es keine exekutive Funktion hat, die Möglichkeit zur Diskussion, zum Meinungsaustausch und zur Entwicklung von Ideen für die Zukunft dieses Wirtschaftszweigs bietet, den Weg für einen gemeinschaftlichen Ansatz für den gesamten Sektor zu bereiten; weist jedoch darauf hin, dass die Besonderheiten der verschiedenen betroffenen Marktsegmente nicht vernachlässigt werden dürfen;

3.   betont, dass die Möglichkeit des problemlosen Zugangs zu vergleichbaren Informationen in der gesamten Europäischen Union erheblich erleichtert würde, wenn Bewertungsverfahren und einheitliche Gütezeichen geschaffen würden, und fordert die Kommission auf, die Einführung diesbezüglicher Standards zu fördern, indem die vom Sektor selbst ergriffenen Initiativen gefördert und unterstützt werden, ohne diesen ersetzen zu wollen; weist darauf hin, dass diesem Aspekt angesichts der künftigen Erweiterung der Union um die Länder Mittel- und Osteuropas eine besondere Bedeutung zukommt und dass er in Absprache mit diesen Ländern bereits jetzt umgesetzt werden kann;

4.   verweist auf die Bedeutung des gemeinnützigen Sektors für den Tourismus, sowohl als Auftraggeber als auch als Betreiber; würdigt dessen unternehmerischen Geist, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit und empfiehlt, die Besonderheiten dieses Sektors zu berücksichtigen, insbesondere damit er weiter seiner sozialen Aufgabe gerecht werden kann;

5.   begrüßt die Initiative der Kommission, jährlich ein Europäisches Tourismusforum zu veranstalten, auf dem der Sektor die Möglichkeit hat, in Absprache mit öffentlichen Stellen und den Vertretern der Bürgergesellschaft selbst seine Prioritäten zu formulieren; ist der Auffassung, dass dieses Forum erheblich dazu beitragen kann, dass die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vernetzung und zur Erfassung von Informationen diesen Prioritäten entsprechen und nicht auf Grund bürokratischer Erwägungen eingeleitet werden;

6.   verweist darauf, dass der Tourismus in einigen Randgebieten der EU-Mitgliedstaaten eine große Rolle spielt; verweist ferner darauf, dass er oft eine wichtige Einkommensquelle und ein Faktor des Wirtschaftswachstums ist; fordert deshalb, dass jede Tourismuspolitik die größtmögliche Einbeziehung regionaler Akteure ermöglichen muss;

7.   weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die vorgeschlagenen Maßnahmen mit denen des Mehrjahresprogramms für KMU zu verknüpfen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Innovationsförderung, die wesentliche Elemente der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Lissabon darstellen, in der Mitteilung der Kommission jedoch nicht explizit behandelt werden;

8.   fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Richtlinie für Leiharbeitnehmer auf die für die Fremdenverkehrsindustrie kennzeichnende Teilzeit- und Kurzzeitbeschäftigung zu prüfen;

9.   würdigt die Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaftstrukturen als einer der weltweit größten Branchen;

10.   unterstreicht den besonderen Status des Tourismus, da diese Branche in Europa eine entscheidende Rolle für die Beschäftigung, das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung gering besiedelter Gebiete spielt, wo die Wirtschaft bei der Entwicklung des Reise-, Besuchs- und Erlebnistourismus zusammenarbeiten muss;

11.   betont insbesondere die Bedeutung eines nachhaltigen Tourismus; ist der Auffassung, dass hierbei der neue Tourismus/Erlebnistourismus rücksichtsvoll und langfristig umweltschonend sein und sichere Arbeitsplätze schaffen muss.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

16.April 2002

für den Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr

zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa

(KOM(2001) 665 – C5‑0077/2002 – 2002/2038 (COS))

Verfasserin der Stellungnahme: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2001 benannte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Rodi Kratsa-Tsagaropoulou als Verfasserin der Stellungnahme.

Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 19. März und 16. April 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen mit 29 Stimmen bei 2 Gegenstimmen an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Theodorus J.J. Bouwman, Vorsitzender; Marie-Hélène Gillig, stellvertretende Vorsitzende; Winfried Menrad, stellvertretender Vorsitzender; Marie-Thérèse Hermange, stellvertretende Vorsitzende; Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Verfasserin der Stellungnahme; Sylviane H. Ainardi, Jan Andersson, Elspeth Attwooll, Regina Bastos, André Brie (in Vertretung von Arlette Laguiller), Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Jillian Evans, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Anne-Karin Glase, Koldo Gorostiaga Atxalandabaso, Lisbeth Grönfeldt Bergman, Stephen Hughes, Ioannis Koukiadis, Thomas Mann, Mario Mantovani, Manuel Pérez Álvarez, Bartho Pronk, Lennart Sacrédeus, Herman Schmid, Miet Smet, Helle Thorning-Schmidt, Ieke van den Burg und Barbara Weiler.

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Vorschlag der Kommission stellt zum Teil eine Reaktion auf die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 dar und wird darüber hinaus im Rahmen der Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 1999 zum Thema „Tourismus und Beschäftigung“ vorgelegt, an denen das Europäische Parlament entscheidenden Anteil hatte.

In Bezug auf die Konsequenzen der Terroranschläge auf die USA stimmt die Kommission mit den Schlussfolgerungen der Welttourismusorganisation überein und ist der Auffassung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr in Europa von recht begrenzter Tragweite und Dauer sein werden, sofern nicht weitere dramatische Ereignisse folgen. Dies steht im Widerspruch zu den Auffassungen der beteiligten Akteure sowie bestimmter Regionen, die einen Rückgang des Fremdenverkehrs befürchten.

Die Kommission konzentriert sich in ihren Mitteilungen auf die Entwicklung einer Strategie für den europäischen Fremdenverkehrssektor, die den mittel- und langfristigen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen entspricht. Diese Strategie wird mittels eines offenen Koordinierungsverfahrens zwischen allen betroffenen Akteuren umgesetzt, wobei sich die Kommission gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nur in geringem Maße beteiligt.

Die vorgeschlagenen Aktionen basieren zwar auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppen, die Anfang 2000 im Rahmen der Arbeit des beratenden Ausschusses für Tourismus[1] erzielt wurden, sind jedoch oft ungenau beschrieben und enthalten keine konkreten, direkten Ziele.

Anliegen der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sollte also die Einleitung konkreter Maßnahmen sein, die darauf abzielen, das dem Fremdenverkehr innewohnende Potential zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erreichung der Ziele von Lissabon zu nutzen. Untersuchungen zufolge weist der Dienstleistungssektor und insbesondere der Fremdenverkehr den höchsten Prozentsatz an anhaltendem Wachstum auf.

Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Auffassung, dass dieser Vorteil durch folgende Maßnahmen genutzt werden könnte:

–   Anerkennung und Nutzung der Möglichkeiten der Entwicklung des Fremdenverkehrs durch die Mitgliedstaaten, indem sie in ihren nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung konkrete Verpflichtungen hinsichtlich der Beschäftigung im Fremdenverkehrssektor eingehen,

–   Anreize für die Entwicklung des Fremdenverkehrs durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Fremdenverkehrssektor sowie durch Nutzung der Humanressourcen,

–   Entwicklung des Sozialtourismus,

–   Förderung der unternehmerischen Tätigkeit und der KMU.

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann mit Hilfe von Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung, der Entwicklung von Karrierestrukturen, der Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie des Schutzes der Beschäftigten im Hinblick auf unsichere Arbeitsverhältnisse, Saisonarbeit, befristete Beschäftigung und Schwarzarbeit erreicht werden. Die Verfasserin unterstützt den Vorschlag der Akteure des Fremdenverkehrssektors, eine ständige Beobachtungsstelle für Berufsbildung und Beschäftigung einzurichten, und fordert die Aufstellung von Qualitäts- und Kontrollstandards für die Ausbildung der Beschäftigten, die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen der Beschäftigten des Sektors sowie die Durchführung einer Untersuchung über den Bedarf an Arbeitskräften nach Sektor und Region, die den künftigen Herausforderungen Rechnung trägt.

Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Auffassung, dass den Möglichkeiten, die der Sozialtourismus für die nachhaltige Entwicklung des Fremdenverkehrs und für den sozialen Zusammenhalt bietet, besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Auf der Ministerkonferenz vom 1./2. Juli 2001 in Brügge wurde festgestellt, dass es erforderlich ist,

–   den Tourismus so weit wie möglich für spezifische Zielgruppen, insbesondere junge und

ältere Menschen, Familien, die in Armut leben, Arbeitslose und behinderte Menschen

zu öffnen,

–   im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftsprogramme besonders die Vorhaben zu

berücksichtigen, die sich direkt oder indirekt positiv auf die Teilhabe einer bestimmten Bevölkerungsschicht am Tourismus auswirken,

–   vereinfachte Kennzeichnungssysteme im Tourismus und geeignete Zugänglichkeitskriterien

einzuführen, um deren Harmonisierung zu gewährleisten.

Die Verfasserin der Stellungnahme fordert die Umsetzung der genannten Schlussfolgerungen der Ministerkonferenz, die am 27. September 2001 vom Rat bestätigt wurden.

Die Verfasserin ist der Auffassung, dass alle Möglichkeiten für innovative Ansätze zur Entwicklung des Sozialtourismus genutzt werden sollten. Der Sozialtourismus kann, wenn die Akteure des Fremdenverkehrssektors einbezogen werden und er nicht auf eine bloße Subventionspolitik hinausläuft, zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum regionalen Zusammenhalt sowie zur kulturellen Kommunikation der Europäer beitragen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Punkte in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Fremdenverkehr in ihren nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung einen wichtigen Stellenwert zuzuweisen, damit alle Möglichkeiten, die die Entwicklung des Tourismus für die Schaffung qualifizierter und nachhaltiger Arbeitsplätze bietet, genutzt und die negativen Auswirkungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen begrenzt werden;

2.   stellt fest, dass der Fremdenverkehr eine Schlüsselrolle für die Erneuerung ganzer Gemeinschaften spielen kann; fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass die Rolle der lokalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt wird;

3.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung des Fremdenverkehrs anzuerkennen, der die zuständigen Akteure miteinbezieht, den Zielgruppen zugänglich ist, die soziale Integration fördert und die Chancengleichheit gewährleistet; fordert die Einbeziehung der Schlussfolgerungen bei der Aufstellung der Agenda 21 für den Tourismus; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die verschiedenen Formen des Sozialtourismus und seinen Beitrag zur Mobilität der europäischen Bürger sowie zur wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der europäischen Regionen vorzulegen;

4.   begrüßt die Tatsache, dass die Kommission eingeräumt hat, dass der Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Berufen und mit bestimmten Qualifikationen eine Herausforderung für den Tourismussektor darstellt; bedauert das Fehlen klarer Vorschläge zur Bewältigung dieses Problems; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über den Bedarf an Humanressourcen nach Sektor und Region zu erstellen und dabei die gegenwärtigen und künftigen Probleme sowie die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen für den Fremdenverkehr auf nationaler und regionaler Ebene zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds für eine angemessene berufliche Bildung sowie das Erlernen von Fremdsprachen zu nutzen

5.   betont, dass alle Humanressourcen genutzt und Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den Zugang von Behinderten, älteren Menschen und Frauen zum Arbeitsmarkt des Fremdenverkehrssektors fördern, insbesondere durch die Schaffung von Infrastrukturen zur Kinderbetreuung für berufstätige Mütter mit Kindern bis 3 Jahre;

6.   unterstützt den Vorschlag für die Schaffung einer ständigen Beobachtungsstelle für Berufsbildung und Beschäftigung im Tourismussektor, die das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage und die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt im Tourismussektor in europäischem Rahmen gewährleistet und die Mobilität von Saisonarbeitskräften auf europäischer und nationaler Ebene erleichtert;

7.   fordert, dass der Qualität der Arbeitsplätze, die im Fremdenverkehrssektor geschaffen werden, mehr Gewicht beigemessen wird, wobei der Schwerpunkt auf die Ausbildung, die Entwicklung von Strukturen für den beruflichen Werdegang, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, den Schutz der Beschäftigten in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu legen ist;

8.   fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) Qualitäts- und Kontrollstandards für die Ausbildung der Beschäftigten vorzuschlagen, die dem Bedarf der lokalen Arbeitsmärkte und den technologischen Entwicklungen Rechnung tragen; fordert das CEDEFOP ferner auf, Partnerschaften und Dialog zwischen den Ausbildungsinstituten und der Tourismusindustrie zu fördern, um die notwendige Synergie zwischen Unterricht und Berufserfahrung herzustellen;

9.   fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen der im Tourismussektor Beschäftigten auf europäischer und internationaler Ebene vorzulegen;

10.   bedauert, dass die Sozialpartner keine Einigung über eine Richtlinie über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen erzielt haben; begrüßt den Vorschlag der Kommission und wird im Rahmen seiner Stellungnahme auf die besonderen Bedürfnisse der Arbeitsnehmer im Fremdenverkehrssektor hinweisen;

11.   fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur steuerlichen Begünstigung von Unternehmerinnen und Jungunternehmern, Familienunternehmen, Kleinstunternehmen und KMU zu verabschieden und ihren Zugang zu den neuen Technologien und den „Lernenden Räumen“ zu fördern; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Maßnahme 1 dafür Sorge zu tragen, dass die Wettbewerbsregeln tatsächlich angewandt werden, um den bestehenden Tendenzen zur Konzentration entgegenzuwirken;

12.   betont, dass die Unterrichtung der betroffenen Sektoren für die Umsetzung der Maßnahme 6 über den besseren Zugang der Akteure zu Gemeinschaftsmitteln von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Strukturen für die optimale Verbreitung von Informationen und die technische Unterstützung von abgelegenen Regionen sowie der KMU zu schaffen;

13.   fordert die Kommission und den Rat auf, das Europäische Parlament substantiell am offenen Koordinierungsverfahren zu beteiligen.

  • [1] Beschluss 86/664/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Einführung eines Verfahrens zur Konsultation und Zusammenarbeit im Bereich des Fremdenverkehrs, ABl. L 384 vom 31.12.1986, S. 52.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, VOLKSGESUNDHEIT UND VERBRAUCHERPOLITIK

27.März 2002

für den Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr

zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa

(KOM(2001) 665 – C5‑0077/2002 – 2002/2038(COS))

Verfasser der Stellungnahme: Emmanouil Bakopoulos

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 23. Januar 2002 benannte der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik Emmanouil Bakopoulos als Verfasser der Stellungnahme.

Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 26. Februar und 27. März 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen mit 26 Stimmen bei einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Caroline F. Jackson, Vorsitzende; Alexander de Roo, stellvertretender Vorsitzender; Emmanouil Bakopoulos, Verfasser der Stellungnahme; Per-Arne Arvidsson, María del Pilar Ayuso González, Hans Blokland, David Robert Bowe, John Bowis, Philip Bushill-Matthews (in Vertretung von Martin Callanan), Raffaele Costa, Anne Ferreira, Christel Fiebiger (in Vertretung von Pernille Frahm), Karl-Heinz Florenz, Cristina García-Orcoyen Tormo, Laura González Álvarez, Robert Goodwill, Jutta D. Haug (in Vertretung von Rosemarie Müller), Marie Anne Isler Béguin, Christa Klaß, Paul A.A.J.G. Lannoye (in Vertretung von Patricia McKenna), Giorgio Lisi (in Vertretung von Giuseppe Nisticò), Jules Maaten, Marit Paulsen, Encarnación Redondo Jiménez (in Vertretung von Cristina Gutiérrez Cortines), Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Jonas Sjöstedt, Renate Sommer (in Vertretung von Peter Liese), María Sornosa Martínez und Kathleen Van Brempt.

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Tourismus ist eine wichtige Wirtschaftstätigkeit in der Europäischen Union. In den letzten Jahren hatte er ein hohes Wachstum zu verzeichnen, das einhergeht mit einem besseren Angebot der Tourismusakteure – mit sehr attraktiven Preisen und einer größeren Anzahl von Reisezielen – sowie mit einer Verbesserung des Lebensstandards der europäischen Bevölkerung (leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit, positives Wirtschaftswachstum). Der Tourismus selbst führt zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Ziel des Tourismus ist es auch, immer mehr für die große Mehrheit der Bevölkerung aller Altersstufen zugänglich zu sein. Er muss mit einer saisonalen Überbevölkerung, wie z.B. während der Schulferien, fertig werden. Die größere Mobilität unserer Generation wird nicht abnehmen. Die künftigen Generationen müssen sich auch weiterhin an den Orten, die wir ausgewählt haben, weil sie uns Freude bringen, erfreuen können.

Jedoch sind die Auswirkungen dieser Entwicklung für das natürliche, historische oder kulturelle Umfeld häufig schwerwiegend. Die Beispiele dafür reichen von der Abfallbewirtschaftung bis zur Erhaltung der Landschaft rund um die Urlaubsorte aus städtebaulicher, architektonischer oder ökologischer Sicht, vom Zertrampeln bestimmter Stellen bis hin zur unerlaubten Mitnahme eines kleinen Souvenirs usw.

Die nachhaltige Entwicklung des Tourismus fügt sich ein in die europäische Strategie der nachhaltigen Entwicklung, nämlich den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechen ohne die Bedürfnisse der kommenden Generationen zu gefährden; diese wurde im Juni 2001 auf der Tagung des Rates in Göteborg verstärkt durch die Anerkennung der ökologischen Dimension zusammen mit der sozialen und wirtschaftlichen Dimension.

Die Umsetzung der Agenda 21 und die Veranstaltung eines jährlich stattfindenden Europäischen Tourismusforums – beides von der Kommission vorgeschlagen – können einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Tourismus leisten, es muss jedoch die Beteiligung der Umweltverbände sowie der lokalen, regionalen und nationalen Organisationen sichergestellt werden.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik ersucht den federführenden Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Punkte in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.   in der Erwägung, dass der Tourismus eine Branche ist, die ein hohes Wachstum zu verzeichnen hat, das noch weiter ansteigen wird,

B.   in der Erwägung, dass die Tourismusbranche derzeit und auch in Zukunft wichtige und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl für Männer als auch für Frauen bietet und dass die Beschäftigungspolitik in der Tourismusbranche darauf abzielen sollte, Strategien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu unterstützen und die Unsicherheit bei der Beschäftigung zu verringern,

C.   in der Erwägung, dass der Tourismus eine Wirtschaftstätigkeit in ständiger Expansion auf europäischer und internationaler Ebene sowohl vom Standpunkt der Produktion als auch der Beschäftigung ist und dass er für viele Städte, Regionen und Gemeinden der Union eine äußerst wichtige wirtschaftliche und kulturelle Ressource darstellt,

D.   in der Erwägung, dass die Entwicklung des gemeinschaftlichen Tourismus eng verbunden ist mit seiner Lebensfähigkeit im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Zielen, den Rechten der lokalen Bevölkerung, der Lebensqualität und der Umwelt,

E.   in der Erwägung, dass die geographischen, historischen, kulturellen und ökologischen Unterschiede einen Reichtum darstellen und ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität der Regionen der Gemeinschaft sind und dass die Europäische Union die Tätigkeiten unterstützen muss, die die Förderung und Valorisierung der Besonderheiten dieser Regionen zum Ziel haben,

F.   in der Erwägung, dass der Massentourismus in empfindlichen Gebieten, wie Küsten- und Berggebieten, eine Gefahr für die lokale Umwelt und die kulturellen Ressourcen darstellen kann, wenn der Touristenstrom und die städtische Entwicklung nicht angemessen gesteuert werden,

1.   begrüßt die Eingliederung des Tourismus in die Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft und hofft, dass diese rasch vollzogen wird;

2.   weist darauf hin, dass der Tourismus ein wichtiges Instrument der Entwicklung darstellt; vertritt die Auffassung, dass im Bereich der Regionalpolitik der Europäischen Union Initiativen im Sinne der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus und der Steigerung der Qualität gefördert werden müssen;

3.   ist der Überzeugung, dass die touristische Entwicklung einhergehen muss mit Konzepten, die auf die Nutzung, die Förderung und die Erschließung von ökologischen, künstlerischen, historischen und kulturellen Ressourcen ausgerichtet sind;

4.   erinnert daran, dass mögliche Störungen des ökologischen Gleichgewichts infolge schlechter Raumplanung im Zusammenhang mit Fremdenverkehrsaktivitäten letztendlich zum Scheitern der Fremdenverkehrspolitik führen;

5.   hält die Förderung von Programmen und Beihilfen für erforderlich, damit alle Bereiche und Beteiligten in der Tourismusbranche, einschließlich der lokalen und regionalen Behörden, ihre eigenen Programme für einen nachhaltigen Tourismus aufstellen; weist darauf hin, dass dabei dem Potenzial der Bestimmungsorte, der Ermittlung der natürlichen Ressourcen, der Ausweisung der geschützten Räume, der Herausstellung des kulturellen Erbes und den Identitätsmerkmalen Rechnung zu tragen ist und auch Programme zur Erschließung und Nutzung des Potenzials der weniger bekannten Regionen auszuarbeiten sind;

6.   fordert die Kommission auf, Formen des ländlichen Tourismus zu unterstützen als Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Nutzung von Flächen, insbesondere in benachteiligten Gebieten; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner, eine touristische Vielfalt sowie die Streuung der Interessenschwerpunkte zugunsten des ländlichen Tourismus und der Gebirgsgegenden zu fördern;

7.   verweist auf die grundlegende Notwendigkeit der Entwicklung effizienter und nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen, u.a. um den Zugang zu den Randregionen, wie Berggebieten und Inseln, zu erleichtern;

8.   ist der Ansicht, dass Umweltverbände das Recht auf Beteiligung am Beratenden Ausschuss für den Fremdenverkehr haben;

9.   fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich ein Europäisches Tourismusforum zu veranstalten;

10.   vertritt die Ansicht, dass bei der Erarbeitung von Indikatoren für den nachhaltigen Tourismus die Kriterien und Empfehlungen der europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus, die von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, einbezogen werden müssen;

11.   fordert die Ausarbeitung eines dritten Handbuchs als Orientierungsdokument, in dem die grundlegenden Kriterien für nachhaltigen Tourismus sowie das Risikomanagement an den touristischen Zielorten festgelegt und angewandt werden;

12.   begrüßt die Initiative der Kommission, die Agenda 21 zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fremdenverkehrs umzusetzen, und wünscht eine volle Einbeziehung aller betroffenen Parteien; fordert, dass bei diesen Tätigkeiten das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), das seit 2001 auch den lokalen Behörden offensteht, gefördert wird;

13.   vertritt die Ansicht, dass es angebracht wäre, im Rahmen der Agenda 21 die Natur- und Kulturräume einzubeziehen, das Potenzial der touristischen Zielorte besser zu nutzen und Indikatoren zur Messung der Umweltauswirkungen des Tourismus, des möglichen Identitätsverlusts, der Belastungs- und Aufnahmefähigkeit der Küsten und der Orte von historischer Bedeutung und der Sehenswürdigkeiten aufzustellen;

14.   weist darauf hin, dass eine sehr wichtige Initiative die Ausarbeitung und Verbreitung von Verfahren und Mitteln zur Messung der Qualität und zur vergleichenden Auswertung ist; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang jenen eine herausragende Rolle zukommen muss, die eindeutig ökologische Ausrichtung haben, und besonders denjenigen, die mit der Raumnutzung, der Ressourcennutzung, der Behandlung von Abfällen und Abwässern und der Erhaltung der Landschaft zu tun haben;

15.   weist darauf hin, dass der gemeinsame europäische Luftraum nicht nur zur Verringerung der Verzögerungen im Flugverkehr, sondern auch des Treibstoffverbrauchs und der Emissionen beitragen könnte; fordert daher die Kommission auf, so rasch wie möglich entsprechende Vorschläge vorzulegen.