BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 2002 bis zum 2. August 2002
(KOM(2002) 369 – C5‑0393/2002 – 2002/0148(CNS))

19. September 2002 - *

Ausschuss für Fischerei
Berichterstatter: Struan Stevenson
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 158 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2002/0148(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0314/2002
Eingereichte Texte :
A5-0314/2002
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Mit Schreiben vom 30. August 2002 konsultierte der Rat das Europäische Parlament gemäß Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 300 Absätze 2 und 3 des EG-Vertrags zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 2002 bis zum 2. August 2002 (KOM(2002) 369 - 2002/0148 (CNS)).

In der Sitzung vom 5. September 2002 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er diesen Vorschlag an den Ausschuss für Fischerei als federführenden Ausschuss sowie an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit als mitberatende Ausschüsse überwiesen hat (C5-0393/2002).

In seiner Sitzung vom 12. September 2002 beschloss der Ausschuss auf Vorschlag seines Vorsitzenden, den Vorschlag gemäß Artikel 158 Absatz 1 der Geschäftsordnung ohne Änderung anzunehmen und benannte damit seinen Vorsitzenden als Berichterstatter. Der Entwurf einer legislativen Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Struan Stevenson, Vorsitzender und Berichterstatter; Rosa Miguélez Ramos, stellvertretende Vorstzende; Elspeth Attwooll, Yves Butel, Arlindo Cunha, Nigel Paul Farage, Ilda Figueiredo, Ian Stewart Hudghton, Salvador Jové Peres, Heinz Kindermann, Carlos Lage, Vincenzo Lavarra, James Nicholson (in Vertretung von Giorgio Lisi), Camilo Nogueira Román (in Vertretung von Patricia McKenna), Seán Ó Neachtain, Manuel Pérez Álvarez, Daniel Varela Suanzes-Carpegna und Herman Vermeer (in Vertretung von Niels Busk).

Der Haushaltsausschuss beschloss am 18. September 2002, keine Stellungnahme abzugeben; der Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit beschloss ebenfalls, keine Stellungnahme abzugeben.

Der Bericht wurde am 19. September 2002 eingereicht.

LEGISLATIVVORSCHLAG

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 2002 bis zum 2. August 2002 (KOM(2002) 369 – C5‑0393/2002 – 2002/0148(CNS))

Der Vorschlag wird gebilligt.

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 2002 bis zum 2. August 2002 (KOM(2002) 369 – C5‑0393/2002 – 2002/0148(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2002) 369)[1],

–   vom Rat gemäß Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 300 Absätze 2 und 3 des EG-Vertrags konsultiert (C5‑0393/2002),

–   gestützt auf Artikel 67, Artikel 97 Absatz 7 und Artikel 158 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Fischerei (A5‑0314/2002),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1] ABl. C noch nicht veröffentlicht.