BERICHT über die der Mitteilung der Kommission: „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt“
(KOM(2002) 539 – 2003/2065(INI))
7. Mai 2003
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
Berichterstatterin: Laura González Álvarez
GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE
Mit Schreiben vom 2. Oktober 2002 übermittelte die Kommission dem Europäischen Parlament ihre Mitteilung: „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt“ (KOM(2002) 539 – 2003/2065(INI)), die an den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und den Ausschuss für Fischerei zur Information übermittelt wurde.
In der Sitzung vom 10. April 2003 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Initiativberichts gemäß Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 der Geschäftsordnung zu diesem Thema erhalten hat und dass der Ausschuss für Fischerei als mitberatender Ausschuss befasst wurde.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hatte in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2002 Laura González Álvarez als Berichterstatterin benannt.
Der Ausschuss prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 25. März 2003 und 30. April 2003.
In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den Entschließungsantrag mit 41 Stimmen einstimmig an.
Bei der Abstimmung waren anwesend: Caroline F. Jackson, Vorsitzende; Mauro Nobilia und Guido Sacconi, stellvertretende Vorsitzende; Laura González Álvarez, Berichterstatterin; María del Pilar Ayuso González, Hans Blokland, David Robert Bowe, John Bowis, Martin Callanan, Dorette Corbey, Chris Davies, Véronique De Keyser (in Vertretung von Anne Ferreira), Marialiese Flemming, Karl-Heinz Florenz, Cristina García-Orcoyen Tormo, Robert Goodwill, Françoise Grossetête, Jutta D. Haug (in Vertretung von Rosemarie Müller), Hans Kronberger, Bernd Lange, Paul A.A.J.G. Lannoye (in Vertretung von Marie Anne Isler Béguin), Peter Liese, Jules Maaten, Minerva Melpomeni Malliori, Patricia McKenna, Jorge Moreira da Silva, Emilia Franziska Müller, Riitta Myller, Ria G.H.C. Oomen-Ruijten, Neil Parish (in Vertretung von Avril Doyle), Marit Paulsen, Dagmar Roth-Behrendt, Horst Schnellhardt, Inger Schörling, Jonas Sjöstedt, María Sornosa Martínez, Bart Staes (in Vertretung von Hiltrud Breyer), Robert William Sturdy (in Vertretung von Christa Klaß), Antonios Trakatellis, Kathleen Van Brempt und Phillip Whitehead.
Die Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei ist diesem Bericht beigefügt;
Der Bericht wurde am 7. Mai 2003 eingereicht.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Mitteilung der Kommission: „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt“ (KOM(2002) 539 – 2003/2065(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission: „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt“ (KOM(2002) 539 – C5-0155/2003)[1],
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1600/2002/EG[2] über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, in dem:
- -die vielfältigen Belastungen ermittelt werden, die von den verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen herrühren,
- -Maßnahmenprioritäten für den weiteren Schutz der Meeresgebiete und eine bessere Einbeziehung der Umweltbelange in die anderen Gemeinschaftspolitiken aufgezeigt werden,
- -die Entwicklung einer Strategie für den Schutz des Meeres gefordert wird,
– unter Hinweis auf die Verpflichtungen, die vom Weltgipfel über Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg in den Umsetzungsplan aufgenommen wurden:
- -Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt und Unterstützung der Anwendung des Ökosystem-Ansatzes bis 2010,
- -Gewährleistung einer nachhaltigen Fischerei,
- -Umsetzung des Globalen Aktionsprogramms zum Schutz der Meeresumwelt vor Verschmutzung vom Lande aus und der Erklärung von Montreal über den Schutz der Meeresumwelt vor Verschmutzung vom Lande aus,
- -Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnis und Beurteilung der Meeres- und der Küstensysteme;
– unter Hinweis auf die Bedeutung, die den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg und den internationalen Übereinkommen und Protokollen im Hinblick auf die Meeresumwelt zukommt,
– unter Hinweis auf die OSPAR-Konvention, die Einleitungen von Substanzen ins Meer vom Land und von Offshore-Anlagen aus in integrierter Weise regelt,
– gestützt auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei (A5‑0158/2003),
A. in der Erwägung, dass der Schutz der Meeresumwelt und insbesondere die Erhaltung ihrer biologischen Vielfalt eine globale Querschnittsfrage ist, wie dies auch auf dem Weltgipfel über Nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg bekräftigt wurde,
B. in der Erwägung, dass sich die EU verstärkt im Bereich des Schutzes der Meeresumwelt betätigen sollte,
C. in der Erwägung, dass die politischen Ziele der Eindämmung des Rückgangs der biologischen Vielfalt bis 2010, der Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Meere und des Schutzes und der Erhaltung der Meeresökosysteme die Durchführung kohärenter, koordinierter und kostenwirksamer Maßnahmen zur Inventarisierung, zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebende Tiere und Pflanzen in den europäischen Meeren erfordern,
D. in der Erwägung, dass es einer guten Koordinierung zwischen der Meeresstrategie und anderen Politikbereichen wie der Gemeinsamen Fischereipolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik der EU im Bereich der Chemikalien, der Regional- und der Verkehrspolitik und aller weiteren legislativen und anderen Initiativen, die jedoch unmittelbar mit der Meeresumwelt zusammenhängen, wie beispielsweise die Küstenpolitik, bedarf und dass auch die Bezüge der üblichen Gepflogenheiten wie etwa der Versicherungsgepflogenheiten zur Meeresstrategie erfasst werden sollten,
E. in der Erwägung, dass die Notwendigkeit einer weitaus stärkeren Einbeziehung des Umweltschutzes in die Entscheidungsfindung und das Management in allen Sektoren besteht, um die biologische Vielfalt in den europäischen Meeresgewässern zu erhalten und dass die Bewertung grenzüberschreitender Umweltauswirkungen ein wichtiges Instrument gerade für den Schutz der Meere ist,
F. in der Erwägung, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung und die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung die geeigneten Instrumente sind, um die Qualität und Kohärenz des Prozesses der Ausarbeitung von Tätigkeiten, Plänen, Programmen und Maßnahmen zu verbessern,
G. in der Erwägung, dass angesichts der jüngsten Erfahrungen im Falle der Prestige und des langsamen Follow-up zu den erforderlichen Maßnahmen nach der Havarie der Erika das den Seeverkehr und die Sicherheit auf See betreffende vorgeschlagene Ziel 9 nicht ausreichend ist und verstärkt werden sollte,
H. unter Hinweis darauf, dass es in der Europäischen Union bestimmte besonders empfindliche Seegebiete wie die Ostsee gibt, in denen ein Unglück besonders verheerende Folgen hätte und es unsicher wäre, ob sich die Umwelt von dem Unglück wieder erholt,
I. eingedenk der Tatsache, dass, wie in Abschnitt 3 Punkt 30 hervorgehoben wird, viele der Probleme, die es gegenwärtig im Bereich der Meeresumwelt gibt, auf das Bestehen eines Spektrums sektorbezogener und jeweils auf verschiedene geografische Gebiete ausgerichteter Maßnahmen und Rechtsvorschriften für den Meeresschutz, und zwar sowohl für die EU-Gewässer als auch weltweit, zurückzuführen sind,
J. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass eine Vielzahl von Problemen noch in vollem Umfang angegangen werden muss und die größten Bedrohungen für die europäischen Meere weiterhin akut sind, und zwar in einem Ausmaß, dass in einigen Fällen deren Aufbau und Funktion gefährdet sind,
K. in der Erwägung, dass die Meeresflächen der Union und damit auch der Reichtum im Hinblick auf die biologische Vielfalt im Zuge der Erweiterung zunehmen werden, weshalb die einzelnen Länder und die gesamte Europäische Union neue und größere Anstrengungen zur Erhaltung dieser Vielfalt unternehmen müssen,
L. in der Erwägung, dass in dem Teil „Zukunftsperspektiven“ der Strategie (Abschnitt 6 Punkt 70) als einziges grundlegendes Prinzip der Ökosystem-Ansatz genannt wird, obgleich die Notwendigkeit besteht, das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip und die nachhaltige Entwicklung mit größerem Nachdruck in die Strategie einzubeziehen,
M. in der Erwägung, dass die Frage der Durchsetzung der Vorschriften im Bereich der Meeresumwelt (Abschnitt 5 Punkt 66) schon immer problematisch war und daher ein zentraler Punkt ist, der im Rahmen der Strategie angegangen werden muss,
N. in der Erwägung, dass die bestehenden Überwachungs- und Bewertungsprogramme und die Erkenntnisse, die sie gebracht haben, zeigen, dass erhebliche Informationslücken über den Zustand der Meeresumwelt, die Prozesse, die innerhalb des Meeresökosystems stattfinden, und die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen des Umweltschutzes vorhanden sind,
O. in Erwägung des kritischen Zustands einiger mariner Ökosysteme und insbesondere der immer rascheren Zerstörung der Posidonienwiesen in vielen Gebieten der gemeinschaftlichen Gewässer,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt“ und unterstützt die Notwendigkeit einer kohärenten und harmonisierten europäischen Meeresstrategie; stellt fest, dass, wenngleich die Ziele ideeller Natur sind, einige von ihnen, was den zeitlichen Rahmen oder ihre Präzision betrifft, nicht ehrgeizig genug sind;
2. ist der Auffassung, dass das Fehlen einer umfassenden Informationsgrundlage nicht als Vorwand dafür dienen darf, dass angemessene vorsorgliche Maßnahmen unterbleiben, vor allem wenn klare Anzeichen für einen bedeutsamen Rückgang der biologischen Vielfalt bestehen (Abschnitt 4.1 Punkte 50-57), und vertritt die Ansicht, dass der Vorsorgeansatz eine zentrale Rolle spielen sollte, dass vorbeugende Maßnahmen getroffen werden sollten, dass Umweltschäden vordringlich behoben werden sollten und dass das Verursacherprinzip Anwendung finden sollte;
3. fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine spezifische Strategie für die Meeresumwelt vorzulegen, die auf folgenden Elementen beruht:
- -dem Vorsorgeprinzip, einschließlich der Bewertung der langfristigen Auswirkungen der Politiken und Maßnahmen gemäß Artikel 6 des Vertrags;
- -dem Konzept der Nachhaltigkeit, einschließlich der Festlegung von Bezugswerten für die Schutz- und Erhaltungsziele wie auch für die Maßnahmenvorgaben;
- -einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP), um Überlegungen im Zusammenhang mit der Umwelt und der biologischen Vielfalt in alle Entscheidungsprozesse einzubeziehen;
- -einem integrierten Ansatz, um die Bedrohungen anzugehen, die von allen menschlichen Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Meeresumwelt ausgehen, und einer sorgfältigen Bewertung ihrer Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie ihrer Wechselwirkungen und der Interdependenz dieser Auswirkungen;
- -einem integrierten Ansatz für die Meeresbewirtschaftung in den Küstenbereichen und auf offener See;
- -einem regionalen Ansatz, der die regionalen Unterschiede hinsichtlich der ökologischen Merkmale, Bedrohungen wie auch sozioökonomischen Aspekte berücksichtigt;
4. teilt nicht die Auffassung der Kommission, dass „die Bewertung und die Bewältigung der langfristigen Folgen, die derzeitige und künftige Praktiken auf die anderen Sektoren und die Meeresumwelt haben, – auch wenn sie nicht vollständig bekannt sind – einem Ökosystemansatz auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips gleichkommt“ (Abschnitt 1 Punkt 8); ist der Auffassung, dass in der Mitteilung auf die Definition eines Ökosystem-Ansatzes Bezug genommen werden sollte, die auf den bestehenden relevanten Initiativen wie den EU-Richtlinien, der Erklärung von Bergen, den Mandaten im Rahmen von OSPAR, HELCOM und ICES für die ökologischen Qualitätsziele und den Arbeiten im Ostseeraum gemäß der Agenda 21 aufbauen sollte;
5. ersucht die EU und die Mitgliedstaaten, die regionalen und internationalen Übereinkommen und Abkommen, die noch nicht ratifiziert worden sind, so rasch wie möglich zu ratifizieren;
6. fordert die Kommission auf, die regionalen Optionen im Rahmen von UNCLOS umfassend zu nutzen, um bei der Reaktion auf Bedrohungen ihrer Meeresumwelt einen regionalen Ansatz zu wählen (z.B. in den Bereichen Luftverschmutzung, Sicherheit des Seeverkehrs und Klimaänderung);
7. verlangt von der EU, dass sie die Verhandlungen mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Anerkennung besonders empfindlicher Seegebiete im EU-Raum beschleunigt vorantreibt;
8. verlangt von der EU, einen Beschluss über den Beitritt zum Arktis-Rat zu fassen, dem derzeit die USA, Kanada, Island, Norwegen und Russland sowie die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Schweden und Finnland angehören; weist darauf hin, dass die Mitgliedschaft der EU im Arktis-Rat die europäisch-atlantische Verständigung in Umweltange-legenheiten verbessern und der EU ein wichtiges Forum für u.a. den Schutz der Meeresumwelt in nördlichen Zonen bieten würde;
9. fordert die Europäische Union auf, unverzüglich die mit Drittstaaten geschlossenen Übereinkommen durch Aufstellung einheitlicherer und schärferer Normen für die Tauglichkeitseinstufung von Frachtschiffen zu erweitern, damit die Sicherheit der Schiffe, die auch EU-Gewässer befahren, verbessert wird;
10. begrüßt die weiteren Arbeiten im Bereich der nachhaltigen Fischerei, des Fischereimanagements und der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt generell; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die neuen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der im Dezember 2002 vereinbarten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik unverzüglich zu nutzen; unterstützt die weiteren Arbeiten über die Wechselbeziehungen zwischen der Fischerei und Seevögeln und ist der Auffassung, dass Verzeichnisse und eine Kartierung (Abschnitt 4.1 Punkt 49) von entscheidender Bedeutung sein werden, um eine wirksame Integration sektoraler Interessen durch eine Meeresraumplanung zu erreichen;
11. empfiehlt, dass die Fischerei und ihre Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der Strategie genauer geprüft werden, da die Fischerei diejenige menschliche Aktivität mit den größten Auswirkungen auf das marine Ökosystem ist und die Überfischung die Hauptursache für Schäden am Ökosystem ist, von dem die Fischerei und auch die marine Fauna und Flora abhängen; ist daher der Auffassung, dass das Gleichgewicht zwischen Fischbeständen, Fischereiaufwand und Meeresumwelt wiederhergestellt werden muss;
12. stimmt der darin enthaltenen Analyse zu, dass die Überfischung ein allgemeines Problem weltweit darstellt, das zur Dezimierung der Fischbestände, einer Bedrohung von anderen Arten wie Haien, Vögeln, Meeressäugern und Schildkröten sowie zu einer Schädigung der marinen Lebensräume führt und die mit der Fischerei verbundenen oder von ihr abhängigen Arbeitsplätze gefährdet;
13. ist sich zwar bewusst, dass die Überfischung nur eine der gravierenden Bedrohungen darstellt, denen die Meeresumwelt ausgesetzt ist, ist jedoch der Auffassung, dass sie eine der größten ist, die es rasch und wirksam anzugehen gilt, wenn sich die Fischbestände erholen bzw. erhalten bleiben sollen und den Küstengemeinschaften damit eine Zukunftsperspektive eröffnet werden soll;
14. fordert, dass das höchste nachhaltige Ertragsniveau im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Bestände und nicht auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit festgelegt wird;
15. weist darauf hin, dass in der Gemeinschaft Fisch aus der ganzen Welt verfügbar ist, der entweder aus Fängen von Fischereifahrzeugen aus Mitgliedstaaten der EU oder vom Weltmarkt stammt, weshalb die Gemeinschaft eine erhebliche Verantwortung für die Auswirkungen der Fischerei trägt; fordert den Rat und die Kommission auf, alles Notwendige zur Erhaltung der Fischbestände zu unternehmen, und zwar sowohl auf Hoher See als auch in den Gewässern von Drittländern;
16. ist der Auffassung, dass zur Verbesserung der Wissensgrundlage, auf die in der Mitteilung im Zusammenhang mit den Erhebungen, der Forschung, der Überwachung und der Entscheidungsfindung Bezug genommen wird, sowie zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele, die in dieser Strategie dargelegt sind, mehr technische, finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen;
17. bedauert, dass die Kontrollmaßnahmen der Meeresschutzübereinkommen, die auf den Schutz der Meeresumwelt gerichtet sind, nur schwer durchzusetzen sind, und ersucht die Kommission, größeren Nachdruck auf die einheitliche Durchführung, Berichterstattung und Durchsetzung der geltenden Verordnungen zu legen und darauf hinzuwirken, dass diese alten Übereinkommen, durch die das Meer zum „Allgemeingut, für das niemand verantwortlich ist“ wird, schleunigst überprüft werden; ist der Auffassung, dass parallel dazu bei der Erstellung künftiger Verordnungen der Aufnahme von wirksamen Durchsetzungsmechanismen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte (Abschnitt 8.1 Punkt 80);
18. ist der Ansicht, dass die Mitwirkung der betroffenen Kreise, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Dialog von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen, einschließlich der Weiterentwicklung der Meeresstrategie, sind;
19. äußert seine Besorgnis darüber, dass sich die Kommission bei Maßnahme 2 auf das Netz Natura 2000 als einziges Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt zu beschränken scheint, und ist der Auffassung, dass der den Schutz und die Erhaltung betreffende Aspekt der Mitteilung über das Netz Natura 2000, das in Bezug auf die Meeresumwelt begrenzt ist, hinausgehen sollte; empfiehlt der Kommission in diesem Zusammenhang, für die Lösung konkreter Probleme oder für die Erholung von Arten von besonderer Bedeutung – etwa Posidonienwiesen und andere derzeit stark gefährdete Ökosysteme –spezifische Pläne und Programme auszuarbeiten;
20. vertritt die Auffassung, dass das Programm zur Verbesserung des Schutzes der Arten und der Lebensräume in europäischen Gewässern (Maßnahme 2) nicht bis 2005 auf sich warten lassen sollte und dass die europäischen Maßnahmen zur Errichtung des vom Weltgipfel über Nachhaltige Entwicklung geforderten Netzes von Meeresschutzgebieten beitragen sollten; ist der Auffassung, dass die Verpflichtung zur Einrichtung eines repräsentativen Netzes von gut verwalteten Meeresschutzgebieten in der Nordsee bis 2010 (Erklärung von Bergen) und im Nordostatlantik (einschließlich der Hochseegebiete) sowie in der Ostsee im Rahmen des OSPAR- und HELCOM-Übereinkommens (bevorstehende gemeinsame Erklärung der in OSPAR und HELCOM vertretenen Minister) andere angemessene Maßnahmen darstellen;
21. vertritt die Auffassung, dass die Schutzmaßnahmen auf einer hinreichenden Erfassung des Zustands der Natur unter Wasser beruhen sollte und dass in EU-Programmen ausreichende Mittel für diesen Zweck vorgesehen sein sollten;
22. ist der Ansicht, dass – angesichts der Tatsache, dass in der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) bestimmte Arten von Meerestieren wie etwa Schweinswale und Delphine als besonders schützenswerte Arten aufgelistet sind – Sofortmaßnahmen zur Verringerung der mit der Fischerei verbundenen Tötung dieser aufgelisteter Arten getroffen werden sollten, insbesondere da diese „Beifänge“ als äußerst schwerwiegende Bedrohung für die Population von Kleinwalen in den EU-Gewässern gelten;
23. weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei Ziel 4 (Gefährliche Stoffe) und den damit verbundenen Maßnahmen (5 bis 8) ein klarer Zeitrahmen im Einklang mit den bestehenden Verpflichtungen wie das Ziel der vollständigen Einstellung von Einträgen bis 2020 im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens vorgesehen werden sollte;
24. ist der Ansicht, dass die Politik in Bezug auf gefährliche Stoffe (Maßnahme 6) auch eine Berücksichtigung der Auswirkungen von Pharmazeutika und Tierarzneimitteln auf die Meeresumwelt umfassen sollte und dass es notwendig ist, die in dieser Maßnahme enthaltene Aussage dahingehend zu verstärken, dass die Einbeziehung tatsächlich erfolgen muss und man sich nicht nur darum bemühen wird;
25. äußert seine Besorgnis darüber, dass die Maßnahme 9 ausschließlich NOx-Emissionen von Schiffen in die Atmosphäre betrifft, und ist der Ansicht, dass der Anwendungsbereich dieser Maßnahme auf die Emission von Schadstoffen und anderer Stickstoffverbindungen ausgeweitet werden sollte;
26. vertritt die Auffassung, dass bei Ziel 7 (Chronische Ölverschmutzung) auch die Verschmutzung durch Öl, das vom Land aus, von in Häfen vertäuten Schiffen und über in das Meer mündende Flüsse in die Meeresumwelt gelangt, angegangen werden sollte; ist ferner der Auffassung, dass bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Ziel den Öl-Pipelines und Öl- und Gas-Bohrinseln besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
27. vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Inventarisierung der effektiven Ölbeseitigungskapazität der EU-Seegebiete nach einheitlichen Bewertungsverfahren einleiten und nötigenfalls Vorschläge vorlegen sollte, in denen Mindestkapazitäten für die einzelnen Seegebiete ermittelt und empfohlen werden, wobei die besonderen Merkmale und die Verkehrsdaten der betreffenden Gebiete berücksichtigt werden;
28. unterstützt in Bezug auf Ziel 7 (Chronische Ölverschmutzung) die Ziele der OSPAR-Empfehlung 2001/1 zur Entsorgung von Lagerstättenwasser von Offshore-Anlagen;
29. äußert die Auffassung, dass im Rahmen von Ziel 8 und Maßnahme 13 bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung der Meeresverschmutzung durch Abfälle auch aus Anlagen an Land stammende Abfälle berücksichtigt werden sollten;
30. betont, dass die Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser strenger durchgeführt werden muss (Maßnahme 9), weil die mangelnde Überwachung dieser Abwassersysteme eine nicht zu vernachlässigende Ursache für die Eutrophierung der küstennahen Seegebiete darstellt;
31. fordert die Kommission auf, die über 200 Empfehlungen der Ostseeschutzkommission (Helsinki-Kommission) zur Sanierung der Ostsee zu prüfen und nötigenfalls aufgrund dieser Empfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Rechtsvorschriften zu machen; stellt fest, dass die Ostsee als eines der am stärksten belasteten Meere der Welt heute, da außer Russland alle Ostseeanrainerstaaten EU-Mitgliedstaaten sein werden, zur Priorität in der EU-Umweltpolitik erhoben werden muss;
32. ersucht die Kommission, die bestehenden Richtlinien und Verordnungen umzusetzen und die Sicherheit des Seeverkehrs im Hinblick auf den Schutz der Meeresumwelt zu verstärken, die damit verbundenen Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Sanktionen zu berücksichtigen und die Ergebnisse der Tagungen des Rates „Verkehr“ und des Rates „Umwelt“ vom Dezember 2002 vollständig und unverzüglich umzusetzen;
33. fordert die Kommission auf, eine Revision der UNCLOS-Bestimmungen (Artikel 91 Absatz 1) zu initiieren, die sich mit der Verbindung zwischen Schiff und Flaggenstaat befassen, um das Problem der Billigflaggen zu lösen;
34. begrüßt die Entwicklung des Konzepts „Saubere Schiffe“, das sich auf die Auslegung, den Bau und den Betrieb von Schiffen konzentriert, um so schädliche Ableitungen und Emissionen während der gesamten Nutzungsdauer eines Schiffes zu verhindern, wobei der gesamte Schiffsbetrieb und seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden und Recycling, Abfallvermeidung und geschlossene Prozesse einbezogen werden (Ziel 9);
35. fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die neuen Möglichkeiten für ein besseres Fischereimanagement, die in die auf der Tagung des Rates im Dezember 2002 verabschiedete neue Grundverordnung 2371/2002 aufgenommen wurden, rasch und in vollem Umfang zu nutzen;
36. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer sowie allen zuständigen Seebehörden zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
In der Mitteilung der Europäischen Kommission „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt“ werden der derzeitige Zustand der Meeresumwelt sowie die Belastungen und Bedrohungen, denen sie ausgesetzt ist und die hauptsächlich auf Tätigkeiten des Menschen wie Fischerei, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Erdgas- und Erdölgewinnung, die Einschleppung nichteinheimischer Arten, die Auswirkungen des Klimawandels usw. zurückzuführen sind, beschrieben. Es wird auch ein Überblick über alle europäischen, nationalen, regionalen und internationalen Rechtsvorschriften und Regelungen gegeben, die zum Schutz der Meeresumwelt bestehen, wobei festgestellt wird, dass sie generell unterschiedlich und sektorbezogen sind, und eingeräumt wird, dass es auf der Ebene der Europäischen Union keine integrierte Politik zum Schutz der Meeresumwelt gibt.
Dieser Situation muss infolgedessen durch eine künftige Gemeinschaftsstrategie abgeholfen werden. Die Kommission legt daher 14 ehrgeizige Ziele zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Meere und zur Erhaltung der Meeresökosysteme dar und schlägt insgesamt 23 Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vor.
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass, wenngleich in den vergangenen Jahren Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität der Meeresumwelt erzielt worden sind, deren allgemeiner Zustand nicht zufriedenstellend ist, eine Vielzahl von Problemen noch ungelöst ist und die größten Bedrohungen weiterhin akut sind. So besteht die Notwendigkeit eines stärkeren politischen Engagements zur Durchführung der bestehenden Rechtsvorschriften und einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Allgemeine Bemerkungen
In Absatz 30 des Umsetzungsplans des Weltgipfels über Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg heißt es, dass die Ozeane, die Meere, die Inseln und die Küstenzonen einen integralen und wesentlichen Bestandteil des Ökosystems unseres Planeten darstellen und von entscheidender Bedeutung für die Nahrungsmittelsicherheit in der Welt sind. Die Tätigkeiten des Menschen haben immer größere Auswirkungen auf die Integrität der natürlichen Ökosysteme, weshalb es notwendig ist, die Verantwortung für ihren Schutz und ihre Erhaltung zu übernehmen.
Die beiden wichtigsten Bezugsdokumente für eine integrierte Politik zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt sind weiterhin das Sechste Umweltaktionsprogramm und die Strategie für die Nachhaltige Entwicklung, die im Einklang mit den Ergebnissen des Weltgipfels vom September 2002 in Johannesburg steht. Dieses Zusammenwirken von Gemeinschaftsebene und internationaler Ebene macht die Größe der Herausforderung deutlich und erfordert einen anspruchsvollen Ansatz, da die Meeresumwelt weder Grenzen noch ausschließliche Zonen kennt.
Wenn man die großen prioritären Maßnahmenbereiche des Sechsten Umweltaktionsprogramms betrachtet, so ist stets ein Zusammenhang mit der Meeresumwelt zu erkennen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Ozeane werden sich nicht nur in einem Anstieg des Meeresspiegels, sondern auch auf der Ebene der Ökosysteme bemerkbar machen. Die biologische Vielfalt des Meeres (die Meeresfauna und Meeresflora) werden tagtäglich durch die Tätigkeit des Menschen gefährdet. Eine verantwortungsvolle Reaktion darauf besteht in der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Meeresressourcen und in der Abfallbewirtschaftung bei den Flüssen, den Küstenzonen und auch beim Meer, das bisweilen als riesige Müllhalde benutzt wird. Die Anwendung eines Ökosystem-Ansatzes für die Fischereitätigkeit wird die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Fischbestände und den Schutz der biologischen Vielfalt des Meeres ermöglichen.
Die künftigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Umwelthaftung und das Verursacherprinzip dürften geeignet sein, einen wirksamen Schutz der Meeresumwelt zu gewährleisten. Die Verluste, die durch Schiffsunglücke bei der biologischen Vielfalt verursacht werden, sind wissenschaftlich noch nicht quantifiziert. Dies gilt auch für die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Die Katastrophe, die vor knapp einigen Monaten durch die Prestige verursacht wurde, macht die dringende Notwendigkeit eines Schutzes der Meeresumwelt und einer Revision der für den Seeverkehr geltenden Regelungen deutlich.
Spezifische Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen
Wenngleich die in der Mitteilung der Kommission enthaltenen Ziele ideeller Natur sind, sind einige als zu ehrgeizig anzusehen, da keine Technologien zur Verwirklichung der Ziele verfügbar sind, andere hingegen als nicht ehrgeizig genug, z.B. was den Zeitrahmen oder die Präzision des Ziels betrifft.
Die Entwicklung einer kohärenten Meeresstrategie sollte auf folgenden Elementen beruhen:
- einen integrierten Ansatz, um gegen die Bedrohungen vorzugehen, die von allen menschlichen Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Meeresumwelt verursacht werden, und einer sorgfältigen Bewertung dieser Auswirkungen auf die Meeresumwelt;
- dem Vorsorgeprinzip, einschließlich Risikobewertungen zur Evaluierung der langfristigen Auswirkungen der Politiken und Maßnahmen;
- dem Konzept der Nachhaltigkeit, einschließlich der Festlegung von Bezugswerten für die Schutz- und Erhaltungsziele wie auch für die Maßnahmenvorgaben;
- einem integrierten Ansatz für die Meeresbewirtschaftung in den Küstenzonen und auf offener See und
- einem regionalen Ansatz, der den regionalen Unterschieden hinsichtlich der ökologischen Merkmale, Bedrohungen wie auch sozioökonomischen Aspekte Rechnung trägt.
Verlust der biologischen Vielfalt und Zerstörung von Lebensräumen
Die Fischerei und die biologische Vielfalt (Ziel 3) sollte mit einer Zielvorgabe verbunden werden; der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung hat als Zeitvorgabe spätestens 2015 vorgesehen. Von der Aquakultur ist nur im Zusammenhang mit der Einschleppung nichteinheimischer Arten die Rede; es besteht die Notwendigkeit, auch andere Aspekte der Auswirkungen der Aquakultur auf die Meeresumwelt einzubeziehen. Das Programm, das auf die Verbesserung des Schutzes der Arten und der Lebensräume in europäischen Gewässern abzielt (Maßnahme 2) sollte nicht bis 2005 auf sich warten lassen, und die Kommission sollte sich dabei nicht auf das Netzwerk Natura 2000 als einziges Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt beschränken.
Gefährliche Stoffe
In Ziel 4 sollte ein klarer Zeitrahmen im Einklang mit den bestehenden Verpflichtungen einbezogen werden. Die Politik in Bezug auf gefährliche Stoffe sollte auch eine Berücksichtigung der Auswirkungen von Pharmazeutika und Tierarzneimitteln auf die Meeresumwelt umfassen. Bei Maßnahme 6 besteht die Notwendigkeit einer stärkeren Verpflichtung dahingehend, dass die Einbeziehung tatsächlich erfolgen muss und nicht nur angestrebt werden sollte.
Eutrophierung
In Maßnahme 9 geht es nur um NOx-Emissionen von Seeschiffen; diese Maßnahme sollte dahingehend erweitert werden, dass auch Emissionen gefährlicher Stoffe und Stickstoff-Emissionen einbezogen werden.
Chronische Ölverschmutzung
In Ziel 7 sollte auch Öl einbezogen werden, das vom Land aus in die Meeresumwelt gelangt.
Abfälle
Im Rahmen von Ziel 8 und Maßnahme 13 sollten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung der Verschmutzung durch Abfälle auch Abfälle aus Deponien an Land berücksichtigt werden.
Seeverkehr
Die jüngsten Unfälle haben gezeigt, dass Ziel 9 und Maßnahme 14 nicht ausreichend sind und verstärkt werden sollten; es sind stärkere Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit des Seeverkehrs sowie eine grundlegende Änderung des internationalen Seeverkehrsrechts und die unverzügliche Umsetzung der Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates „Verkehr“ und des Rates „Umwelt“ vom Dezember 2002 erforderlich. Nur starke strafrechtliche Sanktionen haben eine abschreckende Wirkung und sind somit in der Lage, eine vorsätzliche oder fahrlässige Verschmutzung zu verhindern. Die derzeitigen internationalen Rechtsvorschriften weisen diesbezüglich erhebliche Mängel auf, da sie primär auf dem Konzept der Entschädigung und nicht dem der Haftung beruhen.
Eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit
Als Teil des integrierten Ansatzes, der den Kern dieser Strategie bildet, muss dieses Ziel präziser ausgerichtet werden, und es muss eine Zielvorgabe festgelegt werden, anhand derer der Erfolg gemessen werden kann. Was Ziel 12 betrifft, so sollte eine Bezugnahme auf das Weißbuch der Kommission über gutes Regieren erfolgen und in Maßnahme 19 eine Bezugnahme auf die Empfehlung für das integrierte Küstenzonenmanagement aufgenommen werden.
Verbesserung der Wissensgrundlage
Die bestehenden Überwachungs- und Bewertungsprogramme und die Erkenntnisse, die sie gebracht haben, zeigen, dass erhebliche Informationslücken über den Zustand der Meeresumwelt, die Prozesse, die im Meeresökosystem stattfinden, und die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen des Umweltschutzes vorhanden sind.
Es sollte eine Bezugnahme auf die Ausarbeitung einer EU-Richtlinie über die Überwachung und Berichterstattung aufgenommen werden.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR FISCHEREI
23.April 2003
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt"
(KOM(2002) 539 – 2003/2065(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Patricia McKenna
VERFAHREN
In seiner Sitzung vom 20. Februar 2003 benannte der Ausschuss für Fischerei Patricia McKenna als Verfasserin der Stellungnahme.
Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 18. März und 23. April 2003.
In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen einstimmig an.
Bei der Abstimmung waren anwesend: Struan Stevenson, Vorsitzender; Rosa Miguélez Ramos, Brigitte Langenhagen und Hugues Martin, stellvertretende Vorsitzende; Elspeth Attwooll, Niels Busk, Yves Butel (in Vertretung von Nigel Paul Farage), Arlindo Cunha, Ian Stewart Hudghton, Salvador Jové Peres, Giorgio Lisi, James Nicholson (in Vertretung von Ioannis Marinos), Camilo Nogueira Román (in Vertretung von Patricia McKenna), Seán Ó Neachtain, Manuel Pérez Álvarez, Dominique F.C. Souchet und Daniel Varela Suanzes-Carpegna.
KURZE BEGRÜNDUNG
Wie in der Mitteilung festgestellt wird, ist die Meeresumwelt zahlreichen Bedrohungen ausgesetzt, jedoch gibt es auf EU-Ebene keine integrierte Politik für den Meeresschutz. Das Dokument konzentriert sich auf die Darlegung von Maßnahmen und soll die Grundlagen schaffen, auf denen eine Strategie entwickelt werden kann.
Es ist aufschlussreich, dass bei den vielfältigen Bedrohungen, denen die biologische Vielfalt des Meeres ausgesetzt ist, das Problem der Überfischung an erster Stelle genannt wird. Die größten Umweltschäden im Zusammenhang mit der Überfischung sind dezimierte Bestände bei wichtigen kommerziell genutzten Fischarten, die Beeinträchtigung von Nicht-Zielarten und anderen Arten und die Schädigung mariner Lebensräume, wie Posidonienwiesen oder Korallenriffe. Es sind bessere Daten für ein besseres Fischereimanagement notwendig, wobei jedoch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass auch Instrumente in den Fällen, in denen die Kenntnisse unzureichend sind, vorhanden sind. So sieht insbesondere das Vorsorgeprinzip vor, dass das Fehlen angemessener wissenschaftlicher Daten nicht als Grund herangezogen werden darf, Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu verschieben oder gar nicht zu ergreifen.[1] Es ist ermutigend, dass das Vorsorgeprinzip inzwischen zu den grundlegenden Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik gehört.
In der Mitteilung wird der Reform der GFP große Bedeutung beigemessen in der Erwartung, dass sie zu einer Verbesserung des Fischereimanagements führen wird, um den Rückgang der Bestände umzukehren und eine nachhaltige Fischerei und gesunde Ökosysteme des Meeres sowohl in der EU als auch weltweit zu gewährleisten (Ziel 3 der Mitteilung). Da die erste Phase der Reform nunmehr abgeschlossen ist (Grundverordnung, Zuschüsse), ist es möglich, den etwaigen Beitrag der "neuen" GFP zu einer Umkehrung des Rückgangs der Bestände und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Fischerei zu beurteilen.
Es hat eine Reihe von Änderungen zu der Grundverordnung gegeben, durch die die Anforderungen der GFP in Bezug auf die Erhaltung verstärkt werden:
- ·Einbeziehung des Vorsorgeansatzes und des Erfordernisses eines verantwortungsvollen Managements in die GFP,
- ·Bestimmungen für die Annahme mehrjähriger Bestandsauffüllungs- und Bewirtschaftungspläne, eventuell auf Mehr-Arten-Basis,
- ·die Mitgliedstaaten können in ihren Gewässern kurzfristige Sofortmaßnahmen treffen oder strengere Maßnahmen innerhalb ihrer Küstenzone verfügen,
- ·eine erhebliche Verstärkung der Vorschriften über die Kontrolle und Durchsetzung mit mehr Rechten für die Kommission, umfassendere Anforderungen hinsichtlich des Überwachungssystems für die Fischereifahrzeuge und Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Auf der anderen Seite bleiben jedoch die Änderungen in vielerlei Hinsicht hinter den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission zurück:
- ·Die Überwachung des Fischereiaufwands ist bei den Wiederauffüllungsplänen fakultativ ebenso wie die Befischungsvorschriften mit vorgegebenen biologischen Parametern;
- ·die MAP wurden abgeschafft, und es besteht keine Anforderung zur Verringerung der vorhandenen Flottenkapazität;
- ·die Festlegung der jährlichen zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) wird weiterhin ein Vorgang bleiben, der in starkem Maße von kurzfristigen politischen Erwägungen beeinflusst wird;
- ·die Fischereifahrzeuge können einen Inspektor der Kommission ablehnen, wenn er nicht von einem nationalen Inspektor begleitet wird, und die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen der Kommissionsinspektoren tätig zu werden.
Was die Strukturfonds betrifft, so ist es der Kommission gelungen, den schrittweisen Abbau der Beihilfen für den Bau von Fischereifahrzeugen, deren Modernisierung (außer für die Verbesserung der Sicherheit, der hygienischen Verhältnisse usw.) und deren Ausfuhr zu erreichen – die Genehmigung von Vorhaben soll nach 2004 enden. Wenngleich die frühzeitige Beendigung dieser Maßnahmen besser ist als ihre unbegrenzte Fortdauer, ist doch die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass dies lediglich zu einem beschleunigten Bau- und Ausfuhrprogramm in den nächsten zwei Jahren führen wird.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sich die Kommission und der Rat einige neue und verbesserte Instrumente an die Hand gegeben haben, die beim Fischereimanagement sinnvoll eingesetzt werden könnten. Ihr uneingeschränkter und rascher Einsatz könnte zu weitaus entschiedeneren Bewirtschaftungsmaßnahmen führen, was sowohl eine bessere Bestandserhaltung als auch bessere Zukunftsperspektiven für die Küstengemeinschaften zur Folge haben könnte. Bei einer optimistischen Betrachtung könnte die neue GFP dazu führen, dass dem Rückgang der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt geboten wird und eine nachhaltige Fischerei und gesunde Ökosysteme gewährleistet werden (Ziele 1 - 3 der Mitteilung).
In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um fakultative Instrumente, die der Rat je nach Belieben einsetzen kann oder auch nicht. Wie bisher auch wird der politische Wille seitens der Minister eine ausschlaggebende Rolle spielen. Leider sieht sich der Rat nicht immer in der Lage, die schwierigen Beschlüsse zu fassen, die erforderlich sind, um den Rückgang der Fischbestände umzukehren und damit die Hilfe zu gewährleisten, derer die Fischereigemeinschaften so dringend bedürfen.
Bei einer pessimistischen Betrachtungsweise wäre daher davon auszugehen, dass die Kommission und der Rat diese neuen Bestimmungen nicht nutzen werden und dass es für die Fischbestände, die Meeresumwelt und die Küstengemeinschaften zu einer weiteren Verschlechterung kommen wird.
Es wird sich erst in einigen Jahren herausstellen, was zutreffend ist.
Im Januar ist eine besorgniserregende Entwicklung eingetreten. Schweden, das mit dem Beschluss der Internationalen Kommission für die Fischerei in der Ostsee, die weitere Befischung von Kabeljau zu gestatten, unzufrieden war, wollte ein Moratorium für den Kabeljaufang durch schwedische Schiffe verfügen. Die Kommission hat Schweden dieses Recht jedoch nicht zugestanden, anstatt vielmehr die Absicht Schwedens als ein Beispiel dafür zu betrachten, dass ein Mitgliedstaat versucht, über die Mindestanforderungen der GFP hinauszugehen und einen Beitrag zur Verwirklichung der von der Kommission in ihrer Mitteilung dargelegten Ziele zu leisten. Die Kommission teilte Schweden mit, dass es die dezimierten Kabeljaubestände in der Nordsee und im östlichen Teil der Ostsee weiter befischen müsse. Dies wirft Fragen auf, wie ernst die Kommission diese Ziele nimmt.
In der Mitteilung wird schließlich eine Strategie für den weltweiten Schutz der Meeresumwelt dargelegt. Da die Gemeinschaftsflotte weltweit operiert und die Verbraucher in der Gemeinschaft Zugang zu Fisch aus aller Welt haben, steht zu hoffen, dass die EU ein größeres Engagement bei der Erhaltung der Fischbestände weltweit an den Tag legen wird, als dies in ihren eigenen Gewässern der Fall war.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Ausschuss für Fischerei ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, die folgenden Ziffern in seinen Entschließungs-antrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über die Entwicklung einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt;
2. stimmt der darin enthaltenen Analyse zu, dass die Überfischung ein allgemeines Problem weltweit darstellt, das zu der Dezimierung wichtiger kommerziell genutzter Fischbestände, einer Bedrohung von anderen Arten wie Haien, Vögeln, Meeressäugern und Schildkröten sowie zu einer Schädigung der marinen Lebensräume führt und die mit der Fischerei verbundenen oder von ihr abhängigen Arbeitsplätze gefährdet;
3. ist sich zwar bewusst, dass die Überfischung nur eine der gravierenden Bedrohungen darstellt, denen die Meeresumwelt ausgesetzt ist, ist jedoch der Auffassung, dass sie eine der größten ist, die es rasch und wirksam anzugehen gilt, wenn sich die Fischbestände erholen bzw. erhalten bleiben sollen und den Küstengemeinschaften damit eine Zukunftsperspektive eröffnet werden soll;
4. weist darauf hin, dass in der Gemeinschaft Fisch aus der ganzen Welt verfügbar ist, der entweder aus Fängen von Fischereifahrzeugen aus Mitgliedstaaten der EU oder vom Weltmarkt stammt, weshalb die Gemeinschaft eine erhebliche Verantwortung für die Auswirkungen der Fischerei trägt;
5. fordert den Rat und die Kommission auf, alles Notwendige zur Erhaltung der Fischbestände zu unternehmen, und zwar sowohl auf Hoher See als auch in den Gewässern von Drittländern;
6. fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die neuen Möglichkeiten für ein besseres Fischereimanagement, die in die auf der Tagung des Rates im Dezember 2002 verabschiedete neue Grundverordnung 2371/2002 aufgenommen wurden, rasch und in vollem Umfang zu nutzen.
- [1] Siehe Artikel 6 des UN-Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische.