BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(8125/2003 - C5‑0232/2003 - 2003/2031(BUD))

22. Mai 2003

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Göran Färm

Verfahren : 2003/2031(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0173/2003
Eingereichte Texte :
A5-0173/2003
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Der Haushaltsausschuss benannte in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2001 Göran Färm als Berichterstatter (Einzelplan III - Kommission) für das Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2003.

Die Kommission legte am 26. Februar 2003 den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 vor und übermittelte ihn an das Europäische Parlament (SEK(2003) 230).

Am 8. April 2003 stellte der Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 auf und übermittelte ihn mit Schreiben vom 10. April 2003 an das Europäische Parlament (8125/2003).

In der Sitzung vom 15. Mai 2003 gab der Präsident des Parlaments bekannt, dass er den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 an den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss und an alle anderen betroffenen Ausschüsse zur Stellungnahme überwiesen hat (C5‑0232/2003 - 2003/2031(BUD)).

Der Haushaltsausschuss prüfte den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 und den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 29. April und 21. Mai 2003.

In der letztgenannten Sitzung nahm er den Entschließungsantrag einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Terence Wynn, Vorsitzender; Anne Elisabet Jensen, stellvertretende Vorsitzende; Göran Färm, Berichterstatter; Kathalijne Maria Buitenweg, Joan Colom i Naval, Den Dover, Salvador Garriga Polledo, Neena Gill, Catherine Guy-Quint, Jutta D. Haug, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Joaquim Piscarreta, Esko Olavi Seppänen, Per Stenmarck, Kyösti Tapio Virrankoski und Brigitte Wenzel-Perillo.

Der Bericht wurde am 22. Mai 2003 eingereicht.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (8125/2003 - C5-0232/2003 - 2003/2031(BUD)

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002[1] für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, wie er am 19. Dezember 2002 endgültig angenommen wurde[2],

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens[3],

–   unter Hinweis auf den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, vorgelegt von der Kommission am 26. Februar 2003 (SEK(2003) 230),

–   unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003, aufgestellt vom Rat am 10. April 2003 (8125/2003 -C5-0232/2003),

–   gestützt auf Artikel 92 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A5‑0173/2003),

A.   in der Erwägung, dass im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 vorgeschlagen wird, eine Haushaltslinie für eine neue Informationskampagne im Rahmen des Programms Prince mit dem Titel „Rolle der Europäischen Union in der Welt“ zu schaffen,

B.   in der Erwägung, dass dieser Vorschlag 2003 durch eine Mittelübertragung von bereits bestehenden Informationsaktivitäten finanziert werden müsste, die es ordnungsgemäß gebilligt hat und bezüglich derer es erwartet, dass die Kommission sie vollständig und effektiv umsetzt,

C.   in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 10. April 2003 zu der Informationsstrategie der Europäischen Union bereits die Einbeziehung eines solchen Vorschlags in das allgemeine Haushaltsverfahren für 2004 befürwortet hat[4],

D.   in der Erwägung, dass letztere Vorgehensweise eine umfassende Anhörung des Parlaments bezüglich der Planung und Finanzierung einer solchen Kampagne gestatten würde,

E.   in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 ferner angestrebt wird, Bezeichnung und Erläuterungen der Haushaltslinie A‑3014 zu ändern, um sie den vergleichbaren Maßnahmen in diesem Haushaltskapitel anzugleichen,

F.   in der Erwägung, dass im Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Kommission darüber hinaus (durch die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments in Höhe von 32  Mio. €) zusätzliche Mittel für weitere Maßnahmen für das Abwracken von Fischereifahrzeugen beantragt wurden und dass dieses Element vom Rat nicht berücksichtigt wurde,

1.   nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, eine neue Haushaltslinie für eine Informationskampagne zur „Rolle Europas in der Welt“ im Rahmen des Programms Prince zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass die geeignetste Vorgehensweise, um die Einbeziehung des Parlaments in die Planung der für eine derartige Kampagne erforderlichen politischen Leitlinien sicherzustellen, darin besteht, dass die Kommission im Haushaltsverfahren 2004 adäquate Vorschläge unterbreitet statt die Kampagne vorzeitig durch einen Berichtigungshaushaltsplan zu starten;

2.   verweist auf seinen positiven Standpunkt zur Berücksichtigung derartiger Vorschläge im Haushaltsverfahren 2004, den es bereits in seiner Entschließung vom 10. April 2003 zu der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union[5] zum Ausdruck gebracht hat;

3.   stellt fest, dass derzeit kein Einverständnis im Rat darüber herrscht, wie die im Vorentwurf der Kommission für den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2003 vorgesehenen Fischereimaßnahmen finanziert werden sollen, und dass der Rat diesen Teil des Kommissionsvorschlags folglich nicht berücksichtigt hat;

4.   fordert den Rat dringend auf mitzuteilen, wie die Reform des Fischereisektors finanziert werden wird, und ist bereit, entsprechende Vorschläge zu prüfen, einschließlich einer Anwendung der in der IIV vom 6. Mai 1999 vorgesehenen Maßnahmen;

5.   stimmt dem Vorschlag zu, Bezeichnung und Erläuterungen der Haushaltslinie A‑3014 (Europäische Magisterabschlüsse auf dem Gebiet Menschenrechte und Demokratisierung) dahingehend zu ändern, dass eine Angleichung an die anderen Begünstigten im Rahmen dieses Kapitels erfolgt;

6.   begrüßt den Haushaltsbeschluss, einen Abänderungsentwurf zum Entwurf des Rates für den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2003 einzureichen;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den dazugehörigen Abänderungsentwurf zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002
  • [2] ABl. L 54 vom 28.2.2003
  • [3] ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1
  • [4] P5_TA-PROV(2003)0187
  • [5] P5_TA-PROV(2003)0187

BEGRÜNDUNG

Einführung

Der Rat hat am 10. April 2003 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 aufgestellt. Er umfasst zwei Elemente:

–   die Schaffung einer neuen Haushaltslinie in Rubrik 3 der Finanziellen Vorausschau mit einem p.m.-Vermerk für die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rolle der Europäischen Union in der Welt,

–   die Änderung der Bezeichnung und der Erläuterungen des Haushaltspostens A‑3014 (derzeit: Europäische Magisterabschlüsse auf dem Gebiet Menschenrechte und Demokratisierung), um diese den vergleichbaren Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslinien im selben Kapitel anzugleichen und seine Ausführung zu erleichtern.

Der Vorschlag der Kommission, nämlich der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003, wurde am 26. Februar 2003 vorgelegt und enthielt ein weiteres Element, nämlich:

–   die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Abwracken von Fischereifahrzeugen in Rubrik 2 der Finanziellen Vorausschau im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik; 32 Mio. € wurden mittels Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments beantragt.

Der Rat hat dieses dritte Element in seinem Entwurf nicht berücksichtigt.

Verfahrensaspekte

Mit Inkrafttreten der neuen Haushaltsordnung besteht die frühere Terminologie für die BNH (Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne) nicht mehr. Als neue Begriffe werden einfach Berichtigungshaushaltspläne verwendet. Zwar hat sich die Terminologie geändert, die Bestimmungen für die Behandlung dieser Haushaltspläne sind jedoch gleich geblieben.

Allerdings gibt es folgende Ausnahmen: 1. Der Rat kann einen BH nicht mehr dadurch blockieren, dass er nicht auf den Kommissionsvorschlag reagiert, was seitens des EP bei den Verhandlungen über die Haushaltsordnung erreicht wurde, und 2. muss der BH betreffend den „Überschuss“ des vorangegangenen Jahres nun als gesonderter BH vorgelegt werden, den das EP nicht abändern kann.

Wie in Artikel 37‑39 der Haushaltsordnung ausgeführt, kann die Kommission Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ vorlegen.

Der Rat stellt bei Eingang dann den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans auf. Dies erfolgt gemäß dem Verfahren und den Fristen für den Gesamthaushaltsplan nach Artikel 272 des EG-Vertrags. Das Europäische Parlament verfügt anschließend über höchstens 45 Tage zur Abänderung oder Billigung des Entwurfs eines BH. Wird der Entwurf abgeändert, verläuft das Verfahren für die zweite Lesung ebenfalls analog zu demjenigen für den Gesamthaushaltsplan.

Wenn das Europäische Parlament beschließt, den Entwurf abzuändern, so muss es dies innerhalb von 45 Tagen tun. Nach der ersten Lesung des Europäischen Parlaments verfügt der Rat über 15 Tage, um seine Änderungen zum abgeänderten Entwurf des Haushaltsplans anzunehmen, bevor er ihn erneut an das Europäische Parlament übermittelt. Letzteres muss innerhalb von 15 Tagen in zweiter Lesung abstimmen.

Informations- und Kommunikationspolitik - PRINCE

Mit diesem Berichtigungshaushaltsplan wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan 2003 eine neue Haushaltslinie B3‑3065 - PRINCE - Rolle der Europäischen Union in der Welt mit einem p.m.-Vermerk, wie unten erläutert, zu schaffen. Die erforderlichen Mittel sollen im Wege von Mittelübertragungen bereitgestellt werden. Genannt wird die Zahl von 1,57 Mio. €.

B3-3065   PRINCE - Rolle der Europäischen Union in der Welt

Haushalt 2003

VEBH 1/2003

Neuer Betrag

Mittelbindungen

Mittel

Mittelbindungen

Mittel

Mittelbindungen

Mittel

z.E.   

z.E.   

z.E.   

z.E.   

Die Mittel dieses Postens decken die Aufwendungen für vorrangige Maßnahmen zur Information über die Politiken der Gemeinschaft.

Spezifisch geht es dabei um die «Rolle der Europäischen Union in der Welt», mit folgenden Zielen:

(i)   Förderung einer ausgewogeneren Betrachtungsweise der Globalisierung;

(ii)   Hinweis auf die Vorteile des derzeitigen Systems/der bisherigen Erfolge der Handelspolitik als eine gemeinsame Strategie der Europäer als Reaktion auf die Globalisierung;

(iii)    Aufzeigung der Verknüpfung zwischen Globalisierung, multilateralen Regelungen und dauerhafter Entwicklung;

(iv)   Unterstreichung der Prinzipien/Werte, welche die EU auf der weltpolitischen Bühne vertritt.

Bereits im Oktober übte die Kommission starken Druck im Hinblick auf die Aufnahme dieser Haushaltslinie in den Haushaltsplan aus. Das Parlament wies diese Forderung zurück, teilweise weil sie nicht verfahrensgemäß war (sie hätte im HVE berücksichtigt werden sollen), aber auch weil keine Abänderungsentwürfe eingereicht wurden, um zu bestätigen, dass irgendein politisches Interesse an der Unterstützung dieser Aktion für 2003 bestehe. Hauptziel einer entsprechenden Haushaltslinie wären, wie seinerzeit mitgeteilt, Informationen über Handel und Globalisierung.

Ziffer 39 des Berichts des Parlaments über eine Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union (Bericht Bayona de Perogordo)[1] lautet wie folgt:

[Das Europäische Parlament]

„nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, das Prince-Programm um ein neues prioritäres Thema - die Rolle der Europäischen Union in der Welt - zu ergänzen, und betont, wie wichtig es ist, derartige Vorschläge rechtzeitig in den Rahmen der jährlichen Strategieplanung für 2004 aufzunehmen;“ 

was in Ziffer 48 desselben Berichts bestätigt wird:

„begrüßt, dass das Thema „die Rolle der Europäischen Union in der Welt“ im Rahmen des Prince-Programms als vorrangig betrachtet wird, und fordert nachdrücklich die Bereitstellung ausreichender und angemessener Haushaltsmittel; hofft, dass das Europäische Parlament stärker an der Verwaltung des PRINCE-Programms beteiligt wird;“.

Somit ist klar, dass das Parlament das allgemeine Konzept des Vorschlags befürwortet, dieser aber - und dies ist wesentlich - für 2004 berücksichtigt werden sollte, damit das Parlament umfassend einbezogen werden kann.

In der Begründung ihres Vorschlags weist die Kommission darauf hin, wie wichtig es sei, neben Handel und Globalisierung mehrere neue Aspekte wie die Politik der Europäischen Union gegenüber ihren Nachbarländern (in Osteuropa und dem Mittelmeerraum) und die Öffnung der Union gegenüber den Entwicklungsländern zu berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Erläuterungen für die neue Haushaltslinie enthalten kaum einen Verweis auf diese neuen Aspekte.

Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Kommission zu Recht diese Elemente in ihre empfohlene Kampagne aufnimmt, und ist überzeugt, dass dies - noch mehr nach den jüngsten Ereignissen weltweit - die Argumente für die Einbeziehung dieser Aktion in das Haushaltsverfahren 2004 weiter stärkt, um über die zuständigen Ausschüsse sowie die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe für Informationspolitik die umfassende Einbeziehung des Parlaments sicherzustellen.

Ein weiteres zu berücksichtigendes Element ist die Tatsache, dass die Finanzmittel für diese Haushaltslinie, würde sie für 2003 in Betracht gezogen, von anderen Informationsaktivitäten abgezogen werden müssten, die vom Parlament gebilligt wurden und deren entsprechende Umsetzung es selbstverständlich erwartet.

In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen ist der Berichterstatter der Überzeugung, dass der beste Weg zur Umsetzung dieser Ziele und Verwirklichung einer Kampagne, die seines Erachtens von großer Bedeutung ist, darin bestehen muss, geeignete Vorschläge in das Haushaltsverfahren 2004 einzubeziehen. Folglich hat er einen Abänderungsentwurf zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans eingereicht, um die Schaffung dieser Haushaltslinie 2003 abzulehnen.

Europäische Magisterabschlüsse auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratisierung

Die Kommission möchte Bezeichnung und Erläuterungen dieser Haushaltslinie den Haushaltslinien für die externen Einrichtungen in A‑30 (Europäisches Institut für Asienforschung, Nord-Süd-Zentrum, Celare und Euro-arabisches Zentrum) dahingehend angleichen, dass der Empfänger eines Zuschusses nicht nur in den Erläuterungen, sondern auch in der Bezeichnung genannt wird. Dies würde der Kommission zufolge die Ausführung erleichtern.

Da das Parlament bereits zugestimmt hat, die Erläuterungen im Haushaltsplan 2003 zu ändern (auf Antrag des Zentrums selbst), sollte es kein Problem sein, der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen, die logisch erscheint.

Zusatzmaßnahme für das Abwracken von Fischereifahrzeugen

Obwohl der Rat dieses Element des Kommissionsvorschlags nicht berücksichtigt hat, hält der Berichterstatter es für sinnvoll, sich zu dem Vorschlag der Kommission zu äußern.

Die Kommission hatte vorgeschlagen, mittels Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für die Mittelbindungen Mittel wie folgt einzusetzen:

B2-201 - Zusätzliche Gemeinschaftsmaßnahme für das Abwracken von Fischereifahrzeugen

Haushalt 2003

VEBH 1/2003

Neuer Betrag

Mittelbindungen

Zahlungen

Mittelbindungen

Zahlungen

Mittelbindungen

Zahlungen

z.E.   

z.E.   

+32.000.000

+10.000.000

32.000.   000

10.000.   000

Die zusätzlichen Zahlungsermächtigungen sollten den Angaben zufolge durch den 2002 erzielten Überschuss finanziert werden (der Gegenstand eines gesonderten BH sein wird, mit dem dieser Überschuss 2003 als Einnahme verbucht wird).

Die Kommission hatte den Betrag von 32 Mio. € über das Flexibilitätsinstrument bereits im Haushaltsverfahren 2003 durch ein Berichtigungsschreiben vorgeschlagen, dieser Vorschlag kam jedoch nie über den Rat hinaus. Hauptgrund dafür war, dass seinerzeit die Rechtsgrundlage noch nicht angenommen war. Die fragliche Haushaltslinie (B2‑201) wurde allerdings mit einem p.m.-Vermerk geschaffen.

Zuallererst sollte beachtet werden, dass die betreffenden Mittel als Folge der Gemeinschaftsmaßnahme für das Abwracken von Fischereifahrzeugen eingesetzt würden, die vom Rat im Dezember 2002 als Teil des Reformpakets für die Gemeinsame Fischereipolitik beschlossen wurde.

Zwecks Klarstellung ist festzuhalten, dass es sich hier um ein anderes Programm als das 2001 im Umfang von 197 Mio. € beschlossene zur Unterstützung der Umstellung der spanischen und portugiesischen Fischereiflotten handelt, die unter der Nichtverlängerung des Fischereiabkommens mit Marokko zu leiden hatten. Es sei darauf verwiesen, dass dieses Programm wie folgt finanziert werden sollte:

-   170 Mio. € über das Flexibilitätsinstrument im Rahmen des Haushaltsplans 2002,

-   15 Mio. € durch Mittelübertragung 51/2002 von den Gemeinschaftsinitiativen Leader+, Equal und innovative Maßnahmen,

-   12 Mio. € über das Flexibilitätsinstrument im Rahmen des Haushaltsplans 2003.

Dies war dann auch der Fall, ausgenommen für 30 Mio. €, die von diesem Programm abgezogen und zur Unterstützung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Prestige“-Katastrophe vor der Küste von Galicien bereitgestellt wurden.

Zu beachten ist, dass die im Rahmen des Kommissionsvorschlags zur Prüfung vorgelegte gemeinschaftliche Sofortmaßnahme eine Ergänzung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) darstellt, dem wichtigsten strukturellen Fischereiinstrument. Dem liegt die Idee zugrunde, dass die Mitgliedstaaten nachweisen müssen, dass ihre jährlichen Zuweisungen im Rahmen von FIAF nicht ausreichen, um die Abwrack-/Umstellungsziele zu verwirklichen, bevor sie Zugang zu Finanzmitteln im Rahmen des neuen Instruments erhalten.

Die gemeinschaftliche Sofortmaßnahme, für die die Kommission die Flexibilität empfiehlt, wurde für den Zeitraum 2003‑2006 konzipiert. Ihre Finanzmittel im Zeitraum 2004‑2006 sollen durch eine Neuplanung der Strukturfonds im Kontext ihrer Halbzeitüberprüfung bereitgestellt werden. Damit bleibt 2003, Gegenstand dieses Vorschlags.

Die Kommission errechnet die beantragten 32 Mio. € wie folgt:

-   Gesamtbedarf für das neue Instrument 2003‑2006:   272 Mio. €

-   Neuplanung der Strukturfonds (mit Wirkung ab 2004):   240 Mio. €

-   Finanzbedarf im Haushaltsplan 2003:    32 Mio. €

Der Rat hat nicht zugestimmt, dass die 32 Mio. € durch Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments bereitgestellt werden. Im Rat steht auch ein Fragezeichen hinter der Neuplanung der 240 Mio. € im Rahmen des FIAF für den Zeitraum 2004‑2006. Die Gemeinschaftsmaßnahme zum Abwracken von Fischereifahrzeugen wurde Anfang 2002 vorgeschlagen. Anschließend stieg die Gefahr eines Kollapses der Fischbestände, insbesondere in der Nordsee, westlich von Schottland sowie im Skagerrak und Kattegat, und Wissenschaftler hatten sogar ein Moratorium für den Fang bestimmter Kabeljaubestände empfohlen. Dies führte zu umfangreicheren Fangbegrenzungen als erwartet. Außerdem billigte der Rat die Kommissionsvorschläge nicht in vollem Umfang, was bedeutet, dass die Unterstützung für die Modernisierung (statt das Abwracken) von Fischereifahrzeugen - wenn auch in begrenzterem Umfang - fortgesetzt werden kann. Außerdem ist eine Unterstützung für den ständigen Transfer von EU-Fischereifahrzeugen in Drittländer für weitere zwei Jahre möglich. Diese Elemente verringern die Möglichkeit einer Neuplanung, wie von der Kommission angenommen, als sie ihren Vorschlag vorlegte, und werfen möglicherweise Probleme auf, das Ziel einer Neuplanung im Umfang von 240 Mio. € im Dreijahreszeitraum zu erreichen.

Der Rat ersuchte die Kommission bei der Prüfung ihres Vorschlags, zusätzliche Informationen vorzulegen, um insbesondere zu begründen, auf welche Grundlage sie ihre Kostenberechnung für die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik stützt, da die Regelung vorsieht, dass die Mitgliedstaaten ihre Anträge Ende Juni 2003 stellen sollten.

Die Kommission wurde ferner ersucht zu erläutern, warum die 32 Mio. €, für die das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen werden soll, nicht durch eine Umschichtung finanziert werden können.

Der Berichterstatter braucht die Tatsache nicht zu betonen, dass die Zustimmung beider Teile der Haushaltsbehörde notwendig ist, um das Flexibilitätsinstrument zu mobilisieren. Die Erwägungen der möglichen Vorteile des Kommissionsvorschlags werden daher zu diesem besonderen Zeitpunkt (zumindest unter Haushaltsgesichtspunkten) nirgendwohin führen. Der Berichterstatter fordert den Rat dringend auf mitzuteilen, wie die Reform des Fischereisektors finanziert werden wird, und ist bereit, die Möglichkeit verschiedener Vorschläge zu prüfen, einschließlich einer Anwendung der in der IIV vom 6. Mai 1999 vorgesehenen Maßnahmen.

  • [1] P5_TA-PROV(2003)0187