BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau
(KOM(2004) 26 – C5‑0061/2004 – 2004/0008(CNS))

16. Februar 2004 - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Christa Randzio-Plath
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 158 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2004/0008(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0056/2004
Eingereichte Texte :
A5-0056/2004
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Mit Schreiben vom 3. Februar 2004 konsultierte der Rat das Europäische Parlament gemäß Artikel 89 des EG-Vertrags zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau (KOM(2004) 26 – C5-0061/2004 – 2004/0008(CNS)).

In der Sitzung vom 9. Februar 2004 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er den Vorschlag an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung als federführenden Ausschuss und an den Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie als mitberatenden Ausschuss überwiesen hat (C5‑0061/2004).

In der Sitzung vom 9. Februar 2004 beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Währung auf Vorschlag der Vorsitzenden, das vereinfachte Verfahren gemäß Artikel 158 Absatz 1 der Geschäftsordnung anzuwenden; daraufhin wurde die Vorsitzende als Berichterstatterin benannt.

Beim Beschluss über den Vorschlag der Vorsitzenden waren anwesend: Philippe A.R. Herzog, amtierender Vorsitzender; John Purvis, stellvertretender Vorsitzender; Generoso Andria, Pervenche Berès, Hans Blokland, Hans Udo Bullmann, Robert Goebbels, Othmar Karas, Giorgos Katiforis, Christoph Werner Konrad, Astrid Lulling, Ioannis Marinos, Hans-Peter Mayer, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Karin Riis-Jørgensen, Olle Schmidt, Helena Torres Marques, Bruno Trentin, Theresa Villiers, Jean-Louis Bourlanges (in Vertretung von Brice Hortefeux), Bert Doorn (in Vertretung von Piia-Noora Kauppi), Harald Ettl (in Vertretung von Mary Honeyball), Elly Plooij-van Gorsel (in Vertretung von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm), Christian Foldberg Rovsing (in Vertretung von Renato Brunetta), Manuel António dos Santos (in Vertretung eines zu benennenden Mitglieds), Charles Tannock (in Vertretung von Jonathan Evans), Malcolm Harbour (in Vertretung von Mónica Ridruejo gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Den Dover (in Vertretung von Ingo Friedrich gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung), The Earl of Stockton (in Vertretung von José Manuel García-Margallo y Marfil gemäß Artikel 153Absatz 2 der Geschäftsordnung), Ian Twinn (in Vertretung von Lisbeth Grönfeldt Bergman gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Catherine Guy-Quint (in Vertretung von Christa Randzio-Plath gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Marie-Hélène Gillig (in Vertretung von Fernando Pérez Royo gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Bernard Poignant (in Vertretung von Peter William Skinner gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung) und Olivier Duhamel (in Vertretung von David W. Martin gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung).

Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie hat am 11. Februar 2004 beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Der Bericht wurde am 16. Februar 2004 eingereicht.

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau

(KOM(2004) 26 – C5‑0061/2004 – A5-0056/2004(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2004) 26)[1],

–   gestützt auf Artikel 89 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5‑0061/2004),

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5‑0000/2004),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission;

2.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.   verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Der Zweck des vorliegenden Vorschlags besteht ganz einfach darin, die bestehenden befristeten Schutzmaßnahmen für europäische Werften, die von unlauterem Wettbewerb koreanischer Unternehmen betroffen sind, über ihr Auslaufdatum 31. März 2004 hinaus zu verlängern.

Die befristeten Schutzmaßnahmen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 des Rates vom 27. Juni 2002 eingeführt worden sind, sind Teil der doppelgleisigen Strategie der Europäischen Union in der anhaltenden Auseinandersetzung mit der Republik Korea über Handelspraktiken auf dem Weltmarkt im Schiffbausektor, wobei das zweite Element dieser Strategie in einem Verfahren gegen die Republik Korea innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) besteht. Beide Maßnahmen sind eng miteinander verknüpft und können offenkundig nur im Falle ihrer uneingeschränkten Synchronisation greifen.

Es ist daran zu erinnern, dass das Europäische Parlament und im besonderen der Ausschuss für Wirtschaft und Währung eine Schlüsselrolle bei der ursprünglichen Festlegung der Laufzeit der befristeten Schutzmaßnahmen bis zum 31. März 2004 spielten. Während nach dem ursprünglichen Entwurf der Kommission lediglich eine kurzfristige Maßnahme bis Ende 2002 zulässig war, wurde der Mechanismus aufgrund eines vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (Bericht von Karin Riis-Jørgensen und Jaime Valdivielso de Cué, A5-373/2001) eingebrachten Änderungsantrags und des anschließenden Beschlusses des Rates in ein praktikables Instrument umgewandelt, das die in der WTO angestrengte Klage ergänzte und so lange in Kraft bleiben sollte, wie das Verfahren dauern würde.

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften erschien März 2004 als vernünftiges Datum für den Abschluss des Verfahrens vor den WTO-Gremien. Allerdings hat das Verfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen als erwartet. Da der Bericht des Panels jetzt für August diesen Jahres erwartet wird, ist mit einem endgültigen Beschluss nicht vor Anfang 2005 zu rechnen. In der Zwischenzeit bietet Korea weiterhin Preise an, die unter den Kosten liegen, und gewährt den nationalen Werften staatliche Beihilfen und Steuerentlastungen, wie dies vom Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie im letztjährigen Bericht über die Lage des Weltmarktes im Schiffbausektor (A5-130/2003) klar hervorgehoben wurde.

Angesichts dieser Entwicklungen – bzw. vielmehr angesichts ausbleibender Fortschritte – erscheint es zwingend notwendig, die befristeten Schutzmaßnahmen zu verlängern, um den Druck aufrechtzuerhalten, bis ein zufriedenstellender Abschluss des WTO-Verfahrens erreicht werden kann. Welchen Standpunkt der Ausschuss auch immer zum Grundsatz der langfristigen Beihilfen für die europäischen Werften vertreten mag, wäre es kontraproduktiv, unsere Strategie in diesem spezifischen Fall zum jetzigen ausschlaggebenden Zeitpunkt abzuschwächen. Nach diesen Ausführungen scheint klar festzustehen, dass sich der vorliegende Vorschlag auf eine außerordentliche und zeitlich streng begrenzte Maßnahme bezieht, die ausgesetzt würde, sobald eine zufriedenstellende Vereinbarung mit der koreanischen Seite erzielt wird.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird vorgeschlagen, den Vorschlag der Kommission ohne Änderungen zu billigen und damit die befristeten Schutzmaßnahmen um ein Jahr – bis spätestens zum 31.März 2005 – zu verlängern.