EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen

5.1.2005 - (KOM(2004)0631 – 16064/2004 – C6‑0252/2004 – 2004/0224(AVC)) - ***

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: James Nicholson

Verfahren : 2004/0224(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0001/2005
Eingereichte Texte :
A6-0001/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen

(KOM(2004)0631 – 16064/2004 – C6‑0252/2004 – 2004/0224(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2004)0631 – 16064/2004)[1],

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 161 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6‑0252/2004),

–   gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‑0001/2005),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Das EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der Grenzregion der Republik Irland (PEACE) soll die Region auf dem Weg zu einer friedlichen und stabilen Gesellschaft voranbringen und die Versöhnung fördern. Es wurde 1994 als gemeinschaftliches Initiativ­programm für eine anfängliche Dauer von drei Jahren geschaffen, um positive Entwicklungen im Friedensprozess zu fördern, insbesondere als Antwort auf den von den verschiedenen am Konflikt beteiligten Gruppen erklärten Waffenstillstand.

Das PEACE-Programm knüpft an die frühere EU-Hilfe an, die Nordirland in Form spezifischer finanzieller Unterstützung für Frieden und Versöhnung zu Gute gekommen war. Seit 1989 ist die Europäische Gemeinschaft einer der Hauptgeldgeber des Internationalen Fonds für Irland (IFI), einer internationalen Organisation, die auf der Grundlage eines zwischen den Regierungen des VK und Irlands geschlossenen Abkommens[1] gegründet wurde, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern und den Kontakt, den Dialog und die Versöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu unterstützen. Derzeit erhält der IFI jährlich 15 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt[2].

Das PEACE-I-Programm

Das erste PEACE-Programm war für den Zeitraum 1995 bis 1999 mit insgesamt 500 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt ausgestattet, wovon 80% in Nordirland und 20% den Grenzgebieten der Republik (Cavan, Donegal, Leitrim, Louth, Monaghan und Sligo) zu Gute kamen. Von Anfang an wurde im Rahmen des Programms ein „Bottom-up“-Ansatz verfolgt, d.h. es wurde versucht, die Menschen an der Basis einzubeziehen und die Interventionen gezielt denjenigen Gebieten und Bevölkerungsschichten zu Gute kommen zu lassen, die am unmittelbarsten vom Konflikt betroffen sind. Im Rahmen von PEACE I wurden mehr als 13.000 Projekte in ganz Nordirland in Bereichen wie soziale Eingliederung, wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung, Wiederbelebung städtischer und ländlicher Gebiete und grenzüberschreitende Zusammenarbeit finanziert.

Der Anteil der gemeinschaftlichen Kofinanzierung belief sich auf 72,13% der Gesamtinvestitionen; der restliche Anteil wurde von öffentlichen Einrichtungen in den beiden Ländern und vom Privat­sektor aufgebracht. In Nordirland war ein Teilprogramm speziell der Förderung der Gründung lokaler Partnerschaften sowie gemeinnütziger und lokaler Gruppen gewidmet, die dann bei der Durch­führung des Programms eine entscheidende Rolle spielten. Darüber hinaus wurde ein Begleit­ausschuss für beide Seiten der Grenze eingesetzt.

Das PEACE-II-Programm

Aufbauend auf dem Erfolg des PEACE-I-Programms und „in Anerkennung der besonderen Bemühungen für den Friedensprozess in Nordirland“ beschloss der Europäische Rat in Berlin vom 24. und 25. März 1999, die Laufzeit des Programms um weitere fünf Jahre (2000-2004) mit dem strategischen Ziel zu verlängern, Fortschritte zu einer friedlichen und stabilen Gesellschaft zu fördern, die der Förderung der Versöhnung dienlich sind und die wirtschaftliche Wiederbelebung und Aktivitäten zur sozialen Eingliederung unterstützen.

Den Hintergrund für diese Entscheidung bildete das Abkommen von Belfast oder „Karfreitags-Abkommen“[3], das zwischen den wichtigsten politischen Parteien und der britischen und irischen Regierung im Rahmen von Gesprächen, an denen mehrere Parteien beteiligt waren, am 10. April 1998 geschlossen wurde. Nach diesem Abkommen verpflichteten sich die Parteien, ausschließlich demokratische und friedliche Mittel zur Lösung politischer Streitigkeiten einzusetzen und jeglichem Einsatz und jeglicher Androhung von Gewalt durch andere zur Erreichung politischer Ziele eine Absage zu erteilen. Das Abkommen lieferte einen politischen Rahmen für den Friedensprozess und sah die Übergabe der Befugnisse an eine nordirische Versammlung und Exekutive vor, die Ende 1999 eingesetzt wurden. In dem Abkommen wurde jedoch eingeräumt, dass erhebliche Differenzen zwischen den verschiedenen gleichermaßen legitimen politischen Bestrebungen fortbestehen, und die Parteien und die Regierungen entsprechend aufgefordert, sich im Rahmen demokratischer und einvernehmlicher beschlossener Regelungen in jeder möglichen Weise um Versöhnung und Annäherung zu bemühen.

So war die Verlängerung des Programms um fünf Jahre, wie der zuständige Kommissar Michel Barnier damals sagte, ein konkretes Zeichen der Solidarität und der Unterstützung der Europäischen Union für den mit dem Abkommen von Belfast eingeleiteten Friedensprozess.

Die gesamte Finanzierung der EU für PEACE II beläuft sich auf 531 Mio. Euro. Davon wurden 100 Mio. Euro zur Unterstützung der Grenzregionen der Republik und ein Anteil von ca. 80% (425 Mio. Euro) für Projekte in Nordirland bereitgestellt. Die Gesamtausgaben im Rahmen des Programms zwischen 2000 und 2004 belaufen sich auf über 708 Mio. Euro. Die EU bringt 75% der gesamten öffentlichen Finanzierung auf; der Rest sind öffentliche Gelder aus dem VK und Irland sowie Zuschüsse des Privatsektors. 15% der Gesamtmittel werden für grenzüberschreitende Vorhaben bereitgestellt. Das Programm wurde unter uneingeschränkter Achtung der Zusätzlichkeit der Strukturfondsinterventionen und anderer Interventionen des öffentlichen Sektors in Nordirland und in der Republik Irland durchgeführt.

Neu am PEACE-II-Programm war, dass es zur Bewältigung des wirtschaftlichen und sozialen Erbes des über 30 Jahre andauernden Konflikts beigetragen und die neuen Möglichkeiten genutzt hat, die sich aus dem Friedensprozess ergeben, als Teil der so genannten „Friedensdividende“. So solle eine Vielzahl von Sektoren, Gebieten, Gruppen und Gemeinden unterstützt werden, die besonders von den „Unruhen“ betroffen waren, und gemeinsame Vorhaben beider Glaubensgemeinschaften gefördert werden. Ferner wurde versucht, auf der integrierten, basisorientierten und gemeinsamen Nord-Süd-Ausrichtung des ersten Programms aufzubauen. Der größte Teil der Finanzmittel wird daher auch künftig von lokalen Partnerschaftsstrukturen und sektorspezifischen Nichtregierungsorganisationen verwaltet. Insgesamt wird das Programm von der EU-Sonderprogrammstelle (Special EU Programmes Body (SEUPB)), einer der gemäß dem Abkommen von Belfast eingesetzten Durchführungsstellen von Nord und Süd, verwaltet.

Inhalt des Kommissionsvorschlags

Die Kommission schlägt vor, die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 dahingehend zu ändern, dass die Laufzeit des Programms PEACE um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert wird und so mit dem Programmplanungszeitraum im Rahmen der Strukturfonds zusammenfällt. Dies deckt sich mit einem Vorschlag zur Gewährung von Finanzbeiträgen der Gemeinschaft in Höhe von jährlich 15 Mio. Euro für den Internationalen Fonds für Irland für weitere zwei Jahre[4]. Das langfristige Ziel besteht also darin, die im Rahmen dieser zwei Instrumente finanzierten Maßnahmen mit den Interventionen zu vereinbaren, die im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU in der Region durchgeführt werden.

Bewertung

Wie die Kommission selbst feststellt, erfordert „die notwendige Konsolidierung des Friedensprozesses in Nordirland, zu dem das Programm PEACE einen echten, wesentlichen Beitrag geleistet hat, […] dass die finanzielle Unterstützung der betreffenden Regionen durch die Europäische Gemeinschaft aufrechterhalten und das Programm PEACE daher um weitere zwei Jahre verlängert wird“. Damit wird sie jedoch wahrscheinlich dem wahren Ausmaß des Problems nicht gerecht.

Der Friedensprozess erfordert langfristige Bemühungen aller Beteiligten, und es ist unrealistisch zu erwarten, dass wirtschaftliche, soziale und psychologische Probleme, die durch über 30 Jahre andauernde Gewalt verursacht oder verschärft wurden, über Nacht oder auch nur in den nächsten zwei Jahren aus der Welt geschafft werden können. Dies trifft auf alle in dem Programm genannten vorrangigen Bereiche zu:

– Wirtschaftliche Erneuerung: Die Überwindung des wirtschaftlichen Erbes des Konflikts und Mistrauens muss weiterhin ein zentrales Ziel des PEACE-Programms sein. Die Stärkung der Gemeinschaften bei der Überwindung dieses Erbes und Bewältigung der Herausforderungen einer sich wandelnden Wirtschaft muss weiterhin einen Schwerpunkt bilden. Das PEACE-Programm hat entweder durch die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder oder durch die Unterstützung der durch den industriellen Niedergang Betroffenen beim Übergang zu anderen nachhaltigen Beschäftigungsformen zusätzliche wirtschaftliche und soziale Werte in den politischen Prozess eingebracht und wird diese weiterhin einbringen.

Angesichts der anhaltenden Schließung großer Teile der traditionellen Fertigungsindustrie besteht nach wie vor die Notwendigkeit, die in diesen Sektoren Beschäftigten beim Schritt hin zu einer anderen, dauerhaften Beschäftigung zu unterstützen. Dieses vorrangige Ziel ist von entscheidender Bedeutung, damit die „Friedensdividende“ allen zu Gute kommen kann.

– Soziale Integration, Eingliederung und Aussöhnung: In den letzten 10 Jahren wurden hier nach der – wenn auch nicht vollständigen – Beendigung der Gewalt durch die Haupt­beteiligten im Nordirland-Konflikt große Fortschritte gemacht, so dass in weiten Teilen der Region eine gewisse Normalität wieder hergestellt werden konnte. Diese Verbesserung war jedoch nicht durchgängig. In einigen Regionen und insbesondere, aber nicht ausschließlich den Regionen an der „Schnittstelle“ zwischen den Gemeinschaften sind Feindseligkeit und Misstrauen tief verwurzelt, vielleicht sogar tiefer denn je. Die Notwendigkeit, soziale Integration, Eingliederung und Aussöhnung in städtischen und ländlichen Gebieten zu fördern, ist sicherlich eine schwere Last und wird wohl für lange Zeit das unwillkommene Erbe der „Troubles“ bleiben. Mit dem Programm müssen weiterhin die Bestrebungen fortgesetzt werden, diejenigen zu unterstützen, die am stärksten von dem Konflikt betroffen wurden, wozu auch Opfer von Gewalttaten und ihre Familien gehören. Ferner müssen Gruppen und Gemeinschaften gefördert werden, die aktiv zum Frieden und zur Wiederversöhnung beitragen, wobei der mögliche positive Beitrag der Frauen und deren besondere Unterstützung eine besondere Beachtung verdient.

Es ist ferner auf Grund des Kummers und des Schadens den die gesamte Gesellschaft durch die gewalttätige Vergangenheit erlitten hat von äußerster Bedeutung, dass die Vorteile des Friedens ausgewogen aufgenommen und verteilt werden und ebenso wichtig ist es, dass dies sichtbar ist und wahrgenommen wird. In diesem Zusammenhang sind dort, wo empirische Beobachtungen belegt haben, dass diejenigen der Gesellschaft aus dem Lager der Unionisten sich sehr zögerlich an den Aktivitäten des PEACE-Programms beteiligt haben, aktivere Förderung und gegebenenfalls proaktive Maßnahmen erforderlich, um zu einer Beteiligung zu motivieren. Das gilt auch für den Fall, wenn eine niedrige Beteiligung anderer sozialer Gruppen festgestellt wird.

– Lokale Erneuerungs- und Entwicklungsstrategie: Aus den gleichen Gründen kann die Bedeutung lokaler Partnerschaften zwischen den Glaubensgemeinschaften nicht hoch genug eingeschätzt werden, da die Zusammenarbeit der beste Weg zur Überwindung von Schranken und zum Abbau von Misstrauen ist. Auch dies wird jedoch ein langfristiger Prozess sein. Durch die Förderung lokaler Einflüsse können außerdem Verfahren tatsächlich vereinfacht werden und Verwaltungsformalitäten und -kosten auf ein Minimum beschränkt werden.

– Offene und zukunftsorientierte Region: Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, das negative Bild zu überwinden, das in drei Jahrzehnten relativer Isolation als Region, die von Besuchern aus anderen Teilen Europas normalerweise gemieden wurde, entstanden sind. Heute ist es notwendig, einen offeneren und zukunftsorientierteren Kurs einzuschlagen, in dem ein konstruktiver Dialog mit anderen EU-Regionen über wirtschaftliche, soziale und ökologische Themen gefördert und im Ausland das positive Image einer friedlicheren Gesellschaft verbreitet wird.

– Grenzübergreifende Zusammenarbeit: Der über mehr als 30 Jahre bestandene Konflikte hat die Entwicklung normaler wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen und eine Zusammenarbeit über die irische Grenze hinweg behindert. Ironischerweise geschah dies zur gleichen Zeit, zu der die Wirtschaftsbarrieren in ganz Europa abgebaut werden. Es ist deshalb für diese Region besonders wichtig, die übliche wirtschaftliche, soziale und kulturelle grenzübergreifende Zusammenarbeit und entsprechende Initiativen zu fördern, die in anderen Teilen des Kontinents bereits etablierte Praxis sind.

Aus diesen gewichtigen Gründen sollten der Vorschlag der Kommission und der gleichzeitig unterbreitete Vorschlag betreffend den IFI begrüßt werden. Genauso wichtig ist jedoch das politische Signal, das die Union zu diesem kritischen Zeitpunkt des Friedensprozesses auszusenden beschließt.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Bericht verfasst wird, sind die durch das Belfaster Abkommen eingesetzten politischen Institutionen weiterhin ausgesetzt, während die Verhandlungen weitergeführt werden in dem Bemühen, die zentralisierte Regierung wieder einzusetzen. Ihr Berichterstatter ist der Ansicht, dass ein positives Signal der EU in dieser kritischen Phase von besonderer Wichtigkeit ist.

Nachdem Mitglieder des Europäischen Parlaments und andere sich dafür stark gemacht hatten, wurde dieser Punkt von der Kommission, dem britischen und irischen Premierminister und vom Europäischen Rat akzeptiert, welcher am 10. Juni 2004 erklärte: „Der Europäische Rat nimmt die derzeitigen Schwierigkeiten im Friedensprozess in Nordirland zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen der beiden Regierungen um die Wiedereinsetzung der dezentralisierten Institutionen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, fordert er die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen des Programms PEACE II und des Internationalen Fonds für Irland auf die Maßnahmen im Rahmen der anderen Strukturfonds-Programme, die Ende 2006 auslaufen, abgestimmt werden könnten; dies gilt auch für die finanziellen Auswirkungen.“

Daraus wird deutlich, dass sowohl auf Seiten der Kommission als auch auf Ebene der Staats- und Regierungschefs eine ausgeprägte Bereitschaft zur Verlängerung dieses Programms besteht. Bedauerlich ist nur, dass die Kommission, obwohl dies bereits zum Zeitpunkt der Tagung des Europäischen Rates im Juni deutlich war, bis Mitte Oktober gebraucht hat, um einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates vorzulegen. Für das Parlament ergibt sich daraus die Notwendigkeit, seine üblichen Verfahren abzukürzen, was bedauerlich ist.

Schließlich ist es auf Grund des Umfangs der Unterstützung für die Ausweitung des PEACE-Programms für die Haushaltbehörde - Parlament und Rat - zwingend, die erforderlichen Abänderungen der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 anzunehmen oder andere möglicherweise erforderliche Maßnahmen einzuleiten, um zu gewährleisten, dass angemessene finanzielle Voraussetzungen für die Fortsetzung des Programms geschaffen werden.

Schlussfolgerungen

In einem Klima, das – verständlicherweise – vielerorts noch immer von Misstrauen und Angst geprägt ist, erfordert der derzeitige Friedensprozess eine kluge und umsichtige Handhabung. Politische Signale und Symbole sind von größter Bedeutung. Hier kann die EU einen positiven Beitrag leisten und ihre Solidarität beweisen und gleichzeitig konkret zur Schaffung einer besseren Gesellschaft in einer Region Europas beitragen, die schon zu viel Leid erfahren hat.

Das Parlament gibt deshalb seine Zustimmung, damit die geplante Verlängerung zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann.

  • [1]  Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Regierung der Republik Irland über den Internationalen Fonds für Irland, 18. September 1986 (zuletzt geändert am 10. Oktober 2000); UK Treaty Series Nr. 58 (1987) Cm 266 / Republic of Ireland Nr. 1 (1986) Cmnd 9908.
  • [2]  Verordnung (EG) Nr. 2236/2002 des Rates vom 10. Dezember 2002 über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland, ABl. L 341 vom 17.12.2002, S. 6.
  • [3]  Abkommen, das in den Mehrparteiengesprächen über Nordirland erzielt wurde (10. April 1998), (Cmnd 3883). [Good Friday Agreement / Belfast Agreement]. Belfast: HMSO.
  • [4]  Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland (2005-2006), KOM(2004) 632 endg. vom 13.10.2004.

STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (25.11.2004)

Herrn

Gerardo Galeote Quecedo

Vorsitzender

Ausschuss für regionale Entwicklung

BRÜSSEL

Betrifft:            Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen (KOM(2004)0631 16064/2004 – C6-0252/2004 – 2004/0224(AVC))[1]

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Haushaltsausschuss prüfte den oben genannten Vorschlag der Kommission in seiner Sitzung vom 15. November 2004.

In dieser Sitzung beschloss er einstimmig mit 1 Enthaltung[2], folgenden Änderungsantrag anzunehmen:

„ist der Auffassung, dass dem Vorschlag der Kommission ein Finanzbogen beigefügt werden sollte und dass dieser Finanzbogen nur mit der Obergrenze der Rubrik 2 der Finanziellen Vorausschau vereinbar sein sollte, vorausgesetzt es wird eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Anhebung der entsprechenden Teilobergrenzen innerhalb der Rubrik erzielt;“

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, diesen Änderungsantrag in seinen Bericht zu übernehmen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

(gez.) Janusz Lewandowski

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]  Bei der Abstimmung waren anwesend: Janusz Lewandowski (Vorsitzender), Jan Mulder (stellvertretender Vorsitzender), Reimer Böge (stellvertretender Vorsitzender), Gérard Deprez (Verfasser der Stellungnahme), Laima Liucija Andrikienė, Paulo Casaca, Brigitte Douay, Den Dover, Salvador Garriga Polledo, Neena Gill, Dariusz Maciej Grabowski, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Anne Elisabet Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Alain Lamassoure, Albert Jan Maat, Vladimír Maňka, Hans-Peter Martin, Jean-Claude Martinez, Mario Mauro, Gérard Onesta, Wojciech Roszkowski, Paul Rübig, Antonis Samaras, Jacek Emil Saryusz-Wolski, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Tapio Virrankoski, Marilisa Xenogiannakopoulou und Tomáš Zatloukal.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2004)0631 – 16064/2004 – C6-0252/2004 – 2004/0224(AVC)

Rechtsgrundlage

Art. 161 EGV

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 75 Abs. 1

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

21.12.2004

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
10.1.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
10.1.2005

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

James Nicholson
24.11.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Vereinfachtes Verfahren
  Datum des Beschlusses


Anfechtung der Rechtsgrundlage  Datum der Stellungnahme JURI

 

/

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

25.11.2004

 

 

 

 

Datum der Annahme

25.11.2004

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

einstimmig

 

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Adam Jerzy Bielan, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bairbre de Brún, Giovanni Claudio Fava, Gerardo Galeote Quecedo, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Zita Gurmai, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Jim Higgins, Alain Hutchinson, Carlos José Iturgaiz Angulo, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Ioannis Matsis, Miroslav Mikolášik, Francesco Musotto, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, István Pálfi, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Elisabeth Schroedter, Alyn Smith, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Salvatore Tatarella, Kyriacos Triantaphyllides.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Philip Bradbourn, Jan Březina, Mojca Drčar Murko, Richard Falbr, Richard Seeber, Thomas Ulmer, Daniel Varela Suanzes-Carpegna.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A[5]

5.1.2005

A6-0001/2005

Anmerkungen

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