BERICHT über den Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2003

8.2.2005 - (2004/2187(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Alain Lipietz


Verfahren : 2004/2187(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0032/2005
Eingereichte Texte :
A6-0032/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2003

(2004/2187(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Artikel 266 und 267 des EG-Vertrags, durch die die Europäische Investitionsbank (EIB) errichtet wurde, und auf das dem Vertrag als Anhang beigefügte Protokoll über die Satzung der Europäischen Investitionsbank,

–   unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 15. Mai 1996, eine jährliche Aussprache über die Prioritäten der Darlehenspolitik, den Jahresbericht und die Leitlinien der EIB unter der Leitung des federführenden Ausschusses abzuhalten,

–   unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht der EIB-Gruppe für 2003, ihren operativen Gesamtplan 2004-2006, den Jahresbericht des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für 2003, die Jahresberichte des Prüfungsausschusses für das Geschäftsjahr 2003 und die Antworten des Direktoriums sowie auf die Anhörung des Präsidenten der EIB im federführenden Ausschuss am 23. November 2004,

–   unter Hinweis auf die Erklärung zur Führungsstruktur der EIB vom 2. Juni 2004,

–   unter Hinweis auf die Bemerkungen im Jahresbericht des Rechnungshofes für 2003,

–   unter Hinweis auf die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der EIB vom Januar 2000,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000, des Europäischen Rates von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 und des Europäischen Rates von Brüssel vom 12. und 13. Dezember 2003,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2004 zu dem Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2002[1],

–   gestützt auf Artikel 112 Absatz 2 und Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6‑0032/2005),

A. in der Erwägung, dass die EIB eine öffentliche Bank ist, die durch den EG-Vertrag als wichtigste Finanzinstitution zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union durch ihre eigenen und die von ihr geförderten Investitionen eingesetzt wurde; dass der Beitrag der EIB zu diesen Zielen von den Europäischen Räten von Lissabon und Göteborg bekräftigt wurde und dass auf den genannten Tagungen des Europäischen Rates die großen Linien dieser Zielvorgaben bestimmt worden sind: eine Wirtschaft, deren Wettbewerbsfähigkeit auf Wissen und sozialem Zusammenhang beruht und die lokalen wie globalen Erfordernissen der Umwelt Rechung trägt,

B.  in der Erwägung, dass sich die Union auf diesen Tagungen des Europäischen Rates zum Ziel gesetzt hat, die wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaft der Welt zu werden, bei der ein dauerhaftes wirtschaftliches Wachstum zu mehr und besseren Arbeitsplätzen, einem solideren sozialen Zusammenhang und einer Berücksichtigung der Erfordernisse der Umwelt führt; dass dieses Ziel beträchtliche Investitionen erfordert; dass die Bedeutung der Rolle der EIB insbesondere für die Durchführung der „Wachstumsinitiative“ anerkannt wird und dass auch das Europäische Parlament die ganz besondere Bedeutung betont hat, die der Finanzierung des Risikokapitals, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und des Humankapitals aus Eigenmitteln zukommt,

C. in der Erwägung, dass es beträchtliche Unterschiede bei der Nachfrage nach und der Gewährung von Darlehen an die KMU in den verschiedenen Mitgliedstaaten gibt,

D. in der Erwägung, dass die 2003 genehmigten Darlehen 46,6 Milliarden EUR betrugen, davon 37,3 Milliarden für die Unionsländer (80%), 5,7 Milliarden für die beitretenden Staaten und die Beitrittsländer, 3,6 Milliarden für die Partnerländer, 2,1 Milliarden für die Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum und 0,5 Milliarden für die AKP-Länder und die ÜLG, wobei etwa 40% dieser Darlehen über zwischengeschaltete Banken vergeben wurden,

E.  in der Erwägung, dass die Bedeutung der EIB im institutionellen Gefüge der Union und das Volumen der von ihr verwalteten und beschafften Mittel, darunter bestimmte Mittel aus dem Haushaltsplan der Union, den Dialog, den sie mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission führt, sowie die Bewertung durch den Rechnungshof und (bezüglich der Mittel der Union) durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung rechtfertigen,

F.  in der Erwägung, dass die EIB eine wichtige Rolle und eine Multiplikatorfunktion bei der Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen erfüllt, indem sie die Beteiligung des privaten Sektors und die Risikoteilung fördert, insbesondere mit Hilfe von Risikokapitalinstrumenten und der Gewährung von Bürgschaften,

1.  beglückwünscht die EIB zu ihrem Tätigkeitsbericht für 2003 sowie zu der allgemeinen Verbesserung der Transparenz bei der dem Bürger zur Verfügung gestellten Information und begrüßt die Qualität der Beziehungen mit der EIB;

Ziele

2.  ersucht die EIB, ihre Unterstützung der Durchführung der von den Europäischen Räten von Lissabon und Göteborg festgelegten Strategie, insbesondere durch ihre Initiative „Innovation 2010“ und ihre Unterstützung der Wachstumsinitiative durch die Finanzierung von Infrastrukturprogrammen und von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie die Beschaffung von öffentlichen und privaten Mitteln aktiv fortzusetzen; schlägt der EIB vor, enger mit der Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammenzuarbeiten, um die aufsichtsrechtlichen Regeln festzulegen, die eine Entwicklung der entsprechenden Darlehen ermöglichen, ohne die Vertretbarkeit der Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten in Frage zu stellen;

3.  ermutigt die EIB, der Finanzierung der transeuropäischen Netze Vorrang einzuräumen; unterstützt die EIB bei ihrer Entscheidung, stärker in den Sektor der erneuerbaren Energien zu investieren und die Vermeidung der Emissionen von Treibhausgasen zu einem wesentlichen Kriterium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte zu machen;

4.  beglückwünscht die EIB zu der Entwicklung der Darlehen für kleine Unternehmen; ersucht die EIB, ihre Aufmerksamkeit auch dem Sektor der Sozialwirtschaft und der „Nachbarschaftsdienste“ zu widmen, die aufgrund der demographischen Entwicklung sehr wichtig sind, um eine optimale Beteiligung am aktiven Leben und ein optimales Niveau des sozialen Zusammenhalts zu gewährleisten;

5.  fordert die EIB auf, die Gewährung von Darlehen an KMU in den Ländern zu verbessern, die im Hinblick auf EIB-Darlehen einen Rückstand aufweisen, um die beträchtlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern;

6.  macht auf das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Mikrokredite aufmerksam und ermutigt die EIB, diesen Aspekt in ihre Planung für 2005 einzubeziehen;

7.  ermutigt die EIB, ein Paket von präzisen Regeln zu verabschieden, mit denen die quantitativen Kriterien für die Bewertung der Vorhaben festgelegt werden, die ihr unterbreitet werden, sowie die systematische Prüfung der erzielten Ergebnisse, um ihren tatsächlichen Beitrag zur Strategie von Lissabon zu bewerten;

8.  erkennt den wirtschaftlichen und sozialen Effekt der Aktivitäten der EIB auf das Wachstum der KMU und die Beschäftigung an, fordert die EIB jedoch auf, diesen Effekt zu steigern, indem sie die administrativen Strukturen für den Zugang der KMU zum Risikokapital verbessert und den Zugang zu ihren Tätigkeiten für lokale und regionale Finanzpartner fördert;

Kriterien und Evaluierung

9.  beglückwünscht die EIB zu den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten bei der selektiven Festlegung der im Rahmen der Ziele der Union zu fördernden Projekte; fordert sie auf, ihre Kriterien zu präzisieren und bei der Evaluierung der Ergebnisse im Vergleich mit den Zielen konsequent vorzugehen;

10. fordert mit Nachdruck, dass die hohe administrative Belastung der KMU und der Banken verringert wird, sodass sie mehr EIF-Kapital in Anspruch nehmen können; fordert, dass der Initiative „Innovation 2010“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet und diesbezüglich die Schwelle für Vorhaben gesenkt wird;

11. würdigt den Willen der EIB, einen Beitrag zum Prozess von Lissabon zu leisten; hebt die wichtige Rolle hervor, die der EIF über die Initiative „Innovation 2010“ erfüllt, und fordert die EIB auf, ihre Funktion als finanzieller Motor für die Modernisierung der Union zu konsolidieren, insbesondere durch die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und vor allem die Hilfestellung für die Hochtechnologiesektoren;

12. ersucht die EIB, bei Interventionen außerhalb der Union die Kriterien ihrer Interventionen über das sehr allgemein gehaltene Mandat der Kommission hinaus zu präzisieren und sich dabei auf die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bezüglich der Zusammenarbeit und die Empfehlungen der Weltbank und der sonstigen Entwicklungsbanken zu stützen;

13. unterstützt die Bemühungen der EIB, ihre Koordinierung mit der Kommission durch die „Joint Working Group“ zu optimieren; schlägt eine Formalisierung und eine Ausweitung dieser Koordinierung auf das Europäische Parlament vor;

14. ersucht die EIB, eine eingehendere Untersuchung über den realen Beitrag der Investitionen der Union und der EIB zur Regionalentwicklung durchzuführen und einschlägige Indikatoren einzurichten, wie dies ihre eigene, für die Evaluierung der Operationen zuständige Abteilung empfiehlt;

15. empfiehlt der EIB; die Kriterien für die endgültige Vergabe ihrer Globaldarlehen noch besser zu definieren, und ersucht die EIB, ein transparentes Verfahren zur Überprüfung und Bewertung von deren Verwendung durch die zwischengeschalteten Banken einzurichten, das es insbesondere ermöglicht, zu überprüfen, ob die Qualität der Darlehen der EIB wirklich den Endbegünstigten zugute kommt; ist der Auffassung, dass die EIB eine aktive Rolle bei der Überwachung der Globaldarlehen übernehmen und gegebenenfalls deren Förderung und Gewährung verbessern müsste;

16.fordert den Rechnungshof auf, sich zu vergewissern, dass die Auflagen für die von der EIB vergebenen Darlehen bzw. die Zuschüsse, mit deren Verteilung auf die verschiedenen Vorhaben sie beauftragt ist, nicht dazu führen, dass bestimmte Begünstigte indirekt in den Genuss von ungerechtfertigten Zuschüssen kommen, obwohl sie auf Finanzierungen auf dem Markt zurückgreifen könnten; ermutigt die EIB, dem Rechnungshof uneingeschränkten Zugang zu den zu diesem Zweck notwendigen Informationen zu geben, einschließlich – soweit dies notwendig ist – vertraulicher gewerblicher Informationen bzw. unter dem Blickwinkel des Marktes sensibler Informationen;

Transparenz und Verantwortung

17. beglückwünscht die EIB zu den Fortschritten, die im Dialog mit der Öffentlichkeit und den Nichtregierungsorganisationen (NRO) erzielt wurden, sowie zu der Veröffentlichung ihrer Berichte über die Umwelt und die soziale Evaluierung ihrer Projekte in den Entwicklungsländern;

18. empfiehlt die Entwicklung einer besonderen Informationskampagne über die Aktivitäten der EIB zugunsten der KMU in den neuen Mitgliedstaaten;

19. billigt nachdrücklich die vom Verwaltungsrat am 15. Juni 2004 angenommenen Vorschläge zur Transparenz; ist bereit, sich aktiv an dem in diesem Bericht vorgesehenen Konsultationsverfahren im Rahmen der Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Konvention von Aarhus) zu beteiligen; betont, dass es wichtig ist, die Anliegen, die im Rahmen dieser Konsultation von den Institutionen und den NRO vorgebracht werden, in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen;

20. ist der Auffassung, dass der Verbesserung der Kontrolle der Rechnungsführung der EIB im Einklang mit den Empfehlungen im Jahresbericht des Prüfungsausschusses und mit den Empfehlungen der Abteilung für die Evaluierung der Operationen stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament daran beteiligt werden müsste;

21. äußert seine Besorgnis über die in der Presse wiederholt aufgetauchten Meldungen bezüglich möglicher Interessenkonflikte auf der Führungsebene der EIB; fordert die EIB auf, sich Standesregeln zu geben, in denen die diesbezüglichen Verpflichtungen ihres Führungspersonals eindeutig festgelegt werden;

22. ersucht die EIB, dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit weiterhin alljährlich eine Zusammenfassung der Maßnahmen vorzulegen, die zur Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit entsprechend der vorstehend genannten einschlägigen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2004 konkret durchgeführt wurden; erkennt dennoch an, dass es erforderlich ist, die Überlegungen über die Mittel zur Verbesserung der über die EIB wahrgenommenen Aufsicht – und zwar sowohl im Rahmen des Einsatzes ihrer eigenen Mittel als auch im Rahmen des Einsatzes der Mittel, die ihr aus dem Haushaltsplan der Union zugewiesen werden – fortzusetzen;

°

° °

23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der EIB zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Obgleich die Europäische Investitionsbank (EIB) ebenso alt ist wie die Europäischen Gemeinschaften, ist die Geschichte ihrer Beziehungen zum Europäischen Parlament doch sehr kurz: Erst vor fünf Jahren hat das Parlament seinen ersten Initiativbericht über die EIB angenommen (übrigens unter dem gleichen Berichterstatter wie heute). Was ist seither nicht alles geschehen! Damals konnte einer der Leiter der EIB erklären, diese habe nur den Märkten Rechenschaft abzulegen („accountable only to the markets“), womit weder die Märkte (die dort die Führungsregeln einer Geschäftsbank vermissten) noch die Institutionen, noch die Bürger, die die Investitionsentscheidungen zu kontrollieren versuchten, einverstanden waren.

Heute ist die Situation geklärt. Die Bank sieht sich selbst als „policy oriented“; sie gehört zu der großen Familie der internationalen Finanzinstitute (IFI), die von einer durch einen Vertrag zusammengeschlossenen Staatengruppe gegründet worden war, um die Zielsetzungen dieses Vertrags zu finanzieren oder die Mittel dazu zu beschaffen. Bekräftigt wurde dieser Status von den großen Europäischen Räten, die die Ziele der Union präzisiert haben, nämlich denjenigen von Lissabon und von Göteborg, sowie vom Europäischen Rat von Rom, der den Stellenwert der EIB in seiner Wachstumsinitiative hervorgehoben hat. Ohne jeden Zweifel verdankt diese Klarstellung viel dem ständigen Dialog, der seit fünf Jahren zwischen dem Parlament und der Führung der EIB stattfindet (Letztere hat dabei einen guten Willen bewiesen, zu dem man sie beglückwünschen muss). Wahrscheinlich hat auch die Erweiterung dazu beigetragen, die Tätigkeit der EIB erneut auf diese erste Aufgabe zu konzentrieren.

Die EIB, deren Tätigkeitsvolumen fast das Dreifache desjenigen der Weltbank beträgt, vergab im Jahre 2003 92% ihrer Darlehen an das Europa der 25, während der Rest im Wesentlichen an Länder vergeben wurde, die durch spezielle Kooperationsprogramme mit der Union verbunden sind (im letzteren Fall erfolgt dies im Wesentlichen auf Mandat des Rates). Daher versteht es sich von selbst, dass die EIB einen Dialog mit den europäischen Mandatsträgern und den Organisationen der Zivilgesellschaft führt, um besser zu ermitteln, was die Union von ihr erwartet.

A.       Ziele

Die Europäischen Räte von Lissabon und Göteborg haben diese Ziele in großen Zügen festgelegt: eine Wirtschaft, deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Wissen beruht und die den lokalen und globalen Umweltanforderungen Rechnung trägt. Auf Ersuchen des Parlaments hat die EIB ihre Programme weiterentwickelt, und ihre Darlehen sind selektiver geworden. So lag 1999 der Anteil der von der EIB finanzierten erneuerbaren Energien unterhalb der bereits installierten erneuerbaren Energiebasis, und nun hat sich die EIB das Ziel gesetzt, diesen Anteil auf 50% zu erhöhen! Das Parlament kann die EIB nur ermutigen, diesen Weg fortzusetzen, indem sie insbesondere die transeuropäischen Netze finanziert, die nach dem Kriterium der vermiedenen Treibhausgasemissionen ausgewählt wurden.

Ebenso berücksichtigt die EIB mit ihrer Initiative „Innovation 2010“ die materiellen und immateriellen Investitionen im Bereich der neuen Technologien. Da in diesem Bereich häufig kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, hat die EIB (auch hier auf Wunsch des Parlaments) den Anteil ihrer Darlehen für „kleine“ Kredite, die über zwischengeschaltete Banken im Rahmen ihrer „Globaldarlehen“ abgewickelt werden, auf 30% erhöht.

Diese Entwicklung bringt mehrere Probleme mit sich.

●         In Bezug auf die großen Programme (wie z.B. die Finanzierung von öffentlichen Verkehrssystemen) ergibt sich ein Widerspruch zwischen den Bemühungen der EIB, den Behörden langfristige und kostengünstige Kredite anzubieten, und dem Stabilitätspakt, der derzeit die Fähigkeit dieser Behörden, derartige Kredite in Anspruch zu nehmen, insofern begrenzt, als bei ihren Kriterien die „Vertretbarkeit“ der Anleihen nicht berücksichtigt wird. Der Kunstgriff, der darin besteht, diese Art von Investitionen für das europäische Gemeinwohl durch private Initiative, aber mit Krediten der EIB und einer staatlichen Garantie finanzieren zu lassen, kann Probleme in Form von nicht im Haushalt erfassten Mittelbindungen aufwerfen, die im öffentlichen Rechnungswesen nur schwer zu berücksichtigen sind. Es sollten realistischere aufsichtsrechtliche Regeln formuliert werden, und Ihr Berichterstatter ersucht die EIB, zusammen mit den anderen europäischen Institutionen Beratungen über diese Thematik aufzunehmen.

●         Es wäre falsch, den Fortschritt in Richtung auf eine wissensbasierte Wirtschaft auf die neuen Technologien beschränken zu wollen. Die Einrichtung und die Förderung von Mikro-Einheiten (häufig im „tertiären Sektor“ der Vereine und Genossenschaften), die Dienstleistungen für Personen erbringen, ist aus offensichtlichen demographischen und gesellschaftlichen Gründen genauso wichtig.

●         Im Übrigen verursacht die Beauftragung von zwischengeschalteten Banken mit der Verwaltung der Globaldarlehen konkrete Probleme bei der Einhaltung der Ziele. Dies hat mit dem nachstehend behandelten allgemeineren Problem zu tun.

B.        Kriterien und Evaluierung

Wenn man die aktuellen Veröffentlichungen der EIB liest, würde man sie in die ersten Ränge des „benchmarking“ der IFI in Bezug auf Kriterien und Transparenz einstufen. Diese neue hervorragende Qualität der EIB macht jedoch besondere Wachsamkeit hinsichtlich der Verwirklichung der erklärten Absichten erforderlich.

Zunächst einmal sind die Ziele von Lissabon-Göteborg an sich allzu allgemein gefasst, um einen echten „Fahrplan“ abzugeben. Die EIB muss sich ein wesentlich präziseres Programm geben, das auch quantitative Kriterien für die Evaluierung der ihr vorgelegten Projekte sowie eine systematische Bewertung der erzielten Ergebnisse umfasst. Die Arbeiten der Evaluierungsabteilung der EIB sind zwar bemerkenswert, doch sollte für die Gesamtheit der Projekte eine „Evaluierungskultur“ vorgesehen werden. Dies umso mehr, als die zunehmende Mobilisierung der öffentlichen Meinung der „Anlieger“ der großen Projekte dazu führen kann, dass die Interventionen der EIB kritischer beurteilt werden, wenn sich diese nicht beispielhaft verhält.

In Bezug auf die Interventionen „außerhalb der Union“ fehlt es nicht an Kodexen und Leitlinien für die IFI: Außer den Berichten des Parlaments über die Kooperationspolitik kann sich die EIB auf die zahlreichen bestehenden Texte stützen, oder gar die vorhandenen Kodexe ratifizieren, wie beispielsweise die „Equator Principles“ für die in den Entwicklungsländern tätigen Investitionsbanken, die Leitlinien des UNEP, die Empfehlungen für die Weltbank betreffend Förderindustrien oder Staudämme (ein besonders sensibler Punkt für eine Bank, die ihr Engagement für erneuerbare Energien betont: die Wasserkraft kann ökologische Katastrophen verursachen!).

Innerhalb der Union muss die EIB eine unbestreitbare Expertise im Bereich der Evaluierung der von ihr finanzierten Projekte erwerben, unabhängig davon, ob das verfolgte Ziel die regionale Entwicklung, die soziale Eingliederung, die nachhaltige Entwicklung oder die wissensbasierte Wirtschaft ist.

Sicherlich kann die EIB nicht die gesamte Definition und Evaluierung der von ihr finanzierten öffentlichen Projekte in Europa bewältigen. Daher ist es zu begrüßen, dass eine „Joint Working Group“ mit der Kommission eingesetzt wurde. Es wäre gut, wenn diese Arbeitsgruppe formalisiert und das Parlament an ihren Arbeiten beteiligt würde.

Wenn 30% der Darlehen der EIB in Form von „Globaldarlehen“, die von zwischengeschalteten Banken weitergeleitet werden, vergeben werden, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass bei diesen Darlehen die gleiche Präzision verlangt wird wie bei den direkten Darlehen. Da die Abwicklung dieser Darlehen weiterhin den zwischengeschalteten Banken obliegt, ist es nur noch dringlicher, die Auswahlkriterien zu formalisieren und eine transparente Diskussion über die angemessene Auswahl dieser Vermittler zu führen. Insbesondere muss man überprüfen können, ob die Qualität der Darlehen (besonders günstige Zinssätze und Laufzeiten), die durch das Rating „AAA“ der EIB bedingt ist, wirklich den Endbegünstigten zugute kommt …. und nicht von der „Provision“ dieser Vermittler geschluckt wird!

C.       Transparenz und Verantwortung

Die Fortschritte der EIB im Bereich der Transparenz sind beeindruckend: etwa halbjährliche Sitzungen mit den NRO (European Bankwatch), Veröffentlichung von Sonderberichten über die Umwelt und die sozialen Auswirkungen der in den Entwicklungsländern finanzierten Projekte …

Allerdings möchte die EIB noch weiter gehen, wozu man sie beglückwünschen muss. Am 15. Juni 2004 hat der Verwaltungsrat „Vorschläge für die Transparenz“ veröffentlicht, deren Umsetzung die EIB in die vorderste Reihe der Finanzinstitute einstufen und ihre Kritiker mundtot machen würde. Für die weitere Bearbeitung dieser Vorschläge ist eine breite Konsultation vorgesehen. Es wäre gut, wenn das Parlament neben den Organisationen der Zivilgesellschaft an diesem Konsultationsprozess beteiligt würde. Dies umso mehr, als derzeit in allen Institutionen der Union eine umfassende Tendenz zur Festlegung der Verpflichtungen der Transparenz (Konvention von Aarhus) zu beobachten ist.

Auf jeden Fall wird das Parlament die weitere Behandlung dieser Konsultation aufmerksam verfolgen.

Diese Forderung nach Transparenz und verantwortungsvollem Handeln betrifft nicht nur die Bürger, die von der Tätigkeit einer „politikorientierten“ Bank betroffen sind. Sie betrifft auch die jeweiligen Aktionäre, soweit es sich auch um eine „Investitionsbank“ handelt. Diese Aktionäre sind die Staaten und, in Bezug auf die Operationen im Auftrag des Rates, die Union selbst. In beiden Fällen handelt es sich letztlich um den Steuerzahler.

Die EIB hat ausdrücklich die Kompetenz von OLAF anerkannt. Zu regeln bleibt noch das Problem der aufsichtsrechtlichen Überwachung der von ihr selbst beschafften Mittel. Das Parlament wiederholt seit fünf Jahren, dass die einzige legitime Aufsichtsbehörde im Europäischen System der Zentralbanken die EZB selbst ist (die Alternative, die „Banque de Luxembourg“, entspricht trotz ihrer Expertise nicht den Erwartungen der Bürger der Union, übrigens auch nicht den Erwartungen der internationalen Finanzgemeinschaft).

Was das verantwortungsvolle Handeln angeht, so wird der EBI in der internationalen Presse nicht ein Mangel an „Vorsicht“ vorgeworfen, sondern Fälle von Interessenkonflikten in ihrer Führung. Da die Mitglieder ihres Direktoriums Persönlichkeiten aus der europäischen Finanzwelt sind, lassen sich derartige Probleme nicht vermeiden. Sie könnten jedoch besser gelöst werden, wenn strengere Standesregeln festgelegt würden und die Einhaltung dieser Regeln öffentlich gemacht würde.

Wir zweifeln nicht daran, dass die EIB einen jährlichen Bericht über die Bemühungen bezüglich der Berücksichtigung der Empfehlungen des Parlaments vorlegen wird, womit sie bereits begonnen hat. Dieser Bericht könnte zweckmäßigerweise ihrem Jahresbericht als Anlage beigefügt werden.

Auf diese Weise könnte die immer fruchtbarere Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem Parlament statt dem bisherigen Prädikat „ausgezeichnet“ künftig das Prädikat „beispielhaft“ erhalten!

VERFAHREN

Titel

Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2003

Verfahrensnummer

2004/2187(INI)

Rechtsgrundlage

Artikel 112, Abs. 2 und 45

Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

ECON
18.11.2004

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum


 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

 

 

 

Berichterstatter
  Datum der Benennung

Alain Lipietz

21.9.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

22.10.2004

18.1.2005

2.2.2005

 

 

Datum der Annahme

2.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

40

5

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Pier Luigi Bersani, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Robert Goebbels, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Ian Hudghton, Christopher Huhne, Sophia in 't Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Enrico Letta, Astrid Lulling, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Karin Riis-Jørgensen, Dariusz Rosati, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Sahra Wagenknecht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Alain Lipietz, Sarah Ludford, Diamanto Manolakou, Antonis Samaras, Gilles Savary, Theresa Villiers, Corien Wortmann-Kool, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Ambroise Guellec

Datum der Einreichung  – A6

8.2.2005

A6‑0032/2005

Anmerkungen

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