BERICHT über die soziale Lage in der Europäischen Union

9.2.2005 - (2004/2190(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Ilda Figueiredo


Verfahren : 2004/2190(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0035/2005
Eingereichte Texte :
A6-0035/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur sozialen Lage in der Europäischen Union

(2004/2190(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2002 zu der Mitteilung der Kommission „Die lokale Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie stärken“[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2002 zu der Mitteilung der Kommission „Fünf Jahre europäische Beschäftigungsstrategie – eine Bestandsaufnahme“[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2003 zu dem Anzeiger über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda[3],

–   in Kenntnis des Berichts der Taskforce Beschäftigung vom November 2003 „Mehr Beschäftigung in Europa schaffen“,

–   unter Hinweis auf die Entschließung vom 11. November 2003 des Europäischen Behindertenparlaments im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. September 2003 zu dem Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Dezember 2003 zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2004 über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2004 zu der Mitteilung der Kommission „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung: ein europäischer Aktionsplan“[7],

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Europäischen Kommission vom 18. Mai 2004 zur sozialen Lage in der Europäischen Union,

–   in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Gruppe für die Zukunft der Sozialpolitik in einer erweiterten Europäischen Union vom Mai 2004,

–   in Kenntnis des Berichts der hochrangigen Expertengruppe vom November 2003 "Die Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung - die Herausforderung annehmen”,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur „sozialpolitischen Agenda“ (KOM(2000)0379),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6‑0035/2005),

A. in der Erwägung, dass die soziale Lage in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten nach der Erweiterung im Mai d.J. um 10 neue Länder mit äußerst unterschiedlichen Entwicklungsniveaus, die im Allgemeinen unter dem Durchschnitt der EU-15 liegen, sehr viel größere Aufmerksamkeit für die Gesellschafts- und Entwicklungsprobleme erfordert,

B.  unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das in den letzten drei Jahren ermittelte Wirtschaftswachstum auf weniger als die Hälfte gesunken ist, was zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen hat, die ungefähr 20 Millionen Menschen in der Europäischen Union, hauptsächlich Frauen, betrifft, sowie zu dem besorgniserregendem Ausmaß von Armut und sozialer Ausgrenzung, wobei nach den letzten bekannten Angaben für das Jahr 2001 ca. 70 Millionen Menschen von Armut bedroht sind, und dass die nicht aktualisierten und wenig genauen Angaben zu Armut und sozialer Ausgrenzung eine gründlichere Analyse und einen rechtzeitigen Aufruf zu Sofortmaßnahmen, um Abhilfe zu schaffen, erschweren, und dass die Lissabonner Ziele für das Jahr 2010 eine allgemeine Erwerbsquote von 70% und eine Frauenbeschäftigungsquote von 60% vorsehen;

C. in der Erwägung, dass die Ungleichheiten sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den Regionen und einzelnen Gemeinschaften und Bevölkerungsgruppen zugenommen haben,

D. angesichts der Tatsache, dass die sozialen Aspekte der Lissabonner Agenda weniger Beachtung fanden als Preisstabilität, Kostensenkung und Haushaltsdefizit,

E.  in der Erwägung, dass allgemeine Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, vor allem im Industriesektor, u.a. die jüngsten Verlagerungen multinationaler Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten, zu hoher Arbeitslosigkeit führten, die Arbeitnehmer zwischen 40 und 55 Jahren, in erster Linie Frauen, betrifft, die nur schwer Beschäftigungsalternativen finden,

F.  in der Erwägung, dass die Gemeinschaftspolitiken der Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, insbesondere für die am meisten von der Arbeitslosigkeit bedrohten Bevölkerungsgruppen, umfassend berücksichtigen müssen, unter besonderer Hervorhebung der Jugendlichen, deren Arbeitslosenquote in mehreren Ländern dauerhaft über 20% liegt,

G. in der Erwägung, dass weiterhin Diskriminierungen beim Zugang der Frauen zu qualitativ hochwertiger Beschäftigung bestehen und dass in vielen Ländern soziale Einrichtungen zur Unterstützung der Familie, hauptsächlich für die Kinderbetreuung, Erziehung im Vorschulalter und Betreuung älterer Menschen, immer noch unzureichend sind, um Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen,

H. in Erwägung der Bedeutung der öffentlichen Dienstleistungen und der Sozialwirtschaft für die dynamische Entwicklung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung,

I.   in der Erwägung, dass der Mangel an aktuellen und genauen Informationen zu Armut und sozialer Ausgrenzung eine genauere Analyse und ein rasches Reagieren durch die Umsetzung von Sofortmaßnahmen, um Abhilfe zu schaffen, erschweren,

J.   in Erwägung der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung, die einhergeht mit einem allgemeinen Rückgang der Geburtenquote, mit der sich das neue Europa auseinandersetzen muss, und die eine gründlichere Analyse dieses demographischen Wandels bei der Verfolgung der Lissabonner Ziele erfordert,

K. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Untersuchung der sozialen Bedingungen eine Einbeziehung der sozialen Folgen der bestehenden Wirtschaftsstruktur erfordert, unter Bezugnahme auf Tendenzen zur Verarmung und Ausgrenzung großer Gebiete, zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, zur sozialen Marginalisierung von Bevölkerungsgruppen, für die die soziale Teilhabe hinausläuft auf eine Zukunft unsicherer Arbeitsplätze, Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu den Gesundheitssystemen, zu menschenwürdigen Wohnungen, zur Justiz, zur Freizeit, zur Kultur und zu den Menschen- und Sozialrechten, die ihnen nicht garantiert werden,

L.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union selbst nach der letzten Erweiterung erheblichen demographischen Problemen gegenübersieht und dass es daher einen Zuwanderungsbedarf gibt, um die unmittelbaren Auswirkungen auf den jetzigen Arbeitsmarkt anzugehen,

M. angesichts der Notwendigkeit, wirksame Maßnahmen bei der Armutsbekämpfung auszuprobieren, sollte die Möglichkeit geprüft werden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen wie das ”lebensnotwendige Mindesteinkommen” einführen,

1.  beharrt auf der Notwendigkeit, die Probleme der Arbeitslosigkeit, der Armut und der sozialen Ausgrenzung in den Mittelpunkt zu stellen und anzugehen, was eine Überprüfung der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzpolitik voraussetzt, einschließlich des Stabilitätspaktes, der Lissabonner Strategie, des Binnenmarktes und der Wettbewerbspolitik, sowie dem Bemühen um eine hohe Beschäftigungsquote, dauerhaften, hochwertigen und Rechte verbürgenden Arbeitsplätzen, Investitionen und öffentlicher, hochwertigen Dienstleistungen, die die soziale Eingliederung, namentlich in den Bereichen Bildung, öffentliche Gesundheit, Kinderbetreuung, Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, gewährleisten, dem öffentlichen Verkehr und den sozialen Dienstleistungen Vorrang einzuräumen;

2.  beharrt auf der Notwendigkeit einer Untersuchung der geplanten Dienstleistungsrichtlinie (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) im Hinblick auf zu erwartende Folgen für den Arbeitsmarkt und die Qualität der Arbeitsplätze;

3.  stellt fest, dass das Bemühen um eine hohe Beschäftigungsquote sowie dauerhafte und hochwertigere Arbeitsplätze vor allem eine wirkliche Industriepolitik voraussetzt sowie auf die großen Infrastrukturen konzentrierte Investitionen, eine Forschungs- und Innovationspolitik, die den Lissabonner Zielen entspricht und mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet ist, und eine Bildungspolitik des lebenslangen Lernens;

4.  bekräftigt erneut, dass sozialpolitische und integrationspolitische Maßnahmen für die Bürgerrechte und gleichzeitig für das Wachstum der Europäischen Union von zentraler Bedeutung sind, und betont, dass die Sozial- und Integrationspolitik einen Entwicklungsfaktor darstellt;

5.  unterstreicht die Bedeutung der neuen sozialpolitischen Agenda 2006-2010, die folgende Ziele verfolgen muss:

      –  eine Sozialpolitik, die auf der Achtung und der Gewährleistung des Zugangs zu allen Grundrechten in allen gemeinschaftlichen Politikfeldern beruhen muss,

      –  Entwicklung einer integrativen und den Zusammenhalt wahrenden Gesellschaft, was Maßnahmen zu Gunsten stabiler Arbeitsplätze und der Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmer voraussetzt,

      –  Förderung einer Gesellschaft, die auf der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung beruht,

      –  Förderung einer Gesellschaft, die auf der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen beruht;

      –  Aufteilung des erwirtschafteten Reichtums, um wachsenden Wohlstand für alle zu garantieren, was staatlich gesicherte allgemeine Sozialversicherungssysteme voraussetzt, und um den Zugang aller Menschen zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Gesundheit, Bildung und Wohnung, zu gewährleisten,

      –  eine Sozialpolitik, die alle Gruppen berücksichtigt und insbesondere der Bevölkerung zugute kommt, die am verletzlichsten und am ehesten Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt ist, einschließlich Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Familien,

      –  Gewährleistung der partizipativen Demokratie in den jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Politikbereichen,

      –  Entwicklung einer Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Konvergenz und die Anerkennung von Qualifikationen im Einklang mit dem Bedarf der europäischen Wirtschaft und in Abstimmung mit den Sozialpartnern fördert,

      –  Harmonisierung der Rechte und Garantien verbürgenden Statute für Lohnarbeit, insbesondere in den Bereichen des sozialen Schutzes und des lebenslangen Lernens;

6.  beharrt darauf, dass der Frühjahrsgipfel die Grundzüge der Wirtschaftspolitik festlegt, um der besorgniserregenden Realität der hohen Arbeitslosigkeit, vor allem von Jugendlichen und Frauen, Rechnung zu tragen, um Maßnahmen für eine bessere soziale Eingliederung zu ergreifen, um Beschäftigung und Umwelt quantitativ und qualitativ zu verbessern und damit die Methode der offenen Koordinierung verstärkt wird, wobei zu betonen ist, dass, um die Lissabonner Ziele hinsichtlich der Beschäftigungsquoten zu erreichen, bis 2010 22 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden müssen;

7.  fordert die Kommission auf, alle Bemühungen zu unterstützen, die ein besseres Umfeld für die Gründung von Unternehmen und den Unternehmergeist fördern, insbesondere solche zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die für die meisten Arbeitsplätze in der EU sorgen;

8.  fordert alle Unternehmen auf, anzuerkennen, dass sie eine soziale Verantwortung tragen, den Erhalt der Arbeitsplätze und die Entwicklung der betroffenen Regionen zu berücksichtigen, wenn sie Entscheidungen über Unternehmenszusammenschlüsse und -verlagerungen treffen; verweist erneut auf die Notwendigkeit der Befolgung der Entschließung Nr. 160/2003 des Europäischen Parlaments zur Schließung von Unternehmen, die EU-Beihilfen bekommen haben;

9.  unterstreicht, dass die Unternehmen vor dem Hintergrund der ihnen im sozialen Bereich obliegenden Verantwortung ihren Beschäftigten die bestmöglichen Lernmöglichkeiten gewährleisten sollten:

      -   während der Zeit des praktischen Erwerbs der Grundausbildung,

      -   während der ständigen Weiterbildung ihrer Beschäftigten,

      -   für die Anerkennung und die Anrechnung der bereits erworbenen Berufserfahrung;

     betont, dass, um seine Ziele zu erreichen, jedes Großunternehmen Kompetenzpläne und -bilanzen für die Ausbildung und die Verbesserung der Qualifikationen aufstellen muss, die einerseits von den Sozialpartnern und andererseits von den Einrichtungen, die die beruflichen Qualifikationen verleihen, ausgehandelt werden;

10. betont die Notwendigkeit, die Armutsindikatoren in einem erweiterten Europa einzuführen bzw. zu verbessern;

11. macht insbesondere auf die Notwendigkeit aufmerksam, benachteiligte Regionen, strukturell dauerhaft benachteiligte Gebiete, Regionen in äußerster Randlage, und die Gebiete, in denen in letzter Zeit Industrien abgebaut bzw. umstrukturiert oder Zechen stillgelegt wurden, zu unterstützen, um dem erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Rechnung zu tragen;

12. verweist auf die Notwendigkeit, die produktiven Sektoren, die Mikrounternehmen, die kleinen und mittleren Unternehmen, die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe, landwirtschaftliche Familienbetriebe und die Sozialwirtschaft zu unterstützen und dadurch ihrer Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und von Wohlstand gerecht zu werden;

13. beharrt auf Maßnahmen, die die Gleichstellung fördern und die bestehenden Diskriminierungen bekämpfen, und zwar in erster Linie durch neue Gesetzesinitiativen und die Weiterführung von Artikel 13 des Vertrags im Bereich der Rechte von Frauen, Zuwanderern und behinderten Menschen; betont ferner die Notwendigkeit, die Verbindung zwischen dem Europäischen Sozialfonds und den nationalen Beschäftigungsplänen (NAP) für Arbeitsplätze und soziale Eingliederung zu stärken, so dass seine angemessene Finanzierung ebenso wie die tatsächliche Einbeziehung der nationalen Parlamente, der NRO, die in diesen Bereichen tätig sind, und der Sozialpartner gewährleistet ist;

14. betont, dass das lebenslange Lernen einen Beitrag zu einer gesellschaftlichen Notwendigkeit und zum Bedarf des europäischen Arbeitsmarktes leistet, und unterstreicht, dass es auch ein soziales Recht darstellt, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialer Herkunft; auch die gesellschaftlich benachteiligten Gruppen (Frauen, Zuwanderer, Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben) müssen wegen der Schwierigkeiten, auf die sie allgemein aufgrund ihres niedrigen Bildungsniveaus sowie ihrer Marginalisierung hinsichtlich der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stoßen, die privilegierten Nutznießer davon sein; fordert Maßnahmen, die spezifische auf diese Gruppen ausgerichtete Möglichkeiten vorsehen, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten; wünscht schließlich die Festlegung spezifischer Ziele, insbesondere für diejenigen, die die Sekundarstufe II nicht abgeschlossen haben: Analphabeten, nicht qualifizierte Personen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung, über 50jährige, Zuwanderer und Frauen nach ihrem Mutterschaftsurlaub usw.;

15. fordert, Gesetzesinitiativen auszuarbeiten, die dazu beitragen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, Arbeit und Familie zu vereinbaren, lebenslanges Lernen und Weiterbildung zu gewährleisten und das staatsbürgerliche und soziale Engagement der Menschen in ihrem Umfeld zu erleichtern;

16. begrüßt, dass im Bericht der Kommission besonders hervorgehoben wird, wie wichtig es ist, die Beschäftigungsquoten zu erhöhen, und dass anerkannt wird, dass Arbeitslosigkeit eine maßgebliche Ursache für soziale Ausgrenzung ist;

17. beharrt auf der Notwendigkeit, die Ursachen und Folgen von Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz durch mehr und schärfere Kontrollmaßnahmen anzugehen;

18. fordert, um die Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern, nachdrücklich eine Aufstockung der Haushaltsmittel der nächsten Finanziellen Vorausschau (2007‑2013) und der Strukturfonds, um den notwendigen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch die Vereinbarung zweier grundlegender Forderungen - Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten und Unterstützung der strukturellen Entwicklung der heute benachteiligten Regionen - zu gewährleisten und dadurch die tatsächliche Konvergenz zu vergrößern;

19. verlangt von der Kommission, mehr und bessere Indikatoren festzulegen und Studien auf dem neuesten Stand zu erstellen und zu veröffentlichen, insbesondere zur Einbeziehung der sozialen Ziele als Querschnittsaufgabe in die anderen Politikbereiche und die Folgen der verschiedenen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft im Hinblick auf die Verschärfung der Arbeitslosigkeit, der Armut und der sozialen Ausgrenzung sowie der Diskriminierungen unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Analyse und des wirklich repräsentativen Beitrags der Gesellschaft;

20. fordert, dass die Kommission sich mit der demographischen Entwicklung und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft intensiver beschäftigt, um negative Entwicklungen zu verhindern;

21. erwartet endlich konkrete Vorschläge, wie die Forderungen nach einer besseren Bildung und lebenslangem Lernen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können, um die Ressourcen im Bereich Humankapital wirksam entwickeln zu können;

22. erwartet praktische Vorschläge in der neuen Sozialagenda, wie das europäische Sozialmodell auch in einer globalisierten Welt bewahrt und gefestigt sowie die soziale Lage der Schwächeren in der Gesellschaft verbessert werden können;

23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 593
  • [2]  ABl. C 273 E vom 14.11.2003, S. 192
  • [3]  ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 226
  • [4]  ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 251
  • [5]  ABl. C 89 E vom 14.4.2004, S. 124
  • [6]  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 329
  • [7]  An diesem Tag angenommene Texte, P5_TA(2004)0292

BEGRÜNDUNG

Die soziale Lage in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten seit der Erweiterung im Mai d.J. um 10 neue Länder mit sehr unterschiedlichen Entwicklungsniveaus setzt ein verstärktes Augenmerk für die Gesellschafts- und Entwicklungsprobleme voraus. Die begrenzte Seitenzahl dieses Berichts erlaubt keine detaillierte Analyse, weshalb nur einige als wesentlich erachtete Aspekte auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen genannt werden.

1. Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsbedingungen

Obwohl die statistischen Angaben noch unzureichend sind, zeigen jüngste Daten von Eurostat[1], dass Ende 2003 bei einer Bevölkerung von ungefähr 443 Millionen Menschen:

–  192,8 Millionen erwerbstätig waren, darunter 43,6% Frauen und 10,7% Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren, davon 161 Millionen abhängig Beschäftigte, allerdings mit einem hohen Anteil ungesicherter Arbeitsverhältnisse und Teilzeitarbeit;

–  festzustellen ist, dass nach der praktischen Stagnation bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im Jahr 2002 zum ersten Mal seit 10 Jahren 2003/2004 ein Nettorückgang der Beschäftigung in der Europäischen Union registriert wurde;

–  ca. 62,9% der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren ist erwerbstätig, jedoch mit großen Abweichungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union: In acht Ländern betrug der Durchschnittswert 67% oder mehr (Dänemark, Zypern, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich), in Italien, Malta und Polen lag dieser Anteil unter 57%;

–  allerdings arbeiteten ca. 10,3% der Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahren nur Teilzeit. Es sei darauf verwiesen, dass in den Ländern mit höheren Beschäftigungsquoten im Allgemeinen ein erheblicher Teil dieser Arbeitsplätze auf Teilzeitbeschäftigung entfällt. Dies gilt für die Niederlande (32,8%), Slowenien (23,2%) und das Vereinigte Königreich (17,4%);

–  sehr hoch ist die Zahl ungesicherter Arbeitsverhältnisse, was aus dem Anteil von 12,9% befristeter Beschäftigungsverhältnisse entnommen werden kann, die es vor allem in Polen (19,4%), Portugal (20,6%) und Spanien (30,6%) gibt;

–  besorgniserregend ist die Unsicherheit der Frauenarbeitsplätze. Von den Vollzeitarbeitsplätzen entfielen nur 36,7% auf Frauen, und bei den festen Arbeitsstellen gab es nur 38% Frauen;

–  19,1 Millionen Menschen waren arbeitslos, davon 51,3% Frauen und 24,3% Jugendliche.

Inzwischen weisen aktuellere Daten zur Arbeitslosigkeit[2] nach, dass die Arbeitslosigkeit weiterhin zunimmt und im August 2004 die Zahl von 19,3 Millionen Arbeitslosen erreicht wurde, d.h. eine Quote von 9%. Jedoch liegen in einigen Ländern die Quoten noch viel höher, vornehmlich in Polen mit 18,7%, in der Slowakei mit15,7% sowie in Litauen und Spanien, beide 11%.

Die durchschnittliche Frauenarbeitslosigkeit in der Europäischen Union der 25 beträgt 10%, und von den Jugendlichen unter 25 Jahren sind 8,1% arbeitslos.

Bekanntlich wurde seit der außerordentlichen Ratstagung im November 1997 in Luxemburg eine ehrgeizige Strategie zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und für einen nachhaltigen Anstieg der Beschäftigungsquoten wie auch für den Abbau der geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte verabschiedet.

Später wurde beim Lissabonner Gipfel im März 2000 das Ziel der Vollbeschäftigung mit mehr und besseren Arbeitsplätzen vorgegeben. Für das Jahr 2010 wurden folgende Ziele anvisiert:

–  70% für die Gesamtbeschäftigungsquote,

–  60% für die Frauenerwerbsquote.

Danach wurde beim Rat von Stockholm im Frühjahr 2001 die Zielvorgabe einer Erwerbsquote von 55% für Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren festgelegt.

Realität ist jedoch, dass 2003 die Gesamtbeschäftigungsquote, einschließlich befristeter Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit, im Europa der 25 62,9% nicht überstieg.

Nach Geschlechtern aufgeschlüsselt betrug die Frauenerwerbsquote nur 55%, wobei ein erheblicher Teil befristete Arbeitsverhältnisse und Teilzeitarbeit ausmachen, während die Männererwerbsquote bei 71% lag. Somit bleiben die tiefgreifenden Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt bestehen.

–  Die mangelhaften Arbeitsbedingungen in mehreren Sektoren verschiedener Länder führen zu Krankheiten und sind Ursache einer hohen Zahl von Arbeitsunfällen, obwohl diese seit 1994 abgenommen haben. Im Jahr 2000 gingen ungefähr 500 Millionen Arbeitstage verloren, entweder aufgrund von Arbeitsunfällen (150 Millionen verlorene Tage) oder durch arbeitsbedingte gesundheitliche Probleme (350 Millionen verlorene Tage).

–  Im Jahr 2001 wurden 3,8% der EU-Arbeitnehmer Opfer von Arbeitsunfällen, die mehr als drei Fehltage zur Folge hatten, und 6,1% erlitten Unfälle, die zu weniger als drei Fehltagen führten. Die tödlichen Arbeitsunfälle summierten sich zu durchschnittlich 80 Todesfällen auf jeweils 100.000 Arbeitnehmer, wobei die Fischerei und die Baubranche hervorzuheben sind. Länderspezifisch sind die gravierendsten Fälle, die weit über diesem Durchschnittswert liegen, Lettland, Belgien, Litauen, Estland, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich.

Diese Realität beweist, dass die in Bezug auf die Erhöhung der Beschäftigung vereinbarten Strategien nicht ausreichen, weil man die Preisstabilität durch die Kriterien der nominalen Konvergenz an die erste Stelle gesetzt hat, weshalb ihre Ersetzung durch einen Entwicklungs- und Beschäftigungspakt, der der Schaffung von hochwertigen und Rechte verbürgenden Arbeitsplätzen Vorrang einräumt, dringend geboten ist.

Ebenso unbedingt notwendig sind Maßnahmen, die Unternehmenszusammenschlüsse und die Verlagerung von multinationalen Unternehmen regeln, die produktiven Sektoren sowie die Kleinst- und Kleinunternehmen unterstützen, die Gleichstellung fördern, die vorhandenen Diskriminierungen bekämpfen und zur Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich beitragen, so dass die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen erleichtert, Beruf und Familie vereinbart, lebenslanges Lernen und Weiterbildung gewährleistet und das staatsbürgerliche und gesellschaftliche Engagement der Menschen in ihrem Umfeld erleichtert werden.

2. Löhne und Mindestlohn

In 18 der 25 Mitgliedstaaten gibt es festgesetzte Mindestlöhne (Belgien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei und Vereinigtes Königreich).

–  Die Höhe dieses Mindestlohns lag zum 1. Januar 2004 zwischen 121 Euro im Monatsdurchschnitt in Lettland, 498 Euro in Portugal und 1.403 Euro in Luxemburg.

–  Gewiss zeigt ein Vergleich nach Abzug des Preiseffekts auf der Grundlage der Kaufkraftparität (KKP) kleinere Ungleichheiten und einige Änderungen in der Reihenfolge, wobei sich herausstellt, dass Malta und Slowenien nach KKP ein höheres Lohnniveau haben als Portugal und Spanien.

–  Der Anteil von Vollzeitarbeitnehmern, die den Mindestlohn verdienen, ist äußerst unterschiedlich und schwankt zwischen 0,8% in Spanien, 1,9% im Vereinigten Königreich, bis zu 14% in Frankreich, 15,1% in Luxemburg und 15,4% in Litauen, worunter im Allgemeinen wesentlich mehr Frauen als Männer fallen.

–  Der Mindestlohn entspricht einem monatlichen Durchschnittsanteil des Verdienstes in der Industrie und im Dienstleistungssektor, der sich 2002 zwischen 32% in der Slowakei, 43% in Portugal, 49% in den Niederlanden und 54% in Malta bewegte.

–  Das Lohngefälle in der Europäischen Union der 25 deckt auf, dass auch hier die Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen fortbestehen. Obwohl es immer noch schwierig ist, Vergleiche anzustellen, lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen 2001 in der EU-15 16% unter dem der Männer, wobei dieser Wert in einigen Ländern, namentlich in Deutschland und im Vereinigten Königreich, wesentlich höher war. Auch in den neuen Mitgliedstaaten weisen die verfügbaren Angaben ebenfalls erhebliche Unterschiede in einigen Ländern, vornehmlich in der Tschechischen Republik und in Estland, nach.

Um mit diesen Lohnunterschieden Schluss zu machen, ist es erforderlich, die unmittelbare entgeltbezogene Diskriminierung wie auch die mittelbare Diskriminierung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Arbeitsmarkt, der Berufswahl und den Aufstiegschancen zu beseitigen.

3. Einkommen – BIP pro Kopf

Eurostat zufolge[3] wiesen die BIP-Werte pro Kopf im Jahr 2003 gemessen als KKS (Kaufkraftstandard), der die Kaufkraft der verschiedenen Währungen zu vereinheitlichen versucht, um Vergleiche zwischen den Ländern zu ermöglichen, große Unterschiede von Land zu Land auf:

–  50% oder weniger als der Durchschnitt der Europäischen Union der 25: Lettland, Estland, Litauen und Polen.

–  zwischen 51% und 75% des Durchschnitts der Europäischen Union der 25: Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Portugal und die Slowakei.

–  zwischen 76% und 100% des Durchschnitts der Europäischen Union der 25: Zypern, Griechenland, Spanien und Slowenien.

–  zwischen 101 und 125% des Durchschnitts der Europäischen Union der 25: Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich.

–  126% und mehr als der Durchschnitt der Europäischen Union der 25: Irland und Luxemburg.

Diese Angaben enthüllen die großen Entwicklungsunterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und beweisen, dass man noch weit von dem im Vertrag vorgesehenen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt entfernt ist, weshalb die Berücksichtigung dieses Problems durch makroökonomische politische Maßnahmen und die Aufstockung der Gemeinschaftsfonds, vor allem des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds, erheblich verstärkt werden muss, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt, kurz vor Beginn der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau, besonders wichtig ist.

4. Armut und soziale Ausgrenzung

Die jüngsten Veröffentlichungen von Eurostat[4] über Bevölkerung und soziale Bedingungen gehen von den beim Rat von Laeken im Dezember 2001 definierten Kriterien und den 18 gemeinsamen Indikatoren aus und berücksichtigen die Beschlüsse des Europäischen Rates von Nizza im Dezember 2000, nach dessen Willen die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung, wie sie beim Lissabonner Gipfel im März 2000 vorgesehen war, über die Methode der offenen Koordinierung unter besonderer Betonung der nationalen Beschäftigungspläne weitergeführt werden sollte. Sie erlauben einige Schlussfolgerungen, jedoch auf der Grundlage bereits überholter Informationen.

In der Zwischenzeit bezieht die Kommission in der Veröffentlichung „Die soziale Lage in der Europäischen Union - 2004“ auch die neuen 10 Mitgliedstaaten in ihre Analyse ein und stützt sich dabei auf die verschiedenen von Eurostat[5] verbreiteten Informationen.

–  2001 waren ungefähr 15% der Bevölkerung der Europäischen Union von Armut bedroht[6], d.h., fast 70 Millionen Menschen, wobei dieser Wert in Griechenland und in Portugal 20% und in Irland 21% betrug. Jedoch sind die Einkommen, die als Grundlage für die Berechnung der 60% des nationalen Medianwerts dienen, von Land zu Land sehr unterschiedlich, wie man bei der Untersuchung der Mindestlöhne und der Einkommensverteilung weiter oben sehen kann.

–  Der soziale Schutz und die Leistungen der Sozialversicherung sind von zentraler Bedeutung, um das Armutsrisiko zu verringern. Ohne die diversen sozialen Transferleistungen, einschließlich Renten und anderer Beihilfen, würde das Armutsrisiko die Bevölkerung im Durchschnitt zu 30% in Finnland, 37% in Portugal, 40% in Frankreich und im Vereinigten Königreich und 42% in Italien betreffen, was die Bedeutung der Politik des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit unterstreicht.

–  Die Sozialleistungen sind ganz unterschiedlich auf die einzelnen Mitgliedstaaten verteilt: In der Europäischen Union der 15 schwankte dieser Wert im Jahr 2001 zwischen nur 3.644 KKP in Portugal, dem niedrigsten Wert, und 10.559 in Luxemburg, dem höchsten Wert.

–  Ferner ist die Ungleichheit bei der globalen Einkommensverteilung sehr groß, sowohl zwischen den Bevölkerungsgruppen als auch zwischen den Ländern. 2001 erzielten die 20% der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen fast fünf Mal mehr als die 20% der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen. Dieser Indikator schwankte zwischen 3% in Dänemark und 6,5% in Portugal.

–  Der Anteil von Menschen, die in erwerbslosen Haushalten[7] leben, ist sehr hoch. In der Europäischen Union der 15 lebten 2003 ungefähr 10% der Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren Haushalten, in denen kein Mitglied einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren und dem Abbau von Sozialleistungen in einigen Mitgliedstaaten sind Armut und soziale Ausgrenzung wahrscheinlich noch viel stärker ausgeprägt als sie hier von den aufgeführten Statistiken wiedergegeben werden, was die Frage des Vorrangs der Einbeziehung des Sozialen in die verschiedenen gemeinschaftlichen Politikfelder, insbesondere Währungspolitik und Binnenmarkt, aufwirft, um hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu verteidigen und dabei staatliche Investitionen in den sozialen Bereichen Gesundheit, Bildung, Ausbildung, Wohnung, sozialer Schutz, Zugang zur Justiz, Kultur und Freizeit usw. zu bevorzugen.

5. Bildung

Obwohl es breite Übereinstimmung über die Bedeutung von allgemeiner und beruflicher Bildung, lebenslangem Lernen und Forschung gibt, bestehen gravierende Ungleichheiten und zahllose Unzulänglichkeiten fort, was zeigt, dass der Elan beim Gipfel von Lissabon 2000 wenig genutzt hat. Neuere Angaben beweisen, dass, obwohl die Kommission die Notwendigkeit betont hat, Schulabbruch und Schulversagen prioritär zu bekämpfen, die Lage in mehreren Ländern weiterhin besorgniserregend ist:

–  2003 betrug der Anteil von Schulabgängern bei den Jugendlichen zwischen 17 und 19 Jahren, ohne die Sekundarstufe beendet zu haben, 48,2% in Malta, 41,1% in Portugal und 29,8% in Spanien. Allerdings schwankt dieser Wert in der Slowakei, der Tschechischen Republik und in Polen nur zwischen 4,9% und 6,3%.

–  Auf dem Gebiet der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens gibt es große Abweichungen. Während in Schweden 2003 34,2% der Menschen im Alter von 25 bis 64 Jahren Bildungs- und Fortbildungskurse besucht hatten, hatten dies in Portugal nur 3,6% getan, und Portugal bleibt das Land mit der höchsten Quote von Schulabbrechern.

Somit ist es dringend geboten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen und dabei die Prioritäten bei der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie dem lebenslangen Lernen zu setzen.

  • [1]  Eurostat – Statistics in focus, 14/2004
  • [2]  Eurostat – Euro-Indikatoren 122/2004 – 5. Oktober 2004
  • [3]  Eurostat Nr. 37/2004 über Wirtschaft und Finanzen
  • [4]  Eurostat Nr. 10 und 16/2004 über Bevölkerung und soziale Bedingungen
  • [5]  Eurostat Jahrbuch 2004
  • [6]  Die relative Armutsgrenze wird berechnet anhand des Anteils von Personen mit einem verfügbaren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze, welche mit 60% des nationalen Medians jedes Landes berechnet wird, was bedeutet, dass es sich um sehr unterschiedliche Grundeinkommen handelt.
  • [7]  Alle Mitglieder des Haushalts waren arbeitslos, wozu natürlich nicht die Studenten bis zum Alter von 24 Jahren gehören.

VERFAHREN

Titel

Die soziale Lage in der Europäischen Union

Verfahrensnummer

2004/2190(INI)

Rechtsgrundlage

Artikel 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

EMPL
18.11.2004

Mitberatende(r) Ausschuss / Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
18.11.2004

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

FEMM
25.1.2005

 

 

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

Ilda Figueiredo
20.9.2004

 

Prüfung im Ausschuss

23.11.2004

17.1.2005

 

 

 

Datum der Annahme

1.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

22

17

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Jean-Luc Bennahmias, Mihael Brejc, Udo Bullmann, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Ottaviano Del Turco, Harald Ettl, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Richard Howitt, Stephen Hughes, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Lasse Lehtinen, Elizabeth Lynne, Mary Lou McDonald, Jamila Madeira, Thomas Mann, Mario Mantovani, Jiří Maštálka, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Roberto Musacchio, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Őry, Dimitrios Papadimoulis, Jacek Protasiewicz, Luca Romagnoli, Leopold Józef Rutowicz, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Eva-Britt Svensson, Georgios Toussas, Evangelia Tzampazi, Anne Van Lancker, Anja Weisgerber, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Mihael Brejc, Udo Bullmann, Richard Howitt, Lasse Lehtinen, Jamila Madeira, Roberto Musacchio, Dimitrios Papadimoulis, Luca Romagnoli, Leopold Józef Rutowicz, Eva-Britt Svensson, Georgios Toussas, Evangelia Tzampazi, Anja Weisgerber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

Datum der Einreichung – A-6

9.2.2005

A6-0035/2005