BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003

22.3.2005 - (SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))

Einzelplan III – Kommission
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Terence Wynn


Verfahren : 2004/2040(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0070/2005
Eingereichte Texte :
A6-0070/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III – Kommission

(SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC)

(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))

Das Europäische Parlaments,

 gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003[1],

 in Kenntnis der endgültigen Rechungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 – Band I – Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und konsolidierte Finanzausweise (SEK(2004)1181 – C6-0012/2004, SEK(2004)1182 – C6‑0013/2004)[2],

 in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für den Haushaltsplan 2002 (KOM(2004)0648 – C6-0126/2004),

 in Kenntnis des Jahresberichts an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2003 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2004)0740),

 in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003[3] und der Sonderberichte des Rechnungshofs, zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

 in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags[4] vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (C6-0077/2005),

 gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

 gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

 gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6] ,

 gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Ausschüsse (A6-0070/2005),

A.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.   erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003;

2.   legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die Entschließung, die integrierender Bestandteil dieses Beschlusses ist, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

  • [1]  ABl. L 54 vom 28.2.2003.
  • [2]  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S.1.
  • [3]  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.
  • [4]  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S.1.
  • [6]  ABl. L 356 vom 31.12.1977.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Rechnungsabschluss für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III – Kommission

(SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC)

(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003[1],

 in Kenntnis der endgültigen Rechungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 – Band I – Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und konsolidierte Finanzausweise (SEK(2004)1181 – C6-0012/2004, SEK(2004)1182 – C6‑0013/2004)[2],

 in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für den Haushaltsplan 2002 (KOM(2004)0648 – C6-0126/2004),

 in Kenntnis des Jahresberichts an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2003 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2004)0740),

 in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003[3] und der Sonderberichte des Rechnungshofs, zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

 in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags[4] vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (C6-0077/2005),

 gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

 gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

 gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977[6] für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften,

 gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Ausschüsse (A6-0070/2005),

A.  in der Erwägung, dass nach Artikel 275 des EG-Vertrags die Kommission für die Aufstellung der Haushaltsrechnung zuständig ist,

1.   billigt den Rechnungsabschluss für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

  • [1]  ABl. L 54 vom 28.2.2003.
  • [2]  ABl. C 294 vom 30.11.2004.
  • [3]  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.
  • [4]  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S.1.
  • [6]  ABl. L 356 vom 31.12.1977.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integrierender Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 und Einzelplan III – Kommission sind

(SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC)

(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))

Das Europäische Parlament,

    gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003[1],

    in Kenntnis der endgültigen Rechungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 – Band I – Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und konsolidierte Finanzausweise (SEK(2004)1181 – C6-0012/2004, SEK(2004)1182 – C6‑0013/2004)[2],

    in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für den Haushaltsplan 2002 (KOM(2004)0648 – C6-0126/2004),

    in Kenntnis des Jahresberichts an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2003 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2004)0740),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003[3] und der Sonderberichte des Rechnungshofs, zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags[4] vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom März 2005 (C6-0077/2005),

    gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

    gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6] ,

    gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Ausschüsse (A6-0070/2005),

A.  in der Erwägung, dass die zwischen der Kommission und den Mitglied­staaten „geteilte Mittelverwaltung“ wesentliches Kennzeichen der Durchführung der EU-Politik ist,

B.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 53 Absatz 3 der Haushaltsordnung bei der geteilten Mittelverwaltung „Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben überträgt“ und diese nach den von der Union angenommenen Leitlinien handeln müssen,

C.  unter erneuter Betonung der Tatsache[7], dass das Entlastungsverfahren ein Prozess ist, der unter anderem darauf abzielt, das Finanzmanagement der EU zu verbessern, indem auf der Grundlage der Berichte des Rechnungshofs und der Antworten und Stellungnahmen der Organe eine bessere Basis für die Entscheidungsfindung geschaffen wird,

D.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß dem Vertrag das Initiativrecht besitzt und dass die letzte finanzielle Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans unteilbar ist und – unter gebührender Berücksichtigung des durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Subsidiaritätsprinzips – gemäß Artikel 274 des Vertrags bei der Kommission liegt, so dass für die Gemeinschaftsmittel angemessene Kontrollen festgelegt werden müssen,

E.  in der Erwägung, dass die uneingeschränkte Einhaltung der Bestimmungen über die Überwachung im ureigenen Interesse der Kommission liegt,

A. HORIZONTALE FRAGEN

1.      nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs bezüglich der fortbestehenden Mittelbindungen bei den Strukturfonds zur Kenntnis, deren Gesamtvolumen Ende 2003 „den Zahlungen von fünf Jahren beim derzeitigen Abwicklungstempo“ entsprach (0.6.); stellt ferner fest, dass dieser Gesamtbetrag die Tranchen der Programme für 2004 bis 2006 einschließt, die in den betreffenden Jahren gebunden werden;

2.      vertritt die Auffassung, dass es Anlass zur Besorgnis gibt, wenn Jahr für Jahr allzu ehrgeizig Maßnahmen beschlossen und Mittel in den Haushaltsplan eingesetzt werden, was dazu führt, dass Mittel nicht verwendet werden; ist besorgt darüber, dass dies der Legitimität der Union in den Augen der Öffentlichkeit schadet und langfristig die politische Entscheidungsfindung in der Union lähmen könnte;

3.      fordert die Kommission auf, auch im Hinblick auf die neue Finanzielle Vorausschau, die nach 2006 gelten wird, ein besseres Gleichgewicht zwischen der Vorbereitung einer Maßnahme und der Sicherstellung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung herzustellen, und fordert sie auf, eine kritische Analyse in Form einer Überprüfung der Verteilung der Befugnisse innerhalb der Kommission (Aufbau der Entscheidungsstrukturen) und der Verwaltungsverfahren vorzunehmen;

4.      fordert die Kommission ferner auf, bei einer erweiterten Bewertung der Folgen neuer Verordnungen auch die Umsetzungskosten und den administrativen Aufwand für die Mitgliedstaaten und die Endbegünstigten zu berücksichtigen, um Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, durch die sich die Umsetzungskosten und der Verwaltungsaufwand in vertretbaren Grenzen halten lassen;

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung - Bestätigungsvermerk mit Vorbehalt

5.      stellt fest, dass der Rechnungshof der Ansicht ist, dass der konsolidierte Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaften einschließlich der zugehörigen Erläuterungen abgesehen von den Auswirkungen fehlender wirksamer interner Kontrollverfahren für die sonstigen Einnahmen und die geleisteten Vorschüsse ein wahrheitsgetreues Bild der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften für das Jahr 2003 sowie ihrer Finanzlage am Jahresende vermittelt (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffern II und III);

6.        weist, was die Managementinformationssysteme betrifft, auf folgende Auszüge aus dem „Jahresbericht an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2003 durchgeführten internen Prüfungen“[8] hin:

„... die Rechnungsführungsfunktion in den Generaldirektionen [sollte] ausgebaut und professioneller gestaltet werden. Somit kann die Managementebene der Kommission sich GD-intern wie auch GD-übergreifend Gewissheit von der Vollständigkeit, Richtigkeit und Stichhaltigkeit der Rechungsführung verschaffen“ (Seite 6);

„die zu diesem Zweck eingerichteten Systeme müssen gewährleisten, dass alle relevanten Informationen enthalten sind“ (Seite 6);

„das Management und externe Beteiligte müssen sich darauf verlassen können, dass die Zahlenangaben der Realität entsprechen“ (Seite 6);

und entnimmt diesen Aussagen, dass

-  keine Gewissheit über die Vollständigkeit, Richtigkeit und Stichhaltigkeit der Rechnungsführung besteht,

-  die Systeme nicht gewährleisten, dass die Rechnungsführung alle relevanten Informationen enthält,

-  das Management und externe Beteiligte sich nicht darauf verlassen können, dass die Zahlenangaben der Realität entsprechen;

7.        bedauert, dass in der Verwaltungsstruktur der Kommission die Befugnisse so verteilt sind, dass sich die Rolle des Rechnungsführers darauf beschränkt, die Informationen über die Rechnungsführung, die er von den Anweisungsbefugten erhält, zusammenzustellen; vertritt die Auffassung, dass der Rechnungsführer die Gesamtverantwortung für die Vollständigkeit der Rechnungsführung für das Organ als Ganzes tragen und sich nicht allein auf über dreißig bevollmächtigte Anweisungsbefugte verlassen sollte;

8.        erwartet, dass der Rechnungsführer die Haushaltsrechnung – nicht den ihr beigefügten Vermerk – abzeichnet und damit die persönliche Verantwortung für die darin enthaltenen Zahlenangaben übernimmt und, falls Einschränkungen geltend gemacht werden, die Art und das Ausmaß der geäußerten Vorbehalte genau darlegt; unterstreicht den Unterschied zwischen der förmlichen Genehmigung der Haushaltsrechnung durch das Kollegium und der vom Rechnungsführer vorgenommenen Zertifizierung, wonach die Haushaltsrechnung die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt; fordert die Kommission erneut auf[9], die entsprechenden Legislativvorschläge zur Änderung der Haushaltsordnung und/oder der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen vorzulegen;

9.        versteht nicht, wie der Rechnungshof 10 Jahre lang eine negative Zuverlässigkeitserklärung zu den Zahlungsermächtigungen abgeben konnte, während er gleichzeitig der allgemeinen Rechnungsführung der Kommission praktisch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat; würde eine kurze schriftliche Begründung des Rechnungshofs begrüßen;

10.      weist darauf hin, dass die Kommission am 17. Dezember 2002 einen Aktionsplan für die Modernisierung des Rechnungsführungssystems der Europäischen Gemeinschaften gebilligt hat, das am 1. Januar 2005 in Betrieb genommen werden sollte; unterstreicht, dass der Erstellung der Eröffnungsbilanz für einen erfolgreichen Übergang von einem kassenbasierten Rechnungsführungssystem zu einem periodengerechten Rechnungssystem entscheidende Bedeutung zukommt;

Globale Bewertung des Rechnungshofs für 2003 - keine angemessene Gewähr

11.    ist enttäuscht darüber, dass der Hof „erneut keine angemessene Gewähr dafür erlangen (konnte), dass die Überwachungssysteme und -kontrollen in weiten Teilen des Haushalts [von den Mitgliedstaaten] wirksam angewandt werden, um eine Eindämmung der Risiken bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu ermöglichen“ (0.4.);

Spezifische Bewertung des Rechnungshofs

12.    verweist auf die spezifischen Schlussfolgerungen des Hofes bezüglich der Zahlungen:

§ Landwirtschaft: „Zur Behebung der festgestellten gravierenden Mängel in den Überwachungssystemen und -kontrollen bedarf es im Gesamtbereich der Agrarausgaben noch erheblicher Fortschritte“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VI a)),

§ Strukturfonds: „...da weiterhin Mängel in den Systemen bestehen, die in den Mitgliedstaaten zur Überwachung und Kontrolle der Ausführung des Gemeinschaftshaushalts eingesetzt werden“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VI b)),

§ Interne Politikbereiche: „In den internen Politikbereichen reichen die festgestellten Verbesserungen in den Überwachungssystemen und -kontrollen noch nicht aus, um erhebliche Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsfehler ... zu verhindern“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VI c)),

§ Externe Politikbereiche: „Wenngleich ..., ist es wichtig, dass die für die Überwachung und Kontrolle der Systeme und Ausgaben erforderlichen Instrumente im Hinblick auf eine weiterhin notwendige Verbesserung in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VI d)),

§ Heranführungshilfe: „Im Bereich der Heranführungshilfe kam es wegen der bereits im Jahr 2002 festgestellten Mängel in den Überwachungssystemen und -kontrollen zu Fehlern und erhöhten Risiken, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge beeinträchtigten“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VI e)),

§ Geteilte Verwaltung: „Im Bereich der geteilten Verwaltung bzw. der dezentralen Verwaltung … sind im Hinblick auf eine bessere Beherrschung der damit verbundenen Risiken umfangreichere Anstrengungen zur wirksamen Anwendung der Überwachungssysteme und -kontrollen erforderlich“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VIII);

13.    stellt fest, dass die Feststellungen des Hofes deutlich aufzeigen, dass die Hauptprobleme, was die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge betrifft, an aller erster Stelle auf der Ebene der Mitgliedstaaten und in einem geringeren Maße auf der Ebene der Kommission angesiedelt sind;

14.    vertritt die Auffassung, dass die Kommission in den Fällen, in denen die geteilte Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln zur Anwendung gelangt, dringend Lösungen finden muss, um die Verantwortlichkeit auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu stärken, indem effizient mit dem „Delegationsrisiko“ umgegangen wird, das dadurch bedingt ist, dass die Kommission uneingeschränkte Verantwortung für den Haushaltsvollzug trägt, diese Verantwortung jedoch auch trägt, falls die Ausführung der entsprechenden Ausgaben in geteilter Verwaltung den Mitgliedstaaten übertragen ist;

Delegationsrisiko

15.    stellt fest, dass ein Großteil des Gemeinschaftshaushalts zwar von den Mitgliedstaaten ausgeführt wird, dass jedoch die letzte Verantwortung für seine Ausführung und – unter gebührender Berücksichtigung des durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Subsidiaritätsprinzips – somit auch für die Kontrollmaßnahmen innerhalb der Mitgliedstaaten und der Kommission selbst bei der Kommission liegt;

16.    stellt fest, dass die Unterscheidung zwischen der Finanzierung und der Durchführung einer Gemeinschaftspolitik das so genannte „Delegationsrisiko“ aufwirft, bei dem es um Folgendes geht:

a)  Anerkennung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten und die Empfänger der Verwendung europäischer Gelder nicht die gleiche Aufmerksamkeit schenken wie der Verwendung nationaler Gelder,

b)  die heterogene Qualität der Kontrollstandards der Mitgliedstaaten und die bemerkenswerte Zurückhaltung, die die meisten nationalen Rechnungskontrollbehörden üben, wenn es darum geht, sich zu vergewissern, dass europäische Gelder rechtmäßig und ordnungsmäßig für die beabsichtigten Zwecke verwendet werden,

c)  das allzu große Vertrauen, dass in die rechtlichen und vertraglichen Definitionen der Kontrollmechanismen gesetzt wird, ohne dass in ausreichendem Maße versucht wird, den Beziehungen zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten die Grundsätze der verantwortungsvollen Verwaltung und der gebührenden Rechenschaftspflicht zugrunde zu legen,

d)  der Ex-post-Charakter der Wiedereinziehungsmechanismen, so dass der Notwendigkeit, so früh wie möglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird und sich in vielen Fällen Fehler über einen allzu langen Zeitraum wiederholen können,

e)  die lange Kette von Vorgängen, die zwischen der Mittelbindung und dem Eingang der Gelder beim Endempfänger liegen, so dass große Anstrengungen erforderlich sind, um den Prüfpfad verfolgen zu können,

f)  die begrenzte Anzahl vertiefter Stichproben, die unter praktischen Gesichtspunkten im Vergleich zur Gesamtzahl der Vorgänge vorgenommen werden können;

17.    vertritt die Auffassung, dass sich diese Probleme nicht allein durch zentral auferlegte Kontrollen lösen lassen und dass die derzeitige Situation deutlich die Notwendigkeit neuer Instrumente aufzeigt, um der Kommission besseren Einblick in die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu verschaffen; vertritt die Auffassung, dass nur eine ausreichend umfassende Ex-ante-Offenlegung in einer förmlichen Offenlegungserklärung und einer jährlichen Ex-post-Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge seitens der höchsten politischen und gleichzeitig obersten Verwaltungsbehörde (Finanzminister) des jeweiligen Mitgliedstaats, wie dies vom Internen Auditdienst der Kommission wiederholt vorgeschlagen wurde[10], die Kommission in die Lage versetzen wird, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 274 des Vertrags nachzukommen;

18.    fordert die Kommission auf, vor dem 1. Oktober 2005 einen ersten Bericht vorzulegen, in dem über den Fahrplan für ein mit den Mitgliedstaaten abzuschließendes Protokoll nachgedacht wird, in dem die Verwaltungsbehörde (der Finanzminister) vor der Auszahlung jährlich erklärt, dass ordnungsgemäße Kontrollsysteme vorhanden sind, die in der Lage sind, in Bezug auf die Rechenschaftspflicht der Kommission eine hinlängliche Gewähr zu bieten;

19.    empfiehlt, in diesem Bericht vorzuschreiben, dass die jährliche Offenlegungserklärung Folgendes enthalten muss:

a)   eine Beschreibung der Kontrollsysteme durch die Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaats,

b)   eine Bewertung der Effizienz dieser Kontrollsysteme,

c)   bei Bedarf einen von der Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaats in Absprache mit der Kommission ausgearbeiteten Plan für Abhilfemaßnahmen,

d)   eine Bestätigung der Beschreibung durch eine nationale Rechnungskontrollbehörde oder einen anderen externen Prüfer;

           empfiehlt ferner, dass in diesem Bericht die Rechte der Kommission, die Offenlegungserklärung zu überprüfen, spezifiziert werden und eine klare rechtliche Befugnis zur Verhängung von Strafen festgelegt wird, die sich auf die Gesamtfördermittel für den betreffenden Mitgliedstaat auswirken, falls keine ausreichende Offenlegung erfolgt;

20.    hält es nicht für angebracht, über die der geteilten Verwaltung unterliegenden Mittel für die Zeit nach 2007 zu beschließen, solange keine konkrete Antwort auf die Bemerkungen des Rechnungshofs erteilt wurde und die Kontrollmechanismen der Mitgliedstaaten nicht erheblich verbessert wurden;

21.    weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass es schwierig sein wird, eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die neue Finanzielle Vorausschau abzuschließen, solange der Grundsatz der Offenlegungserklärung seitens der höchsten politischen und gleichzeitig obersten Verwaltungsbehörde (Finanzminister) des jeweiligen Mitgliedstaats, wie in den Ziffern 17 bis 19 beschrieben, nicht voll akzeptiert ist und seiner praktischen Umsetzung Priorität eingeräumt wird;

22.    vertritt die Auffassung, dass Fortschritte beim Finanzmanagement der EU ohne eine aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten unmöglich sind und das diese „Beteiligung“ auf politischer Ebene verankert werden muss;

23.    ist überzeugt, dass ein Finanzminister lieber funktionierende Überwachungssysteme und -kontrollen einführen wird, statt Gefahr zu laufen, gegenüber seinem Parlament erklären zu müssen, warum aus der Staatskasse erhebliche Summen an die Europäische Union zurückgezahlt werden müssen;

24.    fordert die Kommission auf, bei der Überwachung von Zahlstellen strenger vorzugehen und gegenüber Inkompetenz weniger tolerant zu sein, indem die Möglichkeit geprüft wird,

         -            vorzuschreiben, dass alle Zahlstellen jedes Jahr von einem externen Prüfer geprüft werden,

         -     Leistungsziele festzulegen,

         -            Zahlungen auszusetzen, wenn klar festgelegte Zahlungsziele nicht erreicht werden, wobei die Zahlstellen im Voraus darauf hinzuweisen sind, dass dies die unausweichliche Konsequenz einer unzulänglichen Leistung sein wird,

         -     Zahlstellen aufzulösen, die die Leistungsziele regelmäßig nicht erreichen,

         -            den Zahlstellen die finanzielle Verantwortung für von ihnen begangene Fehler zu bertragen;

Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs ...

25.    weist darauf hin, dass der Hof seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht verpflichtet ist, dem Parlament und dem Rat jedes Jahr eine Zuverlässigkeitserklärung (bekannt als „DAS“, der Abkürzung für die französische Bezeichnung „Déclaration d'assurance“) vorzulegen, in der die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bewertet werden;

26.    unterstreicht, dass der Beschluss über die Kriterien und die Methode, die der Hof zur Erstellung der DAS anwendet, ihm selbst überlassen wurde und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben wurde;

27.    weist darauf hin, dass sich der Hof bei seiner Stellungnahme zunächst ausschließlich auf eine statistische Methode gestützt hat, die aus der unmittelbaren vertieften Prüfung einer umfassenden Stichprobe und der Hochrechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote bestand;

... und ihre inhärenten Probleme

28.    fasst im Folgenden einige der der DAS innewohnenden Grenzen und das Wesen der DAS zusammen, da diese Faktoren bei der Prüfung der Ergebnisse der DAS-Analyse und der Auswirkungen dieser Ergebnisse auf den Beschluss darüber, ob die Entlastung erteilt werden soll oder nicht, berücksichtigt werden müssen, und zeigt gleichzeitig Möglichkeiten einer künftigen Verbesserung der DAS-Methodik auf:

a)  die DAS ist Teil der vom Hof vorgenommen Prüfung der Rechnungsführung; dabei ist es das Ziel, Gewissheit über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen, wobei die typischen Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnungsführung lauten: „Vermittelt die Rechnungslegung ein wahrheitsgetreues Bild?“ und „Wie viele Fehler wurden bei den Vorgängen festgestellt?“;

b)  die DAS ist nur indirekt Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung[11], die weiter reicht, da hier geprüft wird, ob die Mittel optimal verwendet wurden; die typische Frage bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung lautet: „Wurden die Mittel klug ausgegeben und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verwendet?“;

c)  selbst wenn mit der DAS nachgewiesen werden kann, dass die Mittel zu 100% rechtmäßig und ordnungsmäßig verwendet wurden, sagt dies noch nichts über das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus, da diese Frage in der DAS weder gestellt noch beantwortet wird und dies auch nicht möglich ist; mit anderen Worten, es ist durchaus möglich, dass Geld völlig vergeudet wird, obwohl es absolut rechtmäßig und ordnungsmäßig verwendet wird;

d)  das Schwergewicht, das derzeit auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben gelegt wird, bietet dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit keinen Anhaltspunkt dafür, ob das Geld effizient verwendet wurde;

e)  der DAS-Ansatz ist eine natürliche Folge des politischen Augenmerks, das auf die „Notwendigkeit“ gerichtet ist, Betrügereien und Unregelmäßigkeiten zu verringern, doch trägt er nicht entscheidend zur Eindämmung der Verschwendung bei;

f)  die Medien deuten die derzeitige Zuverlässigkeitserklärung sehr häufig falsch und stellen eine negative DAS als Beweis dafür dar, dass mehr oder weniger alle EU-Mittel Betrügereien ausgesetzt sind; dieses irreführende Bild kann sich nachteilig auf die Haltung der Bürger gegenüber EU-Themen wie beispielsweise der Verfassung oder der neuen Finanziellen Vorausschau auswirken;

g)  mit dem DAS-Ansatz ist es bisher noch nicht hinreichend möglich, Fortschritte aufzuzeigen: die DAS ist entweder positiv oder negativ; die Methodik sollte weiter entwickelt werden, um ausreichende Informationen darüber zu erhalten, welche Verbesserungen von Jahr zu Jahr in den einzelnen Sektoren in den Mitgliedstaaten erzielt wurden;

die derzeitige Reform der DAS . . .

29.    erkennt an, dass sich der Rechnungshofs in den letzten Jahren zunehmend der geäußerten Kritik angenommen hat und versucht hat, die DAS-Methodik durch eine Verbreiterung der Bewertungsgrundlage zu reformieren;

30.    stellt fest, dass die globale DAS nun das Ergebnis einer Konsolidierung spezifischer Bewertungen der Eigenmittel und der einzelnen operativen Kapitel der Finanziellen Vorausschau ist und dass die sektorspezifischen Bewertungen nun auf vier Arten von Informationsquellen basieren, und zwar auf:

a)  einer Bewertung der Überwachungssysteme und -kontrollen;

b)  einer vertieften Prüfung der Vorgänge;

c)  einer Prüfung der jährlichen Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren der Kommission;

d)  einer Bewertung relevanter Ergebnisse anderer Prüfer;

.... stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, doch scheint sie nicht umfassend genug zu sein

31.    stellt fest, dass im Zusammenhang mit der DAS die zentrale Frage lauten sollte, ob die auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene eingerichteten Überwachungs­systeme und -kontrollen der Kommission hinreichende Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten;

32.    fordert den Hof auf, die Darstellung der globalen Zuverlässigkeitserklärung und der spezifischen Bewertungen weiter zu verbessern, indem der Trend zu einer umfassenderen Beschreibung der Vorbehalte fortgesetzt wird, und explizitere und spezifischere Informationen über Unzulänglichkeiten in den einzelnen Sektoren und Mitgliedstaaten einzubeziehen, um eine auf einem risikobasierten Ansatz beruhende operative Auflistung der Vorbehalte zu erstellen, die über längere Zeit beobachtet werden können;

33.    geht davon aus, dass es nicht mehr Ziel der stichprobenartigen Prüfung von Vorgängen ist, die wahrscheinlichste Fehlerquote zu ermitteln, und dass die Ergebnisse der Prüfung beim neuen Ansatz gemeinsam mit den Ergebnissen der drei anderen Säulen betrachtet werden;

34.    fordert, um bewerten zu können, ob sich der neue Ansatz grundlegend vom alten Ansatz unterscheidet, den Hof auf, weitere Informationen über das Verhältnis zwischen den vier Informationsquellen bei der Erstellung der sektorspezifischen Bewertungen bereitzustellen;

35.    fordert den Hof auf, ausführlich darzulegen, inwieweit es ihm gelungen ist, Prüfungsergebnisse von „anderen Prüfern“ zu erhalten, und welche Rolle diese Ergebnisse für das Urteil des Hofes gespielt haben; stellt fest, dass im Jahresbericht Verweise auf die Ergebnisse anderer Prüfer fehlen; würde insbesondere Informationen über Ergebnisse und Probleme begrüßen, was die Zusammenarbeit mit „anderen Prüfern“ in den Mitgliedstaaten betrifft, da diese „anderen Prüfer“ auch nationale Rechnungskontrollbehörden einschließen, die gegenüber den europäischen Organen völlige Autonomie genießen;

36.    vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Reform der DAS, auch wenn sie in die richtige Richtung geht, nicht ausreicht, um die vorgenannten Beschränkungen und Mängel zu beseitigen; begrüßt die Tatsache, dass der neue Ansatz einen gewissen Einblick in die Regelmäßigkeit der Ausgaben in den einzelnen Sektoren bietet, bedauert jedoch, dass noch kein ausreichender Einblick in der Regelmäßigkeit der Ausgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten möglich ist; vertritt die Auffassung, dass die DAS weiterhin ein Instrument darstellt, das in zu starkem Maße auf der Analyse der Vorgänge und einzelner Fehler basiert; ist daher der Ansicht, dass die Analyse der Funktionsweise der Überwachungs- und -kontrollsysteme gestärkt werden sollte, um konkrete Verbesserungen dieser Systeme vorschlagen und die Ursachen für die festgestellten Mängel ausmachen zu können;

37.    fordert den Hof auf, seinen qualitativen DAS-Ansatz weiter zu entwickeln, um die Mehrjährigkeit vieler Programme und entsprechende Ersatzkontrollen wie Ex-post-Prüfungen und Korrekturen beim Rechnungsabschluss ausreichend zu berücksichtigen, die zum Schutz des EU-Haushalts beitragen, indem sie die Wiedereinziehung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen ermöglichen; würde es begrüßen, wenn der Hof einen Sonderbericht über diese entscheidende Frage vorlegen und damit das Verhältnis zwischen Ex-ante-Kontrollen und Ex-post-Überprüfungen klären würde;

38.    betont, dass Ersatzkontrollen zwar wichtiger Bestandteil der Überwachungs­systeme und -kontrollen sind, dass sie jedoch nicht die Mängel von Überwachungssystemen und ‑kontrollen und natürlich auch nicht eine mangelhafte Konzipierung der Politik als solcher ausgleichen können;

39.    bedauert in diesem Zusammenhang die zunehmende Anzahl von Vorabentscheidungs­vorlagen zur Auslegung und Gültigkeit des Gemeinschaftsrechts; unterstreicht, wie wichtig es ist, unzulängliche Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu vermeiden, da dies negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Union hat und bei Einzelpersonen, Einrichtungen und Unternehmen, die diesen Vorschriften in den Mitgliedstaaten unterliegen, Rechtsunsicherheit entsteht; nimmt die eindeutige Feststellung des Hofs bezüglich der Forschungsrahmenprogramme zur Kenntnis, bei denen „die Gefahr (besteht), dass [erhebliche Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsfehler in den Zahlungen] fortbestehen, wenn die Vorschriften für die Programme nicht geändert werden“ (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer VI c));

40.    fordert die Kommission auf, das Fehlerrisiko bei Anträgen auf Gemeinschaftsfinanzierung zu reduzieren, indem sichergestellt wird, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft klare und praktikable Bestimmungen über die Zuschussfähigkeit von Kosten enthalten und die Verhängung abschreckender und angemessener administrativer Sanktionen vorsehen, wenn festgestellt wird, dass zuschussfähige Kosten zu hoch angegeben wurden;

Einzige Prüfung

41.    weist darauf hin, dass es den Hof in Ziffer 48 seines Beschlusses vom 10. April 2002 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr[12] aufgefordert hat, eine Stellungnahme zur „praktischen Durchführbarkeit der Einführung eines einzigen Rechnungsprüfungsmodells in Verbindung mit dem EU-Haushalt“ abzugeben, „bei dem jede Kontrollebene auf der vorhergehenden Ebene aufbaut, um die Belastung der geprüften Stelle zu verringern und die Qualität der Rechnungsprüfungstätigkeiten zu fördern, jedoch ohne die Unabhängigkeit der betreffenden Rechnungsprüfungsgremien zu untergraben“;

42.    weist ferner darauf hin, dass die Kommission in dem besagten Beschluss aufgefordert wurde, einen Bericht über dieses Thema auszuarbeiten, und stellt fest, dass die Kommission dieser Forderung bisher noch nicht nachgekommen ist;

43.    begrüßt die Stellungnahme des Rechnungshofs Nr. 2/2004[13] zum Modell der „Einzigen Prüfung“, die es für einen sehr wichtigen Beitrag zur Debatte über die DAS hält und die daher von allen Beteiligten genau geprüft werden sollte; stellt fest, dass es in dieser Stellungnahme nicht in erster Linie um ein Modell der „Einzigen Prüfung“ im strengen Sinne dieses Konzepts geht, wonach ein Vorgang nur einer einzigen Prüfung durch eine einzige Stelle unterzogen wird, sondern vor allem um einen „Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft“ (Ziffer 3);

44.    nimmt mit besonderem Interesse die Empfehlungen des Rechnungshofs für einen wirksamen und effizienten internen Kontrollrahmen zur Kenntnis:

a)  „gemeinsame Grundsätze und Vorgaben … [sind] auf allen Verwaltungsebenen in den Organen wie in den Mitgliedstaaten anzuwenden“ (Ziffer 57);

b)  die internen Kontrollen sollten eine „angemessene“ (nicht absolute) „Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge sowie für die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit liefern“ (Ziffer 57);

c)  die „Kosten für die Kontrollen sollten im Verhältnis zu dem von ihnen in monetärer und politischer Hinsicht erbrachten Nutzen stehen“ (Ziffer 57);

d)  das „System sollte auf einer logischen Kettenstruktur beruhen, in der in Bezug auf die Kontrollen einheitliche Vorgaben … gelten, so dass alle Beteiligten sich darauf stützen können“ (Ziffer 57)[14];

45.    fragt sich angesichts der immer wiederkehrenden Kritik, die in den letzten 10 Jahren an dem traditionellen DAS-Ansatz geübt wurde, warum diese Empfehlungen nicht schon früher veröffentlicht wurden;

46.    vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Struktur für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft ein wichtiges Instrument für die Erreichung besserer und effizienterer Überwachungs- und Kontrollsysteme darstellen und damit zur dringend benötigten Modernisierung der DAS-Methodik beitragen könnte;

47.    unterstreicht, dass die Rechenschaftspflicht für die Verwendung von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten beginnt und Offenlegungserklärungen seitens der höchsten politischen und gleichzeitig obersten Verwaltungsbehörde (Finanzminister) des jeweiligen Mitgliedstaats, wie in den Ziffern 17 bis 19 beschrieben, daher fester Bestandteil des Internen Kontrollrahmens der Gemeinschaft sein müssen;

48.    stellt fest, dass der Interne Kontrollrahmen der Gemeinschaft – wie sein Name besagt – für die „interne Kontrolle“ gilt und daher die an der „externen Prüfung“ Beteiligten nicht betrifft;

49.    bedauert, dass der Hof keine mutigen Vorschläge für eine Einbeziehung der nationalen Rechnungskontrollbehörden in die Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht (den Kernelementen einer verantwortungsvollen öffentlichen Verwaltung) auf der Ebene der Mitgliedstaaten vorgelegt hat, insbesondere da die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs deutlich zeigen, dass dies gerade hier am dringendsten notwendig ist;

50.    nimmt die Initiative des niederländischen Rechnungshofs positiv zur Kenntnis, jedes Jahr einen „EU-Trendbericht“ zu veröffentlichen, in dem er die Haushaltsführung in der Europäischen Union prüft und zur Überwachung und Kontrolle der Verwendung von EU-Mitteln in den Niederlanden Stellung nimmt[15]; möchte andere nationale Rechnungskontrollbehörden darin bestärken, diesem Beispiel zu folgen;

51.    fordert die Kommission auf, Gespräche mit der Entlastungsbehörde, dem Rat und – mit gebührender Rücksicht auf seine Unabhängigkeit – dem Rechnungshof als Beobachter aufzunehmen und einen Aktionsplan für die umgehende Einführung eines Internen Kontrollrahmens der Gemeinschaft auszuarbeiten;

52.    fordert die Kommission ferner auf, dafür Sorge zu tragen, dass die detaillierten Vorschläge, in denen der rechtliche Rahmen für die Maßnahmen, die von der Kommission als Teil des politischen Projekts für die Union bis 2013 vorgeschlagen werden, den Bestandteilen des „Internen Kontrollrahmens der Gemeinschaft“ und dem Grundsatz der jährlichen Offenlegungserklärung seitens der höchsten politischen und gleichzeitig obersten Verwaltungsbehörde (Finanzminister) des jeweiligen Mitgliedstaats, wie in den Ziffern 17 bis 19 beschrieben, uneingeschränkt Rechnung tragen;

53.    fordert den Rechnungshof auf, dem zuständigen Ausschuss des EP mitzuteilen, ob die Vorschläge der Kommission mit dem „Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft“ und dem Grundsatz der jährlichen Offenlegungserklärungen übereinstimmen;

Verbesserung der Jährlichen Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren

54.    begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass „die Kommission erstmals eine Analyse des Ausmaßes an Zuverlässigkeitsgewähr vorlegt, die die Überwachungssysteme und -kontrollen für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge liefern“, und dass sie „damit … die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans (übernimmt), indem sie sich die Vollständig­keits­erklärungen der bevollmächtigten Anweisungsbefugten zu eigen macht“ (Ziffer 1.58 des Jahresberichts des Rechnungshofs für 2003);

55.    nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der Rechnungshof (siehe Ziffer 1.69, Tabelle 1.2, Ziffern 5.57-5.62, 7.48, 8.36 und 8.38) festgestellt hat, dass „bezogen auf das Jahr 2003 das Ausmaß der von einigen Diensten geltend gemachten Vorbehalte mit der in den Erklärungen gelieferten Zuverlässigkeitsgewähr kaum vereinbar (ist) bzw. im Verhältnis dazu nicht hinreichend untermauert wird“ und dass trotz einer gewissen Verbesserung „die Jährlichen Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren noch nicht systematisch als nützliche Quelle zur Untermauerung seiner Prüfungsschlussfolgerungen zu den einzelnen Bereichen der Finanziellen Vorausschau herangezogen werden können“ (siehe Ziffer 1.71 und Tabelle 1.2);

56.    fordert die Kommission auf, die vorstehenden Bemerkungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen und in jedem jährlichen Tätigkeitsbericht die Maßnahmen, die zur Begrenzung des Fehlerrisikos in den zugrunde liegenden Vorgängen ergriffen wurden, darzulegen und ihre Wirksamkeit zu bewerten; erwartet, dass diese Maßnahmen generell das Risikobewusstsein und die Risikomanagementkultur in den Generaldirektionen der Kommission verbessern werden; stellt jedoch fest, dass dies durch ein gemeinsames, zentral gesteuertes Risikomanagementverfahren untermauert und gestützt werden muss;

57.    fordert die Kommission ferner auf, den Prozess zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte und des Syntheseberichts zu präzisieren und ihre Zuverlässigkeitsaussagen zu verbessern, auf die sich der Rechnungshof bei der Abfassung seiner Zuverlässigkeitserklärung stützen kann; erkennt an, dass erste Schritte unternommen wurden, um das Bewusstsein für diesen Prozess zu stärken und die Aussagekraft der jährlichen Tätigkeitsberichte, Vorbehalte und Erklärungen zu verbessern; fordert die Kommission auf, der weiteren Verbesserung der Berichte und einem besseren Follow-up der darin enthaltenen Bemerkungen besonderes Augenmerk zu schenken; fordert die Kommission insbesondere auf, die Definition der Einschränkungen, Vorbehalte und sonstigen Bemerkungen in den jährlichen Tätigkeitsberichten, die auf Abweichungen von den Regeln hindeuten könnten, zu präzisieren;

58.    fordert die Kommission auf, den Jährlichen Synthesebericht in eine konsolidierte Zuverlässigkeitserklärung über das Management und die Finanzkontrollen der Kommission insgesamt umzuwandeln;

59.    fordert den Rechnungshof auf anzugeben, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit er die jährlichen Tätigkeitsberichte und Erklärungen bei der Abfassung seiner Zuverlässigkeitserklärung stärker berücksichtigen kann;

60.    fordert die Kommission auf, mit Hilfe umfassender Fortbildungs- und Informationsprogramme sicherzustellen, dass alle ihre Beamten darüber unterrichtet sind, wie sie einen etwaigen Verdacht auf Fehlverhalten oder Missmanagement auf dem normalen Dienstweg oder bei Bedarf über besondere Verfahren für Whistleblower melden können;

Weitere Empfehlungen

61.    fordert die Kommission auf, nach Sektoren und Mitgliedstaaten gegliederte Schätzungen der Fehlerquoten vorzunehmen und sich hierbei auf die Ergebnisse der von ihr bereits durchgeführten Prüfungen und der von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Kontrollen zu stützen sowie eine Analyse der Qualität der von den Mitgliedstaaten gelieferten Informationen vorzunehmen und die Ergebnisse in den jährlichen Tätigkeitsberichten und in der Synthese der jährlichen Tätigkeitsberichte in einer Weise zu veröffentlichen, dass sie ein klares Bild von der Qualität der Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten, was die Rechenschaftspflicht gegenüber der EU betrifft, vermitteln;

62.    fordert den Rechnungshof auf, in seine Bemerkungen zur DAS eine Bewertung der Korrektheit der von der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen aufzunehmen und die erzielten Fortschritte zu bewerten;

63.    fordert die Kommission auf, die Haushaltsordnung zu überprüfen, um ihre Anwendung und Verständlichkeit zu verbessern und die Effizienz der Kontrollen durch eine kritische Analyse der Anzahl und der Qualität der geplanten Kontrollen zu erhöhen;

64.    weist die einzelnen Mitglieder der Kommission darauf hin, dass sie politisch dafür verantwortlich sind sicherzustellen, dass die in ihre Zuständigkeit fallenden Generaldirektionen ordnungsgemäß verwaltet werden, und wiederholt die Anregung, in jedem Kabinett einem Berater neben anderen Aufgaben die besondere Verantwortung für die Überwachung aller Prüfungsberichte zu übertragen (wie dies in der Entschließung des Parlaments P5_TA(2004)0372 22. vom April 2004 zu Eurostat vorgeschlagen wurde), sofern frühe Hinweise auf Probleme in der Vergangenheit missachtet wurden;

65.    stellt fest, dass die systematische Verhängung von Sanktionen gegen die Mitgliedstaaten dazu geführt hat, dass die Mitgliedstaaten zögern, Durchführungsprobleme anzuzeigen; fordert die Kommission auf, stärker auf die pädagogische Wirkung der Finanzkontrolle zu setzen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, die Festlegung von Vergleichskriterien, die Teilnahme nationaler Rechnungsprüfer an den Prüfungsteams und gemeinsame Investitionen in bessere IT-Systeme zu fördern und vorbeugende Prüfungen durchzuführen, deren vorrangiges Ziel die Erteilung von Ratschlägen und nicht die Verhängung von Sanktionen ist;

66.    erwartet, dass die Kommission in ihrem Bericht über die Folgemaßnahmen sehr detailliert die Maßnahmen darlegt, die beschlossen und durchgeführt wurden, um den Bemerkungen des Rechnungshof in seinem Jahresbericht für 2003 und in den drei vorausgegangenen Jahresberichten (2002-2001-2000) Rechnung zu tragen und die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen; fordert die Kommission auf, in ihren Bericht über die Folgemaßnahmen eine detaillierte Auflistung und einen Zeitplan der Maßnahmen aufzunehmen, die für die Fälle geplant sind, in denen bisher noch keine Maßnahmen beschlossen und/oder durchgeführt wurden;

67.    fordert den Rechnungshof auf, einen Jahresbericht über seine eigenen Tätigkeiten, seine Fähigkeit, die Produktionsziele zu erreichen, die Kosten pro Einheit, wichtige Entwicklungsbereiche und andere für seine Leistungsfähigkeit relevante Faktoren vorzulegen; stellt fest, dass ein solcher Leistungsbericht auch eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten würde, Informationen über die Modernisierung der DAS und andere Entwicklungen, was den Prüfungsansatz des Rechnungshofs betrifft, zu veröffentlichen;

68.    fordert den Rechnungshof ferner auf, die Möglichkeit zu prüfen, sein Prüfungshandbuch und Informationen über den DAS-Ansatz auf seiner Website zu veröffentlichen;

69.    begrüßt die Absicht des Rates, „seine Behandlung von Fragen der Rechnungsprüfung und der Finanzkontrolle weiter zu stärken, um in fortgesetzter enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rechnungshof die Entlastungsempfehlung des Rates regelmäßiger und effizienter überwachen zu können“[16];

70.    fordert den Rechnungshof auf, jedes Jahr in Bereichen, in denen Ausgaben delegiert werden, eine Reihe von „Benchmark-Prüfungen“ vorzunehmen, die in Sonderberichten veröffentlicht werden und die vorsehen, dass

-       alle 25 Mitgliedstaaten in Bezug auf dasselbe Programm bzw. dieselbe Tätigkeit geprüft werden,

-       die Ergebnisse für die einzelnen Mitgliedstaaten in offener und transparenter Weise veröffentlicht werden, so dass Vergleiche angestellt werden können,

         und fordert den Rechnungshof auf, spätere Follow-up-Prüfungen vorzunehmen, um die Fortschritte zu überwachen;

71.    fordert den Rat auf, mit dem Parlament und der Kommission zusammenzuarbeiten, um der Schaffung eines umfassenden Kontroll- und Prüfungsrahmens die ihr gebührende Priorität einzuräumen und sie politisch voran zu bringen, indem eine hochrangige Expertengruppe eingesetzt wird,

         i) in der führende Persönlichkeiten mit Erfahrung in den EU-Organen, nationalen Rechnungskontrollbehörden und Finanzministerien sowie Sachverständige aus internationalen Rechnungsprüfungseinrichtungen vertreten wären;

         ii) die den Entwurf eines Aktionsplans für die Schaffung einer kohärenten Umfelds für die interne Kontrolle und die externe Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der mit der geteilten Verwaltung verbundenen Herausforderungen ausarbeiten würde;

         iii) die mögliche verfassungsrechtliche, politische und administrative Hemmnisse aufzeigen würde, die beseitigt werden müssten, damit sich die nationalen Rechnungskontrollbehörden aktiv am Schutz von Steuergeldern beteiligen können, die durch den Haushalt der Union fließen;

         iv) die dem Rat, der Kommission und dem Parlament möglichst bald Bericht erstatten würde;

72.    wird einmal pro Jahr einen Vertreter des Rates einladen, seinen zuständigen Ausschuss über den Fortgang der Arbeiten der Expertengruppe zu unterrichten, und dadurch den permanenten Charakter dieser Tätigkeit sicherstellen;

73.    hält es für wichtig zu prüfen, wie nationale Rechnungskontrollbehörden eine operativere Rolle in dem Prozess spielen könnten, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich um unabhängige Organe handelt, die nicht immer über eine ausreichende Kenntnis der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft verfügen; fordert den Rechnungshof auf, eine Bewertung (einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse) der Ergebnisse der Arbeit des Kontaktausschusses der Präsidenten der obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union und des Rechnungshofs vorzunehmen und die Auffassungen des Hofes hinsichtlich der Frage, ob die Auswirkungen der Erweiterung die Rolle dieses Gremiums aufwerten könnten, mitzuteilen;

74.    vertritt ferner die Auffassung, dass es notwendig sein könnte zu analysieren, ob die derzeitige Struktur und Funktionsweise des „kopflastigen“ Rechnungshofs reformiert werden sollte; weist darauf hin, dass der Rechnungshof derzeit 25 Mitglieder hat und über 736 Bedienstete verfügt, von denen 325 von Beruf Prüfer sind (Laufbahngruppen A und B), von denen wiederum 275 (Laufbahngruppen A und B) in den Prüfungsgruppen und 50 (Laufbahngruppe A) in den Kabinetten der Mitglieder tätig sind;

75.    bedauert, dass es aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage ist, der Empfehlung des Rates die ihr gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, und fordert die Kommission und den Rat auf, folgenden Vorschlag zur Änderung von Artikel 145 Absatz 1 der Haushaltsordnung vorzulegen, bzw. anzunehmen:

         „Auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, erteilt das Europäische Parlament vor dem 30. Juni des Jahres n + 2 der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Haushaltsjahrs n.“

76.    fordert seinen Präsidenten auf, in seiner Rede auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates die Notwendigkeit anzusprechen, die Bewirtschaftung der Mittel der Europäischen Union durch die Mitgliedstaaten zu verbessern;

B. SEKTORSPEZIFISCHE FRAGEN

Eigenmittel

77.    weist darauf hin, dass der Anteil der aufgrund des Bruttonationaleinkommens berechneten Eigenmittel ständig wächst und inzwischen bald zwei Drittel der Eigenmittel ausmacht; unterstützt deshalb ausdrücklich die Empfehlung des Rechnungshofes (Ziffer 3.48), dass die Kommission mehr direkte Prüfungen der zugrunde liegenden Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vornimmt;

Landwirtschaft, Tiergesundheit und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen

78.    fordert die Mitgliedstaaten auf, Fälle von Unregelmäßigkeiten rechtzeitig alle drei Monate zu melden, wobei es einräumt, dass die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen eine Sonderregelung beantragen können; erwartet, dass die zuständigen Dienste der Mitgliedstaaten ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet sind, und erwartet von allen Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland, Griechenland und Spanien, dass sie spätestens ab Juli 2005 ein elektronisches Meldesystem anwenden; fordert die Kommission auf, seinen zuständigen Ausschuss spätestens im September über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu unterrichten;

79.    stellt fest, dass die Kommission dafür verantwortlich ist, dass in der Zeit von 1971 bis September 2004 mindestens 1,12 Milliarden Euro nicht wiedereingezogen wurden; hält diese Situation für inakzeptabel und betrachtet sie als Zeichen dafür, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission es an der gebührenden Sorgfalt haben mangeln lassen; erwartet, dass ihm rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2004 ein Bericht darüber vorgelegt wird, wie und wann diese Gelder wiedereingezogen werden sollen; stellt fest, dass derzeit über 812 Millionen Euro Gegenstand von Gerichtsverfahren sind und diese Gelder möglicherweise ebenfalls nicht wiedereingezogen werden können; erwartet ferner eine Bewertung der Effizienz der „Prämie“ von 20%, die bei einer erfolgreichen Wiedereinziehung an die Zahlstelle zu zahlen ist;

80.    fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Überarbeitung der Haushaltsordnung einfachere und kohärentere Regeln für Wiedereinziehungen vorzuschlagen; erwartet, vor der endgültigen Abfassung des Vorschlags der Kommission zu diesem Aspekt konsultiert zu werden;

81.    stellt fest, dass die Kommission bis März 2005 alle rund 4 000 Fälle von Unregelmäßigkeiten geprüft haben wird (442 bedeutende Fälle und 3 500 kleinere Fälle), die sich in dem Bezugszeitraum ereignet haben;

82.    begrüßt die Absicht der Kommission, die „Schwarze Liste“ zu verbessern, in der Wirtschaftsbeteiligte aufgeführt werden, die innerhalb eines Jahres vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von über 100 000 Euro erhalten haben;

83.    unterstreicht nachdrücklich, dass die Kommission messbare Fortschritte erzielen muss, indem sie ein realistisches Benchmarking künftiger Verbesserungen vornimmt und seinem zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstattet;

84.    fordert die Kommission auf, die Überwachung der für die Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik zuständigen Zahlstellen zu verbessern; weist darauf hin, dass die Zahlstellen in den neuen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt von der Kommission genehmigt werden mussten; fordert die Kommission auf, diese Praxis weiter zu verfolgen und dem Parlament einen Bericht darüber zu unterbreiten, ob die Möglichkeit besteht, für die Zahlstellen in den derzeitigen Mitgliedstaaten eine Genehmigung durch die Kommission vorzusehen;

System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

85.    stellt fest, dass die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern angelegten Datenbanken aufgrund fehlender gemeinsamer Standards nicht für einen Datenaustausch geeignet sind; bedauert, dass dies die Rückverfolgbarkeit von Rindern über die Grenzen hinweg potenziell gefährdet;

86.    erkennt an, dass die derzeitige Regelung es der Kommission nicht gestattet, bindende Vorschriften für die Möglichkeit einer Zusammenschaltung der nationalen Datenbanken zu erarbeiten; fordert die Kommission angesichts der Feststellungen im Sonderbericht des Rechnungshofs auf, einen Legislativvorschlag für die Erweiterung der Durchführungsbefugnisse der Kommission vorzulegen, um die Kompatibilität der nationalen Datenbanken zu gewährleisten;

87.    fordert die Kommission auf, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens vor allem den neuen Mitgliedstaaten, die derzeit dabei sind, nationale Datenbanken einzurichten, Orientierungs- und Beratungshilfe für den Datenaustausch anzubieten;

88.    stellt fest, dass der Ersatz des derzeitigen Ohrmarkensystems durch elektronische Kennzeichnungsvorrichtungen nicht nur dem Tierschutz dienen würde, sondern auch die Rückverfolgbarkeit der Verbringung von Tieren von einem Mitgliedstaat in einen anderen weiter verbessern würde, wenn die auf diesen elektronischen Vorrichtungen gespeicherten Daten harmonisiert würden; fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag für die Verwendung elektronischer Kennzeichnungsvorrichtungen anstelle von Ohrmarken vorzulegen; weist darauf hin, dass der Kommission in dem Vorschlag Durchführungsbefugnisse übertragen werden sollten, um die Festlegung gemeinsamer Standards für die auf den jeweiligen elektronischen Vorrichtungen gespeicherten Daten zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Technologie für die Einführung eines elektronischen Kennzeichnungssystems genügend ausgereift sein muss, bevor sie eingesetzt werden kann;

Verwaltung und Überwachung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

89.    stellt fest, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vorsehen, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und die damit zusammenhängenden Ausgaben der Gemeinschaft vorlegt; bedauert, dass die Kommission dieser Verpflichtung bisher noch nicht nachgekommen ist; fordert der Kommission auf, ab 2006 alle drei Jahre eine solche umfassende Bewertung vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass in dieser Bewertung Kosten-Nutzen-Analysen der Gemeinschaftsstrategie berücksichtigt werden sollten;

90.    weist darauf hin, dass nicht nur die formale Umsetzung, sondern auch die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten genau überwacht werden sollte; fordert die Kommission auf, die Erforschung von Impfstoffen und Testverfahren weiter zu fördern und die Studie über die Fähigkeit der Veterinärdienste der Mitgliedstaaten, eine wirksame Seuchenkontrolle zu garantieren, zu gegebener Zeit zu aktualisieren;

91.    bemerkt, dass sich die Anzahl der Tiertransporte im Binnenmarkt in den letzten zehn Jahren vervielfacht hat, während die Probleme im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit von Tierverbringungen und der Gewährleistung des Tierschutzes während des Transports noch immer nicht zufriedenstellend gelöst wurden; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit, Tiertransporte durch einen stärkeren Rückgriff auf lokale Schlachthöfe zu verringern, noch weiter zu prüfen; fordert die Kommission ferner auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Transport kranker oder verletzter Tiere einzuschränken;

92.    hält es für äußerst wichtig, die Bedeutung der Rolle zu unterstreichen, die den Landwirten im Rahmen der Strategie der Gemeinschaft zur Verhütung und Eindämmung der Seuche zukommt; fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, der vorsieht, dass die Entschädigung, die die Mitgliedstaaten Landwirten für Seuchenbekämpfungs­maßnahmen zahlen, nur dann durch die Gemeinschaft erstattet wird, wenn die Landwirte ihrer Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Ausbruchs der Seuche nachgekommen sind;

93.    erklärt, dass eine weitere Präzisierung des Finanzrahmens erforderlich ist, um eine Gleichbehandlung der Landwirte und Transparenz bei der Berechnung der Entschädigung sicherzustellen; weist darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 17. Dezember 2002 zur Maul- und Klauenseuche 2001[17] die Auffassung vertreten hat, dass Entschädigungsforderungen fair bearbeitet werden müssen, um Betrug zu vermeiden; fordert die Kommission auf, die Erstattungssätze für die verschiedenen Tierseuchen zu harmonisieren und tragfähige Berechnungskriterien, z.B. der aktuelle Marktpreis des Tieres, festzulegen; erkennt an, dass es bei einem Ausbruch der Seuche keine eindeutig festgelegten Marktpreise für Magervieh, Zuchttiere und Herdbuchtiere gibt, sondern nur für ausgemästete Tiere;

94.    unterstreicht, dass in Anbetracht der Tatsache, dass der Gesundheitsschutz dem Interesse der Gesellschaft als Ganzes dient, öffentliche Mittel weiterhin die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Seuchenbekämpfungskosten der Gemeinschaft darstellen müssen, und dass die Landwirte ebenfalls Steuerzahler sind; stellt fest, dass die Landwirte in einigen Mitgliedstaaten einen finanziellen Beitrag zu den nationalen Seuchenbekämpfungsausgaben leisten (die zur gemeinsamen Finanzierung der Gesamtkosten benötigt werden), während andere Mitgliedstaaten von den Landwirten keinen Beitrag verlangen, was die Chancengleichheit für Agrarerzeuger in der EU gefährden kann; weist darauf hin, dass der vom Parlament eingesetzte Nichtständige Ausschuss für Maul- und Klauenseuche die Kommission aufgefordert hat, Lösungen vorzuschlagen, wie die Landwirte an den der Gemeinschaft entstehenden Kosten beteiligt werden könnten; nimmt die in einigen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen und die für die Kommission 2003 durchgeführte Studie zur Kenntnis, in der untersucht wurde, wie eine finanzielle Beteiligung der Landwirte erreicht werden könnte;

Gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak

95.    begrüßt die vom Rat 2004 beschlossene Reform der im Rahmen der GAP gewährten Unterstützung für Tabak, die eine Entkopplung der Beihilfe von der Produktion vorsieht, indem die Tabakprämie während einer vierjährigen Übergangszeit schrittweise durch Ansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung ersetzt wird;

96.    begrüßt die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs, wonach die Kommission dafür Sorge tragen sollte, dass weitere Reformvorschläge auf ausreichenden Daten beruhen und die Auswirkungen der Vorschläge analysiert werden; fordert die Kommission auf, der Bedeutung der Tabakproduktion für die Beschäftigung und die Wirtschaft in benachteiligten Gebieten besonderes Augenmerk zu schenken;

97.    stellt fest, dass die Tabakproduktion der Gemeinschaft nur 30% des Bedarfs der Industrie deckt; weist darauf hin, dass bereits im Rahmen der letzten GMO-Reform Mechanismen eingeführt wurden, um die europäische Produktion der Nachfrage in der EU anzupassen;

98.    stellt fest, dass aufgrund des derzeitigen Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage ein Großteil des in der EU erzeugten Tabaks exportiert wird; bedauert, dass diese Politik nicht im Einklang mit der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft für kleine Tabakanbauer in Entwicklungsländern steht, die vom Export abhängig sind, da sich die Exportchancen der Entwicklungsländer durch die EU-Tabakexporte erheblich verringern; fordert, dass die Agrarpolitik und die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft miteinander in Einklang gebracht werden;

99.    weist darauf hin, dass selbst wenn dort, wo Tabak angepflanzt wird, andere Kulturen angebaut werden können, das ökonomische Gleichgewicht der landwirtschaftlichen Betriebe stark vom Tabak abhängig ist; erinnert daran, dass es in seinem Bericht über die letzte GMO-Reform eingeräumt hat, dass es äußerst schwierig ist, wirtschaftliche Alternativen zu entwickeln, die die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten wie in der Tabakproduktion; fordert die Kommission auf, ihre Politik zur Förderung des Anbaus alternativer Kulturen fortzusetzen und den Tabakfonds als wichtiges Instrument sowohl für die Verbesserung der Qualität des EU-Tabaks als auch zur Erforschung alternativer Anbaumöglichkeiten einzusetzen;

100.  weist darauf hin, dass die Erforschung alternativer Kulturen vernachlässigt wurde und die Erzeuger nicht darin bestärkt wurden, sich auf andere Wirtschaftstätigkeiten umzustellen; weist ferner darauf hin, dass der durch eine Abgabe auf die Tabakbeihilfe finanzierte Tabakfonds der Gemeinschaft, der von der GD AGRI (50%) und der GD SANCO (50%) gemeinsam verwaltet wird, nicht genügend in Anspruch genommen wurde, wobei ein Großteil der nicht verwendeten Mittel in Höhe von 68 Mio. Euro für Informationskampagnen der GD SANCO bestimmt war; ab 2006 werden keine Maßnahmen mehr zur Förderung einer Produktionsumstellung finanziert; fordert ein konsequenteres Vorgehen;

101.  hält es für eine effiziente Überwachung des Tabakmarkts und der diesbezüglichen Ausgaben der Gemeinschaft für unverzichtbar, dass die Mitgliedstaaten ihren in den verschiedenen Gemeinschaftsverordnungen festgelegten Meldepflichten nachkommen; fordert nachdrücklich, dass gegen Mitgliedstaaten, die diesen Pflichten nicht nachkommen, finanzielle Sanktionen verhängt werden;

102.  stellt fest, dass die Landwirte angesichts der Tatsache, dass sie bei Nichteinhaltung der Bestimmungen mit einer Kürzung oder Streichung der Zahlungen rechnen müssen, im Voraus über ihre neuen Pflichten informiert werden müssen, was die Bindung an die Einhaltung von Umweltstandards („cross compliance“) nach der für 2006 vorgesehenen Reform betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihrer Pflicht zur genauen Festlegung dieser Kriterien rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Reform nachzukommen, um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeiten den neuen Bestimmungen anzupassen;

103.  stellt fest, dass die Kommission dem Rat bis zum 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung der für 2006 vorgesehenen Reform 2006 vorlegen muss; äußert sein Interesse an diesem Bericht und fordert, dass er auch dem Parlament vorgelegt wird;

Strukturmaßnahmen

104.  bedauert, dass einige Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die Steuergelder, für die sie verantwortlich sind, zu kontrollieren und zu verwalten, und hebt die Heuchelei einiger Mitgliedstaaten hervor, die der Kommission Unfähigkeit vorwerfen, wenn es um die Kontrolle von Ausgaben geht, für die diese Mitgliedstaaten selbst verantwortlich sind;

105.  stellt fest, dass der Rechnungshof an den internen Kontrollmechanismen der Kommission nichts auszusetzen hat und Verbesserungen festgestellt hat; bedauert die Tatsache, dass in Anbetracht unzulänglicher Mittel nur eine beschränkte Zahl der Systeme der Mitgliedstaaten Kontrollen vor Ort unterzogen wurden;

106.  fordert die Kommission auf, das Parlament über die Länder zu unterrichten, die es unterlassen haben, die vereinbarten Verbesserungen in ihren Kontrollsystemen zügig umzusetzen, und weiterhin unvollständige Erklärungen nach Artikel 8 vorlegen;

107.  ermutigt die Kommission, in Fällen ernsthafter Unregelmäßigkeiten oder bei Aufdeckung schwerwiegender Mängel in den Verwaltungskontrollsystemen der Mitgliedstaaten Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten auszusetzen.

Interreg III

108.  stellt fest, dass es, da messbare Ziele und klar definierte Indikatoren fehlen, schwierig ist zu beurteilen, inwieweit das Ziel des Programms Interreg III, nämlich die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft durch Förderung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit und ausgewogener räumlicher Entwicklung, erreicht worden ist; hält es daher auch für schwierig zu beurteilen, ob zur Erreichung dieses Ziels die wirksamsten Mittel eingesetzt wurden;

109.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um klar definierte Ziele und Indikatoren festzulegen, die eine Messung der Auswirkungen dieses Programms ermöglichen, so dass der Zusatznutzen der EU-Ausgaben in diesem Bereich bewertet werden kann; unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und kompetenten Analyse, in der die Unterschiede zwischen Kosten und Nutzen für den Einzelnen und für die Gesellschaft oder zwischen Kosten und Nutzen auf lokaler und gemeinschaftlicher Ebene aufgezeigt werden, da diese Unterschiede ja der Hauptgrund für das Programm sind;

Interne Politikbereiche

Umwelt, Volksgesundheit und Sicherheit

110.  hält die Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend;

111.  begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung des Ausführungszyklus bei den Mehrjahresprogrammen; fordert die Kommission auf, die Ausschreibungen gezielter vorzunehmen und den Antragstellern stärker behilflich zu sein, um zu verhindern, dass zahlreiche Projektanträge eingereicht werden, die eindeutig nicht für eine Finanzierung in Frage kommen;

112.  weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verwaltungs- und Finanzbestimmungen der Haushaltsordnung nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Zuschüsse oder der Auswahl der zu finanzierenden Projekte führen sollte;

113.  stellt fest, dass die Regeln für die Beteiligung an den europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Technologie zu komplex sind; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass dies für die Kommission und die Teilnehmer ein ernstes Problem darstellt; bedauert, dass es insbesondere für kleine Einrichtungen mit weniger entwickelten Verwaltungsstrukturen und KMU schwierig ist, die übermäßige Anzahl von Regeln und Vorgaben einzuhalten;

114.  weist darauf hin, dass das 6. Rahmenprogramm (6. RP) von mehreren GDs gemeinsam verwaltet wird; nimmt die Feststellung des Hofs zur Kenntnis, dass dies zu einer Verwässerung der Zuständigkeiten, zu Funktionsüberschneidungen und zu einem verstärkten Koordinierungsbedarf führt;

115.  nimmt die Empfehlung des Rechnungshofes zur Kenntnis, die „verabschiedeten Regelungen für die finanzielle Beteiligung seitens der Gemeinschaft bei gleichzeitiger Sicherstellung einer angemessenen Kontrolle der Ausgaben“ zu überprüfen; erwartet, dass das Parlament schon im frühen Stadium einer jeden solchen Überprüfung entsprechend dessen wichtiger Funktion als Mitgesetzgeber für einen Rechtsrahmen und die Regeln für eine Beteiligung an Rahmenprogrammen umfassend eingebunden wird;

116.  stellt fest, dass sich die „Lissabon-Agenda“ voraussichtlich in zusätzlichen Haushaltsmitteln für das 7. Rahmenprogramm (7. RP) widerspiegeln wird; unterstreicht, dass eine derartige erhebliche Aufstockung des Etats eine wirkungsvolle Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowohl auf Seiten der Teilnehmer als auch auf Seiten der Kommission erfordert;

117.  nimmt mit Besorgnis die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass nachträgliche Finanzprüfungen erneut „eine relativ starke Fehlerhäufung, vor allem infolge überhöhter Ausgabenerklärungen ... die bei der internen Kontrolle der Kommission nicht entdeckt wurden“ offenbaren; erwartet die Einführung von Prüfungszertifikaten mit den vom Rechnungshof empfohlenen Verbesserungen, damit die Notwendigkeit ausführlicher nachträglicher Finanzprüfungen nach Möglichkeit verringert werden kann;

118.  fordert die Kommission auf, aus der durch die Anzahl von Kostenkategorien bedingten mangelhaften Transparenz bei der Rechnungslegung in Bezug auf das 5. Rahmenprogramm die entsprechenden Lehren zu ziehen und sicherzustellen, dass dies sich in nachfolgenden Programmen nicht wiederholt;

119.  fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag für das 7. RP wirkungsvolle Vereinfachungen vorzusehen wie beispielsweise:

 Konzentration auf weniger Interventionsmechanismen;

 Verringerung der großen Anzahl unterschiedlicher Vertragsmodelle;

 Einführung eines einheitlichen Abrechnungsmodells, um das Problem zu lösen, dass dadurch entsteht, dass Teilnehmer zu hohe Kosten angeben;

120.  unterstreicht, dass es nicht ausreicht, wenn die Teilnehmer die formalen Regeln und Verfahren einhalten, sondern vielmehr auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis sichergestellt sein muss; ermutigt die Kommission dazu, qualitative Ex-post-Bewertungen der wissenschaftlichen Ergebnisse und Auswirkungen vorzunehmen;

121.  fordert die Kommission auf, ihre Verfahren so zu entwickeln, dass die Kosten für die Vorbereitung von Projektanträgen auf ein vertretbares Maß reduziert werden;

122.  fordert die Kommission auf, die Beteiligungsregeln neu abzufassen und eine Kenntnisnahme der wissenschaftlichen und technischen Zwischenbewertung laufender Projekte als Standardverfahren vorzusehen; fordert die Kommission auf, ein geeignetes Gremium für die Zwischenbewertung zu finden; fordert den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zu diesen neuen Vorschriften abzugeben;

123.  registriert mit Besorgnis, dass es, wie der Rechnungshof festgestellt hat, bei der Kommission zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Musterverträgen und der Annahme von finanziellen Leitlinien im Rahmen des 6. RP sowie bei der Umsetzung der internen Kontrollnormen der Kommission und bei der Einrichtung des gemeinsamen IT-Systems gekommen ist, so dass „die durch die frühere Verabschiedung des Rechtsrahmens und die Vereinfachung der Vertragsstruktur erzielten Verbesserungen“ bis zu einem gewissen Grad wieder verloren gingen; erwartet, dass die Kommission die bisherigen Erfahrungen nutzt, um ähnliche Verzögerungen künftig zu vermeiden;

124.  fordert die Kommission ferner dazu auf, für das 7. RP effizientere Verwaltungsstrukturen vorzusehen, indem

         –           die Voraussetzungen für eine bessere Abstimmung der Ressourcen der Kommission (d.h. Projektbeauftragte, IT-Tools) mit der Anzahl der finanzierten Projekte geschaffen werden, um eine angemessene wissenschaftliche Überwachung sicherzustellen, die sich derzeit auf einige wenige Tage je Projekt beschränkt;

         –    ein geeignetes hochrangiges Überwachungsgremium für wissenschaftliche Bewertungen gefunden und eingesetzt wird;

         –    eine integrierte Datenbank einschließlich eines gemeinsamen IT-Systems für Vorschläge, Verträge und Projektmanagement entwickelt wird;

125.  begrüßt die Absicht der Kommission, ein Garantiesystem innerhalb des 7. RP einzuführen, um die Finanzierung von EU-Forschungsprojekten und Infrastrukturen durch Darlehen, insbesondere durch Darlehen der EIB, besser zu nutzen; ruft die Kommission dazu auf, im Rahmen des vorgeschlagenen Systems die besonderen Erfordernisse von KMU zu berücksichtigen und die Möglichkeit einer Ausweitung solcher Systeme auf EUREKA-Projekte zu prüfen.

Binnenmarkt

126.  konstatiert, dass nach Auskunft der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen aufgrund interner Umstrukturierungen möglicherweise nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden könnten und sogar einige externe Studien nicht vergeben werden konnten;

127.  erklärt sich generell zufrieden mit der hohen Mittelausschöpfung bei den Haushaltslinien für den Bereich der GD Gesundheit und Verbraucherschutz, wo die Verwendungsrate der im Haushalt 2003 zur Verfügung gestellten Mittel 99,3 Prozent betrug;

128.  merkt an, dass die Mittelausschöpfung bei den Haushaltslinien für den Bereich GD Steuern und Zollunion mit 86,61 Prozent zwar zufriedenstellend ist, aber sicher nicht als hervorragend bezeichnet werden kann;

129.  äußert sich besorgt über den generellen Trend, dass aufgrund der zu restriktiven Vorschriften der neuen Haushaltsordnung die Vergabeverfahren im Bereich der Verbraucherprogramme verzögert werden und das Interesse der potentiellen Antragsteller wegen der bürokratischen Verfahren stark nachlässt;

Verkehr

130.  stellt fest, dass in dem endgültig angenommenen und im Laufe des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2003 ein Gesamtbetrag von 661,8 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und von 609,3 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen für die Verkehrspolitik zur Verfügung stand; stellt ferner fest, dass von diesen Gesamtbeträgen:

–            610,6 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 572 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) verfügbar waren,

–                       16,6 Mio. Euro an Verpflichtungen und 13,3 Mio. Euro an Zahlungen für die Verkehrssicherheit zur Verfügung standen,

–                       15,0 Mio. Euro an Verpflichtungen allein für das Programm Marco Polo verfügbar waren,

–                       8,4 Mio. Euro an Verpflichtungen und 9,55 Mio. Euro an Zahlungen für die nachhaltige Mobilität verfügbar waren und

–                       7,4 Mio. Euro an Verpflichtungen und 6,35 Mio. Euro an Zahlungen für die Verkehrsagenturen bereitstanden;

131.    begrüßt, dass sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen für Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) die Nutzungsraten gestiegen sind und jeweils fast 100% erreichten, und erwartet, dass dies dazu führen wird, dass die Mitgliedstaaten öffentliche und private Ressourcen ermitteln, um den Abschluss dieser Vorhaben zu beschleunigen;

132.    bekundet seine Besorgnis darüber, dass Zwischen- und Schlusszahlungen für Vorhaben im Bereich des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von der Kommission im Jahre 2003 oftmals genehmigt wurden, ohne dass spezifische Voraussetzungen in den finanziellen Durchführungsbestimmungen erfüllt waren, und verweist darauf, dass der Rechnungshof die Kommission in seinen Jahresberichten für 2001 und 2002 bereits auf diese Schwäche aufmerksam gemacht hat;

133.    stellt fest, dass sich das Volumen der noch bestehenden Mittelbindungen bzw. der RAL (reste à liquider) bei den Zahlungsermächtigungen ungeachtet dieser hohen Nutzungsrate nicht verringert hat und im Laufe des Jahres 2003 geringfügig auf 1,154 Mio. Euro für die TEN-V gestiegen ist;

134.    nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die anderen Haushaltslinien im Bereich des Verkehrs von 93% auf 83% zurückging; weist darauf hin, dass die Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrssicherheit mit 65% der verfügbaren Mittel besonders niedrig war und die Verwendungsrate bei den Zahlungen 72% betrug; weist darauf hin, dass die entsprechenden Raten für die Verkehrssicherheit im Jahre 2002 bei 99% und 58% lagen; hält diese Nutzungsraten bei einem im Weißbuch über den Verkehr festgelegten Schlüsselziel für völlig unvertretbar, was besonders für den drastischen Rückgang bei der Nutzung der Zahlungsermächtigungen gilt;

Kultur und Bildung

135.    begrüßt die Schritte, die die Kommission bislang unternommen hat, um die Schwachstellen in der Programmkonzeption und bei der Verwaltung der ersten Generation der Programme „Sokrates“ und „Jugend für Europa“ zu überwinden; begrüßt die verbesserte Konzeption und die besseren Verwaltungsverfahren, die in ihren kürzlich angenommenen Vorschlägen für die nächste Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ vorgesehen sind;

136.    stellt fest, dass die Kommission eine schwierige Aufgabe zu bewältigen hat, da sie versuchen muss, die Anforderungen, die an diejenigen gestellt werden, die Zuschüsse im Rahmen derartiger Programme beantragen, so gering wie möglich zu halten und mit der Verpflichtung in Einklang zu bringen, die ihr durch die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung auferlegt werden;

137.    betont seine Überzeugung, dass das Leitprinzip der Verwaltungs- und Buchführungsvorschriften bei der nächsten Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ die Verhältnismäßigkeit sein sollte; unterstreicht die Vorteile gezielter Ausnahmen von den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung, die Folgendes ermöglichen:

· eine verstärkte Nutzung pauschaler Zuschüsse und damit einfachere Antragsformulare und Verträge;

· eine stärkere Anerkennung der Kofinanzierung durch Sachleistungen und weniger kostspielige Buchführungsauflagen für die Begünstigten in derartigen Fällen;

· eine einfachere Dokumentation über die finanziellen und operationellen Möglichkeiten der Begünstigten;

138.  unterstreicht die Bedeutung, die es der pünktlichen Veröffentlichung von Zwischenberichten und Ex-post-Evaluierungsberichten über die künftigen Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ beimessen wird.

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

139.  begrüßt, dass im Vergleich zum Haushaltsjahr 2002 einige Fortschritte bei der Ausführung des Haushalts für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Haushaltstitel B5-8) verbucht werden konnten; stellt jedoch fest, dass das Ausführungsniveau insbesondere bei den Zahlungen eines der niedrigsten der Kommission ist (68% im Jahr 2003; 79% für die internen Politikbereiche insgesamt), während das Ausführungsniveau bei den Verpflichtungen jetzt den Durchschnittswert der internen Politikbereiche erreicht; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, sich in den kommenden Haushaltsjahren weiterhin um die Verbesserung der Ausführung des Haushalts zu bemühen;

140.  nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 zum internen Kontrollumfeld der Kommission formuliert hat und die auf einer Analyse von vier der 14 Generaldirektionen basieren, die für die Ausführung der internen Politikbereiche zuständig sind, einschließlich der damaligen Generaldirektion Justiz und Inneres; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, den Empfehlungen des Rechnungshofes nachzukommen;

141.  nimmt mit Besorgnis und Bedauern die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 zur Mittelausführung beim Flüchtlingsfonds formuliert hat; fordert in Anbetracht der Umstrukturierung der Ausgabenprogramme in diesem Politikbereich im Kontext der neuen Finanziellen Vorausschau, die zu mehr geteilter Verwaltung führen wird, die Kommission auf, ein angemessenes Kontrollumfeld auf nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen;

142.  bekundet seine Sorge darüber, dass die Kommission noch nicht ihre Stellungnahme zu dem Entwurf einer Haushaltsordnung von Eurojust – wie dies dem Eurojust-Beschluss zufolge erforderlich ist – formuliert hat, obwohl er der Kommission von Eurojust im November 2003 übermittelt wurde.

Gleichstellung der Geschlechter

143.  teilt die politischen Prioritäten der Kommission für den Haushalt 2003 in dem Maße, wie die Erweiterung und die Vorbereitung der Verwaltung darauf als absolute Prioritäten der EU angesehen werden mussten; verweist auf die Bedeutung, die es vor dem Hintergrund der Zielvorgaben der Gipfeltreffen von Lissabon und Barcelona der Notwendigkeit, die Erwerbsquote von Frauen auf dem Arbeitsmarkt der erweiterten EU zu erhöhen, um insbesondere die soziale und wirtschaftliche Lage der Frauen in den neuen Ländern zu fördern, sowie der Notwendigkeit beimisst, bei der Planung des Haushalts die entsprechenden Finanzmittel festzulegen;

144.  verweist darauf, dass Kraft Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein grundlegendes Prinzip der EU und eine horizontale Zielvorgabe aller gemeinschaftlichen Aktionen und Politiken ist; bekräftigt seine Forderung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei der Haushaltsplanung gemäß dem Grundsatz des „gender budgeting“ ordnungsgemäß als prioritäre und dauerhafte Zielvorgabe berücksichtigt wird;

145.  begrüßt die im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2003 erzielten beträchtlichen Fortschritte, die sich auf sämtliche Zielvorgaben und den Programmplanungszeitraum der Strukturfonds erstrecken, was sich bei den Zahlungen in einer Ausführungsrate (89%) niederschlägt, die weit über der 2002 erzielten Rate liegt (71%); macht vorrangig auf das völlige Fehlen von Angaben über die Aktionen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam, die in den Genuss einer Unterstützung durch die Fonds kamen, und fordert die Kommission auf, so zügig wie möglich Abhilfe zu schaffen;

146.  geht von dem Grundsatz aus, dass sich die Nutzung der Haushaltsressourcen wegen der weiterhin fortbestehenden geschlechtsbedingten Unterschiede unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirkt; weist darauf hin, dass die Haushaltsdaten für das Haushaltsjahr 2003 kaum Informationen über den Umfang und die Wirkung der Mittel liefern, die für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe („gender mainstreaming“) zugewiesen worden sind, und fordert die Kommission auf, dem Parlament unverzüglich die entsprechenden Informationen zu liefern.

Externe Politikbereiche

Die Reform des Systems zur Verwaltung der Außenhilfe

147.  weist darauf hin, dass die Kommission große Hoffnungen in die Reform gesetzt hat, als sie im Jahr 2000 in die Wege geleitet wurde, und dass sie diese Reform zu einem Erfolg erklärt hat; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom 22./23. November 2004 zustimmend zur Kenntnis, in denen der Rat die Kommission für die Fortschritte lobt, die sie bei der Verbesserung der Verwaltung und der zügigen Bereitstellung der Hilfe der Gemeinschaft erzielt hat, und dazu aufruft, die Qualität und die Wirksamkeit der Durchführung kontinuierlich zu verbessern; unterstützt zwar uneingeschränkt die Dekonzentration, stellt jedoch fest, dass die damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten durch greifbare Ergebnisse untermauert werden müssen; begrüßt daher, dass der Rechnungshof demnächst eine Bewertung der Funktionsweise der Dekonzentration in den Delegationen vornehmen wird, wie er dies in seinem Arbeitsprogramm 2004 angekündigt hat und wie dies in der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Entlastung 2002 gefordert wurde; vertraut darauf, dass der Bericht zumindest eine Kosten-Nutzen-Analyse der Dekonzentration enthalten wird;

148.  stellt fest, dass im Jahresbericht 2003 der GD Relex zwar davon die Rede ist, dass eine weitere Bewertung der Dekonzentration erforderlich ist, dass sich diese Bewertung jedoch anscheinend nur auf den Personalbedarf erstrecken soll; verweist daher insbesondere darauf, dass der Rat die Kommission ersucht hat, „neben dem Jahresbericht eine qualitative Bewertung der EU-Außenhilfe vorzunehmen“ und ihm vor Juli 2005 Bericht zu erstatten;

149.  weist darauf hin, dass es weiterhin keine angemessenen Informations-management-systeme und kein System zur Überwachung der Arbeit der Delegationen gibt, was die Bewertung der finanziellen Risiken betrifft, eine Situation, die auch von der GD Relex in ihrem Jahresbericht für 2003 eingeräumt wird und für die Personalmangel als Ursache genannt wird; weist darauf hin, dass das offene Eingeständnis der Kommission und ihre Vorschläge für eine Verbesserung der Situation zwar zu begrüßen sind, dass diese Vorschläge jedoch eher heute als morgen durchgeführt werden müssen, und fordert die Kommission auf, vor Juli 2005 einen Zwischenbericht über die erzielten Fortschritte zu unterbreiten;

150.  ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof bei der Überprüfung von Durchführungseinrichtungen auf der Ebene der geprüften Projekte eine erhebliche Anzahl von regelwidrigen Vorgängen festgestellt hat (Ziffern 7.38 und 7.39 des Jahresberichts); nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrer Antwort mit dem Rechnungshof darin übereinstimmt, dass die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durch Projektmanagementeinheiten und NRO weiterhin Probleme aufwirft; erwartet von den für Außenhilfen zuständigen Kommissionsmitgliedern die Vorlage eines Aktionsplans bis zum 1. September 2005, um diese Probleme einzudämmen;

151.  weist darauf hin, dass eine größere Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Politiken die Effizienz der EU-Ausgaben verbessern kann;

Jahresbericht des Rechnungshofs

152.  würde es, was den Jahresbericht des Rechnungshofs im Allgemeinen betrifft, als hilfreich betrachten, wenn der Hof ein klareres Bild von dem durch die festgestellten Unregelmäßigkeiten tatsächlich entstandenen Schaden vermitteln würde;

153.  erkennt an, dass zwischen den für NRO geltenden Berichterstattungs- und Verfahrensanforderungen auf der einen Seite und ihren Möglichkeiten, diese Anforderungen ständig zu erfüllen, auf der anderen Seite ein Gleichgewicht gefunden werden muss, und würde Überlegungen des Hofes zu der Frage, wie sich diese Interessen besser miteinander in Einklang bringen lassen, begrüßen;

154.  möchte erfahren, ob die Kommission Versuche unternommen hat, die Effizienz der verschiedenen internationalen Hilfegeber zu vergleichen; schlägt, falls dies nicht der Fall ist, vor, einen solchen Vergleich so bald wie möglich vorzunehmen;

Solidaritätsfonds für Lateinamerika

155.  weist darauf hin, dass sich das Parlament wiederholt für die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für Lateinamerika eingesetzt hat; stellt fest, dass ein solcher Fonds zwar auf breite Unterstützung stößt, dass er jedoch mit einem verstärkten sozialen Engagement der politischen und wirtschaftlichen Führerschaft in den betreffenden Ländern einhergehen müsste; verweist insbesondere auf die Verantwortung der Länder, in denen die Einkommensverteilung besonders unausgewogen ist, sich um eine Verbesserung dieser Situation zu bemühen; stellt fest, dass die EU in diesen Ländern soziale Ziele verfolgen sollte, indem sie Hilfe leistet und gleichzeitig die betreffenden Länder davon überzeugt, selbst mehr zu tun, und dass ein zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Elementen gefunden werden sollte;

156.  erwartet, dass die Kommission jedes Mal, wenn sie einer in einer Erläuterung zum Haushaltsplan enthaltenen Bestimmung nicht Folge leistet, dies dem Parlament (schriftlich) erläutert;

Entwicklung

157.  ist der Auffassung, dass die Entwicklungspolitik ein wesentliches Element der außenpolitischen Maßnahmen der Union ist, deren Ziel die Beseitigung der Armut durch eine Stärkung der Infrastrukturen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, die Steigerung der Produktionskapazitäten der armen Bevölkerung und die Gewährung einer Unterstützung für die betroffenen Länder ist, damit sie das Wachstum und die Möglichkeiten vor Ort weiterentwickeln können; betont, dass die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele ein wichtiger Schritt bei der Verwirklichung dieses Ziels ist;

158.  würdigt die Anstrengungen der Kommission, ihre Entwicklungsmaßnahmen verstärkt auf das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele auszurichten, einschließlich der Ermittlung von zehn Schlüsselindikatoren; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen in dieser Richtung zu verstärken, und empfiehlt, 35% der Ausgaben der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele zu verwenden;

159.  versteht die Probleme bei der Beurteilung der Auswirkungen der Gemeinschaftshilfe im Rahmen der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele bei Maßnahmen, an denen sich mehrere Geber beteiligen; bedauert die Tatsache, dass die Kommission es versäumt hat, einen entsprechenden Mechanismus zur Beurteilung dieser Auswirkungen zu entwickeln und sie sich daher auf die Bewertung der von den Entwicklungsländern erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele beschränkt; bedauert ferner, dass die Antworten der Kommission auf den Fragebogen des Entwicklungsausschusses zur Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele im Rahmen der Entwicklungsmaßnahmen der Kommission besonders vage sind;

160.  begrüßt die von der Kommission innerhalb ihres Systems der Berichterstattung erzielten Verbesserungen und würdigt die verbesserte Qualität des Jahresberichts 2004 zur Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG (KOM(2004)0536 und SEK(2004)1027);

161.  beschließt die Einführung einer Plenardebatte über den Jahresbericht der Kommission zur Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG;

162.  begrüßt die Tatsache, dass sich der Anteil der aus dem Gesamthaushaltsplan und dem EEF finanzierten Ausgaben für die soziale Infrastruktur und Dienstleistungen im Rahmen der offiziellen Entwicklungshilfe, die sich im Jahr 2003 auf 8.269 Mio. Euro beliefen, von 31,4% im Jahr 2002 auf 34,7% im Jahr 2003 erhöht hat;

163.  bedauert die Tatsache, dass nur 198 Mio. Euro (2,4%) für Grundbildung und 310 Mio. Euro (3,8%) für gesundheitliche Grundversorgung bereitgestellt wurden, und hält dies für inakzeptabel; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die für diese Bereiche bestimmten Finanzmittel aufzustocken, und fordert, 20% der Ausgaben der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für Grundbildung und gesundheitliche Grundversorgung in den Entwicklungsländern zu verwenden;

164.  begrüßt die Rolle der Kommission in der Debatte über eine Koordinierung der Hilfe der Geber und eine Harmonisierung der Verfahren; bedauert die mangelnden Fortschritte auf internationaler Ebene und die Zurückhaltung der Mitgliedstaaten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um eine Überschneidung von Entwicklungsaktionen zu vermeiden und Fortschritte auf dem Wege zu einer einander ergänzenden Hilfeleistung zu erzielen;

165.  ist der Auffassung, dass die Unterstützung der Kommission bei der Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten auf ihre Beteiligung an der Entwicklungspolitik der EU unzureichend war; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die neuen Mitgliedstaaten und die Bewerberländer beim Aufbau ihrer Entwicklungspolitik und im Prozess der Sensibilisierung für Entwicklungsfragen zu unterstützen.

Heranführungshilfe

Phare

166.  lobt die Kommission für die Anstrengungen, die sie bisher im Rahmen des Phare-Programms unternommen hat, um die Bewerberländer auf die Verwaltung der Strukturfonds vorzubereiten;

167.  ist allerdings besorgt darüber, dass es bei vielen Phare- und Ispa-Agenturen in den neuen Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, den Abschluss des Zulassungsprozesses vor dem Beitritt sicherzustellen; fordert die Kommission jedoch mit Nachdruck auf, alles daran zu setzen, damit sich dieses Versäumnis nicht bei Rumänien, Bulgarien und künftigen Beitrittsländern wiederholt;

168.  stellt jedoch fest, dass der Wert des Phare-Programms, was „Learning by doing“ betrifft, begrenzt ist, da sich die verwalteten Programme erheblich von den EFRE- und ESF-Programmen unterscheiden, auf die sie vorbereiten sollen, und dass noch ein erheblicher Bedarf an zusätzlicher Unterstützung beim Aufbau von Institutionen besteht, um die Verwaltung der Strukturfondsmittel nach dem Beitritt zu erleichtern; äußerst sich besorgt über die Fähigkeit der Bewerberländer, die Strukturfondsmittel nach dem Beitritt abzurufen;

169.  begrüßt daher grundsätzlich den Vorschlag für ein neues einheitliches Instrument zur Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds, solange es nicht zu kompliziert konzipiert ist; fordert daher, auch wenn es die Notwendigkeit eines angemessenen Kontrollrahmens unterstreicht, die Kommission auf sicherzustellen, dass das neue Instrument so einfach wie möglich gehalten wird, um seine Anwendung nicht zu behindern;

Sapard

170.  gelangt zu dem Schluss, dass mit Sapard, dem ersten vollständig dezentralisierten Heranführungsinstrument, hervorragende Ziele verfolgt wurden, selbst wenn es nicht gelungen ist, sie vollständig zu verwirklichen; erkennt den Nutzen des Sapard-Programms an, das nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung in den Bewerberländern gefördert hat, sondern auch zu einer neuen rationelleren und stärker projektorientierten Denkweise beigetragen hat; erkennt an, dass das Programm in Bezug auf „Learning by doing“ von Nutzen war, da es den nationalen Verwaltungsbehörden in den Beitrittsländern unmittelbare Erfahrung mit der Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln verschafft hat; vertritt die Auffassung, dass die mit diesem Programm insgesamt gewonnenen Erfahrungen zweifellos einen Zusatznutzen für die Durchführung künftiger Gemeinschaftsprogramme bedeuten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Ex-ante-Analyse des Bedarfs zu verbessern, um den Zusatznutzen noch weiter zu erhöhen;

171.  erkennt an, dass das zur Durchführung des Programms eingesetzte dezentrale Verwaltungssystem insgesamt gut funktioniert, fordert jedoch die Kommission nachdrücklich auf, es weiter zu verbessern, indem aus den bisher aufgetretenen Problemen Lehren gezogen werden und den Beitrittsländern mehr Unterstützung bei auftretenden Problemen geboten und für ein besseres Follow-up des Programms gesorgt wird;

172.  stellt fest, dass unter anderem komplexe Verfahren und rechtliche Unsicherheiten eine sehr geringe Ausschöpfungsquote zur Folge haben, und ist enttäuscht darüber, dass laut Stand vom 15. Dezember 2004 nach 5 Jahren der Durchführung lediglich die Hälfte der Gelder bei den (End-)Empfängern eingegangen ist; ist jedoch erfreut darüber, dass keine Sapard-Mittel aufgrund von Verzögerungen verfallen; weist die Kommission jedoch darauf hin, dass die wünschenswerte Beschleunigung der Zahlungen auf keinen Fall auf Kosten der Überwachung und Kontrolle des Programms gehen darf;

173.  stellt fest, dass ein Großteil der Sapard-Mittel für Projekte verwendet wurde, die der Produktionssteigerung dienten, und fordert nachdrücklich, dass in den neuen Programmen größeres Schwergewicht auf Umwelt- und Gesundheitsqualitätsstandards gelegt wird;

174.  räumt ein, dass der Rechnungsabschluss besser abgewickelt wurde als bei Phare, fordert jedoch weitere Verbesserungen, um den Verlust an EU-Geldern zu verringern;

175.  lobt die Kommission für die Anstrengungen, die sie dank der spezifischen finanziellen Unterstützung im Rahmen der Heranführungsstrategie für Malta und Zypern unternommen hat, um diese beiden Länder bei der Vorbereitung des Beitritts zu unterstützen; bedauert jedoch, dass sowohl Malta als auch Zypern von den wichtigsten finanziellen Heranführungsinstrumenten – Phare, Sapard und Ispa – ausgenommen waren und daher weniger Gelegenheit hatten, sich auf die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel vorzubereiten;

  • [1]  ABl. L 54 vom 28.2.2003.
  • [2]  ABl. C 294 vom 30.11.2004.
  • [3]  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.
  • [4]  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S.1.
  • [6]  ABl. L 356 vom 31.12.1977.
  • [7]  ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 82.
  • [8]  KOM(2004) 740.
  • [9]  Ziffer 21 seiner Entschließung vom 4. Dezember 2003 (ABl. C 89 E vom 14.4.2004, S. 153) und Ziffer 68 des Entlastungsberichts für 2002.
  • [10]  Siehe „Jahresbericht an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2003 durchgeführten internen Prüfungen“ (KOM(2004)740), S. 7.
  • [11]  Auch bezeichnet als „Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung“ oder „Prüfung der optimalen Mittelverwendung“.
  • [12]  ABl. L 158 vom 17.6.2002, S. 1.
  • [13]  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [14]  Der vollständige Wortlaut der eigentlichen Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
  • [15]  http://www.rekenkamer.nl/9282200/v/index.htm.
  • [16]  Ziffer 8 der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (Dok. 6185/04 Haushalt 1). Siehe http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st06/st06185.de04.pdf.
  • [17]  ABl. C 31E vom 5.2.2004, S. 137.

ANLAGE

RECHNUNGSHOF

STELLUNGNAHME Nr. 2/2004

des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)

(2004/C 107/01)

DER RECHNUNGSHOF DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2,

gestützt auf das vom Europäischen Parlament in Ziffer 48 seines Beschlusses vom 10. April 2002 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000 (Kommission) an den Hof gerichtete Ersuchen, eine Stellungnahme „über die praktische Durchführbarkeit der Einführung eines einzigen Rechnungsprüfungsmodells in Verbindung mit dem EU-Haushalt [vorzulegen], bei dem jede Kontrolleebene auf der vorhergehenden Ebene aufbaut, um die Belastung der geprüften Stelle zu verringern und die Qualität der Rechnungsprüfungstätigkeiten zu fördern, jedoch ohne die Unabhängigkeit der betreffenden Rechnungsprüfungsgremien zu untergraben“,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Kommission wurde in dem genannten Beschluss ersucht, einen Bericht zum gleichen Thema zu erstellen, hat bislang jedoch keinen entsprechenden Bericht vorgelegt.

Die Stellungnahme des Hofes stellt einen Beitrag zu den Überlegungen der Gemeinschaftsorgane dar, greift jedoch dem Recht des Hofes zur Abgabe weiterer Stellungnahmen gemäß Artikel 248 Absatz 4 des Vertrags nicht vor.

Gemäß Artikel 274 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft führt die Kommission den Haushaltsplan nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung aus. Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel diesem Grundsatz gemäß verwendet werden.

Die Methoden des Haushaltsvollzugs durch die Kommission werden bestimmt von Artikel 53 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1].

Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Konzepts der „Einzigen Prüfung“.

Es bedarf einer effizienten und wirksamen internen Kontrolle des Haushaltsplans der Europäischen Union.

Obgleich erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der internen Kontrollsysteme erzielt wurden, lässt sich ihre Konzeption durch Festlegung klarer und einheitlicher Zielsetzungen, Sicherstellung einer wirksamen Koordinierung, Bereitstellung von Informationen zu Kosten und Nutzen sowie durch Sicherstellung einer konsequenten Erfüllung der Anforderungen weiter verbessern.

Interne Kontrollsysteme für die Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sollten angemessene Sicherheit dafür bieten, dass diese Einnahmen und Ausgaben gemäß den Rechtsvorschriften erhoben bzw. ausgeführt und möglichst wirtschaftlich verwaltet werden.

Der Europäische Rechnungshof ist der externe Prüfer der Europäischen Union und somit nicht Bestandteil der internen Kontrolle.

Die insbesondere von IFAC (International Federation of Accountants) und INTOSAI (International Organization of Supreme Audit Institutions) herausgegebenen internationalen Prüfungsgrundsätze liefern einen Rahmen für das Verhältnis zwischen externer Prüfung und interner Kontrolle sowie für die Verwendung der Arbeiten anderer Prüfer.

In Anbetracht der Bemerkungen und Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit den vorbereitenden Arbeiten zu dieser Stellungnahme, die dem beigefügten Dokument „Erläuterungen zur Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der ‚Einzigen Prüfung‘ (und Vorschlag für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)“ zu entnehmen sind –

HAT FOLGENDE STELLUNGNAHME ANGENOMMEN:

I. Zur Sicherstellung einer wirksamen und effizienten internen Kontrolle der EU-Mittel sollte ein Interner Kontrollrahmen der Gemeinschaft konzipiert werden, der gemeinsame Grundsätze und Vorgaben umfasst und als Grundlage für die Entwicklung neuer oder den Ausbau bestehender Kontrollsysteme auf allen Verwaltungsebenen verwendet werden sollte.

II. Zur Vermeidung unnötigen Doppelaufwands sollten die Kontrollen nach einheitlichen Vorgaben durchgeführt und koordiniert werden. Die Gesamtkosten der Kontrollen sollten im Verhältnis zu dem von ihnen in monetärer und politischer Hinsicht erbrachten Gesamtnutzen stehen.

III. Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung im Zusammenhang mit den Kontrollen sollten offen und transparent sein, so dass alle am System Beteiligten die Ergebnisse heranziehen und sich darauf stützen können. „Eigner“ der Kontrollen sollte die Europäische Union, nicht die jeweilige Kontrolleinrichtung sein.

IV. Zur Verwirklichung einer wirksamen und effizienten Gestaltung der Kontrollen sollten die der Politik und den Verfahren zugrunde liegenden Rechtsvorschriften klar und unmissverständlich und nicht unnötig komplex sein.

V. Die internen Kontrollsysteme sollten auf einer Kette von Kontrollverfahren beruhen, wobei die einzelnen Ebenen spezifische Ziele verfolgen, bei deren Formulierung die Arbeiten der anderen Berücksichtigung finden. Ausgaben- oder Kostenmeldungen, die einen bestimmten Wert überschreiten, wären eine Bescheinigung sowie ein Bericht von einem unabhängigen Prüfer beizufügen, die hinsichtlich Ansatz und Inhalt einheitlichen Vorgaben folgen.

VI. Die Kommission sollte Mindestanforderungen für interne Kontrollsysteme unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale der verschiedenen Haushaltsbereiche festlegen. Die Systeme für die einzelnen Bereiche sollten mit einem koordinierten Informationsangebot einhergehen, damit die Begünstigten sich über Zielsetzungen und Folgen von Kontrollen im Klaren sind.

VII. Die internen Kontrollsysteme sollten Mechanismen enthalten, die sicherstellen, dass Schwachstellen in den Systemen sowie Fehler und Unregelmäßigkeiten in Vorgängen ermittelt und korrigiert und gegebenenfalls Wiedereinziehungen vorgenommen werden.

VIII. Bei internen Kontrollsystemen sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen den Kosten für die Kontrolle eines bestimmten Haushaltsbereichs und dem daraus resultierenden Nutzen in Form einer Begrenzung des Risikos von Verlusten und Unregelmäßigkeiten auf ein akzeptables Maß bestehen.

IX. Die Kommission sollte in partnerschaftlicher Zusammenarbeitet mit den Mitgliedstaaten die Verbesserung der internen Kontrollsysteme vorantreiben, Rat und Parlament hätten ihre Zustimmung zum Kosten/Nutzen-Verhältnis für die einzelnen Haushaltsbereiche zu erteilen.

X. Klar Definierte Vorgaben und Ziele in Bezug auf die internen Kontrollsysteme würden dem Hof bei seiner Prüfung eine objektiven Grundlage für die Bewertung ihrer Konzeption und ihrer Funktionsweise an die Hand geben.

XI. Viele der vorgeschlagenen Grundsätze und Vorgaben sind entweder zur Gänze oder zum Teil vorhanden, andere hingegen müssten entwickelt und eingeführt werden. Für die erforderlichen Änderungen der Rechtsvorschriften und Arbeitsweisen wird beträchtliches Engagement sowohl seitens der Europäischen Organe als auch der Mitgliedstaaten nötig sein.

Diese Stellungnahme wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 18. März 2004 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Juan Manuel FABRA VALLÉS

Präsident

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (22.2.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(KOM(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))
(KOM(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III – KommissionVerfasser der Stellungnahme: Armin Laschet

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Unter der neuen Überschrift Externe Politikbereiche

Neue Zwischenüberschrift Die Reform des Systems zur Verwaltung der Außenhilfe

96a. (neu) weist darauf hin, dass die Kommission große Hoffnungen in die Reform gesetzt hat, als sie im Jahr 2000 in die Wege geleitet wurde, und dass sie diese Reform zu einem Erfolg erklärt hat; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom 22./23. November 2004 zustimmend zur Kenntnis, in denen der Rat die Kommission für die Fortschritte lobt, die sie bei der Verbesserung der Verwaltung und der zügigen Bereitstellung der Hilfe der Gemeinschaft erzielt hat, und dazu aufruft, die Qualität und die Wirksamkeit der Durchführung kontinuierlich zu verbessern; unterstützt zwar uneingeschränkt die Dekonzentration, stellt jedoch fest, dass die damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten durch greifbare Ergebnisse untermauert werden müssen; begrüßt daher, dass der Rechnungshof demnächst eine Bewertung der Funktionsweise der Dekonzentration in den Delegationen vornehmen wird, wie er dies in seinem Arbeitsprogramm 2004 angekündigt hat und wie dies in der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Entlastung 2002 gefordert wurde; vertraut darauf, dass der Bericht zumindest eine Kosten-Nutzen-Analyse der Dekonzentration enthalten wird;

96b. (neu) stellt fest, dass im Jahresbericht 2003 der GD Relex zwar davon die Rede ist, dass eine weitere Bewertung der Dekonzentration erforderlich ist, dass sich diese Bewertung jedoch anscheinend nur auf den Personalbedarf erstrecken soll; verweist daher insbesondere darauf, dass der Rat die Kommission ersucht hat, „neben dem Jahresbericht eine qualitative Bewertung der EU-Außenhilfe vorzunehmen“ und ihm vor Juli 2005 Bericht zu erstatten;

96c. (neu)  weist darauf hin, dass es weiterhin keine angemessenen Informations­management­systeme und kein System zur Überwachung der Arbeit der Delegationen gibt, was die Bewertung der finanziellen Risiken betrifft, eine Situation, die auch von der GD Relex in ihrem Jahresbericht für 2003 eingeräumt wird und für die Personalmangel als Ursache genannt wird; weist darauf hin, dass das offene Eingeständnis der Kommission und ihre Vorschläge für eine Verbesserung der Situation zwar zu begrüßen sind, dass diese Vorschläge jedoch eher heute als morgen durchgeführt werden müssen, und fordert die Kommission auf, vor Juli 2005 einen Zwischenbericht über die erzielten Fortschritte zu unterbreiten;

96d. (neu) weist darauf hin, dass eine größere Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Politiken die Effizienz der EU-Ausgaben verbessern kann;

Neue Zwischenüberschrift Jahresbericht des Rechnungshofs

96e. (neu)  würde es, was den Jahresbericht des Rechnungshofs im Allgemeinen betrifft, als hilfreich betrachten, wenn der Hof ein klareres Bild von dem durch die festgestellten Unregelmäßigkeiten tatsächlich entstandenen Schaden vermitteln würde;

96f. (neu)  erkennt an, dass zwischen den für NRO geltenden Berichterstattungs- und Verfahrensanforderungen auf der einen Seite und ihren Möglichkeiten, diese Anforderungen ständig zu erfüllen, auf der anderen Seite ein Gleichgewicht gefunden werden muss, und würde Überlegungen des Hofes zu der Frage, wie sich diese Interessen besser miteinander in Einklang bringen lassen, begrüßen;

96g. (neu) möchte erfahren, ob die Kommission Versuche unternommen hat, die Effizienz der verschiedenen internationalen Hilfegeber zu vergleichen; schlägt, falls dies nicht der Fall ist, vor, einen solchen Vergleich so bald wie möglich vorzunehmen;

Neue Zwischenüberschrift Solidaritätsfonds für Lateinamerika

96h. (neu) weist darauf hin, dass sich das Parlament wiederholt für die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für Lateinamerika eingesetzt hat; stellt fest, dass ein solcher Fonds zwar auf breite Unterstützung stößt, dass er jedoch mit einem verstärkten sozialen Engagement der politischen und wirtschaftlichen Führerschaft in den betreffenden Ländern einhergehen müsste; verweist insbesondere auf die Verantwortung der Länder, in denen die Einkommensverteilung besonders unausgewogen ist, sich um eine Verbesserung dieser Situation zu bemühen; stellt fest, dass die EU in diesen Ländern soziale Ziele verfolgen sollte, indem sie Hilfe leistet und gleichzeitig die betreffenden Länder davon überzeugt, selbst mehr zu tun, und dass ein zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Elementen gefunden werden sollte;

96i. (neu)  erwartet, dass die Kommission jedes Mal, wenn sie einer in einer Erläuterung zum Haushaltsplan enthaltenen Bestimmung nicht Folge leistet, dies dem Parlament (schriftlich) erläutert;

Unter der Zwischenüberschrift Heranführungshilfe

96j. (neu)  ist besorgt darüber, dass es bei vielen Phare- und Ispa-Agenturen in den neuen Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, den Abschluss des Zulassungsprozesses vor dem Beitritt sicherzustellen; fordert die Kommission jedoch mit Nachdruck auf, alles daran zu setzen, damit sich dieses Versäumnis nicht bei Rumänien, Bulgarien und künftigen Beitrittsländern wiederholt;

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

nein

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Armin Laschet
20.10.2004

Prüfung im Ausschuss

2.2.2005

21.2.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

21.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

39

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bastiaan Belder, André Brie, Elmar Brok, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Anna Elzbieta Fotyga, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Jelko Kacin, Georgios Karatzaferis, Ioannis Kasoulides, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Armin Laschet, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Cem Özdemir, Alojz Peterle, João de Deus Pinheiro, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, György Schöpflin, Gitte Seeberg, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Charles Tannock, Ari Vatanen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Árpád Duka-Zólyomi, Pasqualina Napoletano, Doris Pack, Anders Samuelsen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (10.3.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEK 2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))
(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III – KommissionVerfasserin der Stellungnahme: Danutė Budreikaitė

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass die Entwicklungspolitik ein wesentliches Element der außenpolitischen Maßnahmen der Union ist, deren Ziel die Beseitigung der Armut durch eine Stärkung der Infrastrukturen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, die Steigerung der Produktionskapazitäten der armen Bevölkerung und die Gewährung einer Unterstützung für die betroffenen Länder ist, damit sie das Wachstum und die Möglichkeiten vor Ort weiterentwickeln können; betont, dass die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele ein wichtiger Schritt bei der Verwirklichung dieses Ziels ist;

2.  würdigt die Anstrengungen der Kommission, ihre Entwicklungsmaßnahmen verstärkt auf das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele auszurichten, einschließlich der Ermittlung von zehn Schlüsselindikatoren; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen in dieser Richtung zu verstärken, und empfiehlt, 35% der Ausgaben der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele zu verwenden;

3.  versteht die Probleme bei der Beurteilung der Auswirkungen der Gemeinschaftshilfe im Rahmen der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele bei Maßnahmen, an denen sich mehrere Geber beteiligen; bedauert die Tatsache, dass die Kommission es versäumt hat, einen entsprechenden Mechanismus zur Beurteilung dieser Auswirkungen zu entwickeln und sie sich daher auf die Bewertung der von den Entwicklungsländern erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele beschränkt; bedauert ferner, dass die Antworten der Kommission auf den Fragebogen des Entwicklungsausschusses zur Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele im Rahmen der Entwicklungsmaßnahmen der Kommission besonders vage sind;

4.  begrüßt die von der Kommission innerhalb ihres Systems der Berichterstattung erzielten Verbesserungen und würdigt die verbesserte Qualität des Jahresberichts 2004 zur Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG (KOM(2004)0536 und SEK(2004)1027);

5.  beschließt die Einführung einer Plenardebatte über den Jahresbericht der Kommission zur Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG;

6.  begrüßt die Tatsache, dass sich der Anteil der aus dem Gesamthaushaltsplan und dem EEF finanzierten Ausgaben für die soziale Infrastruktur und Dienstleistungen im Rahmen der offiziellen Entwicklungshilfe, die sich im Jahr 2003 auf 8.269 Mio. Euro beliefen, von 31,4% im Jahr 2002 auf 34,7% im Jahr 2003 erhöht hat;

7.  bedauert die Tatsache, dass nur 198 Mio. Euro (2,4%) für die Grundschulbildung und 310 Mio. Euro (3,8%) für grundlegende Gesundheitsdienste bereitgestellt wurden, und hält dies für inakzeptabel; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die für diese Bereiche bestimmten Finanzmittel aufzustocken, und fordert, 20% der Ausgaben der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für die Grundschulbildung und die Gesundheit in den Entwicklungsländern zu verwenden;

8.  begrüßt die Rolle der Kommission in der Debatte über eine Koordinierung der Hilfe der Geber und eine Harmonisierung der Verfahren; bedauert die mangelnden Fortschritte auf internationaler Ebene und die Zurückhaltung der Mitgliedstaaten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um eine Überschneidung von Entwicklungsaktionen zu vermeiden und Fortschritte auf dem Wege zu einer einander ergänzenden Hilfeleistung zu erzielen;

9.  ist der Auffassung, dass die Unterstützung der Kommission bei der Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten auf ihre Beteiligung an der Entwicklungspolitik der EU unzureichend war; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die neuen Mitgliedstaaten und die Bewerberländer beim Aufbau ihrer Entwicklungspolitik und im Prozess der Sensibilisierung für Entwicklungsfragen zu unterstützen.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003

Verfahrensnummer

SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC)
SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Danutė Budreikaitė
6.10.2004

Prüfung im Ausschuss

20.1.2005

10.3.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

10.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

18

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Danutė Budreikaitė, Jana Hybášková, Filip Andrzej Kaczmarek, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Sérgio Ribeiro, Feleknas Uca, Margrietus van den Berg and Anna Záborská.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

John Bowis, Manolis Mavrommatis, Karin Scheele, Britta Thomsen and Gabriele Zimmer.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Richard James Ashworth, Bernd Posselt and Carl Schlyter.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, VOLKSGESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT  (8.2.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003

(SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))

(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))

Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta D. Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hält die Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend;

2.  begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung des Ausführungszyklus bei den Mehrjahresprogrammen; fordert die Kommission auf, die Ausschreibungen gezielter vorzunehmen und den Antragstellern stärker behilflich zu sein, um zu verhindern, dass zahlreiche Projektanträge eingereicht werden, die eindeutig nicht für eine Finanzierung in Frage kommen;

3.  weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verwaltungs- und Finanzbestimmungen der Haushaltsordnung nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Zuschüsse oder der Auswahl der zu finanzierenden Projekte führen sollte;

4.  ist aufgrund der vorliegenden Daten der Ansicht, dass der Kommission Entlastung für die Ausgaben im Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit erteilt werden kann.

KURZE BEGRÜNDUNG

In dieser Stellungnahme wird die Ausführung des Haushaltsplans im Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Haushaltsjahr 2003 untersucht.

UMWELT

Die Verwendungsraten bei den Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltslinien im Bereich Umwelt (interne Politikbereiche – Titel B4-3) schwankten zwischen 72% und 100%, was einer durchschnittlichen Verwendungsrate von 89% entsprach. Dieser Wert berücksichtigt auch die beiden Haushaltslinien, die überhaupt nicht ausgeführt wurden, nämlich die Haushaltslinie B4-301 zum Kyoto-Europa-Mechanismus und die Haushaltslinie B4-303 zum Schutz der Wälder. Was die erste Haushaltslinie betrifft, so waren die Ausführungsprobleme bereits vor der endgültigen Feststellung der Haushaltslinie absehbar. Im zweiten Fall wurde die Rechtsgrundlage erst Mitte November 2003 erlassen, so dass 2003 keine Mittel gebunden werden konnten. Die Mittel wurden daher auf das Haushaltsjahr 2004 übertragen.

Das Programm Life (LIFE Natur, LIFE Umwelt und LIFE Drittländer) verzeichnet hohe Mittelbindungsraten, die alle über 92% lagen. Der Ausführungsgrad bei den Zahlungen blieb mit einem Wert zwischen 71% und 99% wie gewöhnlich etwas dahinter zurück.

Bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Städten (B4-305) lag die Verwendungsrate mit 72% unter dem Durchschnitt, was auf die schlechte Qualität der eingereichten Projekte zurückzuführen ist. Auch bei den Haushaltslinien „Rechtsvorschriften, Sensibilisierungsmaß­nahmen und sonstige allgemeine Maßnah­men“ der GD Umwelt (B4-304, B4-304A) lag die Verwendungsrate deutlich unter dem Durchschnitt (76,5% und 78,9%). Der GD Umwelt zufolge war der Hauptgrund für die niedrigen Verwendungsraten das Inkrafttreten der neuen Haushaltsordnung, wodurch sich die Mittelbindungen und folglich auch die Zahlungen generell verzögerten.

VOLKSGESUNDHEIT

Das Jahr 2003 war das erste Jahr des neuen Mehrjahresprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008). Das neue Programm löste großes Interesse aus, so dass auf den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen Finanzierungsanträge eingereicht wurden, deren Volumen das Zehnfache des verfügbaren Etats betrug. Die Bewertung und Auswahl der Vorschläge nahm viel Zeit in Anspruch, so dass sich die Ausführung des Haushaltsplans verzögerte. Die operativen Ausgaben wurden zu 94,5% gebunden, während der entsprechende Wert bei den Verwaltungsausgaben unter 65% lag.

Die GD Gesundheit und Verbraucherschutz hat jedoch Maßnahmen getroffen, um die Planung, die Aufrufe zur Einreichung von Vorschläge und die Berichterstattung über das Finanzmanagement zu verbessern. Diese Initiativen dürften den gesamten Ausführungszyklus beschleunigen.

Die GD SANCO war zusammen mit der GD AGRI für die Ausführung des Artikels B1-175, Gemeinschaftlicher Forschungs- und Informationsfonds (Tabak), zuständig. Die GD SANCO erzielte eine zufriedenstellende Verwendungsrate von 81,8% bei einem Etat von 10,0 Mio. Euro. Aus dem Tabakfonds wurde eine EU-weite Sensibilisierungskampagne gegen das Rauchen – „Sei so frei, sag nein zum Tabak“ – finanziert.

VERBRAUCHERPOLITIK

Seit Juli 2004 fällt die Verbraucherpolitik nicht mehr in die Zuständigkeit des Umweltausschusses. 2003 war der Ausschuss jedoch noch für die Verbraucherpolitik zuständig. Im Bereich der Verbraucherpolitik wurden über 99% des für operative Ausgaben verfügbaren Etats gebunden, und bei den Verwaltungsausgaben war die Mittelbindungsrate nahezu die gleiche (95,8%). Die Zahlungen blieben dahinter zurück, erreichten aber ebenfalls einen zufriedenstellenden Wert (81,3% bei den operativen Ausgaben).

.ANLAGE

AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS 2003

(Mio. EUR)

Haushalts­linie

Bezeichnung

Verpflichtungs­ermächtigungen insgesamt

(ursprüngliche Mittel des Haushaltsplans 2003, Berichtigungs- und Nachtragshaus­haltspläne und Übertragungen, zusätzliche Mittel einschl. Übertragungen aus 2002, Wiederverwen­dung von Einnahmen usw.)

Gebunden

%

Zahlungser­mächtigungen insgesamt

(ursprüngliche Mittel des Haushaltsplans 2003, Berichtigungs- und Nachtragshaus­haltspläne und Übertragungen, zusätzliche Mittel einschl. Übertragungen aus 2002, Wiederverwen­dung von Einnahmen usw.)

Gebunden

%

B1-175

Gemeinschaftlicher Forschungs- und Informa­tionsfonds (GD SANCO)

10,0

8,18

81,8

18,6

7,3

39,1

 

B3-43

GESUNDHEIT

 

 

 

 

 

 

B3-4308

Öffentliches Gesundheitswesen (2003-2008)

53,7

50,7

94,5

46,7

31,3

67,0

B3-4308A

Öffentliches Gesundheitswesen (2003-2008) - Verwaltungsausgaben

3,1

2,0

64,6

3,4

1,4

41,3

B4-3

UMWELT

 

 

 

 

 

 

B4-301

Kyoto-Europa-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

4,0

0,0

0,0

3,0

0,0

0,0

B4-303

Schutz der Wälder

13,0

0,0

0,0

7,5

0,0

0,0

B4-304

Rechtsvorschriften, Sensibilisierungsmaß­nahmen und sonstige allgemeine Maßnah­men im Zu­sam­men­hang mit den Aktions­programmen der Ge­meinschaft im Um­welt­bereich

17,127

13,107

76,5

18,177

13,097

72,1

B4-304A

Rechtsvorschriften, Sensibilisierungsmaß­nahmen und sonstige allgemeine Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionsprogram­men der Gemeinschaft im Umweltbereich - Verwaltungsausgaben

6,563

5,179

78,9

6,108

4,351

71,2

B4-305

Gemeinschaftsrahmen für die Zusammen­ar­beit zur Förderung der nachhaltigen Entwick­lung in den Städten

1,736

1,251

72,0

3,617

1,391

38,5

B4-306

Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung von Nicht­regierungsorganisa­tionen, die haupt­säch­lich im Umwelt­schutz­bereich tätig sind

4,720

4,719

99,9

4,470

4,272

95,6

B4-307

Gemeinschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Meeres­ver­schmutzung

1,045

0,993

95,0

1,045

0,376

36,0

B4-308

Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz

4,9

4,173

85,2

4,973

0,367

7,4

B4-308A

Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz - Verwaltungsausgaben

0,074

0,060

81,6

0,104

0,004

3,6

B4-3200

LIFE III – Maßnahmen im Gebiet der Gemeinschaft - Teil I (Naturschutz)

71,516

70,945

99,2

46,417

39,929

86,0

B4-3200A

LIFE III – Maßnahmen im Gebiet der Gemeinschaft - Teil I (Naturschutz) - Verwaltungsausgaben

3,339

3,184

95,4

3,046

2,163

71,0

B4-3201

LIFE III – Maßnahmen im Gebiet der Gemeinschaft - Teil II (Umweltschutz)

72,140

70,738

98,1

47,071

39,245

83,3

B4-3201A

LIFE III – Maßnahmen im Gebiet der Gemeinschaft - Teil II (Umweltschutz) - Verwaltungsausgaben

3,3

3,204

97,1

3,048

3,021

99,1

B5-1

VERBRAUCHER­POLITIK UND GESUNDHEITS­SCHUTZ

 

 

 

 

 

 

B5-100

Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten der Verbraucher

22,393

22,261

99,4

19,681

16,006

81,3

B5-100A

Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten der Verbraucher - Verwaltungsausgaben

0,712

0,683

95,8

0,712

0,426

59,7

B7-

UMWELT – EXTERNE ASPEKTE

 

 

 

 

 

 

B7-810

LIFE III (Umweltfi­nanz­in­stru­ment) - Maßnahmen außer­halb des Gemein­schafts­ge­bietes

6,750

6,567

97,3

5,066

4,602

90,8

B7-810A

LIFE III (Umweltfi­nanz­in­stru­ment) - Maßnahmen außer­halb des Gemein­schafts­ge­bietes - Verwaltungsausgaben

0,461

0,426

92,4

0,389

0,388

99,9

B7-811

Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen

6,047

5,935

98,1

6,296

4,346

69,0

B7-811A

Beteiligung an internationalen Umwelt­maßnahmen - Verwal­tungsausgaben

0,049

0,049

100

0,536

0,534

99,6

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

Nein

Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der Benennung

Jutta D. Haug
27.7.2004

Prüfung im Ausschuss

18.1.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

3.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

44

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georgs Andrejevs, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frederika Brepoels, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jillian Evans, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Alessandro Foglietta, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Marios Matsakis, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Dimitrios Papadimoulis, Adriana Poli Bortone, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Karin Scheele, Jonas Sjöstedt, Thomas Ulmer, Åsa Westlund, Anders Wijkman.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Margrete Auken, María del Pilar Ayuso González, Christofer Fjellner, Milan Gaľa, Hélène Goudin, Umberto Guidoni, Jutta D. Haug, Erna Hennicot-Schoepges, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Miroslav Mikolášik, Alojz Peterle, Renate Sommer, Andres Tarand

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Ioannis Gklavakis

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE (22.2.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEK(2004)1182 - C6-0013/2005 - 2004/2040(DEC))Einzelplan III - Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Paul Rübig

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt die Empfehlung des Rechnungshofes zur Kenntnis, die „verabschiedeten Regelungen für die finanzielle Beteiligung seitens der Gemeinschaft bei gleichzeitiger Sicherstellung einer angemessenen Kontrolle der Ausgaben“ zu überprüfen; erwartet, dass das Parlament schon im frühen Stadium einer jeden solchen Überprüfung entsprechend dessen wichtiger Funktion als Mitgesetzgeber für einen Rechtsrahmen und die Regeln für eine Beteiligung an Rahmenprogrammen umfassend eingebunden wird;

2.  registriert mit Besorgnis die vom Rechnungshof festgestellten Verzögerungen der Kommission bei der Annahme von Musterverträgen und der finanziellen Leitlinien im Rahmen der 6. Finanziellen Vorausschau sowie bei der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle der Kommission und beim Aufbau eines gemeinsamen IT-Systems, was „die bei der früheren Annahme des Rechtsrahmens und der Vereinfachung des Vertragssystems erreichten Verbesserungen“ teilweise zunichte macht; erwartet, dass die Kommission die bisherigen Erfahrungen nutzt, um ähnliche Verzögerungen künftig zu vermeiden;

3.  nimmt mit Besorgnis die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass nachträgliche Finanzprüfungen erneut „eine relativ starke Fehlerhäufung, vor allem infolge überhöhter Ausgabenerklärungen ... die bei der internen Kontrolle der Kommission nicht entdeckt wurden“ offenbaren; erwartet die Einführung von Prüfungszertifikaten mit den vom Rechnungshof empfohlenen Verbesserungen, damit die Notwendigkeit ausführlicher nachträglicher Finanzprüfungen nach Möglichkeit verringert werden kann;

4.  betrachtet es als unverzichtbar, dass sowohl die Teilnehmer an den Rahmenprogrammen den formellen Bestimmungen entsprechen, als auch, dass die Kommission gewährleistet, dass die Teilnehmer durch eine qualitative Beurteilung der erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse einen Geldwert bewirken;

5.  fordert die Kommission auf, aus der durch die Anzahl von Kostenkategorien bedingten mangelhaften Transparenz bei der Rechnungslegung in Bezug auf das 5. Rahmenprogramm die entsprechenden Lehren zu ziehen und sicherzustellen, dass dies sich in nachfolgenden Programmen nicht wiederholt;

6.  begrüßt die Absicht der Kommission, ein Sicherungssystem innerhalb des 7. Rahmenprogramms einzuführen, um so auf die Finanzierung von Krediten für EU-Forschungsprojekte und die entsprechende Infrastruktur, insbesondere durch die Europäische Investitionsbank, besser Einfluss nehmen zu können; ruft die Kommission dazu auf, im Rahmen des vorgeschlagenen Systems die besonderen Bedürfnisse von KMU zu berücksichtigen und die Möglichkeit einer Ausweitung solcher Systeme auf EUREKA-Projekte zu prüfen.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003: Einzelplan III - Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

Nein

Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der Benennung

Paul Rübig
9.12.2004

Prüfung im Ausschuss

25.1.2005

21.2.2005

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

21.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

41

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Renato Brunetta, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Giles Chichester, Gianni De Michelis, Lena Ek, Nicole Fontaine, Adam Gierek, András Gyürk, David Hammerstein Mintz, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Pia Elda Locatelli, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Pier Antonio Panzeri, Herbert Reul, Paul Rübig, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Daniel Caspary, Dorette Corbey, Neena Gill, Norbert Glante, Edit Herczog, Peter Liese, Toine Manders, Lambert van Nistelrooij, Vittorio Prodi, John Purvis, Manuel António dos Santos, Esko Seppänen, Alyn Smith, Hannes Swoboda

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (3.2.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEK(2004)1181 - C6-0012/2005 - 2004/2040(DEC))(SEK(2004)1182 - C6-0013/2005 - 2004/2040(DEC))Einzelplan III : Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Joachim Wuermeling

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. konstatiert, dass nach Auskunft der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen aufgrund interner Umstrukturierungen offenbar nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden könnten und sogar einige externe Studien nicht vergeben werden konnten;

2. erklärt sich generell zufrieden mit der hohen Mittelausschöpfung bei den Haushaltslinien für den Bereich der GD Gesundheit und Verbraucherschutz, wo die Verwendungsrate der im Haushalt 2003 zur Verfügung gestellten Mittel 99,3 Prozent betrug;

3.  merkt an, dass die Mittelausschöpfung bei den Haushaltslinien für den Bereich GD Steuern und Zollunion mit 86,61 Prozent zwar zufriedenstellend ist, aber sicher nicht als hervorragend bezeichnet werden kann;

4. äußert sich besorgt über den generellen Trend, dass aufgrund der zu restriktiven Vorschriften der neuen Haushaltsordnung die Vergabeverfahren im Bereich der Verbraucherprogramme verzögert werden und das Interesse der potentiellen Antragsteller wegen der bürokratischen Verfahren stark nachläßt;

5. aufgrund der ihm vorliegenden Daten ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der Ansicht, dass der Kommission Entlastung für die Ausgaben im Bereich Binnenmarkt und Verbraucherschutz erteilt werden kann;

KURZE BEGRÜNDUNG

1.  Gegenstand dieser Stellungnahme für den Haushaltskontrollausschuss ist ausschließlich der Haushalt der Europäischen Kommission des Jahres 2003, da nur diese Institution Mittel im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses verwaltet.

2.  Die drei Generaldirektionen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses sind die Generaldirektionen Binnenmarkt und Dienstleistungen, MARKT, zur Gänze und die Generaldirektionen Gesundheit und Verbraucherschutz, SANCO sowie Steuern und Zollunion, TAXUD, jeweils zur Hälfte.

3.  Der Rechnungshof muss Prioritäten setzen und geht aufgrund der zahlenmäßig geringeren Bedeutung des Budgets nur am Rande auf die von den drei Generaldirektionen MARKT, SANCO und TAXUD verwalteten Gelder ein. Daher ist auch nur ein geringerer Anteil an Daten hierzu vorhanden.

Der Hof überprüfte die Generaldirektionen MARKT und TAXUD daher nicht eingehender. Im Bereich der Generaldirektion SANCO überprüfte er den Teil der Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen (sechs Prüfungen abgeschlossen sowie drei Verträge geprüft), die allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des IMCO- Ausschusses fallen.

4.  Es können aber auch die internen Haushaltsüberprüfungsberichte der Generaldirektionen eine geeignete Grundlage des Entlastungsverfahrens im Europäischen Parlament sein, wenn diese naturgemäß auch nicht so unabhängig wie das des Rechnungshofes sind.

Die drei internen Haushaltsüberprüfungsberichte der betroffenen Generaldirektionen MARKT, SANCO und TAXUD liefern einige statistische Daten für die drei betroffenen Abteilungen der Kommission, die in der Tabelle 6.1 - Interne Politikbereiche- (Seite 206 der deutschen Fassung des Berichts[1]1) dargestellt wurden.

a)  So wurden laut dieser Tabelle in der GD MARKT für das Jahr 2003 nichts geprüft, allerdings wurden 54 noch laufende ausgabenwirksame Verpflichtungen aus dem Jahr 2003 aufgelistet. Hierbei ist zu bemerken, dass die Zahl der laufenden Verträge rückläufig ist (von 113 auf 54 Verträge), was von den Diensten mit der Sondersituation des Jahres 2003 in der Folge von Umstrukturierungen erklärt wurde.

b)  In der Generaldirektion SANCO wurden - mit Ausnahme der oben erwähnten Prüfungen der Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen - keinerlei Prüfungen abgeschlossen bzw. Verträge geprüft. In ihrer Antwort auf die schriftlichen Fragen Ihres Berichterstatters erklärt die GD SANCO dies mit Mangel an Humanressourcen, da alle Anstrengungen im Berichtszeitraum sich auf die Ausgaben verbunden mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche 2001 konzentrieren mussten. Für die nun folgenden Jahre sagt die Generaldirektion allerdings eine wieder breitere Prüfung zu.

c)  In der Generaldirektion TAXUD sind zwar drei Prüfungen abgeschlossen und 24 weitere Verträge geprüft wurden, wobei sich 2 Prüfungen und 23 der geprüften Verträge auf den Bereich der Zollunion bezogen. Des weiteren ergab die Auskunft der Generaldirektion, dass die zur Verfügung gestellten operationellen Mittel fast zur Gänze ausgeschöpft wurden. Die ausgegebenen Mittel betreffen hauptsächlich die auslaufenden ZOLL 2002 und FISCALIS 2002 - Programme sowie deren Nachfolgerprogramme ZOLL 2007 und FISCALIS 2007. Aus den Antworten der Dienste auf die schriftlichen Fragen Ihres Berichterstatters geht hervor, dass die Mittelausschöpfung bei den entsprechenden Linien nur zwischen 80 und 90 Prozent lag, wofür aber einleuchtende haushaltstechnische Erklärungen geliefert wurden.

5.  Um die Aufgabe der Haushaltskontrolle in den für den Ausschuß relevanten Linien zu verbessern und kontinuierlicher wahrzunehmen, regt der Berichterstatter an, künftig regelmäßig den Haushaltsvollzug mit den zuständigen Generaldirektionen zu beraten. Der Ausschuß wird gebeten, dazu einen Beschluß zu fassen.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 - Einzelplan III - Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO
2.12.2004

Verstärkte Zusammenarbeit

nein

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Joachim Wuermeling

30.11.2004

Prüfung im Ausschuss

18.1.2005

2.2.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

2.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

31

10

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mercedes Bresso, Charlotte Cederschiöld, Mia De Vits, Bert Doorn, Janelly Fourtou, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Christopher Heaton-Harris, Anna Hedh, Edit Herczog, Pierre Jonckheer, Alexander Lambsdorff, Lasse Lehtinen, Arlene McCarthy, Toine Manders, Manuel Medina Ortega, Zita Pleštinská, Zuzana Roithová, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Eva-Britt Svensson, József Szájer, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler, Phillip Whitehead

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Simon Coveney (für Kurt Lechner), José Ribeiro e Castro (für Andreas Schwab), Alexander Stubb (für Joachim Wuermeling), Diana Wallis (für Bill Newton Dunn)

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

  • [1] 1 ABl. C293/01 v. 30.11.2004, S.206

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND FREMDENVERKEHR (15.3.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004
(SEK(2004) 1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III - Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Georg Jarzembowski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass in dem endgültig angenommenen und im Laufe des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2003 ein Gesamtbetrag von 661,8 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und von 609,3 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen für die Verkehrspolitik zur Verfügung stand; stellt ferner fest, dass von diesen Gesamtbeträgen:

     –   610,6 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 572 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) verfügbar waren,

     –   16,6 Mio. Euro an Verpflichtungen und 13,3 Mio. Euro an Zahlungen für die Verkehrssicherheit zur Verfügung standen,

     –   15,0 Mio. Euro an Verpflichtungen allein für das Programm Marco Polo verfügbar waren,

     –   8,4 Mio. Euro an Verpflichtungen und 9,55 Mio. Euro an Zahlungen für die nachhaltige Mobilität verfügbar waren und

     –   7,4 Mio. Euro an Verpflichtungen und 6,35 Mio. Euro an Zahlungen für die Verkehrsagenturen bereitstanden;

2.  begrüßt die gestiegenen Nutzungsraten sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen für die Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), die jeweils fast 100% erreichten, und erwartet, dass dies dazu führen wird, dass die Mitgliedstaaten öffentliche und private Ressourcen ermitteln, um die Vollendung dieser Vorhaben zu beschleunigen;

3.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass Zwischen- und Schlusszahlungen für Vorhaben im Bereich des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von der Kommission im Jahre 2003 oftmals genehmigt wurden, ohne dass spezifische Voraussetzungen in den finanziellen Durchführungsbestimmungen erfüllt waren, und verweist darauf, dass der Rechnungshof die Kommission in seinen Jahresberichten für 2001 und 2002 bereits auf diese Schwäche aufmerksam gemacht hat;

4.  stellt fest, dass ungeachtet dieser hohen Rate der Nutzung bei den Zahlungsermächtigungen das Volumen an noch bestehenden Mittelbindungen bzw. der RAL (reste à liquider) nicht verringert wurde und im Laufe des Jahres 2003 geringfügig auf 1,154 Mio. Euro für die TEN-V stieg;

5.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die anderen Haushaltslinien im Bereich des Verkehrs von 93% auf 83% zurückging; weist darauf hin, dass die Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrssicherheit mit 65% der verfügbaren Mittel besonders niedrig war und die Verwendungsrate bei den Zahlungen 72% betrug; weist darauf hin, dass die entsprechenden Raten für die Verkehrssicherheit im Jahre 2002 bei 99% und 58% lagen; hält diese Nutzungsraten bei einem im Weißbuch über den Verkehr festgelegten Schlüsselziel für völlig unvertretbar, was besonders für den drastischen Rückgang bei der Nutzung der Zahlungsermächtigungen gilt;

6.  schlägt vor, dass der Haushaltskontrollausschuss die Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 für die Bereiche erteilt, für die der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr verantwortlich ist.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

 

Verfasser der Stellungnahme

        Datum der Benennung

Georg Jarzembowski
18.10.2004

Prüfung im Ausschuss

1.2.2005

14.3.2005

 

 

 

Datum der Annahme

15.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

39

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Inés Ayala Sender, Etelka Barsi-Pataky, Philip Bradbourn, Paolo Costa, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Christine De Veyrac, Armando Dionisi, Petr Ducho?, Sa?d El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Luis de Grandes Pascual, Mathieu Grosch, Ewa Hedkvist Petersen, Jeanine Hennis-Plasschaert, Stanislaw Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Jaromír Kohlíček, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Evelin Lichtenberger, Patrick Louis, Erik Meijer, Michael Henry Nattrass, Robert Navarro, Janusz Onyszkiewicz, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Reinhard Rack, Gilles Savary, Ingo Schmitt, Ulrich Stockmann, Gary Titley, Marta Vincenzi, Corien Wortmann-Kool, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Jean Louis Cottigny, Den Dover, Anne Elisabet Jensen, Antonio López-Istúriz White, Helmuth Markov, Francesco Musotto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (15.3.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEK(2004)1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))(SEK(2004)1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Eluned Morgan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass der Rechnungshof genau bestimmen sollte, wo die Fehler in Verbindung mit den Ausgaben der Strukturfonds liegen;

2.  bedauert, dass bestimmte Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die Steuergelder, für die sie verantwortlich sind, zu kontrollieren und zu verwalten, und hebt die Heuchelei einiger Mitgliedstaaten hervor, die der Kommission Unfähigkeit vorwerfen, wenn es um die Kontrolle von Ausgaben geht, für die diese Mitgliedstaaten selbst verantwortlich sind;

3.  betont, dass die Mitgliedstaaten die Strukturfondsverordnungen strikt umsetzen und dazu zuverlässige Prüfsysteme einführen sollten; betont, dass das Parlament es nicht hinnehmen wird, wenn die Verordnungen von den Mitgliedstaaten nicht korrekt umgesetzt werden;

4.  stellt fest, dass der Rechnungshof keine Fehler in den internen Kontrollmechanismen der Kommission aufdeckte und Verbesserungen feststellte; bedauert die Tatsache, dass in Anbetracht unzulänglicher Mittel nur eine beschränkte Zahl der Systeme der Mitgliedstaaten Kontrollen vor Ort unterzogen wurden;

5.  fordert die Kommission auf, das Parlament über die Länder zu unterrichten, die es unterlassen haben, rasch vereinbarte Verbesserungen in ihren Kontrollsystemen umzusetzen, und weiterhin unvollständige Erklärungen nach Artikel 8 vorlegen;

6.  ermutigt die Kommission, in Fällen ernsthafter Unregelmäßigkeiten oder bei Aufdeckung schwerwiegender Fehler in den Verwaltungskontrollsystemen der Mitgliedstaaten Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten auszusetzen.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

-

Verfasserin der Stellungnahme

        Datum der Benennung

Eluned Morgan
19.12.2004

Prüfung im Ausschuss

31.1.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

15.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

einstimmig

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Adam Jerzy Bielan, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bernadette Bourzai, Bairbre de Brún, Giovanni Claudio Fava, Gerardo Galeote Quecedo, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ambroise Guellec, Zita Gurmai, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Jim Higgins, Alain Hutchinson, Carlos José Iturgaiz Angulo, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Sérgio Marques, Francesco Musotto, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Elisabeth Schroedter, Alyn Smith, Grażyna Staniszewska, Margie Sudre, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Jan Březina, Ole Christensen, Mojca Drčar Murko, Louis Grech, Eluned Morgan, Mirosław Mariusz Piotrowski, Richard Seeber, László Surján

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (1.2.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEC(2004)1181 – C6-0000/2005 – 2004/2040(DEC))
(SEC(2004)1182 – C6-0000/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Schritte, die die Kommission bislang unternommen hat, um die Schwachstellen in der Programmkonzeption und bei der Verwaltung der ersten Generation der Programme „Sokrates“ und „Jugend für Europa“ zu überwinden; begrüßt die verbesserte Konzeption und die besseren Verwaltungsverfahren, die in ihren kürzlich angenommenen Vorschlägen für die nächste Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ vorgesehen sind;

2.  stellt fest, dass die Kommission eine schwierige Aufgabe zu bewältigen hat, da sie versuchen muss, die Anforderungen, die an diejenigen gestellt werden, die Zuschüsse im Rahmen derartiger Programme beantragen, so gering wie möglich zu halten und mit der Verpflichtung in Einklang zu bringen, die ihr durch die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung auferlegt werden;

3.  betont seine Überzeugung, dass das Leitprinzip der Verwaltungs- und Buchführungsvorschriften in der nächsten Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ die Verhältnismäßigkeit sein sollte; unterstreicht die Vorteile gezielter Ausnahmen von den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung, die Folgendes ermöglichen:

· eine verstärkte Nutzung pauschaler Zuschüsse und damit einfachere Antragsformulare und Verträge;

· eine stärkere Anerkennung der Kofinanzierung durch Sachleistungen und weniger kostspielige Buchführungsauflagen für die Begünstigten in derartigen Fällen;

· eine einfachere Dokumentation über die finanziellen und operationellen Möglichkeiten der Begünstigten;

4.  unterstreicht die Bedeutung, die es der pünktlichen Veröffentlichung von Zwischenberichten und Ex-post-Evaluierungsberichten über die künftigen Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ beimessen wird.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

1.      Gemäß Artikel 276 des Vertrags wird die Ausführung des Gemeinschaftshaushalts vom Parlament – auf Empfehlung des Rates – im Rahmen des Entlastungs­verfahrens rück­wirkend gebilligt. Mit den Worten einer Behörde bedeutet die Erteilung der Entlastung eine formelle Erklärung, wonach das Parlament mit der Ausführung des Haushaltsplans durch die Kommission zufrieden ist. Sie stellt die politische Unterstützung für die Abwicklung des Haushaltsplans der Union durch die Kommission dar.

2.      Die Grundlage für das Entlastungsverfahren ist der Jahresbericht des Rechnungs­hofes, der im November des Jahres nach dem Haushaltsjahr, auf den er sich bezieht, veröffentlicht wird. Die Bemerkungen im Bericht des Rechnungshofes ergeben sich aus der von ihm vorgenommenen Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben nach der Vorlage der geprüften Abrechnungen durch alle europäischen Organe. Jeder Bericht enthält eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Gesamthaushaltsplan zugrundeliegenden Vorgänge. Der Jahresbericht berücksichtigt auch die Sonderberichte für bestimmte Bereiche, die vom Rechnungshof seit dem letzten Entlastungsverfahren angenommen wurden, und nimmt Stellung zur Angemessenheit der aufgrund früherer Berichte durchgeführten Maßnahmen.

3.      Der Sonderbericht Nr. 2/2002 konzentrierte sich auf das Verwaltungssystem, das von der GD Bildung und Kultur für die Programme „Sokrates“ und „Jugend für Europa“ (1995-1999) angewandt wurde. Dabei wurde Folgendes festgestellt:

· Schwachstellen in der Konzeption der Programme und ihren Verwaltungssystemen;

· Mängel bei der Durchführung der Aktionen und Projekte im Rahmen beider Programme, einschließlich Verzögerungen aufgrund komplizierter Verwaltungs- und Finanzverfahren;

· Unzulänglichkeiten im internen Kontrollsystem der Kommission;

· Mängel in der Programmbewertung der Kommission.

4.      Die vom Rechnungshof aufgrund seiner Überprüfung gemachten Bemerkungen wurden im Bericht des Parlaments über die Entlastung für den Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 ausdrücklich unterstützt.

5.      Im Zuge der Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 2/2002 gelangt der Rechnungshof zu der Schlussfolgerung (Ziffern 6.46-6.59, S. 214-219 des Jahresberichts für 2003), dass die Kommission zu einer Reihe von Mängeln, die vom Rechnungshof im Sonderbericht genannt worden waren, Maßnahmen ergriffen hat. Er stellt ferner fest, dass die Kommission in einigen Bereichen, so z.B. bei der Programmkonzeption und in ihrer Verwaltungsstruktur, nur über einen begrenzten Handlungsspielraum verfügt, da die Rechtsgrundlagen für die derzeitige Generation von Programmen (2000-2006) verabschiedet worden waren, bevor der Rechnungshof seinen Bericht ausgearbeitet hat.

6.      In anderen Bereichen kamen jedoch bei der Weiterverfolgung des Sonderberichts fortbestehende Mängel zum Vorschein. Nach Auffassung des Rechnungshofes sollte die Kommission:

· das Programmkonzept und die Verwaltungsstruktur in künftigen Programmen „Sokrates“ oder „Jugend“ vereinfachen;

· relevante und messbare Indikatoren entwickeln;

· die Verwaltungsverfahren vereinfachen und z.B. ein elektronisches System für die Einreichung und Bearbeitung der Vorschläge der nationalen Stellen verwenden;

· den nationalen Stellen spezifische Anleitungen im Hinblick auf die Vorlage der Prüfungsbescheinigungen an die Hand geben und eine Strategie ausarbeiten, nach der überprüft werden kann, ob diese Prüfungsbescheinigungen gemäß den vorgegebenen Mindestanforderungen erstellt wurden;

· Evaluierungen zu relevanten Verwaltungsfragen, insbesondere im Hinblick auf die Vereinfachung der Verwaltungs- und Finanzaspekte der Programme, in Auftrag geben, und die Ergebnisse dieser Bewertungen dem Parlament, dem Rat und den nationalen Stellen so rechtzeitig mitteilen, dass ihre Erkenntnisse bei der Ausarbeitung der Nachfolgeprogramme berücksichtigt werden können.

7.      Die Antworten der Kommission auf die Bemerkungen des Rechnungshofes werden ebenfalls auf den Seiten 214 bis 219 des Berichts des Rechnungshofes gegeben. Die wichtigsten Punkte sind folgende:

· Die für die nächste Generation der Programme (2007-2013) vorgesehene Konzeption ist einfacher als diejenige für die jetzige Generation, die wiederum einfacher ist als die Konzeption der Programme aus der Zeit von 1995-1999;

· sie arbeitet weiterhin an der Entwicklung messbarer Indikatoren;

· sie wird auch weiterhin die Verwaltung der Aktionen vereinfachen (z.B. verstärkter Einsatz von Pauschalzuschüssen);

· sie hat den nationalen Stellen bereits bessere Hinweise für die Prüfbescheinigungen gegeben und die Kontrolle dieser Bescheinigungen intensiviert (so hat sie z.B. die meisten der für 2003 erstellten Prüfbescheinigungen zunächst nicht akzeptiert);

· sie hat ihre Anstrengungen in Bezug auf die Programmevaluierung verstärkt und wird endgültige Bewertungen vornehmen, bei denen die Wirksamkeit (Ausführung und Ergebnisse) sowie die Effizienz (administrative und finanzielle Aspekte) beurteilt werden.

8.      Insgesamt ist die Verfasserin dieser Stellungnahme der Auffassung, dass die Kommission überzeugende Antworten auf die Bemerkungen des Rechnungshofes gegeben hat. Ihrer Ansicht nach sollte das Parlament:

· die Tatsache begrüßen, dass die Kommission, wie durch ihre Vorschläge für die nächste Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ belegt wird, aus den Schwächen in Bezug auf Programmkonzeption und -verwaltung, durch die die erste Generation der Programme „Sokrates“ und „Jugend“ beeinträchtigt wurde, gelernt hat;

· feststellen, dass die Kommission eine schwierige Aufgabe hat, da sie versuchen muss, die Erfordernisse möglichst benutzerfreundlicher und unbürokratischer Programme mit den Anforderungen in Einklang zu bringen, die ihr durch die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung im Hinblick auf eine wirtschaftliche Verwaltung öffentlicher Gelder auferlegt werden;

· seine Überzeugung betonen, dass das Leitprinzip für die Verwaltung der Zuschüsse die Verhältnismäßigkeit sein sollte, und Folgendes fordern: den verstärkten Einsatz von Pauschalzuschüssen; eine stärkere Anerkennung der Kofinanzierung durch Sachleistungen und weniger kostspielige Buchführungsauflagen für die Begünstigten in derartigen Fällen; eine einfachere Dokumentation über die finanziellen und operationellen Möglichkeiten der Begünstigten;

· die Bedeutung hervorheben, die es einer pünktlichen Veröffentlichung von Zwischenberichten und Ex-post-Evaluierungsberichten beimisst.

***

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission

Bezugsdokument

(2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

 

Verfasserin der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Helga Trüpel
25.11.2004

Prüfung im Ausschuss

18.1.2005

1.2.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Änderungsanträge

1.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

29

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

María Badía I Cutchet, Christopher Beazley, Giovanni Berlinguer, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Erna Hennicot-Schoepges, Luis Francisco Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mario Mauro, Manolis Mavrommatis, Doris Pack, Miguel Portas, Christa Prets, Karin Resetarits, Pál Schmitt, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal, Jaroslav Zvěřina

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ivo Belet, Mary Honeyball, Nina Škottová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME DES AUSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (7.2.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEK(2004) 1181 – C6-0012/2005 – 2004/2040(DEC))(SEK(2004) 1182 – C6-0013/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III - Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Gérard Deprez

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass im Vergleich zum Haushaltsjahr 2002 einige Fortschritte bei der Ausführung des Haushalts für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Haushaltstitel B5-8) verbucht werden konnten; stellt jedoch fest, dass das Ausführungsniveau insbesondere bei den Zahlungen eines der niedrigsten der Kommission ist (68% im Jahr 2003; 79% für die internen Politikbereiche insgesamt), während das Ausführungsniveau bei den Verpflichtungen jetzt den Durchschnittswert der internen Politikbereiche erreicht; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, sich in den kommenden Haushaltsjahren weiterhin um die Verbesserung der Ausführung des Haushalts zu bemühen;

2.  nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 zum internen Kontrollumfeld der Kommission formuliert hat und die auf einer Analyse von vier der 14 Generaldirektionen basieren, die für die Ausführung der internen Politikbereiche zuständig sind, einschließlich der damaligen Generaldirektion Justiz und Inneres; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, den Empfehlungen des Rechnungshofes nachzukommen;

3.  nimmt mit Besorgnis und Bedauern die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 zur Mittelausführung beim Flüchtlingsfonds formuliert hat; fordert in Anbetracht der Umstrukturierung der Ausgabenprogramme in diesem Politikbereich im Kontext der neuen Finanziellen Vorausschau, die zu mehr geteilter Verwaltung führen wird, die Kommission auf, ein angemessenes Kontrollumfeld auf nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen;

4.  bekundet seine Sorge darüber, dass die Kommission noch nicht ihre Stellungnahme zu dem Entwurf einer Haushaltsordnung von Eurojust – wie dies dem Eurojust-Beschluss zufolge erforderlich ist – formuliert hat, obwohl er der Kommission von Eurojust im November 2003 übermittelt wurde.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003: Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatender Ausschuss

        Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

 

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Gérard Deprez
25.10.2004

Prüfung im Ausschuss

18.1.2005

1.2.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

1.2.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

43

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Nuno Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Johannes Blokland, Mario Borghezio, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giusto Catania, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, António Costa, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Rosa Díez González, Antoine Duquesne, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Adeline Hazan, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Ole Krarup, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Hartmut Nassauer, Bogdan Pęk, Martine Roure, Inger Segelström, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Frederika Brepoels, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Camiel Eurlings, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Herbert Reul, Marie-Line Reynaud, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (27.1.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003
(SEK(2004)1181 – C6-0000/2005 – 2004/2040(DEC))
(SEK(2004)1182 – C6-0000/2005 – 2004/2040(DEC))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Anna Záborská

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den Haushaltskontrollausschuss als federführenden Ausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Kommission mit Blick auf den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU mit Beschluss vom 27. Februar 2002 über die jährliche Strategieplanung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2003 das erweiterte Europa als zentrale Priorität und als eng damit verbundene Prioritäten die Sicherheit und die Stabilität sowie eine nachhaltige und solidarische Wirtschaft festgelegt hat,

1.  teilt die politischen Prioritäten der Kommission für den Haushalt 2003 in dem Maße, wie die Erweiterung und die Vorbereitung der Verwaltung darauf als absolute Prioritäten der EU angesehen werden mussten; verweist auf die Bedeutung, die es vor dem Hintergrund der Zielvorgaben der Gipfeltreffen von Lissabon und Barcelona der Notwendigkeit beimisst, die Erwerbsquote von Frauen auf dem Arbeitsmarkt der erweiterten EU zu erhöhen, um insbesondere die soziale und wirtschaftliche Lage der Frauen in den neuen Ländern zu fördern, sowie der Notwendigkeit, bei der Planung des Haushalts die entsprechenden Finanzmittel festzulegen;

2.  verweist darauf, dass Kraft Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein grundlegendes Prinzip der EU und eine horizontale Zielvorgabe aller gemeinschaftlichen Aktionen und Politiken ist; bekräftigt seine Forderung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei der Haushaltsplanung gemäß dem Grundsatz des „gender budgeting“ ordnungsgemäß als prioritäre und dauerhafte Zielvorgabe berücksichtigt wird;

3.  begrüßt die im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2003 erzielten beträchtlichen Fortschritte, die sich auf sämtliche Zielvorgaben und den Programmplanungszeitraum der Strukturfonds erstrecken, was sich in einer Rate der Ausführung bei den Zahlungen (89%) niederschlägt, die weit über der 2002 erzielten Rate liegt (71%); macht vorrangig auf das völlige Fehlen von Angaben über die Aktionen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam, die in den Genuss einer Unterstützung durch die Fonds kamen, und fordert die Kommission auf, so zügig wie möglich Abhilfe zu schaffen;

4.  geht von dem Grundsatz aus, dass sich die Nutzung der Haushaltsressourcen wegen der weiterhin fortbestehenden geschlechtsbedingten Unterschiede unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirkt; weist darauf hin, dass die Haushaltsdaten für das Haushaltsjahr 2003 kaum Informationen über den Umfang und die Wirkung der Mittel liefern, die für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe („gender mainstreaming“) zugewiesen worden sind, und fordert die Kommission auf, dem Parlament unverzüglich die entsprechenden Informationen zu liefern.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission

Verfahrensnummer

2004/2040(DEC)

Federführender Ausschuss

Ausschuss für Haushaltskontrolle

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
26.1.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

Nein

Verfasserin der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Anna Záborská
25.11.2004

Prüfung im Ausschuss

24.1.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

25.1.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

einstimmig

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Maria Carlshamre, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Anneli Jäätteenmäki, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Astrid Lulling, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Doris Pack, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Christa Prets, Marie-Line Reynaud, Teresa Riera Madurell, Raül Romeva i Rueda, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Katerina Batzeli, Jillian Evans, Anna Hedh, Sophia in 't Veld, Elisabeth Jeggle, Karin Jöns, Christa Klaß, Karin Resetarits, Zuzana Roithová, Feleknas Uca, Marta Vincenzi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Kathy Sinnott

VERFAHREN

Titel

Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

SEK(2004)1181 – C6‑0012/2005 - SEK(2004)1182 – C6‑0013/2005 – 2040(DEC)

Rechtsgrundlage

Art. 274, 275, 276 EGV und Art. 179 a, 180 b EAG

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 70 und Anlage V

Datum der Übermittlung der endgültigen Rechnungsabschlüsse

11.1.2005

Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs

15.11.2004

Empfehlung des Rates
  Datum der Übermittlung

C6–0077/2005

8.3.2005

Federführender Ausschuss
  Datum der Befassung

CONT
26.1.2005

Mitberatende Ausschüsse
  Datum der Befassung

alle
26.1.2005

 

 

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

Terence Wynn
22.9.2004

Prüfung im Ausschuss

1.2.2005

16.3.2005

 

 

 

Datum der Annahme

16.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung:

 

1.   Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 1

2.   Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments über den Rechnungsabschluss für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

3.   Vorschlag für eine Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integrierender Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 und Einzelplan III - Kommission sind

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

 

Daniel Caspary, Chris Davies, Salvador Garriga Polledo, Eluned Morgan, Ashley Mote, Manuel António dos Santos

Datum der Einreichung – A6

22.3.2005

A6‑0070/2005

Bemerkungen

Der Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für den Haushaltsplan 2002 (KOM(2004)0648 - C6-0126/2004) wurde in diesem Bericht mit behandelt.