BERICHT über den Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung (JSP) der Kommission
30.3.2005 - (2004/2270(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Giovanni Pittella
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
- STELLUNGNAHME DES FISCHEREIAUSSCHUSSES
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
- VERFAHREN
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung (JSP) der Kommission (2004/2270(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Jährliche Strategieplanung für 2006 (KOM(2005) 0073),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens[1],
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse (A6-0071/2005),
A. in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2006 der letzte Haushaltsplan der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau sein wird und zusammen mit den laufenden Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 den strategischen Rahmen bildet, innerhalb dessen das Parlament seine Prioritäten beschließen wird, so dass die Zielvorgaben der Union durch ein angemessenes Volumen an Haushaltsmitteln abgestützt werden können,
B. in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2006 der zweite Haushaltsplan der erweiterten Union sein wird und es notwendig ist, angemessene Mittel für die harmonische Durchführung der europäischen Politiken auf dem gesamten Gebiet der Union und die Unterstützung der Bemühungen der gegenwärtigen Bewerberländer zu gewährleisten,
C. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union an einer entscheidenden Wegmarke in ihrer Entwicklung befindet, die durch folgendes gekennzeichnet ist: Prozess der Annahme einer Verfassung, Beschlussfassung über die Erweiterung, Stärkung ihrer Rolle auf der internationalen Bühne, Einleitung neuer Maßnahmen zur Belebung der Lissabonner Agenda innerhalb eines neuen Rahmens für Wachstum und Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung, Stärkung des Binnenmarkts und uneingeschränkte Integration der europäischen Bürger; unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass diese Herausforderungen mit in sich schlüssigen, gut koordinierten und angemessen finanzierten Maßnahmen untermauert werden müssen,
D. in der Erwägung, dass eine Kluft zwischen diesen ehrgeizigen Zielvorgaben und den für ihre Verwirklichung bereitgestellten Mitteln mit dem Risiko einhergehen würde, einen Prozess der Regression auszulösen, und die bereits erzielten Fortschritte gefährden würde; unter Hinweis auf die Rolle des Haushaltsplans 2006 als Garant für die Kontinuität der Maßnahmen und als Brücke für die Mehrjahresplanung nach 2006, um zu gewährleisten, dass die Union ihre politischen Ambitionen finanzieren kann,
E. unter Hinweis darauf, dass es die vordringlichste Priorität der Kommission – Wiederherstellung eines dynamischen und nachhaltigen Wachstums in Europa und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen für die Bürger – unterstützt und bereit ist, angemessene Programme zur Verwirklichung dieses Ziels zu finanzieren,
Finanzieller Rahmen
1. ist der Auffassung, dass zur Verwirklichung der erklärten Zielvorgaben der Europäischen Union eine vernünftige und sparsame Verwaltung des Haushaltsplans der Union im Interesse aller ihrer Bürger liegt; unterstreicht die entsprechende Verantwortung der Haushaltsbehörde und die Bedeutung, die es einer transparenten Präsentation des Haushaltsplans und einer angemessenen Information über seine Ausführung beimisst;
2. betont, dass sich die im Haushalt für Verpflichtungen verbuchten Beträge auf vereinbarte Ziele stützen müssen und dass die Zahlungen dementsprechend festgelegt werden sollten; ist entschlossen, die Frage einer angemessenen Höhe der Zahlungen zu einer grundlegenden Priorität für das Haushaltsverfahren 2006 zu machen, auch mit Blick auf die bevorstehenden Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau;
3. ist sich der Ausführungsprobleme beim Haushalt aufgrund der gegenwärtigen Haushaltsordnung insbesondere in Bereichen wie den Info-Points, der externen Zusammenarbeit und den Verzögerungen für Verträge bewusst; erwartet die Vorschläge der Kommission für eine Revision der Haushaltsordnung und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen; weist darauf hin, dass man sich bei einer solchen Revision dieser und anderer ausstehender Fragen annehmen werden muss und dass mittels der Revision konkrete Problemlösungen im Sinne einer Entbürokratisierung der Haushaltsordnung erarbeitet werden können; bedauert, dass die Kommission diese Überprüfung nicht in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2005 aufgenommen hat, obwohl eine legislative Revision während des Haushaltsverfahrens 2005 bekräftigt wurde;
4. ist der Auffassung, dass der Beginn der parlamentarischen Mandatsdauer, die mit einer Überprüfung der Interinstitutionellen Vereinbarung im Rahmen der Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau zusammenfällt, die Gelegenheit bietet, die bereits vorhandenen Instrumente der mehrjährigen und jährlichen Planung zu überprüfen und der Legislativ- und Haushaltsplanung einen neuen Impuls zu geben; verweist auf die am 13. Juli 2004 vereinbarte gemeinsame Erklärung zur Verbesserung der Finanzplanung;
5. ist sich der möglichen Auswirkungen der Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum nach 2006 auf das Haushaltsverfahren 2006 uneingeschränkt bewusst; erklärt, dass es seine haushaltspolitischen Befugnisse nutzen wird, um sicherzustellen, dass im Haushaltsplan 2006 die Mittel bereitgestellt werden, die erforderlich sind, um den Verantwortlichkeiten der Union nachzukommen;
6. begrüßt den von der Kommission im Rahmen ihrer strategischen Zielvorgaben dargelegten Vorschlag, mit dem das Parlament und der Rat eingeladen werden, zusammen eine Vereinbarung über eine gemeinsame Aktionsplattform der europäischen Institutionen für die nächsten fünf Jahre zu erzielen; ist bereit, auf der Grundlage seiner eigenen strategischen politischen Orientierungen Gespräche mit der Kommission und dem Rat aufzunehmen, um bis zum Ende der luxemburgischen Präsidentschaft eine Vereinbarung über die für das Jahr 2006 zu verfolgenden Prioritäten zu erzielen;
Haushaltsstrategie und sektorale Prioritäten
Grundsätze
7. ist der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2006 die folgenden Grundsätze wiederspiegeln muss,
um eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans sicherzustellen durch:
· Festlegung eines angemessenen Niveaus an Zahlungen zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs;
· Revision der Finanziellen Vorausschau durch Übertragung von Mitteln von Teilrubrik 1a nach Teilrubrik 1b, um den Vorschriften der Verordnung 1782/2003 nachzukommen;
· ordnungsgemäße Umsetzung der gemeinsamen Erklärung vom Juli 2004 zur Finanzplanung;
· Rückgriff auf alle im Vertrag und/oder in der gegenwärtigen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin verfügbaren Mittel, um sich den beträchtlichen haushaltspolitischen und finanziellen Herausforderungen zu stellen, mit denen die EU im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2006 konfrontiert sein wird, und eine solide Grundlage für die kommenden Haushaltsjahre zu schaffen;
Prioritäten
8. unterstützt die Kommission bei ihrem allgemeinen Ansatz, Wohlstand, Solidarität und Sicherheit innerhalb der Union zu fördern; Europa wettbewerbsfähiger zu machen und seinen Zusammenhalt zu verstärken, für eine größere Bürgernähe Europas zu sorgen und Europa stärker in der Welt zu machen; weist dennoch darauf hin, dass ihre jüngste Finanzplanung und ihre JSP eine Reihe von Diskrepanzen zwischen Schlüsselaktionen für 2006 und den Haushaltsmitteln aufweisen ( Initiative i2020, Initiative für Wachstum, Initiative Jugend, europäische Unterstützung im Asylbereich, Programme, mit denen Hilfestellung bei der Umsetzung von Umweltvorschriften geleistet werden soll, Europäisches Jahr der Mobilität für Arbeitnehmer etc.);
9. ist der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2006 insbesondere Folgendes widerspiegeln soll:
a. den neuen Ansatz der EU-Lissabon-Strategie, wie er von der Koordinierungsgruppe des Parlaments formuliert wurde, durch
– Verstärkung ihres Beitrags zur Wettbewerbsfähigkeit und zum sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Zusammenhalt;
– Konzentration und Verstärkung der EU-Unterstützung für Schlüsselbereiche der Strategie von Lissabon und Göteborg wie Beschäftigung, Umweltpolitik, Forschung und Entwicklung, KMU, Förderung der Wissens- und Informationsgesellschaft, Verbreitung von Umwelttechnologien, lebenslanges Lernen und ordnungsgemäße Durchführung der transeuropäischen Netze;
– stärkere Bemühungen zur Vollendung des Binnenmarkts;
– Vorbereitung für neue Bereiche der Gemeinschaftsunterstützung wie Natura 2000;
b. die wichtige Rolle junger Menschen für die Integration und den Wohlstand der Union, einschließlich neuer Vorschläge zu Austauschprogrammen;
c. die Stärkung der Rolle der EU innerhalb der internationalen Gemeinschaft;
Landwirtschaft
10. bekundet seine Unterstützung für die im Zuge der GAP-Reform festgelegten Zielvorgaben, insbesondere die Stärkung der ländlichen Entwicklung, die für die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums entscheidend ist; spricht sich entschieden dafür aus, die für diese Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, macht jedoch darauf aufmerksam, dass eine Vereinbarung über den Transfer von Mitteln von Teilrubrik 1a nach Teilrubrik 1b („Haushaltsmodulation“) vor der ersten Lesung im Rat notwendig ist;
11. ist besorgt über Berichte über die Ausbreitung der Vogelgrippe in Südostasien; fordert die Kommission dringend auf, eng mit der FAO, der WHO, der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) und mit den Ländern in der Region zusammenzuarbeiten und die Mittel für die Erforschung dieser potenziell schweren Bedrohung der Landwirtschaft sowie der Gesundheit von Tier und Mensch in der EU aufzustocken;
12. verweist die Kommission auf die Bedeutung, die es den Pilotvorhaben beimisst (Förderung von Qualitätssystemen und Risikofinanzierung für Viehseuchen), die im Haushaltsverfahren 2004 vereinbart wurden; fordert die Kommission auf, im Haushaltsplan 2006 angemessene Mittel für die Fortsetzung dieser Vorhaben auszuweisen;
Strukturmaßnahmen
13. unterstreicht, wie wichtig es ist, im Haushaltsplan uneingeschränkt Vorsorge für den tatsächlichen Bedarf an Zahlungen im Rahmen der Strukturfonds zu treffen; unterstreicht die Notwendigkeit, Vorsorge für eine ausreichende Höhe von Zahlungen zu treffen, um einer Gefährdung der Durchführung der Programme vorzubeugen; glaubt, dass die Zahlungen gemäß den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und einer guten Haushaltspraxis den zuverlässigsten verfügbaren Prognosen entsprechen müssen; unterstreicht die wichtigen Anhaltspunkte, die die Ausführung des Haushaltsplans 2005 in dieser Hinsicht liefern kann;
14. unterstreicht die Notwendigkeit einer aufmerksamen Überwachung der N+2-Regel (Verfallklausel) und einer umfassenden und zügigen Unterrichtung der Haushaltsbehörde, insbesondere über Mittelbindungen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in Abgang gestellt werden; fordert die Kommission auf, bis Ende Juli 2005 eine umfassende Bewertung des Stands der Ausführung bei den Zahlungen im Vergleich zu den ursprünglichen mehrjährigen Prognosen vorzulegen;
Interne Politikbereiche
15. fordert die Kommission auf, innerhalb der Lissabonner Strategie wirklich prioritäre Aktionen vorzuschlagen, die einen europäischen Wertzuwachs schaffen; ist der Auffassung, dass der begrenzte Handlungsspielraum unter der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau für diese Rubrik auf prioritäre Kernbereiche konzentriert werden sollte: Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Unterstützung der KMU durch die in den Haushaltsplänen 2004 und 2005 geschaffene EIF-Darlehensfazilität für KMU, Förderung der Wissens- und Informationsgesellschaft und der Verbreitung von Umwelttechnologien, lebenslanges Lernen; unterstreicht die Notwendigkeit einer effizienten Infrastrukturentwicklung durch umweltfreundliche TEN in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation und durch paneuropäische Korridore;
16. verweist darauf, dass die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich der Kleinstunternehmen, in den letzten Haushaltsverfahren eine Priorität für das Europäische Parlament dargestellt hat; unterstützt die Bemühungen, weiterhin die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln durch Einsatz von Finanzinstrumenten der Gemeinschaft auf einer nachfrageorientierten Grundlage fortzusetzen, und unterstreicht die Notwendigkeit von Instrumenten zur Förderung ihrer Internationalisierung;
17. befürwortet ebenfalls Maßnahmen zur Förderung von Finanzinstrumenten, die sich an ethischen Grundsätzen und am Grundsatz der Solidarität ausrichten und dazu eingesetzt werden, die menschliche, soziale und ökologische Entwicklung voranzubringen, einschließlich von Maßnahmen für die lokale Entwicklung;
18. unterstützt die Verkündung des Europäischen Jahres der Mobilität für Arbeitnehmer und erwartet, dass die Mitgliedstaaten nicht länger auf die Ausnahmeregelungen zurückgreifen werden, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten behindern;
19. unterstreicht, dass die Lissaboner Strategie die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern sollte, während gleichzeitig Belange des sozialen Zusammenhalts und der Umwelt berücksichtigt werden; glaubt dementsprechend, dass langfristiges Wachstum bei der Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon nicht zu einer sich vertiefenden Kluft und sozialer Unsicherheit führen sollte;
20. beabsichtigt, den EU-Haushalt zugunsten von Maßnahmen für junge Menschen aufzustocken, nicht zuletzt angesichts der Bedeutung, die die Kommission der Förderung der Mobilität bei Bildung und Weiterbildung und der effektiven Ausschöpfung des Potenzials der Jugend beimisst; unterstreicht die Bedeutung von Austauschprogrammen auf diesem Gebiet; besteht darauf, dass das Programm Erasmus auf Schüler auf der Ebene der Sekundarstufe und auf junge Unternehmer ausgeweitet wird; verweist auf die Notwendigkeit, das Pilotvorhaben zur Ausweitung von Erasmus auf Auszubildende weiterzuführen; bedauert, dass die Kommission in ihrer Finanzplanung die Mittel für das Programm Leonardo da Vinci im Vergleich zum Haushaltsplan 2005 gekürzt hat;
21. unterstützt eine integrierte Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus, einschließlich der Hilfe für die Opfer, einer effektiven Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen zwischen den Justiz- und Polizeibehörden, der Bekämpfung der Armut, einer Strategie zur Vorbeugung der Proliferation von Waffen, der Konfliktprävention, des Konfliktmanagements und der Konfliktbewältigung und der verstärkten Unterstützung des Dialogs zwischen den Kulturen; wünscht, die vom Parlament initiierten Pilotvorhaben weiter zu entwickeln; unterstreicht, dass die Union gleichzeitig die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Qualität der Justiz weiter fördern muss;
22. vertritt die Auffassung, dass Information und Kommunikation Schlüsselressourcen sind, um die EU näher an ihre Bürger heranzubringen, und glaubt, dass zur Verwirklichung dieser Zielvorgabe dynamischere und kommunikativere Innovationen erforderlich sind; fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag für eine integrierte Informations- und Kommunikationspolitik der EU vorzulegen, bei der die Informationstätigkeiten der Organe der Union in einem höheren Ausmaß koordiniert werden;
23. verweist auf das strukturbedingte Problem bei der Finanzierung der dezentralen Agenturen unter Rubrik 3 und ihrer Auswirkungen auf andere politische Prioritäten, das in der jetzigen Haushaltsordnung begründet ist; unterstreicht die Notwendigkeit, diese Aspekte miteinander in Einklang zu bringen, und wird sich bemühen, eine Lösung zu finden, die auf dem tatsächlichen Bedarf jeder Agentur und jeder Politik beruht; erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, eine mittelfristige Planung - einschließlich genauer Haushaltsvoranschläge - für die Entwicklung der dezentralen Agenturen und der Exekutivagenturen vorzunehmen und die Haushaltsordnung unter dem Aspekt der Entbürokratisierung kritisch zu betrachten;
Externe Maßnahmen
24. unterstreicht die gegenwärtige Schwierigkeit, die traditionellen Prioritäten der Union mit einer großen Zahl von neuen Haushaltsverantwortlichkeiten, die in den letzten Jahren unter der Rubrik IV eingegangen worden sind (Balkan, Afghanistan, Irak, Tsunami und andere Naturkatastrophen), in Einklang zu bringen; verweist den Rat darauf, dass neue Aufgaben nicht zu Lasten der traditionellen Prioritäten des Parlaments finanziert werden sollten;
25. ist zutiefst davon überzeugt, dass die Finanzmittel, die zur Unterstützung der vom Tsunami oder von anderen Naturkatastrophen betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen bereitgestellt werden, die bestehenden oder geplanten Hilfsbudgets ergänzen müssen und nicht lediglich eine Verlagerung innerhalb dieser Budgets oder ein Abzug von anderen Regionen (Umschichtung) vorgenommen werden darf; fordert einen klaren Überblick über die Auswirkungen sämtlicher Vorschläge für eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Region auf den Haushaltsplan, einschließlich der vorgeschlagenen Mittel für den Wiederaufbau, sobald die Bewertungsmissionen der UN und der Weltbank abgeschlossen sind; unterstreicht die Bedeutung von Maßnahmen zur Katastrophenvorbeugung;
26. bekräftigt sein Engagement, die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele zu unterstützen, zu denen die Beseitigung der Armut und Gesundheitsprogramme sowie die Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose und der Beitrag zum Weltweiten Fonds gehören; unterstreicht seine Verpflichtung, sämtliche Regionen zu unterstützen, die jetzt in den Genuss von Mitteln aus dem EU-Haushalt kommen; unterstreicht die Bedeutung der Grundfreiheiten und der Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einschließlich der neuen Nachbarschaftspolitik; fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, dass dem Europäischen Parlament wieder die Kontrolle über die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) übertragen wird;
27. betont, dass die EU die demokratischen Veränderungen in ihren Nachbarländern unterstützen muss, insbesondere in Staaten wie der Ukraine, Georgien und Moldau sowie in den Mittelmeerländern;
28. ist der Auffassung, dass das Parlament sicherstellen sollte, dass seine Haushaltsbefugnisse auf dem Gebiet der GASP verstärkt werden; ermahnt den Rat, der in der IIV vorgesehenen Verpflichtung zur Einberufung von Konsultationssitzungen und zu einem substanziellen Informationsaustausch nachzukommen; stellt die besondere Bedeutung fest, die der Bereitstellung von ausreichend Haushaltsmitteln für die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) zukommt; betont, dass es schwierig ist, die Finanzierung von gemeinsamen Kosten bei zivilen Operationen aus dem Haushalt der Union von der Finanzierung der Kosten mit militärischem Charakter oder Verteidigungscharakter, die außerhalb des Haushaltsplans der Union erfolgt, zu trennen, wie dies die Einrichtung der zivilen/militärischen Planungszelle belegt;
29. nimmt die Chance für Fortschritte im Friedensprozess im Nahen Osten zur Kenntnis und bekräftigt seine Unterstützung für die Bereitstellung einschlägiger EU-Finanzmittel;
Personal und Verwaltung
30. erwartet, dass die Kommission im Anschluss an ihren Mehrjahresplan für zusätzliche Humanressourcen im Anschluss an die Erweiterung 2004 die Schaffung von 700 neuen Stellen im Jahr 2006 beantragen wird; nimmt die Schätzungen der Kommission zur Kenntnis, dass der Beitritt von Bulgarien und Rumänien die Schaffung von 850 neuen Stellen bis zum Jahre 2010 erforderlich machen würde;
31. begrüßt die relativ hohe Quote der Besetzung der Stellen in der Verwaltung der Kommission; ermutigt die Kommission, weiterhin auf eine Umschichtung innerhalb der und zwischen den Dienststellen zurückzugreifen, um zusätzliche Humanressourcen zu mobilisieren;
Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen
32. bekräftigt seine Unterstützung für eine enge Zusammenarbeit mit der Kommission im Zusammenhang mit Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen, um die gemeinsame Prüfung der Durchführbarkeit der Vorschläge zu erleichtern;
33. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Initiativen – Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen – zu bewerten, die in den letzten Jahren lanciert worden sind, um ihre mögliche Fortsetzung zu bewerten;
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34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.
- [1] ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1, Vereinbarung geändert durch Beschluss 2003/429/EG (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25)
STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (10.3.2005)
für den Haushaltsausschuss
zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP)
(2004/2270(BUD))
Verfasserin der Stellungnahme: Nirj Deva
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. vermerkt die in der am 2. März 2005 vorgelegten Jährlichen Strategieplanung 2006 der Kommission skizzierten Prioritäten der Kommission für die Außenbeziehungen; bedauert das schwache Profil der Kommission in der Entwicklungspolitik; begrüßt das anhaltende Engagement der Kommission für die Millenniums-Entwicklungsziele;
2. bedauert, dass die Außenbeziehungen im Allgemeinen und die Entwicklungspolitik im Besonderen in der JSP 2006 als Spiegelbild der innenpolitischen Erfordernisse der Europäischen Union statt als eine ihrer besonderen Aufgaben ausgewiesen werden, indem z. B. die Handelspolitik der Maßgabe unterstellt wird, den Marktzugang für die EU-Industrie zu fördern;
3. hält an seinem Bestreben fest, die Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 zu verwirklichen, trotz der in mehreren Regionen, insbesondere im Sub-Sahara-Afrika, hinsichtlich einer Reihe von Zielen verzeichneten Rückschläge und fehlenden Fortschritte; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die anderen Geber dringend auf, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, das Ziel zu erreichen, dass 0,7% des BSP für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgewandt werden, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen;
4. bekräftigt seinen Standpunkt, dass neue Maßnahmen in den externen Politikbereichen durch zusätzliche Mittel finanziert werden sollten; weist darauf hin, dass die Obergrenzen der geltenden Finanziellen Vorausschau 1999 festgesetzt wurden, als der erhebliche zusätzliche Bedarf zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Afghanistan und im Irak nicht vorhersehbar war; bedauert, dass die für diese beiden Länder bereitgestellten Mittel die Möglichkeiten verringert haben, Entwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu finanzieren; fordert nachdrücklich, dass 2006 ebenso wie im Haushaltsplan 2005 zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Wiederaufbaus im Irak bereitgestellt werden;
5. bedauert, dass die Kommission trotz der hohen Anforderungen an den Etat für die Außenbeziehungen nicht vorschlägt, das Flexibilitätsinstrument für den verfügbaren Gesamtbetrag in Anspruch zu nehmen;
6. bekräftigt, dass die Kommission alle Anstrengungen unternehmen muss, im Rahmen der jährlichen Gesamtmittelausstattung für die Entwicklungszusammenarbeit die vom Parlament vorgegebenen Referenzwerte von 35% für soziale Infrastruktur und 20% für Basisgesundheitsdienste und Grundbildung zu erreichen;
7. hebt hervor, wie wichtig neue Konzepte sind, um die derzeitigen Hindernisse bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu überwinden, und unterstreicht, dass es entscheidend ist, die im Rahmen des UN-Millennium-Projekts vorgeschlagenen „Quick Win actions“ zu starten und zu unterstützen, so die kostenlose massive Verteilung von Moskitonetzen und wirksamen Arzneimitteln gegen Malaria für alle Kinder in Regionen, in denen Malaria übertragen wird, die Abschaffung von Gebühren für Grundschulen und Basisgesundheitsdienste, Kampagnen im Hinblick auf die antiretrovirale Behandlung von AIDS-Patienten, die Verbesserung des Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen in den Bereichen sexuelle und reproduktive Gesundheit, die Ausweitung von Schulspeisungen unter Verwendung lokal erzeugter Lebensmittel sowie eine massive Bereitstellung von Bodennährstoffen für Kleinlandwirte mit Ackerland, dessen Böden es an Nährstoffen mangelt, und technische Hilfe für multilaterale Partner, um Engpässe zu beseitigen; fordert die Kommission dringend auf, für diese Quick Win actions einen erheblichen Zusatzbetrag im Haushaltsplanvorentwurf (HVE) zu veranschlagen und ihre neuen Maßnahmen mit ihren bestehenden Programmen in Einklang zu bringen sowie eine Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und der UNO zu gewährleisten;
8. unterstreicht die hohe Kindersterblichkeitsrate aufgrund von Durchfallerkrankungen und weist darauf hin, wie einfach es ist, solchen Krankheiten durch die Verwendung von Seife und durch Basishygiene vorzubeugen; fordert die Kommission dringend auf, Projekte zur Förderung des Händewaschens in ihre Gesundheitsprogramme aufzunehmen;
9. hebt hervor, dass der Zugang von Kindern zu Bildung nicht verhandelbar und dass Bildung für Entwicklung entscheidend ist; betont, dass Kinderarbeit eines der Haupthindernisse für Chancengleichheit in der Bildung ist; fordert die Kommission dringend auf, der Bekämpfung von Kinderarbeit in ihren Programmen für die Entwicklungszusammenarbeit und in ihrer Handelspolitik Priorität einzuräumen;
10. ist der Ansicht, dass die langfristige Zukunft der Entwicklungsländer von der Verbesserung der Sozialstandards und des Zugangs zu Gesundheitsfürsorge und Bildung abhängt und durch die Einrichtung von Kleinbetrieben und die Förderung des Wachstums bestehender Betriebe unterstützt wird, damit sie Arbeitsplätze schaffen und Steuern zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen können; betont, dass sichergestellt werden muss, dass dabei keine Kinder ausgebeutet werden; vertritt die Auffassung, dass andere Verfahren als die Unterstützung von Regierungen notwendig sind, um zu gewährleisten, dass Mittel und Fachwissen Kleinunternehmen erreichen und es ihnen möglich wird, ihre Waren und Dienstleistungen ohne überflüssige Restriktionen auf lokalen und weltweiten Märkten zu verkaufen;
11. unterstützt eine Ausweitung der Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Entwicklungsländern zugunsten des KMU-Sektors; fordert die Kommission dringend auf, in ihrem HVE Mittel bereitzustellen, die dazu verwendet werden sollen, ein Zuschusselement in EIB-Darlehen einzubeziehen, um die Zinslast für die Empfänger in Entwicklungsländern zu verringern;
12. betont die Bedeutung des Kleinstkreditkonzepts für die Förderung von einkommensschaffenden Tätigkeiten lokaler Gemeinschaften in Entwicklungsländern und fordert seine Ausweitung;
13. betont, dass die mit der Entwicklungszusammenarbeit befassten Abteilungen und Delegationen der Kommission über ausreichende Humanressourcen verfügen und in der Lage sein müssen, für ihr Personal die notwendige Fortbildung zu gewährleisten, insbesondere bezüglich der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts, der Konfliktverhütung, von Umweltfragen und Menschenrechten;
14. wird im Einzelnen die Auswirkungen der Kürzung im Stellenplan des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid überwachen, durch die die Fähigkeit der Kommission, Programme im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen, nicht beeinträchtigt werden darf;
15. begrüßt die Tatsache, dass Afrika ebenso wie Finanzierung, Kohärenz und internationale öffentliche Güter im Rahmen der Schlüsselinitiativen für die Entwicklung berücksichtigt wurde; ist erstaunt, dass der G8-Gipfel als entscheidender Partner in der Entwicklungspolitik anerkannt wird, während führende internationale Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nicht erwähnt werden;
16. vermerkt die Herausforderungen für die Afrikanische Union im Bereich Frieden und Sicherheit; fordert die Kommission dringend auf, in ihren HVE Mittel einzubeziehen, um die Afrikanische Union dabei zu unterstützen, ihre administrativen und operativen Kapazitäten zu verbessern, vor allem hinsichtlich der Ausbildung von Beobachtern und der Bereitstellung von Logistik für Friedensmissionen; fordert die Kommission des weiteren auf, Mittel für die Unterstützung der internationalen Strafgerichtshöfe zu veranschlagen; ersucht um detaillierte Informationen, wie die Kommission den politischen Dialog mit den AKP-Ländern um den Sicherheitsaspekt auszuweiten gedenkt;
17. begrüßt die Absicht der Kommission, in den Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen substanzielle Fortschritte zu erzielen;
18. weist darauf hin, dass das Panafrikanische Parlament im Haushaltsplan 2006 im Hinblick auf die Entwicklung seiner Legislativ-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse unterstützt werden soll und dass besondere Anstrengungen unternommen werden sollten, um hochwertige Informations- und Kommunikationstechnologieanlagen für Gesetzgeber sowohl in den Einrichtungen des Panafrikanischen Parlaments als auch in den einzelnen Ländern zur Verfügung zu stellen;
19. stellt fest, dass Asien die Region ist, in der es weltweit bei weitem die meisten Armen gibt und darüber hinaus von der Erdbeben- und Tsunami-Katastrophe betroffen war; betont, dass diese Situation 2006 eine Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und den Wiederaufbau für diese Region rechtfertigt; begrüßt die Tatsache, dass die Kommission beabsichtigt, ihre Reaktionskapazität für den Fall humanitärer Katastrophen zu verstärken;
20. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission mit Unterstützung von Parlament und Rat die Initiative ergriffen hat, rasch humanitäre Soforthilfe in Höhe von 23 Mio. Euro an die Opfer der Tsunami-Katastrophe auszuzahlen; begrüßt die Übertragung von 100 Mio. Euro aus der Soforthilfereserve; begrüßt die Tatsache, dass die Hilfe nicht nur für humanitäre Hilfsmaßnahmen verwendet werden soll, sondern auch zur Unterstützung einer effizienteren Koordinierung der internationalen Hilfe und mit Blick auf die Einrichtung eines Frühwarnsystems; betont allerdings, dass ein Frühwarnsystem wertlos ist, wenn lebenswichtige Informationen die Öffentlichkeit nicht erreichen; empfiehlt deshalb, ein Verfahren dahingehend vorzusehen, dass Informationen direkt an die Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und internationalen Rundfunknetze übermittelt werden;
21. stellt fest, dass die Kommission vorgeschlagen hat, dass in den nächsten Jahren weitere 350 Mio. Euro für Wiederaufbau und Rehabilitation in der zerstörten Region ausgezahlt werden; erinnert die Kommission daran, dass sie der Zustimmung des Parlaments bedarf, um diesen Betrag in den Haushaltsplan einzusetzen; bekräftigt seine Bedingung, dass die 350 Mio. Euro nicht aus geplanten oder vor dem 26. Dezember 2004 bereits mit Mittelzuweisungen ausgestatteten Programmen abgezogen werden dürfen, und wird sich jedem diesbezüglichen Versuch der Kommission widersetzen;
22. ist nichtsdestotrotz besorgt, dass geeignete Projekte, z.B. für den Wiederaufbau und die Verbesserung der Küstenfischerei, fast zwei Monate nach der Tsunami-Katastrophe überhaupt noch keine Mittel erhalten hatten; ist der Ansicht, dass offenbar ein gravierendes Missverhältnis zwischen reichlich vorhandenen Mitteln für Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe und geeigneten Projekten herrscht;
23. fordert nachdrücklich, dass es regelmäßig über die Durchführung der humanitären Hilfe und der Unterstützung für Wiederaufbau und Rehabilitation in den betroffenen Ländern unterrichtet wird; ersucht die Kommission und die zuständigen NRO in diesem Zusammenhang, im zuständigen Ausschuss detailliert über Hilfsempfänger Bericht zu erstatten;
24. betont, dass die Qualität der in diesem Bereich und in anderen Sektoren übermittelten Informationen in den nachfolgenden Beschlüssen des Parlaments über den Mittelumfang im Haushaltsplan 2006 eine wichtige Rolle spielen wird;
25. vertritt die Auffassung, dass die Internet-Technik genutzt werden sollte, damit individuelle und institutionelle Geber verfolgen können, welche Geldbeträge gespendet wurden und für welche Zwecke sie verwendet werden; ersucht die Kommission, Vorschläge vorzulegen, wie dies bewerkstelligt werden kann;
26. ist besorgt, dass ein unannehmbar hoher Prozentsatz der Hilfe veruntreut, verschwendet oder für im Ausland lebendes Personal sowie dessen Büros und Transport ausgegeben wird, und vertritt die Ansicht, dass die Kommission Vorschläge unterbreiten sollte, um dieses Problem zu lösen, einschließlich des Einsatzes von verfügbarem lokalem Personal oder der Ausbildung solchen Personals; fordert nachdrücklich, dass die Internet-Technik genutzt wird, um die Transparenz zu verbessern;
27. betont, dass die Unterstützung des Schutzes und der Regenerierung lebenswichtiger Systeme, so gesunder Böden, Forst- und Meeresressourcen, sowie die adäquate Bewirtschaftung von Frischwasserbeständen unverzichtbare Komponenten von Programmen zur Verringerung der Armut sind und dass solchen Maßnahmen im Rahmen der Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in der Entwicklungszusammenarbeit Vorrang einzuräumen ist;
28. unterstreicht die Notwendigkeit, die Mittel für die Verhütung der sogenannten armutsbedingten Krankheiten zu erhöhen.
VERFAHREN
Titel |
Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP) | |||||
Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
BUDG | |||||
Mitberatender Ausschuss |
DEVE | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
Nein | |||||
Verfasser(in) der Stellungnahme |
Nirj Deva | |||||
Prüfung im Ausschuss |
10.3.2005 |
|
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|
| |
Datum der Annahme der Vorschläge |
10.3.2005 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
24 0 0 | ||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Danutė Budreikaitė, Nirj Deva, Jana Hybášková, Filip Andrzej Kaczmarek, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, José Ribeiro e Castro, Pierre Schapira, Feleknas Uca, Margrietus van den Berg, Anna Záborská, | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
John Bowis, Ana Maria Gomes, Fiona Hall, Manolis Mavrommatis, Karin Scheele, Britta Thomsen, Gabriele Zimmer | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Richard James Ashworth, Carl Schlyter, Bernd Posselt, Emilio Menéndez del Valle, Inés Ayala Sender | |||||
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (14.3.2005)
für den Haushaltsausschuss
zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP)
(KOM(2005)0073 - C6-0000/2005 - 2004/2270(BUD))
Verfasser der Stellungnahme: David Martin
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bedauert erneut, dass die Kommission die parlamentarische Dimension der WTO nicht als eine ihrer Prioritäten für die Außenpolitik vorgeschlagen hat, und weist darauf hin, dass die Parlamentarische Versammlung der WTO weiterentwickelt und zu einer ständigen Einrichtung gemacht werden muss;
2. stellt fest, dass die Makrofinanzhilfe an Drittländer nicht gemäß den für den EU-Haushalt geltenden Normen überwacht wird, da die Gelder an die Zentralbank des begünstigten Landes gezahlt werden, und dass die EU nicht in der Lage ist, eine Kontrolle auszuüben; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen;
3. weist darauf hin, dass es die Kommission wiederholt aufgefordert hat, einen Legislativvorschlag für die Makrofinanzhilfe auf der Grundlage des Mitentscheidungsverfahrens vorzulegen, der Bestimmungen beinhalten sollte, die Transparenz und Rechenschaftspflicht steigern würden;
4. betont den Erfolg des „Executive Training Programme – People-to-People Exchange“ (Managementschulungsprogramm), das mit Japan und Korea existiert, und fordert die Kommission dringend auf, das Programm mit angemessenen Finanzmitteln auf die wichtigen Handelspartner China und Indien auszuweiten.
VERFAHREN
Titel |
Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP) | |||||
Verfahrensnummer |
KOM(2005)0073 - C6-0000/2005 - 2004/2270(BUD) | |||||
Federführender Ausschuss |
BUDG | |||||
Mitberatender Ausschuss |
INTA | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
David Martin | |||||
Prüfung im Ausschuss |
22.2.2005 |
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Datum der Annahme der Vorschläge |
14.3.2005 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
13 1 0 | ||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniel Caspary, Georgios Papastamkos, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Françoise Castex, Erika Mann, David Martin, Javier Moreno Sánchez, Sajjad Karim, Johan Van Hecke, Caroline Lucas, Jacky Henin | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
István Szent-Iványi, Pierre Jonckheer | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (14.3.2005)
für den Haushaltsausschuss
zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP)
(KOM(2005)0073 - C6-0000/2005 - 2004/2270(BUD))
Verfasserin der Stellungnahme: Katerina Batzeli
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass 2006 ein entscheidendes Übergangsjahr im Rahmen der Verwirklichung der ehrgeizigsten Reform der GAP in der Geschichte der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass sich die Agrarpolitik weiter entwickelt, während gleichzeitig bedeutende Änderungen im Rahmen der WTO, des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) und in Bezug auf andere multilaterale Abkommen der Europäischen Union vollzogen werden; in der Erwägung, dass sich die neuen Mitgliedstaaten anpassen müssen und dass sich die Europäische Union auf ihre weitere Erweiterung vorbereiten muss,
B. in der Erwägung, dass hinsichtlich der Konsequenzen der neuen GAP größte Ungewissheit herrscht, da die politischen Entscheidungen der einzelnen Mitgliedstaaten dafür sorgen werden, dass die Entkopplung der Beihilfen EU-weit unterschiedliche Ausmaße annehmen wird; in der Erwägung, dass diese Differenzierung Probleme in Form von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse aufwerfen und Verzögerungen verursachen könnte, was die Beihilfen für die Förderung der ländlichen Entwicklung angeht, die in vielen Fällen durch die individuellen Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) und die Verwirklichung der Modulation geleistet werden,
C. in der Erwägung, dass Verhalten und Entscheidungen der Erzeuger im Zeitraum der Anpassung an die neue Regelung wegen der Marktschwankungen und -zwänge in mehreren Erzeugungsbereichen nicht zufriedenstellend prognostiziert werden können; insbesondere in der Erwägung, dass, falls die Landwirte keine Erzeugnisse für einen Ausgleich auf der Grundlage einer teilweisen Entkopplung produzieren, ein Problem bezüglich der Verwendung der Gemeinschaftsmittel 2006 entstehen wird; ferner in der Erwägung, dass, falls Erzeugnisse in die uneingeschränkte Entkopplungsregelung einbezogen werden, eine Situation geschaffen werden könnte, die von den bis zur Reform der GAP vorgelegten Prognosen für die Marktentwicklung abweicht,
D. in der Erwägung, dass die Konsolidierung der Gemeinschaftsmittel pro Mitgliedstaat auf der Grundlage des Zeitraums 2000 bis 2002 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die nicht verwendeten Mittel 2006 über die nationale Reserve umzuschichten, um sämtliche ggf. aus der Vergangenheit oder der neuen Regelung resultierenden Unausgewogenheiten auszugleichen, während die Übertragung eines Teils der Mittel vom ersten auf den zweiten Pfeiler durch die Modulation potenziell die Maßnahmen für die ländliche Entwicklung stärken wird,
1. ist der festen Überzeugung, dass im EU-Haushalt 2006 der gemäß der geltenden, um den erweiterungsbedingten Bedarf berichtigten Finanziellen Vorausschau zulässige Höchstbetrag veranschlagt werden sollte; betont, dass es in diesem entscheidenden Jahr weder seitens der Kommission noch seitens des Rates willkürliche Kürzungen geben darf, entgegen dem im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans im Haushaltsjahr 2005 unternommenen Versuch;
2. ersucht darum, dass eine rechtzeitige Auszahlung der Betriebsprämie an die Landwirte schon im Dezember 2006 sichergestellt wird, auch wenn es zu Verzögerungen bei der Zuteilung der Zahlungsansprüche kommt; fordert daher, bei Bedarf Vorschuss- oder Abschlagsregelungen zu treffen;
3. fordert die Kommission auf, möglichst rasch klarzustellen, welcher Betrag von modulationsbezogenen Mitteln von den direkten Beihilfen abzuziehen ist; fordert ferner Klarstellung dahingehend, welcher Anteil dieser Mittel auf den zweiten Pfeiler der GAP übertragen werden soll, um die Programme für die ländliche Entwicklung zu finanzieren; unterstreicht, dass klargestellt werden muss, für welchen Zeitraum diese Beträge im Rahmen des zweiten Pfeilers verfügbar sein und wie sie verwendet werden sollen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ausgabenplanung für den ersten Pfeiler der GAP auf jährlicher Grundlage, für den zweiten Pfeiler jedoch auf mehrjähriger Grundlage erfolgt;
4. betont, dass die aus den im Zuge der Modulation gewonnenen Mitteln kofinanzierten Programme für die ländlichen Entwicklung von der Kommission sorgfältiger kontrolliert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Effektivität der Maßnahme nicht aufgrund einer auf nationaler Ebene gefällten Entscheidung, die erforderlichen öffentlichen Ausgaben nicht zu tätigen, gefährdet wird; betont ferner, dass in einem Jahr nicht verwendete Gemeinschaftsmittel als zusätzliche Gemeinschaftsunterstützung für Maßnahmen für die ländliche Entwicklung in der Verfügung der Mitgliedstaaten verbleiben sollten;
5. betont, dass im Haushaltsplan 2006 unter Berücksichtigung der jährlichen finanziellen Gegebenheiten mehr Finanzmittel für Maßnahmen bereitgestellt werden müssen, mit denen landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Gemeinschaft und in Drittländern gefördert werden sollen, desgleichen für zusätzliche Maßnahmen, um vorrangig junge Landwirte über aktuelle Entwicklungen und die neuen Details der GAP zu informieren und ihre diesbezügliche Weiterbildung zu gewährleisten;
6. fordert nachdrücklich, dass im Haushaltsplan 2006 die erforderlichen Mittel veranschlagt werden sollten, um detaillierte und eingehende Studien zur Bewertung der Auswirkungen der Reform der GAP, der Erweiterung und der internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union zu finanzieren; vertritt die Auffassung, dass diese Studien sektorspezifisch für alle Mitgliedstaaten mit Schwerpunkt auf den anfälligeren Sektoren und Regionen der Union erstellt werden sollten, um einen klaren Überblick über Markttrends und flankierende Probleme sowie eine Grundlage für die Planung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung zu vermitteln;
7. weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der reformierten GAP neue Managementaufgaben und Kontrollmaßnahmen – hauptsächlich betreffend die Einhaltung der Auflagenbindung in Bezug auf Umwelt-, Pflanzenschutz- und sonstige Verpflichtungen ab 2005 durch die Landwirte – verknüpft sind; ist der Auffassung, dass in den ersten Jahren der Umsetzung der Regelung sowohl für die Landwirte als auch für die Mitgliedstaaten gravierende Probleme auftreten könnten; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls aus im Rahmen der Auflagenbindung verhängten Geldbußen resultierenden Mittel voll und ganz bei den Mitgliedstaaten verbleiben und verwendet werden, um Informationsprogramme für die beteiligten Parteien zu finanzieren, desgleichen Programme, die den Landwirten die Anpassung an die neuen Erfordernisse der GAP erleichtern, und zwar in Zusammenarbeit mit der Kommission und in einer Weise, die die Vereinfachung und wirksame Umsetzung der GAP sowie eine transparente Mittelverwaltung sicherstellt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf, um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der reformierten GAP zu reduzieren, z.B. durch die Nutzung von Zertifikationssystemen zur Überprüfung der Erfüllung der Auflagenbindung;
8. ist tief besorgt über die unbefriedigende Aufnahmekapazität für Mittel des Instruments SAPARD vor dem geplanten Beitritt Rumäniens und Bulgariens 2007; fordert die Kommission dringend auf, eng mit den beiden Kandidatenländern zusammenzuarbeiten, um eine optimale Nutzung des Instruments zu erreichen, da bedeutende Unzulänglichkeiten hinsichtlich der strukturellen und technischen Vorbereitung der beiden Länder weiterhin nicht beseitigt sind;
9. ist der Ansicht, dass ein Schwerpunkt weiterhin auf der ländlichen Entwicklung liegen sollte; fordert eine Klarstellung, welche Beträge der Gemeinschaftsmittel betreffend die nicht erfolgte Umsetzung von Programmen für die ländliche Entwicklung, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, gemäß der n+2-Regel zurückerstattet wurden;
10. begrüßt das in der Mitteilung des Kommissionspräsidenten „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze“[1] bekundete Engagement, neue Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass Synergien zwischen der Politik der ländlichen Entwicklung und der Lissabon-Strategie weiter erforscht werden sollten;
11. stellt fest, dass die „Doha-Runde“ der WTO erhebliche Änderungen bezüglich der Unterstützung der EU für die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse bewirken könnte; fordert nachdrücklich, dass die durch die allmähliche Reduzierung der Ausfuhrerstattungen gewonnenen Mittel verwendet werden, um die Sektoren zu unterstützen, die von den neuen Verpflichtungen und Vereinbarungen innerhalb der WTO betroffen sind, einschließlich zusätzlicher Maßnahmen zur Förderung des Marktgleichgewichts;
12. fordert die Wiedereinführung geeigneter Maßnahmen für die Förderung der Vermarktung europäischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse in allen relevanten Bereichen;
13. bekräftigt die dringende Notwendigkeit, einen europäischen Fonds für Krisen in der Landwirtschaft einzurichten; ist der Auffassung, dass ein derartiger Fonds genutzt werden könnte, um bei Marktkrisen, Naturkatastrophen, Tierseuchen oder anderen negativen Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie sie z.B. aus schwankenden Wechselkursen resultieren, einen Ausgleich zu gewährleisten; vertritt die Ansicht, dass diesem Fonds mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen sollten als die, die aus einem Teil der Modulation gewonnen werden, damit er effektiv sein und in der Hauptsache den Erfordernissen der Erzeuger genügen kann;
14. wird den Fortschritt der Pilotprojekte zur europaweiten Etikettierung für hochwertige Lebensmittel sowie für EU-Versicherungssysteme gegen Verluste infolge von Tierseuchen, die das Parlament für die Haushaltspläne 2004 und 2005 initiiert hat, sorgfältig überwachen; erwartet, dass die Kommission das Parlament rechtzeitig informiert, damit es die erforderlichen Folgemaßnahmen für das Haushaltsverfahren 2006 abschätzen kann;
15. fordert, dass im Haushaltsplan 2006 die Finanzmittel für junge Landwirte erheblich aufgestockt werden;
16. erachtet Energieeffizienz und die Entwicklung alternativer Energiequellen mittel- und langfristig als äußerst wichtig; verweist auf ermutigende Projekte im Agrarsektor wie energieerzeugende Treibhäuser und beabsichtigt, ein Pilotprojekt vorzuschlagen, um Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu fördern.
VERFAHREN
Titel |
Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP) | |||||
Verfahrensnummer |
KOM(2005)0073 - C6-0000/2005 - 2004/2270(BUD) | |||||
Federführender Ausschuss |
BUDG | |||||
Mitberatender Ausschuss |
AGRI 11.4.2005 | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
---- | |||||
Verfasser(in) der Stellungnahme |
Katerina Batzeli | |||||
Datum der Benennung |
20.1.2005 | |||||
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
14.3.2005 |
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| |
Datum der Annahme der Vorschläge |
14.3.2005 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: |
20 | ||||
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Nein-Stimmen: |
1 | ||||
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Enthaltungen: |
-- | ||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Joseph Daul, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf , Katerina Batzeli , Filip Adwent, Niels Busk, Albert Deß, Duarte Freitas, Ioannis Gklavakis, Elisabeth Jeggle, Stéphane Le Foll, Albert Jan Maat, Mairead McGuinness, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Jeffrey Titford, Kyösti Tapio Virrankoski | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Milan Horáček, Wiesław Stefan Kuc, Jan Mulder, | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
-- | |||||
STELLUNGNAHME DES FISCHEREIAUSSCHUSSES (14.3.2005)
für den Haushaltsausschuss
zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP)
(KOM(2005)0073 – C6-0000/2005 - 2004/2270(BUD))
Verfasserin der Stellungnahme: Rosa Miguélez Ramos
VORSCHLÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bedauert, dass in der jährlichen Strategieplanung nicht auf das Thema Fischerei eingegangen wird, obgleich im Fischereisektor dringliche Probleme bestehen, die zweckmäßige und angemessen finanzierte Maßnahmen erfordern; macht darauf aufmerksam, dass diese Probleme eine Verbesserung der bestehenden Kontroll- und Inkraftsetzungsmechanismen, einen verbesserten Datenschutz, adäquate und objektive wissenschaftliche Beratung zu den Fischbeständen sowie den Schutz von Einkommen und Beschäftigung in Fischereigemeinden und Küstenregionen notwendig machen; ist der Ansicht, dass für die Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Bestände ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen;
2. besteht darauf, dass der gesamte Finanzrahmen bis Ende des Jahres 2006 ausgearbeitet wird, so dass es möglich wird, die neue Finanzielle Vorausschau vom 1. Januar 2007 an effektiv umzusetzen;
3. fordert in diesem Zusammenhang, dass die Finanzmittel für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) über das derzeitige Niveau hinaus aufgestockt werden, um den tatsächlichen Bedürfnissen einer Gemeinschaft mit 25 Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; betont in diesem Zusammenhang, dass die für den Europäischen Fischereifonds bereitgestellten Mittel nicht ausreichend sind und dass ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen, um rechtzeitig entsprechende Regionalbeiräte einzusetzen, denen im Rahmen der reformierten GFP eine herausragende Bedeutung zukommt;
4. stellt fest, dass die Kommission als Schlüsselinitiative für das Jahr 2006 eine Reihe neuer Maßnahmen vorschlägt, die auf eine Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr abzielen; betont in diesen Zusammenhang, dass diese Initiative in die Arbeit der Kommission zur Entwicklung einer europäischen Politik für maritime Angelegenheiten einbezogen werden sollte;
5. betont, dass nachhaltige Entwicklung und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen zu den wichtigsten politischen Zielsetzungen der kommenden Jahre gehören und dass verbesserte Mechanismen zur Folgenabschätzung zusammen mit der Erarbeitung einer in sich schlüssigen Strategie für den Fischereisektor eine notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Zielvorgabe sind;
6. fordert die Kommission auf, mit ihren Bemühungen fortzufahren, hinsichtlich der Entwicklung eines europäischen Umweltzeichens Übereinstimmung zu erzielen, um so die Verbraucher beim Kauf von Fischereiprodukten besser unterrichten zu können.
VERFAHREN
Titel |
Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP) | |||||
Verfahrensnummer |
||||||
Federführender Ausschuss |
BUDG | |||||
Mitberatender Ausschuss |
PECH 11.4.2005 | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
--- | |||||
Verfasser(in) der Stellungnahme |
Rosa Miguélez Ramos 14.3.2005 | |||||
Prüfung im Ausschuss |
14.3.2005 |
|
|
|
| |
Datum der Annahme der Vorschläge |
14.3.2005 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
einstimmig | ||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Luis Manuel Capoulas Santos, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Heinz Kindermann, Henrik Dam Kristensen, Rosa Miguélez Ramos, Bernard Poignant | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
| |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (22.2.2005)
für den Haushaltsausschuss
zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP)
(2004/2270(BUD))
Verfasser der Stellungnahme: Gérard Deprez
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. sieht sich außerstande, sich zur jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2006 zu äußern, da diese noch nicht angenommen worden ist; bedauert diesen Zustand und fordert alle betroffenen Organe auf, über den entsprechenden Zeitplan nachzudenken, um in Zukunft eine derartige Situation zu vermeiden;
2. schlägt vor, dass im Haushaltsjahr 2006 ein Pilotprojekt eingeleitet wird, mit dem ein Forum der Europäischen Union zum Datenschutz beim dritten Pfeiler (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) – Gruppe 92 – eingerichtet werden soll, um Abhilfe für das Fehlen einer angemessenen Beratung in Fragen des Datenschutzes auf europäischer Ebene zu schaffen.
VERFAHREN
Titel |
Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP) | |||||
Verfahrensnummer |
||||||
Federführender Ausschuss |
BUDG | |||||
Mitberatender Ausschuss |
LIBE | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
| |||||
Verfasser der Stellungnahme |
Gérard Deprez | |||||
Prüfung im Ausschuss |
21.2.2005 |
|
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Datum der Annahme der Vorschläge |
21.2.2005 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
37 0 0 | ||||
Bei der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Nuno Alvaro, Edit Bauer, Johannes Blokland, Mario Borghezio, Kathalijne Maria Buitenweg, Maria Carlshamre, Michael Cashman, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Carlos Coelho, Rosa Díez González, Kinga Gál, Ewa Klamt, Ole Krarup, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Sarah Ludford, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Claude Moraes, Hartmut Nassauer, Martine Roure, Inger Segelström, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||
Bei der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Frederika Brepoels, Richard Corbett, Luis Francisco Herrero-Tejedor, Bill Newton Dunn, Vincent Peillon, Marie-Line Reynaud, Bogusław Sonik, Kyriacos Triantaphyllides | |||||
Bei der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) (Artikel 178 Absatz 2) |
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VERFAHREN
Titel |
Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission (JSP) | ||||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags | ||||||
Federführender Ausschuss |
BUDG | ||||||
Mitberatender Ausschuss/Ausschüsse |
alle 11.4.2005 |
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| |||
Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in) |
Giovanni Pittella |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in) |
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Vereinfachtes Verfahren |
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Anfechtung der Rechtsgrundlage |
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Prüfung im Ausschuss |
31.1.2005, 7.3.2005, 14.3.2005 |
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Datum der Annahme |
15.3.2005 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
55 0 0 | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Reimer Böge, Gérard Deprez, Valdis Dombrovskis, Den Dover, Brigitte Douay, Bárbara Dührkop Dührkop, James Elles, Hynek Fajmon, Markus Ferber, Salvador Garriga Polledo, Neena Gill, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Dariusz Maciej Grabowski, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta D. Haug, Ville Itälä, Anne Elisabet Jensen, Sergej KozlíkWiesław, Stefan Kuc, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Jan Mulder, Gérard Onesta, Giovanni Pittella, Wojciech Roszkowski, Antonis Samaras, Anders Samuelsen, Esko Seppänen, Nina Škottová, László Surján, Yannick Vaugrenard, Kyösti Tapio Virrankoski, Ralf Walter, Marilisa Xenogiannakopoulou | ||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
María Badía i Cutchet, Lissy Gröner, Toomas Hendrik Ilves, Mairead McGuinness, Cristobal Montoro Romero, Robert Navarro, Libor Rouček, Paul Rübig, Jacek Emil Saryusz-Wolski, Margarita Starkevičiūtė, Peter Šťastný, Lars Wohlin | ||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Nirj Deva, Roger Helmer, Thomas Ulmer | ||||||
Datum der Einreichung - [A6] |
22.3.2005 A6-0071/2005 | ||||||
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