BERICHT 1. über die Entlastung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0216/2004 – C6‑0235/2004 – 2004/2051(DEC))2. über die Entlastung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0207/2004 – C6‑0226/2004 – 2004/2050(DEC))3. über die Entlastung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2003 (N6‑0208/2004 – C6‑0227/2004 – 2004/2060(DEC))4. über die Entlastung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0209/2004 – C6‑0228/2004 – 2004/2053(DEC))5. über die Entlastung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2003 (N6‑0213/2004 – C6‑0232/2004 – 2004/2061(DEC))6. über die Entlastung der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0212/2004 – C6‑0231/2004 – 2004/2056(DEC))7. über die Entlastung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0214/2004 – C6‑0233/2004 – 2004/2062(DEC))8. über die Entlastung von Eurojust für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0220/2004 – C6‑0239/2004 – 2004/2063(DEC))9. über die Entlastung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0210/2004 – C6‑0229/2004 – 2004/2058(DEC))10. über die Entlastung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0211/2004 – C6‑0230/2004 – 2004/2055(DEC))11. über die Entlastung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2003 (N6‑0215/2004 – C6‑0234/2004 – 2004/2059(DEC))12. über die Entlastung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0217/2004 – C6‑0236/2004 – 2004/2054(DEC))13. über die Entlastung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0218/2004 – C6‑0237/2004 – 2004/2057(DEC))14. über die Entlastung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2003 (N6-0219/2004 – C6‑0238/2004 – 2004/2052(DEC))
22.3.2005
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Inés Ayala Sender und Carl Schlyter
- 1a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- zur Entlastung des Direktors des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- zur Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- zur Entlastung des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, VOLKSGESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
- VERFAHREN 1
- VERFAHREN 2
- VERFAHREN 3
- VERFAHREN 4
- VERFAHREN 5
- VERFAHREN 6
- VERFAHREN 7
- VERFAHREN 8
- VERFAHREN 9
- VERFAHREN 10
- VERFAHREN 11
- VERFAHREN 12
- VERFAHREN 13
- VERFAHREN 14
1a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0216/2004 – C6‑0235/2004 - 2004/2051(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6864/2005 – C6‑0076/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1646/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000[3] über die Europäische Agentur für Wiederaufbau, insbesondere deren Artikel 8,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
1b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0216/2004 – C6‑0235/2004 - 2004/2051(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6864/2005 – C6‑0076/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1646/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000[3] über die Europäische Agentur für Wiederaufbau, insbesondere deren Artikel 8,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem oben erwähnten Bericht festgestellt hat, dass der Jahresabschluss der Agentur kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Agentur vermittelt,
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof gewisse Vorbehalte gegenüber den Mitteln, die die Agentur nationalen und internationalen Dritteinrichtungen übertragen hat, zum Ausdruck gebracht hat, dass er jedoch auch feststellte, dass die dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß waren,
C. in der Erwägung, dass der Rechnungshof gewisse Vorbehalte hinsichtlich der Gültigkeit einiger Belege zum Ausdruck gebracht hat,
D. in der Erwägung, dass der Rechnungshof gewisse Vorbehalte im Zusammenhang mit dem Verfahren der Auftragsvergabe zum Ausdruck gebracht hat,
E. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 21. April 2004 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilt hat und dabei in seiner Entschließung unter anderem:
– die Agentur aufforderte, rasch der Empfehlung des Rechnungshofes und des Parlaments zu folgen, ein zuverlässiges System für die Finanzbuchführung in allen Einsatzzentralen einzuführen und damit auf die Tabellenkalkulationsprogramme für ihre allgemeine Buchführung zu verzichten,
– erwartete, dass die Agentur umgehend auf die Forderung des Rechnungshofes reagiert, den Status der Mittel zu klären, die spezialisierten Einrichtungen zur Finanzierung von Programmen für die Gewährung von Darlehen in bestimmten Bereichen zur Verfügung gestellt werden, und geeignete Lösungen dafür zu finden, wie diese Mittel im Jahresabschluss der Agentur verbucht werden sollten,
– den Internen Auditdienst der Kommission ersuchte, dieses Problem zu untersuchen, um mögliche Systemschwächen zu ermitteln, und die erforderlichen Empfehlungen für die Beseitigung derartiger Probleme abzugeben,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. stellt fest, dass das von der EAW verwaltete Gesamtbudget 2003 1,9 Mrd. EUR betrug und dass 81% dieser Mittel gebunden sowie 67% davon für Hilfsprogramme in den vier Einsatzzentralen der Agentur (Belgrad, Podgoriza, Pristina und Skopje) ausgezahlt wurden, dass der Gesamthaushalt der EAW für 2003 358,6 Millionen EUR betrug, wovon der Großteil für Hilfsprogramme vorgesehen war, und dass von den der EAW 2003 zugewiesenen neuen EU-Mitteln in Höhe von 327,8 Millionen EUR 62,3 Millionen EUR für den Kosovo, 200 Millionen EUR für Serbien, 12 Millionen EUR für Montenegro und 33,5 Millionen EUR für die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien bestimmt waren;
Haushaltsvollzug
3. nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes zu der Praxis zur Kenntnis, die den vom Verwaltungsrat angenommenen Haushaltsplan der Agentur betrifft, der nicht dem Grundsatz der getrennten Mittel folgt, was zur Folge hat, dass das Haushaltsergebnis für das Haushaltsjahr in keinerlei Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Realität der Vorgänge der Agentur steht und das zum 31. Dezember 2003 kumulierte Defizit in Höhe von 140,95 Millionen Euro weitgehend künstlichen Charakter hat;
4. nimmt in den Antworten der Agentur zur Kenntnis, dass sie inzwischen Maßnahmen getroffen hat, um die finanzielle Darstellung ihrer Vorgänge zu klären, wodurch sich eine konsolidierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den gesamten Zeitraum 2004 ergibt; erwartet daher, dass das Problem bis zum Entlastungsverfahren 2004 gelöst sein wird;
5. ermutigt die Kommission und den Europäischen Rechnungshof, ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Wiederaufbau in diesem Bereich zu verstärken, um die Effizienz ihres Haushaltsvollzugs zu gewährleisten;
Jahresabschluss
6. nimmt die wiederholten Bemerkungen des Rechnungshofes zu den Mängeln im Rechnungsführungssystem der Agentur, insbesondere zur Finanzbuchführung nach der Methode der einfachen Buchführung, zur Kenntnis;
7. begrüßt die Antwort der Agentur, die erklärt, sie habe nunmehr die vom Rechnungshof erwähnten Mängel behoben und verwende nun gemeinsam mit dem Rechnungsführungstool SI2 ein computergestütztes allgemeines System der doppelten Buchführung;
8. ersucht die Kommission, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit alle Agenturen so bald wie möglich das am 1. Januar 2005 eingeführte neue Rechnungsführungssystem der Kommission nutzen können;
9. zeigt sich überrascht darüber, dass der Rechnungshof noch immer keine Klärung des Status der Mittel erreicht hat, die den dezentralisierten Einrichtungen für die Finanzierung von Darlehensprogrammen in bestimmten Bereichen zur Verfügung gestellt werden, und ersucht die Agentur, die geeigneten Lösungen bezüglich der Art und Weise der Verbuchung dieser Mittel im Jahresabschluss der Agentur zu beschließen;
10. entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass von diesen Mitteln nur noch ein geringer Restbetrag übrig ist und die Mittel Ende 2004 nahezu vollständig ausgegeben waren; ersucht den Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem zuständigen Ausschuss so bald wie möglich einen vollständigen Bericht über die Umsetzung und die Effizienz derartiger Darlehensprogramme vorzulegen;
11. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur zwischenzeitlich ihr für die Rechnungsführung zuständiges Personal und die entsprechenden Instrumente verstärkt hat und hofft, dass die 2004 erreichten Verbesserungen dazu führen, dass der Rechnungshof in dieser Frage keine negativen Bemerkungen mehr abzugeben hat;
12. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die EAW 2003 durchschnittlich neun Tage für die Auszahlung von Mitteln für Hilfsprogramme benötigte;
13. nimmt die besonderen Bedingungen, unter denen die Agentur arbeitet, zur Kenntnis und würdigt die Erfolge der Agentur bei der Wahrnehmung ihres Mandats; fordert die Kommission auf, der Europäischen Agentur für Wiederaufbau die notwendige Unterstützung zu gewähren, um ihre vollständige Anpassung an die mit der neuen Stellung der Agentur innerhalb der Kommission (nach der Erweiterung) verbundenen Verfahren und Erfordernisse zu gewährleisten;
14. nimmt zur Kenntnis, dass seit 2003 größere Veränderungen im System der Auftragsvergabe vorgenommen wurden, was eine transparente Behandlung jeder Ausschreibung gewährleisten dürfte;
15. begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Direktor der Agentur ergriffenen Sofortmaßnahmen nach der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten beim Abschluss eines der größeren Infrastrukturverträge, wozu auch die automatische Suspendierung der verantwortlichen Person und die Weiterleitung des Dossiers an OLAF gehörte; ermutigt den Direktor und die Kommission sowie den Europäischen Rechnungshof, mit diesem Verfahren der Sofortmaßnahmen fortzufahren und die erforderliche Risikoanalyse zu verstärken, insbesondere in Sektoren mit hohem Risikoprofil;
16. stellt fest, dass OLAF konkrete Hinweise darauf gefunden hat, dass die erfolgreiche Firma bei der Vorbereitung ihrer Angebotsunterlagen Unterstützung von dem im Zusammenhang mit dem betreffenden Infrastrukturvertrag suspendierten Bediensteten der Agentur erhalten hatte[5]; weist darauf hin, dass gemäß den Bestimmungen für Ausschreibungen schon der Versuch eines Bieters, im Zusammenhang mit einem Ausschreibungsverfahren vertrauliche Informationen zu erhalten, seinen Ausschluss aus dem Verfahren zur Folge hat;
17. nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass nach Angaben der Kommission (Anfragen zur mündlichen Beantwortung an die Kommissionsmitglieder Michel und Ferrero-Waldner vom 3. Dezember 2004) der OLAF-Abschlussbericht zu dem Fall den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Agentur nicht vorgelegt werden durfte; erwartet, dass dies unverzüglich nachgeholt wird, damit sich das höchste Entscheidungsgremium der Agentur ein vollständiges Bild von den Vorgängen machen kann;
18. fordert den Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau nachdrücklich auf, künftig Artikel 103 der Haushaltsordnung konsequent anzuwenden und die Ausführung von Aufträgen auszusetzen, wenn die Vergabeverfahren mit gravierenden Fehlern oder Unregelmäßigkeiten behaftet sind oder Betrug vorliegt;
19. fordert den Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, das zuständige Kommissionsmitglied, den Europäischen Rechnungshof sowie den Direktor von OLAF auf, das EP so bald wie möglich über derartige Maßnahmen und Erkenntnisse zu unterrichten;
20. nimmt den vom EP anlässlich der Entlastung der Agentur für 2002 verlangten Bericht des Internen Auditdienstes der Kommission über die Aktivitäten der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zur Kenntnis;
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge
21. nimmt die Forderung des Rechnungshofes nach einer Verringerung der Zahl der Anweisungsbefugten (56 Ende 2003) zur Kenntnis und würdigt die Anstrengungen der Agentur, die diese Zahl bis Februar 2004 auf nur noch 20 bevollmächtigte und unterstellte Anweisungsbefugte verringert hat, was einen angemessenen Haushaltsvollzug ermöglichen und eine effiziente Durchführung der auf lokaler Ebene geplanten Maßnahmen gewährleisten dürfte;
22. begrüßt die Teilnahme des Direktors der Agentur an der Anhörung im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003, was verschiedene Klarstellungen bezüglich der Erfolge der Agentur bei der Wahrnehmung ihres Mandats ermöglichte; erwartet, dass die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um eine uneingeschränkt wirtschaftliche Haushaltsführung zu erreichen;
23. erkennt an, dass das Erscheinen des Direktors der EAW im Haushaltskontrollausschuss und später im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hilfreich war, um bestimmte Fragen zu klären und Erklärungen für bestimmte Sachverhalte zu liefern, an denen dem Parlament besonders gelegen war, insbesondere für die Frage der Verteilung der Aufgaben unter den „dekonzentrierten“ Delegationen der Kommission in der Region und den Einsatzzentralen der EAW;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
24. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
25. nimmt den Standpunkt der Kommission[6] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[7];
26. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
27. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
28. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
29. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
30. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
31. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
32. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
33. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
34. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
35. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[8] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
36. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
37. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
38. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
39. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
40. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
41. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
42. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
43. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
44. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
45. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
2a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 41 vom 17.2.2005, S. 35.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 16.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] Tätigkeitsbericht von OLAF für das Jahr bis Juni 2004 (Fallstudie, S. 34).
- [6] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [7] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [8] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
zur Entlastung des Direktors des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0207/2004 – C6-0226/2004 – 2004/2050(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6858/2005 – C6-0075/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1655/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1416/76[3], insbesondere deren Artikel 12a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
2b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0207/2004 – C6‑0226/2004 – 2004/2050(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6858/2005 – C6-0075/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1655/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1416/76[3], insbesondere deren Artikel 12a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor des Zentrums am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– das Zentrum ersuchte, die bereits bestehende Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zu verstärken,
– das Zentrum ermutigte, seine Anstrengungen im Hinblick auf die Einrichtung einer internen Auditstelle fortzusetzen und die internen Kontrollnormen einzuhalten,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes bezüglich der Anwendung des nichtoffenen Verfahrens bei der Auftragsvergabe durch das Zentrum sowie dessen Antwort zur Kenntnis; erwartet, dass das Zentrum weitere Anstrengungen unternimmt, um die Ergebnisse dieser Verfahren auf transparente Weise und unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen besser darzustellen;
3. nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis, wonach das Zentrum die angekündigte Anpassung seines Finanzsystems noch nicht abgeschlossen hat; ersucht das Zentrum, diese Veränderungen im Laufe des Jahres 2005 abzuschließen und umzusetzen; erwartet, dass das Zentrum seinen zuständigen Ausschuss nach Abschluss des Anpassungsprozesses unterrichtet;
4. begrüßt die Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung bei der Vorbereitung der Beitrittsländer auf ihre Beteiligung an den Aktivitäten des Zentrums nach der Erweiterung; ist der Auffassung, dass solche einander ergänzenden Maßnahmen gegebenenfalls fortgesetzt und verstärkt werden sollten;
5. erwartet, dass das Zentrum künftig entsprechend der Bemerkung des Rechnungshofes Zuschüsse und Finanzbeiträge von Drittländern in seinen Haushaltsplan aufnimmt;
6. erwartet, dass das Zentrum in seinem Verfahren für die Personaleinstellung die Transparenz verbessert, insbesondere durch eine vorherige Klärung der Kriterien für die Listen;
7. begrüßt die Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichstellung in der Personalpolitik des Zentrums und ermutigt das Zentrum, diese Politik weiterzuverfolgen und regelmäßig zu bewerten, um ihre Umsetzung sicherzustellen;
8. bedauert, dass die Positionen bei den Führungskräften von Männern beherrscht werden, und fordert das Zentrum nachdrücklich auf, für eine größere Ausgewogenheit zu sorgen;
9. begrüßt die Informations- und Kommunikationsstrategie des Zentrums, insbesondere seine Konzentration auf Offenheit und Zugänglichkeit für die Bürger;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
10. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
11. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
12. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
13. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
14. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
15. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
16. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
17. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
18. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
19. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
20. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
21. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
22. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
23. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
24. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
25. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
26. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
27. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
28. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
29. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
30. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
31. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
3a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 53.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 41.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0208/2004 – C6-0227/2004 – 2004/2060(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Stiftung[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6854/2005 – C6-0074/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1649/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1417/76[3], insbesondere deren Artikel 16,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
3b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0208/2004 – C6-0227/2004 – 2004/2060(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Stiftung[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6854/2005 – C6-0074/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1649/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1417/76[3], insbesondere deren Artikel 16,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Stiftung am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die Stiftung ersuchte, die Transparenz ihrer Ausschreibungsverfahren zu verbessern,
– die von der Stiftung unternommenen Anstrengungen begrüßte, die Mittelübertragungen zu verringern, und sie ermutigte, das positive Ergebnis ihrer Anstrengungen mit anderen Agenturen zu teilen, was im Rahmen des „best practices“-Ansatzes zum Abbau der Mittelübertragungen beitragen könnte,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. erwartet, dass die Stiftung entsprechend der Bemerkung des Rechnungshofes Zuschüsse oder Mittelausstattungen, die sie außerhalb des Haushaltsplans erhält, künftig korrekt in ihrem Haushalt verbucht;
3. ersucht die Stiftung, auch weiterhin Synergien mit anderen Agenturen, insbesondere mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie mit Eurostat, zu entwickeln, um Doppelarbeit zu vermeiden und einander ergänzende Aspekte innerhalb gemeinsamer thematischer Zuständigkeiten zu nutzen; erwartet, dass diese Synergie durch den Austausch von Informationen über „best practice“-Ansätze verstärkt wird, um bessere Ergebnisse zu erzielen;
4. begrüßt die Gleichstellungspolitik der Stiftung und die Rationalisierung ihrer Tätigkeiten und ermutigt sie, diese Politik weiterzuverfolgen und regelmäßig zu bewerten, um ihre Umsetzung zu gewährleisten;
5. begrüßt die von der Stiftung eingegangene Verpflichtung, ihre Erkenntnisse an die Bürger weiterzugeben, sowie die von ihr getroffenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verstärkung ihrer Informations- und Kommunikationsstrategie;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
6. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
7. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
8. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
9. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
10. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
11. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
12. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
13. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
14. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
15. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
16. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
17. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
18. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
19. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
20. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
21. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
22. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
23. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
24. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
25. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
26. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
27. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
4a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Exekutivdirektors der Europäischen Umweltagentur für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0209/2004 – C6-0228/2004 – 2004/2053(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[8],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6852/2005 – C6-0073/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[9], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes[10], insbesondere deren Artikel 13,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0074/2005),
1. erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
4b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Exekutivdirektors der Europäischen Umweltagentur für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0209/2004 – C6‑0228/2004 - 2004/2053(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[12],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6852/2005 – C6-0073/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[13], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes[14], insbesondere deren Artikel 13,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[15], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die Einrichtung einer internen Auditstelle durch die Agentur begrüßte,
– die Agentur aufforderte, ihre Analyse der Optionen bezüglich der Verwendung getrennter Mittel im Falle von Vereinbarungen mit den europäischen Themenzentren im Hinblick auf die Verringerung der Mittelübertragungen näher zu erläutern,
– die Agentur aufforderte, die Situation im Zusammenhang mit ihrem Ablage- und Archivierungssystem rasch zu verbessern und die Mängel abzustellen, die der Rechnungshof in Bezug auf die Belege für Zahlungsanträge wiederholt geäußert hatte,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Umweltagentur ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes, wonach die Agentur bei der Feststellung von Forderungen nicht systematisch Einziehungsanordnungen ausstellt, sowie die Antwort der Agentur auf diese Bemerkung zur Kenntnis und erwartet, dass die Agentur die in der Haushaltsordnung hierfür vorgesehenen Regeln künftig strikt einhält;
3. begrüßt die von der Agentur getroffenen Maßnahmen zur Stärkung ihrer Fähigkeit für die Durchführung von Finanzoperationen, einschließlich ihrer Vorbereitung im Hinblick auf die Anwendung einer periodengerechten Buchführung; erwartet, dass es über die von der Agentur erzielten Ergebnisse anlässlich der Vorlage des jährlichen Tätigkeitsberichts des Direktors für das Haushaltsjahr 2004 umfassend unterrichtet wird;
4. begrüßt die Gleichstellungspolitik der Agentur und die Rationalisierung ihrer Tätigkeiten und ermutigt sie, diese Politik weiterzuverfolgen und regelmäßig zu bewerten, um ihre Umsetzung zu gewährleisten;
5. bedauert, dass die von der Agentur vorgenommene Aufschlüsselung des Personals nach Geschlecht, Laufbahngruppe, Staatsangehörigkeit und Besoldungsgruppe dem EP nicht die Möglichkeit bot, das Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern innerhalb der Laufbahn- und Besoldungsgruppen sowie eine Ausgewogenheit zwischen diesen zu bewerten; verlangt, dass diese Angaben in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, da sie ein wesentliches Instrument für die Bewertung der Gleichstellungspläne und der Ausgewogenheit der Geschlechter innerhalb einer Organisation sind;
6. hält die Europäische Umweltagentur für eine Quelle wichtiger Umweltinformationen für alle EU-Organe und für politische Entscheidungen; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Agentur in der Lage war, einige komplizierte technische Daten in benutzerfreundliche Informationen umzuwandeln und ihre Schlussfolgerungen der Öffentlichkeit mitzuteilen;
7. begrüßt die Strategie der Europäischen Umweltagentur für die Kommunikation mit den Bürgern und ermutigt die Agentur, sie kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu bewerten;
8. unterstreicht, dass die Wirkung der Umweltprogramme oft dadurch beeinträchtigt wird, dass bei anderen Rechtsakten und Programmen der Gemeinschaft keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde; ist der Ansicht, dass die Europäische Umweltagentur eine Hilfe bei politischen Entscheidungen leisten könnte, wenn sie ihre Arbeiten auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung weiter ausbauen würde;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
9. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
10. nimmt den Standpunkt der Kommission[16] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[17];
11. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
12. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
13. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
14. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
15. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
16. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
17. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
18. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
19. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
20. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[18] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
21. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
22. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
23. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
24. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
25. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
26. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
27. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
28. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
29. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
30. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
5a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 75.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 25.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [8] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 23.
- [9] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [10] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [12] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 23.
- [13] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [14] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1.
- [15] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [16] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [17] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [18] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0213/2004 – C6‑0232/2004 - 2004/2061(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6851/2005 – C6-0069/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1654/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz[3], insbesondere deren Artikel 14,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
5b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0213/2004 – C6‑0232/2004 - 2004/2061(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6851/2005 – C6-0069/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1654/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz[3], insbesondere deren Artikel 14,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Stiftung am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– darauf drängte, dass die Agentur die Planung ihrer Tätigkeiten verbessert, um die hohe Mittelübertragungsrate zu reduzieren,
– die Agentur aufforderte, die Lehren aus der Verwaltung des KMU-Zuschussprogramms 2002 zu ziehen, um in späteren Programmen eine größere Sparsamkeit und einen besseren Gegenwert zu gewährleisten,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. nimmt mit Genugtuung die Anstrengungen der Agentur zur Kenntnis, die zu einer erheblichen Verringerung bei Übertragungen ihrer operationellen Mittel führten; teilt die Auffassung des Rechnungshofes, wonach die Übertragungsrate bei diesen Mitteln noch immer hoch ist; erwartet, dass die Agentur größere Anstrengungen unternimmt, um die Mittelübertragungen noch weiter zu reduzieren;
3. fordert die Agentur in diesem Zusammenhang auf, einen Plan zur Verringerung der Mittelübertragungen zu entwickeln, der für die Reduzierung dieser Übertragungen jährliche Ziele vorsieht, die mit dem Durchführungszyklus für ihr Arbeitsprogramm vereinbar sind;
4. ersucht die Agentur, deutlich zu machen, welche ihrer operationellen Tätigkeiten am besten durch getrennte Mittel finanziert werden könnten;
5. fordert die Agentur erneut auf, für eine straffere Planung und eine verbesserte Überwachung ihrer operationellen Tätigkeiten Sorge zu tragen; ersucht die Agentur, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um konkretere und realistischere operationelle Ziele festzulegen, wie in der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Agentur 2003 vorgeschlagen wurde;
6. nimmt die Erklärung der Agentur bezüglich ihrer Bemühungen zur Kenntnis, ihr Arbeitsprogramm in Zusammenarbeit mit einer geringeren Zahl themenspezifischer Ansprechstellen durchzuführen; ersucht die Agentur, in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2004 eine Analyse der Erfahrungen vorzulegen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit mit den in der Grundverordnung erwähnten themenspezifischen Ansprechstellen gesammelt hat, und dabei die Vor- und Nachteile dieses Modells der Zusammenarbeit zu erläutern; ersucht die Agentur ferner, in ihrem Bericht den Mehrwert der bislang erzielten Ergebnisse hervorzuheben; ermutigt die Agentur, die Überwachung und Kontrolle der von den themenspezifischen Ansprechstellen gemeldeten Ausgaben weiter zu verstärken und, wie vom Europäischen Rechnungshof vorgeschlagen, dafür das Testat eines externen Prüfers einzuholen;
7. bedauert die Tatsache, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Agentur in Kürze einen derartigen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Agentur die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
8. begrüßt die von der Agentur eingegangene Verpflichtung, die Bürger über ihre Tätigkeiten zu informieren, und hofft auf weitere Maßnahmen zur Entwicklung und Verstärkung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Agentur;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
9. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
10. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
11. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
12. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
13. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
14. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
15. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
16. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
17. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
18. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
19. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
20. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
21. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
22. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
23. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
24. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
25. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
26. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
27. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
28. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
29. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
30. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
6a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0212/2004 – C6‑0231/2004 - 2004/2056(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[8],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6860/2005 – C6-0070/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) des Rates Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[9], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1647/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2309/1993 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln[10], insbesondere deren Artikel 57a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0074/2005),
1. erteilt dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
6b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0212/2004 – C6‑0231/2004 - 2004/2056(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[12],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6860/2005 – C6-0070/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) des Rates Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[13], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1647/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2309/1993 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln[14], insbesondere deren Artikel 57a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[15], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die zwischen der Agentur und der Kommission erzielte Einigung über die Zahlung des Gemeinschaftszuschusses in Tranchen begrüßte, dabei jedoch betonte, dass die Situation bei den Mittelübertragungen verbessert werden sollte,
– die für die Einnahmenseite des Jahresabschlusses gefundene Lösung, den positiven Saldo in der Bilanz der Agentur als zweckbestimmte Einnahme für das folgende Haushaltsjahr einzusetzen, als pragmatisch beurteilte,
– die Anstrengungen der Agentur zur Verbesserung der internen Kontrollverfahren zur Kenntnis nahm und ihren Beschluss über die Einrichtung eines internen Auditdienstes begrüßte,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. nimmt die von der Agentur im Jahr 2004 unternommenen Anstrengungen mit dem Ziel, ihr System der Bestandsaufnahme zu verbessern, sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass jetzt alle ihre Vermögenswerte entsprechend dem harmonisierten Buchungsplan der Kommission in das neue Verwaltungssystem eingegeben werden;
3. ersucht die Agentur, weitere Schritte zur Verstärkung ihres internen Kontrollsystems zu unternehmen;
4. erwartet, dass die Agentur die bereits getroffenen Maßnahmen fortsetzt, um der Bemerkung des Rechnungshofes bezüglich der Anwendung von Verhandlungsverfahren bei der Auftragsvergabe Rechnung zu tragen;
5. nimmt die Klarstellungen der Agentur zu den Maßnahmen zur Kenntnis, die von ihr zur Vermeidung der vom Rechnungshof genannten Probleme bei der Art und Weise der Abwicklung von Auswahlverfahren eingeführt werden; ersucht die Agentur, ihre Anstrengungen fortzusetzen, damit sich die erforderliche Transparenz konsolidiert;
6. begrüßt die von der Agentur unternommenen Anstrengungen mit dem Ziel, den im Gesundheitswesen Beschäftigten und der breiten Öffentlichkeit nützliche und konkrete Informationen über medizinische Erzeugnisse und ihre bestmögliche Anwendung sowie über die Ergebnisse ihrer Arbeit im Allgemeinen zur Verfügung zu stellen; erwartet eine vollständige Unterrichtung über die Entwicklung einer verlässlichen und umfassenden Kommunikationsstrategie durch die Agentur;
7. stellt fest, dass das europaweite Meldesystem für den Bereich der Pharmakovigilanz (Datenbank EudraVigilance) noch immer nicht voll funktionsfähig ist; fordert die Agentur und die beteiligten nationalen Behörden auf, die Arbeiten unverzüglich zum Abschluss zu bringen;
8. begrüßt die von der Agentur eingegangene Verpflichtung bezüglich der Chancengleichheit, bedauert jedoch das Fehlen eines Gleichstellungsplans und erwartet, dass die Agentur in Kürze einen solchen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Agentur die Gleichstellungsfragen nicht nur bei der Einstellung beachtet, sondern auch proaktiv und langfristig auf die Förderung der Chancengleichheit hinarbeitet; ermutigt sie, derartige Maßnahmen regelmäßig weiterzuverfolgen und zu bewerten, um ihre Umsetzung zu gewährleisten;
9. stellt fest, dass die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln die einzige Agentur mit mehr Frauen als Männern in der Besoldungsgruppe A ist;
10. begrüßt die Verpflichtung der Agentur zur Transparenz und die von ihr getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Strategie für die Information und Kommunikation gegenüber Patienten und im Gesundheitswesen Beschäftigten;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
11. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
12. nimmt den Standpunkt der Kommission[16] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[17];
13. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
14. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
15. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
16. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
17. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
18. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
19. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
20. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
21. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
22. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[18] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
23. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
24. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
25. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
26. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
27. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
28. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
29. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
30. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
31. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
32. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
7a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 1.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 38.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [8] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 30.
- [9] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [10] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 19.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [12] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 30.
- [13] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [14] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 19.
- [15] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [16] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [17] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [18] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
zur Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0214/2004 – C6‑0233/2004 - 2004/2062(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6859/2005 – C6-0068/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[3], insbesondere deren Artikel 14,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
7b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0214/2004 – C6‑0233/2004 - 2004/2062(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6859/2005 – C6-0068/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[3], insbesondere deren Artikel 14,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor des Zentrums am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die vom Zentrum bei der Verringerung der Mittelübertragungen erzielten Ergebnisse begrüßte,
– die Bemühungen des Zentrums zur Kenntnis nahm, bei der Rechnungslegung eine wirtschaftliche Lösung zu wählen, indem bei der Vorlage seines Jahresabschlusses der positive Saldo eines Haushaltsjahres als Einnahmen für das folgende Haushaltsjahr eingesetzt wurde,
– die Bemühungen des Zentrums billigte, in der Frage seiner Räumlichkeiten eine zufriedenstellende Lösung zu finden,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. ersucht das Zentrum und die Kommission, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um in der Frage der Pensionsbeiträge für das Personal des Zentrums zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen;
3. ersucht das Zentrum und die Kommission, das Parlament über das Ergebnis seiner Versuche zu unterrichten, in der Frage der Pensionsbeiträge für die Beschäftigten des Zentrums eine Lösung zu finden;
4. begrüßt die 2004 erfolgte Unterzeichnung einer Absichtserklärung durch das Zentrum und die luxemburgischen Behörden, wodurch das Problem der Kosten im Zusammenhang mit der Benutzung des Gebäudes „Neuer Plenarsaal“ durch das Zentrum gelöst wurde; erwartet, dass es im jährlichen Tätigkeitsbericht des Direktors für 2004 vollständig über diesen Punkt unterrichtet wird;
5. nimmt die Besorgnis zur Kenntnis, die vom Zentrum bezüglich des in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 festgelegten Zeitplans geäußert wurde, wonach der Rechnungshof seine Bemerkungen zu den vorläufigen Rechnungen der Agenturen (Artikel 83 Absatz 1) bis zum 15. Juni vorlegen soll und die Direktoren den endgültigen Jahresabschluss dem Rechnungsführer der Kommission (Artikel 83 Absatz 3) zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrates bis zum 1. Juli übermitteln sollen; ist sich darüber im Klaren, dass es daher schwierig ist, zwischen diesen beiden Terminen die Stellungnahme des Verwaltungsrates des Zentrums einzuholen;
6. stellt mit Bedauern fest, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Agentur einen solchen Plan in Kürze entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass das Zentrum die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter hinarbeitet;
7. begrüßt die vom Zentrum eingegangene Verpflichtung, die Bürger über seine Tätigkeiten zu informieren, und hofft auf weitere Maßnahmen zur Entwicklung und Verstärkung der Informations- und Kommunikationsstrategie des Zentrums;
8. stellt nach einem Informationsaustausch mit dem Zentrum fest, dass der im Haushaltsplan 2003 festgesetzte und vom Zentrum in Rechnung gestellte Preis pro Seite 77,50 Euro beträgt, der alle Kosten des Zentrums (Personal, Gebäude, IT, Ausstattung, Freelance-Übersetzungen, Versorgungs- und Sozialbeiträge) sowie die interne Kontrolle der sprachlichen Qualität, Formatierung und Aktualisierung sowie alle erforderlichen Verwaltungsausgaben für die Vergabe von Aufträgen nach außen umfasst; fordert die Kommission auf, die Leistung und den Mehrwert der verschiedenen Übersetzungsdienste zusammen mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bewerten;
9. stellt fest, dass die „hauseigene“ Übersetzung aus Gründen der Sicherheit, der Vertraulichkeit, der Schnelligkeit und aufgrund besonderer Qualifikationen erforderlich ist; stellt fest, dass das Zentrum dort, wo die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt werden, mit externen Übersetzern zusammenarbeitet, und im Jahr 2003 40% seines gesamten Arbeitsvolumens nach außen vergeben wurde;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
10. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
11. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
12. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
13. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
14. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
15. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
16. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
17. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
18. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
19. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
20. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
21. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
22. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
23. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
24. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
25. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
26. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
27. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
28. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
29. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
30. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
31. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
8a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Verwaltungsdirektors von Eurojust für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0220/2004 – C6‑0239/2004 - 2004/2063(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten von Eurojust[8],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6856/2005 – C6-0063/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[9], insbesondere deren Artikel 185, und den Beschluss 2003/659/JI des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität[10] und insbesondere dessen Artikel 36,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
8b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Verwaltungsdirektors von Eurojust für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2002
(N6-0220/2004 – C6‑0239/2004 - 2004/2063(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten von Eurojust[12],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6856/2005 – C6-0063/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[13], insbesondere deren Artikel 185, und den Beschluss 2003/659/JI des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität[14] und insbesondere dessen Artikel 36,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[15], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor von Eurojust am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– anerkannte, dass Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug darauf zurückzuführen waren, dass sich Eurojust in der Anfangsphase seiner Tätigkeit befand, und erwartete, dass diese Probleme bis zum Haushaltsjahr 2004 gelöst sein würden,
– die Bereitschaft von Eurojust begrüßte, sich auf die Erfahrungen bestehender Einrichtungen zu stützen, die neuen Bestimmungen für die Rechnungsführung sowie die interne Kontrolle einzuhalten und sich an der interinstitutionellen Zusammenarbeit zu beteiligen,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung von Eurojust ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die Eurojust bei der Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Annahme und Einhaltung der neuen Haushaltsordnung erzielt hat; stellt ferner fest, dass die gewonnenen Erfahrungen genutzt wurden, um Unzulänglichkeiten bei der Kontrolle von Haushaltsvorgängen zu überwinden;
3. erwartet, dass Eurojust im jährlichen Tätigkeitsbericht des Direktors für das Haushaltsjahr 2004 über weitere Forschritte in diesem Bereich berichtet;
4. nimmt die Erklärungen des Direktors über die Art und Weise, in der Eurojust die eingehenden Ersuchen um Informationen behandelt, zur Kenntnis;
5. erwartet, dass Eurojust die Datenschutzbestimmungen strikt anwendet, um die Rechte der Bürger zu schützen;
6. bedauert die Tatsache, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass Eurojust in Kürze einen solchen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass Eurojust die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
7. fordert angesichts der ernsthaften Schwierigkeiten bei der Sicherstellung angemessener Finanzmittel für die wachsende Zahl von unabhängigen Agenturen, dass die niederländischen Regierungsstellen als Gastgeber dieser renommierten Einrichtung ihre logistische Unterstützung für Eurojust beträchtlich aufstocken;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
8. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
9. nimmt den Standpunkt der Kommission[16] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[17];
10. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
11. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
12. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
13. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
14. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
15. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
16. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
17. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
18. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
19. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[18] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
20. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
21. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
22. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
23. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
24. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
25. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
26. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
27. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
28. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
29. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
9a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 46.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 13.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [8] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 61.
- [9] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [10] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [12] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 61.
- [13] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [14] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44.
- [15] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [16] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [17] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [18] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0210/2004 – C6‑0229/2004 - 2004/2058(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Stiftung[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6853/1/2005 – C6‑0072/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1648/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung[3] und insbesondere deren Artikel 11,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
9b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0210/2004 – C6‑0229/2004 - 2004/2058(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Stiftung[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6853/1/2005 – C6-0072/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1648/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung[3] und insbesondere deren Artikel 11,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Stiftung am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die von der Stiftung bei der Verringerung der Mittelübertragungen erzielten Fortschritte zur Kenntnis nahm und sie ersuchte, die Möglichkeit der Verwendung getrennter Mittel zu prüfen, um die Mittelübertragungen weiter zu reduzieren,
– die Bemühungen der Stiftung zur Kenntnis nahm, die internen Kontrollnormen einzuhalten,
– die Lösung begrüßte, wonach die Kommission den Zuschuss der Gemeinschaft in Tranchen zahlt, um ein erneutes Auftreten der Probleme bei den Kassenmitteln zu vermeiden,
– forderte, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine geeignete Lösung zu finden, um die von der Stiftung im Rahmen externer Programme verwalteten Gemeinschaftsmittel im Jahresabschluss der Stiftung darzustellen,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof seine Bemerkung bezüglich der korrekten Darstellung der Gemeinschaftsmittel im Rahmen der von der Stiftung verwalteten externen Programme der Gemeinschaft (Programm Tempus) im Jahresabschluss der Stiftung wiederholt hat; nimmt ferner die Antwort der Stiftung auf die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis; erwartet, dass es von der Stiftung vollständig über die Lösung unterrichtet wird, die in Absprache mit der Kommission praktiziert werden soll und die Art und Weise betrifft, in der diese Mittel bei der Vorlage des jährlichen Tätigkeitsberichts im Jahresabschluss der Stiftung für 2004 dargestellt werden;
3. nimmt ferner die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass das zeitweilige Problem der Kassenmittel aufgrund von Zahlungsverzögerungen seitens der Kommission bei der Auszahlung des Gemeinschaftszuschusses dadurch behoben werden musste, dass für das Programm Tempus bestimmte Mittel vorübergehend auf ihre eigenen Bankkonten transferiert werden mussten; fordert die Stiftung und die Kommission erneut auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit derartige Probleme nicht wieder auftreten;
4. nimmt die Bemühungen der Stiftung zur Kenntnis, die Probleme im Zusammenhang mit den Verfahren für die Auslese von Bewerbern zu beseitigen; erwartet, dass sie ihre Anstrengungen fortsetzt, damit die notwendige Transparenz verstärkt wird;
5. begrüßt die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP); erwartet, dass diese Zusammenarbeit durch die gemeinsame Nutzung von Informationen und im Hinblick auf eine stärkere Verbreitung von „good practice“-Ansätzen intensiviert und weiterentwickelt wird;
6. bedauert die Tatsache, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Stiftung in Kürze einen solchen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Stiftung die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
7. begrüßt die Zusage der Stiftung, eine Kommunikationsstrategie durchzuführen, um die breite Öffentlichkeit im Rahmen von Debatten mit Hilfe anderer Kommunikationsinstrumente zu informieren;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
8. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
9. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
10. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
11. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
12. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
13. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
14. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
15. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
16. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
17. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
18. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
19. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
20. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
21. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
22. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
23. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
24. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
25. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
26. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
27. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
28. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
29. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
10a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 68.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 22.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0211/2004 – C6‑0230/2004 - 2004/2055(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6862/2005 – C6-0071/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht[3], insbesondere deren Artikel 11a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
10b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0211/2004 – C6‑0230/2004 - 2004/2055(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6862/2005 – C6-0071/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht[3], insbesondere deren Artikel 11a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Beobachtungsstelle am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die Beobachtungsstelle in ihren Bemühungen ermutigte, die Mittelübertragungen weiter zu reduzieren,
– die Zusage der Beobachtungsstelle zur Kenntnis nahm, in Zukunft die Aufgabenteilung zwischen Anweisungsbefugten und Rechnungsführer vollständig zu beachten,
– die Beobachtungsstelle ersuchte, die vom Rechnungshof im Bereich der Personalverwaltung festgestellten Missstände, insbesondere bezüglich der Art der Durchführung der Ausleseverfahren, zu beseitigen,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. ersucht die Beobachtungsstelle, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die baldige Beseitigung aller Mängel im Zusammenhang mit der Organisation ihrer Bestandsaufnahme, einschließlich der physischen Bestandskontrolle, der angemessenen Dokumentation und einer geeigneten IT-Unterstützung zu verstärken;
3. nimmt die Besorgnis des Rechnungshofes über die verschiedenen Probleme, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der mit den nationalen Zentren abgeschlossenen Verträge festgestellt wurden, zur Kenntnis; erwartet, dass die Beobachtungsstelle die Ausführung dieser Verträge besser überwacht;
4. begrüßt den Beschluss der Beobachtungsstelle, eine Bewertung der Qualität der von den nationalen Zentren im Vorjahr geleisteten Arbeit abzuschließen, bevor eine Vorauszahlung für das folgende Haushaltsjahr erfolgt; erwartet, dass die Beobachtungsstelle in diesem Zusammenhang die von ihr durchgeführten Tätigkeiten nennt, die durch getrennte Mittel finanziert werden könnten;
5. nimmt die Bemühungen der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, in Bezug auf die Informationen, die der breiten Öffentlichkeit und den Drittländern, die ein Interesse an ihrer Arbeit bekunden, zur Verfügung gestellt werden, einen proaktiven Ansatz zu entwickeln;
6. begrüßt die zur Förderung der Politik der Chancengleichheit getroffenen Maßnahmen und ermutigt die Beobachtungsstelle, diese Maßnahmen weiterzuverfolgen und regelmäßig zu bewerten, um ihre Durchführung zu gewährleisten;
7. begrüßt die Kommunikationsstrategie der Beobachtungsstelle und ihre Zusage, die breite Öffentlichkeit zu informieren;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
8. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
9. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
10. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
11. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
12. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
13. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
14. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
15. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
16. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
17. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
18. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
19. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
20. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
21. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
22. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
23. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
24. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
25. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
26. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
27. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
28. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
29. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
11a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0215/2004 – C6‑0234/2004 - 2004/2059(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle[8],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6861/2005 – C6-0067/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[9], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1652/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[10], insbesondere deren Artikel 12a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
11b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 83.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [8] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 94.
- [9] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [10] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 33.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0215/2004 – C6‑0234/2004 - 2004/2059(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6861/2005 – C6-0067/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1652/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[3], insbesondere deren Artikel 12a,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Beobachtungsstelle am 21. April 2004 die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:
– die Beobachtungsstelle aufforderte, die Mittelübertragungen noch weiter zu reduzieren und die Einnahmen durch eine rechtzeitige Ausstellung von Einziehungsanordnungen zu überwachen,
– seine Besorgnis über die Probleme bei den Kassenmitteln zum Ausdruck brachte, die sich aufgrund der verzögerten Auszahlung des Gemeinschaftszuschusses durch die Kommission ergaben, und die Kommission sowie die Beobachtungsstelle ersuchte, ihre Koordinierung zu verbessern, um zu vermeiden, dass eine ähnliche Situation wieder auftritt,
– die Beobachtungsstelle ersuchte, weitere Anstrengungen zur Verstärkung ihrer internen Kontrolle zu unternehmen und für die Einhaltung der Haushaltsordnung Sorge zu tragen, die Vertragsverwaltung zu verbessern und die Überwachung und Bewertung der Qualität der von den nationalen Zentren des RAXEN-Netzes geleisteten Arbeit zu verstärken,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
2. begrüßt die Erfolge der Beobachtungsstelle bei der Reduzierung der Mittelübertragungen; ersucht sie, ihre Bemühungen um eine weitere Verringerung der Übertragungen fortzusetzen; erwartet, dass die Beobachtungsstelle angibt, welche ihrer Tätigkeiten durch getrennte Mittel finanziert werden könnten, was eine weitere Reduzierung der Mittelübertragungen ermöglichen würde;
3. erwartet, dass die Beobachtungsstelle entsprechend der Bemerkung des Rechnungshofes alle von ihr erhaltenen und verwalteten Gemeinschaftszuschüsse im Zusammenhang mit externen Programmen (Phare-Zuschüsse) sowie andere Einkommensquellen korrekt in ihrem Haushaltsplan darstellt, um einen wirklichen Gesamthaushalt vorzulegen;
4. fordert die Beobachtungsstelle auf, der Empfehlung des Rechnungshofes zu folgen und ein wirksames Verwaltungs- und Überwachungssystem für die einzuziehenden Einnahmen einzuführen, was die rechtzeitige Ausstellung von Einziehungsanordnungen ermöglichen dürfte;
5. erwartet, dass die Beobachtungsstelle ihre Vertragsverwaltung verbessert, um die Bestimmungen der Haushaltsordnung einzuhalten; ersucht die Beobachtungsstelle, künftig die Ausführung der Verträge genau zu überwachen, um eine bessere Kontrolle der Qualität der geleisteten Arbeit zu gewährleisten;
6. begrüßt die Lösung, die aufgrund der allgemeinen Aufforderung, den Rassismus-Bericht 2003 offenzulegen, gefunden wurde und ermutigt die Beobachtungsstelle, die Vorbereitungsarbeiten für diese Art von Bericht künftig zu verbessern;
7. stellt mit Bedauern fest, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Beobachtungsstelle in Kürze einen derartigen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Beobachtungsstelle die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
8. begrüßt den Plan für eine diversifizierte Rechnungsprüfung und die Tatsache, dass die Beobachtungsstelle auf allen Ebenen Personal von Minderheiten integriert hat; erwartet, dass die Beobachtungsstelle den Anteil der Frauen in Führungspositionen erheblich steigert;
9. begrüßt die Kommunikationsstrategie der Beobachtungsstelle, hofft jedoch auf weitere Maßnahmen zur Entwicklung und Verstärkung dieser Strategie, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Kommunikation im Verhältnis zu den Bürgern, wo die Beobachtungsstelle eine besonders wichtige Aufgabe zu übernehmen hat, um die Öffentlichkeit verstärkt für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu sensibilisieren;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
10. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
11. nimmt den Standpunkt der Kommission[5] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[6];
12. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
13. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
14. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
15. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
16. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
17. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
18. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
19. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
20. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
21. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[7] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
22. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
23. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
24. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
25. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
26. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
27. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
28. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
29. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
30. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
31. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
12a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Geschäftsführenden Direktors der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0217/2004 – C6‑0236/2004 - 2004/2054(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Behörde[8],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6857/2005 – C6-0066/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[9], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1642/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit[10], insbesondere deren Artikel 44,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0074/2005),
1. erteilt dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
12b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Geschäftsführenden Direktors der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0217/2004 – C6‑0236/2004 - 2004/2054(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Behörde[12],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6857/2005 – C6-0066/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[13], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1642/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit[14], insbesondere deren Artikel 44,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[15], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung erstmals seine Zuständigkeit wahrnimmt, dem Direktor der Behörde Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen,
C. in der Erwägung, dass das Parlament in der Anfangsphase dieser Beziehungen zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zufrieden darüber ist, dass sein zuständiger Ausschuss, wie verlangt, Informationen von der Behörde erhalten hat, und erwartet den Aufbau eines Verhältnisses der engen Zusammenarbeit zwischen seinen zuständigen Ausschüssen und der Behörde,
D. in der Erwägung, dass eine Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in die Lebensmittel im Allgemeinen eines der Hauptziele der Behörde ist,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ausgewiesenen Zahlen für das Haushaltsjahr 2003 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003
2. nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofes zu den Problemen zur Kenntnis, die in Bezug auf die Einhaltung der Haushaltsordnung aufgetreten sind (z.B. zur fehlenden Aufgabenteilung zwischen den Finanzakteuren oder zu den Verzögerungen bei der Validierung der Systeme für die Bereitstellung von Rechnungsführungsdaten); nimmt ferner die Feststellungen des Rechnungshofes bezüglich der Mängel bei der Anwendung der Bestimmungen über die Gehaltseinstufung und die finanziellen Ansprüche der neu eingestellten Bediensteten zur Kenntnis;
3. nimmt die Antworten der Behörde zur Kenntnis, in denen sie erklärt, welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, um den Bemerkungen des Rechnungshofes Folge zu leisten;
4. vertritt die Auffassung, dass diese Mängel weitgehend darauf zurückzuführen waren, dass sich die Behörde in der Anfangsphase ihrer Tätigkeit befand; ersucht die Behörde, in den erforderlichen Fällen weitere Verbesserungen vorzunehmen, um den Bemerkungen des Rechnungshofes vollständig nachzukommen;
5. bedauert die Tatsache, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Behörde in Kürze einen solchen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Behörde die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
6. erwartet, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bezüglich der gemeinsamen Nutzung der Ergebnisse von Tierversuchen derselben Philosophie folgt, wie sie in REACH vorgeschlagen wird, um zu vermeiden, dass Tiere leiden müssen;
7. erwartet, dass die Behörde die in der Verordnung Nr. 1049/2001[16] über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten enthaltenen Worte „überwiegendes öffentliches Interesse“ bei der Bearbeitung von Anträgen auf Informationen möglichst großzügig auslegt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher über alle möglichen Informationen verfügen, um ihre Auswahl als Konsumenten treffen zu können;
8. begrüßt die Zusage der Behörde, mit den wichtigsten Zielgruppen zu kommunizieren, hofft jedoch auf weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verstärkung ihrer Strategien, insbesondere bezüglich der Information und Kommunikation gegenüber den Bürgern;
9. erwartet, dass die Behörde in dem jährlichen Tätigkeitsbericht für das Haushaltsjahr 2004 umfassend über die erzielten Fortschritte berichtet;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
10. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
11. nimmt den Standpunkt der Kommission[17] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[18];
12. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
13. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
14. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
15. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
16. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
17. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
18. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
19. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
20. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
21. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[19] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
22. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
23. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
24. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
25. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
26. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
27. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
28. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
29. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
30. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
31. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
13a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0218/2004 – C6‑0237/2004 - 2004/2057(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[20],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6855/2005 – C6-0065/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[21], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1644/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2005 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs[22], insbesondere deren Artikel 19,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[23], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
13b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0218/2004 – C6‑0237/2004 - 2004/2057(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[24],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6855/2005 – C6-0065/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[25], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1644/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2005 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs[26], insbesondere deren Artikel 19,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[27], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung erstmals seine Zuständigkeit wahrnimmt, dem Direktor der Agentur die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen,
C. in der Erwägung, dass das Parlament in der Anfangsphase dieser Beziehungen zur Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zufrieden darüber ist, dass sein zuständiger Ausschuss, wie verlangt, Informationen von der Agentur erhalten hat, und erwartet den Aufbau eines Verhältnisses der engen Zusammenarbeit zwischen seinen zuständigen Ausschüssen und der Agentur,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ausgewiesenen Zahlen für das Haushaltsjahr 2003 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003
2. nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofes zu den Problemen zur Kenntnis, die in Bezug auf die Einhaltung der Haushaltsordnung aufgetreten sind (z.B. zur fehlenden Aufgabenteilung zwischen den Finanzakteuren oder den Verzögerungen bei der Validierung der Systeme für die Bereitstellung von Rechnungsführungsdaten); nimmt ferner die Feststellungen des Rechnungshofes bezüglich der Mängel bei der Anwendung der Bestimmungen über die Gehaltseinstufung und die finanziellen Ansprüche der neu eingestellten Bediensteten zur Kenntnis;
3. nimmt die Antworten der Agentur zur Kenntnis, in denen sie erklärt, welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, um den Bemerkungen des Rechnungshofes Folge zu leisten;
4. vertritt die Auffassung, dass diese Mängel weitgehend darauf zurückzuführen waren, dass sich die Agentur in der Anfangsphase ihrer Tätigkeit befand; ersucht die Agentur, in den erforderlichen Fällen weitere Verbesserungen vorzunehmen, um den Bemerkungen des Rechnungshofes vollständig nachzukommen;
5. bedauert die Tatsache, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Agentur in Kürze einen solchen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Agentur die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
6. nimmt zur Kenntnis, dass sich die Agentur in ihrer Anlaufphase befand und es für den Direktor schwierig war, bei der Einstellung von Personal den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen strikt anzuwenden; fordert die Agentur auf, bis Ende 2005 einen konkreten Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen, wie er auch innerhalb der europäischen Institutionen angewandt wird, und eine besondere Anstrengung im Bereich Information und Kommunikation zu unternehmen, um Frauen zu ermutigen, sich um die Stellen in der Agentur zu bewerben;
7. bedauert das Fehlen einer Kommunikationsstrategie, äußert jedoch Verständnis dafür, da sich die Agentur in ihrer Anlaufphase befand;
8. erwartet, dass die Agentur in dem jährlichen Tätigkeitsbericht für das Haushaltsjahr 2004 umfassend über die erzielten Fortschritte berichtet;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
9. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
10. nimmt den Standpunkt der Kommission[28] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[29];
11. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
12. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
13. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
14. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
15. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
16. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
17. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
18. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
19. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
20. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[30] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
21. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
22. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
23. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
24. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
25. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
26. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
27. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
28. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
29. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
30. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
14a. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Entlastung des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0219/2004 – C6‑0238/2004 - 2004/2052(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[31],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6863/2005 – C6-0064/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[32], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1643/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit[33], insbesondere deren Artikel 49,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[34], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
1. erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;
2. fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
14b. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss zur Entlastung des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(N6-0219/2004 – C6‑0238/2004 - 2004/2052(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur[35],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6863/2005 – C6-0064/2005),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[36], insbesondere deren Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1643/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit[37], insbesondere deren Artikel 49,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[38], insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,
– gestützt auf Artikel 70 und Artikel 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem obenerwähnten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung erstmals seine Zuständigkeit wahrnimmt, dem Direktor der Agentur die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen,
C. in der Erwägung, dass das Parlament in der Anfangsphase dieser Beziehungen zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit zufrieden darüber ist, dass sein zuständiger Ausschuss, wie verlangt, Informationen von der Agentur erhalten hat, und erwartet den Aufbau eines Verhältnisses der engen Zusammenarbeit zwischen seinen zuständigen Ausschüssen und der Agentur,
1. nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ausgewiesenen Zahlen für das Haushaltsjahr 2003 zur Kenntnis:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003
2. nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofes zu den Problemen zur Kenntnis, die in Bezug auf die Einhaltung der Haushaltsordnung aufgetreten sind (z.B. zur fehlenden Aufgabenteilung zwischen den Finanzakteuren oder den Verzögerungen bei der Validierung der Systeme für die Bereitstellung von Rechnungsführungsdaten); nimmt ferner die Feststellungen des Rechnungshofes bezüglich der Mängel bei der Anwendung der Bestimmungen über die Gehaltseinstufung und die finanziellen Ansprüche der neu eingestellten Bediensteten zur Kenntnis;
3. nimmt die Antworten der Agentur zur Kenntnis, in denen sie erklärt, welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, um den Bemerkungen des Rechnungshofes Folge zu leisten;
4. vertritt die Auffassung, dass diese Mängel weitgehend darauf zurückzuführen waren, dass sich die Agentur in der Anfangsphase ihrer Tätigkeit befand; ersucht die Agentur, in den erforderlichen Fällen weitere Verbesserungen vorzunehmen, um den Bemerkungen des Rechnungshofes vollständig nachzukommen;
5. bedauert die Tatsache, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Agentur in Kürze einen derartigen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Agentur die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig tätig ist, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;
6. nimmt zur Kenntnis, dass sich die Agentur in ihrer Anlaufphase befand und es für den Direktor schwierig war, bei der Einstellung von Personal den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen strikt anzuwenden; fordert die Agentur auf, bis Ende 2005 einen konkreten Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen, wie er auch innerhalb der europäischen Institutionen angewandt wird, und eine besondere Anstrengung im Bereich Information und Kommunikation zu unternehmen, um Frauen zu ermutigen, sich um die Stellen in der Agentur zu bewerben;
7. begrüßt die Pläne der Agentur für eine Verbesserung ihrer Kommunikationsstrategie gegenüber den Bürgern und hofft, dass im kommenden Jahr weitere Maßnahmen in dieser Richtung getroffen werden;
8. erwartet, dass die Behörde in dem jährlichen Tätigkeitsbericht für das Haushaltsjahr 2004 ausführlich über die erzielten Fortschritte berichtet;
Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen
9. erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Einführung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;
10. nimmt den Standpunkt der Kommission[39] bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen[40];
11. ersucht die Kommission, mittelfristig, d.h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um
a) Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;
b) eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbericht sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;
c) die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der EU für ihre Bürger festzustellen und zu verstärken;
12. erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;
13. ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, ebenso in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortung und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch seinen zuständigen Ausschüssen vorzulegen;
14. fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u.a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:
a) eine Verstärkung der Kommunikation zwischen Kommission und Agenturen,
b) die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,
c) die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;
15. betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;
16. erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;
Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen
17. erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzverordnung 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;
18. ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);
19. stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;
20. fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[41] in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;
21. erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortung, Transparenz und zusätzlichen Nutzen für Europa zu stärken;
22. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;
23. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;
24. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der neu geschaffenen Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;
25. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;
26. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;
27. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;
Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen
28. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was gegebenenfalls auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;
29. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;
30. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Entlastungsbericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme – vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll – vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.
22.2.2005
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2003
(C6-0235/2004 – 2004/2051(DEC))
Verfasser der Stellungnahme: Anders Samuelsen
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erkennt an, dass die Einrichtung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAW) die Bestätigung dafür war, dass die Europäische Union beim Wiederaufbau im Kosovo eine führende Rolle spielen will, und begrüßt die spätere geographische Ausweitung ihres Mandats auf Serbien und Montenegro (2000) und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (2001);
2. nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die EAW den Übergang von konkreten Soforthilfemaßnahmen für den Wiederaufbau zu einer längerfristigen nachhaltigen Entwicklung, zur Förderung marktwirtschaftlicher Verhältnisse und zur Unterstützung von verantwortungsvoller Staatsführung und sozialer Entwicklung erfolgreich vollzogen hat;
3. stellt fest, dass das von der EAW verwaltete Gesamtbudget 2003 1,9 Mrd. EUR betrug und dass 81% dieser Mittel gebunden sowie 67% davon für Hilfsprogramme in den vier Einsatzzentralen der Agentur (Belgrad, Podgoriza, Pristina und Skopje) ausgezahlt wurden, und dass der Gesamthaushalt der EAW für 2003 358,6 Millionen EUR betrug, wovon der Großteil für Hilfsprogramme vorgesehen war, und dass von den der EAW 2003 zugewiesenen neuen EU-Mitteln in Höhe von 327,8 Millionen EUR 62,3 Millionen EUR für den Kosovo, 200 Millionen EUR für Serbien, 12 Millionen EUR für Montenegro und 33,5 Millionen EUR für die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien bestimmt waren;
4. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die EAW 2003 durchschnittlich neun Tage für die Auszahlung von Mitteln für Hilfsprogramme benötigte;
5. erkennt an, dass das Erscheinen des Direktors der EAW im Haushaltskontrollausschuss und später im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hilfreich war, um bestimmte Fragen zu klären und Erklärungen für bestimmte Sachverhalte zu liefern, an denen dem Ausschuss besonders gelegen war, insbesondere für die Frage der Verteilung der Aufgaben unter den „dekonzentrierten“ Delegationen der Kommission in der Region und den Einsatzzentralen der EAW;
6. nimmt den Bericht des Haushaltskontrollausschusses zur Kenntnis und schließt sich den darin enthaltenen Bemerkungen an, insbesondere betreffend das Versäumnis der EAW, den Grundsatz der getrennten Mittel zu befolgen, wie vom Europäischen Rechnungshof in seinem Bericht für das Jahr 2003 bemängelt wurde; stellt fest, dass die EAW in ihren Antworten auf den Bericht des Rechnungshofs erklärt, dass sie nunmehr Maßnahmen getroffen hat, um die finanzielle Darstellung ihrer Vorgänge zu klären und dass dieses Problem bis zum Entlastungsverfahren für 2004 behoben sein sollte; bestärkt die EAW in ihren Bemühungen um rasche Fortschritte in dieser Beziehung;
7. unterstützt den Standpunkt des Haushaltsausschusses, der die Kommission und den Europäischen Rechnungshof darin bestärkt, ihre Zusammenarbeit mit der EAW zu intensivieren, um eine ordnungsgemäße und effiziente Implementierung des Haushalts der EAW zu gewährleisten;
8. erinnert die EAW an die vom Europäischen Rechnungshof angewendeten Kriterien, insbesondere die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge; die Umsetzung dieser Kriterien sollte die Grundlage der Entlastung für 2004 bilden;
9. nimmt ebenfalls die im Bericht des Europäischen Rechnungshofs enthaltenen Bemerkungen zu den Problemen mit dem Rechnungsführungssystem (einfache Buchführung) – sowie die daraufhin von der EAW ergriffenen Abhilfemaßnahmen – und die Antworten der EAW auf andere festgestellte Mängel zu Kenntnis; stellt fest, dass die EAW ihr Rechnungsführungspersonal aufgestockt und ihr Rechnungsführungsinstrumentarium verbessert hat und nimmt die im Jahr 2004 fälligen Verbesserungen sowie die von der EAW vorgenommenen wesentlichen Änderungen am System der Auftragsvergabe zur Kenntnis, das im Bericht des Europäischen Rechnungshofs für 2003 kritisiert wurde;
10. begrüßt, dass der Direktor der EAW sofort eingegriffen hat, als beim Abschluss des Vertrags für eines der größeren Infrastrukturvorhaben Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, und vertraut darauf, dass diese Praxis unverzüglicher und wohlüberlegter Reaktionen sowie anhaltender Wachsamkeit und geeigneter Risikoanalysen fortgeführt wird;
11. begrüßt ferner die Anstrengungen der EAW zu der vom Europäischen Rechnungshof geforderten Verringerung der Anzahl der Anweisungsbefugten innerhalb relativ kurzer Zeit;
12. unterstützt voll und ganz die Schlussfolgerungen des Haushaltskontrollausschusses, der erwartet, dass die EAW „alle erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um eine uneingeschränkt wirtschaftliche Haushaltsführung zu erreichen“.
VERFAHREN
|
Titel |
Entlastung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2003 | |||||
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Verfahrensnummer |
||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||
|
Mitberatender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 10.1.2005 | |||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit |
nein | |||||
|
Verfasser der Stellungnahme |
Anders Samuelsen | |||||
|
Datum der Benennung |
30.11.2004 | |||||
|
Prüfung im Ausschuss |
1.2.2005 |
21.2.2005 |
|
|
| |
|
Datum der Annahme der Vorschläge |
21.2.2005 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: |
40 | ||||
|
|
Nein-Stimmen: |
-- | ||||
|
|
Enthaltungen: |
-- | ||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Bastiaan Belder, André Brie, Elmar Brok, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Anna Elzbieta Fotyga, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Jelko Kacin, Georgios Karatzaferis, Ioannis Kasoulides, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Armin Laschet, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Cem Özdemir, Alojz Peterle, João de Deus Pinheiro, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, György Schöpflin, Gitte Seeberg, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Charles Tannock, Ari Vatanen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Árpád Duka-Zólyomi, Pasqualina Napoletano, Doris Pack, Anders Samuelsen | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Carl Schlyter | |||||
- [1] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 94.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 33.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [6] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [7] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [8] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 39.
- [9] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [10] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 4.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [12] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 39.
- [13] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [14] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 4.
- [15] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [16] ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, Art. 1 Buchstabe a) und Art. 4 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 3.
- [17] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [18] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [19] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [20] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 16.
- [21] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [22] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 10.
- [23] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [24] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 16.
- [25] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [26] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 10.
- [27] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [28] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [29] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [30] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [31] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 9.
- [32] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [33] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 7.
- [34] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [35] ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 9.
- [36] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [37] ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 7.
- [38] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [39] gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen – 2007-2013“, KOM(2004)0101, S. 38.
- [40] siehe Anhang im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004)0648, S. 108).
- [41] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, VOLKSGESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (8.2.2005)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0228/2004 – 2004/2053(DEC))zur Entlastung der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0231/2004 – 2004/2056(DEC))zur Entlastung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0236/2004 – 2004/2054(DEC))
Verfasserin der Stellungnahme: Jutta D. Haug
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
Europäische Umweltagentur
1. bringt seine Befriedigung über die tatsächliche Ausführung des Haushaltsplans 2003 zum Ausdruck;
2. hält die Europäische Umweltagentur für eine Quelle wichtiger Umweltinformationen für alle EU-Organe und für politische Entscheidungen; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Agentur in der Lage war, einige komplizierte technische Daten in benutzerfreundliche Informationen umzuwandeln und ihre Schlussfolgerungen der Öffentlichkeit mitzuteilen; ermutigt die Agentur, ihre Bemühungen um eine weitere Verbesserung ihrer Kommunikationsmethoden fortzusetzen;
3. unterstreicht, dass die Wirkung der Umweltprogramme oft dadurch beeinträchtigt wird, dass bei anderen Rechtsakten und Programmen der Gemeinschaft keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde; ist der Ansicht, dass die Europäische Umweltagentur eine Hilfe bei politischen Entscheidungen leisten könnte, wenn sie ihre Arbeiten auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung weiter ausbauen würde;
4. unterstreicht die Rolle, die der Europäischen Umweltagentur bei der Bewertung der Umsetzung des EU-Umweltrechts in der EU wie auch in den zukünftigen Mitgliedstaaten zukommt;
Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln
5. nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Ausführungsgrad sowohl bei den operativen Mitteln als auch bei den Verwaltungsmitteln weiterhin hoch war;
6. stellt fest, dass das europaweite Meldesystem für den Bereich der Pharmakovigilanz (Datenbank EudraVigilance) noch immer nicht voll funktionsfähig ist; fordert die Agentur und die beteiligten nationalen Behörden auf, die Arbeiten unverzüglich zum Abschluss zu bringen;
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
7. stellt fest, dass 2003 das erste Tätigkeitsjahr der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit war; bringt seine Befriedigung über die vollständige Ausführung sowohl der operativen Mittel als auch der Verwaltungsmittel zum Ausdruck.
(Mio. EUR)
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
Verpflichtungsermächtigungen insgesamt (ursprüngliche Mittel des Haushaltsplans 2003, Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne und Übertragungen, zusätzliche Mittel einschl. Übertragungen aus 2002, Wiederverwendung von Einnahmen usw.) |
Gebunden |
% |
Zahlungsermächtigungen insgesamt (ursprüngliche Mittel des Haushaltsplans 2003, Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne und Übertragungen, zusätzliche Mittel einschl. Übertragungen aus 2002, Wiederverwendung von Einnahmen usw.) |
Gebunden |
% |
|
B3-4330 |
Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit - Zuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 |
9,075 |
9,072 |
99,9 |
8,030 |
7,352 |
91,6 |
|
B3-4331 |
Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit - Zuschüsse im Rahmen des Titels 3 |
4,020 |
4,019 |
99,9 |
7,063 |
3,494 |
49,5 |
|
B4-3100 |
Europäische Umweltagentur - Zuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 |
13,181 |
13,180 |
99,9 |
13,262 |
13,260 |
99,9 |
|
B4-3101 |
Europäische Umweltagentur - Zuschüsse im Rahmen von Titel 3 |
13,463 |
13,232 |
98,3 |
13,817 |
13,815 |
99,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
B5-3120 |
Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln - Zuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 |
6,568 |
6,472 |
98,5 |
6,640 |
6,626 |
99,8 |
|
B5-3121 |
Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln - Zuschüsse im Rahmen von Titel 3 |
13,352 |
13,313 |
99,7 |
14,813 |
13,313 |
89,9 |
VERFAHREN
|
Titel |
Entlastung 2003: Europäische Umweltagentur, Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit | |||||
|
Verfahrensnummer |
||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||
|
Mitberatender Ausschuss |
ENVI 10.1.2005 | |||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit |
Nein | |||||
|
Verfasser(in) der Stellungnahme |
Jutta D. Haug | |||||
|
Prüfung im Ausschuss |
18.1.2005 |
|
|
|
| |
|
Datum der Annahme der Vorschläge |
3.2.2005 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
46 0 0 | ||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Georgs Andrejevs, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frederika Brepoels, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jillian Evans, Anne Ferreira, Alessandro Foglietta, Satu Hassi, Caroline Jackson, Christa Klaß, Holger Krahmer, Peter Liese, Marios Matsakis, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Dimitrios Papadimoulis, Adriana Poli Bortone, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Karin Scheele, Jonas Sjöstedt, María Sornosa Martínez, Thomas Ulmer, Åsa Westlund, Anders Wijkman | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Margrete Auken, María del Pilar Ayuso González, Milan Gaľa, Hélène Goudin, Umberto Guidoni, Jutta D. Haug, Erna Hennicot-Schoepges, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Miroslav Mikolášik, Alojz Peterle, Renate Sommer, Andres Tarand | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Ioannis Gklavakis | |||||
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (7.2.2005)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung des Direktors von Eurojust im Hinblick auf die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(C6-0239/2004 -2004/2063(DEC))
Verfasser der Stellungnahme: Gérard Deprez
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrundelegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
2. fordert Eurojust auf, den Bemerkungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen und generell bei seinem beträchtlich gestiegenen Haushaltsvolumen eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen;
3. fordert angesichts der ernsthaften Schwierigkeiten im Hinblick auf die Sicherstellung angemessener Finanzmittel für die wachsende Zahl von unabhängigen Agenturen die niederländischen Regierungsstellen als Gast dieser renommierten Einrichtung auf, ihre logistische Unterstützung für Eurojust beträchtlich aufzustocken.
VERFAHREN
|
Titel |
Entlastung des Direktors von Eurojust im Hinblick auf die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 | |||||
|
Verfahrensnummer |
C6-0239/2004 - 2004/2063(DEC) | |||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||
|
Mitberatender Ausschuss |
LIBE | |||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit |
| |||||
|
Verfasser(in) der Stellungnahme |
Gérard Deprez | |||||
|
Prüfung im Ausschuss |
18.1.2005 |
1.2.2005 |
|
|
| |
|
Datum der Annahme der Vorschläge |
1.2.2005 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
40 1 1 | ||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Nuno Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Johannes Blokland, Mario Borghezio, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giusto Catania, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, António Costa, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Rosa Díez González, Antoine Duquesne, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Adeline Hazan, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Ole Krarup, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Hartmut Nassauer, Bogdan Pęk, Martine Roure, Inger Segelström, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Frederika Brepoels, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Camiel Eurlings, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Herbert Reul, Marie-Line Reynaud, Jan Zahradil | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
| |||||
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (7.2.2005)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hinsichtlich der Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(C6-0230/2004 - 2004/2055(DEC)
Verfasser der Stellungnahme: Gérard Deprez
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
2. fordert die Beobachtungsstelle auf, den Bemerkungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen und ihre Haushaltsführung weiter zu verbessern.
VERFAHREN
|
Titel |
Entlastung des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hinsichtlich der Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 | |||||
|
Verfahrensnummer |
C6-0230/2004 - 2004/2055(DEC) | |||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||
|
Mitberatender Ausschuss |
LIBE | |||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit |
| |||||
|
Verfasser der Stellungnahme |
Gérard Deprez | |||||
|
Prüfung im Ausschuss |
18.1.2005 |
1.2.2005 |
|
|
| |
|
Datum der Annahme der Vorschläge |
1.2.2005 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
40 1 1 | ||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Nuno Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Johannes Blokland, Mario Borghezio, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giusto Catania, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, António Costa, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Rosa Díez González, Antoine Duquesne, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Adeline Hazan, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Ole Krarup, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Hartmut Nassauer, Bogdan Pęk, Martine Roure, Inger Segelström, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Frederika Brepoels, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Camiel Eurlings, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Herbert Reul, Marie-Line Reynaud, Jan Zahradil | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
| |||||
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (7.2.2005)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hinsichtlich der Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(C6-0234/2004 - 2004/2059DEC))
Verfasser der Stellungnahme: Gérard Deprez
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und dass die zugrundeliegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
2. fordert die Beobachtungsstelle auf, den Bemerkungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen und ihre Haushaltsführung weiter zu verbessern.
VERFAHREN
|
Titel |
Entlastung des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hinsichtlich der Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 | |||||
|
Verfahrensnummer |
C6-0234/2004 - 2004/2059(DEC) | |||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||
|
Mitberatender Ausschuss |
LIBE | |||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit |
| |||||
|
Verfasser der Stellungnahme |
Gérard Deprez | |||||
|
Prüfung im Ausschuss |
18.1.2005 |
1.2.2005 |
|
|
| |
|
Datum der Annahme der Vorschläge |
1.2.2005 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
43 0 0 | ||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Nuno Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Johannes Blokland, Mario Borghezio, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giusto Catania, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, António Costa, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Rosa Díez González, Antoine Duquesne, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Adeline Hazan, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Ole Krarup, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Hartmut Nassauer, Bogdan Pęk, Martine Roure, Inger Segelström, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Frederika Brepoels, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Camiel Eurlings, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Herbert Reul, Marie-Line Reynaud, Jan Zahradil | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
| |||||
VERFAHREN 1
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Agentur für Wiederaufbau | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0216/2004 – C6-0235/2004 – 2004/2051(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur im Amtsblatt |
17.2.2005 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6864/2005 – C6-0076/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
AFET |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
1a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 1 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
1b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Lorenzo Cesa, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 2
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0207/2004 – C6-0226/2004 – 2004/2050(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse des Zentrums im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6858/2005 – C6-0075/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
2a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
2b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Lorenzo Cesa, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 3
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0208/2004 – C6-0227/2004 – 2004/2060(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Stiftung im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6854/2005 – C6-0074/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
3a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
3b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Lorenzo Cesa, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 4
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Umweltagentur | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0209/2004 – C6-0228/2004 – 2004/2053(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6852/2005 – C6-0073/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
ENVI |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
4a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
4b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Lorenzo Cesa, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 5
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0213/2004 – C6-0232/2004 – 2004/2061(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6851/2005 – C6-0069/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
5a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 21 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
5b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Jelko Kacin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 6
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0212/2004 – C6-0231/2004 – 2004/2056(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6860/2005 – C6-0070/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
ENVI |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
6a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
6b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Jelko Kacin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 7
|
Titel |
Entlastung 2003 – Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0214/2004 – C6-0233/2004 – 2004/2062(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse des Übersetzungszentrums im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6859/2005 – C6-0068/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
7a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
7b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Jelko Kacin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 8
|
Titel |
Entlastung 2003 – Eurojust | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0220/2004 – C6-0239/2004 – 2004/2063(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse von Eurojust im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6856/2005 – C6-0063/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
LIBE |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
8a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
8b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 17 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Jelko Kacin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 9
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Stiftung für Berufsbildung | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0210/2004 – C6-0229/2004 – 2004/2058(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Stiftung im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6853/1/2005 – C6-0072/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
9a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
9b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Jelko Kacin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 10
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0211/2004 – C6-0230/2004 – 2004/2055(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Beobachtungsstelle im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6862/2005 – C6-0071/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
LIBE |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
10a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 17 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
10b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 17 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 11
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit | |||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0215/2004 – C6-0234/2004 – 2004/2059(DEC) | |||||||
|
Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Beobachtungsstelle im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
|
Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6861/2005 – C6-0067/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
LIBE |
|
|
|
| |||
|
Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
|
|
| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
|
11a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
|
|
|
| |||||
|
11b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 12
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Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit | |||||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0217/2004 – C6-0236/2004 – 2004/2054(DEC) | |||||||
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Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
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Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Behörde im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
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Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
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Empfehlung des Rates |
6857/2005 – C6-0066/2005 | |||||||
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Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
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Mitberatende Ausschüsse |
ENVI |
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Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
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Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
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Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
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Ergebnis der Abstimmung: |
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12a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 | |||||
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12b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
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Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 13
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Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs | |||||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0218/2004 – C6-0237/2004 – 2004/2057(DEC) | |||||||
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Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
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Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
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Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
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Empfehlung des Rates |
6855/2005 – C6-0065/2005 | |||||||
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Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
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Mitberatende Ausschüsse |
TRAN |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
TRAN |
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Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
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Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
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| |||
|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
|
Ergebnis der Abstimmung: |
| |||||||
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13a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 | |||||
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13b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
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Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||
VERFAHREN 14
|
Titel |
Entlastung 2003 – Europäische Agentur für Flugsicherheit | |||||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
N6-0219/2004 – C6-0238/2004 – 2004/2052(DEC) | |||||||
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Rechtsgrundlage |
Art. 276 EGV | |||||||
|
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 70, 71 und Anlage V | |||||||
|
Datum der Veröffentlichung der Sonderberichte des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur im Amtsblatt |
30.12.2004 | |||||||
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Datum der Übermittlung des Jahresberichts des Rechnungshofs |
30.11.2004 | |||||||
|
Empfehlung des Rates |
6863/2005 – C6-0064/2005 | |||||||
|
Federführender Ausschuss |
CONT | |||||||
|
Mitberatende Ausschüsse |
TRAN |
|
|
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| |||
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
TRAN |
|
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Berichterstatter(in) |
Inés Ayala Sender, Carl Schlyter | |||||||
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Prüfung im Ausschuss |
3.2.2005 |
16.3.2005 |
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|
Datum der Annahme |
16.3.2005 | |||||||
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Ergebnis der Abstimmung: |
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14a. Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung |
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
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14b. Entschließungsantrag mit den Bemerkungen |
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, István Pálfi, Bart Staes | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Jan Maat, Carl Schlyter | |||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Rosa Miguélez Ramos, Marta Vincenzi | |||||||
|
Datum der Einreichung – A6 |
22.3.2005 |
A6‑0074/2005 | ||||||