BERICHT über Beschäftigung und Produktivität und ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum

26.4.2005 - (2004/2188(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Ona Juknevičienė


Verfahren : 2004/2188(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0109/2005
Eingereichte Texte :
A6-0109/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Beschäftigung und Produktivität und ihrem Beitrag zum Wirtschaftswachstum

(2004/2188(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEC(2004)0690),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0109/2005),

A. in der Erwägung, dass die Beschäftigungspolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt,

B.  in der Erwägung, dass die Sicherheit von Arbeitsplätzen, das Lohn- und Gehaltsniveau, die Arbeitsbedingungen sowie Ausbildung und Kapital pro Arbeitnehmer veränderbare Größen sind, die allesamt in positiver Wechselwirkung zum Niveau der Arbeitsproduktivität stehen,

C. in der Erwägung, dass Schwarzarbeit negative Auswirkungen für die Systeme des Sozialschutzes, die Beschäftigungspolitik und den sozialen Zusammenhalt hat,

D. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschaftsphase verstärkten Wettbewerbs und intensivierter Umstrukturierung zu Arbeitsplatzverlusten und Änderungen der Beschäftigungsmuster in bestimmten Regionen und Sektoren führt,

E.  in der Erwägung, dass es zur Minimierung der voraussichtlichen nachteiligen Auswirkungen dieser Veränderungen von grundlegender Bedeutung für alle Beteiligten ist, Probleme in Verbindung mit Beschäftigung und Produktivität zu ermitteln,

F.  in der Erwägung, dass ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in zahlreichen Sektoren aufgetreten ist, sowie ferner in der Erwägung, dass die einheimische Erwerbsbevölkerung aufgrund spezifischer demographischer Trends in einigen Mitgliedstaaten zurückgeht,

G. in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in Europa etwa 2% beträgt, was zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Vollbeschäftigung nicht ausreicht, und dass dies deutlich zeigt, dass makro-ökonomische Lösungen nötig sind, um das Problem der mangelnden effektiven Nachfrage zu lösen,

H. in der Erwägung, dass die Sozialpartner eng an Bemühungen zur Ermittlung des Zusammenhangs zwischen der Qualität von Arbeitsplätzen und der Produktivität beteiligt werden sollten und dass diese Zusammenarbeit den Weg für Fortschritte in der Wirtschaft der Mitgliedstaaten ebnen würde,

I.   in der Erwägung, dass die KMU die größten Arbeitgeberzahlen zu verbuchen haben und die wichtigste treibende Kraft des Wirtschaftswachstums darstellen,

J.   in der Erwägung, dass die zunehmende Verbreitung von Internet und e-Commerce bedeutet, dass die EU-Unternehmen, einschließlich der KMU, zunehmend auf einem immer stärker globalisierten Markt tätig sind und ihre Bedürfnisse bezüglich Wettbewerbsfähigkeit daher in diesem breiteren Kontext berücksichtigt werden müssen,

K. in der Erwägung, dass Wirtschaftswachstum auf Kosten des Beschäftigungszuwachses nicht wünschenswert ist und daher alle Formen des Beschäftigungszuwachses gefördert werden müssen, zumal in dem Arbeitspapier der Kommission festgestellt wird, dass „flexible Arbeitszeitregelungen (einschließlich Zeit- und Teilzeitverträge) zu einem Anstieg der Beschäftigungs- und Erwerbsquoten beigetragen haben“,

1.  bedauert, dass der Rat den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht mehr als unabdingbare Voraussetzung für die Verbesserung der Bedingungen für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten betrachtet,

2.  betont die Bedeutung von Investitionen der öffentlichen Hand auf EU- und nationaler Ebene für die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts und als ein Mittel zur Steigerung der Nachfrage sowie zur Ankurbelung des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums;

3.  ist der Auffassung, dass die EU ein Raum des wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Fortschritts in der Welt sein kann, wenn eine andere Wirtschafts-, Geld- und Sozialpolitik verfolgt würde; bekräftigt erneut die Gültigkeit der vom Europäischen Rat in Lissabon gesteckten strategischen Ziele für Vollbeschäftigung - einschließlich mehr und bessere Arbeitsplätze -, für Wirtschaftswachstum, für sozialen Zusammenhalt (insbesondere Bekämpfung von Armut, ungleichen Gehältern und Beschäftigungsbedingungen) und Umweltschutz, da diese Bereiche den Motor einer nachhaltigen Entwicklung in der EU darstellen; ist ferner der Auffassung, dass diese strategischen Ziele für die EU in den nächsten fünf Jahren oberste Priorität haben müssen;

4.  ist der Ansicht, dass die Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Binnenmarkt verstärken und ein nicht inflationäres makroökonomisches Umfeld mit niedrigen Zinssätzen fördern werden, wodurch die Bedingungen für das Wirtschafswachstum und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und einer dauerhaften Grundlage für den sozialen Zusammenhalt verbessert werden;

5.  ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche und nachhaltige Wirtschafts- und Währungsunion, ein gut funktionierender Binnenmarkt und hohe Beschäftigungsniveaus nicht nur Gegenstand struktureller Reformen der Systeme des Sozialschutzes der Mitgliedstaaten sein sollten, da Strukturreformen im Gegensatz zu begrenzten oder gelegentlichen Maßnahmen einen umfassenden Geltungsbereich haben sollten und in ihrem Rahmen das komplexe Problem von Anreizen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in kohärenter Weise in Angriff genommen werden sollte;

6.  unterstützt die Schlussfolgerungen der Kommission in ihrem Arbeitspapier, wonach „Reformen zur Förderung der Beschäftigung u.a. Reformen der Steuer- und Sozialleistungssysteme, damit Arbeit sich lohnt, eine aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, die Modernisierung der Arbeitsorganisation, etwa durch flexiblere Beschäftigungsvereinbarungen, Maßnahmen zur Förderung der geografischen und beruflichen Mobilität der Arbeitskräfte sowie Maßnahmen zur beschäftigungsfreundlicheren Gestaltung von Tarifverhandlungssystemen beinhalten sollten“;

7.  ist der Ansicht, dass die Reform des Sozialschutzes, der Steuer-, Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Finanzpolitik auf eine integrierte und konsequente Weise in Angriff genommen werden sollte, und dass dabei das europäische Ziel eines hohen Beschäftigungs- und Sozialschutzniveaus gebührend berücksichtigt werden sollte;

8.  ist der Ansicht, dass in diesem Kontext sowie zur Förderung der Wirtschafts-und Beschäftigungsstrategie in der Europäischen Union, in deren Rahmen die Ziele des Sozialschutzes berücksichtigt werden, die Verbesserung der Markteffizienz, der technologischen Innovation, der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität als Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung stärker berücksichtigt werden sollten;

9.  ist der Ansicht, dass Innovation und Unternehmergeist von entscheidender Bedeutung für Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Produktivität sind und dass die Kommission die Interaktion zwischen Unternehmen, Schulen, Universitäten und Wissenschaftlern in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus mit dem Ziel der Stimulierung und Katalyse von Unternehmergeist und Innovationen fördern sollte;

10. ist der Ansicht, dass die vorstehend dargelegte Gesamtstrategie die Bestrebungen zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung sowie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit optimieren wird und dass in diesem Kontext die Förderung der Beschäftigung, der Schutz der Arbeitnehmer und ihre Sicherheit mit der Notwendigkeit zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarkts kombiniert werden, wodurch auch ein Beitrag zu einem echten Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion geleistet wird;

11. stellt fest, dass zur Verbesserung des Binnenmarkts, zur Schaffung eines positiven Wirtschaftsumfelds für KMU und zur Verringerung der Verwaltungs- und Steuerkosten die Vereinfachung gemeinschaftlicher und nationaler Rechtsvorschriften sowie die Durchführung besserer Folgenabschätzungen stärker berücksichtigt werden sollte; stellt ferner fest, dass es nötig ist, Instrumente und andere Mittel der finanziellen Förderung von KMU, beispielsweise Risikokapital, zu fördern;

12. erkennt die wichtige Rolle der Europäischen Investitionsbank bei der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionsmöglichkeiten in Europa an; dringt bei der Europäischen Investitionsbank darauf, ihre Tätigkeiten in diesem Zusammenhang zu verstärken und Interventionen in den Bereichen technologische Innovation, Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern;

13. stellt fest, dass ein verstärkter Binnenmarkt gemeinsam mit einer Reform des Arbeitsmarkts und integrierten Kapitalmärkten ein großes Potential für ein beträchtliches Wachstum des europäischen BIP bieten würde; ist daher der Ansicht, dass die Vertiefung des Binnenmarkts, insbesondere im Dienstleistungsbereich, von wesentlicher Bedeutung ist;

14. anerkennt die Bedeutung der öffentlichen Dienste und deren Beitrag zur Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union sowie zum Wirtschaftswachstum und zum Beschäftigungszuwachs; kritisiert das Vorurteil gegen den Staat als Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse heftigst und fordert, dass öffentliche Dienstleistungen unter der Verwaltung des öffentlichen Sektors bleiben;

15. ist der Ansicht, dass eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte sowohl unter geographischem Aspekt als auch unter dem Aspekt der Beschäftigung Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt verringern und das Beschäftigungsniveau erheblich verbessern würde, und dass es wesentlichen Spielraum für weitere Verbesserungen in diesem Zusammenhang gibt;

16. betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um das aktive Altwerden zu fördern und den Bürgern vom vorzeitigen Ruhestand abzuraten; betont, wie wichtig der Beitrag älterer Arbeitnehmer ist, deren Erfahrung und Fähigkeiten zur Produktionssteigerung in der europäischen Wirtschaft beitragen können; ist der Auffassung, dass ältere Menschen mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten mehr als zusätzliches Kräftepotenzial denn als ein weiteres zu lösendes Problem betrachtet werden sollten;

17. erkennt die Bedeutung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der gesamten Union an und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, den Übergangszeitraum, der für die neuen Mitgliedstaaten im Bereich der Freizügigkeit für Arbeitnehmer gilt, mit Blick darauf zu überprüfen, alle Hemmnisse für die Mobilität der Arbeitnehmer zu beseitigen;

18. erkennt die Rolle der Sozialpartner bei der Schaffung einer erfolgreichen und nachhaltigen Wirtschafts- und Währungsunion an;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich mit dem Problem der Schwarzarbeit zu befassen, die negative Auswirkungen für die Systeme des Sozialschutzes, den sozialen Zusammenhalt, die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität hat;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit nationalen Regelungen und Praktiken die Systeme der Besteuerung und des Sozialschutzes zu modernisieren, damit sie sich an strukturelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen können, und die Heranbildung einer qualifizierten, ausgebildeten und anpassungsfähigen Erwerbsbevölkerung zu fördern, um so zu Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Produktivität beizutragen;

21. ersucht die Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der Sozialpartner Entwicklungen, Innovationen und erzielte Fortschritte im Hinblick auf die vorgenannten Ziele zu analysieren und dem Rat sowie dem Europäischen Parlament angemessene Berichte über die Qualität der Arbeitsplätze, die Effizienz des Arbeitsmarkts, die Produktivität, die Systeme der Besteuerung und des Sozialschutzes im Hinblick auf alle Wirtschaftssektoren zu übermitteln;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

über Beschäftigung und Produktivität und ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum

Verfahrensnummer

2004/2188(INI)

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

EMPL
18.11.2004

Mitberatende Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON
18.11.2004

ITRE
18.11.2004

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

ECON
30.8.2004

ITRE

24.11.2004

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

-

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

 

 

 

Berichterstatterin
  Datum der Benennung

Ona Juknevičienė
6.10.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Prüfung im Ausschuss

15.3.2005

19.4.2005

 

 

 

Datum der Annahme

20.04.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

30

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Jean-Luc Bennahmias, Philip Bushill-Matthews, Mogens N.J. Camre, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Őry, Jacek Protasiewicz, Jean Spautz, Struan Stevenson, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jamila Madeira, Dimitrios Papadimoulis.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

-

Datum der Einreichung – A[6]

26.4.2005

A6-0109/2005

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