BERICHT über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung

17.5.2005 - (2004/2198(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Herbert Bösch


Verfahren : 2004/2198(INI)
Werdegang im Plenum
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A6-0151/2005
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A6-0151/2005
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und der Betrugsbekämpfung

(2004/2198(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung,

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und Betrugsbekämpfung (KOM(2004)0573), einschließlich der Anlagen (SEK(2004)1058, SEK(2004)1059),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften, Betrugsbekämpfung, Aktionsplan 2004-2005 (KOM(2004)0544),

–   in Kenntnis des Tätigkeitsberichts des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) für das im Juni 2004 endende Berichtsjahr[1],

–   in Kenntnis des Tätigkeitsberichts des OLAF-Überwachungsausschusses[2] für den Berichtszeitraum zwischen Juni 2003 und Juli 2004,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2003[3],

–   unter Hinweis auf Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0151/2005),

Umfang der gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Betrügereien

1.     stellt fest, dass im Jahr 2003 in den Bereichen Eigenmittel, landwirtschaftliche Ausgaben und strukturpolitische Maßnahmen von den Mitgliedstaaten Unregelmäßigkeiten und Betrügereien in Höhe von insgesamt rund 922 Millionen EUR gemeldet wurden; die von den Mitgliedstaaten nach Brüssel übermittelten Zahlen können folgendermaßen aufgeschlüsselt werden:

- Eigenmittel: 269, 9 Millionen EUR (Jahr 2002: 341,9 Millionen EUR),

- EAGFL-Garantie: 169,7 Millionen EUR (Jahr 2002: 198,1 Millionen EUR),

- Strukturpolitische Maßnahmen: 482,2 Millionen EUR (Jahr 2002: 614, 1 Millionen EUR);

2.     stellt fest, dass das gemeldete Gesamtschadensvolumen in 2002 insgesamt bei 1,15 Milliarden EUR gelegen hatte und damit höher war als in 2003; erinnert daran, dass solche Schwankungen im Schadensvolumen von einem Jahr zum anderen in ihrer Bedeutung nicht überbewertet werden dürfen und von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst sein können;

3.     hebt allerdings hervor, dass über einen längeren Zeitraum betrachtet das Schadensvolumen im Bereich des EAGFL deutlich rückläufig ist, während im Bereich der Strukturfonds ein kräftiger Anstieg zu verzeichnen ist; so belief sich zum Beispiel im Jahr 2000 das gemeldete Schadensvolumen im Bereich EAGFL noch auf 474,6 Millionen EUR, während es bei den Strukturfonds in 2000 lediglich 114,3 Millionen EUR ausmachte; inzwischen hat sich die relative Bedeutung beider Bereiche in der Betrugsstatistik beinahe umgekehrt;

4.     fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Systeme der Kontrolle und Verwaltung der Strukturfonds zu verbessern und um zu gewährleisten, dass die Gefahr von Betrügereien wesentlich verringert wird und dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vollständig umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf das Verfahren für die rechtzeitige, klare und umfassende Mitteilung;

5.     stellt fest, dass OLAF im Berichtszeitraum 637 neue Fälle registriert hat und die finanziellen Auswirkungen aller Fälle, die am 30. Juni 2004 noch Gegenstand von laufenden Untersuchungen waren, auf 1,37 Milliarden EUR geschätzt wurden;

6.     stellt darüber hinaus fest, dass sich die Schadenshöhe aller Fälle, für die OLAF am Ende seiner Berichtsperiode (Juli 2003-Juni 2004) Folgemaßnahmen eingeleitet hat, auf 1,76 Milliarden EUR belief[4];

7.     stellt fest, dass am Ende des OLAF-Berichtszeitraums 55 Untersuchungen in den neuen Mitglieds- und Beitrittsländern liefen; von diesen Untersuchungen waren vor allem die Sektoren Außenhilfe, Zigaretten und Landwirtschaft betroffen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Nützlichkeit des Anti-Betrugs-Koordinierungssystems (AFCOS);

8.      bedauert die bisher mangelhafte Vergleichbarkeit der von Kommission und OLAF vorgelegten Berichte, begrüßt die nunmehr beabsichtigte Harmonisierung der Berichtszeiträume;

Wiedereinziehung zu viel oder zu Unrecht gezahlter Mittel

9.      erinnert daran, dass in den Bereichen Eigenmittel, landwirtschaftliche Ausgaben und strukturpolitische Maßnahmen insgesamt 3 Milliarden EUR aus 2003 und früheren Jahren wieder eingezogen werden müssen[5];

10.    plädiert für eine Vereinfachung der Definitionen der einzelnen Betrugsarten und der Aufdeckungsmethoden; fordert die Kommission und OLAF auf, sich auf eine Arbeitsteilung im Bereich der Landwirtschaft zu einigen, derzufolge OLAF in Zukunft für Ermittlungen verantwortlich sein wird, während die Verantwortung für den Wiedereinzug von Mitteln bei der GD AGRI liegen wird;

11.    erinnert gleichfalls an den Sonderbericht Nr. 3/2004 des Europäischen Rechnungshofes über die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik[6]: zwischen 1971 und September 2004 sind demnach Unregelmäßigkeiten in Höhe von 3,1 Milliarden EUR in dem Sektor gemeldet worden; 626 Millionen EUR (20,2%) sind von Mittelempfängern wieder eingezogen worden, 156 Millionen EUR (5%) mussten vom EAGFL und 144 Millionen EUR (4,6%)von den Mitgliedstaaten getragen werden; demnach müssten noch 2,2 Milliarden EUR (70%) wieder eingezogen werden;

12.    unterstreicht die primäre Verantwortung der Mitgliedstaaten für eine zügige und effiziente Wiedereinziehung verlorengegangener Haushaltsmittel; bedauert, dass die Mitgliedstaaten dieser Verantwortung bisher nur unzureichend gerecht werden und insbesondere ihre Berichtspflichten gegenüber der Kommission nur lückenhaft erfüllen;

13.    begrüßt die Arbeit der Task Force "Einziehung" zur Bearbeitung der Außenstände im Landwirtschaftsbereich, die bis zum März 2005 rund 4000 Fälle abarbeiten sollte; ist in diesem Zusammenhang dankbar für den Sonderbericht Nr. 3/2004 des Europäischen Rechnungshofes über die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik;

14.    lobt den Fortschritt, den die Task Force "Einziehung" in der Zwischenzeit erzielt hat; so wurde festgestellt, dass von den 2,18 Milliarden EUR 812 Millionen EUR durch laufende Gerichtsverfahren blockiert sind und 247 Millionen EUR von Mitgliedsländern als unwiederbringlich angesehen werden (z.B. durch Konkurs); daraus folgt, dass zum jetzigen Zeitpunkt 1,12 Milliarden EUR wieder eingezogen werden müssten;

15.    begrüßt, dass durch die konkrete Überprüfung von Einzelfällen der wieder einzuziehende Betrag weiter von 1,12 Milliarden EUR auf 765 Millionen EUR reduziert werden konnte (z.B. durch die Vermeidung von Doppelnennungen);

16.    stellt fest, dass nach der Analyse der Task Force von den genannten 765 Millionen EUR 115 Millionen EUR dem EAGFL, 650 Millionen EUR aber den Mitgliedstaaten angelastet werden sollten; die Mitgliedstaaten wurden darüber bereits brieflich unterrichtet;

17.    kritisiert, dass häufig die Länder, deren gemeldete Unregelmäßigkeiten den größten finanziellen Schaden aufweisen (2003: Spanien 112 367 457 EUR, Italien 16 896 556 EUR und Frankreich 12 221 826 EUR) auch die geringste Wiedereinziehungsrate vorzuweisen haben (2003: Spanien 4,9%, Italien 13,9% und Frankreich 15,6%); bei den Ausfuhrerstattungen ist Spanien für knapp 50% der Schadensmenge (2003: 8 694 350 EUR von insgesamt 17 514 557 EUR) verantwortlich, hat aber lediglich 9,3% wieder eingezogen;

18.    hofft, dass die 2003 eingesetzte Task Force, die die weiter als 1999 zurückreichenden Fälle untersuchen soll, dazu beitragen wird, einen Teil der Rückstände beizutreiben;

19.    ruft erneut die Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Erinnerung[7], der bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 1990 (Rechtssache C-34/89, Italienische Republik/Kommission)[8] die Mitgliedstaaten gemahnt hat, die allgemeine Sorgfaltspflicht zu beachten;

20.    ist der Auffassung, dass die Nicht-Wiedereinziehung von irregulären Zahlungen innerhalb von vier Jahren (durch Verwaltungsmaßnahmen) bzw. innerhalb von acht Jahren (auf dem Gerichtsweg) eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht darstellt; das betroffene Land sollte dann verpflichtet sein, den Schuldbetrag selbst aufzubringen; auf diese Weise könnten Mitgliedstaaten ermutigt werden, frühzeitig Verantwortung zu übernehmen und pro-aktiv Fehler zu beheben; ein solches Vorgehen würde auch die Arbeit der Kommission erleichtern, die gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig ist; begrüßt daher Vorschläge der Kommission, die in diese Richtung gehen[9];

21.    begrüßt ferner die Absicht der Kommission, das System der "Schwarzen Liste"zu verbessern, fordert die Kommission auf, alle Optionen zu prüfen, um dieses Instrument zu einem wirksamen Mittel zur Betrugsbekämpfung umzugestalten und gegebenenfalls über den Agrarbereich hinaus zu erweitern; Deutschland, Frankreich, Österreich, die Niederlande, Spanien und das Vereinigte Königreich nutzen diese Möglichkeit bereits;

22.    fordert die Kommission erneut auf, über die Unzulänglichkeiten des Systems der „schwarzen Liste“ Bericht zu erstatten (Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates vom 22. Juni 1995 über Vorkehrungen gegenüber bestimmten Begünstigten der vom EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Maßnahmen[10]);

23.    hofft, dass auf der Grundlage dieses Berichts Überlegungen angestellt werden, um entweder erhebliche Änderungen an diesem System vorzunehmen oder es durch ein wirksameres Instrument zu ersetzen;

24.    ist besorgt darüber, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, Frankreich und Spanien, ihrer Berichtspflicht nicht in den vorgeschriebenen Fristen nachkommen; 90% der Fälle werden nur innerhalb von zwei Jahren der Kommission übermittelt, was die Aussicht auf Wiedereinziehung fälschlich gezahlter Beträge beeinträchtigt;

25.    weist darauf hin, dass aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht von OLAF hervorgeht, dass das Schadensvolumen aller von OLAF in den letzten fünf Jahren bearbeiteten Fälle von den Ermittlern auf 5,34 Milliarden EUR geschätzt wurde; stellt fest, dass davon bisher ein Betrag von rund 100 Millionen EUR wiedereingezogen werden konnte; dieser repräsentiert lediglich 1,87% der geschätzten Schadenssumme; erwartet von OLAF eine Analyse der Ursachen für diese niedrige Wiedereinziehungsquote bei den von dem Amt bearbeiteten Fällen;

Betrügereien mit gepanschter Butter

26.    erinnert daran, dass der finanzielle Schaden, der durch den 1999 entdeckten sogenannten Italburro-Fall (gepanschte Butter) der Gemeinschaft entstanden ist, auf über 100 Millionen EUR beziffert wird, und ist besorgt darüber, dass bisher weniger als 10% des auf 100 Mio EURO geschätzten Schadens von den Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich) wieder eingezogen wurden; dies könnte eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Mitgliedstaaten darstellen;

27.    kritisiert, dass bis heute keine Klarheit über die durch die Butterpanscherei möglicherweise entstandenen Gesundheitsrisiken herrscht; erinnert ferner daran, dass die Panschereien eher zufällig, im Rahmen von Ermittlungen wegen Mafia-Morden, entdeckt wurden, aber offenbar keine Routinekontrollen existieren, um solche Manipulationen zu verhindern; erwartet von der Kommission Vorschläge, wie Gesundheitsrisiken durch Lebensmittelpanschereien wirksam eingedämmt werden können;

28.    fordert die Kommission daher auf, bis spätestens 31. Oktober 2005 einen Bericht über den Stand der Straf- und Wiedereinziehungsverfahren und möglicherweise entstandene Gesundheitsrisiken vorzulegen, der auch Vorschläge zur wirksamen  Eindämmung von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittelpanscherei enthält; erinnert daran, dass sich die Mitgliedstaaten bei Bekanntwerden der Affäre im Jahre 2000 gegenüber der Kommission geweigert hatten, diese Erkenntnisse offen zu legen;

29.    stellt mit Erstaunen fest, dass die staatlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland den betroffenen Unternehmen lediglich eine Rückzahlungsforderung in Höhe von 141 737 EUR vorgelegt haben, die inzwischen von den Unternehmen angefochten wird, und dass die belgische und die französische Staatsanwaltschaft nach Ablauf von fünf Jahren noch nicht einmal ein Strafverfahren eingeleitet haben;

Bekämpfung des Schmuggels mit Zigaretten

30.    weist darauf hin, dass im Jahr 2003 nach Schätzungen der Mitgliedstaaten durch Zigarettenschmuggel ca. 200 Millionen EUR weniger Eigenmittel eingenommen wurden und dass der Gesamtschaden noch sehr viel höher liegen dürfte;

31.    begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Abkommen zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zwischen der Kommission (zusammen mit Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien) und Philip Morris International (PMI); lobt in diesem Zusammenhang die erfolgreiche Art und Weise, wie die Kommission mit OLAF zusammengearbeitet hat, und begrüßt die ausschlaggebende operationelle Unterstützung der Task Force von OLAF bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels; in dem Abkommen sind Maßnahmen zur langfristigen Vorbeugung des Zigarettenschmuggels vorgesehen, und gleichzeitig wird versucht, die Streitpunkte zwischen der Gemeinschaft und dem Unternehmen beizulegen; darüber hinaus wird PMI über einen Zeitraum von 12 Jahren einen Betrag von etwa 1.250.000.000 $ an die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zahlen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diese Zahlungen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Zigarettenschmuggel, einschließlich Fälschungen, zu verwenden; fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Verwendung eines beträchtlichen Teils dieser Einnahmen vorzulegen und erforderlichenfalls einen Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans sowie Vorschläge für eine Rechtsgrundlage vorzulegen;

32.    fordert alle Mitgliedstaaten auf, dem Abkommen beizutreten; fordert die Kommission auf, solche Abkommen auch mit anderen Zigarettenherstellern anzustreben; die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, eigene Abkommen mit den Herstellern auszuhandeln, da die Kommission einen besseren Verhandlungsspielraum hat;

33.    warnt davor, dass steigende Abgaben auf Zigaretten einerseits zu einer Veränderung des Konsumverhaltens (z. B. hin zu Billigprodukten) führen, und dass anderseits hohe Tabaksteuersätze einen zusätzlichen Anreiz für kriminelle Handlungen (z. B. Schmuggel oder Zigarettenfälschungen) darstellen;

34.    stellt fest, dass der illegale Kleinhandel (vor allem mit Zigarettenfälschungen) zunimmt, dessen Bekämpfung erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt;

35.    weist darauf hin, dass die Schmuggelwege, die von Zigarettenschmugglern genutzt werden, ebenso gut von Drogen- und anderen Schmugglern genutzt werden können;

36.    warnt davor, dass der Preisunterschied bei Zigaretten zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten Schmuggel attraktiv erscheinen lässt, zumal zwar Übergangsfristen in Form von mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen im privaten Reiseverkehr aus den neuen in die alten Mitgliedstaaten bestehen, jedoch Personen und Fahrzeuge nur noch stichprobenartig überprüft werden können;

37.    hält es deshalb für erforderlich, das Amtshilfeverfahren und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, aber auch weltweit weiter zu verbessern; ferner sollten Personallücken im Zollfahndungsdienst aufgefüllt und Zolldienststellen verstärkt mit mobilen Einsatzkräften ausgerüstet werden, die die Mitgliedstaaten aus Mitteln des PMI-Abkommens finanzieren könnten;

38.    nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass Dienststellen der Mitgliedstaaten ihre Erkenntnisse über gefälschte Zigaretten und Schmuggelaktivitäten sowie über Schmuggeldrehkreuze (z.B. Südostasien) nicht an OLAF weitergeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage von Artikel 280 des Vertrags zu prüfen, wie solche Erkenntnisse OLAF im Wege der administrativen Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden können; bittet den Rechnungshof um eine baldige Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten; bittet, dabei auch zu prüfen, ob es hilfreich sein könnte, zur Beobachtung von Schmuggeldrehkreuzen eigene OLAF-Antennen einzurichten;

39.    weist darauf hin, dass die bisherigen Erfahrungen mit JCOs (Joint Customs Operations - gemeinsamen Zollaktionen) die Vorteile einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Mitgliedstaaten deutlich gemacht haben; empfiehlt, dieser Zusammenarbeit in Form von permanenten Task-Force-Gruppen einen dauerhafteren Charakter zu geben und Europol in den Kampf gegen diese Form der international organisierten Kriminalität verstärkt einzubeziehen;

40.    fordert die Kommission außerdem auf, die Ausweitung der Zuständigkeiten der EU-Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen um den Bereich der Zollermittlungen auszuweiten;

Zusammenarbeit mit der Schweiz

41.    begrüßt das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Betrugsbekämpfung[11]; beglückwünscht all diejenigen, einschließlich OLAF, die an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt waren; die Vorschriften des Abkommens decken viele der Aspekte ab, die im zweiten Protokoll zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften enthalten sind, insbesondere die Bestimmungen über die Amtshilfe, die Durchsuchung, die Beschlagnahme und die Einziehung; äußert sein Unverständnis darüber, dass dieses Protokoll, das aus dem Jahre 1997 datiert, von drei der alten Mitgliedstaaten – Österreich, Italien und Luxemburg – noch immer nicht ratifiziert worden ist;

42.    fordert die Länder Lettland, Malta, Polen, die Tschechische Republik, Slowenien, Ungarn und Zypern auf, das oben genannte Protokoll rasch zu ratifizieren, wie es Estland (3. Februar 2005), Litauen (28. Mai 2004) und die Slowakei (30. September 2004) getan haben;

43.    strebt in diesem Zusammenhang die rasche Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige rechtswidrige Handlungen[12] an;

Übertragung von Aufgaben des europäischen öffentlichen Dienstes an Privatfirmen

44.      erinnert daran, dass als Konsequenz verschiedener Affären, bei denen private Auftragnehmer der Kommission zum Teil mit Wissen und Billigung der zuständigen Beamten Gelder zweckentfremdet und Vergabeverfahren manipuliert hatten (ECHO-Affäre, MED-Affäre), bereits Ende 1998 folgende Vorschrift in die Haushaltsordnung eingefügt wurde: „Die Kommission und die anderen Organe dürfen externen Stellen oder Organisationen, gleich in welcher Form und aus welchem Grund, keine Aufgaben zur Ausführung des Haushaltsplans übertragen, die im Zusammenhang mit Aufgaben des europäischen öffentlichen Dienstes stehen; dies gilt insbesondere für ihre Befugnisse in bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge.“[13];

45.      hält es für nicht akzeptabel, dass die Kommission im November 1999 trotzdem Regeln für Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge im Rahmen der Zusammenarbeit zugunsten von Drittländern verabschiedete, die den Einsatz von so genannten Beschaffungsagenturen erlaubten, die dann Ausschreibungsverfahren organisierten, Verträge unterschrieben und Zahlungen an die Endbegünstigten vornahmen;

46.      erwartet, dass die Kommission bis zum 1. Juni 2005 eine Liste aller Verträge vorlegt, die seit 2000 mit solchen Beschaffungsagenturen geschlossen wurden; diese Liste sollte auch Angaben über die Vertragsdauer, das Verfahren für ihre Vergabe und die Höhe der jeweiligen Zahlungen enthalten;

Prioritäten und Perspektiven für die Arbeit von OLAF

47.    erinnert daran, dass auch für OLAF das Subsidiaritätsprinzip gilt, also die Vorgabe, sich auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen die Dienststellen der Mitgliedstaaten keine Zuständigkeit haben oder von sich aus keine ausreichenden Anstrengungen unternehmen;

48.     unterstreicht vor diesem Hintergrund - unbeschadet der Intervention von OLAF im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips in den übrigen operationellen Bereichen - erneut die Priorität von Untersuchungen innerhalb der Organe und Institutionen und im Zusammenhang mit den von der Kommission direkt verwalteten Ausgaben;

49.    weist darauf hin, dass der Vertrag über eine Verfassung für Europa in Artikel III-274 vorsieht, dass zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union ausgehend von Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft eingesetzt werden kann;

50.    unterstreicht, dass diese Perspektive in der Debatte über die Weiterentwicklung von OLAF berücksichtigt werden muss; erwartet, dass die Kommission und der Rat zum 31. Dezember 2005 konkrete Vorschläge zur künftigen Rolle von OLAF im Verhältnis zur Europäischen Staatsanwaltschaft und Eurojust vorlegen;

OLAF-Untersuchungen und der Schutz der Grundfreiheiten

51.    erinnert an Erwägung 10 der OLAF-Verordnung (EG) Nr. 1073/1999[14], wonach bei den Untersuchungen des Amtes die Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang gewahrt bleiben müssen;

52.     nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass nach Einschätzung des Überwachungsausschusses die gegenwärtigen selbstgesetzten OLAF-Verfahrensregeln für Untersuchungen ("OLAF-Manual") möglicherweise nicht ausreichen, um die Rechte der von Untersuchungen betroffenen Personen zu gewährleisten, und der Bestand der Untersuchungsergebnisse vor Gericht unter Umständen gefährdet ist; fordert die Kommission deshalb auf, im Zusammenhang mit der bevorstehenden OLAF-Reform entsprechende Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten, die diesen Bedenken abhelfen und sowohl Rechtssicherheit als auch Rechtsschutz garantieren;

OLAF und der Bürgerbeauftragte

53.     hebt die Bedeutung des Gerichtshofes für die Achtung, Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaften und aufgrund seiner richterlichen Funktionen gemäß Artikel 255 des Vertrags sowie der Arbeiten des Bürgerbeauftragten hervor, wenn es darum geht, Fälle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe und Institutionen der Gemeinschaft zu erkennen und abzustellen;

54.     nimmt die Stellungnahme des OLAF-Direktors vom 8. März 2005 zur Kenntnis, wonach sich OLAF in dem Verfahren 2485/2400/GG außerstande sieht, dem Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten zu folgen und einzuräumen, dass es in seinen Einlassungen gegenüber dem Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit dessen Untersuchungen zur Beschwerde 1840/2002/GG unrichtige und irreführende Angaben gemacht hat;

55.     erwartet von der Kommission, dass sie im Lichte der noch ausstehenden endgültigen Entscheidung des Bürgerbeauftragten die nötigen Schritte unternimmt, um gegebenenfalls die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Glaubwürdigkeit von OLAF wiederherzustellen;

Verfahren für die Ernennung des OLAF-Generaldirektors

56.     begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Stelle des Generaldirektors von OLAF nach öffentlicher Ausschreibung im Amtsblatt zu besetzen, damit eine wirkliche und glaubwürdige Auswahl stattfinden kann, um dem Generaldirektor ein starkes Mandat und eine ausreichende Glaubwürdigkeit zu verleihen;

57.    nimmt die Entscheidung der Kommission (1691. Sitzung) vom 22. Februar 2005 zur Kenntnis, den bisherigen Generaldirektor des Amtes bis zur Entscheidung über die Neubesetzung der Stelle mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte zu betrauen;

58.    ist der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn die Kommission in Abstimmung mit dem Parlament und dem Rat einen Interim-Direktor ernannt hätte, der in seiner Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt gewesen wäre; ist der Auffassung, dass der OLAF-Verordnung Vorschriften für die Ernennung eines Interim-Direktors hinzugefügt werden müssen;

59.    erinnert daran, dass es bereits in Ziffer 55 seiner Entschließung vom 4. Dezember 2003 zu dem Bericht der Kommission über die Bewertung der Tätigkeiten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[15]eine rechtzeitige öffentliche Ausschreibung der Stelle des OLAF-Generaldirektors verlangt hat und die jetzt eingetretene Verzögerung einzig und allein der Kommission zuzurechnen ist, die viel zu lange untätig geblieben ist, bevor die nötigen Verfahrensschritte eingeleitet wurden;

60.     hält es nun für besonders wichtig, dass keine weiteren unnötigen Verzögerungen auftreten und die Entscheidung über die Neubesetzung der Stelle so schnell wie möglich getroffen wird;

61.    unterstreicht, dass die Kommission gemäß Artikel 12 der OLAF-Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 die Liste der Kandidaten mit den erforderlichen Qualifikationen erst nach befürwortender Stellungnahme des OLAF-Überwachungsausschusses erstellen kann, dass also der Überwachungsausschuss die Möglichkeit haben muss, alle eingehenden Kandidaturen zu prüfen und zu bewerten, bevor die Kommission auf dieser Grundlage die Liste der geeigneten Kandidaten erstellt;

62.    unterstreicht, dass die Kommission den OLAF-Generaldirektor in Abstimmung mit dem Parlament und dem Rat ernennt, dass also Einvernehmen hergestellt werden muss; erinnert daran, dass diese Regelung getroffen wurde, weil die weitreichenden Befugnisse des OLAF-Generaldirektors (Einleitung und Abschluss von Untersuchungen, Übermittlung von Informationen an die nationalen Justizbehörden) sich nicht nur auf Mitglieder und Bedienstete der Kommission erstrecken, sondern auch auf das Parlament, den Rat und die übrigen Institutionen und Einrichtungen der Gemeinschaft;

63.    erwartet, dass die beteiligten Institutionen gleichermaßen Neutralität, Transparenz und Fairness bei der Entscheidung über die Neubesetzung des OLAF-Generaldirektors walten lassen, um Vorkommnisse wie bei der ersten Ernennung zu vermeiden[16];

Bericht und Stellungnahmen des Rechnungshofes

64.    erwartet, dass der lange angekündigte Sonderbericht des Rechnungshofes so rechtzeitig zur Verfügung steht, dass dessen Ergebnisse bei der Anhörung der Kandidaten für die Stelle des Generaldirektors einbezogen werden können;

65.    bittet den Rechnungshof, in seinen Stellungnahmen zu den vorliegenden legislativen Vorschlägen gemäß Artikel 280 des EG-Vertrags folgende Fragen besonders zu berücksichtigen:

a) wie kann die unabhängige Untersuchungsfunktion von OLAF gestärkt werden?

b)  können die einschlägigen Untersuchungsbefugnisse von OLAF in einem einzigen Rechtstext zusammengefasst werden?

Follow-up von Bemerkungen und Forderungen aus den Vorjahren

66.    fordert OLAF auf, den im November 2004 begonnenen Dialog über die Frage, zu welchen Informationen das Parlament im Zusammenhang mit seiner Arbeit Zugang haben kann, wieder aufzunehmen, um einen Weg zu finden, den Kontrollbefugnissen des Parlaments gerecht zu werden und dabei die Vertraulichkeit der OLAF-Untersuchungen zu gewährleisten;

67.    stellt fest, dass die Eurostat Task Force im OLAF-Berichtszeitraum 14 Fälle bearbeitete: vier externe und zehn interne Untersuchungen, von denen neun im Juni 2004 noch nicht abgeschlossen waren; fünf Untersuchungsergebnisse sind an die luxemburgischen bzw. französischen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben worden; erwartet von der Kommission und von OLAF einen Fortschrittsbericht bis spätestens 1. Oktober 2005;

68.    stellt fest, dass laut Gerichtsbeschluss in der Wiener Kommissionsvertretung Beschäftigungsverhältnisse existiert haben, bei denen geltende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften umgangen wurden; fragt, welches Ergebnis die OLAF-Untersuchung erbracht hat und welche Maßnahmen die Kommission ergriffen hat; fragt darüber hinaus, welche Kosten der Kommission bereits dadurch entstanden sind, dass diese arbeitsgerichtliche Prozesse verloren hat und Sozialversicherungsbeiträge nachträglich entrichten musste; fragt ferner, welche weiteren Kosten noch entstehen könnten;

69.    begrüßt die Entwicklungen, die in einigen Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind, wie die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen über Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten;

70.    nimmt zur Kenntnis, dass der wahrscheinliche Missbrauch von Geldmitteln aus dem Leonardo-da-Vinci-Programm untersucht[17] und die Akten an die rumänischen Strafverfolgungsbehörden übergeben wurden;

71.    nimmt zur Kenntnis, dass es bei dem Export von Lebendrindern in den Libanon[18] in der Vergangenheit zu Missbrauch bei Exporterstattungen gekommen ist und dass Deutschland, Frankreich und Österreich Wiedereinziehungsbescheide erlassen haben;

72.    bedauert, dass es die Kommission bisher versäumt hat, eine Übersicht zu erstellen, aus der hervorgeht, welche internationalen Beratungsunternehmen für die Kommission in den Bereichen der direkten und indirekten Ausgaben tätig waren[19]; erwartet, bis zum 1. Juli 2005 nunmehr eine Übersicht zu erhalten;

73.    erinnert die Kommission daran, dass diese aufgefordert ist, dem Parlament eine Mitteilung zu unterbreiten, in der die Kommission untersucht, wie den verschiedenen Rechtsinstrumenten, die bei OLAF-Untersuchungen zur Anwendung kommen, ein gemeinsamer Rechtsrahmen gegeben werden könnte[20];

74.     nimmt mit Besorgnis Presseberichte zur Kenntnis, nach denen OLAF festgestellt hat, dass durch kommissionsinternes Missmanagement bei der Renovierung des Berlaymont-Gebäudes ein Schaden von angeblich bis zu 180 Millionen EUR entstanden sein soll; fordert OLAF auf, die genaue Sachlage zu klären; erwartet von der Kommission bis zum 1. September 2005 Auskunft darüber, welche Schritte seitens der Kommission auf der Grundlage des einschlägigen OLAF-Berichts unternommen worden sind;

75.    ist enttäuscht über die negative Reaktion der Kommission auf Ziffer 123 in der Entschließung zur Entlastung der Kommission für 2002, in der es heißt, „(...) dass die Kommission duldet, dass irrtümlich oder absichtlich falsch deklarierte Waren als nicht im Versandverfahren inbegriffen betrachtet werden, mit den Folgen, dass nicht auf die Garantie zurückgegriffen werden kann, dass die Papiere ins EU-Eingangsland zurückgesandt werden müssen und dass die Betrugsbekämpfung erschwert wird (...);“ fordert die Kommission erneut auf, diese Praxis umgehend einzustellen und eine entsprechende Änderung des Zollkodex vorzuschlagen;

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76.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Olaf-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.

  • [1]  http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/reports/olaf/2003-2004/en2.pdf.
  • [2]  Das Dokument wurde dem Ausschusssekretariat im Januar 2005 elektronisch übermittelt und ist in französischer Sprache von der OLAF-Website abrufbar.
  • [3]  ABl. C 293 vom 30.11.2004.
  • [4]  Der finanzielle Schaden aller von OLAF und seiner Vorläuferorganisation untersuchten Fälle wird auf 5,34 Milliarden EUR geschätzt (siehe SEK(2004)1370, Annex II).
  • [5]  Aus dem Case Management System von Olaf geht hervor, dass zwischen 1999 und 2004 100 Millionen EUR wieder eingezogen wurden. Dies entspricht 1,87% des finanziellen Schadens für den gleichen Zeitraum, der auf 5,34 Milliarden EUR geschätzt wird.
  • [6]  ABl. C 269 vom 4.11.2004.
  • [7]  Siehe Ziffer 22 seiner Entschließung vom 30. März 2004 zu dem Schutz der finanziellen Interessen der
    Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung, Jahresbericht 2002 (ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 435).
  • [8]  Slg. 1990, I-3603.
  • [9]  KOM(2004)0489.
  • [10]  ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 1.
  • [11]  KOM(2004)0559.
  • [12]  KOM(2004)0509.
  • [13]  ABl L 320 vom 28.11.1998, S. 1; siehe dazu auch ABl. L 248 vom 16.9.2002, S.1, Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 57 Absatz 1.
  • [14]  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.
  • [15]  ABl. C 89 E vom 14.4.2004, S. 153.
  • [16]  unterstreicht, dass eine Situation wie 1999 vermieden werden muss, in der Zweifel an der Fairness des Verfahrens geäußert worden waren und ein Kandidat seine Bewerbung zurückgezogen hatte, nachdem der Generalsekretär der Kommission sich im Vorfeld positiv über bestimmte Kandidaten geäußert hatte;
  • [17]  Siehe Ziffern 13 und 14 seiner oben genannten Entschließung vom 30. März 2004.
  • [18]  Siehe Ziffer 23 ff. seiner oben genannten Entschließung vom 30. März 2004.
  • [19]  Siehe Ziffer 52 seiner oben genannten Entschließung vom 30. März 2004.
  • [20]  Siehe Ziffer 41 seiner oben genannten Entschließung vom 30. März 2004.

ANLAGE 1 – Traditionelle Eigenmittel (1999 – 2003)

Number of cases of fraud and irregularity reported by the Member States[1] to the Commission

Member States

1999

1999

2000

2000

2001

2001

2002

2002

2003

2003

Cases

Amounts €

Cases

Amounts €

Cases

Amounts €

Cases

Amounts €

Cases

Amounts €

Austria 

116 

11 213 033 

93 

6 559 101 

101 

17 322 898 

119 

19 597 993 

90 

8 841 758 

Belgium 

294 

9 956 308 

306 

7 438 093 

296 

7 421 364 

484 

28 372 440 

470 

20 847 020 

Denmark 

103 

9 106 823 

106 

9 288 803 

67 

5 066 932 

94 

5 761 628 

68 

8 157 103 

Finland 

36 

5 104 165 

36 

1 598 820 

20 

3 140 752 

18 

782 783 

24 

1 160 029 

France 

268 

23 425 262 

253 

29 312 376 

217 

16 971 636 

202 

25 215 366 

183 

16 635 556 

Germany 

497 

41 460 664 

491 

59 585 284 

365 

25 766 935 

377 

106 648 659 

300 

53 711 413 

Greece 

13 

319 602 

210 051 

10 

7 088 417 

27 

7 675 639 

32 

1 361 194 

Ireland 

40 

7 833 465 

38 

1 882 401 

34 

1 376 401 

44 

4 136 553 

32 

2 340 846 

Italy 

295 

14 700 766 

228 

39 717 946 

207 

98 688 810 

309 

40 177 849 

226 

76 292 783 

Luxembourg 

417 184 

35 620 

23 666 

1 013 477 

Netherlands 

220 

13 051 534 

325 

20 852 948 

478 

33 151 348 

285 

81 841 236 

411 

46 472 778 

Portugal 

14 

526 374 

19 

1 306 757 

11 

1 489 355 

15 

2 004 205 

22 

2 197 568 

Spain 

119 

8 157 274 

116 

8 534 724 

134 

29 705 373 

121 

11 447 554 

213 

26 448 366 

Sweden 

65 

4 793 667 

18 

1 081 083 

21 

2 589 884 

36 

2 675 681 

45 

1 212 991 

United Kingdom 

538 

107 537 273 

507 

337 165 303 

238 

10 830 541 

203 

5 545 308 

336 

3 269 886 

Total

2 623 

257 603 394 

2 539 

524 569 310 

2 199 

260 610 646 

2 335 

341 906 560 

2 453 

269 962 768 

  • [1]             Member States must notify cases of fraud and irregularity where the amounts exceed €10 000, in accordance with a Community obligation laid down in Article 6(5) of Regulation (EC, Euratom) No 1150/2000 of 22 May 2000.

ANLAGE 2 – Traditionelle Eigenmittel

Cases of fraud and irregularity reported by Member States for 2003

(Amounts in euros)

Member States

Number of cases notified for 2003

Amounts
established

Amounts as a % of EUR‑15 total

Average amount per case

Amounts recovered
in cases notified for 2003

Amounts to be recovered[1]

(1)

(2)

(3)

(4)

(5) = (3) / (2)

(6)

(7)

 

 

 

 

 

 

 

Austria

90 

8.841.758 

3,28 %

98.2412

710.826 

8.130.932

Belgium

470 

20.847.020 

7,72 %

44.355

1.590.590 

19.256.430

Denmark

68 

8.157.103 

3,02 %

119.957

7.816.181 

340.922

Finland

24 

1.160.029 

0,43 %

48.335

463.308 

696.721

France

183 

16.635.556 

6,16 %

90.905

7.445.972 

9.189.584

Germany

300

53.711.413 

19,90 %

179.038

6.629.695 

47.081.718

Greece

32 

1.361.194 

0,50 %

42.537

784.783 

576.411

Ireland

32 

2.340.846 

0,87 %

73.151

1.343.922 

996.924

Italy

226 

76.292.783 

28,26 %

337.579

2.599.864

73.692.919

Luxembourg

1.013.477 

0,38 %

1.013.477 

1.013.477

Netherlands

411

46.472.778 

17,21 %

113.072

28.625.688 

17.847.090

Portugal

22 

2.197.568 

0,81 %

99.889

589.811 

1.607.757

Spain

213 

26.448.366 

9,80 %

124.171

12.689.179 

13.759.187

Sweden

45 

1.212.991 

0,45 %

26.955

1.021.447 

191.544

United Kingdom

336

3.269.886 

1,21 %

9.732

545.055 

2.724.831

EUR–15 TOTAL

2 453

269.962.768

100 %

110.054

72.856.461

197.106.307

ANLAGE 3 – EAGFL – GARANTIE JAHRE (1998 - 2003)

IRREGULARITIES COMMUNICATED BY THE MEMBER STATES

                                                                                                                                             (amounts in € 1.000)

YEAR

CASES

AMOUNT

% OF BUDGET

EAGGF-BUDGET

2003

3,237

169,724

0.39

43,606,858

2002

3,285

198,079

0.46

42,781,898

2001

2,415

140,685

0.34

41,866,940

2000

2,967

474,562

1.17

40,437,400

1999

2,697

232,154

0.59

39,540,800

1998

2,412

284,841

0.73

39,132,500

  • [1]             Of the overall established amount of € 269.962.768 (see column (3), only the amount of € 72.856.461 has so far been recovered. However, as recovery actions are ongoing, it would be wrong to conclude that the amount of € 197.106.307 still outstanding represents a loss to the Community budget.

ANLAGE 4 – EAGFL – GARANTIE (2003)

ANLAGE 5 – AUSZUG AUS DEM OLAF-BETRUGSBEKÄMPFUNGS­INFORMATIONSSYSTEM (AFIS)

2003

 

country

1)

Total EAGGF expenditure

2) cases

3)

amount affected by irregularities

4)

amount affected before payment

5)

amount affected after payment

6)

amount recovered

7)

% 6) of 5)

8)

balance to recover

BE

1.033.488.065

38

1.843.474

124.327

1.719.147

603.698

35,1

1.115.449

DK

1.224.872.041

82

1.607.015

149.988

1.457.027

598.194

41,1

858.833

DE

5.502.678.812

664

6.883.065

2.023.419

4.859.646

2.261.897

46,5

2.597.748

EL

2.751.401.744

35

4.749.973

0

4.749.973

329.582

6,9

4.420.391

ES

6.523.716.844

777

112.367.457

28.953

112.338.504

5.558.876

4,9

106.779.628

FR

10.324.409.839

729

12.221.826

942.317

11.279.509

1.755.723

15,6

9.523.786

IE

1.981.241.312

103

791.432

216.517

574.915

338.666

58,9

236.249

IT

5.383.306.327

124

16.896.556

91.645

16.804.911

2.337.767

13,9

14.467.144

LU

44.207.886

3

77.858

0

77.858

4.684

6,0

73.174

NL

1.343.773.695

106

2.098.136

241.493

1.856.642

1.199.741

64,6

656.901

AT

1.117.937.695

57

664.251

239.483

424.768

43.705

10,3

381.063

PT

866.829.229

136

3.203.582

8.954

3.194.628

542.901

17,0

2.651.727

FI

874.629.650

10

398.591

0

398.591

354.474

88,9

44.117

SE

898.692.735

103

1.056.715

843.904

212.811

168.048

79,0

44.763

UK

3.735.672.390

271

4.744.662

231.262

4.513.399

3.653.683

81,0

859.716

Total

43.606.858.264

3238

169.604.593

5.142.263

164.462.329

19.751.640

12,0

144.710.688

ANLAGE 6 - AUSFUHRERSTATTUNGEN

2003

 

 

country

2)

cases

3)

amount affected by irregularities

4) amount affected before payment

5)

amount affected after payment

6)

amount recovered

7)

% 6) of 5)

8)

balance to recover

BE

10

1.177.846

19.371

1.158.475

65.641

5,7

1.092.834

DK

7

797.936

0

797.936

53.304

6,7

744.631

DE

301

1.926.035

726.705

1.199.330

824.764

68,8

374.566

EL

1

32.790

0

32.790

32.790

100,0

0

ES

46

8.694.350

0

8.694.350

808.817

9,3

7.885.533

FR

40

1.711.617

57.934

1.653.683

173.642

10,5

1.480.041

IE

7

103.084

23.000

80.084

46.704

58,3

33.380

IT

6

659.181

13.258

645.923

0

0,0

645.923

LU

0

0

0

0

0

-

0

NL

38

1.299.148

0

1.299.148

787.347

60,6

511.801

AT

54

645.512

239.483

406.029

43.705

10,8

362.324

PT

5

60.864

8.954

51.910

28.910

55,7

23.000

FI

0

0

0

0

0

-

0

SE

3

25.014

6.160

18.855

8.817

46,8

10.038

UK

11

381.180

0

381.180

351.274

92,2

29.906

Total

529

17.514.557

1.094.865

16.419.693

3.225.715

19,6

13.193.977

ANLAGE 7 – EAGFL - GARANTIE

SITUATION OF RECOVERY IN CASES COMMUNICATED UNDER REGULATION (EEC) No 595/91

(amounts in € 1.000)

Member States

To be recovered cases communicated before 2003

To be recovered cases communicated in 2003

The subject of legal proceedings before 2003[1]

Amounts "irrecoverable" before 2003

B

71.350

1.115

21.431

722

DK

3.183

977

0

207

D

160.929

3.911

30.374

10.906

EL

72.377

1.587

33.326

5.744

E

183.855

109.169

70.824

58.009

F

64.133

9.633

39.724

2.688

IRL

3.312

326

888

609

I

1.439.883

14.497

532.743

145.337

L

25

73

0

0

NL

19.468

764

3.830

2.398

A

3.935

381

0

569

P

28.371

2.877

26.197

730

FIN

140

44

16

0

S

361

671

11

184

UK

35.019

2.199

12.366

6.240

TOTAL

2.086.341[2]

148.224[3]

771.730

234.343[4]

  • [1]             Awaiting the outcome of judicial proceedings in national courts.
  • [2]             As recovery actions are ongoing, it would be wrong to conclude that the amount of € 2.086.341 still outstanding represents a loss to the Community budget.
  • [3]             The difference between the total amount indicated in Annex 4 and the total to be recovered in 2003 represents the part of money already recovered in 2003. As recovery actions may be ongoing, it would be wrong to conclude that the amount of € 148.224 still outstanding represents a loss to the Community budget.
  • [4]             The sum of € 234.343 concerns cases awaiting formal decision in Clearance of Accounts procedure and is a part of the outstanding € 2.086.341 indicated in the column “To be recovered cases communicated before 2003”.

ANLAGE 8 - STRUKTURMASSNAHMEN (1997-2003)

TREND OF THE IRREGULARITIES* COMMUNICATED BY THE MEMBER STATES UNDER REGULATIONS (EC) Nos 1681/94 AND 1831/94 AND THEIR IMPACT ON THE BUDGET

Year

Number of cases

Amounts (x1000)

Part of budget

Total budget (x1000)

2003

2,487

482,215

1,57%

30,763,696

2002

4,656

614,094

2,01%

30,556,348

2001

1,194

201,549

0,68%

29,829,680

2000

1,217

114,227

0,45%

25,556,000

1999

698

120,633

0,39%

30,654,450

1998

407

42,838

0,15%

28,365,990

1997

309

57,070

0,22%

26,304,900

*         The concept of “irregularity includes “fraud”. The classification of fraud, meaning criminal behaviour, can only be made following a criminal procedure.

ANLAGE 9 - STRUKTURMASSNAHMEN (2003)

IRREGULARITIES COMMUNICATED BY MEMBER STATES UNDER REGULATIONS (EC) Nos 1681/94 AND 1831/94

Member States

Number of cases

Amounts involved (in 1.000 €)

B

8

1.742

DK

18

1.343

D

766

89.208

EL*

172

163.703

E

443

42.935

F

178

16.606

IRL

74

7.275

I

173

56.639

L

39

3.248

NL

52

9.527

A

38

3.232

P**

104

37.335

FIN

33

1.512

S

73

1.269

UK

316

46.640

Total

2487

482.215

*         Includes 36 cases concerning the Cohesion Fund.

**       Includes 12 cases concerning the Cohesion Fund.

ANLAGE 10 - STRUKTURMASSNAHMEN

RECOVERY SITUATION FOR CASES COMMUNICATED UNDER REGULATIONS (EC) Nos 1681/94 AND 1831/94

(amounts in 1.000€)

Member State

Total to be recovered before 2003

Total to be recovered 2003

BELGIQUE

1.477

1.637

DANMARK

4.558

1.339

DEUTSCHLAND

333.620

65.552

ESPAÑA

43.291

14.209

FRANCE

15.056

9.062

ELLAS

7.087

9.877

IRELAND

7.363

1.352

ITALIA

132.338

38.539

LUXEMBOURG

0

9

NEDERLAND

5.194

1.888

ÖSTERREICH

416

2.162

PORTUGAL

15.447

29.370

SUOMI FINLAND

525

424

SVERIGE

311

238

UNITED KINGDOM

55.308

28.255

TOTAL

621.993[1]

203.915[2]

  • [1]             As recovery actions are ongoing, it would be wrong to conclude that the amount of € 621.993 still outstanding represents a loss to the Community budget.
  • [2]             The difference between the total amount indicated in Annex 7 and the total to be recovered in 2003 represents the part of money already recovered in 2003. As recovery actions are ongoing, it would be wrong to conclude that the amount of € 203.915 still outstanding represents a loss to the Community budget.

15.3.2005 (15.3.2005)

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung

für den Haushaltskontrollausschuss

zu dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und der Betrugsbekämpfung
(2004/2198(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Vladimír Železný

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert die Kommission daran, dass sowohl der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften als auch die Betrugsbekämpfung vor dem jetzigen Hintergrund sich abzeichnender Haushaltsrestriktionen absolut notwendig sind, um zu gewährleisten, dass die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten in transparenter, verantwortlicher und wirksamer Weise verwendet werden;

2.  bedauert, dass die Probleme der Auslegung der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1681/94[1] noch nicht in wirksamer Weise gelöst wurden, und äußert sich enttäuscht über die Tatsache, dass die Hälfte der Mitgliedstaaten OLAF Fälle von Unregelmäßigkeiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen zeitlichen Fristen mitgeteilt haben oder die notwendigen Informationen über die Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen innerhalb des Rahmens der Finanzierung der Strukturpolitiken vorlegten, was zur Folge hat, dass die fragliche Datenbank der Europäischen Kommission nicht aktualisiert werden kann;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Systeme der Kontrolle und Verwaltung der Strukturfonds zu verbessern und um zu gewährleisten, dass die Gefahr von Betrügereien wesentlich verringert wird und dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vollständig umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf das Verfahren für die rechtzeitige, klare und umfassende Mitteilung;

4.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten, insbesondere die zehn neuen Mitgliedstaaten und die Bewerberländer, sich vollkommen bewusst und bereit sind, die Kernziele für den Schutz der Interessen der Europäischen Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung umzusetzen, insbesondere einen intensivierten interinstitutionellen Lösungsansatz zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Betrügereien im Bereich der Struktur- und Kohäsionspolitiken durch verstärkte Transparenz und größere Häufigkeit von Vor-Ort-Kontrollen von bestehenden Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten sowie regelmäßig durchgeführte Ex-ante-Bewertungen und Ex-post-Überprüfungen von projektbezogenen Finanzberichten durch den Europäischen Rechnungshof;

5.  fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass in Fällen von Betrügereien gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und Fällen von Betrügereien gegen die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf ko-finanzierte Vorhaben im Bereich der Struktur- und Kohäsionspolitiken, strenge Sanktionen Anwendung finden;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eng mit der Kommission und dem ETSC[2] im Bereich des technischen Schutzes der Euro-Münzen gegen Fälschung zusammenzuarbeiten und Zentren zur Ausbildung und Unterstützung im Rahmen des „Pericles“-Programms[3] auf regionaler Ebene einzurichten, um die Beteiligung regionaler Behörden (Polizei und verantwortliche regionale bzw. nationale Behörden) am Kampf gegen Geldfälschung und -nachbildung sicherzustellen.

VERFAHREN

Titel

Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und Betrugsbekämpfung

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

2004/2198(INI)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
18.11.2004

Verstärkte Zusammenarbeit

-

Berichterstatter(-in/-innen)

        Datum der Benennung

Vladimír Železný
31.1.2005

Prüfung im Ausschuss

31.1.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme

15.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Einstimmigkeit

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Adam Jerzy Bielan, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bernadette Bourzai, Bairbre de Brún, Giovanni Claudio Fava, Gerardo Galeote Quecedo, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ambroise Guellec, Zita Gurmai, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Jim Higgins, Carlos José Iturgaiz Angulo, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Sérgio Marques, Francesco Musotto, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Elisabeth Schroedter, Alyn Smith, Grażyna Staniszewska, Margie Sudre, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Jan Březina, Ole Christensen, Mojca Drčar Murko, Louis Grech, Eluned Morgan, Mirosław Mariusz Piotrowski, Richard Seeber, László Surján

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 13).
  • [2]  Diese Abkürzung bezieht sich auf das Europäische Technische und Wissenschaftliche Zentrum.
  • [3]  Beschluss des Rates 2001/923/EG vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (das „Pericles“-Programm) (ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 50).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (16.3.2005)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung
(2004/2198(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Katerina Batzeli

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erwartet, dass die neue Verordnung über die Finanzierung der GAP zur Vereinfachung ihrer Anwendung, zum Abbau von Bürokratie, zur Transparenz und zu einer effizienteren Verwaltung der Gemeinschaftsmittel beiträgt;

2.  ist der Ansicht, dass die Reform der GAP mit dem Übergang von einem System von Produktionsbeihilfen zu einer Regelung einheitlicher Betriebsprämien die Gefahr von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten verringern müsste, die Komplexität des Systems wie auch seine unterschiedliche Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten aber die Einführung eines wirksamen und transparenten Kontrollsystems erfordern, wobei vermieden werden sollte, dass grenzüberschreitend tätige Landwirte aufgrund von Unterschieden bei der Umsetzung zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten Prämienkürzungen hinnehmen müssen oder mehr erhalten, als die Regelung vorsieht;

3.  ist der Auffassung, dass außer der Wirksamkeit und der Transparenz von Kontrollsystemen auch die Zweckmäßigkeit von Kontrollen und Kontrollsystemen gewährleistet werden muss; fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Kosten und Nutzen der durchgeführten Kontrollen und der Kontrollsysteme innerhalb der GAP auszuarbeiten und ihn dem Europäischen Parlament vorzulegen;

4.  ist beunruhigt wegen des weiterhin sehr niedrigen Prozentsatzes der Wiedereinziehungen zu Unrecht geleisteter Zahlungen und wegen der zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden großen Unterschiede bezüglich der Prozentsätze der tatsächlich wiedereingezogenen Beträge; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu erheblichen Verbesserungen in diesem Bereich führen;

5.  hofft, dass die 2003 eingesetzte Task Force, die die weiter als 1999 zurückreichenden Fälle untersuchen soll, dazu beitragen wird, einen Teil der Rückstände beizutreiben;

6.  begrüßt die Entwicklungen, die in einigen Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind, wie die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen über Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der Beitreibung von Forderungen im Rahmen der GAP zumindest die gleiche Priorität zuzuerkennen wie der Rückforderung nationaler Beihilfen; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang der Betrag der zu Unrecht geleisteten Zahlungen von anderen dem Begünstigten zustehenden Gemeinschaftszahlungen in Abzug gebracht werden könnte;

8.  vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Kosten für die zu Unrecht geleisteten Zahlungen teilweise übernehmen sollten, wenn diese nicht in angemessener Zeit zurückgezahlt wurden und kein Vorschlag für eine Niederschlagung unterbreitet wurde und wenn nachgewiesen wird, dass der betreffende Mitgliedstaat für die unterbliebene Rückzahlung verantwortlich ist;

9.  fordert, dass sich die Kommission auf objektive Kriterien stützt, wenn es darum geht, den Mitgliedstaaten oder dem Gemeinschaftshaushalt die Kosten der nicht wiedereintreibbaren zu Unrecht geleisteten Zahlungen anzulasten;

10. plädiert für eine Vereinfachung der Definitionen der einzelnen Betrugsarten und der Aufdeckungsmethoden; fordert vor diesem Hintergrund die Kommission auf, die Kompetenzverteilung zwischen der Generaldirektion Landwirtschaft und OLAF unmissverständlich klarzustellen;

11. weist darauf hin, dass die unklare Situation, die derzeit im Zusammenhang mit der Entschädigung von Tierhaltern bei der Bekämpfung von Tierseuchen besteht - so gibt es beim Ausbruch von Seuchen Unterschiede in der Höhe der Entschädigung, je nachdem, an welchem Ort die Schlachtung stattfindet - den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden kann; fordert die Kommission auf, diesem Mangel mit einem Entschädigungssystem abzuhelfen, bei dem die Kosten der Tierseuchenbekämpfung in allen Mitgliedstaaten auf vergleichbare Art und Weise von der Europäischen Union, den nationalen Behörden und dem Agrarsektor getragen werden;

12. fordert die Kommission erneut auf, über die Unzulänglichkeiten des Systems der „schwarzen Liste“ Bericht zu erstatten (Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates vom 22. Juni 1995 über Vorkehrungen gegenüber bestimmten Begünstigten der vom EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Maßnahmen[1]);

13. hofft, dass auf der Grundlage dieses Berichts Überlegungen angestellt werden, um entweder erhebliche Änderungen an diesem System vorzunehmen oder es durch ein wirksameres Instrument zu ersetzen.

VERFAHREN

Titel

Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und Betrugsbekämpfung

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

2004/2198(INI)

Federführender Ausschuss

CONT

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI
18.11.2004

Verstärkte Zusammenarbeit

-

Verfasser(-in) der Stellungnahme

        Datum der Benennung

Katerina Batzeli
20.1.2005

Prüfung im Ausschuss

14.3.2005

16.3.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

16.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Filip Adwent, Marie-Hélène Aubert, Sergio Berlato, Thijs Berman, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Joseph Daul , Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Michl Ebner, Jean-Claude Fruteau, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Bogdan Golik, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, María Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Albert Jan Maat, Diamanto Manolakou, Mairead McGuinness, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Czesław Adam Siekierski, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Kyösti Tapio Virrankoski, Janusz Wojciechowski,

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Béla Glattfelder, Gábor Harangozó, Astrid Lulling, Markus Pieper, Karin Resetarits, Struan Stevenson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

-

  • [1]  ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 1.

VERFAHREN

Titel

Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung

Verfahrensnummer

2004/2198(INI)

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

CONT
18.11.2004

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
18.11.2004

AGRI
18.11.2004

LIBE

18.11.2004

JURI

18.11.2004

PECH

18.11.2004

 

IMCO

18.11.2004

ECON

18.11.2004

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

LIBE
21.2.2005

JURI

24.11.2004

PECH

24.11.2004

IMCO

30.11.2004

ECON

25.10.2004

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

Herbert Bösch
22.9.2004

 

Prüfung im Ausschuss

15.3.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme

9.5.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

24

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Paul van Buitenen, Simon Busuttil, Mogens N.J. Camre, Paulo Casaca, Lorenzo Cesa, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Hans-Peter Martin, Jan Mulder, José Javier Pomés Ruiz, Bart Staes, Alexander Stubb, Kyösti Tapio Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Bill Newton Dunn, Carl Schlyter, Janusz Wojciechowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Stavros Arnaoutakis, Armando Dionisi, Anna Ibrisagic, Antonio Tajani

Datum der Einreichung – A6

17.5.2005

A6‑0151/2005