BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum „Thema Terroranschläge – Prävention, Vorsorge und Reaktion“
26.5.2005 - (2005/2043(INI))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Jaime Mayor Oreja
VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT
zum Thema „Terroranschläge – Prävention, Vorsorge und Reaktion“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den von Alexander Nuno Alvaro im Namen der ALDE-Fraktion vorgelegten Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zu einem integrierten Ansatz auf EU-Ebene, um Terroranschlägen jeder Art vorzubeugen, sich auf sie vorzubereiten, auf sie zu reagieren und mit ihren Folgen fertig zu werden (B6-0081/2005),
– unter Hinweis auf Titel V des EU-Vertrags,
– unter Hinweis auf Titel VI des EU-Vertrags und insbesondere dessen Artikel 29, 30, 31, 32, 34, 39 und 42,
– unter Hinweis auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa, insbesondere dessen Artikel I-43 und III-284,
– unter Hinweis auf die zwölf Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das von der UN-Konferenz der diplomatisch Bevollmächtigten am 17. Juli 1998 verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf den Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus, der vom Europäischen Rat auf seiner Sondertagung vom 21. September 2001 in Brüssel angenommen wurde,
– in Kenntnis der Erklärungen des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs vom 19. Oktober 2001 in Gent,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2001 in Laeken,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Stärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität[1],
– in Kenntnis des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten[2],
– in Kenntnis des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung[3],
– in Kenntnis des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen[4] in Strafverfahren zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten,
– unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union[5],
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 25. und 26. März 2004 in Brüssel,
– in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rates vom 25. März 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 17. und 18. Juni 2004 in Brüssel,
– unter Hinweis auf den überarbeiteten Aktions-/Arbeitsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 17. und 18. Juni 2004 verabschiedet wurde,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 4. und 5. November 2004 in Brüssel,
– unter Hinweis auf das Haager-Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union[6], das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. November 2004 in Brüssel verabschiedet wurde,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel,
– in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission über „die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mithilfe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen“ (KOM(2004)0700); „Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung“ (KOM(2004)0701 und „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung“ (KOM(2004)0702),
– in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über bestimmte Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerwiegender Formen der Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Informationsaustauschs, zu treffen sind (KOM(2004)0221),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen (10215/04),
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 94 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0166/2005),
A. in der Erwägung, dass die wichtigste Priorität der Europäischen Union bei der Vorsorge und der Reaktion auf Terroranschläge in der Fähigkeit der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten, Terroranschlägen vorzubeugen, besteht,
B. in der Erwägung, dass die Hauptgefahr für die Institutionen der Union angesichts des Terrorismus aus politischer Sicht darin besteht, dass die europäischen Bürger das Gefühl haben, Terroranschlägen schutzlos ausgeliefert zu sein, insbesondere in dem Moment, in dem ein Anschlag verübt wird,
C. in der Überzeugung, dass eine endlos lange und allgemeine Liste von Vorschlägen für Aktionen nicht ausreicht, um mit dem Terrorismus fertig zu werden,
D. in der Erwägung, dass der Kampf gegen den Terrorismus als Reaktion auf Anschläge oder in sonstiger Weise immer mit der Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als wesentliches Element und Kennzeichen unserer Institutionen einher gehen muss, und dass vermieden werden muss, dass Notstandsgesetzgebungen gegen die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und den Datenschutz verstoßen,
E. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Terrorismus spezifische Strategien für jede einzelne der terroristischen Organisationen erfordert, weshalb ihre soziale Struktur und ihre Strategie berücksichtigt werden müssen, wenn neue Instrumente festgelegt werden,
F. in der Erwägung, dass der diffuse und unberechenbare Charakter terroristischer Organisationen stets ihr Hauptverbündeter ist, da man niemals genau weiß, wie groß ihr Aktionsbereich ist und wo ihre gesellschaftliche Unterstützung beginnt oder endet, weswegen man sie kennen und auf das soziale Umfeld, das sie schützt und unterstützt, einwirken muss, um sie wirksam zu bekämpfen,
G. in der Erwägung, dass diese Organisationen, da sie nicht durch Grenzen oder auf bestimmte geografische Gebiete beschränkt sind, oftmals die mangelnde Transparenz in “gescheiterten und scheiternden Staaten” missbrauchen und in der Lage sind, verheerende Folgen in verschiedenen Staaten gleichzeitig zu verursachen,
H. in der Erwägung, dass, wenn man die Bedrohungen der Union bewertet, der Terrorismus in allen seinen Erscheinungsformen ein noch in Entwicklung befindliches Phänomen ist, weswegen man noch wenig über seine operative Struktur, seine Zeitplanung und über die Frage weiß, wie oft und in welchen Abständen mit Anschlägen zu rechnen ist,
I. in der Überzeugung, dass es überhaupt keinen Widerspruch zwischen der Äußerung tief empfundener Achtung für den Islam und der Warnung gibt, dass der Terrorismus radikal-islamistischer Gruppen die größte Bedrohung der Stabilität darstellt, vor der die Institutionen der Union in den nächsten Jahren stehen; betont, dass Moslems nicht wegens ihres Glaubens diskriminiert werden dürfen, und bekräftigt, dass die Gleichsetzung des Islam mit dem Terrorismus unter allen Umständen vermieden werden muss;
J. in der Erwägung, dass das nachdrückliche Eintreten für den Pluralismus, die Verschiedenartigkeit, die Menschenrechte und den friedlichen Dialog die beste Prävention vor und das beste Mittel gegen die Radikalisierung und die schädliche gesellschaftliche Polarisierung, die oftmals Teil und Konsequenz des Phänomens Terrorismus sind, darstellt,
K. in der Überzeugung, dass sich die Prävention auf Information, eine ständige öffentliche Debatte über die Bedrohung durch den Terrorismus, eine kollektive Ablehnung des Terrorismus als politische Strategie und eine Analyse der Gründe, die von einigen als Rechtfertigung für die Weigerung, den Terrorismus abzulehnen, vorgeschoben werden, stützen sollte, wobei zu berücksichtigen ist, dass immer versucht werden muss zu vermeiden, dass grundlos Alarm ausgelöst und die tatsächliche Art der Bedrohung unrichtig dargestellt wird;
L. in der Erwägung, dass das Parlament das wichtigste europäische Forum für den Austausch mit der Gesellschaft und zwischen den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union ist, und dass es daher Sachkenntnis haben und in der Lage sein sollte, Informationen über terroristische Organisationen und deren Vorgehensweise sowie über die Anstrengungen der Europäischen Union bei deren Bekämpfung auszutauschen,
M. in der Überzeugung, dass es für eine Prävention erforderlich ist, dass man die Schwere der Gefahr im voraus so abschätzen kann, dass sich in der öffentlichen Meinung die Überzeugung bildet, dass alle politisch und menschlich möglichen Anstrengungen unternommen wurden, um die Anschläge zu verhindern, und dass eine zielgerichtete und beständige Prävention zumindest – falls ein Anschlag nicht verhindert werden kann – eine Krise des Vertrauens in das politische Projekt der europäischen Institutionen verhindern muss, die sich aus einem Mangel an Tauglichkeit ergeben könnte,
N. in der Überzeugung, dass die EU zur Bekämpfung dieser konkreten Form des Terrorismus ein für die europäischen Bürgern leicht erkennbares europäisches politisches Projekt zur Förderung der inneren und äußeren Sicherheit festlegen und umsetzen muss, und eine Liste mit allgemeinen Maßnahmen nicht ausreicht;
O. in der Überzeugung, dass man nur dann von einer politischen Antwort sprechen kann, wenn es Prävention gibt, denn die andere Seite, die Reaktion, wird im europäischen Bereich immer ungenügend sein und unter mangelnder Abstimmung leiden,
P. in der Erwägung, dass die interne und externe Sicherheitspolitik der Europäischen Union kohärent sein sollte und dass sich dies in der Funktionsweise ihrer Organe widerspiegeln sollte,
1. richtet folgende Empfehlung an den Rat:
A) fordert den Rat im Hinblick auf die Prävention dazu auf:
a) die derzeitige Liste erschöpfender und allgemeiner Initiativen gegen den Terrorismus in ein umfassendes und kohärentes europäisches politisches Projekt umzuwandeln, das darauf ausgerichtet ist, den Terrorismus und seine Wurzeln sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zu bekämpfen;
b) unterstützt voll und ganz die derzeitigen Bemühungen und, falls erforderlich und angemessen, die Schaffung neuer Instrumente und Plattformen, um die Analyse und den Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Polizei- bzw. Geheimdiensten mit Bezug auf terroristische Organisationen und ihre Vorgehensweisen unter Achtung der Grundsätze des Datenschutzes zu ermöglichen und zu fördern,
c) über die Rolle der Finanzinstitute bei Geldüberweisungen zu wachen, damit vermieden wird, dass verdächtige Kapitalflüsse der Finanzierung terroristischer Aktivitäten dienen;
d) alle erforderlichen Instrumente für den Austausch von Informationen über verdächtige Terroristen und ihre Organisationen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen zu entwickeln und dabei die Achtung der Privatsphäre der Menschen und der Grundsätze des Datenschutzes sicherzustellen;
e) ein Forum für den Informationsaustausch zwischen allen europäischen Institutionen zu schaffen, in dem wöchentliche Sitzungen stattfinden, in denen der Austausch von Informationen gefördert wird, die in diesem Fall nicht operative Informationen betreffen, sondern bei denen der Schwerpunkt auf der Kenntnis der Strategie und auf der Vorgehensweise dieser terroristischen Organisationen und den Anstrengungen der Europäischen Union, diese Organisationen zu bekämpfen, liegt,
f) eine weit reichende vorbeugende Initiative durchzuführen, die auf dem Dialog zwischen den Kulturen und Religionen basiert, um das Wissen voneinander und das gegenseitige Verständnis zu fördern und jeden Versuch fundamentalistischer Propaganda, die der Anwerbung von Terroristen dienen soll, zu begrenzen;
g) sich ausdrücklich hinter das vom Europäischen Parlament vorgestellte Pilotprojekt zu stellen, mit dem der Zweck verfolgt wird, den Informationsaustausch zwischen den Polizeidiensten unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften der Gemeinschaft zu fördern,
h) die zunehmende Spezialisierung von EUROPOL und EUROJUST beim Kampf gegen diese Form des Terrorismus verstärkt zu fördern, ihre Rolle bei der Analyse und der Gewinnung von Erkenntnissen über ihn und bei der Handhabung der europäischen Mechanismen zum Informationsaustausch zwischen den zuständigen Polizeidiensten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zu stärken und das gegenseitige Vertrauen in die europäischen Mechanismen zum Informationsaustausch zwischen den zuständigen Polizeidiensten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zu fördern;
i) die Ausbildung und die Spezialisierung in der Polizeiakademie, CEPOL, auf alle Formen des Terrorismus auszurichten, das in so einzigartiger Weise die Zukunft der Europäischen Union berührt,
j) Vertreter des Europäischen Parlaments einzubeziehen, damit sie an nichtoperativen Informationen teilhaben, und zwar in den halbjährlichen Sitzungen der Direktoren von SCIFA, CATS sowie der Leiter von EUROPOL, EUROJUST, EBA, CTPF und SitCen,
k) europäische Rechtsvorschriften zu fördern, mit denen die Abzweigung und die Lagerung chemischer Vorläufersubstanzen, die für die Herstellung von Sprengstoffen benutzt werden können, mit den größtmöglichen Garantien kontrolliert werden;
B) fordert den Rat im Hinblick auf die Reaktion dazu auf:
a) sich für die Protokolle und die Maßnahmen, die automatisch nach der Verübung eines Anschlags angewendet werden, einzusetzen,
b) das Büro des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, um eine Reaktion auf einen Terroranschlag auszuarbeiten und zu koordinieren, die so einheitlich und wirksam wie möglich ist,
diese Reaktion muss die Sensibilisierung und die Förderung der Mobilisierung der Gesellschaft in allen Ländern der Europäischen Union umfassen und nicht nur in dem Land, in dem der Anschlag verübt wurde,
ferner muss sie den Opfern und deren Familien eine absolute Vorrangstellung einräumen,
c) folgende Maßnahmen mit Bezug auf die Opfer des Terrorismus zu unterstützen:
– die Einrichtung einer Europäischen Agentur für die Unterstützung der Opfer des Terrorismus in der Europäischen Kommission als Anlaufstelle und zur Kontaktaufnahme mit den europäischen Institutionen,
– die Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Opfer des Terrorismus,
– die Unterstützung der Initiative der Kommission, mit der angestrebt wird, dass der Solidaritätsfonds im Fall von Terroranschlägen eingesetzt und als Instrument für die Entschädigung dienen kann,
– die Verankerung des Pilotprojekts für die Unterstützung der Opfer des Terrorismus mit einer ständigen Haushaltslinie,
– die Unterstützung für die Harmonisierung des Straftatbestands der Bedrohung von Opfern des Terrorismus und der entsprechenden Strafandrohungen,
d) gemeinschaftliche Programme zu unterstützen, die Opfern, die Zeugen terroristischer Akte sind, Schutz bieten,
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Europäischen Rat, dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie der Organisation der Vereinten Nationen und ihren Unterorganisationen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Prävention
Heutzutage stellt das Phänomen Terrorismus seitens radikal-islamistischer Gruppen die größte Gefahr für die Demokratie und das Zusammenleben in Europa dar.
Die Funktion der europäischen Institutionen in diesem Bereich der Prävention kann in zwei vorrangigen Zielen zur Verhinderung von Anschlägen zusammengefasst werden.
Die vorrangigen Ziele der europäischen Institutionen im Bereich der Prävention gegen diesen Terrorismus müssen folgende sein:
A. Der Versuch, die Anschläge zu verhindern: Ein europäisches Projekt zur Förderung der Information zwischen den verschiedenen Polizeidiensten und -einrichtungen.
B. Die Vermittlung der Anstrengungen, die die europäischen Institutionen unternehmen, an die Gesellschaft.
Wenn es nicht gelingt, einen Anschlag zu verhindern, ist es sehr wichtig, während dieser Zeit vermittelt zu haben, dass wir alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, denn nur so können wir eine allgemeine, durch einen Anschlag ausgelöste Vertrauenskrise verhindern.
Es ist unverzichtbar, den notwendigen politischen Druck aufrecht zu erhalten, damit eine Analyse der europäischen Institutionen zu dieser Form des Terrorismus erarbeitet und in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wird, die dann regelmäßig Gegenstand einer Debatte im Europäischen Parlament in den hierfür zuständigen Gremien sein sollte.
Zur Zeit hat das Dokument über die Bedrohung durch den Terrorismus, das der Ratsvorsitz halbjährlich erstellt, vertraulichen Charakter, und es wäre wünschenswert, dass es, soweit wie möglich, im Europäischen Parlament erläutert wird.
Die größte Gefahr besteht unter den derzeitigen Umständen darin, dass ein Gefühl der Lähmung und der Tatenlosigkeit und damit der Eindruck vermittelt wird, dass die europäischen Institutionen nicht wissen, was sie tun sollen. Es besteht die große Gefahr, dass dieses Gefühl der Europäer gegenüber den Institutionen in einem Augenblick besonders präsent ist, in dem ein Anschlag verübt werden kann.
Es ist nämlich nicht mit einer endlos langen Liste von Aktionen, von denen viele allgemeiner Natur sind, getan, wenn man dieses noch in Entwicklung befindliche Phänomen in den Griff bekommen will.
Wir müssen bei den Maßnahmen Prioritäten setzen, die Organisation bzw. Organisationen, mit denen wir es zu tun haben, genau bestimmen und dann unsere Anstrengungen kommunizieren.
In doppelter Hinsicht müssen wir uns um Kommunikation bemühen: zum einen immer wieder der Hinweis auf die Schwere der Bedrohung, unablässig, ohne Hysterie zu schüren, aber mit dem erforderlichen Nachdruck. Zum anderen muss es möglich sein, die Anstrengungen, das europäische politische Projekt, das dem Terrorismus-Phänomen entgegengestellt wird, sichtbar zu machen.
Stets befassten wir uns mit der Reaktion, was heutzutage nicht mehr ausreicht.
Am 11. September 2001 führte der schreckliche Anschlag in New York in der Europäischen Union zu einer Reihe von Initiativen, bei denen der europäische Haftbefehl besonders zu nennen ist. Am 11. März 2004 führte das tragische Attentat in Madrid zu einem Aktionsplan gegen den Terrorismus.
Heute muss die Europäische Union, von der man tagtäglich mehr erwartet, in der Lage sein, im Bereich der Prävention tätig zu werden.
Je mehr Zeit vergeht seit dem letzten und tragischen Anschlag von Madrid, ist festzustellen, dass der politische Druck bezüglich dieses Phänomens ständig abnimmt, und das ist ein schwerer Fehler.
Die beste Prävention besteht darin, ein europäisches Projekt sichtbar zu machen, an dem der Rat, die Kommission und das Parlament teilnehmen.
Es geht darum, eine europäische Plattform für den Austausch von Informationen und Kenntnissen bezüglich eines Phänomens sichtbar zu machen, das sich noch in der Entwicklung befindet und gerade deshalb so besonders diffus und unerforscht ist, wie dasjenige, das von diesen radikal-islamistischen Gruppen beherrscht wird.
Wir wissen nicht genug darüber, wie, wie oft und in welchen Abständen es zuschlägt. Deshalb ist es heutzutage von ausschlaggebender Bedeutung, in seine Analyse und Erkennung zu investieren.
Es existiert ein Problem, das darin besteht, dass kein Bewusstsein darüber herrscht, wie groß die terroristische Bedrohung ist. Das gilt insbesondere für einige Mitgliedstaaten der EU, die – für sie glücklicherweise – die Auswirkungen noch nicht zu spüren bekommen haben. Deshalb unterstützen wir die Initiativen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Durchführung einer weltweiten Kampagne, durch die das Bewusstsein für Terrorismus geschärft werden soll. Die Europäische Union muss ihrerseits eine Kampagne der Sensibilisierung für die Schwere des Problems starten.
Derzeit obliegt die Aufgabe, die Verübung von Terroranschlägen zu verhindern, den Sicherheitskräften der Mitgliedstaaten. Diese Situation wird sich im kommenden Jahrzehnt nicht ändern. Dennoch können sowohl EUROPOL als auch EUROJUST eine wichtige Rolle in diesem Kampf spielen.
Beide Organisationen können auf ganz besondere Art Einfluss nehmen auf:
A. die Vertiefung der Analyse der terroristischen Organisationen, mit denen wir es zu tun haben, und
B. die Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Polizeidiensten sowie zwischen den Geheimdiensten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich.
Auch hier gilt als unumgängliche Regel: Je zielgerichteter die Aktionen und je bestimmter die europäischen Plattformen für den Informationsaustausch sind, umso wirkungsvoller sind sie.
Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, alle Maßnahmen entschlossen zu fördern, die einen besseren Informationsaustausch zwischen der EU und den USA erleichtern.
Zur Förderung des Informationsaustauschs ist es unverzichtbar, die Art der Organisation, die zu bekämpfen ist, mitzuteilen und einzugrenzen. Dies ist der einzige Weg, diesen unverzichtbaren Informationsfluss in Gang zu bringen.
Bei einem sich noch entwickelnden Phänomen, wie demjenigen, mit dem wir es wahrscheinlich bei den radikal-islamistischen Gruppen zu tun haben, ist die vordringlichste Aufgabe die Untersuchung ihres Aufbaus sowie die Analyse und Verhinderung ihrer Aktionen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Information heute wichtiger denn je ist.
Darüber hinaus ist im Bereich der Prävention Folgendes von Bedeutung:
A. Die Förderung des Dialogs zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor im Bereich der Sicherheit mit Vertretern von sektoriellen und nationalen europäischen Verbänden. Für die Förderung technologischer Innovationen, die Beteiligung des privaten Sektors an der Ausarbeitung von Normen, Praktiken und Verfahren zur Verbesserung der Sicherheit von Gütern und Dienstleistungen sowie für den zweckmäßigen Einsatz eines Sicherheitsplans bei den Basis-Infrastruktureinrichtungen der Union ist dieser gemeinsame Dialog und Ansatz erforderlich.
B. Die Förderung einer strengeren Kontrolle von Waffen und Sprengstoffen. Das Europäische Parlament unterstützt uneingeschränkt alle Arbeiten, die die Kommission auf Vorschlag des Rates in Angriff nimmt, und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, Vorschläge in diesem Sinne mit dem Kriterium höchster Ansprüche und Kontrollen in diesem Abschnitt zu unterbreiten.
Vorsorge und Reaktion
Wenn ein Anschlag verübt wird, sind all diejenigen Maßnahmen wichtig, durch die die europäische Solidarität sichtbar gemacht werden kann.
Ein terroristischer Anschlag gegen ein Land der Union muss wie ein Anschlag gegen die gesamte Union gesehen und auch entsprechend behandelt werden.
In diesem Sinne erscheint der Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines neuen Instruments der Vorsorge und raschen Reaktion in schweren Krisensituationen, einschließlich bei Terroranschlägen, äußerst zweckmäßig.
Außerdem kennen wir nicht die Kriterien, nach denen die Terroristen das Land auswählen, in dem sie zuschlagen wollen, aber wir können sicher sein, dass sie immer nach dem Grundsatz „teile und herrsche“ handeln werden.
In diesem Sinne werden sie immer so handeln, dass die Deutung möglich ist, dass ein Anschlag in einem bestimmten Land verübt wird, weil dieses Land irgendwann etwas Bestimmtes getan haben mag. So erreichen sie, dass sich die Übrigen nicht unmittelbar bedroht fühlen.
Unter diesen Umständen muss die Reaktion auf die Terroranschläge folgende drei Bedingungen erfüllen:
A. Die Reaktion muss so kohärent und einheitlich wie möglich sein, wobei die Institutionen der EU eine besonders wichtige Rolle spielen müssen.
B. Die gesellschaftliche Mobilisierung muss so kohärent und einheitlich wie möglich sein, und es muss in allen Ländern der Union und nicht nur in dem Land, in dem sich die Tragödie ereignet hat, zu einer staatsbürgerlichen Reaktion aufgerufen werden.
C. Der Vorrang der Opfer und ihrer Familien ist von entscheidender Bedeutung, denn sie verfügen über die größte moralische Kraft bei der Reaktion.
Aus all diesen Gründen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Europäische Union mit einer Reihe von Protokollen und Maßnahmen, die automatisch angewendet werden, ausgestattet wird, damit wir das Bild vermeiden, dass wir bei den Geschehnissen improvisieren.
Die Erfahrung der letzten Anschläge, wie derjenigen von Madrid am 11. März 2004 oder von Australien vor den Wahlen, oder die Veröffentlichung von Videos von Bin Laden zwei Tage vor den Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten zwingt die Union und die europäischen Länder zu Überlegungen über die Frage, welche Haltung man einnehmen soll, wenn diese Situation sich wiederholen sollte.
Innerhalb der Institutionen der Union sollte man sich Gedanken über eine Reaktion machen, die in diesen Fällen möglich wäre.
Denjenigen, die behaupten, dass die vorherige Analyse dieser möglichen Initiativen Beunruhigung hervorruft und sogar terroristischen Anschlägen Vorschub leistet, entgegnen wir, dass es keinen Zweifel daran geben kann, dass die größte Beunruhigung der Gesellschaft dann entsteht, wenn wir bei der Einleitung von Reaktionen und Aktionen improvisieren müssen.
Sowohl dem Bereich der Vorsorge als auch der Reaktion sollte ein besonderer Abschnitt gewidmet werden.
1. Opfer des Terrorismus
Wie dies auch die Kommission sagt, muss der 11. März, der europäische Tag der Opfer des Terrorismus im Andenken an die 192 Opfer vom 11. März 2004 in Madrid, zum Tag der staatsbürgerlichen und demokratischen Debatte über die Sicherung der Freiheit werden.
Die Europäische Agentur für die Opfer des Terrorismus, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung A6-0010/2004 gefordert hat, muss umgehend eingerichtet werden. Sie bestünde in einer Verwaltungseinheit in der Europäischen Kommission mit relativ bescheidener materieller und personeller Ausstattung, denn ihre Aufgabe bestünde lediglich darin, als Informations- und Anlaufstelle auf der Verwaltungsebene zu fungieren, damit die Opfer des Terrorismus erfahren, welche Rechte sie haben, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen, und welche Zusammenschlüsse von Opfern es in den verschiedenen Mitgliedstaaten gibt.
Zur Sicherstellung der gebührenden Achtung gegenüber den Opfern wird vorgeschlagen, den Straftatbestand und die Strafandrohung der Straftat der Bedrohung von Opfern des Terrorismus zu harmonisieren.
2. Presse
Die Reaktion der Presse ist von wesentlicher Bedeutung, wenn ein Anschlag verübt wird.
Wird ein Anschlag verübt, braucht man keinen Dirigismus der Regierungen. Man kann lediglich auf die Reife und die fest verwurzelten und demokratischen Überzeugungen der Presse hoffen. Aber in dem Maße, in dem die leitenden Mitarbeiter der Presseorgane an den Überlegungen und Treffen zum Terrorismus teilgenommen und mitgearbeitet haben, wird ihre Reaktion eindeutiger und positiver ausfallen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass weder Dirigismus der Regierung, Kontrolle oder gar ein Kneblungsgesetz die Lösung darstellen.
Um Kriterien für die notwendige und vorrangige Reaktion zusammenzustellen, die bei den Presseorganen erfolgen muss, ist die Durchführung von Treffen und Seminaren, in denen Politiker und Journalisten Standpunkte zu diesem Thema austauschen, unabdingbar.
Ein europäisches politisches Projekt
– Ein politisches Projekt darf keine erschöpfende Aufzählung von zu ergreifenden Maßnahmen sein.
– Ein politisches Projekt erfordert eine Synthese, vorrangige Maßnahmen und eine Richtung.
– Heutzutage erfordert ein europäisches politisches Projekt für die Reaktionen auf radikal-islamistische Gruppen, ein noch in der Entwicklung befindliches Phänomen, dass man Information in den Mittelpunkt stellt.
– Es geht um eine Diagnose, um Aufdeckung, um bessere Erkenntnis.
– Das Europäische Parlament muss in der Lage sein, seine Rolle in diesem europäischen politischen Projekt zu finden.
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Das Parlament darf sich nicht darauf beschränken, Empfehlungen an den Rat und die Kommission zu richten.
Das Europäische Parlament ist die Institution, die den Europäern am nächsten und für sie am repräsentativsten ist. Seine Mitglieder wurden unmittelbar von den europäischen Bürgern gewählt, was es zu einer besonderen Nähe zu den Bürgern verpflichtet. Wie jedes Parlament hat es den Auftrag, die öffentliche Meinung zu bilden, in diesem Fall die europäische öffentliche Meinung, das heißt, eine Meinung, die von allen europäischen Gesellschaften geteilt und vertreten wird.
Vorrangige Aufgabe muss es sein, die Schwere dieser Bedrohung bewusst zu machen.
Seine Aufgabe ist nicht so sehr die Verabschiedung von Maßnahmen technischer oder politischer Natur, sondern bei seiner Tätigkeit muss es viel mehr den Schwerpunkt auf den streng politischen Bereich legen und mit der Sensibilisierung beginnen.
Der zweite Schwerpunkt des Europäischen Parlaments ist seine Fähigkeit, als Forum zusammenzutreten, indem es sich mit der Gesellschaft trifft. Es ist ein Treffpunkt nicht nur für Abgeordnete, wenn dieses Phänomen behandelt wird. Das Europäische Parlament hat als Hauptaufgabe, in der Lage zu sein, die Arbeit und die Tätigkeit nicht nur der Abgeordneten sondern auch der europäischen Institutionen der öffentlichen Meinung näher zu bringen.
Es ist als Treffpunkt hervorragend geeignet:
A. um die Initiativen des Rates und der Kommission bekannt zu machen,
B. um Aussprachen mit den betroffenen gesellschaftlichen Sektoren und den leitenden Mitarbeitern der Presseorgane durchzuführen.
21.1.2005
VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG B6-0081/2005
eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung
von Alexander Nuno Alvaro im Namen ALDE-Fraktion
zu einem integrierten Ansatz auf EU-Ebene, um Terroranschlägen jeder Art vorzubeugen, sich auf sie vorzubereiten, auf sie zu reagieren und mit ihren Folgen fertig zu werden
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2004 angenommenen Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus,
– in Kenntnis des auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. und 18. Juni 2004 angenommenen überarbeiteten Aktionsplans der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung,
– in Kenntnis des Maßnahmenpakets zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus, das im Haager Programm vorgesehen ist und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. November 2004 angenommen wurde, und das durch die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004, insbesondere denjenigen zum Terrorismus, ergänzt wird,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Überzeugung, dass die im Haager Programm aufgezählten Maßnahmen, die von Interesse für die Bekämpfung des Terrorismus sind, rasch umgesetzt werden müssten, um die Freiheit, die Sicherheit und das Recht in der Europäischen Union zu stärken,
B. in der Überzeugung, dass die Mitgliedstaaten zur wirkungsvollen Bekämpfung von Terroranschlägen und zu ihrer Vorbeugung unter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ihre Tätigkeiten nicht auf die Aufrechterhaltung ihrer eigenen Sicherheit beschränken dürfen, sondern sie auch auf die Sicherheit der EU insgesamt ausrichten müssen,
C. in der Überzeugung, dass es sich zur Bekämpfung der andauernden terroristischen Bedrohung gezeigt hat, dass eines der wesentlichen Elemente der Politik der Europäischen Union darin besteht, die loyale Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Europäischen Union zu verbessern,
D. in der Erwägung, dass unbedingt die Gelegenheit genutzt werden sollte, die Stärkung und den Ausbau der Kapazitäten der EU anzuregen, was die Vorbeugung, die Vorbereitung und die Reaktion im Falle von terroristischen Anschlägen angeht,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
a) gegen die terroristische Bedrohung zu kämpfen, indem die Zusammenarbeit sowohl auf interner Ebene als auch weltweit gestärkt wird,
b) die im Haager Programm unter der Überschrift „Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ aufgezählten Maßnahmen, insbesondere diejenigen, die von Interesse für die Bekämpfung des Terrorismus unter vollständiger Achtung der Grundrechte sind, rasch umzusetzen,
c) die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Informationen ihrer Geheim- und Sicherheitsdienste zusammenzulegen, und zwar nicht nur um Bedrohungen gegen ihre eigene Sicherheit abzuwehren, sondern gegebenenfalls auch um die interne Sicherheit der anderen Mitgliedstaaten zu schützen,
d) so bald wie möglich alle erforderlichen legislativen Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, um einen kohärenten und wirksamen Rahmen zu schaffen, sowohl um Terroranschlägen jeder Art vorzubeugen, als auch mit ihren Folgen fertig zu werden, einschließlich von Maßnahmen zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte und -organe sowie der Außenkooperation, wobei stets die demokratische Kontrolle und der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein muss,
e) den Terroropfern und ihren Familien einen angemessenen Schutz und geeignete Hilfe zu gewährleisten, indem in den jährlichen Haushaltsplänen der Europäischen Union die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und - zur Information - dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum „Thema Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion“ | |||||||||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
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Vorschlag für eine Empfehlung |
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 114 Abs. 3 und Art. 94 | |||||||||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 28.4.2005 | |||||||||||
Fecha de la decisión de elaborar un informe |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET |
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Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Otras propuesta(s) de recomendación incluida(s) en el informe |
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Berichterstatter(in) Datum der Benennung |
Jaime Mayor Oreja |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in) |
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Prüfung im Ausschuss |
12.4.2005 |
28.4.2005 |
24.5.2005 |
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Datum der Annahme |
24.5.2005 | |||||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
41 1 3 | ||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Mihael Brejc, Giusto Catania, Michael Cashman,Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, Fausto Correia, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Rosa Díez González, Antoine Duquesne, Kinga Gál, Lívia Járóka, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Henrik Lax, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Claude Moraes, Martine Roure, Inger Segelström, Ioannis Varvitsiotis, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(‑innen) |
Frederika Brepoels, Gérard Deprez, Ignasi Guardans Cambó, Luis Francisco Herrero-Tejedor, Carlos José Iturgaiz Angulo, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jeanine Hennis-Plasschaert, Jean Lambert, Mary Lou McDonald, Antonio Masip Hidalgo, Javier Moreno Sánchez, Bill Newton Dunn, Cem Özdemir, Siiri Oviir, Marie-Line Reynaud, Antonio Tajani | |||||||||||
Zum -Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) Datum der Einreichung -A[5] |
María del Pilar Ayuso González, Cristina Gutiérrez-Cortines, María Esther Herranz García, Antonio López-Istúriz White, Antolín Sánchez Presedo. | |||||||||||
Datum der Einreichung – A6 |
26.5.2005 |
A6‑0166/2005 | ||||||||||
Anmerkungen |
... | |||||||||||
VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG
B6- Verfasser Titel
Federführender Ausschuss Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Stellungnahme Datum der Bekanntgabe im Plenum |
Alexander Nuno Alvaro im Namen der ALDE-Fraktion Integrierter Ansatz auf EU-Ebene, um Terroranschlägen jeder Art vorzubeugen, sich auf sie vorzubereiten, auf sie zu reagieren und mit ihren Folgen fertig zu werden
LIBE AFET
26.1.2005 |