BERICHT über die Informationsgesellschaft

31.5.2005 - (2004/2204(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Catherine Trautmann


Verfahren : 2004/2204(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0172/2005
Eingereichte Texte :
A6-0172/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Informationsgesellschaft

(2004/2204(INI))

Das Europäische Parlament,

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2004)0111),

–    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 9. und 10. Dezember 2004 (15472/04),

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: Die Prinzipien von Genf in Aktionen umsetzen“ (KOM(2004)0480),

–    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 8. und 9. März 2004 (2206/04),

–    in Kenntnis der Grundsatzerklärung und des Aktionsplans, die vom Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) am 12. Dezember 2003 angenommen wurden,

–    in Kenntnis der UNESCO-Resolution 32C/34 vom 17. Oktober 2003 zur Ausarbeitung eines internationalen Rechtsinstruments zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen,

–    in Kenntnis der Vorstudie des Exekutivrats der UNESCO vom 12. März 2003 zu den technischen und rechtlichen Aspekten im Hinblick auf ein Rechtsinstrument zur kulturellen Vielfalt,

–    in Kenntnis der Stellungnahme in Form eines Schreibens des Präsidenten des Europäischen Parlaments an die Präsidenten der Kommission und des Rates vom 26. November 2003[1],

–    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2003 (9686/03),

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2003)0271),

–    in Kenntnis der Allgemeinen Erklärung der UNESCO vom 2. November 2001 zur kulturellen Vielfalt,

–    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0172/2005),

A.  in der Erwägung, dass der Gipfel von Tunis eine zweite wichtige Phase im Hinblick auf die Förderung des IKT-Bereichs als Faktor einer nachhaltigen Entwicklung und des gemeinsamen Wachstums darstellt, da Armut nicht nur bedeutet, dass man über keinerlei Güter verfügt, sondern auch, dass man sich nicht in die Gesellschaft integrieren kann,

B.   in der Erwägung, dass die IKT ein strategisches Instrument für die Maßnahmen der Staaten sowie ein hervorragendes Mittel für die Zusammenarbeit zwischen den entwickelten Ländern, den Schwellenländern und den weniger entwickelten Ländern sind, in deren Rahmen Vorteile für alle Beteiligten infolge der Umsetzung des Aktionsplans angestrebt werden,

C.  in der Erwägung, dass die IKT zu einem globalen Ausgleich sowie zu individuellen Fortschritten beitragen können, da sie helfen, die Millenniumsziele zu erreichen,

D.  in der Erwägung, dass die Entscheidung der UNESCO, eine Konvention über kulturelle Vielfalt anzunehmen, eine wesentliche Initiative zur Entwicklung einer integrativeren Informationsgesellschaft darstellt, die auf dem Schutz der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks, auf internationalen Kulturaustauschprogrammen und auf der Förderung des Pluralismus beruht,

E.   in der Erwägung, dass die Informationsgesellschaft für alle offen sein sollte, da Bildung und berufliche Bildung, Gesundheit, Forschung und Handel vorrangige bürgernahe IKT-Anwendungsbereiche sind,

F.   in der Erwägung, dass der Aufschwung der IKT zur Stärkung von Demokratie und zur Teilhabe der Bürger beitragen sollte, damit diese nicht nur Verbraucher sind, sondern sich vielmehr aktiv einbringen können,

G.  in der Erwägung, dass die IKT sich in einem Rahmen unabhängiger Regulierungsbehörden entwickeln müssen, der freien Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie kulturelle Vielfalt und Vielsprachigkeit gewährleistet,

H.  in der Erwägung, dass die Effizienz der Europäischen Union auf die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und die positive Einbeziehung der Kommission im Einklang mit den politischen Zielen der EU und ihren Verpflichtungen gegenüber den weniger entwickelten Ländern zurückzuführen ist,

I.    in der Erwägung, dass die IKT untrennbarer Bestandteil einer Wissens- und Informationsgesellschaft sind, wie sie mit der Strategie von Lissabon und mit der Erklärung von Barcelona für die Europäische Union angestrebt wird,

J.    in der Erwägung, dass die Union eine wichtige Rolle bei der Verringerung der geografischen und sozialen Kluft im IKT-Bereich spielen muss, indem sie ihre internen Politikbereiche erfolgreich verfolgt und die Partnerschaft zwischen öffentlichen Stellen, Unternehmen und Zivilgesellschaft weiter entwickelt,

K.  in der Erwägung, dass die Union über Instrumente zur Bekämpfung der IKT-Kluft verfügt, etwa Entwicklungshilfepolitik, internationale Zusammenarbeit in Wirtschaft und Wissenschaft, Finanzinstitute (EIB),

L.   in der Erwägung, dass die EU durch die Annahme eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation die ausschlaggebende Bedeutung eines offenen und auf Wettbewerb beruhenden Marktes für Investitionen in neue Dienstleistungen und für die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsverbindungen zu erschwinglichen Preisen deutlich gemacht hat,

M.  in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zu beruflicher Ausbildung und Weiterbildung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist,

1.   begrüßt, dass der Rat erneut bekräftigt hat, er werde sich für den Erfolg der zweiten Stufe des WSIS einsetzen;

2.   stimmt insgesamt den Vorschlägen der Kommission zu, insbesondere in Bezug auf den ordnungspolitischen Rahmen als ausschlaggebendem Faktor, der Investitionen anzieht, auf die prioritären Anwendungen der IKT wie etwa eGovernment, auf die Bedeutung von Forschung und Innovation sowie auf den Beitrag der IKT zur Entwicklung, und erwartet, dass die Kommission eine Strategie ausarbeitet, die mit dem umfassenden WSIS-Aktionsplan vereinbar ist, der bei der Konferenz in Tunis im Jahr 2005 beschlossen wird;

3.   stellt fest,

      –    dass die gute Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten das Mitwirken der Kommission im WSIS-Prozess erleichtert hat, insbesondere in der Arbeitsgruppe Internet-Governance;

      –    dass die EU aufgrund ihrer Erfahrung konstruktiv zu einem Regelungsumfeld beitragen kann, das die Realisierung des Aktionsplans begünstigt;

4.   unterstreicht,

      –    dass die Entwicklung im IKT-Bereich die digitale Kluft vertiefen kann, indem sie jene begünstigt, die Zugang zu diesen Technologien und ihrer Anwendung haben, und dass deshalb dieser Gefahr bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen dadurch Rechnung getragen werden muss, dass die Maßnahmen an die regionalen, nationalen oder örtlichen Gegebenheiten angepasst werden;

      –    dass die IKT zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Hebung des Wissens- und Kompetenzniveaus beitragen und daher den wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen der Entwicklung der IKT gleiche Bedeutung beigemessen werden muss, damit diese sich vorteilhaft auf Beschäftigung, Unternehmen und soziale Kohäsion auswirkt;

      –    dass eventuellen Problemen infolge der Konzentration von Mobilfunk- und Internetdiensten und ihrer Inhalte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen einer solchen Konzentration zu überwachen;

      –    dass der individuelle ebenso wie der kollektive Zugang zu IKT gleichermaßen weiterentwickelt werden muss;

      –    dass die Integration im Bereich der IKT die Zugänglichkeit, das Angebot von Online-Diensten (Verwaltung, Bildung und Weiterbildung, Gesundheit und Handel) und die Anleitung zu ihrer Anwendung umfassen muss, wobei die wichtigsten Basisdienste im Einvernehmen aller Beteiligten kostenfrei sein sollten und freie und Open-Source-Software (F/OSS) einen möglichen Zugang zu diesen Leistungen bieten könnte;

5.   weist nachdrücklich auf Folgendes hin:

      –    die strategische Rolle von Forschung und Entwicklung in jedem Stadium und auf jeder Ebene des Prozesses: Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien, vergleichende Verfahren sowie Verfahren zur Evaluierung des Aktionsplans und Einrichtung von Beobachtungsstellen;

      –    die Notwendigkeit der Einbeziehung sozio-ökonomischer Untersuchungen zur Bewertung der menschlichen und sozialen Auswirkungen des Zugang zu IKT in die Forschungsprioritäten;

      –    die bei der Ausarbeitung im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms gegebenen Möglichkeiten und die Erhöhung des Forschungshaushalts;

      –    die Bedeutung der Entwicklung lokaler Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Unterstützung der Ausbildung und Forschung im Bereich der Informatik;

      –    die Notwendigkeit der Entwicklung unternehmerischer und innovativer Fähigkeiten, damit die Länder IKT zur Entwicklung von Diensten und Systemen einsetzen können, die genau den Bedürfnissen ihrer Gesellschaft entsprechen;

6.   begrüßt,

      –    dass die Kommission die notwendige Einrichtung von unabhängigen Regulierungsbehörden in allen Staaten sowie den erforderlichen klaren Rahmen für das Wettbewerbsrecht, innerhalb dessen sich Investoren sicher beteiligen können, in den Mittelpunkt rückt;

      –    dass dem Ausbau der internationalen Kommunikation, der Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung und dem Austausch der bewährten Verfahren große Bedeutung beigemessen wird;

7.   empfiehlt,

      –    dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die Bildung von IKT-Forschungsnetzen über Infrastrukturinstrumente wie GEANT, durch Zentren der Spitzentechnologie und durch Netze von Experten für Theorie und Praxis im Bereich Bildung und berufliche Weiterbildung beschleunigen;

      –    dass aktive Unterstützungsmaßnahmen für die Verwendung von gemeinsamen Informationsprogrammen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen auf Gebieten, für die sie sich als nützlich erweisen, getroffen und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden;

      –    dass öffentliche Amtsträger und Vertreter der Zivilgesellschaft und des Privatsektors erforderlichenfalls hinzugezogen werden;

8.   fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf,

      –    den WSIS als eine treibende Kraft der Zusammenarbeit sowohl in den herkömmlichen Bereichen geografischer oder geschichtlicher Nachbarschaftsbeziehungen (Mittelmeerraum, AKP usw.) als auch im Hinblick auf neue Kooperationen mit Entwicklungsländern zu betrachten;

      –    vorrangig den Infrastruktur- und Bildungsinteressen der am wenigsten entwickelten Länder Rechnung zu tragen;

      –    lokalem und regionalem Wissen und Know-how bei Handhabung und Inhalten im Rahmen der Kooperation Rechnung zu tragen;

      –    dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen Bemühungen dazu beitragen, das Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung auf der einen Seite und sozialer und umweltpolitischer Nachhaltigkeit auf der anderen Seite sicherzustellen;

      –    auf flexible Formen offener öffentlich-privater Partnerschaften zurückzugreifen (Regionen, Staaten, lokale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Verbände, NRO), und zwar unter Mitwirkung von Finanzinstituten wie der EIB oder privaten Einrichtungen;

      –    eine Arbeitsgruppe mit den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten einzurichten, um effiziente integrierte und unabhängige Regulierungsmodelle zu fördern und Erfahrungen im Zusammenhang mit erfolgreichen Maßnahmen zur Öffnung der Märkte auszutauschen, die Investitionen anziehen und einen Rückgang der Verbraucherpreise bewirken;

9.   nimmt mit Interesse die Schaffung eines freiwilligen Finanzierungsfonds zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass dieser bestehende oder noch zu schaffende Finanzierungsmöglichkeiten nicht ersetzen darf;

10. schlägt vor, dass Überlegungen über neue Maßnahmen angestellt werden, um die von Kooperationsprogrammen und dem Europäischen Entwicklungsfonds beigesteuerten Ressourcen zu optimieren, beispielsweise indem nicht in Anspruch genommene Mittel für den Aktionsplan verwendet werden;

11. ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung der Internet-Governance ein Schlüssel zum Gelingen des WSIS ist und in einen Zeitplan eingefügt werden sollte, der mit der Grundsatzerklärung und dem Aktionsplan kompatibel ist;

12. betont jedoch, dass ein internationaler und unabhängiger ordnungspolitischer Rahmen für das Internet beibehalten werden sollte;

13. unterstreicht, dass Stabilität und Zuverlässigkeit des Internet Bedingungen für die Zugänglichkeit der IKT und die Investitionen in diese sind;

14. weist darauf hin, dass die Herausforderung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft darin besteht, dass Informations- und Kommunikationstechnologien dazu verwendet werden, die tatsächliche Umsetzung von Menschenrechtsstandards auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene zu verbessern,

15. betont, dass die Programme zum Aufbau von Kompetenzen im IKT-Bereich grundlegend für die Errichtung eines globalen Raums der Freiheit und der Sicherheit sind, in dem die Bürger nicht nur potenzielle Kunden für Information sind, sondern ihnen auch sämtliche Bürgerrechte garantiert werden; stellt fest, dass Bildung einschließlich der Bildung im Bereich der Menschenrechte für eine integrative Informationsgesellschaft grundlegend ist;

16. erwartet, dass der Gipfel von Tunis

      –    Fortschritte im Hinblick auf eine gemeinsame Definition der Internet-Governance sowie auf eine repräsentativere Organisationsform der Partnerländer erlauben wird;

      –    sich gemeinsam mit Fragen von allgemeinem Interesse befasst, die die Verwaltung des Internet (Domänenname, Adressvergabe) betreffen, und die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen der Sicherheit und des Missbrauchs des Internet (einschließlich Spamming), der Bekämpfung der Cyberkriminalität (einschließlich Kinderpornographie) und der Versuche zur Einschränkung des Pluralismus, der Meinungsfreiheit und der Achtung der Menschenrechte stärkt;

      –    vor allem die staatlichen Zuständigkeiten klärt;

      –    den Rechten am geistigen Eigentum und der kulturellen Vielfalt bei der Ausarbeitung der neuen Verwaltungsstruktur Rechnung trägt;

      –    über die Neutralität und die Interoperabilität der digitalen Technologien und Plattformen wacht;

      –    den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch im Rahmen eines angemessen geordneten Wettbewerbs fördert;

17. fordert den Rat und die Kommission auf, diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen und es weiterhin in die Follow-up-Maßnahmen zum WSIS einzubeziehen, um Übereinstimmung zwischen den Bestrebungen der EU und deren Umsetzung in den Politiken der Union zu erreichen, insbesondere im Rahmen des Haushalts;

18. begrüßt die Initiative der Organisation „European Digital Cities“ für die Konferenz von Bilbao, weist jedoch darauf hin, dass ebenso Initiativen zur Schaffung virtueller Regionen ergriffen werden müssen;

19. wünscht, dass die Beteiligung der europäischen Zivilgesellschaft im Hinblick auf den Gipfel von Tunis gestärkt wird;

20. weist nachdrücklich darauf hin, dass der Privatsektor unbedingt in den WSIS-Prozess einbezogen werden muss;

21. betont, dass Innovationen in den Bildungssystemen, Programme zum lebenslangen Lernen und eLearning-Initiativen (sowohl für Lehrer als auch für Schüler) gefördert werden müssen, und regt an, den Schwerpunkt explizit auf Bildung, Ausbildung und Tools zur Schaffung von Inhalten, die die kulturelle Vielfalt widerspiegeln, zu setzen;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Ziel der UNESCO „Bildung für alle bis 2015“ zu handeln und den Forderungen der UNICEF nach einer Mittelaufstockung für den Bildungsbereich im Rahmen eines Paktes mit den künftigen Generationen nachzukommen;

23. weist darauf hin, dass die Globalisierung Risiken birgt, was die Achtung der kulturellen Vielfalt im Bereich der Sprachen und Identitäten betrifft, und dass die Informationsgesellschaft auch Möglichkeiten zur Förderung des interkulturellen Dialogs über globale Netze bieten kann;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Referenz Adonis: 313638.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS)

Die Überwindung der digitalen Kluft: ein ausschlaggebender Aspekt der Entwicklung

Bei der Annahme der Resolution Nr. 56/183 vom 21. Dezember 2001 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde beschlossen, den WSIS einzuberufen. Am Ende der ersten WSIS-Phase (Genf, 10.-12. Dezember 2003) wurden eine Grundsatzerklärung für eine globale Informationsgesellschaft und ein Aktionsplan verabschiedet.

Die Grundsatzerklärung bildet die Grundlage für eine globale Partnerschaft und steckt umfassende Bereiche für die Zusammenarbeit ab.

Der Aktionsplan sieht insbesondere die Schaffung eines günstigen Umfeldes, das Investitionen anzieht sowie ein nachhaltiges Wachstum und Entwicklung für alle fördert, die Förderung der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für alle (eGouvernment, eLearning, eHealth und eBusiness für alle) sowie die Verbesserung von Forschung und Entwicklung und der Forschungsinfrastrukturen und -technologien vor.

Die Kommission stützte sich bei ihren Vorschlägen für den Aktionsplan auf die Bemerkungen und Empfehlungen, die der ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments dem Rat und der Kommission in einem vom Präsidenten des Parlaments übermittelten Schreiben unterbreitet hatte.

Die zweite Phase des WSIS findet vom 16.-18. November 2005 in Tunis statt. Ziel dieser zweiten Phase ist es, gestützt auf den Aktionsplan die Prinzipien in greifbare Ergebnisse umzuwandeln.

Die vorliegende Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: Die Prinzipien von Genf in Aktionen umsetzen. Vorschläge der Kommission für die zweite Phase des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS)“ ist Teil dieses Prozesses. Die Hauptthemen, die für den Erfolg des Aktionsplans ausschlaggebend sind, sind Governance und Finanzierung.

Die sozio-ökonomische Komponente der digitalen Kluft

Ziel des WSIS ist die Festlegung einer gemeinsamen Strategie, die eine positive Entwicklung des Einsatzes der Informationstechnologien ermöglicht, die dem wirtschaftlichen Wohlstand, der Weiterentwicklung der Kenntnisse, der Konsolidierung des Friedens und der Förderung der Demokratie zuträglich ist.

Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt es sich, alle Aspekte der digitalen Kluft zu berücksichtigen. Es handelt sich vor allem um ein rein technologisches Phänomen, also die Ungleichheit im Hinblick auf den Zugang zu einer oder mehreren IKT. Dieser ungleiche Zugang kann darauf zurückgeführt werden, dass die Abdeckung durch die Netze unzureichend ist oder dass die Nutzer – im Wesentlichen aus finanziellen Gründen – keinen Zugang haben.

Zur territorialen Dimension der digitalen Kluft können noch soziale und kulturelle Ungleichgewichte hinzukommen. IKT sind nämlich keine technologischen Güter wie andere, da sie technische, verwaltungstechnische und politische Kenntnisse vermitteln. Zu den Voraussetzungen im Hinblick auf ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen zur Nutzung dieser Güter und Dienstleistungen können also noch finanzielle Voraussetzungen für den Kauf dieser Güter und Dienstleistungen hinzukommen. Dies ist von umso größerem Gewicht, als die Entwicklung der IKT paradoxerweise tendenziell die bestehenden Ungleichgewichte noch verschärft, da nur in die Gesellschaft eingegliederte Personen Zugang dazu haben. Daher ist ein Eingreifen der Behörden erforderlich, um die Situation zu entschärfen.

Dieser Ansatz in Bezug auf die digitale Kluft stützt sich im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen auf die Entwicklung, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit sowie auf die wechselseitige Abhängigkeit und die Solidarität. Daher müssen wir klären, welche Art von globaler Gesellschaft wir wollen und welchen Platz die IKT für die Entwicklung spielen.

Die Stärkung der Rolle der Europäischen Union (EU)

Die EU muss eine wesentliche Rolle spielen. Sie ist nämlich eine politische und wirtschaftliche Einheit sowie – über den EEF – die größte Geberin von Entwicklungshilfe. Ferner beruht sie auf einer Kultur der Bemühungen um ein Gleichgewicht, wobei ihr Wirtschaftsmodell technologische Leistung, Wettbewerbsfähigkeit und Verteilung des Wohlstands zu vereinbaren sucht. Daher muss sie ihren geographischen Einfluss und ihre kulturelle Nähe zu vielen Weltgegenden stärken, damit alle Zugang zur Informationsgesellschaft haben.

Politische Herausforderungen

Die Entwicklung einer partizipatorischen Demokratie

Der WSIS hat im Hinblick auf die Überwindung der digitalen Kluft eine demokratische und korrigierende Funktion. Die Anwender von IKT müssen Nutzer und Akteure sein und das Recht auf geistiges Eigentum achten. Im Zusammenhang mit den IKT dürfen die Bürger nicht lediglich als Verbraucher in Erscheinung treten, die von der ständigen Weiterentwicklung der verfügbaren Technik abhängig sind.

Der für die Bürger erwartete Gewinn fällt in den Bereich des Wissens (Kompetenz und Beherrschung der IKT, Kommunikation und Information) sowie infolge der Verbesserung der Lebensqualität unter Wahrung der Vielfalt in den wirtschaftlichen und sozialen Bereich.

Daher muss das Europäische Parlament zur Finanzierung, zur Governance, zu den Auswahlkriterien, den Programmen und zum Mehrwert der IKT ebenso wie zu seinem Engagement für die Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit diesen Fragen Stellung nehmen.

Die EU muss mit der Perspektive einer nachhaltigen Entwicklung unter Wahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt das Ziel verfolgen, die – kulturelle wie auch wirtschaftliche – Armut zu bekämpfen sowie Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Umwelt durchzusetzen. Dazu empfiehlt sich der Einsatz der IKT unter Achtung der Grundsätze Pluralismus, Gerechtigkeit, Freiheit und Vertrauen in die Sicherheit des Systems.

Die EU muss sich in der Debatte im Hinblick auf eine neue partizipatorische Bürgerschaft in einer multipolaren Welt umfassend einbringen. Dass die Mitgliedstaaten einer aktiven Beteiligung der Kommission zugestimmt haben, ist zweifelsohne ein großes Plus und ist diesem Prozess förderlich.

Koordination der politischen Agenda

Die EU will gemäß den Festlegungen von Lissabon durch eine wissensorientierte Gesellschaft Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum erzielen und die bestehende territoriale und soziale digitale Kluft überwinden.

Die allgemeine Akzeptanz dieser Priorität, die in der Politik der EU und in den Schlussfolgerungen des Gipfels von Genf bekräftigt wurde, stellt eine Chance zur Förderung einer gemeinsamen Entwicklung mit den südlichen Ländern in diesem Bereich dar.

Die von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgelegten Vorschläge für den Aktionsplan sind ein regelrechtes Lastenheft für eine nachhaltige Entwicklung, das technologischen Fortschritt, wirtschaftliche Entwicklung und Schutz der Rechte und Freiheiten von Personen vereint.

Ferner findet parallel zur Vorbereitung des Gipfels von Tunis eine Debatte über die UNESCO-Konvention über kulturelle Vielfalt statt. Sie könnte im Oktober 2005 angenommen werden, während der WSIS im November 2005 stattfindet.

Der Gipfel von Tunis stellt für unsere Partner und die Zivilgesellschaft eine Gelegenheit dar, zu überprüfen, ob wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Die EU muss ihrer Rolle als notwendiger Partner der weniger entwickelten oder aufstrebenden Länder gerecht werden.

Die Diskussionspunkte

Governance

Die Frage der Governance ist noch immer nicht gelöst, und es ist zu hoffen, dass der Gipfel von Tunis eine Antwort darauf findet. Ein vernünftiger ordnungspolitischer Rahmen für die IKT muss Vertrauen in die IKT und ihre Sicherheit schaffen. Das mit der Governance betraute Gremium muss für die Bürger und die Staaten repräsentativ sein. Seine Aufgaben und entsprechenden Zuständigkeiten sind klar festzulegen. Die Freiheit bei der Anwendung von IKT erfordert eine Regelung sowie Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften. Die EU muss sich für die Schaffung eines Überwachungsmechanismus auf internationaler Ebene einsetzen.

Die Fragen im Zusammenhang mit der Governance können in zwei Kapiteln zusammengefasst werden. Das erste betrifft die Repräsentativität und Legitimierung des Gremiums, das diese Aufgabe übernimmt, wenn das Mandat der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ausläuft. Es sind also Vorschläge für den ordnungspolitischen Rahmen für das Internet sowie für eine Definition von Governance einschließlich der verschiedenen Akteure (Regierungen, NRO, Privatsektor, Zivilgesellschaft), ihrer Rolle und Verpflichtungen auszuarbeiten. Das zweite Kapitel betrifft das Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Meinungsfreiheit, der stärkeren Öffnung des Internet für die Demokratie und den Handel einerseits und der Berücksichtigung von Sicherheits- und Regelungsfragen (Transaktionen, Datenschutz) andererseits.

Die Finanzierung

Die Vorbereitung des Gipfels von Tunis fällt mit der Neubelebung der Strategie von Lissabon, der Festlegung der neuen Finanziellen Vorausschau für die EU und der Annahme der eProgramme, insbesondere des 7. F&E-RP und von Media, zusammen. Selbstverständlich sollten Synergieeffekte zwischen diesen Programmen nach Möglichkeit genutzt werden.

Die finanzielle Ausstattung des Aktionsplans ist für den Erfolg des Prozesses ausschlaggebend. Es empfiehlt sich, verschiedene mögliche Finanzierungsformen zu prüfen, weil man sowohl die Ausstattung als auch die Dienstleistungen berücksichtigen muss. Da die Glaubwürdigkeit des Projekts von seiner Finanzierung abhängt, wäre es auch angebracht, in den Programmen im Zusammenhang mit den IKT alle Aktionen der EU zu überprüfen, die die Entwicklung fördern können, sowie zu klären, welche Mittel einen IKT-Mehrwert schaffen können, insbesondere über den EEF.

Eine partnerschaftliche Methode zugunsten der Unternehmen und der Bürger

Ferner sollten unbedingt alle möglichen Ebenen für Maßnahmen einbezogen werden (EU, Staaten, Gebietskörperschaften, insbesondere unter Nutzung des Netzes der digitalen Städte, Privatunternehmen). Ebenso braucht man öffentlich-private Partnerschaften, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Anhand der in Tunis erstellten Analyse (Benchmarking) lassen sich die interessantesten Optionen prüfen.

Es ist erforderlich, breit angelegte Maßnahmen zu treffen und über Mikroprojekte hinauszugehen. Die Projektevaluierung muss den Nutzen für die Bevölkerung und die strukturellen Auswirkungen ebenso behandeln, wie es wünschenswert wäre, zu ermitteln, inwieweit die IKT zum sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU beitragen. In diesem Fall dürfte über die Strukturfonds eine Hebelwirkung in Bezug auf die IKT möglich werden.

Die Option eines obligatorischen staatlichen Finanzierungsfonds wurde verworfen. Hingegen wurde am 14. März 2005 in Genf der Fond für die digitale Solidarität eingerichtet. Er beruht auf einem freiwilligen Beitrag und ergänzt die bestehenden Instrumente. Dieses Instrument ist interessant, aber nicht perfekt, und es kann nicht alle Probleme lösen. Es sind andere Optionen zu untersuchen, insbesondere die Bereitstellung nicht genutzter Entwicklungsmittel, wobei die Überlegungen im Zusammenhang mit dem Wachstumsanpassungsfonds wieder aufgegriffen werden.

Die Aufforderung zur Weiterverfolgung des Prozesses

Bei der Umsetzung des Aktionsplans wird man großen Wert auf die Fähigkeit zur Analyse des Entwicklungsbedarfs der IKT und die Antizipierung der Entwicklung der digitalen Kluft, des Nutzerverhaltens, der Anpassung der Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie auf die Fähigkeit legen, Instrumente für wirtschaftliche und soziale Vergleiche und Bewertungen der Informationsgesellschaft zu schaffen. Die EU muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, die die F&E bietet, um den WSIS mit interdisziplinären Beobachtungsstellen und Forschungsplattformen auszustatten. Ferner muss sich die EU zur Evaluierung ihrer Aktionen verpflichten, indem sie sie in das 7. F&E-RP und die einzelnen eProgramme einbezieht.

Angesichts des raschen Wandels der globalen Informationsgesellschaft infolge der Beschleunigung der technologischen Konvergenz und der Vertiefung der Ungleichgewichte kann nur der internationale politische Wille zur effizienten Zusammenarbeit einen Beitrag zur rascheren Überwindung der digitalen Kluft leisten. Der Markt und die Technologien alleine können dies nicht bewerkstelligen, aber sie können ebenfalls dazu beitragen, wenn die internationale Gemeinschaft ein „intelligentes“ Entwicklungsvorhaben mitträgt.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (21.4.2005)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Informationsgesellschaft
(2004/2204(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: María Badía i Cutchet

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass der Aufbau von Kapazitäten und die Kompetenzen im IKT-Bereich grundlegend für die Errichtung eines globalen Raums der Freiheit und der Sicherheit sind, in dem die Bürger nicht nur potenzielle Kunden für Information sind, sondern ihnen auch sämtliche Bürgerrechte garantiert werden;

2.  weist darauf hin, dass die Herausforderung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft darin besteht, dass Informations- und Kommunikationstechnologien dazu verwendet werden, die tatsächliche Umsetzung von Menschenrechtsstandards auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene zu verbessern, was auch bedeutet, dass man die Menschen und Länder näher an die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) festgelegten Menschenrechtsstandards heranführt;

3.  vertritt die Auffassung, dass die vollen Bürgerrechte in der Informationsgesellschaft folgende Grundrechte umfassen: 1) gleicher, erschwinglicher und effizienter Zugang zu den grundlegenden Technologien unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Minderheiten sowie ländlicher Gemeinschaften und von Gemeinschaften in Randlage; 2) Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen auf allen Verwaltungsebenen auf möglichst effiziente, nutzerfreundliche und transparente Weise; 3) Zugang zu angemessener Bildung und Kompetenz im Medienbereich auf allen Ebenen des Bildungssystems sowie als Bestandteil des lebenslangen Lernens; 4) die Möglichkeit der Beteiligung an transparenten und verständlichen Prozessen der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung, damit die Entscheidungen auf transparente und für die Bürger verständliche Weise gefasst werden;

4.  empfiehlt die Verwendung offener Informatikformate, die die Zugänglichkeit sowie die Beständigkeit der öffentlichen Daten gewährleisten;

5.  stellt fest, dass Bildung einschließlich der Bildung im Bereich der Menschenrechte für eine integrative Informationsgesellschaft grundlegend ist und für eine globale, auf gemeinsamen Werten und den Menschenrechten basierende Gemeinschaft einen staatsbürgerlichen Wert an sich darstellt;

6.  betont, dass Innovation in den Bildungssystemen, Programme zum lebenslangen Lernen und eLearning-Initiativen (sowohl für Lehrer als auch für Schüler) als Schlüsselfaktoren zur Umwandlung von Informationen in Wissen mit Auswirkungen auf die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum gefördert werden sollten;

7.  regt an, den Schwerpunkt explizit auf Bildung, Ausbildung und Instrumente zur Schaffung von Inhalten, insbesondere von Inhalten, die die kulturelle Vielfalt widerspiegeln, zu setzen und auf Ebene der Elementarschule Unterrichtsfächer einzuführen, in denen ein kritischer und kreativer Umgang mit allen Medien, insbesondere digitalen Medien, erlernt werden kann;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Ziel der UNESCO „Bildung für alle bis 2015“ zu handeln und den Forderungen der UNICEF nach einer Mittelaufstockung für den Bildungsbereich im Rahmen eines Paktes mit den künftigen Generationen nachzukommen;

9.  weist darauf hin, dass die Globalisierung Risiken birgt, was die Achtung der kulturellen Vielfalt im Bereich der Sprachen und Identitäten betrifft, und dass die Informationsgesellschaft auch eine Möglichkeit zur Förderung des interkulturellen Dialogs über globale Netze bieten kann;

10. begrüßt die Entscheidung der UNESCO, eine Konvention über kulturelle Vielfalt als wesentliche Initiative zur Entwicklung einer integrativeren Informationsgesellschaft anzunehmen, die auf dem Schutz der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks, auf internationalen Kulturaustauschprogrammen und auf der Förderung des Pluralismus beruht;

11. fordert die Festlegung von Mindeststandards zur Regelung des Zugangs zu IKT und zur Erleichterung des eLearning sowie der Schaffung von „Global eSchools“.

VERFAHREN

Titel

Die Informationsgesellschaft

Verfahrensnummer

2004/2204(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT
18.11.2004

Verstärkte Zusammenarbeit

Nein

Verfasserin der Stellungnahme
  Datum der Benennung

María Badía i Cutchet
25.11.2004

Prüfung im Ausschuss

25.11.2004

1.2.2005

15.3.2005

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

21.4.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

28

1

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

María Badía i Cutchet, Christopher Beazley, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dickutė, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Claire Gibault, Lissy Gröner, Luis Francisco Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Marianne Mikko, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Karin Resetarits, Nikolaos Sifunakis, Helga Trüpel, Henri Weber, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ivo Belet, Michael Cramer, Ignasi Guardans Cambó, András Gyürk, Małgorzata Handzlik, Gyula Hegyi, Nina Škottová, Witold Tomczak

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

VERFAHREN

Titel

Informationsgesellschaft

Verfahrensnummer

2004/2204(INI)

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

ITRE
18.11.2004

Mitberatende Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT
18.11.2004

DEVE
18.11.2004

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme
  Datum des Beschlusses

DEVE
19.1.2005

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

 

 

 

Berichterstatterin
  Datum der Benennung

Catherine Trautmann
24.11.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Prüfung im Ausschuss

1.2.2005

26.4.2005

24.5.2005

 

 

Datum der Annahme

24.5.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

42

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Ivo Belet, Jan Březina, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Den Dover, Lena Ek, Adam Gierek, Umberto Guidoni, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Nils Lundgren, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Pier Antonio Panzeri, Miloslav Ransdorf, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Andres Tarand, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras Roca

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

María del Pilar Ayuso González, Daniel Caspary, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Neena Gill, Françoise Grossetête, Edit Herczog, Peter Liese, Vittorio Prodi, John Purvis, Manuel António dos Santos, Esko Seppänen, Hannes Swoboda

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A6

31.5.2005

A6-0172/2005